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Europa-und Kommunalwahlen 2024

Europa-und Kommunalwahl 2024

Als Wahltag für die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen in Baden-Württemberg wurde Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt. Gleichzeitig findet auch die Europawahl statt.

Bei der Kommunalwahl bestimmen die Wahlberechtigten die Zusammensetzung des Gemeinderates; gewählt werden auch die Mitglieder des Kreistags im Landkreis Rottweil.
Das Wahlrecht und das Wahlsystem für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg werden unter dem Link: www.kommunalwahl-bw.de erklärt; hier erhalten Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung BW u. a. zu den Fragen


Wie wird gewählt?

Wer kann wählen?

Wer wird gewählt?

Warum wählen?

weitergehende Informationen.

Bei der Wahl des Gemeinderats Dunningen haben Sie insgesamt 17 Stimmen. Die Gemeinde Dunningen hat die unechte Teilortswahl. Damit Sie genügend Zeit haben, werden die Stimmzettel schon vor dem Wahltag mit der Post nach Hause geschickt.
Der Stimmzettel kann gerne schon ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden. Dort muss er dann nur noch in den Stimmzettelumschlag gesteckt und anschließend in die Wahlurne eingeworfen werden.



Informationen zur Wahl:

Wahlberechtigten, denen es nicht möglich ist, am Wahltag in ihrem Wahllokal zur Wahl zu gehen, können Briefwahlunterlagen beantragen. Bei der Antragstellung müssen folgende Punkte beachtet werden:
  • Als Antragsformular kann die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens genutzt werden. Wenn der Antrag mit der Post an das Wahlamt zurückgesendet wird, muss der Briefumschlag ausreichend frankiert sein.
  • Es kann auch ein Online-Antrag über das Internet – Homepage der Gemeinde Dunningen aufgerufen werden oder mit Mobilgeräten unter Verwendung des QR-Codes, der auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben aufgedruckt ist. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung sind diese Antragswege leider nicht möglich.Der Online-Antrag und die Beantragung mit QR-Code sind aus organisatorischen Gründen (Postlaufzeit) nur bis einschließlich Dienstag, 04. Juni 2024, 12:00 Uhr möglich.
  • Briefwahlunterlagen können auch per Mail (wahlamt(at)dunningen.de) unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum beantragt werden.
  • Briefwahlanträge können (vermutlich ab Ende April 2024) auch persönlich in unseren Bürgerbüro in Dunningen gestellt werden . Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und den fertigen Wahlbrief dann sofort in die Urne zu werfen.
Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte (m/w/d) nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.

Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 07. Juni 2024 um 18:00 Uhr (nur persönlich im Bürgerbüro).
Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen nicht mehr sinnvoll wäre, müssen die Unterlagen ab Mittwoch, 05. Juni 2024 schon persönlich abgeholt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, beim Rathaus in Dunningen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die folgenden Voraussetzungen er­füllt:

  • Deutscher im Sinne von Art. 116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mit­gliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in).
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • seit mindestens 3 Monaten:
  • Wahl des Gemeinderats
  • in der Ge­meinde wohnt (Hauptwohnung)
  • Wahl des Kreistags
  • im Landkreis wohnt (Hauptwohnung)
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
  • oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis) haben.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist:

  • wer infolge Richterspruchs in der Bundesre­publik Deutschland das Wahl­recht nicht besitzt,

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die folgenden Voraussetzungen er­füllt:

  • Deutscher im Sinne von Art. 116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mit­gliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in)
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (erstmal zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenk)
  • seit mindestens drei Monaten
  •  a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
  •  b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist:

  • wer das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren hat.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger


In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.htmln-waehler/unionsbuerger.html oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Aufnahme ins Wählerverzeichnis der Europawahl für Deutsche im Ausland


Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Europawahl aufgenommen werden. Die Teilnahme an der Wahl erfolgt per Briefwahl. Genauere Informationen, Termine und das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Öffentliche Bekanntmachungen

Bürgerbüro Dunningen
Montag:
08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 13:00 Uhr
Zurzeit geschlossen