Als Wahltag für die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen in Baden-Württemberg wurde Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt. Gleichzeitig findet auch die Europawahl statt.
Bei der Kommunalwahl bestimmen die Wahlberechtigten die Zusammensetzung des Gemeinderates; gewählt werden auch die Mitglieder des Kreistags im Landkreis Rottweil.
Das Wahlrecht und das Wahlsystem für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg werden unter dem Link: www.kommunalwahl-bw.de erklärt; hier erhalten Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung BW u. a. zu den Fragen
Wie wird gewählt?
Wer kann wählen?
Wer wird gewählt?
Warum wählen?
weitergehende Informationen.
Bei der Wahl des Gemeinderats Dunningen haben Sie insgesamt 17 Stimmen. Die Gemeinde Dunningen hat die unechte Teilortswahl. Damit Sie genügend Zeit haben, werden die Stimmzettel schon vor dem Wahltag mit der Post nach Hause geschickt.
Der Stimmzettel kann gerne schon ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden. Dort muss er dann nur noch in den Stimmzettelumschlag gesteckt und anschließend in die Wahlurne eingeworfen werden.
Zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist das Bürgerbüro Dunningen am Freitag, dem 07. Juni 2024 bis 18:00 Uhr besetzt.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 08. Juni 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt und Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden. In diesem Fall setzen Sie sich bitte am Samstag, 08. Juni 2024 von 09.00 bis 12.00 Uhr mit der Gemeindeverwaltung unter 07403 9295 22 in Verbindung.
Wenn ein Wahlberechtigter im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, am Wahlsonntag, 09. Juni 2024 bis 15.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung telefonisch unter 07403 9295 22 beantragt werden. Andere Personen können den Antrag für den erkrankten Wahlberechtigten nur stellen und die Wahlunterlagen mitnehmen, wenn diese hierzu schriftlich bevollmächtigt worden sind (siehe Rückseite Wahlbenachrichtigung).
Jeder Wähler muss selbst für die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefes sorgen. Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag (09. Juni 2024) bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) beim Bürgermeisteramt Dunningen, Hauptstraße 25, 78655 Dunningen eingehen. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.
Sie haben damit zu Hause ausreichend Zeit, Ihre Wahlentscheidung zu treffen.
Füllen Sie den bzw. die Stimmzettel zu Hause aus und bringen Sie diese am Wahlsonntag, 09. Juni 2024 in Ihr Wahllokal mit. Für die bereits ausgefüllten Stimmzettel erhält der Wähler dann im Wahllokal einen amtlichen Stimmzettelumschlag, damit das Wahlgeheimnis gesichert bleibt.
Ersatzstimmzettel liegen am Wahltag ebenfalls bereit.
Bitte prüfen Sie, ob die Stimmzettel und die jeweiligen Merkblätter vollzählig sind.
Im Einzelnen erhalten die Wahlberechtigten folgende Unterlagen:
den grünen Stimmzettelblock mit Merkblatt und 7 Stimmzetteln
das orangene Merkblatt für die Gemeinderatswahl sowie den dazugehörigen orangenen Stimmzettel
Aufgrund von umfangreichen Vorbereitungen erhalten diese Unterlagen auch diejenigen Wählerinnen und Wähler, die erst vor Kurzem noch Briefwahlunterlagen beantragt und erhalten haben.
Falls einzelne Stimmzettel oder Merkblätter fehlen sollten, melden Sie sich bitte beim Bürgerbüro Dunningen, Telefon 07403 9295 22.
- Als Antragsformular kann die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens genutzt werden. Wenn der Antrag mit der Post an das Wahlamt zurückgesendet wird, muss der Briefumschlag ausreichend frankiert sein.
- Online Antragstellung ist jetzt nicht mehr möglich!
- Es kann auch ein Online über das Internet – Homepage der Gemeinde Dunningen aufgerufen werden oder mit Mobilgeräten unter Verwendung des QR-Codes, der auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben aufgedruckt ist. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung sind diese Antragswege leider nicht möglich.Der Online-Antrag und die Beantragung mit QR-Code sind aus organisatorischen Gründen (Postlaufzeit) nur bis einschließlich Mittwoch, 05. Juni 2024, 12:00 Uhr möglich.
- Briefwahlunterlagen können auch per Mail an info(at)boesingen.de unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum beantragt werden.
- Briefwahlanträge können ab sofort und auch persönlich im Bürgerbüro Dunningen gestellt werden (Öffnungszeiten). Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und den fertigen Wahlbrief dann sofort in die Urne zu werfen.
Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte (m/w/d) nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 07. Juni 2024 um 18 Uhr (nur persönlich im Bürgerbüro). Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen nicht mehr sinnvoll wäre, müssen die Unterlagen ab Mittwoch, 05. Juni 2024 schon persönlich abgeholt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr, beim Rathaus in Dunningen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Deutscher im Sinne von Art. 116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in).
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- seit mindestens 3 Monaten:
- Wahl des Gemeinderats
- in der Gemeinde wohnt (Hauptwohnung)
- Wahl des Kreistags
- im Landkreis wohnt (Hauptwohnung)
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
- oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis) haben.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist:
- wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt,
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Deutscher im Sinne von Art. 116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in)
- das 16. Lebensjahr vollendet hat (erstmal zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenk)
- seit mindestens drei Monaten
- a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
- b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist:
- wer das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren hat.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.htmln-waehler/unionsbuerger.html oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Aufnahme ins Wählerverzeichnis der Europawahl für Deutsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Europawahl aufgenommen werden. Die Teilnahme an der Wahl erfolgt per Briefwahl. Genauere Informationen, Termine und das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).
Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.