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Wirtschaft & Bauen

Bodenrichtwerte

Aufgrund der Kaufpreissammlung sind nach § 196 Baugesetzbuch flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes zu ermitteln (Bodenrichtwerte).

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Dunningen hat dabei die nachstehenden Bodenrichtwerte ermittelt. Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen und entsprechen daher nicht ohne weiteres dem Verkehrswert eines speziellen Grundstücks, da dessen Gestaltung, Lage, die Bebauungsmöglichkeit und der Erschließungszustand auch innerhalb einer Richtwertzone differieren kann.

Die Bodenrichtwerte geben gewisse Anhaltspunkte für den Grundstücksverkehr, sind jedoch nicht bindend.

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

Amtsleiter Hauptamt Fahrner Frank
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