Mehr Einblick, Transparenz und Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen, bessere Informationsmöglichkeiten für die Bürger sowie eine effektivere und modernere Gremienarbeit.
Mit dem Ratsinformationssystem ergeben sich entscheidende Vorteile. Sitzungstermine, Tagesordnungen, Beratungsvorlagen und Beschlüsse sind nun online abrufbar. Neben mehr Transparenz und Bürgernähe wird durch die Einsparung von Papier- und Druckkosten auch der Umweltgedanke berücksichtigt.
Zugang zum Ratsinformationssystem
Sitzungsberichte
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 09.09.2024
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 09.09.2024
Verpflichtung von Herrn Rainer Pfaller nach § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung als Gemeinderat
Nachdem bereits in öffentlicher Sitzung am 01.07.2024 durch Ratsbeschluss festgestellt wurde, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 Gemeindeordnung bei den wieder und neu gewählten Gemeinderäten vorliegen, verpflichtete Bürgermeister Schumacher in der konstituierenden Sitzung am 22.07.2024 alle Gewählten für die kommenden fünf Jahre unter Verweis auf ihre Rechte und Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben. Die Verpflichtung von Herrn Rainer Pfaller erfolgte aufgrund Abwesenheit in der konstituierenden Sitzung nun am 09.09.2024.
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zur halbseitigen Straßensperrung im Zuge des Bauvorhabens Schramberger Straße 4, zur Berichterstattung im Schwarzwälder Boten zur Grundsteuerreform sowie zu einem abgestellten PKW auf einem öffentlichen Stellplatz beim Friedhof. Den Bauhofmitarbeitern wurde ein Lob ausgesprochen für die gesamthafte Reinigung des Friedhofes.
Netzdialog der Netze BW für die Gemeinde Dunningen
Bürgermeister Schumacher begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Regionalmanager Verteilnetz der Netze BW, Herrn Jens Schwarz sowie den Kaufmännischen Geschäftsführer der ENRW, Herrn Stefan Kempf. Die beiden Herren erläuterten anschaulich den aktuellen Iststand und gaben einen Ausblick auf Investitionen, die notwendig sind, um den zunehmend höheren Bedürfnissen der Bevölkerung im Hinblick auf die Nutzung und auch Einspeisung von erneuerbaren Energien gerecht zu werden. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern stehen die Folien zur Präsentation im öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Sachstandsbericht zur Flüchtlingssituation in der Gemeinde Dunningen
Die Aufnahme von Flüchtlingen ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) geregelt. Aufgenommen werden überwiegend Asylbewerber, zu deren Aufnahme das Land nach dem Asylgesetz des Bundes verpflichtet ist. Neben Asylbewerbern werden vom Land auf der Grundlage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes auch Personen aufgenommen, zu deren Aufnahme sich das Land aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach dem Aufenthaltsgesetz verpflichtet hat oder dazu verpflichtet ist.
Seit Ausbruch des Krieges am 24.02.2022 wurden in Dunningen von vielen Familien und Verwandten ukrainische Flüchtlinge aufgenommen. Überwiegend handelt es sich hier um Mütter mit Kindern. Der aktuelle Stand der ukrainischen Flüchtlinge beträgt 60 Personen, darunter fallen 26 Kinder- und Jugendliche und 34 Erwachsene. Neben den ukrainischen Flüchtlingen sind in der Gemeinde weitere ca. 90 Flüchtlinge verschiedener Nationalitäten wohnhaft. Von den insgesamt 150 Flüchtlingen sind 74 in gemeindeeigenen Unterkünften untergebracht und 76 in privatem Wohnraum.
Der gemeindeeigene und angemietete Wohnraum reicht aktuell noch aus, um der gemeindlichen Pflichtaufgabe betreffend der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen Gerecht zu werden. Trotzdem ist nicht von der Hand zu weisen, dass in Abhängigkeit der Gesamtentwicklung bei den Flüchtlingszuströmen, aber auch bei den in der Anschlussunterbringung Untergebrachten die vorhandenen Restkapazitäten früher oder später aufgebraucht sein können. Die Gesamtentwicklung bleibt daher genaustens zu beobachten. Die nächste Besprechung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden findet nach dem Stichtag 01.10.2024 der Statistik im Amt für Aufnahme und Integration des Landratsamtes Rottweil statt. Sollte sich abzeichnen, dass weitergehender Handlungsbedarf besteht, werden Optionen zur Schaffung von freiem Wohnraum im Rat zu beraten sein. Bürgermeister Schumacher äußerte Zuversicht, dass die Gemeinde ihrer Verpflichtung zur Aufnahme weiterer Flüchtlinge aufgrund der noch vorhandenen Kapazitäten nachkommen könne. Ein großes Problem sieht er generell jedoch in der Integration. Ehrenamtliche lassen sich nahezu keine mehr finden und für die vielen Flüchtlinge stehen zudem deutlich zu wenige Angebote/Kurse zur Verfügung. Den im Bereich der Integration Arbeitenden zollte er größten Respekt. Bei der Gemeinde Dunningen ist seit geraumer Zeit immer montags eine Integrationsmanagerin im Rathaus, um sich den vielschichtigen Belangen der Flüchtlinge anzunehmen.
Auszahlung einer finanziellen Zuwendung an den DRK-Ortsverein für Helfer-vor-Ort-Einsätze
Im Einsatzfalle erhalten die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr eine Entschädigung nach der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen (FwES). Der Durchschnittssatz beläuft sich auf aktuell 15 EUR pro Stunde. Der DRK-Ortsverein stellt neben der Feuerwehr die zweite wichtige Säule in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dar. So werden speziell ausgebildete Ersthelfer (aktuell 9 Personen) des DRK-Ortsvereins bei Notfalleinsätzen parallel zu Rettungsdienst und Notarzt alarmiert, um das sog. therapiefreie Intervall für die Patientinnen und Patienten so kurz als möglich zu halten.
Bislang erhält weder der DRK-Ortsverein noch die im Einsatz befindlichen Helfer vor Ort eine Entschädigung. Der Gemeinderat folgte der Beschlussempfehlung der Verwaltung und stimmte einstimmig zu, künftig dem DRK-Ortsverein Dunningen eine finanzielle Zuwendung analog § 1 der FwES zukommen zu lassen. Die Regelung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2024. Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von rd. 7.200 EUR für das Jahr 2024 wurde seitens des Gemeinderates ebenfalls einstimmig zugestimmt. Ab 2025 werden entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt.
Errichtung einer Gewerbehalle mit eingebauter Betriebswohnung, Flst. Nr. 1500/0, Unterbergenweg 19, Dunningen-Seedorf
Dem Bauantrag (diesem ging ein Bauvorbescheid voraus) zur Errichtung einer Gewerbehalle auf dem Grundstück Flst. Nr. 1500/0, Unterbergenweg 19 in Dunningen-Seedorf, wurde unter Erteilung einer Befreiung bzw. Ausnahme nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze mit der Gewerbehalle bis zu einem minimalen Grenzabstand von 2,50m sowie für die Errichtung einer Betriebswohnung einstimmig zugestimmt und gemäß § 36 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Einhergehend mit der Zulassung einer Baugrenzüberschreitung für die Er-richtung der Gewerbehalle stimmte der Gemeinderat ebenfalls der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der im Bebauungsplan festgesetzten und teilweise tangierten Grünfläche PFF 1 zu. Ebenfalls einhergehend mit der Zulassung einer Baugrenzüberschreitung sowie der Zustimmung im Rahmen des Bauvorbescheides zur Gebäudegröße und Lage auf dem Grundstück stimmte der Gemeinderat nach § 31 Abs. 2 BauGB einer Befreiung von der maximal zulässigen Anzahl an Grundstückszufahrten zu.
Für die Zulassung der Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche bedarf es einer Ausnahmeentscheidung nach § 23 Abs. 5 BauNVO. Diese triff die Baurechtsbehörde in eigener Zuständigkeit. Zudem bedarf es für die innerhalb der Pflanzfestsetzung (PFF 1) geplanten Stellplätze jedoch einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen in diesem Punkt wurde ebenfalls erteilt. Im Hinblick auf die großflächige Flächenversiegelung, einhergehend mit dem Gesamtbauvorhaben, sind die übrigen und insbesondere innerhalb der PFF 1 befindlichen Flächen, soweit diese nicht als Erschließungsflächen (Zufahrten) notwendig sind, als Grünflächen (PFF 1 Fläche) anzulegen und dauerhaft zu erhalten.
Errichtung eines Bienenstandes in Dunningen, Flst. Nr. 775
Dem Bauantrag zur Errichtung eines Bienenstandes auf dem Grundstück Flst. Nr. 775 in Dunningen wurde unter der Voraussetzung der Dienlichkeit entsprechend den eingereichten Planvorlagen einstimmig zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Bauvorhaben auf dem Betriebsgelände der Junghans Microtec GmbH, Unterbergenweg 10, Dunningen-Seedorf
Die Firma Junghans Microtec GmbH plant auf dem Betriebsgelände am Standort im Unterbergenweg in Dunningen-Seedorf mehrere Bauvorhaben. Im Vorfeld der Bauantragstellung fand eine gemeinsame Besprechung mit dem Kreisbauamt Rottweil statt. Im Rahmen dieses Termins wurden die baulichen Maßnahmen erläutert und die rechtlichen Rahmenbedingungen besprochen. Für die Beurteilung der angedachten baulichen Maßnahmen ist insbesondere der Bebauungsplan Schafwiesen-Hummelberg, 1. Änderung, 1. Erweiterung aus dem Jahr 1990 maßgebend.
Es wurde mit der Bauherrschaft vereinbart vor Bauantragstellung zur Erlangung einer größtmöglichen Rechtssicherheit die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Rat zu behandeln und die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
Pforte, Schleuse und Fahrradabstellanlage
Aufgrund sicherheitstechnischer Belange müsse die Pforte in die Außenhülle (Au-ßenzaun) integriert werden. Es solle ein Schleusensystem für Besucher eingeführt werden. Das 1-stöckige Gebäude solle aus einem Empfangsraum (Hauptraum), 2 Toiletten, einem kleinen Besprechungszimmer und einem Aufenthaltsraum für das Wachpersonal bestehen.
Für die außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) vorgesehene Pforte ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Standort tangiert vsl. den im zeichnerischen Teil festgesetzten Baumstandort. Dieser wurde bis heu-te jedoch, insbesondere auch aus verkehrlichen Gründen nicht hergestellt und wird auch nach Errichtung der Pforte im unmittelbaren Zugangsbereich nicht zur Ausführung kommen können. Es wurde daher seitens der Verwaltung zur Berück-sichtigung der gewerblichen Entwicklung in diesem Bereich dem Gemeinderat empfohlen eine diesbezügliche Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB auszusprechen.
Für die geplante Schleuse (östlich Pforte; Zugang für Mitarbeiter) sowie der Fahr-radabstellanlage (nördlich Schleuse) außerhalb der überbaubaren Grundstücks-fläche (Baugrenze) ist eine jeweilige Abweichung nach § 23 Abs. 5 BauNVO erfor-derlich. Diese erteilt das Kreisbauamt in eigener Zuständigkeit. Der Standort der Fahrradabstellanlage tangiert das im zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan festgesetzte Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde. Es ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Städtebauliche Gesichtspunkte stünden der Errichtung der Pforte, der Schleuse sowie der Fahrradabstellanlage nicht entgegen. Die Verwaltung empfahl daher die jeweiligen Befreiungen und Ausnahmen zu erteilen.
„Q-Tower“
Geplant ist die Errichtung eines 3-stöckigen Gebäudes mit einer Gesamthöhe von 10,50 m. Im EG und 1. OG sollen kleine Teile (Metallteile) geprüft werden (Sicht und Maßkontrollen); im 2. OG seien Büroflächen angedacht. Zur Ermöglichung dieses Bauvorhabens bedarf es der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der maßgeblichen Baugrenze. Da sich das Gebäude inmitten des Betriebsgeländes befinden würde, seien aus Sicht der Verwaltung städtebauliche Gesichtspunkte nicht tangiert. Würde der Bebauungsplan aus dem Jahr 1990 zur Berücksichtigung der gewerblichen Entwicklungen der vergangenen Jahre und auch zur Berücksichtigung notwendiger Produktionsabläufe einer Überplanung unterzogen werden, so würden keine Baugrenzzonen mehr festgesetzt, sondern ein großflächiges Baufenster ausgewiesen werden. Dies sei gelebte Praxis und eröffne den Gewerbebetrieben eine maximale Entwicklungsmöglichkeit zur Sicherung der Betriebe am jeweiligen Standort. Aus Sicht der Verwaltung könne der notwendigen Befreiung zugestimmt werden.
Hinsichtlich der maximal zulässigen Höhenentwicklung setzt der Bebauungsplan eine Wandhöhe von 10,00 m fest, jedoch bei gleichzeitiger Beschränkung auf zwei Vollgeschosse. Das 3-stöckig geplante Bauvorhaben widerspreche zwar den Vorgaben zur maximal zulässigen Vollgeschossigkeit und auch minimal zur Höhe. Jedoch gerade über die festgesetzte Wandhöhe lassen sich bauliche Anlagen in ih-rer städtebaulichen Wahrnehmung steuern, sodass aus Sicht der Verwaltung un-ter städtebaulichen Gesichtspunkten einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Vollgeschossigkeit zugestimmt werden könne. Damit entsprechend dem Stand der Technik und unter Wahrung auch brandschutztechnischer Anforderungen gebaut werden kann, hielt die Verwaltung die Wandhöhenüberschreitung von 0,5m für vertretbar und empfahl auch diesbezüglich die notwendige Ausnahme zu erteilen.
Zelthalle II
Zur Schaffung benötigter Lagerflächen ist angedacht eine 1-stöckige Leichtbau-halle (in Zeltbauweise) östlich des Verpackungslagers zu errichten. Diese Fläche diene ausschließlich der Logistik / Lagerung und beinhalte keine dauerhaften Ar-beitsplätze. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen dieses Bauvorhaben uneingeschränkt.
Zelthalle I
Zur Schaffung benötigter Lagerflächen für die interne Umlaufverpackung ist an-gedacht zwischen der Halle 2 und 3 ein 1-stöckiges Lagerzelt zu errichten. Die Be-antragung erfolgte zeitlich befristet und solle aktuell für zwei Jahre beschieden werden. Diese Fläche diene ausschließlich der Logistik / Lagerung und beinhalte keine dauerhaften Arbeitsplätze. Zudem sollen in diesem Bereich Stellplatzflächen entstehen. Der notwendige Bauantrag wurde bereits im Juni dieses Jahres gestellt.
Zur Ermöglichung der Zelthalle bedarf es der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der maßgeblichen Baugrenze. Der Standort der Zelthalle tangiert zudem die im zeichnerischen Teil zum Bebau-ungsplan festgesetzte Grünfläche PFF 1. Es ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Hinsichtlich der Zulassung der Stellplatzflächen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) und innerhalb der festgesetzten Grünfläche PFF 1 bedarf es einer Ausnahmeentscheidung nach § 23 Abs. 5 BauN-VO bzw. § 31 Abs. 2 BauGB.
Da sich die Zelthalle und auch die geplanten Stellplätze ebenfalls inmitten des Betriebsgeländes befinden würden, sind aus Sicht der Verwaltung aus den vorgenannten Gründen (siehe Punkt „Q-Tower) städtebauliche Gesichtspunkte grundsätzlich nicht tangiert.
Der Gemeinderat folgte der Beschlussempfehlung der Verwaltung in Gänze und stimmte einstimmig den erforderlichen Befreiungen/Ausnahmen zu.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Stellvertretende Leitung des Gemeindekindergartens Dunningen-Ort
Bürgermeister Schumacher gibt bekannt, dass die Stelle gemeinsam mit Herrn Marcel Müller und Frau Lina Thiesen besetzt wurde.
Bauvorhaben Hochwald 1, Lackendorf
Dem Bauvorbescheid der Herren Sven und Marc Ohnmacht, Hochwald 1, Flst. Nr. 395/1, Dunningen-Lackendorf; Erweiterung eines Wohngebäudes durch Aufstockung einer weiteren Wohneinheit, Rückbau einer Doppelgarage sowie Neuerrichtung einer Garage mit 3 Stellplätze wurde im Wege der Eilentscheidung nach § 43 Abs. 4 GemO zugestimmt sowie gemäß § 36 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Investitionsprogramm des Landes zur Kinderbetreuungsfinanzierung
Zur Projektförderung wird der kath. Kirchengemeinde St. Martinus ein Gesamtzuschuss in Höhe von 136.400 EUR gewährt.
Grundsteuerreform
Bezugnehmend auf den Pressebericht vom 09.09.2024 im Schwarzwälder Boten verwies Bürgermeister Schumacher auf den Umstand, dass auch bei der Gemeinde Dunningen es aktuell noch an der Datengrundlage fehle, um verlässliche Prognosen abgeben zu können, hinsichtlich den von der Gemeinde zum Stichtag 01.01.2025 noch festzusetzenden Hebesätzen. Man rechne aktuell mit einer Beratung und Beschlussfassung im Herbst dieses Jahrs.
Neubau Kindergarten in Dunningen-Seedorf
Zur Projektförderung wird der Gemeinde Dunningen eine Zuwendung in Höhe von 800.000 EUR aus dem Ausgleichstock gewährt.
Anfragen
Auf Nachfrage aus dem Gremium gab Bürgermeister Schumacher zur Antwort, dass der Wunsch auf eine mögliche Beratung hinsichtlich der aktuellen Regelung zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung bereits an ihn herangetragen wurde. Dieser Punkt werde in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung gesetzt.
Des Weiteren erfolgte eine Anfrage zu einer „Vermüllung“ im Bereich des Bantle-Steinbruches. Die Verwaltung werde dies prüfen.
Abschließend wurde ein auf der „Wehlewiese“ abgestelltes PKW angesprochen. Bürgermeister Schumacher gab bekannt, dass dieses „herrenlose Fahrzeug“ auf der Bundesstraße auf Anweisung der Gemeinde abgeschleppt wurde. Dies wurde vor dem Hintergrund entschieden, dass gerade die Ortsumfahrung Dunningen in den letzten Monaten und Jahren im öffentlichen Fokus gestanden ist und es nicht vermittelbar wäre, wenn es aufgrund dieses Fahrzeugs zu einem Verkehrsunfall kommen sollte. Die Kosten hierfür übernimmt, aufgrund eigentlicher Zuständigkeit, das Straßenbauamt beim Landratsamt Rottweil. Das Straßenbauamt prüft aktuell die Möglichkeit der Verwertung durch die Gemeinde. Das PKW könnte der Feuerwehr zu Übungszwecken dienen.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.07.2024
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.07.2024
Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nach § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung
Nachdem bereits in öffentlicher Sitzung am 01.07.2024 durch Ratsbeschluss festgestellt wurde, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 Gemeindeordnung bei den wieder und neu gewählten Gemeinderäten vorliegen, verpflichtete Bürgermeister Schumacher alle Gewählten für die kommenden fünf Jahre unter Verweis auf ihre Rechte und Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben.
Da die Kommunalwahl nicht zu Ausgleichsmandaten geführt hat, nehmen auch in den künftigen 5 Jahren insgesamt 17 Gemeinderäte am Ratstisch Platz.
Einwohnerfragestunde
Auf Nachfrage wurde seitens der Verwaltung informiert, dass der Kostenansatz für den geplanten Aufzug im Rathaus nach wie vor haushalterisch eingeplant ist. Dass es bedingt durch die Öffnungen der Gauben bei der Wehlehalle vermehrt zu Wassereintragungen gekommen sei, konnte indes seitens der Verwaltung nicht bestätigt werden.
Wahl der Stellvertreter der Bürgermeister
Bei jeweils eigener Enthaltung wurden Gemeinderätin Inge Erath (FW) zur 1. Bürgermeisterstellvertreterin, Gemeinderat Markus Hils (CDU) zum 2., Gemeinderat Mauch Dominik (SPD) zum 3. und Gemeinderat Rainer Pfaller (FW) zum 4. Bürgermeisterstellvertreter gewählt. Es wurde offen gewählt. Die jeweilige Wahl erfolgte einstimmig.
Wahl des Ortsvorstehers und dessen Stellvertreter für den Ortsteil Lackendorf
Der Gemeinderat wählte offen auf Vorschlag des Ortschaftsrates Herrn Andreas Kramer (FW) zum Ortsvorsteher für den Ortsteil Lackendorf. Bürgermeister Schumacher ernannte Herrn Kramer unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ehrenbeamten auf Zeit. Dieses erlischt mit der Wahl des Ortsvorstehers nach der nächsten regelmäßigen Wahl der Ortschaftsräte für die Ortschaft Lackendorf. Somit zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 2029.
Wahl der Mitglieder und Verhinderungsstellvertreter des Umwelt- und Technikausschusses
Nach der gemeindlichen Hauptsatzung, in der aktuell gültigen Fassung, besteht der Umwelt- und Technikausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 8 weiteren Mitgliedern. Der Gemeinderat bestellte einstimmig auf Vorschlag aus dem Gremium nachfolgende Mitglieder:
Ordentliches Mitglied: | Stellvertretung: |
Pfaller, Rainer (FW) |
Rall, Joachim (FW) |
Gerst, Wolfgang (FW) |
Erath, INge (FW) |
Kramer, Andreas (FW) |
Haag, Volker (FW) |
Haag, Florian (FW) |
Wilbs, Andreas (FW) |
Hils, Markus (CDU) |
Mauch, Elke (CDU) |
Stern, Helmut (CDU) |
Mauch, Elke (CDU) |
Mauch, Wolfgang (CDU) |
Mauch, Elke (CDU) |
Mauch, Dominik (SPD) |
Spengler, Simone (FW) |
Wahl des Vertreters und Verhinderungsstellvertreters der Verbands-versammlung des Zweckverbandes „Eschachwasserversorgung“
Der Gemeinderat bestellte einstimmig auf Vorschlag des Ortschaftsrates Kimmich, Georg (FW) zum ordentlichen Mitglied und Benner, Martin (FW) zu dessen Stellvertreter.
Wahl der Mitglieder und Verhinderungsstellvertreter in die Verbands-versammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgung Eberbachgruppe“
Nach der Verbandssatzung, in der aktuell gültigen Fassung, besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden Dunningen und Eschbronn sowie jeweils weiteren 5 Mitgliedern. Der Gemeinderat bestellte einstimmig auf Vorschlag aus dem Gremium nachfolgende Mitglieder:
Ordentliches Mitglied |
Stellvertretung |
Haag, Florian (FW) |
Wilbs, Andreas (FW) |
Gerst, Wolfgang (FW) |
Schoch, Julika (FW) |
ERath, Inge (FW) |
Kramer, Andreas (FW) |
Stern, Helmut (CDU) |
Mauch, Elke (CDU) |
Mauch, Dominik (SPD) |
Schweikert, Brigitte (FW) |
Besetzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungs-gemeinschaft Dunningen / Eschbronn
Gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung eines Verwaltungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) besteht der Gemeinsame Ausschuss aus den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden und 8 weiteren Vertretern, von denen jeweils 4 auf die Gemeinde Dunningen und Eschbronn entfallen. Der Gemeinderat bestellte einstimmig auf Vorschlag aus dem Gremium nachfolgende Mitglieder:
Ordenltiches Mitglied |
Stellvertreung |
Erath, Inge (FW) |
Schweikert, Brigitte (FW) |
Wilbs, Andreas (FW) |
Schoch, Julika (FW) |
Stern, Helmut (CDU) |
Mauch, Elke (CDU) |
Mauch, Dominik (SPD) |
Spengler, Simone (FW) |
Wahl der Mitglieder und Verhinderungsstellvertreter in den Gemeinsamen Kindergartenausschuss des kirchlichen Kindergartens „St. Martinus“
Auf Grundlage des Vertrages zwischen der Kath. Kirchengemeinde und der Gemeinde Dunningen wird ein paritätisch besetzter Gemeinsamer Ausschuss gebildet. Die Gemeinde entsendet 2 Vertreter des Gemeinderates. Der Gemeinderat bestellte einstimmig auf Vorschlag aus dem Gremium nachfolgende Mitglieder:
Ordentliches Mitglied |
Stellvertretung |
Wilbs, Andreas (FW) |
Schoch, Julika (FW) |
Mauch, Elke (CDU) |
Mauch, Wolfgang (CDU) |
Wahl der Vertreter und Verhinderungsstellvertreter für die Verbands-versammlung und den Verwaltungsrat des Zweckverbandes "Interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen"
Nach der Verbandssatzung, in der aktuell gültigen Fassung, sind in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen“ 4 ordentliche Mitglieder zu bestellen. In den Verwaltungsrat des Zweckverbandes ist ein ordentliches Mitglied sowie dessen Stellvertreter zu wählen. Der Gemeinderat bestellte einstimmig nachfolgende Mitglieder:
Ordentliches Mitglied |
Stellvertretung |
Pfaller, Rainer (FW) |
Stern-Fautz, Felix (FW) |
Rall, Joachim (FW) |
Erath, Inge (FW) |
Hils, Markus (FW) |
Mauch, Wolfgang (FW) |
Verwaltungsrat | |
Pfaller, Rainer (FW) |
Erath, Inge (FW) |
Wahl der Mitglieder in den Stiftungsvorstand der Stiftung "Haus am Adlerbrunnen“
Der Vorstand der Stiftung besteht aus 5 Mitgliedern (Bürgermeister der Gemeinde Dunningen, Pfarrer der kath. Kirchengemeinde als gesetzlicher Vertreter der Sozi-alstation St. Martin, Vorsitzende der Sozialgemeinschaft Dunningen e.V. und 2 Vertreter des Gemeinderates). Der Gemeinderat bestellte einstimmig nachfolgende Mitglieder:
Ordentliches Mitglied |
Stellvertreung |
Wilbs, Andreas (FW) |
Erath, Inge (FW) |
Mauch, Elke (CDU) |
Stern, Helmut (CDU) |
Haushaltszwischenbericht 2024
Die Gewerbesteuer beträgt zum Stichtag 30.06.2024 3.775.334 € bezahlte Steuer. Bis zum Jahresende wird seitens der Verwaltung mit einem Gewerbesteuer-aufkommen von rd. 6,7 Mio. € gerechnet.
Ende Juni 2024 wurden die neuen amtlichen Einwohnerzahlen aus der Erhebung zum Stichtag 15. Mai 2022 veröffentlicht (Zensus). Diese Einwohnerzahlen sind maßgeblich für die FAG Zuweisungen der Folgejahre. Die Einwohnerzahl von Dunningen reduziert sich voraussichtlich um 171 Einwohner. Mit den Werten, die der Haushaltsplanung zugrunde gelegt wurden und unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen aus der Maisteuerschätzung, ist mit Minderzuweisungen in Höhe von 350.000 € in 2025 und ab 2026 in Höhe von 540.000 € zu rechnen.
Die Gesamtergebnisrechnung weist zum Stichtag 30.06.2024 für die laufende Verwaltungstätigkeit Erträge in Höhe von 14.149.001,87 € aus (Plan: 22.760.952 €, entspricht 62 %). Dagegen stehen Aufwendungen in Höhe von 10.107.739,40 € (Plan: 22.927.418 €, entspricht 44 %)). Die Gesamtfinanzrechnung weist Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 10.407.724,39 € aus. Auszahlungen wurden bisher 10.413.243,20 € aus lfd. Verwaltungstätigkeit aus dem Erfolgsplan getätigt.
Investiv wurde mit Einnahmen in Höhe von 2.158.450 € geplant. Es wurden bis 01.07.2024 rd. 212.000 € vereinnahmt und verbucht (entspricht 10 %). Die Einnahmen aus den Bauplatzverkäufen in Höhe von rd. 1,173 Mio. € sind noch nicht endgültig der richtigen Position der Finanzrechnung verbucht worden. Daher betragen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit insgesamt rd. 1,385 Mio. € (entspricht 64 %).
Die investiven Ausgaben wurden in Höhe von 10.280.400 € geplant (Neubau Bauhof, Neubau Kindergarten Seedorf u.a.), wovon 1.831.242,38 € (entspricht 18 %) ausgezahlt wurden.
Der Eigenbetrieb Energie-Wasser erzielte bisher einen Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit in Höhe von 128.806,67 € und einen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 194.104,96 €. Der Eigenbetrieb Seniorenzentrum erzielte einen Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Geschäftstätigkeit von 59.065,84 €. Investitionen wurden keine getätigt.
Vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel sind als Festgelder mit verschiedenen Laufzeiten so angelegt, dass sie bei Bedarf verfügbar sind. Sie weisen zum 30.06.2024 ein Guthaben in Höhe von 7,9 Mio. € aus.
Das Geldvermögen auf den Girokonten (inkl. Tagesgeldkonten) beträgt zum 30.06.2024 rd. 9,283 Mio. €. Die Liquidität der Eigenbetriebe ist aufgrund der Einheitskasse in diesem Gesamtbetrag enthalten. Aufgrund der Fest- und Tagesgelder erzielte die Gemeinde 2024 bisher 125.533,35 € Zinsen.
Gemarkungsausgleich zwischen Seedorf und Waldmössingen im Bereich „Interkommunales Industriegebiet“
Bereits im Jahr 2008 hatte die im Gewerbegebiet „Webertal –Im Moos“ (Gemarkung Waldmössingen) ansässige Firma Arte M Erweiterungsabsichten angemeldet. Daraufhin wurde der Bebauungsplan dahingehend geändert, dass die gewünschten Erweiterungsflächen zur Verfügung gestellt werden konnten. Ein Teil dieser gewünschten Erweiterungsfläche lag jedoch auf der Gemarkung Seedorf. Nachdem seitens der Gemeindeverwaltung Dunningen ein flächengleicher Ausgleich verlangt wurde, hat in Abstimmung mit der Stadt Schramberg und dem Zweckverband „Interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen“ (IKGI) der Fachbereich Umwelt und Technik der Stadt Schramberg einen neuen Grenzverlauf ausgearbeitet.
Diese Erweiterung kam jedoch nie zustande. Bei der jetzt anstehenden Erweiterung des IKGI bereitet dieser damalige Markungsausgleich jedoch erhebliche Schwierigkeiten, da die zugehörigen Flächennutzungspläne nicht nachgeführt wurden.
In der Verbandsversammlung des IKGI am 20.02.2024 hat diese einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss zur Wiederherstellung der Gemarkungsgrenzen in ihrem ursprünglichen Verlauf gefasst. Mittlerweile liegen auch die Zustimmungen des Ortschaftsrates Waldmössingen (01.07.2024), des Verwaltungsausschusses (04.07.2024) und des Gemeinderates der Stadt Schramberg vor (18.07.2024). In letzter Konsequenz war auch der formale Beschluss im Dunninger Gemeinderat noch zu fassen. Dieser erfolgte einstimmig.
Bebauungsplan „Südlich der Schramberger Straße, 1. Änderung, 1. Erweiterung“ / Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Der ausgewiesene Planungsraum befindet sich im Westen Dunningens im Übergangsbereich zu den im Norden in den zurückliegenden Jahrzehnten entstandenen Neubaugebieten. Die Planfläche stellt darüber hinaus derzeit den südlichen Gebietsrand innerhalb der Ortslage dar. Im Norden befindet sich die Ortsdurchfahrt „Schramberger Straße, ehemalige B 462. Eine Weiterentwicklung der Gemeinde an dieser Stelle in südlicher Richtung zur Eschach hin, ist gegenwärtig nicht erkennbar.
Mit dem Bebauungsplan sollen die rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung vorhandener Strukturen und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung neuer Vorhaben für eine verträgliche Nutzung geschaffen werden. In Absprache mit der Unteren Baurechtsbehörde beim Landratsamt Rottweil kann der Bebauungsplan beschleunigt gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Planung ersetzt dabei den rechtskräftigen Bebauungsplan „Südlich der Schramberger Straße“ und die in Teilen des Plangebiets gültige Abrundungssatzung.
Der Gemeinderat fasste einstimmig die erforderlichen Aufstellungs- und Offenlagebeschlüsse.
Vergabebeschlüsse für den Neubau eines Kindergartens in Seedorf
Für den Neubau des Kindergartens im Ortsteil Seedorf wurde inzwischen mit dem Anschluss an das gemeindeeigene Fernwärmenetz begonnen. Nach den Sommerferien folgt die Einrichtung der Baustelle.
Die Baustelleneinrichtung wurde an die Fa. a2bau GmbH aus Stuttgart zum Angebotspreis von 105.280,35 € brutto vergeben. Die Vergabe der Erd- und Rohbauarbeiten erfolgte ebenfalls einstimmig an die Fa. Stumpp aus Rottweil zum Angebotspreis von 551.019,39 € brutto.
Vergabebeschlüsse für den Neubau eines Bauhofs
Im letzten Ausschreibungsblock wurden die Lieferung von 2 Salzsilos und die Fliesen- sowie Schreinerarbeiten beschränkt und die Landschaftsbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe zur Lieferung von 2 Salzsilos an die Fa. Südwestdeutsche Salz Werke AG, Heilbronn zum Preis von 98.561,75 € brutto erfolgte per Eilentscheid durch Bürgermeister Schumacher, was in der Sitzung bekannt gegeben wurde. Die Schreinerarbeiten wurden ebenfalls bereits an die Fa. Uwe Plaul zu einem Angebotspreis von 20.016,80 € brutto vergeben. Auch die letzten Vergaben erzielten nach der Ausschreibung Minderkosten von insgesamt über 130.000 € gegenüber der Kostenberechnung. Der Gemeinderat verga einstimmig die Fliesenarbeiten an die Fa. Kossendey, Zimmern zum Preis von 51.189,28 € brutto. Die Landschaftsbauarbeiten wurden ebenfalls einstimmig an die Fa. Gebr. Bantle, Bösingen zum Preis von 316.682,21 € brutto vergeben.
Neubau eines Zweifamilienwohnhauses, Eulenstraße 10, Dunningen
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hüttensberg – Mitte, 1. Änderung“. Der Gemeinderat stimmte der Erteilung einer Ausnahme nach § 23 Abs. 5 BauNVO hinsichtlich des außerhalb der Baugrenze geplanten Müllraumes /Abstellraumes zu. Ebenfalls zugestimmt wurde einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB für die beantragte Terrasse (Hauptnutzung) außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (geringfügige Überschreitung rückwärtige Baugrenze), unter Einhaltung erforderlicher Mindestgrenzabstände.
Der beantragten Befreiung für die innerhalb der Pflanzfestsetzung (PFF2) angedachten Stellplätze und Zufahrten wurde einhergehend mit einer vollflächigen Flächenversiegelung im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten Vorgartenfläche und aufgrund fehlender Zulassungs-voraussetzungen für eine solche Befreiung einstimmig nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in diesem Punkt versagt.
Die Erteilung einer Abweichung nach § 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 BauNVO hinsichtlich einer Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl für die Nebenflächen zur Schaffung baurechtlich notwendiger Stellplätze wurde seitens des Gemeinderates bei Einhaltung der bauplanungsrechtlichen Vorgaben zur im Plan festgesetzten Vorgartenfläche (PFF2) in Aussicht gestellt. Ein konkreter Beschluss wird im Rat gesondert und nach Vorlage einer angepassten Flächenaufstellung (betreffend Flächenversiegelung) zu fassen sein.
Neubau eines Außenlagers, Schramberger Straße 28, Dunningen
Das Anwesen Schramberger Straße 28 befindet sich im rückwärtigen Grundstücksbereich teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Südlicher Hüttensberg“ (Allgemeines Wohngebiet). Im Übrigen und im Bereich des Anbaus beurteilt sich das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB (faktisches Mischgebiet).
Das Kreisbauamt kommt zum Ergebnis, dass die Zulassungsvoraussetzungen nach § 34 BauGB vorliegend gegeben sind. Dem beantragten Bauvorhaben zur Errichtung eines Außenlagers mit einer Grundfläche von rd. 63 qm (10,83 m x 5,83 m) auf dem Grundstück Schramberger Straße 28, Dunningen, wurde einstimmig zugestimmt und gemäß § 34 BauGB i.V.m. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nutzungsänderung Spielcasino in Billard-Café, Hauptstraße 8, Dunningen
Die Bauherrschaft beantragte die teilweise Umnutzung im Erdgeschoss. Im neu konzipierten “Gastraum“ sollen zwei Billard-Tische, 2 Dartautomaten sowie 2 Geldspielautomaten aufgestellt werden. Die übrigen Bestandsflächen bleiben unangetastet. Das Billard-Café soll gemäß Angaben in der Baubeschreibung von Montag bis Sonntag, 14.00 bis 24.00 Uhr, geöffnet sein. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze sollen auf dem angrenzenden Grundstück Flst. Nr. 13 zur Verfügung gestellt werden. Eine öffentlich-rechtliche Sicherung steht aktuell allerdings noch aus.
Das Anwesen Hauptstraße 8 befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung und beurteilt sich somit nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB). Das Objekt Hauptstraße 8 befindet sich zudem im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Alte B462“. Für die Nutzungsänderung im Bestand ist eine Ausnahme von der Barrierefreiheit nach § 56 Abs. 3 Landesbauordnung (LBO) notwendig. Nach erfolgter Prüfung durch das Kreisbauamt liegen die Zulassungsvoraussetzungen nach § 39 Abs. 3 LBO vor. Der Hauptzugang erfolgte von „Alters her“ von der Hauptstraße aus über eine Treppenanlage. Eine Rampenlösung würde einen starken Eingriff hinsichtlich der Begehbarkeit des Gehsteiges bedeuten und wäre auch zudem nur mit einem unverhältnismäßigen, finanziellen Mehraufwand umzusetzen.
In einem von gewerblicher Nutzung geprägten, faktischen Mischgebiet sind Vergnügungsstätten gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) uneingeschränkt zulässig. Der Gemeinderat stimmte der beantragten Nutzungsänderung zu und erteilte gemäß § 34 BauGB i.V.m. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen, verbunden jedoch mit der klaren Vorgabe der Bereitstellung der baurechtlich notwendigen Stellplätze für alle Nutzungen in dem Gebäude Hauptstraße 8, entsprechend der Darstellung im Lageplan zum Bauantrag.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Seitens Ortsbaumeisterin Heinz wurde berichtet, dass das vorgesehene Buswartehäuschen gegenüber dem „Backkörble“ in Seedorf im Haushaltsjahr 2025 zur Ausführung kommt. Für dieses und für alle anderen Buswartehäuschen im Ortsgebiet wurden Förderanträge gestellt. Hinsichtlich einer Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates in einer der vorangegangenen Sitzungen wurde informiert, dass außerhalb geschlossener Ortschaften bis dato nur Hundemülleimer aufgestellt worden sind. Weitere Mülleimer, auch verbunden ggfs. mit der Errichtung von Ruhebänken, seien gegenwärtig nicht vorgesehen. Des Weiteren berichtet Ortsbaumeisterin Heinz, dass der gemeindliche Betriebshof die landwirtschaftlichen Wege im gesamten Gemeindegebiet ausgebessert habe. Aufgrund der Witterung konnten noch nicht alle Graswege instandgesetzt werden. Dies erfolge Zug um Zug. Abschließend wurde bekanntgegeben, dass der Brunnen in der Gartenstraße aufgrund nicht unerheblicher Verschmutzungen durch Dritte vorübergehend außer Betrieb bleibt.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 01.07.2024
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 01.07.2024
Einwohnerfragestunde
Es wurden Anfragen zu den Anmeldezahlen bei der Gemeinschaftsschule, zur Mitarbeiterzahl einer ortsansässigen Firma sowie erneut zur Möglichkeit der Installierung eines Müllbehälters beim Friedhof gestellt.
Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, nach entsprechender Vorberatung im Kindergartenausschuss sowie im Ortschaftsrat, die Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025. Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfahlen für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 % (im Kindergartenjahr 2023/2024: 8,5%). Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um 7,3 % empfohlen. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf 2 Jahre verteilt.
Bei der Beschaffung von Finanzmitteln hat die Kommune rechtlich festgesetzte Einnahmebeschaffungsgrundsätze zu befolgen. In der Konsequenz bedeutet dies, wie Bürgermeister Schumacher in der Sitzung ausführte, dass eine Kommune gehalten ist diese Erhöhung auch vorzunehmen. Für den Kindergartenneubau in Seedorf wurde ein Zuschuss in Höhe von 800.000 EUR aus dem Ausgleichsstock beantragt. Eine ausbleibende Anpassung der Elternbeiträge könnte der Verlust von Fördermitteln bedeuten.
Neben der Neufestsetzung der Elternbeiträge erfolgte eine Änderung der Satzung hinsichtlich der Eingewöhnungsphase (Krippenkinder). Bei den Krippenkindern wird im ersten Beitrittsmonat, zur Berücksichtigung der Eingewöhnungsphase der Krippenbeitrag nur zur Hälfte erhoben (halber Monatsbeitrag).
Die neuen Elternbeiträge 2024/2025 gelten ab dem 01.09.2024. Die Satzung samt aller darin enthaltenen Beiträge wird in der nächsten Ausgabe des Amtsblatts sowie auf der Homepage veröffentlicht.
Nachgenehmigung Pferdestall, Stallerweiterung, Überdachung, Neubau Heu- und Strohlagerhalle, Herrenzimmerner Weg 8, Dunningen´
Der Gemeinderat versagte das gemeindliche Einvernehmen. Die Bauherrschaft beantragte auf dem Baugrundstück Herrenzimmerner Weg 8, Dunningen die nachträgliche Genehmigung eines Pferdestalls, einer Stallerweiterung, einer Überdachung sowie den Neubau einer Heu- und Strohlagerhalle. Die zum Teil illegal errichteten Bauvorhaben beurteilen sich bauplanungsrechtlich nach § 35 Abs. 1 BauGB. Das Kreisbauamt hat nun die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens rechtlich zu prüfen und hierüber zu entscheiden.
Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO
Die Prüfung der Hinderungsgründe durch die Verwaltung hat ergeben, dass bei keinem bzw. keiner der gewählten Bewerber/Bewerberinnen der diesjährigen Kommunalwahl (Gemeinderatswahl/Ortschaftsratswahl) Hinderungsgründe vorliegen. Der Gemeinderat fasste den formal notwendigen Feststellungs-beschluss.
Verabschiedung ausscheidender Gemeinderäte
Ausscheidende Gemeinderäte (obere Reihe v. links: Steffen Werner, Martin Hangst; untere Reihe v. links: Hermann Hirt, Paola Notheis, Markus Holl).
Bürgermeister Schumacher verabschiedete die aus dem Gemeinderat ausscheidenden Ratsmitglieder und bedankte sich ausdrücklich für deren ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Gesamtgemeinde.
Die Herren Martin Benner und Steffen Werner haben die Kommunalpolitik fünf Jahre lang als Gemeinderat geprägt. Herr Martin Hangst gehörte dem Gremium zehn Jahre lang an, Frau Paola Notheis 12 Jahre. Herr Markus Holl kann auf vier Amtszeiten und folglich 20 Jahre Gemeinderatszugehörigkeit zurückblicken und Herr Hermann Hirt sogar auf 25 Jahre.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 13.05.2024
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 13.05.2024
Einwohnerfragestunde
Es wurden Anfragen gestellt zur wiederkehrenden Vermüllung im Buswartehäuschen im Bereich Gartenstraße / Oberer Friedhofweg, zum aktuellen Sachstand zur Personalsituation an der Gemeinschaftsschule, zur Brückenbaumaßnahme im Bereich B 462 Richtung Bösingen, zu etwaig angedachten baulichen Maßnahmen bei der Aussegnungshalle beim Friedhof in Lackendorf, zur generellen Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet, zur Möglichkeit der Temporeduzierung im Bereich Eichhofweg 1 (Zufahrt zum Waldkindergarten Dunningen) sowie zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der seitens der Gemeinde durchgeführten Interessenabfrage zur Anmietung von kommunalen Dachflächen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen.
Neubau eines Bauhofs, Vergabebeschluss Photovoltaik
Im 2. Ausschreibungsblock wurde u.a. die PV-Anlage an die Fa. Wiest aus Rottweil zum Preis von 117.984,00 Euro netto vergeben. Bis zur Ausschreibung war eine finale Planung allerdings noch nicht möglich, was von verschiedenen Faktoren abhängig war. Nachdem die Netze BW zwischenzeitlich 2 Anschlussleitungen angeboten hat, ist eine max. Einspeisung bis 250 kWp ohne zusätzliche Trafostation möglich. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig die Vollbelegung der beiden Dächer des Bauhofs. Die Mehrkosten in Höhe von knapp 59.000 Euro werden über die Minderkosten bei den bisherigen Vergaben (aktuell in Summe ca. 180.000 Euro) ausgeglichen.
Neubaus eines Kindergartens in Seedorf, Vergabebeschluss Fernwärmeanbindung´
Die Gemeinde Dunningen plant den Neubau eines Kindergartens im Ortsteil Seedorf. Im Zuge dessen soll das neue Gebäude an das bestehende Fernleitungsnetz angeschlossen werden. Gleichzeitig ist eine Stromanbindung vorgesehen. Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgende Vergaben / Beschlüsse:
- 1. Tiefbauarbeiten an die Fa. Erdbau Haas aus Seedorf
- zum Angebotspreis von 105.828,57 Euro netto
- 2. Leitungsverlegung an die Fa. Schäfer aus Dotternhausen
- zum Angebotspreis von 116.368,18 Euro netto
- 3. Ingenieurleistungen im Tiefbau an BIT Ingenieure
- Zum Pauschalpreis von 15.000 Euro netto
- 4. Planung der technischen Leistungen an Hausconsult
- zum Pauschalpreis von 16.000 Euro netto
- 5. Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 47.000 Euro für den Fernwärmeanschluss
- 6. Außerplanmäßige Kosten in Höhe von ca. 126.000 Euro für die Verbesserung der Wärmeversorgung der Grundschule und Herstellung eines Stromverbunds.
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen, Abschluss eines Honorarvertrages für das VgV-Verfahren
Der Gemeinderat hatte in den Haushalt 2022 Planungsmittel für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen eingestellt. Da die Erweiterung und Sanierung im laufenden Betrieb stattfinden muss, sollte zunächst durch einen sog. Masterplan durch die Bildung diverserer Bauabschnitte eine mögliche, sinnvolle und wirtschaftliche Vorgehensweise aufgezeigt werden. Der im Gemeinderat im November 2023 vorgestellte Masterplan geht von Gesamtkosten in Höhe von 5,2 Mio. Euro aus. Aus der VwV-Z-Feu kann mit einer Förderung in Höhe von 300.000 Euro gerechnet werden. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2024 wurden diese Beträge einnahme- und ausgabeseitig in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.
Für die eigentliche Gebäudeplanung aber auch für die Tragwerksplanung sowie die technische Ausrüstung (ELT und HKLS) ist jeweils ein vergabe-rechtskonformes Verfahren erforderlich. Zur Betreuung dieses VgV-Verfahrens beschloss der Gemeinderat einstimmig mit dem Architekturbüro Thiele aus Freiburg ein Honorarvertrag abzuschließen. Das Honorar beträgt 42.483 Euro brutto.
Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen des Freiweilligen Feuerwehr der Gemeinde Dunningen
Nach entsprechender Vorberatung im Ortschaftsrat am 06.05.2024 beschloss der Gemeinderat ebenfalls einstimmig die aktuell gültige Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dunningen (Feuerwehrkostenersatzsatzung) wie folgt anzupassen:
Personalkosten
Die Stundensätze für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte setzen sich zusammen aus den beim Einsatz gewährten Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen sowie sonstigen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen entstehenden jährlichen Kosten, die auf der Grundlage von 80 Stunden je Feuerwehrangehörigem berechnet werden. Festgesetzt wurde ein pauschaler Stundensatz in Höhe von 21,10 Euro. Als Grundlage wurden u.a. die tatsächlichen und ansatzfähigen Kosten der Jahre 2018 bis einschließlich 2023 herangezogen.
Pauschalsätze für Fahrzeuge
Auf Initiative des Gemeindetages erfolgte eine Anpassung der Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr. Die durch das Innenministerium festgesetzten, landeseinheitlichen Pauschalsätze traten zum 19.03.2024 in Kraft. Die Anlage zu § 5 Abs. 1 der Feuerwehrkostenersatzsatzung war daher anzupassen. Die Kostensätze betragen neu:
- Einsatzleitwagen (ELW 1) 98 Euro/Std.
- Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) 57 Euro /Std.
- Mittleres Löschfahrzeug (MLF) 128 Euro/Std.
- Löschgruppenfahrzeug (LF 10) 172 Euro/Std.
- Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 10) 198 Euro/Std.
- Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) 236 Euro/Std.
- Gerätewagen Transport GW-T 84 Euro/Std.
Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung
Die Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) wurde aufgrund der Überplanung aller Friedhöfe und des damit verbundenen Angebots neuer Bestattungsformen nach den Beschlüssen des Ortschaftsrates vom 08.04.2024 und des Gemeinderates vom 15.04.2024 in diesem Jahr neu kalkuliert.
Die Preise für die Herstellung und Schließung der Gräber ändern sich wie folgt:
- Grab für Personen unter 10 Jahren von 240 Euro auf 270 Euro
- Grab für Personen von 10 und mehr Jahren, einfachtief, von 540 Euro auf 570 Euro
- Grab für Personen von 10 und mehr Jahren, doppeltief-Erstbelegung, von 580 Euro auf 610 Euro
- Grab für Personen von 10 und mehr Jahren, doppeltief-Zweitbelegung, von 540 Euro auf 570 Euro
- Urnengrab von 180 Euro auf 210 Euro
- Umbettung Urnen 390 Euro
- Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Erdgräbern nach Aufwand
- Entsorgung Aushub 60 Euro.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig vorgenannte Preisänderungen.
Lieferung von Holzhackschnitzel für die Heizzentrale Dunningen, Vergabebeschluss
Der bisherige Liefervertrag für die Holzhackschnitzellieferung mit der Firma Walter Bantle Lohnunternehmen aus Bösingen wurde zum 31.03.2024 vorzeitig beendet. Der Folgevertrag wurde „beschränkt“ ausgeschrieben. Fünf Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert; zwei Angebote wurden fristgerecht abgegeben. Am 30. April 2024 fand die Submission im Rathaus statt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig mit der Firma Walter Bantle Lohnunternehmen aus Bösingen als wiederum günstigste Bieterin ab 01.09.2024 ein Vertrag über die Lieferung von Holzhackschnitzeln mit einer Laufzeit von 3 Jahren zum Angebotspreis von 3,025 Cent/kWh netto abzuschließen.
Erschließung Wohngebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“, Vergabebeschluss Druckerhöhungsanlage
Der Gemeinderat vergab nach vorheriger Beschlussfassung im Ortschaftsrat am 06.05.2024 einstimmig die Arbeiten für die Druckerhöhungsanlage im Neubaugebiet Stockäcker-Bösinger-Weg III. Die Erd-, Beton- und Leitungsbauarbeiten wurden an die Fa. Anton Haas GmbH, Schramberg zum Angebotspreis von 66.974,18 Euro netto und die Verfahrenstechnischen Arbeiten an die Fa. Sülzle-Kopf GmbH, Sulz zum Angebotspreis von 49.942,44 Euro netto vergeben.
Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Praxisräumlichkeiten für die Regiodocs auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 69/3, Dunningen, Durchführung eines Auswahlverfahrens
Die Hausarztversorgung stellt die Gemeinde unabhängig der Übernahme der früheren Hausarztpraxis Dr. Ewald Müller durch Herrn Dr. Radermacher und Herrn Haas weiterhin vor Herausforderungen. Im größten Ortsteil der Gemeinde mit 3.800 Einwohnern praktiziert nach der Schließung der Hausarztpraxis von Frau Spengler aktuell kein Hausarzt. Die Regiodocs haben sich bereit erklärt, die Patientinnen und Patienten von Frau Spengler zu übernehmen. In den letzten Wochen und Monate haben umfangreiche Gespräche zwischen Bürgermeister Schumacher und Herrn Dr. Pfaff von den Regiodocs stattgefunden. Die Regiodocs wären bereit, in Dunningen eine Dependance zu betreiben, sofern geeignete Räumlichkeiten (ca. 300qm) zur Verfügung stehen. Im Bestand steht diese Fläche derzeit jedoch nicht zur Verfügung. Eine Option stellt daher aus Verwaltungssicht das Flurstück 69/3, Gemarkung Dunningen an der Dorfbachstraße neben dem jetzigen Bauhofgebäude dar. Dieses könnte an einen Investor mit der Zielvorgabe veräußert werden, dass dieser ein städtebaulich verträgliches Wohn- und Geschäftsgebäude errichtet. In diesem Gebäude könnten die erforderlichen Praxisräume Platz finden. Diese Räume könnten dann wiederum von der Gemeinde aufgekauft und an die Regiodocs vermietet werden. Vor dem Hintergrund der anstehenden Sanierung des Farrenstallgebäudes könnte dieser Bereich städtebaulich neu geordnet werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung eines Auswahl-verfahrens zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Praxisräumlichkeiten für die Regiodocs durch einen Investor auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst.-Nr. 69/3, Gemarkung Dunningen.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 100.000 Euro für das Dorfgemeinschaftshaus. Die finanziellen Mittel sollen insbesondere für den Einbau der Küchen für die Vereine verwendet werden.
Neubau Doppelhaushälfte, Brunnenäckerstraße 17, Dunningen
Dem Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück, Flst. Nr. 3406/16, Brunnenäckerstraße 17, wurde unter Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Zulassung einer Teilfläche der Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche entsprechend den eingereichten Planvorlagen vom 19.02.2024 bzw. 19.03.2024 zugestimmt und in Verbindung mit § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. Der Abweichung nach § 19 Abs. 4 BauNVO hinsichtlich einer geringfügigen Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl für Nebenanlagen um rd. 10 qm (5 Prozent), verbunden mit der Schaffung von Stellplatzflächen wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.
Neubau Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung, Brunnenäckerstraße 17/1, Dunningen
Dem Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück, Flst. Nr. 3406/41, Brunnenäckerstraße 17/1, wurde unter Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB für die Zulassung einer Teilfläche der Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche entsprechend den eingereichten Planvorlagen vom 19.02.2024 bzw. 19.03.2024 zugestimmt und in Verbindung mit § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. Der Erteilung einer Abweichung nach § 23 Abs. 5 BauNVO für die Zulassung des Müllraumes außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche wurde zugestimmt. Der Abweichung nach § 19 Abs. 4 BauNVO hinsichtlich einer geringfügigen Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl für Nebenanlagen um rd. 10 qm (6 Prozent), verbunden mit der Schaffung von Stellplatzflächen, wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern
Seitens der Verwaltung wurde informiert, dass die Straßenverkehrsordnung für Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 t keine Einschränkungen vorsieht, so dass diese legal am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden dürfen. Auch abgekoppelte Wohnanhänger dürfen bis zu zwei Wochen auf demselben Standort geparkt werden.
Verkauf von Energy-Drinks in sog. „Snackautomaten“
Bisher gibt es keine gesetzliche, an ein Mindestalter gebundene Abgabe-beschränkung beim Verkauf von Energy-Drinks. Demnach dürfen solche an alle Personen abgegeben werden, die auch alkoholfreie Getränke kaufen dürfen. Dies bedeutet sogar, dass ein Kind, welches das Alter der beschränkten Geschäftsfähigkeit (ab dem 7. Lebensjahr) erreicht hat, grundsätzlich berechtigt wäre, Energy-Drinks käuflich zu erwerben.
Reduzierung Hundesteuer bei Übernahme Patenschaft für Müllbehälter
Seitens der Verwaltung wird informiert, dass es satzungsrechtlich unzulässig wäre eine Reduzierung der Hundesteuer, verbunden mit der Übernahme einer Patenschaft für einen Müllbehälter, vorzunehmen.
Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt nach den mit der Abschaltung der Straßenbeleuchtung (ab 23 Uhr) einhergehenden Minderkosten. Seitens der Verwaltung wurde zugesichert diese für einen Bezugsraum von einem Jahr zu erheben. Im Amtsblatt werde informiert.
Weiter wurde die Errichtung zweier Bushaltestellen in Seedorf (Sulgener Straße und Freudenstädter Straße) angesprochen. Eigentumsrechtlich könne lediglich beim Standort in der Freudenstädter Straße baulich etwas unternommen werden, so die Antwort der Verwaltung.
Die Prüfung der Möglichkeit eine „öffentliche Toilette“ in Dunningen und auch in den Ortsteilen Seedorf und Lackendorf zur Verfügung stellen zu können, wurde seitens der Verwaltung aufgegriffen.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 15.04.2024
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 15.04.2024
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden hinsichtlich des Beratungspunktes zur Umgestaltung des Friedhofes in Lackendorf gestellt. Seitens der Verwaltung wurde dargelegt, dass die im Rat vorgestellte priorisierte Planung auch das Thema Barrierefreiheit aufgreife. Bei der Beantwortung der Kostenfrage konnte Bürgermeister Schumacher auf die Berichterstattung in öffentlicher Sitzung vom 11.03. und 18.03.2024 verweisen. Die Meinungsäußerung zum Parkplatzbedarf wurde seitens der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Des Weiteren erfolgte eine Anfrage zur Baumaßnahme in der Rottweiler Straße. Seitens der Verwaltung wurde ausgeführt, dass es sich um ein Netzausbau der Netze BW handele.
Neubau eines Bauhofs, Vergabebeschlüsse
Insgesamt 16 Gewerke wurden im zweiten Ausschreibungsblock öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben bzw. für eine freihändige Vergabe angefragt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig nachfolgende Auftragsvergaben:
- Gerüstarbeiten
- an die Fa. Jetter, Rosenfeld zum Preis von brutto 55.368,32 Euro
- Keramischer Industrieboden
- an die Fa. Murschel aus Filderstadt-Bonlanden zum Preis von brutto 75.970,20 Euro
- Metallbauarbeiten (Stahlbau)
- an die Fa. Spengler, Dunningen zum Preis von brutto 59.198,93 Euro
- Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten
- an die Fa. Haser, Haslach zum Preis von brutto 87.019,94 Euro
- Sanitärinstallation
- an die Fa. Ganter, Dunningen zum Preis von brutto 97.162,67 Euro
- Heizungsinstallation
- an die Fa. Ganter, Dunningen zum Preis von brutto 150.032,58 Euro
- Lüftungsarbeiten
- an die Fa. Honer, Spaichingen zum Preis von brutto 62.326,01 Euro
- 8. Elektroinstallation
- an die Fa. Katz, Waldmössingen zum Preis von brutto 162.739,20 Euro
- 9. Photovoltaikanlage
- an die Fa. Wiest, Rottweil zum Preis von netto 117.984,00 Euro
Ohne Ratsbeschluss (da < 50.000 Euro Auftragssumme) wurden vergeben:
- Klempnerarbeiten
- an die Fa. Ganter, Dunningen zum Preis von brutto 14.948,42 Euro
- Estricharbeiten
- an die Fa. Kimmich, Fluorn-Winzeln zum Preis von brutto 12.459,78 Euro
- Malerarbeiten
- an die Fa. Kopf, Bösingen zum Preis von brutto 25.793,73 Euro
- Trockenbauarbeiten
- an die Fa. Rapp, Seedorf zum Preis von brutto 25.426,18 Euro
- Einbauküchen
- an die Fa. Seifried, Herrenzimmern zum Preis von brutto 11.634,63 Euro
Die Erdungs- und Blitzschutzarbeiten wurden bereits freihändig vergeben an die Fa. Blitzableiterbau Süd GmbH & Co. KG aus Gottmadingen zum Angebotspreis von brutto 7.993,47 Euro. Bei den Metallbauarbeiten (Sektionaltore) war eine Wertung der Angebote bis zur Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen nicht abschließend möglich. Eine Beauftragung an die Fa. Spengler, Dunningen zum Preis von brutto 61.038,08 Euro erfolgt per Eilentscheidung durch den Bürgermeister.
Insgesamt ergeben sich nach den ersten beiden Ausschreibungspaketen Minderkosten gegenüber der Kostenberechnung von insgesamt ca. 180.000 Euro.
Überplanung des Friedhofs Lackendorf, Vorstellung der Variante mit einer max. Mauerhöhe von 1,50m
In der Sitzung am 11.03.2024 wurde dem Ortschafts- und Gemeinderat die Umsetzung der Umgestaltung des Friedhofs in Lackendorf vor Ort vorgestellt und anhand von Plänen in der Eschachtalhalle von der Planerin erläutert. Die Anhebung des alten Friedhofs im Norden ermögliche den Ausgleich des stark abschüssigen Geländes und den Einbau von Grabkammern in den nördlichen Grabfeldern ohne die vorhandene Sargebene zu berühren. Für Erdbestattungen seien zukünftig aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse ausschließlich Grabkammern zulässig. Zur Aufnahme der Anfüllung müsse eine Friedhofsmauer errichtet werden. Diese wurde an der nordwestlichen Ecke bereits von 2,20 m auf 2,00 m Höhe reduziert. Jede weitere Reduzierung verursache die Nachbestattung vorhandener Grabstätten, da die Grabkammern nicht mehr genügend Platz über der vorhandenen Sargebene haben würden. Außerdem erhöhen sich die Angleichungsflächen, sodass weniger Grabstätten zur Verfügung stünden. Die Vergrößerung der Anpassungsflächen sei durch das größere Gefälle erforderlich, welches nicht parallel zum Versatz der Grabkammern ausgeführt werden könne. Ein größerer Versatz würde auch einen größeren Versatz zwischen den einzelnen Grabstellen darstellen. Alle Angleichungsflächen und Versätze führen zu einem erhöhten Pflegeaufwand. Ein barrierefreier Zugang zu den Baum- und Familiengräbern sei außerdem nicht mehr möglich.
Die Bedarfsermittlung ergab für den Friedhof Lackendorf eine Anzahl von 145 Grabstätten. Bei der Berechnung wurde bereits berücksichtigt, dass sich die Ruhezeit von Erdgräbern bei Grabkammern auf 15 Jahre reduziert. Außerdem wurde eine 5-jährige Flächenruhe mit einkalkuliert. In der bisherigen Planung waren 157 Grabstätten vorgesehen. Eine Absenkung der Friedhofsmauer habe zur Folge, dass sich die Anzahl an realisierbaren Grabstätten auf 138 verringere. Der rechnerische Bedarf könnte somit nicht mehr gedeckt werden.
Die Gesamtkosten für beide Bauabschnitte wurden in der letzten Sitzung mit 865.000 € brutto angegeben. Bei einer Verringerung der Friedhofsmauer sei mit Nachbestattungen zu rechnen. Diese werden für beide Bauabschnitte insgesamt mit 41.000 € geschätzt. Abzüglich der Verringerung der Kosten für Mauer und Anfüllung ergeben sich Mehrkosten von insgesamt ca. 10.000 €, also 875.000 € brutto.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung mehrheitlich die Umsetzung der ursprünglichen Ausführungsvariante mit einer Mauerhöhe von 2,00m. Zuvor hatte sich der Ortschaftsrat in öffentlicher Sitzung am 08.04.2024 bei einer Gegenstimme mehrheitlich für die von der Verwaltung priorisierte Ausführung ausgesprochen.
Neubau einer Garage, Rilkestraße 9, Dunningen
Dem Bauantrag zu Errichtung eine Garage auf dem Grundstück, Flst. Nr. 1614/5, Rilkestraße 9, wurde unter Erteilung einer Befreiung hinsichtlich der Abweichung vom Garagenstandort, der festgesetzten Materialität zur Dacheindeckung (Trapezblech anstatt Wellasbestzementplatten) sowie zur Dachneigung (2° anstatt 5-8°) einstimmig zugestimmt und gemäß §§ 31 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.
Neubau Wintergarten, Lessingstraße 4, Dunningen
Dem Bauantrag zu Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück, Flst. Nr. 1446/3, Lessingstraße 4, wurde unter Erteilung einer Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) einstimmig zugestimmt und gemäß §§ 31 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.
Neubau einer Betriebshalle und eines Einfamilienwohngebäudes (Betriebsleiterwohnung) mit Carport und Container, Max-Planck-Weg 7, Dunningen
Dem Bauantrag zur Errichtung einer Betriebshalle sowie eines Einfamilienwohnhauses (Betriebsleiterwohnung) mit Carport und Container auf dem Grundstück, Flst. Nr. 5165/8, Max-Planck-Weg 7, wurde unter Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB einstimmig zugestimmt und in Verbindung mit § 33 und § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
An der Dachkonstruktion der Wehlehalle wurden erhebliche Schäden festgestellt. Diesen gilt es aktuell nachzugehen. Voraussichtlich wird der Gemeinderat, aufgrund den zu erwartenden Auftragssummen, diesbezüglich noch Entscheidungen treffen müssen.
Anhand einer Übersicht wurden die Wasserabrechnungen der letzten Jahre veranschaulicht.
Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zum Abstellen von Wohnwagen/Wohnmobilen in Wohngebieten. Bürgermeister Schumacher verwies in diesem Punkt auf die grundsätzliche Einhaltung der Vorgaben aus der Straßenverkehrsordnung. Des Weiteren erfolgten Anfragen zur generellen Anbringung von Müllbehältern für Hundekotbeutel, zur Anbringung eines Mülleimers bei der Sonnenliege im Bereich Unterbergenweg, generell zur Ausbesserung von landwirtschaftlichen Wegen sowie zum Parkverhalten im Kreuzungsbereich Brunnenstraße/Bühlweg. Die Verwaltung wird die rechtliche Möglichkeit der Übernahme einer Patenschaft für einen Müllbehälter, verbunden mit einer möglichen Reduzierung der Hundesteuer, rechtlich prüfen. Gleiches gilt für die Möglichkeit der Anbringung eines Müllbehälters bei der Sonnenliege. Sofern schadhafte landwirtschaftliche Wege festgestellt werden würden, bittet die Verwaltung um entsprechende Mitteilung. Betreffend dem Parkverhalten im Einfahrtsbereich Bühlweg erfolgt eine Prüfung durch die Verwaltung.
Ebenfalls beauftragt wurde die Verwaltung den Verkauf von Energydrinks beim Verkaufsautomaten vor dem Anwesen Schramberger Straße 1 rechtlich zu prüfen, explizit in Bezug auf die in unmittelbarer Entfernung befindliche Schule.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und des Ortschaftsrates Lackendorf vom 12.04.2024
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und des Ortschaftsrates Lackendorf vom 12.04.2024
Forsteinrichtungswerk 2024-2033
Die Gemeinde Dunningen als Waldeigentümerin bestimmt im Rahmen des Landeswaldgesetzes die Ziele der Waldbewirtschaftung. Die Forsteinrichtung setzt die Zielvorgaben des Waldbesitzers im Rahmen der periodischen Betriebsplanung für den Forsteinrichtungszeitraum 2024-2033 in den einzelnen Waldbeständen um und versucht dabei bestehende Zielkonflikte aufzulösen. Nachdem der Gemeinderat am 22.07.2022 die entsprechenden Eigentümerzielsetzungen verabschiedet hat, wurde in den vergangenen Monaten das Forsteinrichtungswerk ausgearbeitet.
Zusammen mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg, des örtlichen Forstamtes sowie dem Revierleiter Herrn Unglaube fand im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates zunächst eine Waldbegehung statt. An insgesamt drei ausgewählten Stellen wurden anhand des Istzustandes und auch anhand bereits realisierter Maßnahmen die Planungen der nächsten Bewirtschaftungsjahre aufgezeigt und erörtert. Im Anschluss folgte im Sitzungssaal des Rathauses die formelle Beratung und Beschlussfassung. Dem Forsteinrichtungswerk 2024-2033, der nun die Leitlinie für die jährliche Maßnahmen- und Finanzplanung im Gemeindewald darstellt, wurde einstimmig zugestimmt.
Waldbegehung
Zentrales Thema der Planung ist die Anpassung der Waldbewirtschaftung an die Auswirkungen des Klimawandels. Auf fast 1340 Hektar ist dies nicht kurzfristig zu erreichen. Die Baumartenausstattung im Gemeindewald ist eingeschränkt. Insgesamt nimmt die Fichte 53 Prozent der Holzbodenfläche ein, Tanne 27 Prozent, Kiefer 8 Prozent. Die Laubbäume haben einen jeweils niedrigen einstelligen Bereich und nehmen insgesamt 11 Prozent (inkl. Sträucher) ein. Im Gemeindewald wurde eine zum dritten Mal wiederholte permanente Betriebsinventur durchgeführt. Im Sommer 2022 wurden in einem Stichprobenraster von 100m x 200m an insgesamt 675 Stichprobenpunkten Erhebungen zum Holzvorrat, zum Zuwachs, zur Baumartenverteilung, zur Verjüngung, zum Verbiss, zur Bodenvegetation, zu Rücke- und Bodenschäden und zum Totholz durchgeführt. Ein Stichprobenpunkt repräsentiert damit 2 ha.
Die größten Risiken für den Gemeindewald liegen im Klimawandel, der mit prognostizierter weiterer Temperaturzunahme und zunehmender Sommerhitze zu erhöhtem Wasserstress für die Vegetation führt. Dies hat Folgen für die Stabilität und Leistungsfähigkeit des Gemeindewaldes. Fichten, abgeschwächt auch die Tannen, sind dann stärker durch Insekten und Dürre gefährdet. Im Vergleich zu der Planung im letzten Jahrzehnt liegen die geplanten Nutzungsmassen im Gemeindewald um 28 Prozent höher, während Pflegemaßnahmen, Anbau und Vorbau etwas zurückgehen. Es wird ein deutlicher Akzent auf die Nutzung älterer klimaempfindlicherer Bestände gelegt, auch mit dem Ziel, die hohen aktuellen Vorräte nicht weiter ansteigen zu lassen. Langfristig wird ein klimaangepasstes Baumartenverhältnis (Nadelholz – Laubholz) angestrebt. Die Tanne wird als wirtschaftliche Säule des Betriebes angesehen.
Über die Jahre 2014-2022 wurde im Durchschnitt ein positives Betriebsergebnis erreicht, das sich im Mittel auf jährlich rund 224.000 Euro, bzw. 170 Euro/ha Holzboden oder 18 Euro je Festmeter belief.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18.03.2024
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18.03.2024
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden zu den mit der Umgestaltung des Friedhofes in Lackendorf
einhergehenden Kosten, erneut zur Schlüsselrückgabe durch einen früheren Hausmeister und zur kommunalen Wärmeplanung gestellt. Bürgermeister Schumacher konnte bei der Beantwortung der ersten beiden Anfragen auf die ausführliche Berichterstattung in öffentlicher Sitzung am 11.03.2024 verweisen. Hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung wurde dargelegt, dass ein Ingenieurbüro beauftragt sei. Wann erste Ergebnisse im Gemeinderat vorgestellt werden können, kann derzeit zeitlich nicht abgeschätzt werden.
Des Weiteren erfolgte eine Anfrage hinsichtlich des Beratungspunktes zur Fortschreibung des Regionalplans, Teilplan Windkraftanlagen und zur Steuerungsmöglichkeit der Gemeinde bei der Ansiedlung von Windkraftanlagen. Bürgermeister Schumacher stellte klar, dass es aktuell nicht um den Bau von Windkraftanlagen ginge. Da den Gemeinden die gesetzgeberische Möglichkeit der konkreten Steuerung im Rahmen der bis dato zustehenden Planungshoheit genommen wurde, sei die Ausweisung von Vorrangflächen im Regionalplan von großer Bedeutung. Würde eine solche Festlegung nicht erfolgen, wären Windkraftanlagen im Anwendungsbereich des § 35 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich privilegiert zulässig.
Neubau eines Kindergartens in Seedorf
Seitens des beauftragten Planungsbüros erfolgte zunächst ein Sachstandsbericht zur aktuellen Konzeptionierung. Konkret weiter ausgearbeitet wurden die Details der Fassadengestaltung. Nach Angaben der Fachplanerin sehe die aktuelle Projektierung eine vertikale Fassade mit einer Boden-Deckelschalung vor, welche sich im Bereich des Balkones öffne. Das eingerückte Erdgeschoss weise eine glatte Fassadengestaltung auf. Anhand von bereits realisierten Bauvorhaben wurde der Gemeinderat konkret um Beratung hinsichtlich der Holzauswahl für die Fassadengestaltung gebeten.
Nach Ansicht von Bürgermeister Schumacher sei auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem Vorschlag des Planungsbüros, welcher die Verwendung von vorvergrauter Weißtanne vorsehe, zuzustimmen. Diesem Vorschlag ist das Gremium nach erfolgter Beratung einstimmig gefolgt. Ebenfalls einstimmig gefasst wurde der grundsätzliche Ausschreibungsbeschluss für die einzelnen zu vergebenden Gewerke.
3 D Modell Perspektive Aktuell
Energiekonzept Seedorf / Vereinbarung eines neuen Wärmepreises
Wie die Verwaltung ausführte, erfolge die Wärmeversorgung über die Bioenergie nicht als Vollversorger, da die Redundanz fehle, d.h. die Wärmeerzeugung bestehe ausschließlich aus der Biogasanlage. Die Bioenergie Teufel GmbH & Co. KG habe vor, die bestehende Anlage zu erweitern und würde nach der Erweiterung zum Vollversorger werden. Im Umkehrschluss könne bei einer Vollversorgung durch die Biogasanlage die alten Gaskessel in der Heizzentrale der Turn- und Festhalle ausgebaut werden. Dann bliebe im Anschluss nur noch die Erneuerung der Heizungstechnik in den einzelnen gemeindeeigenen Gebäuden übrig, analog zu Dunningen. Weitere Investitionen seien nicht mehr erforderlich.
Der Gemeinderat stimmte dem angebotenen Wärmepreis der Bioenergie Teufel GmbH & Co. KG in Höhe von brutto 16 Cent/Kilowattstunde nach ausgiebiger Beratung mehrheitlich zu und beauftragte die Verwaltung in die Vertragsverhandlungen mit der Bioenergie als Vollversorger einzusteigen.
Insbesondere Einzelheiten zur Wärmeleitung, zur Durchleitungsgebühr, zum Anschluss weiterer Abnehmer, zum Pumpenstrom/Druckhaltung, zur Wasserqualität, zu erforderlichen Temperaturen, zu Wärmeverlusten bzw. dem Standort der Wärmemessung, der Spitzenleistung usw. sollen nun in einem Vertrag zur neuen Wärme-Vollversorgung geregelt werden.
Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald Baar-Heuberg, Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“
Für die Gemeinde besteht bis zum 09.04.2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen das aktuell laufenden Beteiligungsverfahrens. Bezugnehmend auf den durch Verbandsdirektor Herzberg am 22.01.2024 im Gemeinderat vorgestellten Planentwurf erfolgte nun in einem weiteren Schritt die Beratung über den Inhalt der Stellungnahme der Gemeinde Dunningen als Träger öffentlicher Belange.
Bürgermeister Schumacher stellte auch bezugnehmend auf eine Anfrage einer Bürgerin im Rahmen der Einwohnerfragestunde klar, dass es aktuell nicht um den Bau von Windkraftanlagen ginge. Da den Gemeinden die gesetzgeberische Möglichkeit der konkreten Steuerung im Rahmen der bis dato zustehenden Planungshoheit genommen wurde, sei die Ausweisung von Vorrangflächen im Regionalplan von großer Bedeutung. Würde eine solche Festlegung nicht erfolgen, wären Windkraftanlagen im Anwendungsbereich des § 35 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich privilegiert zulässig.
Es wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, im Rahmen der Stellungnahme an den Regionalverband auf die Eingabe des Bösinger Drachenfliegervereins zu verweisen und klarzustellen, dass diese Berücksichtigung finden müsse. Dieser habe in einer an den Regionalverband adressierten Stellungnahme um Berücksichtigung des Sonderlandeplatzes gebeten. Der Flugbetrieb sei, unter Beachtung geltender Abstandsregeln, nicht mit der Konzentration von Windkraftanlagen vereinbar.
Das Gremium folgte den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher und fasste einstimmig den Beschluss den beiden im Regionalplan bereits ausgewiesenen Vorrangflächen („Globen/Steinforren“ mit insgesamt 174,8 ha und „Schlurrainwald/Laubenlindenwald“ mit insgesamt 272 ha) zuzustimmen. Auch einstimmig zugestimmt wurde der Vorgabe zur Berücksichtigung der Stellungnahme des Bösinger Drachenfliegervereins sowie zur Ausweisung einer weiteren Vorrangfläche im Bereich der bereits bestehenden Windkraftanlagen auf Gemarkung Dunningen. Inwiefern der Regionalverband dem Beschluss des Rates zur Aufnahme dieser weiteren Vorrangfläche folgt, sei abzuwarten.
Gemeindewald Dunningen, Vergabe teilmechanisierte Holzernte
Für die Aufarbeitung des jährlichen Holzeinschlages im Jahr 2024 im Gemeindewald Dunningen wurde durch das Forstamt Rottweil eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 19,58 Euro/Festmeter zuzgl. 19 % Umsatzsteuer wurde durch Jürgen Rauch aus Rosenfeld abgegeben.
Im Gemeindewald soll im Jahr 2024 eine Holzmenge von 5.000 Festmeter eingebracht werden. Daraus ergibt sich eine Auftragssumme von brutto 116.501,00 Euro.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der teilmechanisierten Holzernte im Gemeindewald Dunningen für das Jahr 2024 an Jürgen Rauch aus Rosenfeld zu einem Angebotspreis von netto 19,58 Euro/Festmeter zu.
Durchführung von Baumaßnahmen des Eigenbetriebes Seniorenzentrum im Wirtschaftsjahr 2024
Der Eigenbetrieb Seniorenzentrum wurde vom Gemeinderat zur Durchführung der im Wirtschaftsplan 2024 enthaltenen baulichen Maßnahmen verpflichtet. Das Maßnahmenpaket sieht Unterhaltungen im Haus am Adlerbrunnen sowie im Eschachtreff vor. Investitionen sind für 2024 nicht vorgesehen.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Sachspende (Becher für Waldkindergarten) in Höhe von 69,38 Euro zu.
Aufarbeitung der Gemeindearchivalien
Die Ordnung des Archivs ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde. In Fortführung dieser Aufarbeitung werden voraussichtlich bis Ende des Jahres 2026 die jüngeren kommunalen Verwaltungsunterlagen aus dem Zeitraum 1965 bis 2008 durch die Historikerin, Frau Ingeborg Rüth, Zimmern ob Rottweil, bewertet, geordnet und EDV-gestützt verzeichnet. Anschließend ist eine Bewertung und Erschließung der zwischen 1973/74 und 2008 entstandenen kommunalen Rechnungsunterlagen durch die Historikerin, Frau Barbara Otto, Denkingen, vorgesehen. Die älteren Verwaltungs- und Rechnungsakten aus dem Bereich des ehemaligen Notariats Dunningen werden in die durchzuführende Erschließungsmaßnahme einbezogen.
Der geschätzte Umfang der Verwaltungsunterlagen liegt bei ca. 254 Laufmeter und derjenige der Rechnungsunterlagen bei ca. 132 Laufmeter. Im Untergeschoss des Mensagebäudes der Eschachschule ist ein Archivraum eingerichtet mit einer Lagerkapazität von ca. 400 Laufmeter. Es ist vorgesehen, die gesamten Archivbestände dort unterzubringen.
Die Historikerin, Frau Ingeborg Rüth, verdeutlichte anhand ihres Sachstandsberichtes und auch anhand mitgebrachter Archivgüter dem Gemeinderat sowie den interessierten Zuhörer/-innen die Bedeutung der Aufarbeitung der übermittelten Informationen, die aus historischen oder auch rechtlichen Gesichtspunkten aufzubewahren sind.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und des Ortschaftsrates Lackendorf vom 11.03.2024
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und des Ortschaftsrates Lackendorf vom 11.03.2024
Besichtigungen
Friedhof Lackendorf
Der Friedhof in Lackendorf soll bedingt durch die topographischen Verhältnisse um ca. 2,0 m angehoben und eine Friedhofsmauer errichtet werden. Unter Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten sind Grabkammern vorgesehen. Das Konzept sieht vor, dass die oberflächliche Gestaltung der Grabstellen nicht unterscheidet, ob es sich um ein Sarg- oder Urnengrab handelt.
Friedhofbegehung Lackendorf 1
Potentielles Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lackendorf“
Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zur dargelegten Friedhofsplanung, der vorgesehenen Bepflanzung mit Eibenhecken, dem Kindergarten in Lackendorf, nochmals zur Beheizung des Schulgebäudes D während den Weihnachtsferien und zur Schlüsselrückgabe durch einen früheren Hausmeister. Des Weiteren wurden Verhältnismäßigkeit, Lage und Maßnahmenträger der geplanten Photovoltaikanlage in Lackendorf angesprochen.
Überplanung des Friedhofs Lackendorf – Vorstellung der Maßnahme und Ausschreibungsbeschluss für den 1. Bauabschnitt
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Grimm vom Planungsbüro arbol, Rottweil, begrüßen. Nach den Ausführungen der Fachingenieurin sehe die Planung im ersten Bauabschnitt vor, den Friedhof mit einer 2-seitigen Friedhofsmauer bei einer Höhe von maximal 2,0 m, entlang der Straße auslaufend auf 0,75 m, einzufassen und von außen zu begrünen. Der neue Zugang erfolge über ein asymmetrisch gebautes Zufahrtstor, das davor eine Wendemöglichkeit für PkW eröffne. Die Wegebreite einschließlich der Zufahrt zur Leichenhalle solle auf 1,80 m zurückgebaut werden. Der ursprüngliche Friedhofsteil diene nach dem Umbau allen zukünftigen Bestattungen und sei flächenmäßig ausreichend. Dieser noch mit Eibenhecken einzufassende Friedhofsteil biete Platz für die unterschiedlichsten Bestattungsformen wie Sargreihengräber in Grabkammern, Sargwahlgräber in Grabkammern, doppelttief, Urnenerdgräber, Reihengräber sowie Urnenerdgräber, Wahlgräber. Diese Grabformen würden sowohl mit Grabhügel als auch als Rasengrab angeboten. Die klassische Grabstelle habe eine Größe von 0,9 m x 0,5 m, die Rasengräber 0,35 m x 0,5 m. In beiden Fällen stehe ein Grabstein mit 0,2 m x 0,5 m zur Verfügung. Die Bepflanzungsfläche betrage bei der klassischen Grabstelle 0,7 m x 0,5 m. Bei den Rasengräbern seien jeweils 0,15 m breite Platten zur Ablage von kleinem Grabschmuck vorgesehen. Die Einfassung sei mit einem Metallrahmen mit umlaufender Mähkante vorgesehen.
Der Platz vor der Aussegnungshalle werde neugestaltet und aufgewertet. Zwischen dem Vorplatz und dem zentralen Friedhofsfeld entstünden neue Grabstätten für Urnenbestattungen: Baumgräber, Familiengräber, pflegelose Urnengräber oder Gemeinschaftsgräber. Zur Umsetzung dieser Planung sei die Rodung der Gehölze vor der Aussegnungshalle erforderlich wobei die große Kiefer als markanter Einzelbaum erhalten bleiben solle. Im zentralen Friedhofsteil seien mit Ausnahme der großen Hainbuche und Linde ebenfalls Rodungen erforderlich. Der Müllcontainerplatz werde verlegt. Innerhalb des zentralen Friedhofsbereichs sei im Wegekreuz ein Wasserspiel geplant. Für Baumgräber werde ein Großbaum gepflanzt. Des Weiteren seien zwei Flächen für neue Grabformen vorgesehen, die entweder als Familiengrab oder Gemeinschaftsgrab ausgestaltet werden könnten. Alle Grabstellen seien allseitig in Rasenflächen eingebunden.
Die Planung sehe den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2024 und 2025 vor. Dabei seien mehrere vorhandene Grabstätten, bei denen die Ruhezeit noch nicht abgelaufen sei, an den neuen Geländeverlauf anzupassen. Der Umbau erfolge nach den Wünschen der Angehörigen. Für diesen Bauabschnitt sei mit reinen Baukosten in Höhe von ca. 320.000,00 Euro zu rechnen. Eine Schmutzwasserleitung solle entsprechend dem Baufortschritt mit eingelegt werden. Ein Anschluss an den Schmutzwasserkanal in der Eschbronner Straße sei bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beschließen. In einem zweiten, für das Jahr 2030 vorgesehenen Bauabschnitt mit vorgesehenen Baukosten in Höhe von ca. 545.000,00 Euro sollen unter anderem eine südliche Aufweitung des Friedhofes zur freien Landschaft, die Aufwertung der Aussegnungshalle, Errichtung aller Wasseranlagen und Erneuerung sowie Geländeanpassung aller Wege erfolgen.
In der anschließenden Diskussion wurden insbesondere die Höhe der geplanten Mauer, die entstehenden Kosten bei einer Änderung und die Breite des Zufahrtsweges zur Leichenhalle thematisiert. Einer Verbreiterung des Zufahrtsweges auf 2,50 m wurde seitens des Ortschaftsrates Lackendorf einstimmig und seitens des Gemeinderates mehrheitlich zugestimmt. Die nochmalige Prüfung der Höhe der Mauer und der Kosten mit Vorlage der entsprechenden Ergebnisse wurde von beiden Gremien mehrheitlich beschlossen. Mit dieser Maßgabe wurde der Planung durch den Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig und dem Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.
Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lackendorf“ – Grundsatzbeschluss
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da zunächst zu überprüfen ist, ob die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen die Eingliederungsvereinbarung sowie die Zuständigkeitsregelung nach der Hauptsatzung berücksichtigt.
Änderung des Redaktionsstatutes für das Amtsblatt der Gemeinde Dunningen
Nach den Ausführungen der Verwaltung setze sich das Redaktionsstatut für das Amtsblatt Dunningen insbesondere mit der Neutralitätspflicht des Amtsblattes im Zusammenhang mit Wahlen auseinander. Für Staatsorgane gelte dabei im Vorfeld von Wahlen eine Neutralitätspflicht. Der Gesetzgeber habe die Festlegung des maßgeblichen Zeitraums, innerhalb welchem keine Beiträge von Fraktionen in den Amtsblättern vor einer Wahl mehr veröffentlicht werden dürfen, der Entscheidung der Gemeinderäte überlassen. Diese hätten dabei zu berücksichtigen, dass die Gefahr einer relevanten Wahlbeeinflussung umso größer sei, je näher der Wahltag rücke.
Nach Auffassung des baden-württembergischen Innenministeriums und den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände werde ein Zeitraum der sogenannten Karenzzeit von drei Monaten noch für ausreichend erachtet. Darunter liegende Zeiträume würden im Hinblick auf Wahlanfechtungen als risikobehaftet angesehen.
Nach vorherigem einstimmigem Beschluss des Ortschaftsrates Lackendorf votierte auch der Gemeinderat ohne weitere Beratung einstimmig für eine entsprechende Änderung des Redaktionsstatutes der Gemeinde.
Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024
Für die am 09.06.2024 stattfindende Kommunalwahl ist der Gemeindewahlausschuss neu zu bilden. Diesem obliegen die Leitung der Kommunalwahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses sowie die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge. Nachdem Bürgermeister Schumacher für den Kreistag kandidiert und somit nicht Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses sein kann, wurden für den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz Herr Andreas Cziep und Frau Dagmar Maier von den Gremien gewählt. Als Beisitzer wurden Herr Hermann Hirt und Herr Bernd Unglaube sowie als stellvertretende Beisitzer Frau Margarita Marte und Herr Hans-Peter Storz gewählt.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19.02.2024
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19.02.2024
Besichtigung des fit.S-Sportpark
Im Rahmen des Bauvorhabens zur Erweiterung und Aufstockung des Sportvereinszentrums mit Errichtung einer Gaststätte sowie von Stellplätzen in Dunningen-Seedorf, Sportplatzweg 3 erfolgte eine Begehung vor Ort. Das Bauvorhaben wurde dabei vom Vorstand des SV Seedorf e.V., Herrn Jens Wild und der Leiterin der Geschäftsstelle, Frau Janina Dold, ausführlich dem Gemeinderat vorgestellt. Im Erd- sowie Obergeschoss des bestehenden Gebäudes sollen zusätzliche Fitnessflächen mit über 200 m² und ein Gastraum im Obergeschoss mit knapp 90 m² geschaffen werden. Dafür sollen 10 weitere Stellplätze im südlichen Grundstücksbereich entstehen.
Die Erweiterung soll mit dem Ausbau der Sozialräume, den Büroräumlichkeiten, der Herren-Umkleide und der Bereitstellung von Besprechungsräumen den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Für den Vereinszweck unabdingbar seien dabei ein zentraler Zugang der Geschäftsstelle, ein konkurrenzfähiger Freihantelbetrieb, entsprechende Flächen für die Kinderbetreuung und die Attraktivitätssteigerung durch ein integriertes Vereinsheim. Darüber hinaus diene die Erweiterung nach Angaben der Bauherrenschaft dem Erhalt und der Verbesserung der einmaligen, anerkannten Infrastruktureinrichtung und der Sicherung sowie dem Erhalt von 35 Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Nach dem Bauantragsverfahren sollen nunmehr die Finanzierung und Detailplanung zur Vorbereitung der Baumaßnahme angegangen werden.
Einwohnerfragestunde
Aus der Mitte der berührten Nachbarn im Bebauungsplanverfahren Wohngebiet „Langenfeld“ erfolgten mehrere Fragen, insbesondere zur Baugrunduntersuchung, dem Vorkaufsrecht für ein Grundstück, dem Flächennutzungsplan und den umweltbezogenen Informationen. Bürgermeister Schumacher sicherte eine Prüfung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Einsprüche und die Beteiligung der Betroffenen im weiteren Verfahren zu.
Verlängerung der Vereinbarung zur Beteiligung der Gemeinde Dunningen am dezentralen Jugendkunstschulverbund KREISEL
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dr. Boos vom Jugendkunstschulverbund KREISEL begrüßen. Dieser besteht als öffentliche Einrichtung im Landkreis Rottweil aus den Städten Rottweil, Schramberg, Oberndorf, Sulz und Dunningen. Die derzeitige öffentlich-rechtliche Vereinbarung läuft zum 31.12.2024 aus.
Nach Vortrag der Referentin habe sich die Jugendkunstschule KREISEL in den letzten zwanzig Jahren als Einrichtung der außerschulischen, ästhetischen Jugendbildung und kompetenter Partner in der qualifizierten Vermittlung künstlerischer Techniken für Kinder und Jugendliche gut etabliert und sei aus dem städtischen Bildungsangebot neben Musikschulen und Vereinen, anderen außerschulischen Bildungsträgern und der offenen Jugendarbeit nicht mehr wegzudenken. Den laufenden Veränderungen in der Bildungs- und Schullandschaft begegne die Jugendkunstschule mit hoher Flexibilität und sei somit ein verlässlicher Partner für Bildungskooperationen mit Schulen, Jugendreferaten sowie Träger für Integration und Mehrgenerationenarbeit.
Die Lenkungsgruppe habe sich nunmehr darauf verständigt, eine Laufzeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über 10 Jahre abzuschließen, das bisherige Kurskontingent auf 36 Jahreskurse anzuheben und die Höhe der Kursgebühr zunächst unverändert bei 28,00 Euro im Monat zu belassen. Die Geschäftsabwicklung am Standort Dunningen erfolge weiterhin über das Kommunale Jugendreferat. Der Landkreis Rottweil werde seinen Zuschuss auf die Hälfte des gemeinsamen Zuschusses der Kommunen anheben und liege dann bei 35.000,00 Euro. Nachdem sich die Stadt Rottweil künftig für eine kommunale Beteiligung im gleichen Umfang wie die Stadt Schramberg ausgesprochen habe (Erhöhung von 12,5 % auf 22,22 %) ergebe sich für Dunningen eine verringerte Beteiligung von bisher 12,5% auf 11,11%.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis und votierte einstimmig für die auf zehn Jahre befristete (01.01.2025 bis 31.12.2034) öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Oberndorf am Neckar, Schramberg, Rottweil, Sulz sowie der Gemeinde Dunningen und der damit verbundenen Budgeterhöhung für die Jugendkunstschule KREISEL auf einen Gesamtbetrag von 7.610,35 Euro (Kommunenzuschuss und Verwaltungskostenpauschale) ab dem Haushaltsjahr 2025. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Lenkungsgruppe der Jugendkunstschule eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Trägerschaft der Jugendkunstschule im Landkreis Rottweil „Kreisel“ ab 01.01.2025 für die Laufzeit von 10 Jahren mit den entsprechenden Eckdaten im ersten Quartal 2024 auszuarbeiten und abzuschließen.
Änderung des Vertrags über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens St. Martinus Dunningen
Nach den Ausführungen der Verwaltung sei der aktuelle Vertrag über den Betrieb und die Förderung des katholischen Kindergartens St. Martinus Dunningen entsprechend dem zwischen den kommunalen Landesverbänden und Kirchenleitungen ausgearbeiteten Mustervertrag und in Abstimmung mit der Kirchengemeinde am 13.09.2010 vom Gemeinderat beschlossen worden. Nunmehr bestehe aufgrund der bereits erörterten Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Änderungsbedarf wegen fehlender Kindergartenplätze, dem nach der bereits durch Architekt Harald Ganter vorgestellten Planung im Kindergarten St. Martinus Dunningen durch den Gebäudeanbau für eine fünfte Gruppe für die Ü3-Betreuung mit maximal 25 Plätzen zu Kosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro brutto begegnet werden solle. Dabei zeigte sich die bürgerliche Gemeinde mit einer Kostenübernahme zu 100% einverstanden und die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Grundlage den Vertrag über den Betrieb und die Förderung des katholischen Kindergartens St. Martinus Dunningen entsprechend zu aktualisieren und dem Gemeinderat zur finalen Beschlussfassung vorzulegen.
Der so ausgearbeitete Vertrag berücksichtige, so die Verwaltung, die entsprechende Investitionskostenübernahme der Gemeinde für die Unterbringung einer dritten Kindergartengruppe im Ü3-Bereich. Daneben sei in den Vertragsentwurf neben einer vereinfachenden Regelung zur Betriebskostenbeteiligung eine Erhöhung für die Unterhaltung der Außenanlagen einschließlich der Spielgeräte einbezogen worden.
Nach kurzer Beratung sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Änderung des Vertrags über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens St. Martinus Dunningen aus.
Erweiterung des Backhauses Seedorf – Vorstellung der Maßnahme, Beschluss zur Einreichung des Bauantrags und des Förderantrags sowie Ausschreibungsbeschluss
Nachdem die Gemeinde den kommunalen Backhausbetrieb eingestellt hatte konnte nur durch die Gründung des Backhausvereins der Weiterbetrieb gesichert werden. Der Gemeinderat hatte seinerzeit beschlossen, dass sich die Gemeinde im Falle eines Weiterbetriebs für das Gebäude zuständig zeichnet. Der als gemeinnützig anerkannte und ehrenamtlich betriebene Verein ist zwischenzeitlich eine Säule und fester Bestandteil des Dorfes, der Gemeinde und der Region geworden. So werden beispielsweise in Backkursen den Teilnehmern die Brotbackkunst vermittelt, Kooperationen mit örtlichen Vereinen gebildet und gemeinsame Aktionen wie die Holzaufbereitung durchgeführt.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse in der Backstube sind viele Kurstermine notwendig und es könnten nicht alle Interessenten berücksichtigt werden. Die Durchführung von Backkursen und damit die Gewinnung neuer Mitglieder ist jedoch für den Verein von existenzieller Bedeutung. Nach der Stilllegung einer Viehwaage ist nun der Backhausanbau frei geworden, in dem für den Backhausverein ein Schulungs- und Veranstaltungsraum geschaffen werden kann. Damit kann die Anzahl der Backkursteilnehmer bei laufendem Backbetrieb mehr als verdoppelt werden und es sind Kurse möglich, die mehr Platz benötigen. Die Vielzahl der Angebote kann dabei zum Bestand des Backhausvereines und damit dem Vereinsziel, dem Erhalt der „Deutschen Brotkultur“ beitragen.
Architekt Harald Ganter stellte den Entwurf für die Erweiterung des Backhauses vor und erläuterte diesen sowie die Kostenberechnung. Im geplanten Anbau seien ein Schulungs- und Veranstaltungsraum, barrierefreies WC und Zugangsrampe sowie eine direkte Anbindung vom vorhandenen Windfang zur Backstube und zum Lager vorgesehen. Der eingeschossige Anbau solle in Holzbauweise mit extensiver Dachbegrünung erfolgen. Die Gesamtkosten würden sich dabei auf 297.500,00 Euro brutto belaufen. Das Projekt sei grundsätzlich im Rahmen des LEADER-Programms mit einer Förderquote von 40% förderfähig.
Die vorgestellte Planung wurde vom Gremium begrüßt. Nach einstimmigem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage den Bauantrag einzureichen und ermächtigt, ohne erneute Beratung das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des ersten Projektaufrufs der neuen LEADER-Förderperiode einen Förderantrag einzureichen und im Falle des Erhalts eines Förderbescheids ermächtigt, die Maßnahme unverzüglich auszuschreiben.
Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024
Für die am 09.06.2024 stattfindende Kommunalwahl ist der Gemeindewahlausschuss neu zu bilden. Diesem obliegen die Leitung der Kommunalwahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses sowie die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge. Nachdem Bürgermeister Schumacher für den Kreistag kandidiert und somit nicht Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses sein kann, wurden für den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz Herr Andreas Cziep und Frau Dagmar Maier vom Gremium gewählt. Als Beisitzer wurden Herr Hermann Hirt und Herr Bernd Unglaube sowie als stellvertretende Beisitzer Frau Annette Schmidt und Herr Hans-Peter Storz gewählt. Die Zustimmung des Ortschaftsrates Lackendorf lag bereits vor.
Neubau eines Bauhofs - Vergabebeschlüsse
Ohne weitere Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Vergaben an die jeweils wirtschaftlichsten Angebote:
- Erd- und Entwässerungsarbeiten an die Fa. Gebr. Bantle aus Bösingen zum Angebotspreis von 234.211,31 Euro brutto
- Rohbauarbeiten an die Fa. Rosenberger Bau aus Villingen zum Angebotspreis von 333.669,47 Euro brutto
- Zimmer- und Holzbauarbeiten an die Fa. Moosmann aus Hardt zum Angebotspreis von 556.479,11 Euro brutto.
Annahme von Spenden
Eine Geldspende in Höhe von 600,00 Euro und für die Unterstützung der Jugendarbeit wurde angenommen.
Baugesuche
Zu folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
· Errichtung eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens in Dunningen, Flst.-Nr. 6339 und 6363
· Neubau eines 6-Familienhauses in Dunningen, Schramberger Straße 4
· Einbau einer Dachgaube in das bestehende Gebäude und Anbau eines Balkons mit Wendeltreppe in Dunningen-Seedorf, Heiligenbronner Straße 54
· Erweiterung und Aufstockung des Sportvereinszentrums, Errichtung einer Gaststätte und Errichtung von Stellplätzen in Dunningen-Seedorf, Sportplatzweg 3
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch
Die Gemeinde Dunningen hat für das Berichtsjahr 2022 einen Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg für insgesamt 28 Liegenschaften herausgegeben. Darin enthalten sind beispielsweise Kennwerte für den Gebäude-Energieverbrauch pro m², den Wasserversorgungs-Stromverbrauch pro m³ oder den Straßenbeleuchtungs-Energieverbrauch pro km die mit den Durchschnittsverbräuchen in Baden-Württemberg, dem Landkreis und der einwohnerbezogenen Größenklasse verglichen werden können.
Haushaltsplan
Der Prüfungsbericht zum Haushaltsplan ist eingegangen. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben.
Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zu einem turnusmäßigen Tagungsort für Gemeinderatssitzungen im Ortsteil Seedorf.
Verleihung der Bürgermedaille an Herrn Karl-Heinz Werner
Bürgermeister Schumacher führte aus, dass Herr Karl-Heinz Werner sich in seiner jahrzehntelangen, ehrenamtlichen Tätigkeit in hervorragender und selbstloser Weise für die Belange des Sportverein Seedorf, insbesondere in der Jugendarbeit sowie der Jugendförderung eingesetzt habe. Hier seien insbesondere die Neustrukturierung der Jugendarbeit und der Vereinsaufgaben zu nennen. Herr Werner sei Initiator, Ideengeber und treibende Kraft an vorderster Stelle des Vereins gewesen und habe sich dabei auf Terrain gewagt welches arbeitsintensiv und risikoreich zugleich gewesen sei wie die Gründung des fit.S Sportpark. Von der Idee überzeugten Personen, wie Karl-Heinz Werner sei es zu verdanken, dass sich das fit.S zu einem absoluten Erfolgsmodell entwickelt habe, worauf der Sportverein aber auch die gesamte Gemeinde stolz sein könne.
Auch in der Raupenzunft Seedorf sei Karl-Heinz Werner an verantwortungsvoller Stelle seit seinem Vereinseintritt im Jahre 1972 aktiv gewesen und für seine Verdienste, sei es im Komitee, im Elferrat oder im Vergnügungsausschuss 2002 zum aktiven Ehrenmitglied ernannt worden. Darüber hinaus sei Herr Werner im Jahre 1971 Gründungsmitglied der Jugendvereinigung Seedorf und dort bis 1974 als Sprecher tätig gewesen. Im Vereinsring Seedorf habe er die Vereine mit Leidenschaft und Hilfsbereitschaft gleichermaßen vertreten und sei hierbei stets auf Ausgleich bedacht gewesen. Sein Einsatz zum Wohle der Vereine sei stets überzeugend gewesen.
Nach § 2 Abs. 1 der Ehrenordnung der Gemeinde Dunningen werde die Bürgermedaille an Personen verliehen, die mit ihren Leistungen insbesondere auf kulturellem, sozialem, wirtschaftlichem und kommunalpolitischem Gebiet in hervorragender Weise der Gemeinde Dunningen und ihrer Bürgerschaft gedient oder außergewöhnlichen Bürgersinn bewiesen hätten. Diese Voraussetzungen lägen bei Karl-Heinz Werner aus Sicht der Verwaltung vor.
Der Geehrte erhielt sodann die Bürgermedaille und ein Präsent sowie seine Frau einen Blumenstrauß überreicht.
Verleichung der Bürgermedaille an Herrn Karl-Heinz Werner
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.01.2024
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.01.2024
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zum Denkmal für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung auf dem Friedhof Dunningen, der Aufnahme der bestehenden drei Windkraftanlagen in die Vorrangflächen der Regionalplanung und zur Beheizung des Schulgebäudes D während der Weihnachtsferien.
Implementierung von „demoSlam“ – Format für Verständigung“ in der Gemeinde Dunningen – Vorstellung des Projekts
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Frau Yvonne Hägle begrüßen. Diese skizzierte das Format für Verständigung „demoSlam“. Dabei handle es sich um ein Diskussionsformat, welches Menschen mit unterschiedlichen Meinungen durch Überzeugen und Verstehen üben zusammen bringe anstatt sie in Lager zu spalten. Der Ablauf sehe zunächst einen Verständigungsworkshop, dann die Präsentation der Ergebnisse vor dem Publikum und schließlich den Austausch mit dem Publikum vor. Es solle eine offene und wertschätzende Auseinandersetzung mit vielfältigen Perspektiven ermöglicht und so ein Mosaik der verschiedenen Meinungen der Gesellschaft sichtbar und aushaltbar gemacht werden. Dunningen fungiere dabei als Partnerkommune für „demoSlam“.
Der Gemeinderat nahm die Vorstellung der Referentin zur Kenntnis.
Beteiligungsprozess „Dritter Ort Dunningen“ – Vorstellung des Projekts und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Das Projekt wurde von Frau Serrano Barrero vom Jugendreferat präsentiert. Nachdem der Schulhof der Eschachschule in Dunningen neben seiner originären Zweckbestimmung als Aufenthalts-, Bewegungs- und Spielgelände unter anderem noch für verschiedene Festivitäten genutzt werde, jedoch dieser weiteres Potenzial für die umliegenden Bildungsakteure wie Schulzentrum, Kindergarten, Jugendkunstschule, Jugendreferat, Musikschule oder Dunninger Forum biete, solle der Platz im öffentlichen Raum sichtbar werden. Dabei sei geplant, einen „dritten Ort“ entstehen zu lassen, der Raum für Bildung, Kultur und Begegnung biete. Der Begriff „dritter Ort“ werde in der Soziologie als Ort der Gemeinschaft beschrieben. Der momentan wenige Sitzmöglichkeiten und keine Schattenflächen bietende Platz solle in einem breiten Bündnis gemeinsam gestaltet werden. Dabei sollen sogenannte Hutträger wie Bürgermeister, Vertreter bzw. Vertreterinnen des Gemeinderates, Ortsbauamt und Jugendreferat die Verantwortung und Umsetzung dieses Prozesses übernehmen. In einer Steuerungsgruppe mit Hutträgern, Schule, Kindergarten, Bücherei, Seniorenbeauftragte, Musikschule, Jugendvereinigung Dunningen, Vereinsring, Dunninger Forum und NaBu als Multiplikatoren sollen die Beteiligungsaktionen im Aktionszeitraum konzipiert werden.
Neben den im diesjährigen Haushalt eingestellten Eigenmitteln in Höhe von 10.000,00 Euro sollen zur Unterstützung des Beteiligungsprozesses und des Aktionszeitraums Drittmittel eingeworben werden. Es sei vorgesehen, die Planungs- und Umsetzungsschritte, die sich aus den Ergebnissen des Prozesses ergeben, zur weiteren Beratung und Beschlussfassung im kommenden Herbst dem Gremium vorzustellen.
Die Grundkonzeption zum Beteiligungsprozess „Dritter Ort Dunningen“ unter Verwendung der entsprechenden Haushaltsmittel wurde einstimmig verabschiedet und der Einwerbung von Fördermitteln, die den Beteiligungsprozess und den Aktionszeitraum unterstützen, zugestimmt. Die Funktion der Hutträger werden seitens des Gemeinderats Herr Wolfgang Gerst und Herr Andreas Wilbs übernehmen.
Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg, Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ – Vorstellung des Planentwurfs durch den Regionalverband
Herr Verbandsdirektor Herzberg vom Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg erläuterte den Planentwurf, welchen die Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg in der Sitzung am 1. Dezember 2023 beschlossen hat.
Das Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land setze sich dabei zum Ziel, die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie zu fördern. Das Land Baden-Württemberg stelle die Umsetzung der Bundesvorgabe über das Windenergieflächenbedarfsgesetz über die Festlegung regionaler Teilflächenziele für die Träger der Regionalplanung sicher. Zur Erreichung des Flächenbeitragswerts von 1,8 % der Landesfläche sollen die 12 Planungsregionen gleichermaßen beitragen. Bezogen auf die Regionsfläche seien in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg als Mindestvorgabe demnach 4.552 ha für die Windenergienutzung festzulegen. Dabei sei vom Regionalverband ein gesamträumliches Planungskonzept unter Verwendung entsprechender Auswahlkriterien zu erstellen und mit den Nachbarregionen abzustimmen. Auf dieser Basis sei eine flächendeckende Überprüfung des gesamten Planungsraumes auf geeignete und nicht geeignete Standorte unter umfassender Prüfung aller berührten öffentlichen und erkennbaren privaten Belange vorgenommen worden. Die Anwendung der Auswahlkriterien erfolgte in mehreren Stufen im Wege der Abschichtung bis zur abschließenden Planungsentscheidung (Trichtermethodik). Anhand dieser Auswahlmethodik seien die nach Windatlas Baden-Württemberg 2019 für die Windenergienutzung geeigneten und regionalbedeutsamen Suchräume ermittelt worden. Die Umsetzung der bundes- bzw. landesweiten Mindestvorgabe sei dabei in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg vor dem Hintergrund eines im landesweitern Vergleich gering vorhandenen Flächenpotenzials von windhöffigen Bereichen und der räumlich ungleichmäßigen Verteilung von für die Windenergienutzung geeigneten Gebieten zu sehen.
Vorranggebiete im Planentwurf
In der Gemeinde Dunningen seien die beiden Bereiche Globen/Steinforren an der Gemarkungsgrenze Seedorf/Bösingen mit insgesamt 174,8 ha und Schlurrainwald/Laubenlindenwald mit 272 ha als Vorrangflächen ausgewiesen. Die Stellungnahme der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange solle in einer der kommenden Sitzungen beschlossen werden. Dabei sei lediglich über die Ausweisung der geplanten Vorrangflächen für Windkraftanlagen, nicht jedoch über die Umsetzung einzelner Maßnahmen zu entscheiden. Der Satzungsbeschluss des Regionalverbandes sei für September 2025 vorgesehen.
Nach erfolgter Diskussion nahm der Gemeinderat die Vorstellung des Planentwurfs zur Kenntnis.
Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) durch die Feuerwehr Dunningen -Vergabebeschluss
Der Gemeinderat beschloss nach vorherigem einstimmigen Votum des Ortschaftsrates Lackendorf ebenfalls einstimmig, den Auftrag zur Lieferung zweier Mittleren Löschfahrzeuge (MLT) im Rahmen des Los 1 an die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH zum Gesamtangebotspreis in Höhe von 704.200,00 Euro netto bzw. 837.998,00 Euro brutto zu vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, Los 2 zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben.
Die Lieferleistung war im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens ausgeschrieben worden. Los 1 bestand aus der Lieferung von zwei Fahrzeugen sowie der feuerwehrtechnischen Aufbauten für Mittlere Löschfahrzeuge (MLF) zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens zum 31.03.2026. Mit Los 2 soll die Lieferung von zwei feuerwehrtechnischen Beladungen für Mittlere Löschfahrzeuge (MLF) auf Anforderung, frühestens jedoch ab dem 01.07.2025 erfolgen. Für Los 1 wurden dabei zwei Angebote abgegeben. Dabei wurde empfohlen, den Zuschlag auf die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH zu erteilen.
Nach Angaben von Bürgermeister Peter Schumacher stehen in der mittelfristigen Finanzplanung für die Anschaffung beider Fahrzeuge in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 800.000 Euro zur Verfügung. Aus der Fachförderung auf Grundlage der VwVZ-Feu erhalte die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 136.000 Euro. Zusätzlich erforderliche Mittel sollen im kommenden Haushalt bereitgestellt werden.
Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Beschluss zur Beantragung von Fördermitteln nach der VwV-Ausgleichstock
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.07.2017 vorbehaltlich der Finanzierbarkeit den Grundsatzbeschluss gefasst, einen Kindergartenneubau auf dem Flurstück 100 in Seedorf zu erstellen. Danach ist ein Architektenwettbewerb durchgeführt und dem Architekturbüro MGF Architekten GmbH aus Stuttgart die Architekturleistung und den Landschaftsplanern Wiedemann und Partner aus Stuttgart die Planung der Freianlagen für das neue Kindergartengebäude Seedorf übertragen worden. Nach Prüfung einer alternativen Modulbauweise für einen 6 gruppigen Kindergarten ist das Architekturbüro beauftragt worden, die Pläne für den verkleinerten Neubau für die Beantragung der Baugenehmigung als auch die Beantragung der Zuwendung nach dem Ausgleichstock zu fertigen. Die Vorstellung der Planung ist in der Sitzung des Gemeinderates am 11.09.2023 erfolgt.
Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2024 am 11.12.2023 hat der Gemeinderat den Neubau Kindergartens in Seedorf beschlossen. Hierfür ist die erste Investitionsrate in Höhe von 3 Mio. Euro im Jahr 2024 zur Verfügung gestellt worden. Die Einnahmen aus dem voraussichtlichen Zuwendungsbescheid über Mittel aus dem Ausgleichstock sind im Haushaltsplan 2024 und in der mittelfristigen Finanzplanung unter den Jahren 2025 und 2026 hälftig veranschlagt. Den Abruf der Mittel erfolgt nach Baufortschritt.
Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat einstimmig beauftragt, den Förderantrag aus dem Ausgleichstock in Höhe von 800.000,00 Euro für den Neubau des Kindergartens in Seedorf mit sechs Ü3 Gruppen zu stellen.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Ausfallhaftung der Gemeinde
Die Ausfallhaftung der Gemeinde für private Baudarlehen bei der L-Bank beträgt zum 01.01.2024 ein Drittel des Betrages von 339.593,07 Euro und beläuft sich damit auf 113.197,69 Euro.
Neubau des Bauhofs
Die Kosten für die Lüftungsanlage beim Neubau des Bauhofs werden auf ca. 33.000,00 Euro beziffert.
Gedenkfeier am 27.01.2024
Für die Opfer des Nationalsozialismus findet am 27.01.2024 eine Gedenkfeier auf dem Friedhof in Dunningen beim neu errichteten Denkmal statt.
Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.12.2023
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu verschiedenen Positionen des Haushaltsplans, zur Nachfrage nach Bauplätzen, zum Dienstfahrzeug für den Bürgermeister und der Beteiligung der Gemeinde an den Investitionskosten der Stadt Rottweil zur Sanierung und Erweiterung der Schulen.
Bebauungsplan „Sportplatz Lausbühl, 2. Erweiterung“ - Aufstellungsbeschluss
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christ vom Büro BIT begrüßen.
Nach den Ausführungen des Fachingenieurs plane der Sportverein Seedorf seit längerer Zeit zur Abrundung und Erweiterung des sportlichen Angebots eine Freiluftsporthalle, welche durch ihre Überdachung einen vor äußeren Witterungseinflüssen geschützten Sportbetrieb ermöglicht. Gegenstand der Planung sei daher die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein entsprechendes Sondergebiet. Der Planbereich grenze im Nordosten an die vorhandene Parkplatzanlage des Sportplatzes Seedorf an. Südlich befinde sich die Kreisstraße K 5529 Seedorf-Sulgen. Die Geltungsbereichsfläche weise eine Größe von ca. 0,75 ha auf, die sich überwiegend innerhalb kommunaler Waldflächen befinde und. im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ein Waldumwandlungsverfahren erforderlich mache. Der Waldverlust müsse voraussichtlich durch eine entsprechende Kompensation an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans werde in Abstimmung mit dem Baurechtsamt des Landratsamts Rottweil im Regelverfahren mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt. Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn als Waldfläche dargestellt sei, müsse der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren punktuell durch die Verwaltungsgemeinschaft geändert werden.
Nach ausführlicher Beratung, insbesondere über die erforderliche Waldumwandlung, beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, den Bebauungsplan „Sportplatz Lausbühl, 2. Erweiterung“ im Regelverfahren einschließlich eines Umweltberichtes aufzustellen, den Vorentwurf dieses Bebauungsplanes festzustellen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach Vorliegen des Entwurfs des Umweltberichtes durchzuführen.
Bebauungsplan „Langenfeld“ - Aufstellungsbeschluss
Der anwesende Fachingenieur, Herr Christ, informierte darüber, dass das Bebauungsplanverfahren zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Deckung von kurzfristigem Wohnbedarf im Ortsteil Seedorf diene. Dabei trete die Firma Glatthaar Bau Grund GmbH als Erschließungsträger auf und werde mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag abschließen mit der Maßgabe, dass sämtliche Kosten zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen vom Erschließungsträger übernommen werden. Der ausgewiesene Planungsraum befinde sich westlich der Freudenstädter Straße (L 422) und südlich des bestehenden Wohngebiets „Hochwiese“ und grenze somit direkt an die bestehende Wohnbebauung an. Westlich und südlich des Plangebiets würden landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen. Das Gebiet könne über die bestehenden Erschließungsstraßen „Schafhaus“ und „Heubergstraße“ erreicht werden. Das Grundstück befinde sich noch in Privateigentum und solle nun aufgrund der konkreten Bedarfsanmeldung einem entsprechenden Planungsrecht zugeführt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans werde in Abstimmung mit dem Baurechtsamt des Landratsamts Rottweil im Regelverfahren mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt. Innerhalb des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn sei das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im östlichen Bereich seien derzeit noch ca. 2.000 m² als landwirtschaftlich genutzte Flächen dargestellt. Dieser Bereich werde im Flächennutzungsplan punktuell im Parallelverfahren geändert. Mit einem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens sei voraussichtlich bis Ende des kommenden Jahres zu rechnen.
Das Gremium beschloss nach erfolgter Beratung einstimmig, den Bebauungsplan „Langenfeld“ im Regelverfahren einschließlich eines Umweltberichtes aufzustellen, den Vorentwurf dieses Bebauungsplanes sowie die örtlichen Bauvorschriften festzustellen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Benachrichtigung der Behörden jeweils durchzuführen.
Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 für den Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“ und Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 für den Eigenbetrieb „Energie-Wasser“
Nach der Vorberatung des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2024 in einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates Dunningen und des Ortschaftsrates Lackendorf am 20.11.2023 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne 2024 jeweils mehrheitlich festgestellt. Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2024 – 2027 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Ergebnishaushalt ergaben sich u.a. folgende Änderungen in Bezug zu den Vorberatungen:
Erträge:
Mehrerträge bei Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen, Zuwendung für Förderung durch Bundesagentur für Arbeit bei Berufsförderung im Kindergarten Dunningen als auch Seedorf mit jeweils 14.000 Euro
Mindererträge Schullastenausgleich aufgrund tatsächlicher Schülerzahlen (anstatt 401 Schüler 396 -6.560 Euro)
Mehrerträge Auflösung von Zuweisungen und Beiträge (+ 62.000 Euro)
Aufwendungen:
Mehraufwendungen Abschreibungen (+ 68.080 Euro)
Wenigeraufwendungen bei Transferaufwendungen (Umlage an ZV Abwasser-reinigung Eschachtal – 18.000 Euro)
Mehraufwendung sonstige ordentliche Aufwendungen (Steuerung Organisation + 4.000 Euro)
Das veranschlagte ordentliche Ergebnis verringert sich in der Summe um 29.350 Euro von bisher – 195.816 Euro auf nunmehr – 166.466 Euro.
Im Finanzhaushaushalt ergaben sich folgende Änderungen seit der Vorberatung:
112410 Rathaus Dunningen Betriebs- und Geschäftsaufwendungen Laptop und Kamera gr. Sitzungssaal – 5.000 Euro
365002 Kindergarten Lackendorf Betriebs- und Geschäftsaufwendungen PC- 1.000 Euro
541000 Radwegverbindung und Brückenerneuerung Locherhof, spätere Bauausführung, Jahr verändert -> 2025 (- 407.000 Euro)
537000 Abfallbeseitigung, Erddeponie Wannenrain nicht im Finanzhaushalt sondern als Rückstellung in der Bilanz geplant (- 15.000 Euro)
Mittlerweile nach Fertigstellung des Haushaltsplanes wurde der Kämmerei mitgeteilt, dass der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Seedorf-Waldmössingen im Jahr 2024 eine Vermögensumlage von 70.600 Euro anfordern wird. Dieser Betrag ist bisher nicht im Finanzhaushalt berücksichtigt.
Entwicklung der Verbindlichkeiten
Der Haushaltsplan 2024 beinhaltet keine Darlehensaufnahme.
In der mittelfristigen Finanzplanung ist für das Jahr 2025 und 2026 Darlehensaufnahmen in Höhe von 3,7 Mio. 700.000 Euro und 1,5 Mio Euro geplant.
Im Haushaltsjahr 2024 werden 16.500 Euro planmäßig getilgt.
In den Jahren 2024 bis 2027 werden aller Voraussicht nach 319.400 Euro getilgt (2024: 16.500 Euro, 2025: 4.100 Euro; 2026: 139.800 Euro; 2027: 159.000 Euro).
Gemeinden | Eigenbetrieb der Gemeinden |
Summe | |
Landkreis Rottweil (31.12.2022) |
97,00 Euro | 824,00 Euro | 921,00 Euro |
Land Baden-Württemberg (31.12.2022) |
506,00 Euro | 674,00 Euro | 1.180,00 Euro |
Gemeinde Dunningen (31.12.2022) |
38,00 Euro | 65,26 Euro | 103,26 Euro |
Gemeinde Dunningen (31.12.2023) |
30,22 Euro | 57,63 Euro | 87,85 Euro |
Gemeinde Dunningen (31.12.2024) |
27,23 Euro | 179,39 Euro | 206,62 Euro |
Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“
Erfolgsplan 2024
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat Erträge i. H. v. 350.100 Euro und Aufwendungen i. H. v. 556.190 Euro. Er weist einen Jahresfehlbetrag von 206.090 Euro aus.
Liquiditätsplan 2024
Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelbedarf aus laufender Geschäftstätigkeit von -175.890 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen beträgt Null, der Plan beinhaltet keine Investitionen.
Der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss beträgt 175.890 Euro, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von Null Euro ergibt.
Im Jahr 2024 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen.
Nach Abzug der Tilgungen von 9.000 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2024 9.000 Euro; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1,35 Euro.
Eigenbetrieb Energie-Wasser“
Beim Eigenbetrieb Energie-Wasser ergaben sich Änderungen zu den Daten der Vorberatung:
beim Bereich Wasser
Aufwendungen bei Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens (-5.000 Euro falsche Summe in der Tabelle)
den Zinsaufwendungen in den Folgejahren 2025
Investiv bei der Kreditaufnahme -5.000 Euro
Beim Bereich Energie:
Besondere Verw. Und Betriebsaufwendungen (- 47.700 Euro)
Aufwendungen bei den Zinsen in den Folgejahren 2025 ff
Investiv bei der Kreditaufnahme - 47.700 Euro
Erfolgsplan 2024 Sparte „Wasser“
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Wasser“ hat Erträge in Höhe von 721.100 Euro und Aufwendungen in Höhe von 715.500 Euro. Er weist einen Gewinn in Höhe von 5.600 Euro (Vorjahr: - 400 Euro) aus.
Liquiditätsplan 2024 Sparte „Wasser“
Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von 84.300 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungs-mittelbedarf aus Investitionen beträgt -614.200 Euro.
Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf beträgt 529.900 Euro, der durch einen veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss von 529.900 Euro ausgeglichen wird, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungs-mittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von 0 Euro ergibt.
Erfolgsplan 2024 Sparte „Energie“
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Energie“ hat Erträge in Höhe von 512.650 Euro und Aufwendungen in Höhe von 505.200 Euro. Er weist einen Gewinn in Höhe von 7.450 Euro (Vorjahr – 5.950 Euro) aus.
Liquiditätsplan 2024 Sparte „Energie“
Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von 110.150 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungs-mittelbedarf aus Investitionen beträgt -400.000 Euro.
Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf von -289.850 Euro wird durch den veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 289.850 Euro gedeckt, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von 0 Euro ergibt.
Im Jahr 2024 sind Kreditaufnahmen im Bereich Energie von 341.350 Euro und im Bereich Wasser in Höhe von 524.100 Euro vorgesehen. Nach Abzug der Tilgungen von 40.900 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2024 1.184.680,12 Euro, davon 217.170 Euro Inneres Darlehen von Gemeinde an Eigenbetrieb Energie - Wasser; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 178,04 Euro.
Baugesuche
Dem Baugesuch zum Anbau eines Büro-Containers im EG an die bestehende Produktionshalle und Einbau eines neuen Fensterelementes im Bestand in Dunningen-Seedorf, Unterbergenweg 10 wurde einstimmig und dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Holzbauweise mit Doppelgarage, Schuppen und Einliegerwohnung in Dunningen-Lackendorf, Kniebisstraße 10 mehrheitlich das Einvernehmen erteilt während die Errichtung einer Werbeanlage in Dunningen, Schramberger Straße 54 auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig abgelehnt wurde.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Eilentscheidung des Bürgermeisters
Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Zuschlag für die Gaslieferung 2024 per Eilentscheidung an die Stadtwerke Schramberg zu einem Arbeitspreis von 5,20 Cent netto vergeben. Die Gesamtkosten betragen für die geschätzte Liefermenge ca. 142.000,00 Euro.
Änderung Landesbauordnung
Die Landesbauordnung wurde unter anderem dahingehend geändert, dass die Eingangsbestätigung im Kenntnisgabeverfahren künftig durch die Baurechtsbehörde erfolgt und eine Nachbarbeteiligung nur noch bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften auf Veranlassung und nach Maßgabe der Baurechtsbehörde durchzuführen ist.
Personalangelegenheiten
Ab dem 01.03.2024 wird Herr Andreas Cziep die Leitung des Hauptamtes bei der Gemeinde Dunningen übernehmen.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur Raumtemperatur und den Energiekosten der Beleuchtungselemente in der Wehle-Halle sowie zur Veröffentlichung der Anmietung kommunaler Dachflächen.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats aund des Ortschaftsrats Lackendorf vom 20.11.2023
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 20.11.2023
Einwohnerfragestunde
Eine Anfrage wurde gestellt zum Standort des Kindergartens in Lackendorf.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 – Vorberatung des forstlichen Betriebsplans
Zur Beratung des forstlichen Betriebsplans 2024 konnte Bürgermeister Schumacher den Forstamtsleiter, Herrn Kapahnke, begrüßen.
Der Forstamtsleiter schilderte zunächst die forstbetriebliche Situation 2023 und die Sachlage beim Holzeinschlag der Gemeinde Dunningen. Insgesamt habe man in diesem Jahr auf einen stark verunsicherten Holzmarkt getroffen. Der Preis für Nadel-Stammholz sei im 3. Quartal erstmals unter 100,00 Euro/Festmeter im Leitsortiment gefallen. Auch die Nachfrage nach Paletten und Industrieholz sei schwach gewesen während beim Brennholz eine lokal unterschiedliche Nachfrage festzustellen gewesen sei. Der Holzeinschlag in der Gemeinde Dunningen habe sich 2023 auf 6.203 Festmeter planmäßige Nutzung und 2.881 Festmeter zufällige, also durch Insekten, Dürre oder Sturm verursachte Nutzung belaufen. Bei einem Einschlagsvollzug von voraussichtlich ca. 80% werde das geplante Betriebsergebnis nicht erreicht.
Herr Kapahnke führte anschließend zum forstlichen Betriebsplan 2024 aus, dass es Ziel sei, das Preisniveau im Leitpreis wieder dreistellig werden zu lassen. Dabei seien die Witterungsbedingungen, die Waldschutzsituation und die allgemeine Wirtschaftslage zu berücksichtigen. Für den Holzeinschlag 2024 werde für rund 13.450 Festmeter ein Durchschnittspreis von rund 74,64 Euro erwartet. Daraufhin wurden Einzelpositionen des Plans erläutert. Bei den Forstkultur- und Pflegemaßnahmen seien der Anbau von 1.900 Spitzahorn, 1.000 Buchen, 800 Eichen, 400 Erlen und 400 Kirschen bei Aufwendungen einschließlich der Kultursicherung in Höhe von 33.000,00 Euro geplant. Für die Jungbestandspflege seien 27.700,00 Euro vorgesehen. Für die Wildschadensverhütung seien 32.400,00 Euro, die Borkenkäferbekämpfung 10.800,00 Euro und die Wegeunterhaltung 86.400,00 Euro veranschlagt. Stelle man die Einnahmen den Ausgaben gegenüber sei von einem Ergebnis von 176.300,00 Euro auszugehen.
Nach kurzer Beratung wurde der forstliche Betriebsplan 2024 einstimmig von den beiden Gremien verabschiedet.
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
Wie jedes Jahr überprüft die Verwaltung die Gebührenhaushalte
Kalkulation des Wärmepreises
Für die Kalkulation des Wärmepreises wurden die Planansätze für das Haushaltsjahr 2024 herangezogen. Aufgrund der Strom-Gas- und Energiepreisbremse fallen die Steigerungen Energiekosten nicht in dem Umfang aus wie zum Haushaltsplan 2023 befürchtet. Die Aufwendungen für das Jahr 2024 betragen insgesamt 504.800 Euro. Bei den abzugsfähigen Erträgen in Höhe von insgesamt 166.850 Euro sind die Stromerlösen mit den Werten aus 2022 einkalkuliert. Die Strompreisbremse muss vom Eigenbetrieb Energie an seine Abnehmer weiter gereicht werden.
Der ungedeckte Aufwand beträgt nach Abzug des Grundpreises von 52.000 Euro 285.950 Euro. Unter Berücksichtigung des in 2024 geplanten Wärmeverkaufs in Höhe von 2.260.343 kWh (5 Jahres Durchschnittsverbrauch), ergibt sich ein kostendeckender Wärmpreis von 0,13 Euro/kWh.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in der gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeinderat am 20.11.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, den Wärmepreis, den die Endabnehmer an den Eigenbetrieb „Energie/Wasser“ ab 01.01.2024 zu entrichten haben, von 0,17 Euro/kWh auf 0,13 Euro/kWh zu erhöhen und den Leistungspreis (Grundpreis) weiterhin bei 22,50 Euro/kW Heizleistung zu belassen.
Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2024 schlägt die Verwaltung vor, die Wassergebühren von 1,42 Euro/m³ bei einer zu Grunde gelegten Wassermenge von 314.021 m³ auf 2,11 Euro/m³ zu erhöhen. Die im Jahr 2020 eingeführte Grundgebühr betrage pro Zähler und Jahr 11,96 Euro (1,00 Euro/monatlich).
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in der gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeinderat am 20.11.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, den Wasserzins ab 01.01.2024 um 0,36 Euro/m³ auf 2,11 Euro/m³ zu erhöhen und die Grundgebühr weiterhin bei 1,00 Euro/Monat zu belassen. Die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.
Kalkulation der Abwassergebühren
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2024 schlägt die Verwaltung vor, die Schmutzwassergebühr auf Höhe von 2,91 Euro/m³ unter Berücksichtigung einer geschätzten Abwassermenge von 271.112 m³ und umlagefähigen Kosten von 721.584 Euro zu belassen.
Ebenso schlägt die Verwaltung vor, die Niederschlagswassergebühr bei 0,29 Euro/m² unter Berücksichtigung der versiegelten Flächen von 727.716 m² und umlagefähigen Kosten von 166.976 Euro zu belassen.
Sowohl die Frischwasser- als auch Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühren der Gemeinde ist eine maßgebliche Größe bei einem Antrag auf Zuwendung, die die Gemeinde aufgrund geplanter Investitionen beim Abwasserzweckverband Eschachtal beantragt hat. Die maximale Förderung beträgt 80 %. Die Investitionen beim Zweckverband werden in den folgenden Jahren Auswirkungen auf die Umlage der Gemeinde an den Zweckverband nach sich ziehen.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in der gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeinderat am 20.11.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss zum 01.01.2024 die Schmutzwassergebühr weiterhin bei 2,91 Euro/m³ bzw. die Niederschlagswassergebühr bei 0,29 Euro/m² zu belassen.
Überprüfung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B
Die Grundsteuerhebesätze A und B betragen seit 01.01.2012 unverändert 320 v. H. der Steuermessbeträge bzw. 330 v. H. der Steuermessbeträge.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste am 20.11.2023 den einstimmigen Beschluss, die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B unverändert zu belassen.
Überprüfung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zuletzt zum 01.01.2005 von 330 v. H. auf 340 v. H. der Bemessungsgrundlage erhöht.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste am 20.11.2023 den einstimmigen Beschluss die Hebesätze bei der Gewerbesteuer unverändert zu belassen.
Bürgermeister Schumacher verwies darauf, dass die Hebesätze für Grundsteuer als auch Gewerbesteuer bei der nächsten Haushaltsplanberatung für den Haushalt 2025 überprüft würden.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 – Vorberatung
Dem Gemeinderat lag ein umfangreiches Zahlenwerk bestehend aus den Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Seniorenzentrum“ und „Energie-Wasser“ zur Beratung vor. Zu Beginn der Beratung führte Bürgermeister Schumacher in seiner Haushaltsrede in die Thematik ein. Die Rede ist nachfolgend wiedergegeben (es gilt das gesprochene Wort):
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinde- und Ortschaftsrats,
verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
heute liegt Ihnen der Entwurf unseres sechsten doppischen Haushalts vor. Einleitend möchte ich zunächst auf die kommunale Großwetterlage und den Vermögensplan eingehen.
Bereits seit vielen Jahren beschäftigt die Kommunalpolitik die äußerst rudimentäre Ausstattung des Bauhofs aber auch der langersehnte Wunsch des Musikvereins nach adäquaten Räumlichkeiten sowie die erforderliche Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen. Im zurückliegenden Jahr haben wir begonnen, diesen gordischen Knoten zu durchschlagen.
So hat der Gemeinderat den Baubeschluss zum Neubau eines neuen Bauhofareals im Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord“ gefasst. Die Gesamtkosten liegen bei etwa 3,5 Mio. EUR. Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet. Baubeginn ist für das kommende Jahr vorgesehen. Meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Bauhof gebührt mein aufrichtiger Dank für das lange Zuwarten. Wenn man bedenkt, dass der derzeitige Aufenthaltsraum für das Personal bislang lediglich durch einen Holzofen beheizt werden kann, ist über den Zustand des Bestandes alles gesagt.
Sobald der Bauhof aus der Dorfbachstraße ausgezogen ist, wollen wir 2025 das bisherige Farrenstallgebäude sanieren. Hier soll der Musikverein Quartier beziehen. Aber auch unser DRK-Ortsverein samt seiner Einsatzfahrzeuge, die Holzäpfelzunft, der TSV sowie der Ortsbauernverein erhalten neue Räumlichkeiten. Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1,3 Mio. EUR rechnen wir mit einer Zuwendung aus der Städtebauförderung im Umfang von 400.000 EUR.
Das Feuerwehrgerätehaus Dunningen platzt aus allen Nähten und erfüllt bereits seit langem nicht mehr die seitens der Unfallkasse Baden-Württemberg als Unfallversicherungsträger der Gemeindefeuerwehren vorgegebenen Anforderungen. Beispielhaft seien hier die kleinen Fahrzeugabstellplätze, die nicht vorhandene Trennung von Rein und Unrein sowie fehlende Umkleidemöglichkeiten und Sanitäreinrichtungen genannt. Bezüglich des Standorts kommt der extern erstellte Feuerwehrbedarfsplan zum Ergebnis, dass ein Neubau an Ortsrandlage Auswirkungen auf die Hilfsfristen im gesamten Gemeindegebiet haben würde und insofern der jetzige Standort in der Brunnenstraße insbesondere mit Blick auf Lackendorf ideal ist.
Daher hat der Gemeinderat eine Machbarkeitsstudie für die Ertüchtigung und die Erweiterung des bestehenden Standorts in Auftrag gegeben, welche von Kosten in Höhe von etwa 5 Mio. EUR ausgeht.
Der Neubau des Bauhofs wurde bereits beschlossen, die Sanierung des Farrenstalls kann wegen der hohen Förderquote aber auch aufgrund der endenden städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Alte B 462“ als gesetzt angesehen werden.
Ebenso haben wir aber ab 2026 die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen. Hier fand am 16.10.2023 ein Gespräch mit Vertretern des Landratsamts bezüglich einer möglichen Förderung im Rahmen der VwV-Z-Feu statt. Auf 2025 soll diese komplett überarbeitet werden. Ob und – falls ja – in welcher Höhe es weiterhin Förderungen für Feuerwehrgerätehäuser geben wird, ist aktuell noch unklar. Fakt ist, dass wir bei einer Förderantragstellung in 2024 mit einer vergleichbar hohen Zuwendung in Höhe von knapp 300.000 EUR rechnen können.
Es muss mit einem großen Fragezeichen versehen werden, ob eine derart hohe Förderung auch nach 2025 möglich sein wird. Tendenziell muss mit deutlich niedrigeren Förderquoten gerechnet werden. Zur Finanzierung sind darüber hinaus auch Fördermittel aus dem Ausgleichstock möglich und notwendig. Der Förderantrag muss hier im Januar 2025 gestellt werden. Maßnahmenbeginn wäre insofern frühestens im zweiten Halbjahr 2025 möglich.
Mir ist wichtig zu betonen, dass wir mit Aufnahme dieses Projekts nicht die Planung oder gar den Bau an sich beschließen. Die vorgestellte Machbarkeitsstudie muss nun in eine konkrete Planung überführt werden. Es versteht sich von selbst, dass wir hier tiefgründig vorgehen und nochmals alle Details auf Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit überprüfen. Hier ist das Feuerwehrhaus kein Einzelfall. So gehen wir bei jedem Projekt vor. Ich erinnere hier insbesondere an den Kindergartenneubau in Seedorf. Die Architekten und Fachingenieure können sicherlich ein Lied von singen.
Ohnehin: Wann diese Maßnahme tatsächlich zur Umsetzung kommt, werden die kommenden Monate und die Jahre 2024 und 2025 zeigen. Gerade bei bereits beschlossenen Investitionen im zweistelligen Millionenbereich und der aktuell schwierigen Preisentwicklungen in der Baubranche müssen wir auf Sicht fahren und von Jahr zu Jahr entscheiden. Hierfür bitte ich bei der Feuerwehr um Verständnis.
Keinen Eingang in den Vermögenshaushalt haben der zweite Bauabschnitt der Turn- und Festhalle Seedorf und die Sanierung des Seedorfer Kindergartenbestandsgebäudes gefunden. Diese sind aktuell schlichtweg finanziell nicht darstellbar. Auch die avisierte Sanierung des Wohngebiets „Breite“ haben wir aus der mittelfristigen Finanzplanung gestrichen. Aus Verwaltungssicht sind andere Projekte dringender. Sollte der Gemeinderat dieser Einschätzung folgen, wird die Verwaltung nochmals alle Anwohner über den geänderten Zeitplan informieren.
Die genannten Maßnahmen werden den Gemeindehaushalt enorm belasten. Die sehr niedrige Verschuldung der Gemeinde lässt die Aufnahme von Krediten – auch in höherem Umfang – zu. Allerdings – und das muss man so deutlich sagen – steigt die Verschuldung der Gemeinde bei Realisierung aller genannten Projekte enorm an und erreicht den Landesdurchschnitt. Das heißt in der Folge, dass bei den Investitionen keinerlei Spielraum nach oben besteht. Erfahren laufende Projekte nicht vorhergesehene Teuerungen, hat dies zwangsläufig Auswirkungen auf nachfolgende Projekte, die dann unter Umständen nicht mehr im avisierten Zeitplan angegangen werden können.
Meine Damen und Herren,
in Dunningen haben Stand 01.10.2023 insgesamt 39 Flüchtlinge aus der Ukraine sowie 66 Schutzsuchende aus anderen Staaten Zuflucht gefunden. Damit haben wir jedoch längst nicht unsere aktuelle Sollquote erreicht. Tatsächlich müssten wir 175 Personen eine Unterkunft bieten. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, welche direkt Geflüchtete aufgenommen haben oder Wohnraum an die Gemeinde vermieten.
Hallenbelegungen müssen unter allen Umständen vermieden werden. Die damit verbundenen Einschränkungen beim Schul- und Vereinssport würden innerhalb der Bürgerschaft keinerlei Akzeptanz erfahren. Dessen ist sich der Gemeinderat und dessen bin auch ich mir bewusst. Sollten die Zahlen weiter steigen und es uns gleichzeitig nicht gelingen, weiteren Wohnraum zu akquirieren, müssen wir dann jedoch unter Umständen auf Containerlösungen zurückgreifen. Ich mache an dieser Stelle keinen Hehl daraus: Egal wo diese letztlich errichtet werden. Es wird zu Einschränkungen und Belastungen kommen.
Die Gemeinde selbst hat durch den Aufkauf dreier Immobilien und den Dachausbau am gemeindeeigenen Gebäude in der Rottweiler Straße bislang einen Betrag in Höhe von insgesamt 855.000 EUR aufgewendet. Hinzu kommen noch kleinere Ausbauarbeiten in kommunalen Gebäuden sowie an angemieteten Objekten. Dem gegenüber stehen Kostenerstattungen vom Bund in Höhe von gerade einmal 53.000 EUR sowie eine Landesförderung aus dem Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ in Höhe von 106.000 EUR.
Sie sehen: die Flüchtlingsunterbringung belastet in Zeiten einer ohnehin angespannten Finanzsituation den Gemeindehaushalt in enormer Höhe. Vom staatsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzip ist weit und breit nichts zu spüren. Bund und Land stehlen sich aus der Verantwortung.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich nun noch einige Worte zum Ergebnishaushalt sagen. In Zeiten äußerst schwieriger Rahmenbedingungen werden wir den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich in diesem Jahr knapp verfehlen. Wir planen mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von Minus 195.000 EUR. Obgleich wir bereits 2024 mit noch höheren Einnahmen aus der Gewerbesteuer planen, wird dieses Plus durch höher Personalkosten aufgefressen. Diese sind – und das ist mir wichtig zu betonen – nicht einem Stellenaufbau geschuldet sondern zuvorderst den Ergebnissen aus den Tarifverhandlungen. Die avisierten Kreditaufnahmen werden durch die damit verbundenen Zinszahlungen den Ergebnishaushalt zusätzlich belasten.
Die aktuell in der mittelfristigen Finanzplanung noch ausgewiesenen Fehlbeträge in Höhe von etwa 1 Mio. EUR pro Jahr müssen noch zurückgefahren werden. Dies wird in den kommenden Tagen bis zur Verabschiedung des Haushalts noch Aufgabe der Verwaltung sein.
Der Haushaltsplanentwurf wurde heute Vormittag mit dem Leiter der Kommunalaufsicht in Rottweil besprochen. Dies betrifft zuvorderst auch die geplanten Kreditaufnahmen ab 2025. Auch von der Kommunalaufsicht wurde darauf hingewiesen, dass im Ergebnishaushalt das veranschlagte ordentliche Ergebnis im Auge behalten werden und eine positive Entwicklung aufgezeigt werden muss. Ich habe dies bereits ausgeführt. Ansonsten bestehen seitens der Kommunalaufsicht keine Bedenken.
Meine Damen und Herren,
nach Jahren des investiven Stillstands durch eine damals angebrachte vorsichtige Haushaltsführung in der Corona-Krise haben wir den Mut gezeigt, nach vorne zu blicken und die anstehenden Millionenprojekte anzugehen. Und wir tun das auch weiterhin – jedoch mit Augenmerk.
Sie alle wissen, dass wir aktuell in sehr unruhigen Zeiten leben. Wir alle wissen nicht, wie sich die Inflation im kommenden Jahr entwickeln wird. Gleiches gilt für die Energiepreise und in der Folge dann auch für die Gewerbesteuer als unsere wichtigste Einnahmequelle.
Dies bedeutet, dass die mittelfristige Finanzplanung uns allenfalls eine Richtschnur geben soll und keinesfalls Anspruch auf Umsetzung haben darf. Wir werden uns Jahr für Jahr die Haushaltsentwicklung sehr genau anschauen und die notwendigen Entscheidungen und Beschlüsse dann fassen, wenn eine solide Finanzierung möglich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
es wird wiederum Hausaufgabe der Verwaltung sein, im Rahmen des Vollzugs unseres Haushaltsplans auf Einsparmöglichkeiten zu achten und diese auch zu nutzen. Dies müssen wir uns hier auf der Verwaltungsbank auch ins Hausaufgabenheft schreiben und Sie können versichert sein, dass wir dies auch tun werden – so wie all die Jahre zuvor.
Abschließend danke ich allen Kräften in der Verwaltung, welche für die Erstellung dieses Haushalts verantwortlich zeichnen. Zuvorderst unserer Kämmerin Frau Maier. Ein weiterer Dank gilt Frau Manuela Götze als wichtige Kraft in der Kämmerei aber auch den Amtsleitern und Stellvertretern Karola Heinz, Rafael Burri, Frank Fahrner und Annette Schmidt sowie den Mitarbeiterinnen in der Kämmerei.
Ich freue mich auf das kommende Jahr und die damit verbundenen Herausforderungen und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam, das heißt Gemeinde-, Ortschaftsrat, Verwaltung, Mitarbeiter und Funktionsträger unsere Gemeinde im kommenden Jahr wieder ein Stück weit voranbringen.
Herzlichen Dank!
Im Anschluss daran ging Frau Maier auf die Eckdaten des sechsten doppischen Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne ein.
Der Ergebnishaushalt 2024 weist vorläufige geplante ordentliche Erträge in Höhe von 22.677.522 Euro und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 22.873.338 Euro auf. Somit ergibt sich ein veranschlagtes negatives Ergebnis von 195.816 Euro.
Im Haushaltsjahr 2024 sind kein außerordentlicher Ertrag und auch kein außerordentlicher Aufwand geplant. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Sonderergebnis von 0.
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EURO
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 22.677.522
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 22.873.338
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 195.816
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 195,816
Die Beträge des Finanzhaushalts stehen zum jetzigen Stand der Haushaltsplanung noch nicht endgültig fest.
Bei den Investitionen wurde die Variante 3, die dem UTA am 25.10.2023 mit 3 weiteren Varianten vorgestellt wurde, dem Gemeinderat nun zur Beratung vorgelegt.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind Kreditermächtigungen geplant, in welcher Höhe steht zum jetzigen Stand der Planung noch nicht endgültig fest.
Kämmerin Maier stellte weiterhin die Planzahlen zu den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes Seniorenzentrum und dem Eigenbetriebes Energie-Wasser vor.
Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs „Seniorenzentrum“
Frau Maier präsentierte dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Zahlen zum Erfolgs- und Vermögensplan.
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat ein Volumen von 556.190 Euro und weist einen Verlust in Höhe von 206.090 Euro (Vorjahr: 192.000 Euro) aus. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 215.090 Euro. Im Wirtschaftsjahr 2024 stehen keine Investitionen an. Im Jahr 2024 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen. Der operative Verlust abzüglich der Abschreibungen in Höhe von voraussichtlich 37.300 Euro beträgt 168.790 Euro (Vorjahr: 162.300 Euro). Für Unterhaltungsmaßnahmen sind insgesamt 87.700 Euro veranschlagt.
Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs „Energie-Wasser“
Frau Maier präsentierte dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Zahlen zum Erfolgs- und Vermögensplan.
Der Werte des Erfolgsplans des Wirtschaftsplanes Energie-Wasser als auch die des Vermögensplans stehen noch nicht endgültig fest. Diese werden bei der endgültigen Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes nachgereicht.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die vorgetragenen Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne in die endgültige Haushaltssatzung 2024 zu übernehmen, die vom Gemeinderat am 11.12.2023 beschlossen wird.
Nach Verabschiedung des Haushaltsplans wird ausführlich berichtet.
Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung
Bürgermeister Schumacher führte aus, dass es immer wichtiger werde, Kommunen hinsichtlich Energieeffizienz und Klimaschutz zukunftsorientiert aufzustellen, wobei dem Wärmesektor auf dem Weg zur Klimaneutralität für lokale Raumwärme, Warmwasser sowie Prozesswärme eine große Bedeutung zukomme und es dabei langfristiger Planungen sowie langlebiger Investitionen bedürfe.
Eine kommunale Wärmeplanung unterstützte Gemeinden strategisch, die Herausforderungen der Wärmewende anzugehen. Sie umfasse eine Bestandsanalyse zum Wärmebedarf und zur Versorgungsstruktur in einer Kommune sowie eine Analyse der vorhandenen Potenziale zur Wärmeversorgung mittels erneuerbarer Energien. Darauf aufbauend werde ein Szenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Gesamtgemeinde erstellt.
Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohner seien in Baden-Württemberg verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 einen solchen Plan zu erstellen. Gemeinden mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern könnten diese Planung derzeit noch freiwillig erstellen und sie je nach Konstellation im Rahmen einer Landesförderung mit bis zu 80 % der Kosten gefördert bekommen. Durch die aktuelle Bundesgesetzgebung sei davon auszugehen, dass auch kleinere Kommunen in den kommenden Jahren gesetzlich verpflichtet würden, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. In diesem Falle werde es jedoch keine Fördermittel mehr geben.
Ausdrücklich erwünscht seien in Baden-Württemberg dabei interkommunale Planungen im Konvoi. Hier werde der Vorteil im Nutzen von Synergien und somit einem geringeren Kostenansatz für die Erstellung der Planung gesehen. Die Gemeinde Zimmern sowie die Stadt Dornhan wären bereit, zusammen mit der Gemeinde Dunningen eine kommunale Wärmeplanung zu beauftragen. Aufgrund bisheriger Erfahrungswerte der Energieagentur Schwarzwald-Baar-Heuberg sei bei einem Auftragsvolumen aller Kommunen in Höhe von ca. 75.000,00 Euro und einer 80%igen Förderhöhe mit Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 Euro für die einzelne Kommune zu rechnen.
Nach kurzer Beratung stimmten sowohl der Ortschaftsrat Lackendorf als auch der Gemeinderat einstimmig für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Konvoi mit der Gemeinde Zimmern ob Rottweil und der Stadt Dornhan. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung weiterer Schritte beauftragt.
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden
Nach der durchgeführten ganzheitlichen Potentialanalyse sollen laut Bürgermeister Schumacher zunächst Dachflächen im sogenannten „grünen Bereich“ mit einem Investitionsvolumen von 300.000,00 Euro belegt und diese Mittel im Haushalt 2024 auch entsprechend eingeplant werden. Die Verwaltung werde nach Rücksprache mit der Fa. AutenSys dem Gemeinderat in einer der kommenden Sitzung konkrete Vorschläge machen, mit welchen Gebäuden begonnen werden solle. Da sich nach derzeitigem Stand innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung keine Möglichkeit zeige, das gesamte Volumen in Höhe von 1,4 Mio. Euro einzuplanen, solle bei der Bevölkerung in einem ersten Schritt im Rahmen einer unverbindlichen Umfrage im Amtsblatt das grundsätzliche Interesse zur Anmietung kommunaler Dachflächen abgefragt werden.
Ohne weitere Beratung befürworteten die beiden Gremien einstimmig diese Vorgehensweise.
Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet
Bürgermeister Schumacher informierte darüber, dass nach der durchgeführten Informationsfahrt des Arbeitskreises Photovoltaik und den dabei gewonnenen Erkenntnissen die Mitglieder mit deutlicher Mehrheit zum Entschluss gekommen seien, potentiellen Investoren nur in sehr begrenztem Umfang Vorgaben, auch hinsichtlich Agri-PV oder der Anordnung der Module, an die Hand zu geben. Wichtig sei jedoch, dass der im Rahmen des Bebauungsplans erforderliche natur- und artenschutzrechtliche Ausgleich im eigentlichen Plangebiet erfolge, sofern dies tatsächlich und rechtlich möglich sei. Ohnehin gesetzlich vorgesehen oder selbstverständlich sei, dass der Projektentwickler die Kosten von Bauleitplanung und ökologischem Ausgleich übernehme, die Gemeinde eine Ertragsbeteiligung gemäß EEG erhalte und die Freiflächen-PV-Anlagen nach Ablauf der Nutzungsdauer vom Betreiber sachgemäß zurückzubauen seien. Es solle nun vorliegend zu dieser Thematik ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Die durchgeführte Beratung ergab in beiden Gremien das mehrheitliche Votum, dass die Gemeinde Dunningen der Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen unter den genannten Prämissen grundsätzlich positiv gegenübersteht und als Obergrenze zunächst eine Fläche von 25 ha gesetzt wird.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Eilentscheidung des Bürgermeisters
Die Ingenieurleistungen für Fachplanungen im Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektro beim Neubau des Bauhofs wurden aufgrund der Dringlichkeit per Eilentscheidung an die Firma Maurer EIL GmbH & Co.KG in Höhe von 40.883,24 Euro brutto bzw. 61.981,57 Euro brutto vergeben.
Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zur Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet Stockäcker-Bösinger Weg.
Beteiligung der Gemeinde Dunningen an den Investitionskosten der Stadt Rottweil zur Sanierung und Erweiterung dreier Schulen
Bürgermeister Schumacher verwies zunächst auf die Beratungsvorlage zur Sitzung vom 09.10.2023 und teilte mit, dass das in Auftrag gegebene Gutachten zwischenzeitlich vorläge. Es werde dabei die Freiwilligkeitsphase vorgeschlagen, in der die Schulstandortgemeinde ausdrücklich und förmlich anhand eines Gemeinderatsbeschlusses ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Kommune zu erklären habe und in diesem Zuge Informationen wie der Gegenstand der Maßnahme, die Gesamtkosten oder die jeweiligen Schüleranteile im Betrachtungszeitraum zur Verfügung zu stellen seien mit dem Ziel einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Ohne weitere Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig den Eintritt in die Freiwilligkeitsphase.
Neubeschaffung eines Dienstwagens für den Bürgermeister – Abschluss eines Leasingvertrages
Nach Mitteilung der ersten Bürgermeister-Stellvertreterin, Frau Erath, sei der bestehende Leasingvertrag über einen Mazda CX-30 zum März 2023 abgelaufen. Aufgrund der Tatsache, dass damals die Lieferzeiten bei Neufahrzeugen insgesamt recht lange gewesen seien und sich im Bereich der Elektrofahrzeuge annähernd wöchentlich Änderungen bezüglich neuer Modelle, Reichweiten und Lieferzeiten ergeben hätten, habe der Bürgermeister zunächst auf den Abschluss eines neuen Leasingvertrages verzichtet und bislang für Dienstfahrten dessen Privat-PKW gegen Kostenerstattung nach dem Landesreisekostengesetz zur Verfügung gestellt. Nunmehr solle ein neuer Leasingvertrag über ein neues Fahrzeug abgeschlossen werden. Die Reichweiten von gängigen Elektromodellen hätten sich zwischenzeitlich positiv entwickelt, so dass aus Gründen des Vorbildcharakters einer Gemeinde ein Elektrofahrzeug bevorzugt werden solle.
Ohne weitere Beratung votierte der Gemeinderat einstimmig für das wirtschaftlichste Angebot und den Abschluss eines Leasingvertrages mit dem Autohaus Schuler in Zimmern-Horgen über einen VW Golf ID.3 mit einer Laufleistung von 10.000 km pro Jahr und einer Laufzeit von 36 Monaten zum Angebotspreis in Höhe von 320,00 Euro netto pro Monat zuzüglich der Wartungs- und Verschleißreparaturen mit Kosten in Höhe von 29,00 Euro netto monatlich. In Anlehnung an die entsprechenden Ausführungen des Gemeindetages wurde dabei dem Bürgermeister die unentgeltliche außerdienstliche Nutzung des Dienstwagens innerhalb des Gemeindegebietes gestattet und Fahrten zu den Gremiensitzungen beim Gemeindetag als Dienstfahrten gewertet. Im Falle einer außerdienstlichen Nutzung des Dienstwagens außerhalb des Gemeindegebietes wurde der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeinde Kostenersatz in Höhe des höchsten Entschädigungssatzes im Sinne des § 5 Landesreisekostengesetz zu leisten und unter Verzicht auf die Führung eines Fahrtenbuches über außerdienstliche Fahrten außerhalb des Gemeindegebietes Nachweise zu führen und diese quartalsweise an die Gemeinde zu melden, welche sodann, falls keine Kostenerstattung durch Dritte erfolgt ist, diese Fahrten dem Bürgermeister in Rechnung stellt.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 06.11.2023
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zum Standort und Planungsverfahren beim Feuerwehrhaus sowie der Anbringung eines Schildes am Brunnen in der Gartenstraße.
Generalentwässerungsplan (GEP) Dunningen – Ortsteile Lackendorf und Seedorf, Sachstandsbericht
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Fachingenieur, Herrn Brendt vom Büro BIT begrüßen. Wie dieser zunächst ausführte, stelle der Generalentwässerungsplan (GEP) das umfassende Planungsinstrument für die örtliche Siedlungsentwässerung (Masterplan) dar, auf dessen Grundlage die flächendeckende Erhebung und Aktualisierung von entwässerungsrelevanten Grundlagendaten erfolge. Da die Einzelinformationen in Modellen vernetzt würden die die Untersuchung und Bewertung verschiedener Zustände und Szenarien erlaubten, erhalte die Gemeinde eine fundierte Handlungsempfehlung mit einem langfristig ausgerichteten Maßnahmenplan nach Prioritäten und damit einen Investitionsplan zur Steuerung der Finanzmittel für die nächsten 10 bis 15 Jahre.
Die hydraulische Kanalnetzberechnung in Lackendorf und Seedorf habe vorliegend ergeben, dass von 1.305 Schächten lediglich bei 8 Schächten und damit 0,6% Überstauungen auftreten würden. Dabei lägen lediglich in drei Bereichen relevante hydraulische Schwachstellen vor, die Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 Euro in Seedorf und ca. 21.000,00 Euro in Lackendorf verursachen würden. Weiterhin zeigte sich, dass bei allen neun Einleitstellen der Kanalabflüsse im Trennsystem die Belastung der Gewässer in einem vertretbaren Rahmen liege. Hinsichtlich der Einleitstellen im Mischsystem erfolge die Betrachtung der Regenentlastungsanlagen über den Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal, wobei das gesamte Einzugsgebiet der Kläranlage einbezogen werde. Es habe sich gezeigt, dass die Entlastungsfrachten die zulässige Gesamtentlastungsfracht überschreiten würden was eine zentrale Maßnahme im Bereich der Kläranlage bedinge. Derzeit werde von einer Erhöhung des Zuflusses zur Kläranlage verbunden mit dem Ausbau der Kläranlage ausgegangen. Zudem seien an verschiedenen Bauwerken in Bezug auf die Ortsteile Seedorf und Lackendorf am RÜB Seedorf I die Drosselabflüsse anzupassen.
Der Sachstandsbericht zum Generalentwässerungsplan für Lackendorf und Seedorf wurde von den beiden Gremien nach kurzer Beratung jeweils zur Kenntnis genommen.
Wasserversorgung im Ortsteil Lackendorf – Ergebnis der hydraulischen Netzberechnung
Herr Bordt von den BIT-Ingenieuren stellte den Gremien das Ergebnis der hydraulischen Netzberechnung vor. Zur Ermittlung verbesserter Bestandsdaten für Lackendorf seien alle vorhandenen Schächte der Wasserversorgung in eine Datenbank übernommen, diese fotografiert und in einer App erfasst sowie in der Datenbank geradlinig verbunden und anschließend über Feldmessungen die Leistungsfähigkeit des Netzes ermittelt und mit der Datenbank abgeglichen worden. Da die neu gebaute Fallleitung vom Hochbehälter ins Ortsnetz zum Zeitpunkt der Feldmessung schon gebaut worden sei habe der positive Effekt des Neubaus in der hydraulischen Netzberechnung bereits nachgewiesen werden können.
Ziel der hydraulischen Netzberechnung sei es, die realen Verhältnisse zu erfassen und darauf aufbauend effiziente Planungsgrundlagen für den Betrieb der Wasserversorgung zu liefern, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden könnten. Durch die Analyse des Versorgungsnetzes solle der Ist-Zustand der Wasserversorgung erfasst und dokumentiert werden. Auf Basis des ermittelten Ist-Zustandes sollen Optimierungen sowie Ausbaumöglichkeiten für die Abdeckung des zukünftigen Wasserbedarfs wie vorliegend insbesondere die Zonentrennung und die Druckerhöhungsanlage aufgezeigt werden.
Die Ergebnisse der Netzberechnung hätten gezeigt, dass die Versorgung an Normal- und Spitzentagen in Lackendorf überall gewährleistet sei, die Aufenthaltszeiten in allen Netzbereichen in einem angemessenen Rahmen liegen würden, die Minimalanforderung an die Löschwasserversorgung mit 48 m³/h überall im Netz eingehalten werden könne und daher die Druckerhöhungsanlage nach heutigem Stand auf 48 m³/h auszulegen sei. Eine weitergehende Löschwasserversorgung von 96 m³/h über das vorhandene Netz könne nicht zur Verfügung gestellt werden. In Bereichen mit erhöhter Löschwasseranforderung sei ein zusätzlicher Löschbehälter zu bauen oder die Eschach als Löschwasserentnahmestelle zu nutzen.
Die Ergebnisse der Netzberechnung in Lackendorf wurden vom Ortschaftsrat Lackendorf und vom Gemeinderat jeweils zur Kenntnis genommen.
Energiestudie zur Wärmeerzeugung für das Nahwärmenetz Seedorf
Wie von der Verwaltung dargelegt wurde, seien in der Energiestudie die Wirtschaftlichkeit, Ökologie und der Betreuungsaufwand verschiedener dezentraler Wärmeerzeuger für ein kommunales und teilweise schon bestehendes Nahwärmenetz untersucht worden. Dieses solle um den Neubau eines Kindergartens und der Ortsverwaltung erweitert werden. Der alte Kindergarten bleibe als Verbraucher erhalten. Der Fachreferent, Herr Götz von der Fa. Hausconsult GmbH präsentierte die verschiedenen untersuchten Varianten. Bei Variante 1 würde der Hackschnitzelkessel als Grundlast und ein Gaskessel für die Spitzenlast dienen, Variante 2 unterscheide sich hiervon durch die Holzverstromungsanlage als Grundlast während bei Variante 3 eine Grundlast durch Geothermie mit Wärmepumpe zum Tragen käme und in Variante 4 bei dieser Grundlast ein Pelletkessel für die Spitzenlast. Der Wärmebezug aus der Biogasanlage wurde in Variante 5 dargestellt. Stückholzheizung und Eisspeicher seien als Varianten aufgrund ihrer Unwirtschaftlichkeit nicht weiter untersucht worden.
Für den Vergleich der Energieerzeuger seien der Energiebedarf der verschiedenen Gebäude aufgenommen und eine Witterungsbereinigung durchgeführt worden. Die daraus resultierende Jahresdauerlinie habe einen Jahresenergiebedarf von ca. 1.125.000 kWh (einschließlich neuer Kindergarten und Ortsverwaltung) mit einer Spitzenlast von 600 kW ergeben. Der ermittelte Jahresenergiebedarf an Wärme sei in eine Grundlast und eine Spitzenlast aufgeteilt worden. Nach dieser Aufteilung seien die Spitzen- und Grundlasterzeuger ausgewählt und somit der Energieträgerbedarf ermittelt worden. Der Bedarf liefere die Grundlage für die Kosten, den CO2-Wert und den Primärenergiebedarf. Das Nahwärmenetz werde zurzeit über eine Biogasanlage (80%) und einen Gas-Spitzenlastkessel (20%) versorgt. Die neuen vier Varianten seien mit der aktuellen Erzeugung verglichen worden. Nach aktuellem Stand sei eine neue Förderung für den Austausch von fossil betriebenen Wärmeerzeugern geplant, so dass für die Wärmezentrale bis zu 50% der Kosten gefördert werden könnten. Welche Variante umgesetzt werden solle, entscheide das gesetzte Ziel, so der Referent. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit wäre die Variante 1, unter ökologischen Aspekten die Variante 2 und vom Betreuungsaufwand her die Variante 5 zu favorisieren. Näher untersucht werden solle auf Vorschlag der Verwaltung die Variante 2.
Nach eingehender Beratung erfolgte aus der Mitte des Gremiums der Vorschlag, aufgrund der Komplexität der Thematik eine Entscheidung hierüber zunächst zu vertagen. Diesem Antrag wurde einstimmig stattgegeben.
Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Feuerwehr Dunningen – Ausschreibungsbeschluss
Ausweislich des vom Gemeinderat verabschiedeten Feuerwehrbedarfsplans sollen die Ersatzbeschaffungen des Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF) der Einsatzabteilung Seedorf bis zum Jahr 2026 sowie des LF 8/6 der Einsatzabteilung Lackendorf bis zum Jahr 2029 erfolgen. Der zukünftige Bedarf leitet sich aus Einsatzfeldern ab und berücksichtigt dabei die bereits vorhandene Ausstattung. Unter der Prämisse für die Einsatzabteilungen Seedorf und Lackendorf ein baugleiches und identisch ausgestattetes Nachfolgefahrzeug zu erwerben, wurde die gemeinsame Beschaffung der Fahrzeuge empfohlen. Dabei überwiegen die Vorteile des einmaligen Beschaffungsaufwandes und der Ausbildungsmöglichkeiten gegenüber zwei getrennten Beschaffungen innerhalb weniger Jahre.
Die im Vorfeld gebildete Arbeitsgruppe bei der Feuerwehr Dunningen hat sich dabei einhellig für ein sogenanntes Mittleres Löschfahrzeug (MLF) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 9 Tonnen ausgesprochen. da es aufgrund der vorherrschenden Marktlage unterhalb der 7,5-Tonnen-Grenze lediglich einen Anbieter für ein Fahrgestell mit Hinterachsantrieb gibt. Ein Allradantrieb kann hier nur mittels eines nachträglichen Umbaus durch eine externe Firma realisiert werden. Die Ersatzteilversorgung gerade bei diesem Anbieter ist aus den bisherigen Erfahrungen als nicht zufriedenstellend zu bewerten. Das Fahrzeug der Einsatzabteilung Seedorf soll auch zur Sicherstellung der Wasserversorgung über lange Wegstrecken zusammen mit dem vorhandenen Schlauchwagen (SW) eingesetzt werden. Hierfür wird eine Tragkraftspritze mit entsprechendem Platz benötigt, was bei einem Fahrzeug unterhalb der Grenze von 7,5 Tonnen so nicht realisierbar ist. Auch die Anforderung an eine Schwarz-Weiß-Trennung sowie die Unterbringung von Akku- und Ladetechnik im Mannschaftsraum und der Einbau eines Lichtmasts bedingen einen größeren Aufbau.
Nach kurzer Beratung votierten der Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig sowie der Gemeinderat bei einer Enthaltung für die Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Feuerwehr Dunningen und die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung in die Wege zu leiten.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Wie die Verwaltung darlegte, seien die der Entscheidungsbefugnis des Umwelt- und Technikausschusses sowie des Bürgermeisters unterliegenden Wertgrenzen zuletzt vor fast 20 Jahren angepasst worden und aufgrund der dynamischen Preisentwicklung mit den jüngst teilweise massiven Kostensteigerungen nicht mehr zeitgemäß. Die Anhebung der entsprechenden Wertgrenzen entlaste die Gremien bei kommunalpolitisch weniger bedeutsamen Angelegenheiten und schaffe eine erhöhte Verwaltungsökonomie. Auch solle der zunehmend schwieriger gewordenen Personalgewinnung in flexibler und angemessener Weise Rechnung getragen werden.
Nach erfolgter Beratung beschlossen sowohl der Ortschaftsrat Lackendorf als auch der Gemeinderat mehrheitlich die entsprechende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, so dass sich ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderates auf Überarbeitung der Wertgrenzen bei über- und außerplanmäßigen erledigt hatte.
Neufassung der Regelung des Verhaltens der Gemeinde bei besonderen Anlässen
Die Regelung des Verhaltens der Gemeinde bei besonderen Anlässen sei nach Angaben der Verwaltung zuletzt im Zuge der Einführung des Euro zum 01.01.2002 angepasst worden. Durch die teilweise erheblichen Preissteigerungen in der Vergangenheit seien die damals festgesetzten Zuwendungsbeträge nicht mehr angemessen.
Der Neufassung der Regelung des Verhaltens der Gemeinde bei besonderen Anlässen wurde ohne weitere Beratung von beiden Gremien einstimmig zugestimmt.
Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 – Überprüfung der Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke
Nach den Vorgaben der Hauptsatzung der Gemeinde Dunningen sei vor jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke zu überprüfen, so die Verwaltung. Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der Sitze seien laut Gemeindeordnung die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen. Die Feststellung der maßgeblichen Einwohnerzahl einer Gemeinde für die Kommunalwahl erfolge nach dem auf den 30. September 2022 amtlich fortgeschriebenen Ergebnis des Statistischen Landesamtes und belaufe sich für Dunningen auf 6.545 Einwohner.
Für die Berechnung der Repräsentation nach Bevölkerungsanteilen sei nach den entsprechenden Empfehlungen des Gemeindetages verfahren worden. Das so ermittelte Ergebnis sei gegenüber den etwaigen, zu berücksichtigenden örtlichen Verhältnissen unter Orientierung an dem Erfordernis einer grundsätzlichen Gleichwertigkeit der Vertretung der Wohnbezirke im Gemeinderat abzuwägen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Grundsätze hätten sich im Vergleich zu den vergangenen Kommunalwahlen keine Veränderungen bei der Sitzverteilung für die Wahl des Gemeinderates am 09.06.2024 ergeben und es verbleibe bei 9 Sitzen für den Wohnbezirk Dunningen, 6 Sitzen für den Wohnbezirk Seedorf und 2 Sitzen für den Wohnbezirk Lackendorf.
Die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke wurde nach erfolgter Beratung vom Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig und vom Gemeinderat mit einer Gegenstimme beschlossen.
Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Regenwassernutzung
In der Sitzung vom 11. September 2023 seien dem Gemeinderat nach Angaben der Verwaltung die Genehmigungsplanung und das Materialkonzept für den Kindergartenneubau in Seedorf vorgestellt worden. Grundsätzlich sei bei der Rückhaltung von Regenwasser zu unterscheiden zwischen dem System des Regenwasserspeichers, welcher das Regenwasser speichere und nutze und dem System des Retentionsspeichers, welcher nur dazu diene, das Regenwasser verzögert an den ansonsten bei starken Regenfällen schnell überlasteten Kanal abzugeben. Beide Systeme ließen sich auch kombinieren.
Für die Errichtung der PV-Anlage in Verbindung mit einer Dachbegrünung werde ein System gewählt, was durch Auflast für die Verankerung der Anlage sorge und nicht im Dach befestigt werden müsse. Die zu verwendenden Wasserspeichermatten sorgten für die kurzzeitige Aufnahme von Regenwasser und leiteten dieses verzögert ab. In Verbindung mit dem zu verwendenden Substrat von mind. 6 cm Stärke ergebe sich dadurch eine kurzfristige Wasserspeicherung von ca. 37,5 l /m². Bei einer zu belegenden Dachfläche von ca. 900 m² entspreche dies einem Retentions-Speichervolumen von über 33 m³. Ohne dass der Dachaufbau hierfür erhöht werden müsste könnten gleichzeitig die Retention, Dachbegrünung und Photovoltaik erfüllt werden. Ein Regenwasserspeicher zur Regenwassernutzung sei bislang nicht vorgesehen gewesen. Die Mehrkosten würden sich auf ca. 46.000,00 Euro belaufen.
Ohne weitere Beratung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Regenwassernutzung für den Neubau des Kindergartens in Seedorf in Verbindung mit Mehrkosten in Höhe von ca. 46.000,00 Euro.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Umleitung Emil-Maier-Straße in Dunningen
Für die Baustelle in der Emil-Maier-Straße gilt die ausgeschilderte Umleitung voraussichtlich noch bis 01.12.2023
Bauantrag Kindergarten in Seedorf
Der Bauantrag für den Kindergarten in Seedorf wurde zwischenzeitlich eingereicht.
Starkregenrisikomanagement
Die Starkregenrisikokarten für die Gemeinde können auf der Homepage eingesehen werden.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu den Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie der Durchfahrt im weiteren Verlauf der Peter-Birk-Straße für Motorradfahrer.
Bericht aus der Sitzung des Umwelt-und Technikerausschusses vom 25.10.2023
Bericht aus der Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses vom 25.10.2023
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 – Investitionen 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung 2025 – 2027
Bürgermeister Schumacher ging einleitend auf die bereits beschlossenen sowie die noch zu priorisierenden Projekte der Gemeinde ein.
Insbesondere seien folgende Maßnahmen für das kommende Jahr bereits beschlossen und die Plandaten für 2024 und die Folgejahre entsprechend den Kostenschätzungen und Berechnungen aktualisiert worden: Neubau des Bauhofgebäudes im Industriegebiet Dunningen, Dorfentwicklung im Bereich Dorfgemeinschaftshaus/Bauhof für die Vereinsnutzung nach Umzug des Bauhofes in den Neubau sowie Neubau des Kindergartens in Seedorf.
Das Investitionsprogramm für 2024 und die Folgejahre, bei dem sich bis zur abschließenden Beratung im Gemeinderat die Plandaten noch ändern können, wurde anschließend von der Verwaltung erläutert und dem Gremium vier Varianten, die sich hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung unterscheiden, zur Beratung vorgestellt: Anbau des Feuerwehrhauses in Dunningen, Erweiterung des Schulgebäudes in Seedorf für die Ganztagesbetreuung, Umbau des bestehenden Kindergartens in Seedorf zu reinen Krippengruppen sowie die Umsetzung des 2. Bauabschnittes beim Anbau der Turn- und Festhalle Seedorf.
Diese Investitionen hätten weitreichende Auswirkungen auf die Höhe der anstehenden Kreditaufnahmen bei der Gemeinde in den nächsten Jahren und seien ohne Kredite nicht zu finanzieren, so die Verwaltung. Eine Kreditaufnahme müsse durch die Rechtsaufsicht beim Landkreis Rottweil genehmigt werden. Sie könne und müsse versagt werden, wenn die Kreditverpflichtung mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht im Einklang stehe. Dies bedeute, dass die Gemeinde stetig ihren Pflichtaufgaben finanziell nachzukommen habe. Dazu müsse ein positives ordentliches Ergebnis im Erfolgsplan gewährleistet sein, welches die Zinsen, Tilgungen und Abschreibungen erwirtschafte.
Nach Angaben von Bürgermeister Schumacher habe bezüglich der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen ein Gespräch mit Vertretern des Landratsamtes bezüglich einer möglichen Förderung im Rahmen der VwV-Z-Feu stattgefunden. Auf 2025 solle diese komplett überarbeitet werden. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe es weiterhin Förderungen für Feuerwehrgerätehäuser gebe, sei aktuell noch unklar. Fakt sei, dass bei einer Förderantragstellung in 2024 mit einer vergleichbar hohen Zuwendung in Höhe von knapp 300.000,00 Euro gerechnet werden könne. Tendenziell sei nach 2025 mit deutlich niedrigeren Förderquoten zu rechnen. Zur Finanzierung seien darüber hinaus auch Fördermittel aus dem Ausgleichstock möglich und notwendig. Der Förderantrag sei hier im Januar zu stellen. Maßnahmenbeginn wäre insofern frühestens im zweiten Halbjahr 2025.
Der Gemeinderat nahm das Investitionsprogramm nach erfolgter Beratung über die Varianten zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Planung für den Haushaltsplan 2024 mit der Investitionsvariante Nr. 3 (An- und Umbau des Feuerwehrhauses ab 2026) fortzuführen.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 09.10.2023
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 09.10.2023
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zum Breitbandausbau, der Beteiligung umliegender Gemeinden an den Investitionskosten der Gemeinde Dunningen bei Sanierungen bzw. Erweiterungen der Schulen, der Beteiligung der Gemeinde Dunningen am „Ein-Euro-Ticket“-Projekt der Stadt Schramberg, der Grabnutzung auf dem Friedhof in Dunningen sowie zur Verpachtung gemeindeeigener Felder.
Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024
Nach Angaben von Bürgermeister Schumacher seien die Gemeinden rechtlich verpflichtet, eine Bedarfsplanung zu betreiben, um auf die im Sozialgesetzbuch normierten Ziele der Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes hinzuwirken. Die Bedarfsplanung sei am 12.09.2023 im gemeinsamen Kindergartenausschuss und am 25.09.2023 im Ortschaftsrat Lackendorf erörtert worden.
Was die Bedarfsentwicklung der 3-jährigen Kinder bis zum Schuleintritt anbelange könne der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz voraussichtlich ab Juni 2024 nicht mehr erfüllt werden. Obwohl es mit viel Einsatz gelungen sei, die beiden Waldkindergärten in Dunningen und Seedorf wie geplant dieses Jahr mit insgesamt 40 Plätzen zu öffnen, entstehe ein erneuter Mangel an Plätzen, der sich nach momentanem Stand zu Beginn des Kindergartenjahres 2024/2025 voraussichtlich nur kurzfristig bis Februar 2025 entspannen könne. Nicht berücksichtigt seien bei dieser Betrachtungsweise das neue Baugebiet „Brunnenäcker“, eventuelle weitere Zuzüge und Flüchtlingskinder. Abhilfe könne durch die katholische Kirchengemeinde geschaffen werden. An den Martinus-Kindergarten solle eine fünfte Gruppe für Ü3-Betreuung mit maximal 25 Plätzen angebaut werden. Die bürgerliche Gemeinde würde die Kosten von ca. 1,5 Mio. € brutto zu 100 % tragen. Die Fertigstellung und Bezugsfertigkeit könne zum Kindergartenjahr 2025/2026 erfolgen. Zur Überbrückung wäre voraussichtlich eine Containerlösung für ein Jahr zielführend.
Hinsichtlich der Bedarfsentwicklung in der Kleinkindbetreuung habe der Gesetzgeber den Eltern die Verpflichtung auferlegt, die Träger mindestens 6 Monate vor der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Betreuungsangebots in Kenntnis zu setzen. Gleichzeitig sollen die Träger im Rahmen der Bedarfsplanung berücksichtigen, dass auch ein Bedarf gedeckt werden solle, der aus einem vom Personensorgeberechtigten nicht zu vertretenden Grund kurzfristig entstehe. Die inzwischen dezentral durchgeführte Vormerkung eines Krippenplatzes zeige aktuell, dass auf der einen Seite bis Ende des Kindergartenjahres 2023/2024 21 Plätze frei seien, denen eine Warteliste von 37 Plätzen gegenüberstehe und folglich 16 Plätze fehlen würden. Dies rühre daher, dass die Anfrage der Eltern, die ihr Kind auf der Warteliste stehen hätten, nicht konkret zum Angebot passe und in diesem Bereich sehr kurzfristig immer wieder Bewegung sei, weil ein Platz doch nicht oder in anderer Form gebraucht werde. Um den Rechtsanspruch soweit planbar möglichst erfüllen zu können, sei es sinnvoll und erforderlich das Angebot, eine Krippengruppe mit 10 Plätzen im W-Ki Waldmössingen zu belegen, anzunehmen. Diese Krippengruppe werde voraussichtlich zu Beginn des Kindergartenjahrs 2024/2025 bezugsfertig sein. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit solle eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung baldmöglichst im Gemeinderat beraten werden.
Nach erfolgter Beratung, in der zwar von Seiten des Ortsvorstehers Hirt auf die Notwendigkeit einer Lösung für Lackendorf hingewiesen, jedoch der akute Bedarf in Dunningen-Ort gesehen wurde, nahm der Gemeinderat den Beschluss des Kirchengemeinderates Dunningen vom 13.06.2023 sowie die Vorentwurfsplanung von Architekt Harald Ganter vom 09.05.2023 hinsichtlich einer weiteren Ü3-Gruppe zur Kenntnis und die bürgerliche Gemeinde zeigte sich grundsätzlich mit einer Kostenübernahme zu 100% einverstanden. Die Verwaltung wurde mehrheitlich beauftragt, auf dieser Grundlage den Vertrag über den Betrieb und die Förderung des katholischen Kindergartens St. Martinus Dunningen vom 17.09.20210 zu aktualisieren und dem Gemeinderat zur finalen Beschlussfassung vorzulegen sowie bis zur Inbetriebnahme eine provisorische Lösung in Containerform näher zu untersuchen. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass durch die Krippengruppe im W-Ki Waldmössingen mit 10 Plätzen der Bedarf an U3-Betreuung voraussichtlich gedeckt werden kann. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, dem Gemeinderat den Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Basis dieser interkommunalen Zusammenarbeit vorzulegen.
Beteiligung der Gemeinde Dunningen an den Investitionskosten der Stadt Rottweil zur Sanierung und Erweiterung dreier Schulen
Bürgermeister Schumacher erläuterte, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Urteil klargestellt habe, dass Umlandgemeinden sich grundsätzlich finanziell an einem Schulneubau oder einer Generalsanierung beteiligen müssten, wenn ihre Schüler in der Standortgemeinde beschult würden. Grundsätzlich würden ausweislich des Urteils für die Beteiligung von Umlandgemeinden die Freiwilligkeitsphase, Zwischenphase, Zwangsphase und schließlich die Landkreisphase nach dem Schulgesetz gelten.
Im Rahmen der Freiwilligkeitsphase habe die Schulstandortgemeinde ausdrücklich und förmlich anhand eines Gemeinderatsbeschlusses ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Umlandkommunen zu erklären und in diesem Zuge den betroffenen Gemeinden Informationen wie der Gegenstand der Maßnahme, die Gesamtkosten oder die jeweiligen Schüleranteile im Betrachtungszeitraum zukommen zu lassen. Die Gemeinderäte der Umlandgemeinden hätten über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sodann ihrerseits Beschlüsse zu fassen. Sollte es hier zu keiner Einigung kommen weil eine der Gemeinden die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ablehne, gehe die Freiwilligkeitsphase in die Zwischenphase über bei der die Schulstandortgemeinde sodann einen Antrag bei der obersten Schulaufsichtsbehörde auf Feststellung des dringenden öffentlichen Bedürfnisses stellen könne. Die Umlandgemeinden würden dann gegebenenfalls vom Kultusministerium verpflichtet, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu schließen. Nach Abschluss der Zwischenphase könne sich die Zwangsphase anschließen, in der die Rechtsaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen treffe. Die Landkreisphase komme nur dann zum Tragen, wenn kein Ergebnis in der Zwangsphase zu erzielen gewesen sei.
Die Stadt Rottweil plane nach Angaben von Bürgermeister Schumacher mittelfristig Sanierungen und Erweiterungen beim Droste-Hülshoff-Gymnasium, beim Albertus-Magnus-Gymnasium sowie bei der Achertschule. Das verwaltungsgerichtliche Urteil solle hierbei umgesetzt werden. Die im Raum stehenden Kosten für die Beteiligung der Gemeinde Dunningen an drei Schulen würden sich auf aktuell 973.741,17 Euro belaufen. Seitens der kommunalen Landesverbände und der Landesregierung gebe es noch keine finalen Einschätzungen zum Urteil. Die Stadt Rottweil habe entgegen dem Ansinnen der Umlandgemeinden, zunächst eine nähere Prüfung und eine abgestimmte Vorgehensweise abzuwarten, mit Schreiben vom 06.07.2023 die Gemeinde Dunningen aufgefordert, im Gemeinderat eine Beschlussfassung über die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung herbeizuführen. Nunmehr hätten sich 14 betroffene Umlandgemeinden zusammengeschlossen und eine gutachterliche Untersuchung der Rechtslage durch die Kanzlei Heilshorn-Mock-Edelbluth beauftragt. Angesichts der Vielzahl an beteiligten Kommunen würden sich die Kosten für die Erstellung des Gutachtens für die Gemeinde Dunningen in einem sehr überschaubaren Niveau bewegen.
Nach erfolgter Beratung beschloss das Gremium einstimmig, die Stadt Rottweil um Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 zu bitten. Sollte dieser Bitte nicht entsprochen werden, zeigt die Gemeinde Dunningen bis zur Vorlage des in Auftrag gegebenen Gutachtens zunächst keine Bereitschaft zur Mitwirkung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung an den Schulbaukosten der Stadt Rottweil.
Überplanung der Friedhöfe – Planungsauftrag zur Umsetzung in Lackendorf
Wie die Verwaltung ausführte, sei die grundlegende Umgestaltung der Friedhöfe in allen Ortsteilen in Verbindung mit der Schaffung neuer Bestattungsformen zwischenzeitlich vom Landratsamt vollständig genehmigt worden. Mit der Umsetzung solle nicht nur gewährleistet werden, dass die Pflege und damit die Wirtschaftlichkeit verbessert, sondern auch die Entwässerung auf den technisch korrekten Stand gebracht werde. Durch freiwerdende Flächen sei eine Neustrukturierung ebenfalls unumgänglich. Zukünftig könne damit die Ruhezeit bei Erdbestattungen in Erdkammern analog der Ruhezeit von Urnenbestattungen auf 15 Jahre reduziert werden.
Für den Masterplan sei das Büro landschaft 4 bis zur Leistungsphase 4 beauftragt worden was der Genehmigungsplanung entspreche. Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure betrage der Leistungsumfang für die bereits für alle Friedhöfe abgerechneten Honorarzonen 1 bis 4 lediglich 33 % und der überwiegende Planungsaufwand folge erst noch. Zunächst solle die Beauftragung der Ausführungsplanung erfolgen, da erst nach einer detaillierten Planung mit dem Umbau begonnen werden könne. Eine Umsetzung des Masterplans sei auf allen Friedhöfen nur zeitlich versetzt und in verschiedenen Bauabschnitten bei einer geschätzten Umbauzeit von mehr als 20 Jahren möglich. Als erster Schritt solle nun der Planungsauftrag zur Umsetzung auf dem kleinsten Friedhof in Lackendorf vergeben werden, weil dort die Erdbestattungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien.
Nachdem der Ortschaftsrat Lackendorf bereits zugestimmt hatte beschloss auch der Gemeinderat ohne weitere Beratung einstimmig, den Planungsauftrag zur Neuordnung des Friedhofs Lackendorf an das Büro arbol aus Rottweil-Neufra zu einem vorläufigen Honorar von ca. 63.000,00 Euro brutto zu vergeben.
Fensteraustausch im Kindergarten Lackendorf - Vergabebeschluss
Nach Angaben der Verwaltung handle es sich bei den bestehenden Fenstern im Kindergarten Lackendorf um Verbundfenster ohne Dichtungsebene aus den 70er Jahren. Aufgrund entsprechender Abnutzungserscheinungen wurde vorgeschlagen, die betreffenden Fenster zu erneuern.
Nach vorherigem einstimmigem Beschluss des Ortschaftsrates Lackendorf befürwortete ohne weitere Beratung auch der Gemeinderat einstimmig die Beauftragung zum Fensteraustausch an die Firma Kobel aus Herrenzimmern zum Angebotspreis von 24.862,67 Euro brutto.
Beitritt der Gemeinde Dunningen zur Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“
Bürgermeister Schumacher erläuterte, dass den Städten und Gemeinden durch den Bundesgesetzgeber nur sehr begrenzte Möglichkeiten gegeben seien, innerorts Tempo 30 anzuordnen. In der Gemeinde zeigte sich dies durch vergebliche Bemühungen, in der Bösinger Straße bzw. in der Heiligenbronner Straße Tempo 30 anzuordnen. In der Ortsdurchfahrt Seedorf sei dies nur nach der Durchführung einer zeit- und kostenintensiven aber vor allem auch bürokratischen Lärmaktionsplanung möglich gewesen. Auch die Einführung von Tempo 30 im Zuge der Ortsdurchfahrt Dunningen sei mit einem langen und bürokratischen Prozess verbunden gewesen.
Ein Beitritt der Gemeinde Dunningen zu dieser Initiative solle und könne den Wunsch der Gemeinde nach mehr bedarfsorientierter Eigenständigkeit in dieser Thematik befördern. Lebendige, attraktive Städte bräuchten lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen seien das Gesicht und Rückgrat der Städte und Gemeinden. Sie würden Lebensqualität und Urbanität prägen und ganz entscheidend beeinflussen, ob Menschen gerne in ihrer Gemeinde lebten. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels sei ein gemeinde- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr, auch auf den Hauptverkehrsstraßen.
Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setze sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen selbst darüber entscheiden dürften, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet würden. Ganz im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln, bräuchte es für eine Entscheidung über Tempo 30 allein den Gemeinde- und Ortschaftsrat, jedoch kein Landratsamt, kein Land Baden-Württemberg und auch nicht den Bund. Der Beitritt sei kostenlos.
Ohne weitere Beratung beschloss der Gemeinderat ebenso wie zuvor schon der Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig, der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beizutreten.
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Rottweil zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus zur Erschließung der unterversorgten Adressen im Landkreis Rottweil an ein Gigabitnetz
Wie Bürgermeister Schumacher ausführte, verfolge der Landkreis Rottweil seit 2015 zusammen mit allen Städten und Gemeinden eine einheitliche Breitbandstrategie. Gemeinsam sei der so definierte Glasfaserausbau Stück für Stück umgesetzt und weiterentwickelt worden. Neben der geschlossenen Vorgehensweise sei die frühzeitige Weiterentwicklung der Ausbaustrategie mit allen beteiligten Gremien ein maßgeblicher Erfolgsfaktor auf dem Weg zur Gigabitgesellschaft im Landkreis Rottweil.
So sei der kreisweite FTTC-Ausbau (fiber to the curb) und FTTB-Ausbau (fiber to the building) der Schulstandorte bereits umgesetzt und der FTTB-Ausbau der weißen Flecken und Gewerbegebiete in Bearbeitung. Die Ausbaustrategie der grauen Flecken sei in Planung. Dabei weise die bundeseinheitliche Potenzialanalyse im Landkreis Rottweil einen potenziellen eigenwirtschaftlichen Ausbau von 84 % aus, so dass noch rund 6.000 – 7.000 Adresspunkte im Innenbereich verblieben, die aufgrund ihrer Lage bzw. Verteilung vermutlich nicht wirtschaftlich an das Glasfasernetz angeschlossen werden könnten. Diese unwirtschaftlichen Adressen könnten zur Bündelüng in einen Förderantrag aufgrund der verschiedenen Ausbauszenarien und vieler Variablen nicht aus der Gesamtheit der grauen Flecken heraus selektiert werden, so dass vorgeschlagen werde, alle verbliebenen grauen Flecken in den Förderantrag aufzunehmen. Ein eventueller Folgeantrag in drei bis fünf Jahren würde dann entfallen. Die wirtschaftlichen Adressen führten jedoch dazu, dass die Wirtschaftlichkeitslücke kleiner werde. Auf Basis der bisherigen Ausschreibungen zu den ersten Kreisprojekten, den Masterplänen für die Kommunen sowie den derzeitigen Marktbedingungen sei zur Orientierung eine Kostenschätzung erstellt worden. Konkrete Kosten und entsprechende Eigenanteile für die jeweiligen Kommunen würden sich aus dem öffentlichen Ausschreibungsverfahren ergeben und dann neu angepasst werden.
Damit noch in diesem Jahr der Förderantrag für die FTTB-Versorgung der grauen Flecken durch das Landratsamt beantragt werden könne, schlage die Verwaltung vor, den Landkreis durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem geförderten Ausbau der graue Flecken im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu beauftragen. Die Kommune übernehme für die Adressen im Innenbereich den Eigenanteil der Wirtschaftlichkeitslücke und plane die erforderlichen Haushaltsmittel im mittelfristigen Finanzplan ein. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmte ebenso wie der Ortschaftsrat Lackendorf zuvor einstimmig dem FTTB-Ausbau der grauen Flecken entsprechend dem Vortrag der Verwaltung zu.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Statistik Kommunal 2023
Die Verwaltung verwies auf die auch über die Homepage der Gemeinde bereitgestellte Statistik Kommunal 2023 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, in der über gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen in der Gemeinde informiert werde.
Entlastungsbeitrag
Es wurde bekanntgegeben, dass die Gemeinde für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen einen Entlastungsbeitrag von 52.328,00 Euro aus Landesmitteln erhalte.
Rückmeldungen Tempo 30 Ortsdurchfahrt Seedorf
Der Gemeinderat nahm die Rückmeldungen zum Thema Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Seedorf zur Kenntnis.
Fahrradabstellplätze
Bei der Ortschaftsverwaltung sowie der Turn- und Festhalle in Seedorf sollen Fahrradabstellplätze errichtet werden
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur Straßenbeleuchtung sowie den beiden neu errichteten Bushaltestellen in Seedorf.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.09.2023
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.09.2023
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu den Abwasserrohren im Bereich der ehemaligen Baumschule in Dunningen sowie zu der Umsetzung des Gesetzes zur Wärmeplanung.
Neubau eines Kindergartens in Seedorf
Vorstellung der Genehmigungsplanung und Beschluss zur Einreichung des Bauantrags
Bürgermeister Schumacher begrüßte die Planer für Gebäude und Freianlagen, welche den Entwurf nochmals erläuterten. Ebenso waren die Fachplaner für das Tragwerk, für Heizung/Lüftung/Sanitär und für die Elektroinstallation anwesend und standen für Fragen zur Verfügung.
Nachdem die Kostenschätzung vom Mai 2022 von der dort bereits optimierten Kita in Seedorf mit 11,6 Millionen Euro nicht finanzierbar war, wurde im November 2022 beschlossen, den Neubau nur für sechs Gruppen als reinen Kindergarten zu bauen und für die Krippe das Bestandsgebäude zu sanieren. So sollten die Kosten stark reduziert werden. Vorgesehen waren circa 3 Millionen Euro für die Sanierung des Bestands sowie circa 6,8 Millionen Euro für eine weitere Verkleinerung des Wettbewerbsentwurfs. Bei der Neukonzeption konnte die bebaute Fläche nun annähernd halbiert werden, ohne dabei das Raumprogramm zu vernachlässigen. Allerdings wurden die Raumgrößen nun auf das absolute Minimum reduziert. Die Planung wurde in allen Bereichen soweit wie möglich vereinfacht, um Kosten zu reduzieren und Folgekosten zu vermeiden. Auf Grundlage der mit allen Fachplanern und Behörden abgestimmten Planunterlagen und anhand der vorgeschlagenen Materialauswahl konnte eine konkrete Kostenberechnung vorgelegt werden. Diese wirft inzwischen einen Betrag von circa 8,9 Millionen Euro aus, was vor allem der Preissteigerung geschuldet sei.
Eine Förderung über das Holz Innovativ Programm (HIP) vom Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz sei nicht möglich, da nur besonders innovative Holzbaulösungen gefördert werden. Über das KfW-Programm KFN NWG (Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude) werde die Gemeinde einen Investitionszuschuss von circa 117.000 Euro erhalten. Da das Niveau QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) nicht erreicht werden könne, falle der Zuschuss deutlich niedriger aus. Ein Ausgleichsstockantrag werde beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt. Hierzu werde es in den nächsten Wochen einen ersten Besprechungstermin mit dem Regierungspräsidium geben. Der Baubeginn sei Ende 2024 geplant, wenn die Planung, wie vorgesehen, weitergeführt werden könne. Die Fertigstellung werde auf das Frühjahr 2026 terminiert.
Der Haushaltsplan 2023 sehe im Teilfinanzhaushalt bei der Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahme für den Neubau des Kindergartens in Seedorf bisher einen Ansatz der Baukosten für die Jahre 2024 bis 2026 von insgesamt 6.500.000 Euro vor. Dieser werde aufgrund der vorgestellten Kostenberechnung im Haushalt 2024 angepasst werden.
Um das Projekt insgesamt finanzieren zu können, müsse für die Ausgaben ein Kredit aufgenommen werden.
Nach erfolgter Beratung nahm der Gemeinderat die Planung zur Kenntnis und beschloss mehrheitlich die Einreichung des Bauantrags nach vorheriger Prüfung zur Installation einer Zisterne.
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Architekt Stollbert vom gleichnamigen Architekturbüro Stollbert und Herrn Steffen Hils begrüßen, die den Masterplan vorstellten.
Als Grundlage wurde in Absprache mit der Feuerwehr und dem Kreisbrandmeister ein Raumbuch erstellt, wo auch die einschlägigen DIN-Vorschriften sowie arbeitsschutzrechtliche Vorgaben Beachtung gefunden haben. Der vorgestellte Masterplan sehe den Abbruch der gemeindeeigenen Gebäude Brunnenstraße 14 und 9 vor. Die Abbrucharbeiten wurden kostenmäßig nicht in der Kostenschätzung berücksichtigt, da diese von der Gemeinde getragen werden. Mit dem Erweiterungsbau solle versucht werden, die Brunnenstraße zu überbauen. Um dies zu ermöglichen, muss dieser Teil der Brunnenstraße straßenrechtlich eingezogen werden. Dies stelle aus Sicht der Verwaltung jedoch keine größeren Probleme dar, da Zufahrten über die Oberndorfer Straße sichergestellt werden können. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten sei eine enge Abstimmung mit den Eigentümern des Anwesens Oberndorfer Straße 8 erforderlich. Erste Gespräche wurden bereits geführt. Weiterhin muss die bauplanungsrechtliche Situation mit dem Kreisbauamt abgestimmt werden. Die Erweiterung bewege sich im Bereich von § 34 BauGB und tangiere nur im östlichen Teil, in sehr begrenztem Maße, den Bebauungsplan „Brunnenäcker – Steineleh“. Gegenwärtig werde davon ausgegangen, dass kein Bebauungsplanverfahren erforderlich sein werde.
Die Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) sehe vor, dass Erweiterungen von Feuerwehrgerätehäuser vom Land gefördert werden. Die genaue Höhe müsse noch abgeklärt werden. Die VwV Z-Feu solle auf 2025 novelliert werden. Nach ersten Signalen des Landes solle der Förderung von Feuerwehrgerätehäusern hierbei keine Priorität mehr eingeräumt werden. Ob diesbezügliche Investitionen überhaupt noch gefördert werden, sei Stand heute fraglich. Weitere Förderungen wären allenfalls aus dem Ausgleichstock denkbar. Wie sich eine Finanzierung dieser Maßnahme angesichts der anstehenden Investitionen im Millionenbereich in den kommenden Jahren darstellen lasse, müsse sich in den nächsten Wochen zeigen. Der Haushaltsplan 2024 befinde sich aktuell in der Aufstellung, ebenso die mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2027. Spätestens zur Haushaltsplanvorberatung im November seien hierzu erste Aussagen möglich.
Das Gremium nahm den Masterplan und die Kostenschätzung nach kurzer Beratung zur Kenntnis. Ebenso beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Finanzierung der Maßnahme im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung anzuprüfen.
Energetische Sanierung der Sporthallenbeleuchtungen
Vorstellung der Maßnahme -Ermächtigungsbeschluss
Seit August 2023 seien Leuchtstofflampen in der EU verboten und können für den Austausch defekter Beleuchtung nicht mehr bezogen werden. Auf dem Lampenmarkt sind zwischenzeitlich sehr viele kompatible LED-Leuchtmittel zum Austausch zu beziehen, ohne die komplette Lampe zu ersetzen. In Ausnahmefällen müssen jedoch die kompletten Lampen ersetzt werden.
1. Wehle-Halle Dunningen
In der Wehlehalle in Dunningen stünden Reparaturen im Bereich der Hallenbeleuchtung an. Einige der 288 T5-Leuchtstoffröhren in 144 Leuchten und eine noch nicht absehbare Menge an Vorschaltgeräten und Startern müssen ausgetauscht werden. Die Kosten mit Montage und Hubsteiger belaufen sich auf circa 9.000 Euro. Die neuen Leuchtstoffröhren müssen mit 100 Stunden Einbrenndauer gefahren werden. Was bedeutet, dass die die Leuchten über fünf Tage durchgehend bei höchster Stufe brennen müssen.
Die Wehlehalle ist mit 1.250 m² Hallenfläche die größte Halle in der Gemeinde Dunningen. Die Beleuchtungselemente seien integriert im Heizsystem der Firma Frenger. Zugelassene Austauschmodule können nur von Firma Frenger geliefert werden, ansonsten erlischt die Produkthaftung. Die Firma Schwab führte die Elektroarbeiten beim Neubau der Halle aus und kenne die Begebenheiten. Im Falle einer Ausführung werden für die Elektro- und Installationsarbeiten weitere Angebote eingeholt.
Die Stromeinsparung betrage circa 27.468 kWh jährlich (Stromverbrauch für die Hallenbeleuchtung ca. 42.000 kWh). Unter Annahme eines plausiblen Modells der Kostensteigerung durch die Energiekrise lasse sich die Stromeinsparung in 20 Jahren auf mindestens 170.000 € beziffern. Mit Stand heute könne mit einem Zuschuss von mindestens 15 % durch BEG gerechnet werden. Bei Beantragung über die BAFA-BEG-Förderung könne nach Bestätigung eines Energieeffizienzexperten sofort begonnen werden. Für die Beantragung des Zuschusses von 25 % über die Kommunalrichtlinie liegen die Gesamtausgaben für die Umrüstung zu hoch. Außerdem sei bei einer Beantragung über die Kommunalrichtlinie mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 12 Monaten zu rechnen. Preiserhöhungen durch den Lieferanten und Lohnkostensteigerungen für 2024 seien ebenfalls zu erwarten.
Angebotspreis für 2023 inkl. Mehrwertsteuer
LED Module ca. 140.000,00 €
Montage, Hubsteiger ca. 27.000,00 €
Energieeffizienzexperte ca. 3.000,00 €
Gesamtsumme ca. 170.000,00 €
Abzüglich Zuschüsse von 15 % für die Maßnahme und von 50 % für Honorar Energieeffizienzexperte liege die Kostenhochrechnung bei circa 143.500,00 €.
Der Umstellung der Beleuchtung auf LED in der Wehle-Halle wurde zugestimmt.
Die Leuchten werden mit den passenden Modulen der Fa. Frenger ersetzt.
Die Verwaltung wurde ebenfalls ermächtigt, der wirtschaftlichsten Installationsfirma den Auftrag zu erteilen. Die überplanmäßigen Ausgaben wurden vom Gremium akzeptiert.
2. Turn- und Festhalle Seedorf
Die Turn- und Festhalle in Seedorf sei eine Ein-Feldhalle mit 380 m² Hallenfläche. Die bestehende Beleuchtung für den Sportbetrieb erfolge über 25 Aufbauleuchten bestückt mit insgesamt 75 T5-Leuchtstofflampen im Regelbetrieb. Für den Festbetrieb werden zusätzlich angebrachte, dimmbare Strahler verwendet.
Für die Umrüstung der Regelbeleuchtung seien LED-Aufbauleuchten vorgesehen. Die Strahler wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt, da diese nur im Festbetrieb genutzt werden. Ein Angebot wurde von der Firma Waldmann erstellt.
Eine Tageslicht- und Präsenzregelung in der Turn- und Festhalle Seedorf sei nicht vorhanden. Kosten wurden dafür nicht kalkuliert. Hierfür wäre eine Neuverlegung der Elektroinstallation notwendig.
Die hochgerechnete Stromeinsparung liege bei circa 7.732 kWh jährlich (Geschätzter Stromverbrauch für die Hallenbeleuchtung ca. 13.000 kWh). Unter Annahme eines plausiblen Modells der Kostensteigerung lasse sich die Stromeinsparung in 20 Jahren auf ca. 54.000 € beziffern. Die Förderung sehe gleich aus wie bei der Wehle-Halle. Stand heute könne mit einem Zuschuss von mindestens 15 % durch die BEG gerechnet werden. Bei Beantragung über die BAFA-BEG-Förderung könne nach Bestätigung eines Energieeffizienzexperten sofort begonnen werden. Für einen Zuschuss von 25 % durch die Bundesförderung (Kommunalrichtlinie s.o.) müsse die Beleuchtung mit einer Tageslicht- und Präsenzsteuerung ausgestattet sein. Die Bearbeitungszeit liege ebenfalls bei mindestens 12 Monaten, daher seien auch hier Preiserhöhungen durch den Lieferanten und Lohnkostensteigerungen zu erwarten.
Angebotspreis für 2023 inkl. Mehrwertsteuer
LED Module ca. 21.300,00 €
Montage, Hubsteiger ca. 4.000,00 €
Energieeffizienzexperte ca. 2.000,00 €
Gesamtsumme ca. 27.300,00 €
Abzüglich Zuschüsse von 15 % für die Maßnahme und von 50 % für Honorar Energieeffizienzexperte liege die Kostenhochrechnung bei 22.000,00 €.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Auftrag für den Austausch der Beleuchtung in der Turn- und Festhalle in Seedorf an die wirtschaftlichste Bieterin zu vergeben.
3. Turn- und Festhalle Dunningen
Die bestehende Beleuchtung in der Turn- und Festhalle in Dunningen erfolge über 36 Leuchten bestückt mit je 3 T8-Leuchtstoffröhren. Eine Tageslicht- und Präsenzregelung sei auch hier nicht vorhanden und hätte wie in der Turn- und Festhalle Seedorf eine nachträgliche Elektroinstallation zur Folge.
Der Stromverbrauch für die Hallenbeleuchtung liege bei circa 13.000 kWh.
Die Amortisation lasse sich aufgrund der Eigenstromnutzung in den Abendstunden nicht ermitteln und liege bereits bei einem Fremdbezug bei über 20 Jahren. Eine Umstellung auf LED sei deshalb erst dann wirtschaftlich, wenn man die Leuchten aufgrund Ausfalls ersetzen müsse.
Eine Umstellung auf LED in der Turn- und Festhalle in Dunningen solle erst dann erfolgen, wenn dies durch den Austausch defekter Leuchten erforderlich sei.
4. Eschachtalhalle Lackendorf
Die bestehende Beleuchtung in der Eschachtalhalle in Lackendorf erfolge über 36 Leuchten bestückt mit je 2 T5-Leuchtstoffröhren.
Auch hier wurde ein System der Fa. Frenger verbaut, wie in der Wehle-Sporthalle. Der Stromverbrauch für die Hallenbeleuchtung liege bei nur knapp 8.000 kWh. Die Amortisationszeit liege, durch die hohen Kosten und den geringen Stromverbrauch, bei über 40 Jahren. Eine Umstellung auf LED sei dadurch auch erst rentabel, wenn man die Leuchten ersetzen müsse.
Eine Umstellung auf LED in der Eschachtalhalle Lackendorf solle ebenfalls erst dann erfolgen, wenn ein Austausch der Leuchtmittel notwendig sei.
Baugesuche
Zu folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
· Überdachung bestehender Fahrsilos in Seedorf, Am Brestenberg 21
· Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Dunningen, Brunnenäckerstraße 11
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Eilentscheidungen des Bürgermeisters:
Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in Dunningen, Rottweiler Straße 70 wurde im Rahmen einer Eilentscheidung ebenso zugestimmt, wie nach zuvor erfolgter Eilentscheidung des Ortsvorstehers der Nutzungsänderung von Stall in Garage für landwirtschaftliche Maschinen in Dunningen-Lackendorf, Stettener Straße 32.
Rückmeldungen Tempo 30 Ortsdurchfahrt Seedorf
Der Gemeinderat nahm die Rückmeldungen zum Thema Tempo 30 bei der Ortsdurchfahrt Seedorf zur Kenntnis.
Neuer Mitarbeiter im Bauhof
Wie die Verwaltung ausführt, hat ein neuer Mitarbeiter zum 01.09.2023 seinen Dienst im Bauhof angetreten.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu den fehlenden Fahrradabstellanlagen bei der Turn- und Festhalle und der Ortsverwaltung in Seedorf sowie zur Verkürzung der Abschaltung der Straßenbeleuchtung während
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24.07.2023
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24.07.2023
Blutspenderehrung
Die erste Bürgermeister-Stellvertreterin, Frau Inge Erath, konnte zur diesjährigen Blutspenderehrung wieder zahlreiche Blutspenderinnen und Blutspender sowie die Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Dunningen, Frau Paola Notheis und die stellvertretende Bereitschaftsleitern Frau Myrielle Kimmich begrüßen.
In ihren Ausführungen hob Bürgermeister-Stellvertreterin Erath die Wichtigkeit der Blutspende hervor. So werde eine große Menge an Blut für die Behandlung von Krebspatienten eingesetzt, die über einen längeren Zeitraum Blutkonserven benötigten. Als nächstgrößere Gruppe folgten Menschen mit Herz-, Magen- und Darmerkrankungen. Außerdem werde gespendetes Blut für Unfallverletzungen, Blutarmut und bei Geburtskomplikationen benötigt. Das Engagement, eine Blutspende abzugeben, helfe somit eine Krankheit zu überstehen oder gar zu überleben und somit könne derjenige, der Blut spende, Lebensretter sein.
Bürgermeister-Stellvertreterin Erath dankte dem DRK-Ortsverein für die Organisation von drei Blutspenderterminen pro Jahr mit einer steigenden Anzahl an Blutspenden und freute sich, im Namen des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Gemeinde- und Ortschaftsrats, zahlreiche Blutspenderinnen und Blutspender ehren zu dürfen, die sich durch jahrelange oder sogar teilweise jahrzehntelange Treue auszeichneten.
Die Ehrenurkunden mit Ehrennadel erhielten für:
50-maliges Blutspenden
(Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50):
Herr Pirmin Haag, Frau Margit Hund, Frau Birgit Marte, Frau Nicole Marte-Nick, Herr Harald Schilcher
75-maliges Blutspenden
(Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 75):
Herr Harald Burri, Herr Ralf Hilbert, Herr Darko Maltar
100-maliges Blutspenden
(Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 100):
Herr Georg Kimmich
Blutspenderehrung am 24.07.2023 1
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu den Planungskosten für die Friedhöfe, der Anpflanzung eines Mammutbaumes beim Friedhof, den Elternbeiträgen sowie zur Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Freudenstädter Straße in Seedorf.
Überplanung der Friedhöfe – Planungsauftrag zur Umsetzung in Lackendorf
Um auf die Veränderungen im Friedhofs- und Bestattungswesen zu reagieren und die Friedhöfe neu auszurichten, sei nach Angaben der Verwaltung dem Büro landschaft4 2019 die Entwicklungsplanung aller Friedhöfe bis zur Genehmigungsplanung übertragen worden. Nach Vorstellung der Überplanung im Umwelt- und Technikausschuss habe der Gemeinderat dieser zugestimmt. Zwischenzeitlich liege auch eine Genehmigung des Landratsamtes vor. Die Grabarten sollen künftig auf allen Friedhöfen einheitlich aussehen. Eine Umsetzung des vom Fachbüro entwickelten Masterplanes sei auf allen Friedhöfen nur zeitlich versetzt und in verschiedenen Bauabschnitten möglich, was eine Umbauzeit von 15-20 Jahren bedeute.
Da auf dem Friedhof in Lackendorf die Erdbestattungsmöglichkeiten bald ausgeschöpft seien soll in einem ersten Schritt der Planungsauftrag zur Umsetzung auf diesem Friedhof unter Berücksichtigung der Vorplanung vergeben werden. Die Fachingenieurin, Frau Grimm, vom Planungsbüro arbol stellte sich dem Gremium vor und präsentierte entsprechende Referenzen. Bis Ende 2023 sollen dabei eine Entwurfsplanung für den Friedhof Lackendorf als erstem Bauabschnitt sowie eine Kostenberechnung und entsprechende Gestaltungsvorschläge vorliegen.
Nach einem mehrheitlichen Votum im Ortschaftsrat Lackendorf konnte im Gemeinderat der Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Planungsauftrag zur Neuordnung des Friedhofs Lackendorf an das Büro arbol aus Rottweil-Neufra zu einem vorläufigen Honorar von ca. 63.000,00 Euro brutto zu vergeben, nach kontroverser Diskussion hinsichtlich der Planungskosten keine Mehrheit finden.
Haushaltszwischenbericht
Die Verwaltung stellte den Haushaltszwischenbericht vor. Die Gesamtergebnisrechnung für die laufende Verwaltungstätigkeit weist Erträge in Höhe von 13.259.225,23 Euro aus (Plan: 22.058.453 Euro). Dagegen stehen Aufwendungen in Höhe von 9.278.051,08 Euro (Plan: 21.953.918 Euro). Die Gewerbesteuer beträgt mit Stand 03.07.2023 5,57 Mio. Euro (Planung 5,8 Mio. Euro). Es wird damit gerechnet, dass sie wieder um mindestens 750.000 Euro steigen wird.
Investiv wurde mit Einnahmen in Höhe von 4.871.100 Euro geplant, hier wurden bis 10.07.2023 258.339,35 Euro vereinnahmt und verbucht. Durch dazu zu zählende Zahlungen aufgrund von Bauplatzverkäufen in Höhe von 677.425 Euro betragen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit insgesamt 935.764,35 Euro. Die investiven Ausgaben wurden in Höhe von 5.777.200 Euro geplant, wovon bereits 1.793.515,06 Euro ausgegeben wurden.
Der Eigenbetrieb Energie-Wasser erzielte bisher einen Zahlungsmittelüberschuss aufgrund laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 170.285,12 Euro und einen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von -232.760,60 Euro. Der Eigenbetrieb Seniorenzentrum erzielte einen Zahlungsmittelbedarf aufgrund laufender Geschäftstätigkeit von -37.548,51 Euro. Investitionen wurden keine getätigt.
Vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel sind als Festgelder mit verschiedenen Laufzeiten so angelegt, dass sie bei Bedarf verfügbar sind. Sie weisen zum 12.07.2023 ein Guthaben in Höhe von. 8.500.000 Euro aus. Zuzüglich der Kontenbestände mit einem Tagesgeldkonto (1.492.907,58 Euro) beträgt das Geldvermögen (liquide Mittel) zum 11.07.2023 9.992.907,58 Euro. Die Liquidität der Eigenbetriebe ist aufgrund der Einheitskasse bei dem oben genannten Geldvermögen enthalten.
Aufgrund der Fest- und Tagesgelder erzielte die Gemeinde 2023 bisher 35.130,25 Euro Zinsen, anstatt Verwahrentgelt im Jahr 2022 bis August in Höhe von 20.923,33 Euro leisten zu müssen. Zinserträge im Jahr 2022 betrugen aus Festgeldern 7.291,67 Euro.
Der Gemeinderat nahm den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis.
Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024
Nach Angaben der Verwaltung sehe die Refinanzierung der Frühkindlichen Bildung eine Kostenverteilung auf anteilige Bundesmittel, Landesmittel, Kommunale Anteile und andere Träger sowie Elternbeteiligung vor. Im Jahr 2020 seien laut Jahresrechnungsstatistik der kommunalen Haushalte rund 4,5 Mrd. Euro für die Personal- und Sachausgaben in der Frühkindlichen Bildung in Baden-Württemberg angefallen. Nach wie vor unterliege die Arbeit in der Frühkindlichen Bildung stetigen Kostensteigerungen, nicht zuletzt durch die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst. Eine angemessene Anpassung der Elternbeiträge werde in Zeiten multipler Krisen, die zugleich Familien und Träger belasten, zunehmend herausfordernd. Ein zentrales Anliegen sei es dabei, ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Familien angemessen im Blick zu behalten.
Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen seien, müsse nun sukzessive eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze erfolgen. Die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetags und der Kirchenleitungen hätten dabei für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 % empfohlen. Diese erhebliche Erhöhung werde als vertretbar erachtet, da Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen worden sei wie bei der Erhöhung des Kindergeldes und dem Inflationsausgleich. Auch sei der Empfehlung der Verbände zu folgen, um dringend benötigte Fördermittel aus dem Ausgleichsstock für den Kindergartenneubau in Seedorf zu erhalten.
Der entsprechenden Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung stimmte der Gemeinderat nach erfolgter Beratung und vorherigem einstimmigen Beschluss des Ortschaftsrates Lackendorf mehrheitlich zu.
Bebauungsplan Sondergebiet „Festplatz Saiweiher“ - Aufstellungsbeschluss
Bürgermeister-Stellvertreterin Erath konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christ vom Büro BIT, begrüßen.
Nach den Ausführungen des Fachingenieurs sei Gegenstand der Planung die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet im Zuge der Realisierung eines Festplatzes mit Lagergebäude im Ortsteil Seedorf. Des Weiteren sollen eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkplätze) und eine Gemeinbedarfsfläche für eine Grüngutsammelstelle festgesetzt werden. Der Vereinsring Seedorf sei schon seit längerer Zeit auf der Suche nach einer geeigneten Fläche zur Einrichtung einer Festplatzfläche, auf welcher künftig die entsprechenden Vereins- und dörflichen Veranstaltungen stattfinden könnten. Neben den Festaktivitäten soll den Vereinen durch den Bau eines Gebäudes Lagerraum zur Verfügung gestellt werden. Der vorliegende Planungsraum mit über 13.000 qm Fläche erfülle alle Nutzungsabsichten und sei durch einen ausreichenden Abstand zur Ortslage verträglich für die vorhandene Bebauung Seedorfs im Westen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans werde dabei in Abstimmung mit dem Baurechtsamt des Landratsamts Rottweil im Regelverfahren mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt. Das Plangebiet decke sich vollständig mit dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Schuppengebiet Seeweiher“. Dessen Bestimmungen und Festsetzungen würden durch die Überplanung aufgehoben. Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn als Sonderbaufläche ausgewiesen sei, könne der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden und führe somit die Planungsabsichten der vorbereitenden Bauleitplanung konsequent um.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Bebauungsplan Sondergebiet „Festplatz Saiweiher“ im Regelverfahren einschließlich eines Umweltberichtes aufzustellen, den Vorentwurf dieses Bebauungsplanes festzustellen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach Vorliegen des Entwurfs des Umweltberichtes durchzuführen.
Lageplan vom 24.07.2023 1 (pdf)
Bebauungsplan „Eschenwiesen I 4. Änderung“ – Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der Benachrichtigung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie Beratung und Beschluss des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften als Satzungen
Der anwesende Fachingenieur, Herr Christ vom Büro BIT, informierte darüber, dass der Gemeinderat am 22.05.2023 beschlossen hätte, den Bebauungsplan „Eschenwiesen I – 4. Änderung“, Gemarkung Seedorf, im beschleunigten Verfahren aufzustellen und auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase zu verzichten. In jener Sitzung seien ebenfalls die öffentliche Auslegung und die Benachrichtigung der Behörden mit der Maßgabe einer freibleibenden Dachform und einer maximalen Gebäudehöhe von 10,5 m beschlossen worden. Die Ergebnisse bzw. Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung seien soweit möglich und erforderlich in den fortgeschriebenen Planunterlagen berücksichtigt worden.
Ohne weitere Beratung stellte der Gemeinderat nach erfolgter Entscheidung über die im Zuge der Benachrichtigung der Behörden und im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen einstimmig den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans „Eschenwiesen I – 4- Änderung“ vom 24.07.2023 fest und beschloss diese jeweils als Satzung.
Lageplan vom 24.07.2023 2 (pdf)
Baugesuche
Den beiden Baugesuchen zum Aufbau einer DHL-Packstation in Dunningen, Waldmössinger Straße 1 und zur Wiedererrichtung eines Schuppens in Dunningen, Eichhof 2 wurde jeweils einstimmig das Einvernehmen erteilt.
Annahme von Spenden
Geldspenden im Wert von über 100,00 Euro wurden für den Kindergarten in Seedorf in Höhe von 307,40 Euro und die Waldkindergärten in Dunningen und Seedorf in Höhe von 500,00 Euro angenommen. Eine Geldspende bis 100,00 Euro wurde für den Waldkindergarten in Dunningen in Höhe von 65,00 Euro angenommen. Sachspenden für die Waldkindergärten in Form von Druckern in Höhe von 1.544,62 Euro und Bechergravuren in Höhe von 187,32 Euro wurden ebenfalls angenommen.
Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2023/2024
Bei der Sammelbestellung von Schulbüchern gelten nach dem Buchpreisbindungsgesetz für alle Buchhändler feste Rabattsätze in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen. Angesichts der Buchpreisbindung wurde dabei aus verwaltungsökonomischen Gründen auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und einstimmig beschlossen, der Firma Papier-Rapp, Dunningen, den Auftrag für die Lieferung der Schulbücher für das Schuljahr 2023/2024 für die Eschachschule Dunningen sowie die Grundschule Seedorf zum Preis von 30.673,50 Euro bei einem Rabattsatz von 13% zu erteilen.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Mehrfamilienhäuser im Römerweg
Ein Mietvertrag zwischen dem Investor der beiden Mehrfamilienhäuser im Römerweg und dem Landratsamt zur Unterbringung von Flüchtlingen soll nicht abgeschlossen werden.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13b BauBG
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass für Bebauungspläne nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) eine Umweltprüfung durchzuführen ist berührt die Gemeinde insofern nicht, da ohnehin sparsam bei der Verwendung dieser Vorschrift umgegangen wurde.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur kommunalen Wärmeplanung, dem Abmähen gemeindeeigener Grundstücke im Neubaugebiet Eschenwiesen in Seedorf, dem Schadensmelder der Gemeinde und dem Pumpenbetrieb bei den Mehrfamilienhäusern in der Schnurrenstraße.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19.06.2023
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19.06.2023
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zum Brunnen in der Gartenstraße, zum Wärmeliefervertrag mit der Firma Bioenergie Teufel GmbH & Co. KG, der Unterbringung von Flüchtlingen in der Römerstraße 35 und in der Römerstraße 37 sowie dem Telekommast und dem 5G Netz in Dunningen.
Einführung einer gymnasialen Oberstufe an der Eschachschule Dunningen
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Stellvertreterin Frau Inge Erath Herrn Rektor Emeling und Herrn Konrektor Herrn Munding von der Gemeinschaftsschule in Dunningen begrüßen. Herr Emeling kam jüngst auf die Verwaltung zu und regte an, mittelfristig an der Eschachschule eine gymnasiale Oberstufe einzurichten. Dieses Vorhaben stellte er dem Gemeinderat in der Sitzung vor. Mehrere öffentliche Gemeinschaftsschulen im Land haben bereits eine Oberstufe eingeführt. So sollen die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 auf drei Niveaustufen gefordert und gefördert werden. Das G-Niveau führt zum Hauptschulabschluss, das M-Niveau zum Realschulabschluss und das E-Niveau zum Abitur. Die Schülerinnen und Schüler, welche auf E-Niveau sind und einen gut bestandenen Realschulabschluss haben müssen bis dato die Gemeinschaftsschule verlassen, um an einem allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasium das Abitur ablegen zu können, das soll sich ändern. Zum Schuljahr 2014/2015 habe man in Dunningen mit der Gemeinschaftsschule gestartet, jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, mit der Oberstufe zu starten, führt Herr Emeling aus. Herr Rektor Emeling sieht mit der Einführung der Oberstufe Chancen wie eine nachhaltige Stärkung des Schulstandortes in Dunningen, die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, eine einmalige Chance auf grundsätzliche Verbreitung des schulischen Angebots sowie wohnortsnahes Angebot einer schulischen Laufbahn bis zum Abitur. Bisher stehe man im stetigen Austausch mit Herrn Bürgermeister Schumacher sowie mit dem Kultusministerium, auch im Hinblick auf die Anforderungen an die Räumlichkeiten. Das Regierungspräsidium Freiburg sowie das staatliche Schulamt in Donaueschingen seien bereits ebenfalls schon über das Vorhaben informiert worden. In der Gesamtlehrerkonferenz habe man bereits den einstimmigen Beschluss gefasst einer gymnasialen Oberstufe an der Eschachschule in Dunningen einzuführen.
Tätigkeitsbericht der Seniorenbeauftragten Gisela Scherer für die Gemeinde Dunningen
Bürgermeister Stellvertreterin Frau Inge Erath konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Gisela Scherer begrüßen. Frau Scherer ist Seniorenbeauftragte und im Haus am Adlerbrunnen sowie beim Eschachtreff tätig. Das Haus am Adlerbrunnen und der Eschachtreff sind ein Gemeinschaftsprojekt zwischen der Gemeinde, Sozialgemeinschaft Dunningen e. V. sowie der Sozialisation St. Martin. Im Adlerbrunnen werden 26 Wohnungen und im Eschachtreff 14 Wohnungen von älteren Menschen bewohnt.
Frau Scherer stellte ihr vielfältiges und umfangreiches Aufgabengebiet dar. Insbesondere die Einzelberatung sowie die langfristige Einzelbegleitung, beispielsweise zur Wohnsituation, Vorsorgeplanung, Hilfe zur Pflege und in besonderen Lebenslagen bis hin zur Krisenintervention seien dabei arbeitsintensiv. Neben den Gesprächen mit Ehrenamtlichen, der Mitorganisation von Veranstaltungen, Kooperationen und Austauschtreffen bis zur Förderantragstellung und Akquise von Drittmitteln und Zuschüssen kämen noch weitere aktuelle Projekte hinzu. Hierbei seien insbesondere Veeh-Harfe, Spielenachmittag, Sturzprävention in Lackendorf oder Yoga zu nennen. In Planung seien insbesondere Online Ehrenamtsbörse, Reparaturcafé, präventiver Hausbesuch, Mitfahrbänkle und Bürgerbus sowie die Sturzprävention in Dunningen und Seedorf.
Der Gemeinderat nahm den Tätigkeitsbericht zustimmend zur Kenntnis.
Dachausbau im gemeindeeigenen Gebäude Rottweiler Straße 45
Für die Arbeiten zum Dachausbau des Gebäudes Rottweiler Straße 45 wurden insgesamt 12 Gewerke ausgeschrieben. 10 Beauftragungen wurden in der Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses bekannt gegeben, zwei Vergaben erfolgten durch den Umwelt- und Technikausschuss. Vergaben mit Kosten über 50.000 Euro müssen vom Gemeinderat beschlossen werden.
Das Gremium fasste die einheitlichen Beschlüsse die Zimmer- und Holzbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Jauch Holzbau in Stetten zum Angebotspreis von 97.453,32 Euro brutto zu vergeben. Die Heizungsarbeiten und Sanitärinstallation übergibt man der Firma Notheis GmbH & Co. KG in Dunningen zum Angebotspreis von 62.494,48 Euro brutto.
Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaik
Bürgermeister Stellvertreterin Frau Inge Erath führte aus, dass am Samstag, 13. Mai 2023 eine Besichtigung von möglichen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen stattgefunden habe. Das Gremium beriet über die möglichen Optionen für die Ausweisung solcher Flächen und kam nach kurzer Diskussion zu dem Entschluss, dass Freiflächen ausgewiesen werden sollen, jedoch keine landwirtschaftlichen Flächen dadurch entfallen sollen. Die Verwaltung werde einen Entwurf für die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausarbeiten und diesen in einer der nächsten Sitzungen dem Gremium vorstellen.
Nachwahlen der Schöffen beim Landgericht Rottweil und das Amtsgericht – Schöffengericht – Rottweil für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Nach Angaben der Verwaltung endet die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen und Jugendschöffen am 31.12.2023. Aufgrund der Aufrufe im Amtsblatt sowie auf der Homepage seien zahlreiche Bewerbungen für das Schöffen- bzw. Jugendschöffenamt erfolgt. Die jeweiligen Vorschlagslisten wurden vom Gremium bereits in der Gemeinderatssitzung am 24.04.2023 beschlossen und an die zuständigen Behörden übermittelt. Leider habe die Gemeinde anstatt 14 nur 11 Schöffen und Jugendschöffen mitgeteilt, weshalb eine Nachwahl mit den noch fehlenden drei Schöffen und Jugendschöffen erfolgte.
Die neue Vorschlagsliste wurde vom Gremium einstimmig beschlossen, so dass diese nunmehr an das Schöffengericht übermittelt werden konnte.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Wasserabrechnung - Wasserverlust -
Für die Teilorte ergibt sich im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre folgender Wasserverlust zwischen eingekaufter Wassermenge zu verkaufter Wassermenge: Dunningen 5,85 %, Lackendorf 1,64 %, Seedorf 9,37 % und für die Gesamtgemeinde 6,81 %. Die Differenz rührt aus unterschiedlichen Ablesedaten. Beim Einkauf wurde zum Stichtag 31.12.2022 abgelesen, die Bürger haben jedoch bis Ende Januar die Möglichkeit den Zählerstand abzugeben, des Weiteren seien Rohrbrüchen oder Entnahmen wie z. B. die der Feuerwehr Gründe für die Abweichungen.
Gewerbesteuereinnahmen
Der aktuelle Stand der Gewerbesteuereinnahmen beläuft sich auf 6,2 Millionen Euro, im Haushaltsplan 2023 ging man von 5,8 Millionen Euro aus.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur Wasserzuleitungsanalyse in Lackendorf sowie der Gehwegbeschaffenheit vor den Gebäuden Rottweiler Straße 42 und Rottweiler Straße 44.
Bericht aus der Sitzung des Umwelt-und Technikausschusses vom 14.06.2023
Bericht aus der Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses vom 14.06.2023
1. Besichtigungen
Öffentliche Parkplätze in der Grabenstraße
Nach Ausführungen der Verwaltung werden im Bereich der Grabenstraße zwei Stellplätze zugunsten von Baumpflanzungen entfallen. Der Grund hierfür seien Beschwerden der Anwohner. Die bislang gepflanzten Bäume wurden bereits durch den Bauhof der Gemeinde Dunningen beseitigt. Bei der Neubepflanzung an den vorgeschlagenen Standorten liege der Abstand zum Gebäude zwischen sechs und sieben Metern. In diesem Zusammenhang müsse das sogenannte Lichtraumprofil eingehalten werde, damit der Fahrweg von PKWs und LKWs unbehindert bleibe. Ebenfalls müsse die Baumart für eine Bepflanzung innerorts geeignet sein, weshalb von unserem Gärtenmeister der Amberbaum vorgeschlagen wurde. Für die beiden Pflanzungen werde mit Kosten in Höhe von ca. 18.000 Euro gerechnet, welche in den Haushalt 2024 eingestellt werden. Darin inbegriffen seien, nach Ausführungen der Verwaltung die Tief- und Erdbauarbeiten sowie das Herstellen eines Baumstandortes in Schachtbauweise, die Abdeckungen und ein Baumschutzgitter.
Öffentliche Parkplätze in der Grabenstraße
Städtebauliche Sanierung „Alte B462“
Nach den Ausführungen des Fachingenieurs, Herrn Christ vom Büro BIT liege man mit den Arbeiten der städtebaulichen Sanierung der „Alten B462“ mit den Kosten im Plan. Der Fachingenieur begrüßt die Vorlaufzeit der Maßnahme, in welcher man mit den Anwohnern bereits Gespräche führen und somit viele Unklarheiten und Fragen schon vor Beginn der Sanierungsmaßnahme beseitigen konnte.
Derzeit laufe der erste Bauabschnitt, welcher am 15. Juli 2023 abgeschlossen werde. Insgesamt werden drei Bauabschnitte für die gesamte Sanierungsmaßnahme angesetzt. In diesem Zusammenhang lobte Herr Christ die bisher geleistete Arbeit der Firma Storz. Die Tiefbauarbeiten seien weitestgehend abgeschlossen, es werden lediglich noch die Kabelarbeiten in der kommenden Woche erfolgen und anschließend mit dem setzen der Randsteine begonnen. Die Leerrohrverlegung der Kabel erfolge nach dem bereits erstellten Masterplan. Auch die Baulücken werden bei dieser Maßnahme mit Anschlüssen versehen. Regenwasser-kontrollschächte seien aufgrund von Platzmangel keine vorgesehen. Ebenfalls werde die Asphaltdecke für alle drei Bauabschnitte erst zum Ende der Baumaßnahme aufgetragen werden, so der Fachingenieur abschließend.
Baustelle städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Alte B462“
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn
Bereits im Jahr 2019 erfolgte die Sanierung der Brambachbrücke im Ortsteil Seedorf, die nunmehr eine breitere Durchfahrtsmöglichkeit bietet. Im Zuge dessen wurde nun auch die Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn im Fräsrecyclingverfahren saniert, führte der Fachingenieur Herr Christ vom Büro BIT aus. Bei diesem Verfahren wurde durch ein Spezialfahrzeug der alte Straßenbelag abgefräst, mit Bindemittel angereichert und anschließend die homogenisierte Masse als Unterbau gleich wieder auf die Trasse gelegt. Mit diesem schnellen Verfahren beliefen sich die Kosten für die Sanierung auf ca. eine Million Euro. Zu Beginn wurde mit Kosten in Höhe von drei Millionen Euro gerechnet.
Die Trassenlänge beträgt ca. 2,5 Kilometer und wurde von einer mittleren Ausbaubreite von ca. 5 Meter auf 6 Meter erweitert, informierte Herr Christ abschließend. In einigen Bereichen gibt es nach den starken Regenfällen im Frühjahr eine Pfützenbildung, aus diesem Grund muss in diesen Bereichen nachträglich noch ein Entwässerungsgraben geschaffen oder das Gelände angehoben werden. Hierfür haben sich bereits schon örtliche Unternehmer bereit erklärt diese Maßnahmen umzusetzen. Des Weiteren gab Herr Christ bekannt, dass man eine Mängelanzeige bei der Baufirma gemacht habe, worauf bislang keine Reaktion erfolgt sei. Hierbei handle es sich um den Fußweg am Ortseingang Seedorf, welcher nach der Sanierung einen hohen Versatz zur Straße aufzeigt. Bislang habe die Gemeinde noch keine Schlussrechnung der Baufirma erhalten. Sollten die Mängel nicht behoben werden, könne man Gelder einbehalten. In Folge dessen müsse die Ausbesserung durch Dritte erfolgen, was kein Problem darstelle, so der Fachingenieur.
Sanierte Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn
2. Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Anfragen gestellt.
3. Neubau eines Bauhofs
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeisterstellvertreter, Herr Wolfgang Mauch, Herrn Ganter vom Architekturbüro Ganter in Dunningen begrüßen. Herr Ganter stellte die geänderte Planung des Bauhofneubaus vor und erläuterte die wesentlichen Änderungen, welche sich lediglich im Bereich der Werkstätten, im Erdgeschoss, und des Obergeschosses befinden. Eine Aufzugsanlage werde vorerst nicht eingeplant, antwortete Frau Heinz auf Nachfrage des Gremiums. Die Barrierefreiheit müsse, laut Aussage vom Architekten nicht gegeben sein, da es sich um kein öffentliches Gebäude handle. Sollte doch mal ein barrierefreier Zugang zum Obergeschoss notwendig sein, wäre die Installation eines Treppenlifts problemlos möglich, führte Herr Ganter abschließend aus.
Der Gemeinderat nahm die geänderte Planung für den Neubau des Bauhofs zur Kenntnis.
4. Dachausbau im gemeindeeigenen Gebäude Rottweiler Straße 45
Für die Arbeiten zum Dachausbau des Gebäudes Rottweiler Straße 45 wurden insgesamt 12 Gewerke ausgeschrieben. Die Vergaben bis zu einem Brutto-Wert von 20.000 Euro werden hierbei nur zur Kenntnis gegeben, Vergaben bis 50.000 Euro können vom Umwelt- und Technikausschuss beauftragt werden und darüber ist der Gemeinderat zuständig. Die beiden Gewerke Zimmer- und Holzbauarbeiten sowie Heizungsarbeiten und Sanitärinstallation werden daher in der nächsten Sitzung des Gemeinderats am Montag, 19.06.2023 vergeben.
Beschränkte Ausschreibungen:
- 1. Putz- und Trockenbauarbeiten
- Siehe Vergabevorschlag Anlage 1
- 2. Elektroinstallation
- Siehe Vergabevorschlag Anlage 2
- 3. Gerüstarbeiten
- Fa. QuadreX, Ammerbuch 13.215,19 € siehe Anlage 3
- 4. Maler- und Tapezierarbeiten
- Fa. Hils, Dunningen 12.361,72 € siehe Anlage 4
- 5. Einbauküchen
- Fa. Seifried, Herrenzimmern 14.625,10 € siehe Anlage 5
Freihändige Vergaben:
- 6. Klempnerarbeiten
- Fa. Ganter, Dunningen 5.452,34 € siehe Anlage 6
- 7. Fliesen- und Plattenarbeiten
- Fa. Kossendey, Zimmern o. R. 12.860,75 € siehe Anlage 7
- 8. Schreinerarbeiten
- Fa. Ahner, Seedorf 7.868,28 € siehe Anlage 8
- 9. Verglasungs- und Rollladenarbeiten
- Fa. Franke, Dunningen 10.521,98 € siehe Anlage 9
- 10. Bodenbelagsarbeiten
- Fa. Frommer, Irslingen 9.363,40 € siehe Anlage 10
Das Gremium fasste die einheitlichen Beschlüsse die Putz- und Trockenbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Mauch GmbH&Co.KG in Dunningen zum Angebotspreis von 41.437,42 Euro brutto zu vergeben. Ebenfalls werde die Fa. W&W Gebäudeautomation GmbH in Seedorf zum Angebotspreis von 46.180,73 Euro brutto die Elektroinstallation beauftragt.
5. Entfall von zwei Stellplätzen an der Grabenstraße zugunsten von Baumpflanzungen
Nach Angaben der Verwaltung wurden im Zuge des Neubaus des Wohn- und Geschäftshauses im Zentrum entlang der Grabenstraße Hainbuchen gepflanzt. Diese sind mit den Jahren so groß geworden, dass sich die Beschwerden der Anwohner häuften, weil der Bewuchs für eine Verdunkelung der Wohnräume sorgte. Auch wenn dies durch die Belaubung nur in den Sommermonaten zutraf, sorgten sie in dieser Zeit aber auch für eine Klimatisierung der Wohnungen. Nachdem die örtlichen Gegebenheiten überprüft wurden, zeigte sich, dass die Bäume nicht nach § 21 NRG BW (Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg) beurteilt werden durften, wonach das nachbarliche Verhältnis nicht von privaten Grundstücken zu öffentlichen Straßen gilt, denn dann hätten die Bäume als Straßenbegleitgrün gezählt. Die Bäume reichten mit dem Stamm bis zu 2,50 Meter an das Gebäude heran und waren inzwischen fast 10 m hoch. Nach dem Nachbarrechtsgesetz war der erforderliche Abstand nicht gegeben, daher wurden drei Bäume im Frühjahr gefällt. Der nördlichste Baum an der Elektroladestation und der südlichste Baum an der Süd-West-Ecke des Gebäudes 3 konnten erhalten werden, da sie durch ihre Lage nicht zur Verschattung der Wohnräume beitragen. Zukünftig solle in solchen Fällen durch Verschmelzung der gemeindeeigenen Flurstücke dafür gesorgt werden, dass die Bäume entlang von Straßen auch als Straßenbegleitgrün einzustufen sind. Im vorliegenden Fall ist eine Ersatzpflanzung an derselben Stelle ausgeschlossen. Aufgrund des Klimawandels werden Laubbäume in urbanen Räumen aber immer wichtiger, weil sie durch ihre Verschattung für kühlere Temperaturen sorgen. Bäume tragen daher nicht nur zu einer nachhaltigen Klimatisierung bei und verbessern das Mikroklima, sondern erhöhen auch die Aufenthaltsqualität. Eine Lösungsmöglichkeit wäre eine Ersatzpflanzung von zwei Bäumen, wenn dafür zwei Parkplätze aufgegeben werden und die Bäume als Straßenbegleitgrün direkt an der Straße gepflanzt werden. Nach Überprüfung des Areals ergibt sich daraus ein Überschuss von sieben Stellplätzen, von den 14 Stellplätzen entlang der Grabenstraße am Gebäude 1 sollen daher zwei Stellplätze (Nr. 7 und Nr. 12) zugunsten einer Baumpflanzung aufgegeben werden. Dann wäre noch ein Überschuss von 5 Stellplätzen vorhanden. Bei einer Neupflanzung an den vorgeschlagenen Standorten liegt der Abstand zum Gebäude zwischen 6 und 7 Meter. Selbst bei Beachtung des Nachbarrechts, was hier allerdings nicht mehr einschlägig ist, wäre damit alles möglich bis auf die großwüchsigen Arten unter anderem von Ahornen, Buchen, Eichen, Eschen, Kastanien, Linden, Nadelbäumen, Pappeln, Platanen usw., welche 8 Meter Abstand erfordern. In Straßennähe muss außerdem das sogenannte Lichtraumprofil eingehalten werden, damit der Fahrweg von PKWs und LKWs unbehindert bleibt. Außerdem müsse die Baumart für eine Bepflanzung innerorts geeignet sein. Für eine Neupflanzung wurde von unserem Gärtnermeister der Amberbaum vorgeschlagen.
6. Bekanntgaben
Es erfolgten keine Bekanntgaben.
7. Anfragen
Anfragen wurden keine gestellt.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24.04.2023
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24.04.2023
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden keine gestellt.
Erstellung einer ganzheitlichen Photovoltaik-Potenzialanalyse aller kommunalen Liegenschaften – Vorstellung der Ergebnisse
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.11.2022 den Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Erstellung einer ganzheitlichen Photovoltaikanalyse der kommunalen Liegenschaften beschlossen. Die Energieingenieurin der beauftragten Firma AutenSys GmbH, Frau Nischk, nahm an der Sitzung digital teil und stellte das Ergebnis vor.
Für 24 ausgewählte Standorte der Gemeinde Dunningen (Kindergärten, Schulen, Turn- und Festhallen, Feuerwehrgebäude, Seniorenzentren, Bauhof, Rathaus und Ortsverwaltung sowie mehrere Wohngebäude) habe das beauftragte Ingenieurbüro Photovoltaikanlagen konzipiert und dabei die nachhaltige und wirtschaftliche Sichtweise berücksichtigt. Die Dachflächen sollten maximal mit PV-Anlagen belegt werden unter der Bedingung, dass die Amortisationszeiten unter 15 Jahren liegen. Für jeden Standort sei hierzu mit einer Ist-Analyse des vorhandenen und zu erwartenden Stromverbrauchs sowie der Stromkosten begonnen worden. Anschließend seien der Anlagenertrag ermittelt und die Energieflüsse simuliert worden. Auf Basis der Energieflüsse seien anschließend wirtschaftliche Kennzahlen ermittelt worden. Im Zuge der Optimierung seien die Auslegung, Simulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bis zu 1.000 Mal durchgeführt worden. Auf Basis dieser Ergebnisse sei jeweils die wirtschaftlich beste PV-Anlage ermittelt worden.
Die vorgestellten Ergebnisse für die einzelnen Liegenschaften bildeten die Parameter PV-Leistung, Jahresstromertrag, Gesamtersparnis und die Amortisationszeit für die wirtschaftlich optimale PV-Anlage sowie eine Bewertung in Ampel-Logik ab. Dabei seien Standorte unabhängig von der Amortisationszeit bei technischen Problemen, die gegen eine Realisierung sprechen würden, mit Rot bewertet worden. Wenn eine PV-Anlage technisch realisierbar sei, erfolge die Bewertung nach der Amortisationszeit und werde zwischen 15 und 20 Jahren mit Gelb und unter 15 Jahren mit Grün bewertet. Mit Ausnahme der Standorte in der Heiligenbronner Straße 9 in Dunningen-Seedorf (Flüchtlingswohnraum, Jugendraum) und in der Lindenstraße 3 in Dunningen-Lackendorf (Altes Schulgebäude), bei denen die Rahmenbedingungen gegen eine Realisierung sprächen, seien alle untersuchten Standorte bei einer Amortisationsdauer von unter 20 Jahren mit Grün oder Gelb bewertet worden. Somit erfolge für diese eine Empfehlung zum Bau einer PV-Anlage. Für moderne PV-Anlagen sei von einer Lebensdauer von 30 Jahren auszugehen. Dabei würden in Summe Investitionskosten von ca. 1.453.300 € anfallen, denen jährliche Kosteneinsparungen von ca. 111.900 € gegenüberstünden. Bei Installation aller vorgeschlagenen Anlagen könnten in Summe außerdem über 447 t an CO2-Emissionen pro Jahr eingespart werden.
Der Gemeinderat nahm das vorgestellte Ergebnis der Firma AutenSys zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung einen Umsetzungsplan aufzustellen, welcher in einer der nächsten Sitzung vorgestellt werde.
Aktualisierung des Krisenbewältigungsplans der Gemeinde Dunningen
Nach den Ausführungen der Verwaltung musste auch die Gemeinde Dunningen zur Bewältigung der Energiekrise den Verbrauch von Wärme, Strom und Wasser auf ein absolut notwendiges Maß begrenzen. Die kurzfristigen Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung endeten am 15. April 2023. Die mittelfristigen Energiesparmaßnahmen sollen weiterhin bis zum 30.09.2024 gelten. Unnötiger Energieverbrauch solle selbstverständlich auch weiterhin vermieden und der Verbrauch allgemein weiter reduziert werden, um die Vorbildfunktion zu erhalten und einer weiteren Notfallsituation vorzubeugen.
Die Gemeinde Dunningen habe im September 2022 mit dem Krisenbewältigungsplan entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs festgelegt. Diese sollen nun wie folgt modifiziert werden:
- 1. Räume mit Daueraufenthalt sollen auf 20 °C erhöht werden
- 2. Hallen und Schulen werden bei Bedarf in den Schulferien wieder beheizt
- 3. Die Warmwasserbereitung durch Boiler und Durchlauferhitzer soll nur im Normalfall aus bleiben, die Duschtemperatur wird wieder auf 38 ° C erhöht
- 4. Brunnen werden wieder betrieben, aber zukünftig bei Wassermangel ausgeschalten
- 5. Die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung soll beibehalten werden
- 6. Der Kirchturm werde wieder beleuchtet und an die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung angeschlossen werden
Insbesondere bei der Straßenbeleuchtung sei die Energieeinsparung deutlich abzulesen, da der Stromverbrauch im vergangenen Jahr um fast 20.000 kWh gesunken sei.
Nach kurzer Beratung beschloss das Gremium, den weitergehenden Vorschlägen der Gemeinde Dunningen zur Energieeinsparung zuzustimmen.
Erneuerung der Heizzentrale Dunningen - Vergabebeschluss
Die Ausschreibung umfasste die Demontage, die heizungstechnische Einbindung, die technische Wärmedämmung, die Erneuerung der Heizungsverteiler, den hydraulischen Abgleich und die Regelungstechnik im Rathaus und im Gebäude A der Eschachschule.
Ohne weitere Beratung wurde einstimmig beschlossen, die Heiz- und Regelungstechnik an die Firma Werr & Ludwig GmbH aus Hüfingen als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis von 176.512,46 Euro brutto zu vergeben.
Bei einem Fördersatz von 35% lägen nach Information der Verwaltung bereits Förderbescheide der BAFA für die Gebäude C und D der Eschachschule, die Turn- und Festhalle sowie das Haus am Adlerbrunnen vor. Für das Rathaus sowie das Gebäude A der Eschachschule stünden diese hingegen noch aus.
Wahl der Schöffen beim Landgericht Rottweil und dem Amtsgericht –Schöffengericht – Rottweil sowie der Jugendschöffen für das gemeinsame Bezirksjugendschöffengericht beim Amtsgericht Rottweil und die Jugendkammern beim Landgericht Rottweil für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Nach Angaben der Verwaltung endet die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen und Jugendschöffen am 31.12.2023. Aufgrund der Aufrufe im Amtsblatt sowie auf der Homepage seien zahlreiche Bewerbungen für das Schöffen- bzw. Jugendschöffenamt erfolgt. Die jeweiligen Vorschlagslisten wurden vom Gremium beschlossen, so dass diese nunmehr an die zuständigen Behörden übermittelt werden können.
Durchführung von Baumaßnahmen des Eigenbetriebs Seniorenzentrum im Wirtschaftsjahr 2023
Zur Erhöhung der Rechtssicherheit solle die Gemeinde auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsbüros Becker Büttner Held (BBH) beabsichtigte Baumaßnahmen für jedes Wirtschaftsjahr noch einmal gesondert beschließen, so die Verwaltung. Des Weiteren solle der Eigenbetrieb zur Durchführung explizit verpflichtet werden.
Im Wirtschaftsplan 2023 seien in Dunningen, Haus am Adlerbrunnen, folgende Unterhaltungsmaßnahmen geplant: Behördenthermostatköpfe, Plattensanierung Balkone, Beleuchtung der Flure, Parkettsanierung Cafeteria/Flure, Begrünung Tagespflege, allgemeine jährliche Unterhaltung des Aufzugs und des Sondereigentums. Im Eschachtreff in Seedorf stünden die Behördenthermostatköpfe sowie die allgemeinen jährlichen Unterhaltungen des Aufzugs und der WEG (Feuerlöscher, Rauchmelder, Feststellanlage Automatiktüre) an.
Der Eigenbetrieb Seniorenzentrum wurde durch einstimmigen Beschluss des Gemeinderats zur Durchführung der im Wirtschaftsplan 2023 benannten Unterhaltungsmaßnahmen verpflichtet.
Baugesuche
Dem Baugesuch zum Neubau einer Doppelgarage in Dunningen, Schramberger Straße 71, wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Haus am Adlerbrunnen
Für die Schadensregulierung an einer Automatiktür wurde die zuständige Firma seitens der Verwaltung umgehend beauftragt. Diese konnte jedoch, aufgrund von Personalmangel, den Schaden erst vor kurzem beheben. Zusätzlich gab es am Eingang der Tagespflege einen Stromschaden.
Parkplatz an der „Alten B462“
Die Verwaltung informiert, dass der Parkplatz an der „Alten B462“ (Anschlussstelle Ost) als Zwischenlager für Erdaushub vom Sanierungsgebiet gesperrt sei.
Austausch der Fallleitung in Lackendorf
Nach Ausführung der Verwaltung sei der Austausch der Fallleitung kommende Woche geplant und die Straße von Lackendorf nach Stetten müsse halbseitig gesperrt werden. Ein entsprechender Hinweis erfolge im Amtsblatt der Gemeinde Dunningen.
Städtebauförderung
Die Gemeinde Dunningen erhält für die „Alte B462“ eine Aufstockung der Städtebauförderung in Höhe von 600.000 Euro. Der Bewilligungsbescheid vom Regierungspräsidium werde noch erwartet.
Sportverein Seedorf e. V.
Der Sportverein Seedorf e. V. führe derzeit Gespräche mit der Gemeinde Dunningen für die Errichtung einer Freiluft-Sportanlage am Sportplatz Lausbühl in Seedorf. In diesem Zusammenhang solle auch der Anschluss an die Kanalisation erfolgen.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu dem Neubau des Bauhofgebäudes, der Probeentnahme für Bodenuntersuchungen der Hauptstraße in Dunningen und einem Zebrastreifen im Bereich des Edeka-Marktes in Dunningen.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.03.2023
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.03.2023
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu den Anmeldezahlen für die Eschachschule, dem Hochzeitsschießen, der Errichtung eines Denkmals für alle Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in der Gemeinde auf dem Friedhof Dunningen sowie zum Neubau des Bauhofs.
Errichtung eines Denkmals für alle Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in der Gemeinde auf dem Friedhof Dunningen
Bürgermeister Schumacher führte aus, dass der Heimat- und Kulturverein Dunningen angeregt habe, in der Gemeinde ein Denkmal für alle Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung zu errichten. Dabei werde als Standort der Bereich unterhalb des Eingangs vom Oberen Friedhof her gesehen vorgeschlagen. Zu diesem Thema konnte Bürgermeister Schumacher den Rottweiler Bildhauer Jürgen Knubben begrüßen, der den Entwurf eines Denkmals erläuterte.
Entwurf eines Denkmals für alle Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 1
Das aus Cortenstahl bestehende Denkmal mit einer Höhe von 2,5 m sowie einer Breite von jeweils 1,0 m solle auf einen Betonsockel gestellt werden. Der Text sei bewusst ohne die Benennung einzelner Personen gewählt worden um tatsächlich allen Opfern gerecht zu werden. Das Zeichen soll die Gitterstäbe eines Gefängnisses symbolisieren und beides in transparenter Form gehalten werden. Bürgermeister Schumacher ergänzte, dass sich die Kosten hierfür auf etwa 15.000 EUR belaufen sollen und dabei angestrebt werde, hierfür Fördermittel bzw. Zuschüsse zu generieren. Der Gemeinderat fand lobende Worte für dieses Projekt und beschloss einstimmig die Errichtung eines Denkmals für alle Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in der Gemeinde auf dem Friedhof Dunningen am vorgesehenen Standort. Die Verwaltung wurde dabei ermächtigt, die finale Kostenteilung zwischen Heimat- und Kulturverein im Benehmen mit dessen Ausschuss festzulegen.
Neubau eines Bauhofs – Vorstellung der Planung, Beschluss zur Einreichung des Bauantrags und Ausschreibungsbeschluss
Der beauftragte Architekt Harald Ganter stellte die Planung des Im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord auf dem Gewann ‚Oberes Weidle‘ geplanten Neubaus des Bauhofs vor.
Dabei sollen auf einer Grundstücksfläche von ca. 5240 m² eine Personal-, Werkstatt-, Wasch- und Fahrzeughalle sowie eine Gerätehalle und Schüttboxen mit einer Gesamtfläche von ca. 1200 m² errichtet werden. Die Heiztechnik sehe ein Zentralheizsystem mit Luft-, Wasser-, Wärmepumpe vor. Daneben sei eine Photovoltaikanlage eingeplant. Verpflichtend seien dabei 60% der belegbaren Fläche welche in den Gesamtkosten in Höhe von ca. 3,5 Mio. enthalten seien. Bei maximaler Ausnutzung der Dachflächen entstünden Mehrkosten in Höhe von ca. 170.000 Euro. Mit der Bauausführung solle voraussichtlich im Herbst 2023 begonnen werden und die Fertigstellung der Anlage sei für Herbst 2024 vorgesehen.
Neubau eines Bauhofs – Ansicht 1
Der Gemeinderat nahm die Planung zur Kenntnis. Bürgermeister Schumacher sprach von einem funktionierenden Ensemble, in dem die Beschäftigten des Bauhofs endlich gut untergebracht seien. Zur Frage der Heiztechnik gab es im Gremium differenzierte Ansichten. Ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderates anstatt einer Luft-, Wasser-, Wärmepumpe die Installation einer Holzhackschnitzelanlage prüfen zu lassen fand jedoch keine Mehrheit. Nach eingehender Beratung erfolgte sodann ein einstimmiges Votum zur Einreichung des Bauantrags. Die Ausschreibung wurde vom Gremium ebenfalls einstimmig beschlossen.
Austausch der vorhandenen Fallleitung vom Hochbehälter Zierenberg ins Ortsnetz Lackendorf - Vergabebeschluss
Nachdem der vorhandene Wasserdruck im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ nicht mehr ausreicht und die alte, nur in DN 100 ausgeführte Fallleitung vom Hochbehälter Zierenberg der Eschachwasserversorgung ab dem sich nicht mehr im Betrieb befindlichen Wasserzählerschacht im Staatswald bis zum aktuellen Zählerschacht von Lackendorf nach einem Beschluss des Gemeinderates vom 30.01.2023 in DN 150 getauscht werden soll, erfolgte die beauftragte Ausschreibung.
Ohne weitere Beratung wurde einstimmig beschlossen, die Arbeiten zur Aufdimensionierung der Fallleitung an die Fa. Bantle aus Bösingen als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis von 225.744,69 Euro brutto zu vergeben und den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 10.000 Euro zuzustimmen.
Zusätzlich zur Aufdimensionierung der Fallleitung werde momentan nach Auskunft der Verwaltung das gesamte Ortsnetz Lackendorf vom Ingenieurbüro BIT in Zusammenarbeit mit der Fa. SETEC aus Österreich auf weitere Fehlstellen mit einer sogenannten Netzanalyse überprüft. Mit einem Ergebnis sei bis Anfang Mai zu rechnen.
Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“ – Benennung einer Straße
Bürgermeister Schumacher führte aus, dass die im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord im Bebauungsplan als Planstraße B bezeichnete Straße noch zu benennen sei, auch im Hinblick auf den in Bälde beginnenden Bau des neuen Bauhofs. Bislang seien in den Gewerbegebieten die Straßen nach Industriepionieren, Wissenschaftlern und nach örtlichen Persönlichkeiten benannt worden. Entsprechend dieser Tradition solle die Straßenbenennung in Gewerbegebieten fortgeführt werden. Es werde daher vorgeschlagen, die Straße nach dem in Dunningen geborenen und nach New York ausgewanderten Pianofortefabrikant Hugo Sohmer zu benennen.
Der Gemeinderat befürwortete ohne weitere Beratung einstimmig die Benennung der im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“ als Planstraße B bezeichnete Straße als Hugo-Sohmer-Straße.
Gemeindewald Dunningen – Vergabe teilmechanisierte Holzernte
Nach Angaben der Verwaltung sei für die Aufarbeitung des jährlichen Holzeinschlages im Jahr 2023 im Gemeindewald Dunningen durch das Forstamt Rottweil eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen worden.
Ohne weitere Beratung stimmte der Gemeinderat der Vergabe der teilmechanisierten Holzernte im Gemeindewald Dunningen für das Jahr 2023 an Herrn Dieter Schneider aus Freudenstadt-Igelsberg zum Angebotspreis von 19,60 Euro/Festmeter netto zu.
Im Wald Dunningen soll im Jahr 2023 eine Holzmenge von 4.800 Festmeter eingebracht werden. Daraus ergibt sich eine Auftragssumme von 94.080 Euro netto, 111.955,20 Euro brutto.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Anmeldezahlen Eschachschule Dunningen
Für das kommende Schuljahr 2023/2024 sind insgesamt 86 Schülerinnen und Schüler an der Eschachschule Dunningen angemeldet.
Stellplätze im Geschosswohnungsbau
Bei Mehrfamilienhäusern wird die Gesamtzahl der Stellplätze nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Dunningen ermittelt.
Wirtschaftspläne und Haushaltssatzung
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Haushaltssatzung sind zwischenzeitlich genehmigt worden. Die Rechtskraft wird mit dem 04.04.2023 eintreten.
Termine
Am 13.05.2023 ist eine Besichtigung von Photovoltaikanlagen und am 09.06.2023 eine Besichtigung der Wasserversorgungsanlage Kleine Kinzig vorgesehen.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zum Neubau des Landratsamtes in Rottweil und dem Schließmechanismus einer Türe im Haus am Adlerbrunnen.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2023
Ausscheiden von Herrn Helmut Faller aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Schumacher informierte darüber, dass nach den Vorgaben der Gemeindeordnung ein Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen oder sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat verlangen könne. Hierzu gehöre unter anderem auch die Altersgrenze von 62 Jahren. Gemeinderat Helmut Faller habe aus diesem Grund um sein Ausscheiden aus dem kommunalen Ehrenamt gebeten. Der Gemeinderat stellte daraufhin einstimmig das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der Gemeindeordnung fest.
Verabschiedung von Herrn Faller aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Peter Schumacher, Ulrike Faller und Helmut Faller
Nachrücken von Frau Elke Mauch in den Gemeinderat und Verpflichtung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung
Anstelle des ausgeschiedenen Gemeinderats Helmut Faller wurde vom Gremium einstimmig festgestellt, dass Frau Elke Mauch für den Wahlvorschlag der CDU im Wohnbezirk Dunningen in den Gemeinderat nachrückt. Frau Elke Mauch wurde sodann von Bürgermeister Schumacher auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten nach der Gemeindeordnung verpflichtet.
Bürgermeister Peter Schumacher und die neugewählte Gemeinderätin Elke Mauch
Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters
Bedingt durch die Veränderung im Gemeinderat war auch die Position des 2. stellvertretenden Bürgermeisters neu zu besetzen. Durch Einigung im Gremium wurde Gemeinderat Wolfgang Mauch als neuer 2. stellvertretender Bürgermeister gewählt.
Nachwahl eines Mitglieds in den Umwelt- und Technikausschuss
Durch das Ausscheiden von Gemeinderat Helmut Faller wurde durch Einigung der Umwelt- und Technikausschuss mit dem ordentlichen Mitglied Markus Hils (bisher Stellvertreter) und als Stellvertreterin Elke Mauch neu besetzt.
Nachwahl eines Mitglieds des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn
Durch das Ausscheiden von Gemeinderat Helmut Faller wurde durch Einigung der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn mit dem ordentlichen Mitglied Helmut Stern und als Stellvertreterin Elke Mauch neu besetzt.
Nachwahl eines Verhinderungsstellvertreters der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen“
Durch das Ausscheiden von Gemeinderat Helmut Faller wurde durch Einigung der Verhinderungsstellvertreter der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen“ mit Gemeinderat Martin Hangst neu besetzt.
Wahl eines Vertreters des Gemeinderats in den Stiftungsvorstand der Stiftung „Haus am Adlerbrunnen“
In der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2022 wurden die Gemeinderäte Andreas Wilbs und Helmut Faller als Vertreter des Gemeinderats in den Stiftungsvorstand der Stiftung „Haus am Adlerbrunnen“ gewählt. Als Ersatz für Gemeinderat Helmut Faller wurde Gemeinderätin Elke Mauch mehrheitlich gewählt.
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zum Dachausbau beim gemeindeeigenen Gebäude Rottweiler Straße 45, zur Sanierung der Halden-, Graben-, Rathaus- und Liebigstraße, dem Baugebiet „Brunnenäcker II“ in Dunningen sowie zur Heizzentrale Dunningen.
Sanierung der Halden-, Graben-, Rathaus- und Liebigstraße im Zuge der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme "Alte B462“ – Vergabebeschluss
Nach den Ausführungen der Verwaltung sollen über das Landessanierungsprogramm die innerörtlichen Erschließungsstraßen Liebig-, Graben- und Haldenstraße auf einer Ausbaulänge von insgesamt ca. 450 m und der südliche Teil der Rathausstraße saniert werden, um somit eine städtebauliche Aufwertung zu erreichen. Die Sanierung umfasse neben den eigentlichen Straßenbauarbeiten weitreichende Tiefbauarbeiten, indem die vorhandene Mischwasserkanalisation einschließlich der Hausanschlüsse erneuert und ein Trennsystem eingerichtet werde sowie den Austausch der vorhandenen Wasserversorgung in offener Bauweise und die Erdverkabelung der Stromversorgung.
Nach kurzer Beratung beschloss das Gremium einstimmig, die Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten an die Fa. Storz, Tuttlingen, als wirtschaftlichste Bieterin zum Angebotspreis von 2.173.356,17 Euro brutto zu vergeben.
Erneuerung der Heizzentrale Dunningen – Vergabebeschluss
Die Verwaltung berichtete darüber, dass im Zuge der Erneuerung der Heizzentrale Dunningen in einzelnen Liegenschaften unter anderem Verteiler und Pumpen erneuert würden. In der Turn- und Festhalle Dunningen sowie im Gebäude D der Eschachschule Dunningen seien dabei asbesthaltige Flanschdichtungen sowie künstliche Mineralfasern gefunden worden, die die zulässige Faserlänge unterschritten hätten. Diese Materialien würden als krebserregend gelten und müssten entsprechend geschützt ausgebaut werden. Im verbauten Zustand bestehe bislang keine Gefahr. Durch den geschützten Abbau könne der Betrieb der Einrichtungen ungehindert weitergehen. Dennoch solle ein Großteil der Arbeiten in den Osterferien durchgeführt werden.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion einstimmig, den Schadstoffabbau an die Fa. Bautec Projektmanagement GmbH, Sülzfeld, als wirtschaftlichste Bieterin zum Angebotspreis von 22.139,95 Euro brutto zu vergeben.
Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Abschluss eines Ingenieurvertrags zur Nachhaltigkeit
Die Atrium GmbH aus Reutlingen wurde nach kurzer Beratung per einstimmigem Beschluss des Gemeinderats mit der Durchführung der Nachhaltigkeitskriterien zum Angebotspreis von 38.734,50 Euro brutto beauftragt.
Mit den Nachhaltigkeitskriterien im staatlich geförderten kommunalen Hochbau möchte das Land Baden-Württemberg nach Angaben der Verwaltung das Bewusstsein für nachhaltiges Bauen schärfen und zukunftsverträgliche Bauweisen vorantreiben. Das Projekt ziele konkret auf die Steigerung der ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Gebäudequalitäten ab und berücksichtige als Nachhaltigkeitskriterien die Umweltwirkungen im Lebenszyklus (Ökobilanzierung), Ressourcenschonung im Hinblick auf nicht erneuerbare Energie, nachhaltige Ressourcenverwendung bei Holz- und Betonbauteilen, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe, gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus, thermische und akustische Behaglichkeit in Innenräumen, Qualität der Innenraumluft, Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit sowie Qualität der Projektvorbereitung und Bauausführung.
Eine mögliche Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werde derzeit geprüft. Der Zuschuss für einen klimafreundlichen Neubau von Kommunen starte am 01.03.2023 wobei die Antragstellung zusätzlich einen separat zu beauftragenden Energieberater erfordere, dessen Kosten jedoch ebenfalls zuschussfähig seien.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Waldkindergarten Seedorf und Dunningen
Die Verwaltung informiert, dass die Betriebserlaubnisse für die beiden Waldkindergärten in Seedorf und Dunningen vom KVJS mittlerweile vorliege und dem Beginn ab 01. März 2023 somit nichts mehr im Wege stehe.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), der derzeit laufenden Baumkontrolle durch den Gemeindebauhof, der Baumaßnahme im Kreuzungsbereich Rottweiler Straße/Eichwäldlestraße sowie dem Schotterwerk in Seedorf.
Bericht aus der Sitzung ds Gemeinderats vom 30.01.2023
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 30.01.2023
Einwohnerfragestunde
Eine Anfrage wurde gestellt zu den Haushaltsplanansätzen beim Leasing für das Dienstfahrzeug, den Teppichböden im Schulbereich und den Verfügungsmitteln für den Personalrat.
Überprüfung der Gebührenhaushalte und der Steuerhebesätze
Wie jedes Jahr überprüft die Verwaltung die Gebührenhaushalte
Kalkulation des Wärmepreises
Für die Kalkulation des Wärmepreises wurden die Planansätze für das Haushaltsjahr 2023 herangezogen. Aufgrund der geschätzten Energiekostensteigerungen, die allein eine Steigerung der Aufwendungen um 283.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr ausmachen, betragen die Aufwendungen für das Jahr 2023 insgesamt 650.900 Euro. Bei den abzugsfähigen Erträgen in Höhe von insgesamt 199.350 Euro sind Mehreinnahmen bei den Stromerlösen von 71.000 Euro, ebenfalls durch geschätzte Energiekostensteigerungen geschuldet, enthalten.
Der ungedeckte Aufwand beträgt nach Abzug des Grundpreises von 52.000 Euro 400.550 Euro. Unter Berücksichtigung des in 2023 geplanten Wärmeverkaufs in Höhe von 2.320.880 kWh (5 Jahres Durchschnittsverbrauch), ergibt sich ein kostendeckender Wärmpreis von 0,17 Euro/kWh.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in seiner Sitzung am 23.01.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, den Wärmepreis, den die Endabnehmer an den Eigenbetrieb „Energie/Wasser“ ab 01.01.2023 zu entrichten haben, von 0,09 Euro/kWh auf 0,17 Euro/kWh zu erhöhen und den Leistungspreis (Grundpreis) weiterhin bei 22,50 Euro/kW Heizleistung zu belassen.
Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2023 schlägt die Verwaltung vor, die Wassergebühren von 1,69 Euro/m³ bei einer zu Grunde gelegten Wassermenge von 313.365 m³ auf 1,75 Euro/m³ zu erhöhen. Die im Jahr 2020 eingeführte Grundgebühr betrage pro Zähler und Jahr 12,18 Euro (1,00 Euro/monatlich).
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in seiner Sitzung am 23.01.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, den Wasserzins ab 01.01.2023 um 0,06 Euro/m³ auf 1,75 Euro/m³ zu erhöhen und die Grundgebühr weiterhin bei 1,00 Euro/Monat zu belassen. Die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.
Kalkulation der Abwassergebühren
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2023 schlägt die Verwaltung vor, die Schmutzwassergebühr auf Höhe von 2,91 Euro/m³ unter Berücksichtigung einer geschätzten Abwassermenge von 268.425 m³ und umlagefähigen Kosten von 731.090 Euro zu belassen.
Eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr wäre bei 0,21 Euro/m² aufgrund der Planansätzen und unter Berücksichtigung der versiegelten Flächen von 724.869 m² und umlagefähigen Kosten von 151.860 Euro gegeben. Die Verwaltung schlägt vor, die Niederschlagswassergebühr ebenfalls bei dem Betrag von 0,29 Euro/m² zu belassen.
Sowohl die Frischwasser- als auch Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühren der Gemeinde ist eine maßgeblich Größe bei einem Antrag auf Zuwendung, die die Gemeinde aufgrund geplanter Investitionen beim Abwasserzweckverband Eschachtal beantragen wird. Die maximale Förderung beträgt 80 %. Die Investitionen beim Zweckverband werden in den folgenden Jahren Auswirkungen auf die Umlage der Gemeinde an den Zweckverband nach sich ziehen.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in seiner Sitzung am 23.01.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss zum 01.01.2023 die Schmutzwassergebühr weiterhin bei 2,91 Euro/m³ bzw. die Niederschlagswassergebühr bei 0,29 Euro/m² zu belassen.
Überprüfung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B
Die Grundsteuerhebesätze A und B betragen seit 01.01.2012 unverändert 320 v. H. der Steuermessbeträge bzw. 330 v. H. der Steuermessbeträge.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B unverändert zu belassen.
Überprüfung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zuletzt zum 01.01.2005 von 330 v. H. auf 340 v. H. der Bemessungsgrundlage erhöht.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B unverändert zu belassen.
Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 für den Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“ und Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 für den Eigenbetrieb „Energie-Wasser“
Nach der Vorberatung des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2023 in einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates Dunningen und des Ortschaftsrates Lackendorf am 12.12.2022 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne 2023 jeweils einstimmig festgestellt. Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2023 – 2026 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Ergebnishaushalt ergaben sich u.a. folgende Änderungen in Bezug zu den Vorberatungen:
Mehrerträge bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen aufgrund der internen Leistungsverrechnung gegenüber den Eigenbetrieben (+ 76.900 Euro)
Mehrerträge bei Erstattung Leistungen für den Gemeindeverwaltungsverband von Gemeinde Eschbronn (+46.100 Euro).
Mehrerträge bei Steuern und Abgaben (Gewerbesteuer + 800.000 Euro)
Mehrerträge Zuweisungen und Zuwendungen aufgrund Aktualisierung der Orientierungsdaten des Landes Baden-Württemberg nach dem Kommunalen Finanzausgleich (+ 73.677 Euro)
Mehrerträge Auflösung von Zuweisungen und Beiträge (+66.300 Euro)
Wenigeraufwendung bei Transferaufwendungen (Umlagen FAG -24.748 Euro)
Mehraufwendung Gewerbesteuerumlage (+30.883 Euro)
Mehraufwendungen Umlage Zweckverband IKGI Seedorf-Waldmössingen (+27.700 Euro)
Mehraufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen und sonstige ordentliche Aufwendungen (+39.100 Euro)
Weitere Mehraufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen, Bewirtschaftung der Grundstücke aufgrund Energiepreissteigerung Strom und Gas (+581.000 Euro)
Weitere Änderungen bei Sach- und Dienstleistungen:
Wenigeraufwendungen Unterhaltung Infrastruktur Kanal und Straße (-355.000 Euro)
Mehraufwendungen Abschreibungen (+239.150 Euro)
Das veranschlagte ordentliche Ergebnis verringert sich in der Summe um 43.808 Euro von bisher 148.343 Euro auf nunmehr 104.535 Euro.
Im Finanzhaushaushalt ergaben sich folgende Änderungen seit der Vorberatung:
Zentrale Funktionen, Software, Aufwendungen + 4.000 Euro
Bauhof, Maschinen, Aufwendungen – 3.000 Euro
Standesamt, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Aufwendungen +1.000 Euro
Sonstige Kulturpflege, Vereinszuschüsse Aufwendungen +10.700 Euro (Sportfeldbeleuchtung)
Abwasserbeseitigung, Kanäle Aufdimensionierung, Aufwendungen (anstatt Erfolgsplan +235.000 Euro)
2024: Gemeindestraßen, Querungshilfe Lackendorf Aufwendungen (+23.000 Euro) und Zuwendung für die Querungshilfe (+10.600 Euro)
Öffentliches Grün Spielgeräte Aufwendungen (+10.000 Euro)
Entwicklung der Verbindlichkeiten
Der Haushaltsplan 2023 beinhaltet keine Darlehensaufnahme. In der mittelfristigen Finanzplanung ist für das Jahr 2025 und 2026 Darlehensaufnahmen in Höhe von 2,5 Mio und 4,3 Mio Euro geplant.
Im Haushaltsjahr 2023 werden 54.000 Euro planmäßig getilgt. In den Jahren 2023 bis 2026 werden aller Voraussicht nach 203.500 Euro (2023: 54.000 Euro, 2024: 16.500 Euro, 2025: 16.500 Euro; 2026: 116.500 Euro) getilgt.
Vergleichende Pro-Kopf-Verschuldungen stellen sich wie folgt dar:
Gemeinden | Eigenbetriebe der Gemeinden | Summe | |
Landkreis Rottweil ( 31.12.2021) | 109,00 Euro | 779,00 Euro | 888,00 Euro |
Land Baden-Württemberg (31.12.2021) | 487,00 Euro | 649,00 Euro | 1.136,00 Euro |
Gemeinde Dunningen (31.12.2022) | 38,00 Euro | 65,26 Euro | 103,26 Euro |
Gemeinde Dunningen (31.12.2023) | 30,23 Euro | 206,52 Euro | 236,74 Euro |
Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“
Beim Eigenbetrieb Seniorenzentrum ergaben sich Änderungen zu den Daten der Vorberatung im Bereich der Erstattung Verwaltungskosten an die Gemeinde Dunningen(+32.700 Euro), aufgrund der Energiepreissteigerungen bei Bewirtschaftung der Gebäude (+34.100 Euro) und beim Verlustausgleich der Gemeinde (+66.800 Euro).
Erfolgsplan 2023
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat Erträge i. H. v. 341.600 Euro und Aufwendungen i. H. v. 600.400 Euro. Er weist einen Jahresfehlbetrag von 258.800 Euro aus.
Liquiditätsplan 2023
Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelbedarf aus laufender Geschäftstätigkeit von -228.300 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen beträgt Null, der Plan beinhaltet keine Investitionen.
Der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss beträgt 228.300 Euro, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von Null Euro ergibt.
Im Jahr 2023 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen.
Nach Abzug der Tilgungen von 9.000 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2023 18.000 Euro; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2,75 Euro.
Eigenbetrieb Energie-Wasser“
Beim Eigenbetrieb Energie-Wasser ergaben sich Änderungen zu den Daten der Vorberatung:
beim Bereich Wasser
bei den Erträge aus Auflösungen Sonderposten (+7.500 Euro)
bei den Wassergebühren (+9.800 Euro)
Aufwendungen bei Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens (+15.000 Euro) Mehraufwendungen für die Umlage des ZV Eberbachgruppe (+18.600 Euro)
den Zinsaufwendungen und Abschreibungen (-7.100 Euro)
bei den Investitionen Aufwendungen für Fallleitung und beim Zweckverband Eberbachgruppe.
Beim Bereich Energie:
Wärme- und Stromerlöse (+ 177.600 Euro)
bei den Aufwendungen bei den besonderen Verwaltungs- und Betriebs-aufwendungen aufgrund Energiepreissteigerungen (47.700 Euro)
Aufwendungen bei den Zinsen(-2.500 Euro) und Abschreibungen (-96.100 Euro)
Erfolgsplan 2023 Sparte „Wasser“
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Wasser“ hat Erträge in Höhe von 620.600 Euro und Aufwendungen in Höhe von 621.000 Euro. Er weist einen Verlust in Höhe von - 400 Euro (Vorjahr: -100 Euro) aus.
Liquiditätsplan 2023 Sparte „Wasser“
Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von 52.700 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungs-mittelbedarf aus Investitionen beträgt -649.000 Euro.
Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf beträgt 596.300 Euro, der durch einen veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss von 573.200 Euro ausgeglichen wird, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungs-mittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von – 23.100 Euro ergibt.
Erfolgsplan 2023 Sparte „Energie“
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Energie“ hat Erträge in Höhe von 644.950 Euro und Aufwendungen in Höhe von 650.900 Euro. Er weist einen Verlust in Höhe von 5.950 Euro (Vorjahr 0 Euro) aus.
Liquiditätsplan 2023 Sparte „Energie“
Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von 92.050 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungs-mittelbedarf aus Investitionen beträgt -437.500 Euro.
Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf von -345.450 Euro wird durch den veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 345.450 Euro gedeckt, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von 0 Euro ergibt.
Im Jahr 2023 sind Kreditaufnahmen im Bereich Energie von 396.750 Euro und im Bereich Wasser in Höhe von 577.000 Euro vorgesehen. Nach Abzug der Tilgungen von 40.920 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2023 1.332.630,64 Euro, davon 228.600 Euro Inneres Darlehen von Gemeinde an Eigenbetrieb Energie - Wasser; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 203,77 Euro.
Austausch der vorhandenen Freileitung vom Hochbehälter Zierenberg ins Ortsnetz Lackendorf – Vorstellung der Planung und Ausschreibungsbeschluss
Nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher sei der vorhandene Wasserdruck im Baugebiet „Stockäcker – Bösinger Weg III“ nicht ausreichend, was insbesondere an einer Verjüngung im Rohrnetz von DN 150 auf DN 100 liege und folglich auch den Wasserdruck im gesamten Lackendorfer Ortsnetz reduziere. Diese Verjüngung im Leitungsnetz sei nicht mehr nachvollziehbar, führe jedoch soweit, dass die gesetzlich vorgegebene Mindestlöschwassermenge nicht mehr erreicht werden könne. Unverzüglich nach Bekanntwerden sei feuerwehrorganisatorisch reagiert worden und bis zur Behebung des Missstands werde im Brandfall von vornherein die Feuerwehr Rottweil mit einem wasserführenden Fahrzeug mitalarmiert. Die Teilstrecke im Querschnitt von DN 100 solle nunmehr auf DN 150 aufgeweitet werden, so dass sich der Wasserdruck und folglich auch die Löschwassermenge im gesamten Ortsnetz erhöhe.
Anschließend stellte der Fachingenieur, Herr Giertsch von den IMS Ingenieuren, Hechingen, die Baumaßnahme im Detail vor. Diese solle im Frühjahr 2023 nach Ende der Frostperiode durchgeführt werden und voraussichtlich zweieinhalb Monate dauern. Dabei sei mit Gesamtkosten in Höhe von 225.000 Euro zu rechnen.
Der vorgelegten Entwurfsplanung samt Kostenberechnung wurde daraufhin nach kurzer Beratung einstimmig zugestimmt und die Verwaltung auf dieser Basis mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens beauftragt.
Dachausbau im gemeindeeigenen Gebäude Rottweiler Straße 45 – Vorstellung der Planung, Ausschreibungsbeschluss und Abschluss eines Architektenvertrags
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Architekt Harald Ganter begrüßen, der die Pläne vorstellte. Das Gebäude Rottweiler Straße 45 sei 2015 zur Unterbringung von Flüchtlingen von der Gemeinde erworben worden und beinhalte vier verschieden große Wohnungen. Das bisher noch nicht ausgebaute Dachgeschoss solle nunmehr für eine Nutzung ausgebaut werden. Entsprechend den unteren Geschossen sollen auch im Dachgeschoss zwei Wohnungen mit insgesamt fünf Schlafräumen untergebracht werden. Eine zusätzliche Wohnfläche von 106 m² würde sich hierdurch ergeben. Insgesamt seien Haushaltsmittel in Höhe von 420.000 Euro vorgesehen. Fördermittel seien bereits über das Programm „Wohnraum für Geflüchtete“ beantragt worden. Je Quadratmeter Wohnfläche übernehme das Land einen Festbetrag von 1.000 Euro was bei der derzeitigen Planung zu einer Förderung von 106.000 Euro führen würde.
Der Gemeinderat nahm die Planung und Kosten zur Kenntnis. Es wurde kontrovers diskutiert und dann jedoch mehrheitlich abgelehnt, eine energetische Sanierung des gesamten Gebäudes zu beauftragen. Vielmehr erfolgte mehrheitlich die Zustimmung für den Abschluss eines entsprechenden Architektenvertrages sowie die Beauftragung der Verwaltung zur Ausschreibung der Maßnahme.
Glasreinigung an öffentlichen Gebäuden – Vergabebeschluss
Da die jährliche Ausschreibung der Glasreinigung zur Ausführung in der Sommerferienzeit im vergangenen Jahr zu keinem Ergebnis geführt hatte und die notwendigsten Bereiche damals nur durch das eigene Reinigungspersonal einmalig abgedeckt werden konnten erfolgte nunmehr zur Erzielung eines besseren Ergebnisses eine neue Ausschreibung mit einem Angebotszeitraum von drei Jahren und einer wegfallenden Beschränkung auf die Sommerferienzeit. Zu reinigen sind insgesamt ca. 8.000 m² Fenster- und Glasflächen in 24 Gebäuden, wozu teilweise ein Steiger benötigt wird.
Ohne weitere Beratung wurde die Vergabe der Glasreinigung 2023-2025 an öffentlichen Gebäuden an die Fa. stobbe aus Aldingen als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis von 22.896,27 Euro brutto vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen – Abschluss eines Architektenvertrags
Der Gemeinderat hatte am 29.11.2021 beschlossen, in den Haushalt 2022 Planungsmittel für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen einzustellen. Daraufhin hat die Verwaltung mit dem Architekturbüro Stollbert Kontakt aufgenommen. Da die Erweiterung und Sanierung im laufenden Betrieb stattfinden muss, soll zunächst im Rahmen eines sogenannten Masterplans durch die Bildung diverserer Bauabschnitte eine mögliche, sinnvolle und wirtschaftliche Vorgehensweise aufgezeigt werden.
Diese Masterplanung soll in Form einer Honorarpauschale in Höhe von netto 17.500 Euro zzgl. 5 % Nebenkosten beauftragt werden und kann dann im Zuge einer eventuellen weiteren Beauftragung bei den weiterführenden Leistungen als bereits erbrachte Leistung vom Gesamthonorar in Abzug gebracht werden. Die erforderliche Bestandsaufnahme soll dabei zusätzlich mit pauschal netto 1.500 Euro vergütet werden.
Der Gemeinderat befürwortete ohne weitere Beratung einstimmig den Abschluss eines Architektenvertrags mit dem Architekturbüro Stollbert zu den genannten Konditionen.
Einrichtung des Profilfachs Informatik, Mathematik, Physik (IMP) an der Eschachschule Dunningen
Bürgermeister Schumacher führte aus, dass die Eschachschule Dunningen an die Gemeinde als Schulträger mit der Bitte herangetreten sei, für das Schuljahr 2023/2024 das Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) einzurichten. Die Beteiligung der schulischen Gremien sei bereits erfolgt und das erforderliche Verfahren der regionalen Schulentwicklung abgeschlossen.
Wie der anwesende Konrektor der Eschachschule Dunningen, Herr Munding, erläuterte, würde die Eschachschule Dunningen bei Einrichtung dieses Profilfachs neben dem Leibniz-Gymnasium in Rottweil ein gewisses Alleinstellungsmerkmal in der hiesigen Schullandschaft haben und dem feststellbaren, großen Interesse begegnen können.
Der Gemeinderat votierte einstimmig für die Einrichtung des Profilfachs Informatik, Mathematik, Physik (IMP) an der Eschachschule Dunningen und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Antrag beim Regierungspräsidium Freiburg zu stellen.
Annahme von Spenden
Geldspenden im Wert von über 100 Euro wurden für die Waldkindergärten Dunningen und Seedorf in Höhe von insgesamt 2223,28 Euro sowie für den Kindergarten Seedorf in Höhe von 1.000 Euro, die Ganztagesbetreuung der Eschachschule in Höhe von 500 Euro und für die Jugendarbeit in Höhe von 600 Euro angenommen. Geldspenden im Wert von weniger als 100 Euro wurden in Höhe von jeweils 50 Euro für die Kindergärten Dunningen und Seedorf, in Höhe von 100 Euro für die Pflege der Soldatengräber Gritzner und Wiebisch sowie in Höhe von 91,05 Euro für die „Brücke“ angenommen. Das Gremium erteilte einstimmig die Annahme der genannten Spenden.
Baugesuche
Zu folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
- Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie Errichtung eines Carports in Dunningen, Friedenstraße 10
- Neubau von Außenanlagen mit Kältemittelanlage in Dunningen, Benzstraße 5
- Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum und Errichtung von 13 Stellplätzen in Dunningen, Rottweiler Straße 26
- Neubau einer Garage für Rollstuhltransporter in Dunningen, Keltenstraße 2
- Neubau eines Schleuderbetonmasts mit zwei Plattformen und Outdoortechnik auf Fundamentplatte in Dunningen, Gewann Schweingrube, Flst.-Nr. 5789
- Nutzungsänderung von Gastronomie in Wohnraum sowie Umbau des bestehenden Gebäudes in Dunningen-Seedorf, Freudenstädter Straße 32
- Dachgeschossumbau mit Dachaufbau und Anbau eines Balkons in Dunningen-Seedorf, Bösinger Straße 13
- Einbau einer Schleppgaube in Dunningen-Seedorf, Heiligenbronner Straße 56
Das Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten, 15 Tiefgaragenstellplätzen und 5 Stellplätzen in Dunningen, Oberndorfer Straße 14 erfolgte mehrheitlich, wohingegen das Einvernehmen zur Errichtung von zwei Büros und drei Stellplätzen in Dunningen, Falkenstraße 25, mehrheitlich abgelehnt wurde.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Eschachwanderweg
Der auf Gemarkung Aichhalden beginnende und in Rottweil-Bühlingen endende Eschachwanderweg mit einer Gesamtlänge von 45,9 km soll voraussichtlich im kommenden Sommer eröffnet werden. Für das ca. 20 km lange Teilstück auf Gemarkung Dunningen sollen zeitnah die Übersichtstafeln sowie Wegweiser durch den Bauhof bzw. ehrenamtliche Helfer angebracht werden.
Schöffenwahl
In diesem Jahr steht die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 an. Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen die Vorschlagslisten zu beschließen haben.
Ausfallhaftung der Gemeinde
Die Ausfallhaftung der Gemeinde für private Baudarlehen bei der L-Bank beträgt zum 01.01.2023 ein Drittel des Betrages von 469.936 Euro und beläuft sich damit auf 156.645 Euro.
Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zu den Erschließungskosten im Wohngebiet Breite. Hierbei wurde auf die noch anstehenden Anliegerversammlungen verwiesen. Eine weitere Anfrage erfolgte zur Berücksichtigung des Starkregenrisikomanagements beim Feuerwehrgebäude und dem Einsatz der Feuerwehr bei Fasnetsumzügen, was bejaht wurde.
Ehrung von Gemeinderat Wolfgang Gerst
Die Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg wurde Herr Wolfgang Gerst für 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit verliehen. Bürgermeister Schumacher dankte dem Geehrten für sein bisheriges kommunalpolitisches Wirken.
Ehrung von Gemeinderat Wolfgang Gerst 1
Ehrung von Herrn Hans-Martin Müller
In der Gemeinderatssitzung wurde Herr Hans-Martin Müller für sein 25-jähriges Dienstjubiläum geehrt. In seiner Laudatio würdigte Bürgermeister Schumacher den stets engagierten Einsatz von Herrn Müller, so dass diesem die Leitung der Grünabteilung des Bauhofs habe übertragen werden können. Mit seinen kreativen und sehr guten Ideen habe er sich in die Gestaltung der Beete eingebracht. Zu Beginn des Jahres 2022 befinde sich der Geehrte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und werde Ende dieses Jahres ganz ausscheiden.
Bürgermeister Schumacher dankte Herrn Hans-Martin Müller für dessen Treue zum öffentlichen Dienst und der Gemeinde Dunningen und überreichte ein Präsent sowie eine Ehrenurkunde.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 12.12.2022
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 12.12.2022
Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 - Vorberatung
Dem Gemeinderat lag ein umfangreiches Zahlenwerk, bestehend aus den Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Seniorenzentrum“ und „Energie-Wasser“ zur Beratung vor. Zu Beginn der Beratung führte Bürgermeister Schumacher in seiner Haushaltsrede in die Thematik ein. Die Rede ist nachfolgend wiedergegeben (es gilt das gesprochene Wort):
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinde- und Ortschaftsrats,
verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
etwas später als gewohnt und seitens der Verwaltung angestrebt, liegt Ihnen der Entwurf des Haushaltsplans 2023 vor. Dies ist der Situation geschuldet, dass in der Kämmerei aktuell 2,5 Vollzeitstellen nicht besetzt sind und auf dem gesamten Rathaus in den vergangenen Wochen ein extrem hoher Krankenstand zu verzeichnen war. Es war uns daher nicht möglich, früher in die eigentlichen Beratungen einzusteigen. Auch haben wir in diesem Jahr auf eine Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses verzichtet. Für diesen Umstand möchte ich um Verständnis bitten.
Damit wir jedoch sowohl im Gemeinde- als auch im Ortschafstrat noch vor Weihnachten den Haushaltsentwurf einbringen wollten, war heute eine gemeinsame Sitzung erforderlich.
Meine Damen und Herren,
heute liegt Ihnen der Entwurf unseres fünften doppischen Haushalts vor. Der Finanzhaushalt stellt sich wiederum grundsolide mit einer niedrigen Prokopfverschuldung dar. Der Ergebnishaushalt entwickelt sich ebenfalls erfreulicherweise zum Positiven. Dies ist insbesondere höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer zu verdanken. Ich habe es bereits mehrfach hier im Gremium gesagt: Corona ging kommunalhaushaltsrechtlich betrachtet schadlos an unserer Gemeinde vorbei. Wir planen mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von
148.343 €.
Meine Damen und Herren,
die Gemeinde Dunningen hält für die Bevölkerung eine grundsolide Infrastruktur bereit. Dies bedeutet aber auch, dass für getätigte Investition der Berg an Abschreibungen größer wird und dieses Geld nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung steht.
Die Budgetverantwortlichen der Gemeindeverwaltung haben sich nach der Mittelanmeldung für den Haushalt 2023 nochmals intensiv über Einsparmöglichkeiten diskutiert und beraten. Wir haben hierbei Maßnahme für Maßnahme und Position für Position untersucht und, wo immer möglich, Planansätze gestrichen oder herabgesetzt. Die Mittelanmeldungen der Budgets wurden insofern nicht eins zu eins in den nun vorliegenden Entwurf übernommen. Dies ungeachtet der Tatsache, dass wir im Ergebnishaushalt in diesem Jahr einen Überschuss erwirtschaften.
Es wird wiederum Hausaufgabe der Verwaltung sein, im Rahmen des Vollzugs unseres Haushaltsplans auf Einsparmöglichkeiten zu achten und diese auch zu nutzen. Dies müssen wir uns hier auf der Verwaltungsbank auch ins Hausaufgabenheft schreiben und Sie können versichert sein, dass wir dies auch tun werden.
Ich möchte im Vorgriff auf die Ausführungen unserer Kämmerin nur auf einige wenige, in meinen Augen sehr wichtige Punkte eingehen.
Wir haben uns investiv in den kommenden Jahren einiges vorgenommen. Die ersten richtungsweisenden Beschlüsse wurden gefasst, so unter anderem der Neubau des Bauhofs im kommenden Jahr sowie ein Neubau für den Kindergarten Seedorf im Jahr 2024.
Dieser wird jedoch deutlich reduzierter zur Ausführung kommen, als ursprünglich geplant. 2025 soll dann die Sanierung des Farrenstallgebäudes folgen. In die Planung eines Anbaus an das Feuerwehrgerätehaus Dunningen sowie der Sanierung des Seedorfer Kindergartengebäudes sind wir ebenfalls eingestiegen.
Meine Damen und Herren,
nach zwei Jahren des investiven Stillstands durch eine angebrachte vorsichtige Haushaltsführung in der Corona-Krise sollten wir jetzt aber auch den Mut haben, nach vorne zu blicken und die anstehenden Millionenprojekte anzugehen.
Sie alle wissen, dass wir aktuell in sehr unruhigen Zeiten leben. Wir alle wissen nicht, wie sich die Inflation im kommenden Jahr entwickeln wird. Gleiches gilt für die Energiepreise und in der Folge dann auch für die Gewerbesteuer als unsere wichtigste Einnahmequelle.
Dies bedeutet, dass die mittelfristige Finanzplanung uns nur eine Richtschnur geben soll und keinesfalls Anspruch auf Umsetzung haben darf. Wir werden uns Jahr für Jahr die Haushaltsentwicklung sehr genau anschauen und die notwendigen Entscheidungen und Beschlüsse dann fassen, wenn eine solide Finanzierung möglich ist.
Lassen Sie mich jedoch an dieser Stelle auch sehr deutlich sagen, dass bei Umsetzung all dieser Maßnahme mittelfristig eine Kreditaufnahme unausweichlich ist. Diese ist für 2025 vorgesehen. Aber: diese Kreditaufnahmen sind nach vielen Jahren grundsolider Haushaltsführung auch sinnvoll und möglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
abschließend danke ich allen Kräften in der Verwaltung, welche für die Erstellung dieses Haushalts verantwortlich zeichnen. Zuvorderst unserer Kämmerin Frau Maier. Ein weiterer Dank gilt Frau Manuela Götze als wichtige Kraft in der Kämmerei aber auch den Amtsleitern und Stellvertretern Karola Heinz, Rafael Burri, Frank Fahrner und Annette Schmidt sowie den Mitarbeiterinnen in der Kämmerei.
Ich freue mich auf das kommende Jahr und die damit verbundenen Herausforderungen und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam, das heißt Gemeinde-, Ortschaftsrat, Verwaltung, Mitarbeiter und Funktionsträger unsere Gemeinde im kommenden Jahr wieder ein Stück weit voranbringen.
Herzlichen Dank!
Im Anschluss daran ging Frau Maier auf die Eckdaten des fünften doppischen Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne ein.
Der Ergebnishaushalt 2023 weist geplante ordentliche Erträge in Höhe von 21.497.376 Euro und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 21.349.033 Euro auf. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Ergebnis von 148.343 Euro.
Im Haushaltsjahr 2023 sind kein außerordentlicher Ertrag und auch kein außerordentlicher Aufwand geplant. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Sonderergebnis von 0.
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EURO
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 21.497.376 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 21.349.033 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 148.343 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 148.343 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EURO
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 20.792.476 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 19.623.633 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts ( Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
1.168.843 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.606.500 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.421.500 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
185.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
1.353.843 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 54.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
-54.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
1.299.843 |
In 2023 sind Kreditermächtigungen geplant, ebenso Verpflichtungs-ermächtigungen.
Kämmerin Maier stellte weiterhin die Planzahlen zu den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes Seniorenzentrum und dem Eigenbetriebes Energie-Wasser vor.
Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs „Seniorenzentrum“
Frau Maier präsentierte dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Zahlen zum Erfolgs- und Vermögensplan.
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat ein Volumen von 533.600 Euro und weist einen Verlust in Höhe von 192.000 Euro (Vorjahr: 273.600 Euro) aus. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 201.000 Euro. Im Wirtschaftsjahr 2023 stehen keine Investitionen an. Im Jahr 2023 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen. Der operative Verlust abzüglich der Abschreibungen in Höhe von voraussichtlich 29.700 Euro beträgt 162.300 Euro (Vorjahr: 2.743.900 Euro). Für Unterhaltungsmaßnahmen sind insgesamt 69.600 Euro veranschlagt.
Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs „Energie-Wasser“
Frau Maier präsentierte dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Zahlen zum Erfolgs- und Vermögensplan.
Der Werte des Erfolgsplans des Wirtschaftsplanes Energie-Wasser als auch die des Vermögensplans stehen noch nicht endgültig fest. Diese werden bei der endgültigen Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes nachgereicht.
Abschließend informierte die Kämmerin, dass es im Jahr 2023 sowohl bei den Wassergebühren als auch bei den Abwassergebühren von Schmutz- und Niederschlagswasser eine Erhöhung zwischen 5 bis 10 Cent geben werde.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die vorgetragenen Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne in die endgültige Haushaltssatzung 2023 zu übernehmen, die vom Gemeinderat am 30.01.2023 beschlossen wird.
Nach Verabschiedung des Haushaltsplanes wird ausführlich berichtet.
Eigenbetriebe Seniorenzentrum und Energie-Wasser – Änderung der Betriebssatzung aufgrund Novellierung Eigenbetriebsgesetz
Nach Angaben der Verwaltung habe das Land Baden-Württemberg am 17. Juni 2020 die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes angepasst und dieses insbesondere bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen umfassend novelliert. Das im Jahr 2020 novellierte Eigenbetriebsrecht sei spätestens für die Wirtschaftsjahre, die ab dem 01. Januar 2023 beginnen, anzuwenden. Die Wahlmöglichkeit zwischen einer an das Handelsgesetzbuch (HGB) und einer an die kommunale Doppik angelehnten Form der Wirtschaftsführung blieb bei der Novellierung des Gesetzes bestehen und sei nunmehr in der Betriebssatzung zu hinterlegen.
Bisher wurden sowohl der Eigenbetrieb Seniorenzentrum als auch der Eigenbetrieb Energie-Wasser auf den Grundlagen des Handelsgesetzbuches geführt Eine Änderung der Wirtschaftsführung in die kommunale Doppik wurde von der Steuerberatungsgesellschaft KOBERA GmbH, die die steuerlichen Abschlüsse der beiden Eigebetriebe für die Gemeinde Dunningen bearbeitet, nicht empfohlen.
Die Wirtschaftsführung solle weiterhin bei beiden Eigenbetrieben nach HGB erfolgen. Die Festlegung erfolgt aufgrund § 12 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz in der gültigen Fassung vom 17.06.2020.
Der Gemeinderat und Ortschaftsrat Lackendorf stimmten der Änderung der Betriebssatzung der Eigenbetriebe Seniorenzentrum und Energie-Wasser, aufgrund Novellierung des Eigenbetriebsgesetzes, einstimmig zu.
Satzung zur Änderung der Kindegartengebührensatzung
Der Gemeinderat hatte am 25.07.2022 der Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023, wie zuvor der Kindegartenausschuss und der Ortschaftsrat Lackendorf, zugestimmt. Es wurde nun festgestellt, dass zur Festsetzung der Gebühren für einen 4-Tagesplatz in der Krippe auch der Betrag für 4 Tage explizit aufgeführt werden muss. Die Beträge hierfür wurden nun in der Satzung ergänzt.
Gebührenstaffelung bei Platz-Sharing in der U3-Betreuung
Je Krippe kann 1 Platz mit jeweils 2 Kindern belegt werden (Platz-Sharing).
Verlängerte Öffnungszeiten (6,5 Std.)
Beitragsstaffelung U3/VÖ vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 / monatlich
voller Beitrag | 1 Tag | 2 Tage | 3 Tage | 4 Tage | |
1 Kind unter 18 | 444,00 Euro | 89,00 Euro | 178,00 Euro | 266,00 Euro | 355,00 Euro |
2 Kinder unter 18 | 329,00 Euro | 66,00 Euro | 132,00 Euro | 197,00 Euro | 263,00 Euro |
3 Kinder unter 18 | 223,00 Euro | 45,00 Euro | 89,00 Euro | 134,00 Euro | 178,00 Euro |
4 + Kinder unter 18 | 89,00 Euro | 18,00 Euro | 36,00 Euro | 53,00 Euro | 71,00 Euro |
Verlängerte Öffnungszeiten (6 Std.)
Beitragsstaffelung U3/VÖ von 01.09.2022 bis 31.08.2023/monatlich
voller Beitrag | 1 Tag | 2 Tage | 3 Tage | 4 Tage | |
1 Kind unter 18 | 410,00 Euro | 82,00 Euro | 164,00 Euro | 246,00 Euro | 328,00 Euro |
2 Kinder unter 18 | 304,00 Euro | 61,00 Euro | 122,00 Euro | 182,00 Euro | 243,00 Euro |
3 Kinder unter 18 | 206,00 Euro | 41,00 Euro | 82,00 Euro | 124,00 Euro | 165,00 Euro |
4 + Kinder unter 18 | 75,00 Euro | 15,00 Euro | 30,00 Euro | 45,00 Euro | 60,00 Euro |
Ganztagesbetreuung (9,4 Std.)
Beitragsstaffellung U3/ GT von 01.09.2022 bis 31.8.2023/monatlich
voller Betrag | 1 Tag | 2 Tage | 3 Tage | 4 Tage | |
1 Kind unter 18 | 642,00 Euro | 128,00 Euro | 257,00 Euro | 385,00 Euro | 514,00 Euro |
2 Kinder unter 18 | 476,00 Euro | 95,00 Euro | 190,00 Euro | 286,00 Euro | 381,00 Euro |
3 Kinder unter 18 | 323,00 Euro | 65,00 Euro | 129,00 Euro | 194,00 Euro | 258,00 Euro |
4 + Kinder unter 18 | 128,00 Euro | 26,00 Euro | 51,00 Euro | 77,00 Euro | 102,00 Euro |
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat stimmten der Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung einstimmig zu.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Schulträgern der Großen Kreisstadt Schramberg und der Großen Kreisstadt Rottweil und der Gemeinde Dunningen über die Aufnahme von auswärtigen Schülerinnen und Schülern aus dem ehemaligen Schulbezirk der Jacob-Mayer-Schule Dunningen zur Erfüllung des öffentlichen Bedürfnisses der Beschulung an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)
Die Jacob-Mayer-Schule als Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentraum mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ wurde zum Schuljahresende 2021/2022 aufgehoben, da die letzten Schülerinnen und Schüler die Schule bereits 2015/2016 verlassen haben.
Nach Aufforderung und in Absprache mit den Schulbehörden soll zur Sicherheit der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im ehemaligen Schulbezirk der Förderschule diesen Schülerinnen und Schülern in Schramberg, wie auch in Rottweil bestehende inklusive Bildungsangebote eines anderen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) „Lernen“ in erreichbarer Nähe ermöglicht werden. Dies soll im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt werden.
Vor diesem Hintergrund habe sich die Verwaltung mit den großen Kreisstädten Rottweil und Schramberg einvernehmlich abgestimmt. Die Große Kreisstadt Schramberg werde die Schülerinnen und Schüler aus Seedorf beschulen, die Große Kreisstadt Rottweil die Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Dunningen bzw. Lackendorf. Dies entspricht den „gewachsenen Schülerströmen“, so dass nach Angaben der Verwaltung keine Verzerrung der bisher gewachsenen Strukturen stattfinden werde.
Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Lackendorf stimmten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Schulträgern der Großen Kreisstadt Schramberg und der Großen Kreisstadt Rottweil und der Gemeinde Dunningen über die Aufnahme von auswärtigen Schülerinnen und Schülern auf dem ehemaligen Schulbezirk der Jacob-Mayer-Schule in Dunningen zur Erfüllung des öffentlichen Bedürfnisses der Beschulung an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) zu.
Baugesuche
Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Dunningen-Lackendorf, Kniebisstraße 20
- Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Dunningen-Lackendorf, Kniebisstraße 22
- Neubau einer Doppelgarage in Dunningen-Seedorf, Im Tal 12
- Neubau einer Produktionshalle mit Büro in Dunningen, Peter-Birk-Straße 9
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Veräußerung des Grundstücks FlSt.-Nr. 2410, Gemarkung Locherhof
Nach Ausführungen der Verwaltung wurde in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung die Veräußerung des Grundstück FlSt.-Nr. 2410, Gemarkung Locherhof an die Gemeinde Eschbronn beschlossen.
Erwerb des Anwesens Zeilenweg 6, Dunningen
Die Gemeinde konnte das Gebäude im Zeilenweg 6 für die Unterbringung von Flüchtlingen erwerben.
Entfernung von Bäumen im Bereich Grabenstraße, Dunningen
Nach Angaben von Bürgermeister Schumacher wurden im Bereich der Kreisparkasse in der Grabenstraße Bäume gepflanzt unter Nichteinhaltung des Nachbarrechtsgesetzes. Diese Bäume sollen vor der Schonzeit entfernt werden und gegebenenfalls eine Ersatzbepflanzung erfolgen.
Forstarbeiten
Am Ortsausgang Lackendorf in Richtung Stetten sollen zur Verkehrssicherungspflicht der Landesstraße Forstarbeiten erfolgen.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zum Gemeindekindergarten Lackendorf, dem Bauplatzverkauf im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger-Weg III“ in Lackendorf sowie dem Baugebiet „Brunnenäcker II“ in Dunningen und der Räum- und Streupflicht im Ortsteil Seedorf.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2022
Blutspenderehrung
Bürgermeister Schumacher konnte zur diesjährigen Blutspenderehrung wieder viele Blutspenderinnen und Blutspender sowie die Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Dunningen, Frau Paola Notheis, sowie die Bereitschaftsleitern Frau Desiree Munz begrüßen.
In seiner Ansprache brachte er seine Freude zum Ausdruck, wiederum persönlich die diesjährige Blutspenderehrung vornehmen zu dürfen. Persönlich deshalb, weil er in seiner Zeit als aktiver Rotkreuzler quasi an der Basis bei vielen Blutspende-terminen mitwirken durfte, jedoch auch als stellvertretender Präsident des DRK-Kreisverbandes Rottweil einen guten Blick dafür habe, was die freiwilligen Helfe-rinnen und Helfer des gesamten DRK-Kreisverbandes täglich leisteten.
In seinen weiteren Ausführungen betonte Bürgermeister Schumacher die Wich-tigkeit der Blutspende. Das gespendete Blut helfe Menschen und sei in vielfältiger Weise lebensrettend. Wöchentlich würden in Baden-Württemberg und Hessen ca. 15.000 Blutspenden beim Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes an-gefordert. Damit seien durch das DRK 80% des gesamten Blutbedarfs in diesen beiden Bundesländern abgedeckt. Die hierfür benötigten Blutspenden würden an jährlich 4.500 Blutspendeterminen gewonnen. Statistisch gesehen werde das meiste Blut nach Angaben von Bürgermeister Schumacher inzwischen zur Be-handlung von Krebspatienten benötigt, gefolgt von Herz- sowie Magen-/Darmerkrankungen. Erst danach folgten Verkehrs- und sonstige Unfälle. Er dankte dem DRK-Ortsverein und all den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die Organisation der Blutspendetermine. In diesem, wie auch im vergangenen Jahr sei Dunningen im Verhältnis zur Einwohnerzahl wieder mit an der Spitze des Landkreises Rottweil.
Bürgermeister Schumacher betonte, dass die Blutspendetermine nichts ohne die vielen Blutspender wären. Er freue sich, im Namen des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Gemeinde- und Ortschaftsrats, zahlreiche Blutspenderinnen und Blutspender ehren zu dürfen, die sich durch jahrelange oder sogar teilweise jahrzehntelange Treue auszeichneten.
Die Ehrenurkunden mit Ehrennadel erhielten für:
10-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold):
Frau Stefanie Berger, Herr Benedict Braun, Herr Dominik Lauble, Herr Markus Nowack, Frau Ute Ouanes
25-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25):
Herr Ufuk Gencoglu, Herr Andreas Grießhaber, Herr Nils Reis
50-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50):
Herr Ralf Heimburger, Herr Lothar Kroner, Herr Siegfried Spengler, Frau Rosemarie Storz, Frau Marina Werner
75-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 75):
Herr Helmut Auber, Herr Ernst Bantle, Frau Marika Digeser, Herr Florian Mauch, Herr Martin Steinwandel
100-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 100):
Herr Werner Fehrenbacher, Herr Hermann Roth, Herr Reiner Wittel
125- maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 125) an:
Herr Frank Fischinger
Gruppenbild der geehrter Blutspenderinnen und Blutspender
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zur Ausbildung in den Gemeindekindergärten und der Pflege von Grünstreifen im Bereich von Feldwegen.
Kindergartenbedarfsplanung 2022/2023
Nach Ausführungen der Verwaltung haben die Kommunen in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um den Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Erfüllung des Rechtanspruchs zu gewährleisten. Insbesondere der Ausbau der Kleinkindbetreuung, die Ausweitung der Öffnungszeiten hin zu Verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagesangeboten sowohl für Kleinkinder wie auch für 3-6-jährige Kinder, sowie ein stetig wachsender Platzbedarf durch kontinuierlich steigende Geburtenraten und Zuzug von Familien trugen dazu bei, dass Einrichtungen erweitert wurden und neue Kitas gebaut werden müssen.
Parallel unternahmen Kommunen und Träger viele Anstrengungen, um Eltern wie Kindern ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen und die Attraktivität des Berufsfelds zu steigern. So habe sich die Zahl der in Kitas tätigen Personen, wie auch die Zahl der pädagogischen Fachkräfte seit 2007 auf rund 99.000 mehr als verdoppelt. Die Zahl der Auszubildenden für den Erzieherinnenberuf habe sich in derselben Zeit um über 80% auf rund 5.500 pro Jahr erhöht. Die Erhöhungen des Mindestpersonalschlüssels in den Jahren 2010 und zuletzt im Jahr 2020 mit der landesweiten Einführung der Leitungszeit trugen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fachkräfte bei. Die Attraktivität der pädagogischen Berufe wurde außerdem durch die Einführung des SuE-Tarifs im Jahr 2015 gesteigert. So sind die Gehälter im SuE-Tarif seit 2009 um 60% und damit überdurchschnittlich gestiegen, zusätzlich wurden die Bezahlung der Kita-Leitungen verbessert, was seit 2007 dazu führe, dass sich die Ausgaben der öffentlichen Träger verdreifacht haben.
Mit der Geschwindigkeit und der Quantität des Ausbaus der Kindertagesbetreuung könne die Ausbildung der notwendigen Fachkräfte nicht Schritthalten. Laut Prognose des KVJS werde man bis 2025 in Baden-Württemberg Mehrbedarfe von rund 24.240 Fachkräften benötigen. Ergänze man diese Zahl um die Ersatzbedarfe von rund 15.500 Fachkräfte, ergeben sich damit circa 40.000 Fachkräfte bis 2025 im U3 und Ü3 Bereich.
Die Auswirkungen der Pandemie auf die Personalsituation in den Einrichtungen, zusätzliche Platzbedarfe für Kinder aus der Ukraine und bauliche Verzögerungen durch fehlendes Material und den Auswirkungen des Fachkräftemangels und der starken Auslastung der Baubranche stellen Kommunen vor zusätzliche Herausforderungen.
Folgen dieser Entwicklungen sei, dass landesweit immer mehr Familien kein bedarfsgerechtes Platzangebot gemacht werden könne, Öffnungszeiten reduziert werden müssen, Fachkräfte in den Kitas über Überlastung klagen und der weitere Ausbau schon ins Stocken geraten sei. Dadurch könne, so die Verwaltung, die Kommunen mit den Partnern in der Trägerverantwortung den politisch gewollten Rechtsanspruch nicht überall vollumfänglich gewährleisten.
Ausgangssituation vor Ort in Dunningen – Ausblick auf das Kindergartenjahr 2022/2023
Begriffsbestimmungen: Regelkindergarten = RG; verlängerte Öffnungszeiten = VÖ; Ganztagesbetreuung = GT; Altersmischung = AM; Kinderkrippe = KR
Gemeindekindergarten Dunningen-Ort:
Gruppe gelb: 28 Kinder (RG)
Gruppe orange: 25 Kinder (GT - durchschn. 9,4 h/Tag - + VÖ 6,5 h)
Gruppe blau: 25 Kinder (GT - durchschn. 9,4 h/Tag - + VÖ 6,5 h)
Gruppe grün: 25 Kinder (RG, VÖ 6,5 h)
Gruppe rot: 10 Kinder (KR, VÖ 6,0 h + 1 Sharingplatz) seit 29.08.2022
Kirchl. Martinuskindergarten Dunningen-Ort
Sonnengruppe: 28 Kinder (RG)
Regenbogengruppe: 25 Kinder (VÖ 6,5 h + GT/durchschn. 9,4 h/Tag)
Gruppe Rote Zwerge: 10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h + 1 Sharingplatz)
Gruppe Blaue Zwerge: 10 Kinder (KR, GT/durchschn. 9,4 h/Tag + 1 Sharingplatz)
Gemeindekindergarten Lackendorf:
Pusteblumegruppe: 25 Kinder (RG, VÖ 6,5 h)
Löwenzahngruppe: 10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h) + 1 Sharingplatz
Gemeindekindergarten Seedorf:
Gruppe Sonne: 28 Kinder (RG)
Gruppe Regentropfen: 28 Kinder (RG)
Gruppe Regenbogen: 25 Kinder (VÖ 6,5 h)
Gruppe Marienkäfer: 10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h + 1 Sharingplatz)
Gruppe Wolken: 15 Kinder (VÖ 6,5 h)
Gruppe Pfarrhaus: 10 Kinder (KR, VÖ 6,0 h + 1 Sharingplatz)
Bedarfsplanung, Bedarfsentwicklung
Bedarfsplanung
Die Gemeinde verpflichte sich gem. § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Baden-Württemberg (KiTaG) eine Bedarfsplanung zu betreiben, um auf die im SGB VIII normierten Ziele der Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes hinzuwirken. Sie beteiligen rechtzeitig die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe – hier die örtliche Kirchengemeinde – an ihrer Bedarfsplanung, die dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) anzuzeigen ist. Die Bedarfsplanung wurde nach Angabe der Verwaltung am 22.09.2022 im gemeinsamen Kindergartenausschuss erörtert. Über das Ergebnis wurde in der vergangenen Sitzung des Ortschaftsrates Lackendorf mündlich berichtet.
Bedarfsentwicklung 3–Jährige bis zum Schuleintritt
Die Entwicklung der Kinderzahlen basiere auf der Statistik der Geburtenzahlen vom Juni 2022. Danach könne für die Altersgruppe der 3-Jährigen bis Schuleintritt der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz voraussichtlich erfüllt werden.
Dies sei durch die Schaffung von jeweils einer Gruppe mit 20 Kinder als Waldkindergarten sowohl im Ortsteil Dunningen als auch im Ortsteil Seedorf – beschlossen durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 12.09.2022, möglich. Die Betreuung werde mit 6 Stunden täglich, in der Betreuungsform verlängerte Öffnungszeiten, geplant. Der Start beider Gruppen zum 01.03.2023 werde seitens der Verwaltung angestrebt.
Bedarfsentwicklung Kleinkindbetreuung
Damit die Gemeinden einigermaßen Planungssicherheit haben, hat der Gesetzgeber im § 3 Abs 2a des KiTaG den Eltern die Verpflichtung auferlegt, die Träger mindestens sechs Monate vor der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Betreuungsangebots in Kenntnis zu setzen.
Gleichzeitig sollen die Träger im Rahmen der Bedarfsplanung berücksichtigen, dass auch ein Bedarf gedeckt werden könne, der aus einem vom Personensorgeberechtigten nicht zu vertretenden Grund kurzfristig entsteht.
Der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kleinkindbetreuung in der Gesamtgemeinde könne weiterhin nicht mehr erfüllt werden. Es müsse jede Anstrengung unternommen werden, dieses Angebot weiter zu verbessern. Durch die Vergabe der Plätze dezentral in den Einrichtungen konnte in der Vergangenheit immer wieder und zuletzt verstärkt festgestellt werden, dass Eltern ihre Kinder in mehreren Einrichtungen vorgemerkt und auch angemeldet hatten. Damit die Eltern nur einen Ansprechpartner und um einen besseren und schnelleren Überblick zu haben, erfolgte die Anmeldung ab diesem Kindergartenjahr dezentral bei der Leitung des Gemeindekindergartens Lackendorf, Frau Hornberger.
Eine eventuell weitere Option zur Schaffung von Plätzen
Die Katholische Kirche habe der Verwaltung signalisiert, dass es die Möglichkeit eines Anbaus an den Martinus-Kindergarten mit Platz für eine Gruppe gebe. Die Kosten hierfür belaufen sich auf circa einer Million Euro. Nach Auffassung der Verwaltung sollte auf jeden Fall in Gesprächen herausgefunden werden, ob dies eine weitere Option zur Schaffung von Plätzen im Kindergarten- oder Krippenbereich sein könne.
Tagespflegestellen
Nach Angaben des Jugendamtes Rottweil wurden mit Stand vom 01. März 2022 12 Plätze in der Tagespflege angeboten. Davon seien die 12 Plätze wie folgt belegt worden: U3 5 Plätze; Ü3–6 3 Plätze; Schulalter 4 Plätze; somit insgesamt 0 freie Plätze.
Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Kindergartenbedarfsplanung 2022/2023 zur Kenntnis und folgte dabei einstimmig der Empfehlung des Kindergartenausschusses und des Ortschaftsrates Lackendorf. Ebenso ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung mit dem Katholischen Kindergarten das Gespräch aufzunehmen, mit dem Ziel, die Möglichkeiten eines Anbaus an den Martinus-Kindergarten auszuloten.
Annahmen von Spenden
Die Geldspende von der Teststation BW in Höhe von insgesamt 4.693,80 Euro für die Kindergärten in Dunningen wurde angenommen.
Baugesuche
- Dem Neubau eines Wohnhauses in Dunningen-Seedorf, Freudenstädter Straße 66 wurde das Einvernehmen mehrheitlich erteilt.
- Einstimmig wurde dem Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen und Carports in Dunningen, Römerstraße 28 und 28/1 das Einvernehmen erteilt.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Aufbau Sirenennetz
Mit dem Aufbau der Sirenen wurde bereits in Dunningen begonnen. Die Fertigstellung des Sirenennetzes solle noch in dieser Woche erfolgen.
Beleuchtung in den Hallen
Von der Verwaltung wurde geprüft, ob eine Umrüstung der Beleuchtung auf LED in den Dunninger Hallen förderfähig wäre. Die Fördervoraussetzungen können, laut Aussage der Verwaltung, erfüllt werden. Das Einsparpotential bei der Turn- und Festhalle sei durch die Eigenstromversorgung sehr gering und die Kosten wiederum sehr hoch, so würde sich eine Umrüstung nicht rechnen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die Umrüstung in den Hallen in Lackendorf und Seedorf ebenfalls zu prüfen, damit die Umrüstungen im Haushaltsplan für das Jahr 2023 aufgenommen werden könne.
Flüchtlinge
Laut aktueller Statistik aus dem Einwohnermeldeamt kamen, im Vergleich zum Jahr 2015, mehr Frauen und Kinder aus der Ukraine nach Deutschland, wie Männer.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu den Bushaltestellen bei der Bäckerei Backkörble und in der Sulgener Straße in Seedorf sowie den Straßenschäden im Bereich Am Brestenberg in Seedorf.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2022
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zum geplanten Aufzug im Rathaus, der Entwässerungsrinne beim Oberen Friedhofweg, der Sitzbank beim Friedhof, den Vorkehrungen der Gemeinde bei einem Stromausfall, der Kontrolle des Durchfahrtsverbots in der Eschachstraße und zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in der Gartenstraße.
Errichtung zweier Waldkindergärten in der Gemeinde Dunningen
Bürgermeister Schumacher berichtete über den bisherigen Verlauf. Nachdem der Gemeinderat in den vergangenen Monaten regelmäßig über den Fortgang der Bemühungen zur Einrichtung eines Waldkindergartens informiert worden sei, habe sich aufgrund des laufenden Flurneuordnungsverfahrens, jedoch auch aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung vieler Behörden, bei der Einrichtung eines Waldkindergartens im baurechtlichen Außenbereich gezeigt, dass dies ein alles andere als einfaches Unterfangen darstelle. Es hätten sich nunmehr zwei Standorte in den Bereichen Lausbühl in Seedorf und Eichen in Dunningen herauskristallisiert.
Bei einer im vergangenen Herbst durchgeführten Umfrage unter der Elternschaft hätten etwa 80 Eltern ihr Interesse an einem Waldkindergarten bekundet, so Bürgermeister Schumacher weiter. Insofern sei rein theoretisch der Bedarf an mindestens zwei Gruppen gegeben. Dies würde eine deutliche Entspannung bei der Kindergartenbedarfsplanung mit sich bringen. Nach der Beschlussfassung im Gemeinderat sollen daher alle interessierten Eltern zu einem Infoabend am 22.09.2022 eingeladen werden, um das Projekt insgesamt, aber insbesondere auch das pädagogische Konzept und die geplante Unterkunft vorzustellen. Ab 04.10.2022 könnten dann Anmeldungen entgegengenommen werden.
Die vorgesehenen Standorte der beiden Waldkindergärten wurden im Rahmen der Gemeinderatssitzung besichtigt.
Standort Dunningen-Seedorf, Bereich Lausbühl 1
Die geplante Fläche im Bereich Lausbühl steht nach Beendigung des bestehenden Pachtverhältnisses zum Ende des Jahres für den Waldkindergarten zur Verfügung.
Standort Dunningen, Bereich Eichen 1
Für die in Dunningen neben einer weiteren denkbaren Fläche im Bereich Holderbrunnen aus Sicht der Verwaltung geeignetere Fläche im Bereich Eichen wurde die Zustimmung des Grundstückseigentümers bereits signalisiert. Hier wird der Gemeinde im Rahmen der vorläufigen Besitzeinweisung im Zuge der laufenden Flurneuordnung die betreffende Fläche zugeteilt.
Die Verwaltung habe sich nach Angaben von Bürgermeister Schumacher in den zurückliegenden Wochen intensiv Gedanken über die erforderliche Unterkunft gemacht. Ganz generell käme ein speziell für Waldkindergärten ausgestatteter Waldwagen, speziell auf Waldkindergärten ausgerichtete Gebäudesysteme oder aber auch eine Holzunterkunft in Form einer Holzhütte in Betracht. Speziell auf Waldkindergärten ausgerichtete Gebäudesysteme würden dabei Kosten im oberen sechsstelligen Bereich verursachen. Die von der Verwaltung zunächst favorisierte Holzunterkunft sei jedoch wegen fehlender Privilegierung baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Beim nun vorgeschlagenen Waldwagen sei eine Genehmigung in Aussicht gestellt worden. Der Leiter des Waldkindergartens, Herr Helmut Siegl, ergänzte, dass es sich um qualitativ hochwertige Waldwägen handle.
Das Projekt wurde in der ausführlichen Beratung im Gremium begrüßt und anstehende Fragen konnten geklärt werden. Man war sich einig, dass mit einem engagierten Team ein qualitativ hohes Niveau geschaffen und die vorhandenen Bedarfe entzerrt werden könnten.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, zwei Waldkindergärten zum 01.03.2023 in den Bereichen Lausbühl, Seedorf und Eichen, Dunningen zu errichten und diese im Rahmen einer öffentlichen Einrichtung gemäß § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung zu führen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die forstrechtliche Genehmigung, die Betriebserlaubnis sowie die Baugenehmigung zu beantragen und die Fa. Finkota mit der Lieferung zweier Waldkindergartenwägen zum Gesamtangebotspreis in Höhe von 296.014,40 Euro zu beauftragen und den überplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Personalstellen zu schaffen und die entsprechenden Stellen auszuschreiben sowie im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens das gemeindliche Einvernehmen nach §§ 35, 36 BauGB zu erteilen.
Einstellung der Verteilung von Gutscheinen für Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren, stattdessen finanzielle Unterstützung der Sozialgemeinschaft Dunningen e.V.
Nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher erhielten seit vielen Jahren alle Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren als Weihnachtspräsent einen Gutschein über 5 Euro, der in den örtlichen Geschäften und Gastronomiebetrieben eingelöst werden könne. Dieses Projekt sei mit einem recht hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da zunächst die Gutscheine ausgedruckt und versendet werden müssten und in der Folge jeder einzelne Gutschein bei Einlösung im Haushalt verbucht werden müsse.
Die Verwaltung pflichte der Anregung eines örtlichen Gastronoms bei, anstatt der Gutscheine das Projekt „Essen auf Räder“ der Sozialgemeinschaft zu unterstützen, um die Mittel beispielsweise für Seniorinnen und Senioren, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen seien, gezielter einsetzen zu können.
Ganz konkret sollen die Mittel dabei hälftig für die Preisstabilisierung für Essen auf Räder und als Energiekosten-Steigerungsausgleich für die Defizitvermeidung im Wirtschaftsbetrieb Cafeteria eingesetzt werden. Die hälftige Aufteilung werde insbesondere deshalb vorgeschlagen, weil nicht alle Seniorinnen und Senioren in dem Umfang bedürftig seien, als dass diese „Essen auf Räder“ in Anspruch nehmen würden. Durch die Unterstützung der Cafeterien als Begegnungsstätte solle neben der ambulanten Essensteilnahme ein langfristiger Betrieb insbesondere vor dem Hintergrund des drohenden Defizits durch die steigenden Energiekosten und den seit Corona sinkenden Besucherzahlen sichergestellt werden.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung mit einer Enthaltung, die Verteilung von Gutscheinen in Höhe von 5 Euro an alle Seniorinnen und Senioren einzustellen und stattdessen die Sozialgemeinschaft mit einer jährlichen Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro zu bedenken. Alle Einwohner ab 65 Jahren sollen im Rahmen einer Weihnachtsbotschaft des Bürgermeisters auf diese Änderung hingewiesen werden. Die Altersgrenze wird ab dem kommenden Jahr auf 75 Jahre angehoben.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung und im elektronischen Verfahren gefassten Beschlüssen
Beschluss im elektronischen Verfahren
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 6.139,65 Euro für die Holzäpfelzunft Dunningen e.V und Zustimmung für die außerplanmäßigen Ausgaben.
Eilentscheidung des Bürgermeisters
Vergabe für das Separieren und Brechen des Bodens in der Senke beim Wohngebiet Brunnenäcker II als weiterer Nachtrag an die Fa. Bantle zum Angebotspreis von 29.761,65 Euro brutto.
Mietverhältnis Pfarrhaus Seedorf
Das Mietverhältnis im Pfarrhaus Seedorf wurde bis 31.12.2024 verlängert.
Tempo 30 auf der Bösinger Straße, Heiligenbronner Straße und Sulgener Straße
Eine Verkehrsschau in der Bösinger Straße, Heiligenbronner Straße und Sulgener Straße ergab, dass eine konkrete Gefährdungslage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse nicht besteht, die die Einführung von Tempo 30 rechtfertigen würde.
Anfragen
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 25.07.2022
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 25.07.2022
Einwohnerfragestunde
Eine Anfrage wurde gestellt zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II – 1. Änderung“ - Satzungsbeschluss
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Fachingenieur, Herrn Christ vom Büro BIT begrüßen. Dieser skizzierte den bisherigen Verfahrensablauf. So habe der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen am 23.05.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Brunnenäcker II– 1. Änderung“, Gemarkung Dunningen, im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Dabei konnte auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase verzichtet werden. Der zeichnerische Teil und die örtlichen Bauvorschriften des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Wohngebiet „Brunnenäcker II“ blieben unverändert rechtswirksam. Ebenfalls seien die öffentliche Auslegung und die Benachrichtigung der Behörden beschlossen und zwischenzeitlich durchgeführt worden.
Über die im Zuge dieser Benachrichtigung eingegangenen Stellungnahmen wurde entsprechend der Beschlussempfehlung der Verwaltung entschieden und der einstimmige Satzungsbeschluss für die planungsrechtlichen Festsetzungen gefasst.
Kanalaufdimensionierung und Erneuerung der Wasserleitung in der Schramberger Straße - Vergabebeschluss
In der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022 wurde bereits über den Neubau und die Aufdimensionierung der vorhandenen Mischwasserkanalisation in der Schramberger Straße sowie die Erneuerung der unterdimensionierten Wasserversorgung im Bereich der Kanalbaustelle entschieden.
Aufgrund des Ergebnisses der daraufhin erfolgten Ausschreibung wurden die Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin, die Fa. Bantle aus Bösingen, zu einem Angebotspreis in Höhe von 232.410,74 Euro brutto und die Verlegung der Wasserleitung an die wirtschaftlichste Bieterin, die Fa. Klumpp aus Offenburg, zu einem Angebotspreis in Höhe von 26.243,39 Euro brutto jeweils einstimmig vergeben sowie den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.
Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Gemarkung Lackendorf und Seedorf – Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Wie Bürgermeister Schumacher berichtete, habe die Gemeinde in den letzten Wochen zwei Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erhalten. Die Entscheidung, ob und auf welchen Flächen ein Solarpark errichtet werden könne, obliege dabei der Planungshoheit der Kommune. Freiflächenanlagen könnten nicht überall errichtet werden sondern benötigten als sogenannte nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich einen Bebauungsplan und gegebenenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes unter Ausweisung eines entsprechenden Sondergebietes bzw. einer Sonderbaufläche.
Um den Kosten- und Planungsaufwand für die Kommunen gering zu halten, käme gegebenenfalls die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach dem Baugesetzbuch in Betracht. Hierdurch könnten in einem abzuschließenden Durchführungsvertrag zwischen Planungsträger und Vorhabenträger nicht nur der Kosten- und Planungsaufwand auf den Investor übertragen und eine Frist zur Durchführung des Vorhabens vorgegeben sondern auch verschiedene Gestaltungsvorgaben wie beispielsweise die Art und Weise von Ausgleichsmaßnahmen, Abstände zwischen den Modulen oder letztlich auch die monetäre Beteiligung der Gemeinde vereinbart werden.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg empfehle zwar in einem Rundschreiben an die kommunalen Planungsträger den Ausbau der Freiflächenphotovoltaikanlagen zur Umsetzung der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele der Landesregierung, ein Anspruch eines Investors bzw. Grundstückseigentümers auf Aufstellung eines Bauleitplanes bestehe jedoch nicht. Einerseits sei es zur Erreichung der Klimaziele unausweichlich, weitere Freiflächen-Photovoltaikanlagen landes- und bundesweit unter Berücksichtigung entsprechender Kriterien zu errichten. Andererseits gehe bei der Errichtung derlei Anlagen wertvoller Boden für die Landwirtschaft verloren. Gerade Kommunen, die ohnehin bereits im Wohn- und Gewerbebereich regelmäßig Flächen neu auswiesen müssten dies sorgsam abwägen, so Bürgermeister Schumacher.
In der daraufhin geführten Diskussion in den Gremien wurde das Für und Wider bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen deutlich. Der Erreichung von Klimazielen stehe dabei ein entsprechender Landschaftsverbrauch gegenüber. Fraglich sei, ob hier eine Symbiose gelingen könne. Perspektivisch stelle sich weiter die Frage, ob nicht zunächst Photovoltaikanlagen auf Dachflächen im Innenbereich angegangen werden sollten. Bürgermeister Schumacher sprach sich aufgrund der mittlerweile veränderten energetischen Voraussetzungen nicht dafür aus, generell keine Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen. Diesem Vorschlag stimmten sowohl der Ortschaftsrat Lackendorf als auch der Gemeinderat mehrheitlich zu. Gleichwohl wurde jeweils ebenso mehrheitlich beschlossen, die Errichtung von Photovoltaikanlagen an bestimmte, noch zu erarbeitende Kriterien zu knüpfen.
Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Zunächst verwies Bürgermeister Schumacher auf die Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022, in welcher Architekten und Fachingenieure die aktuelle Planung zum Neubau eines Kindergartens ausführlich vorstellten. Ausweislich der aktuellen Kostenschätzung (nicht Kostenberechnung) wird von Kosten in Höhe von 11,6 Mio. Euro ausgegangen. Dabei stehe es nach den Worten von Bürgermeister Schumacher außer Frage, dass die aktuelle Planung funktionell und architektonisch hervorragend sei und es auch explizit anerkannt werde, dass die Planer nach der ersten Kostennote gemeinsam mit dem Bauamt zur Einsparung von Kosten Kubatur und Fläche reduziert hätten, jedoch würden die eingesparten Kosten durch die aktuellen Kostensteigerungen in der Baubranche ausgeglichen.
Aus kommunalwirtschaftlicher Sicht seien Investitionskosten in Höhe von 11,6 Mio. Euro im Gemeindehaushalt zwar darstellbar, würden die Gemeinde jedoch über Jahrzehnte in ihren Handlungsfeldern so einschränken, dass annähernd keine freiwillige Ausgaben mehr getätigt werden könnten. Die Situation im Zuwendungsbereich verschärfe die Situation aufgrund der aufgekündigten Fachförderung der Bundes- und Landesregierung zusätzlich. Durch sich nicht entsprechend den Kostensteigerungen im Hochbau anhebenden Fördermöglichkeiten im Bereich des Ausgleichstocks und einer wenn überhaupt geringen KfW-Förderung sei nach aktuellem Stand damit zu rechnen, dass die Gesamtförderhöhe deutlich unter 1 Mio. Euro liegen werde.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzierbarkeit werde vorgeschlagen, zunächst Alternativen zu prüfen. Dies betreffe insbesondere die Möglichkeit, im Bereich des Kindergartens Seedorf den Regelkindergarten vom Krippenbereich räumlich abzutrennen. Für den Regelkindergarten könne auf dem Flurstück 100 ein Neubau errichtet werden und der Krippenbereich im vorhandenen Gebäude unterkommen. Da das Gebäude grundlegend saniert werden müsse und dies nicht im laufenden Betrieb erfolgen könne, wären für die Sanierungszeit Container bereitzustellen. Diese Kosten seien zu erheben und gemeinsam mit den Neubau- und Sanierungskosten den aktuell veranschlagten 11,6 Mio. Euro gegenüberzustellen.
In der ausführlichen Beratung im Gremium wurde überwiegend die Finanzierungsproblematik gesehen. Teilweise wurde zwar die Auffassung vertreten, aufgrund des Zeitfaktors die bestehende Planung ohne weitere Prüfung von Alternativen weiterzuverfolgen. Mehrheitlicher Konsens und Beschluss war jedoch, Planungskosten für eine entsprechende Alternativlösung aufzuwenden, um so möglicherweise eine finanziell noch vertretbare Lösung zu erhalten.
Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023
Nach Angaben der Verwaltung hätten sich, vor dem Hintergrund auch in angespannten Zeiten der Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung durch die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen zu gewährleisten, die Vertreter des Städtetags, Gemeindetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg darauf verständigt, bei der gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 % empfohlen. Mit dieser Empfehlung bleibe die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Bereits um benötigte Mittel aus dem Ausgleichsstock für den Kindergartenneubau auszuschöpfen sei es dabei unabdingbar, der Empfehlung der Verbände zu folgen.
Nachdem sowohl der Kindergartenausschuss als auch der Ortschaftsrat Lackendorf der vorgeschlagenen Erhöhung der Kindergartengebühren zuvor jeweils einstimmig ihre Zustimmung erteilt hatten wurde diese nun auch vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2022/2023
Bei der Sammelbestellung von Schulbüchern gelten nach dem Buchpreisbindungsgesetz für alle Buchhändler feste Rabattsätze in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen. Angesichts der Buchpreisbindung wurde dabei aus verwaltungsökonomischen Gründen auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und einstimmig beschlossen, der Firma Papier-Rapp, Dunningen, den Auftrag für die Lieferung der Schulbücher für das Schuljahr 2022/2023 für die Eschachschule Dunningen sowie die Grundschule Seedorf zum Preis von 27.250 Euro bei einem Rabattsatz von 13% zu erteilen.
Baugesuche
Das Einvernehmen zum Anbau eines Glasdachs, Erweiterung der Gewerbenutzung im EG und Einbau eines Büros im UG in Dunningen, Dorfbachstraße 1 erfolgte mehrheitlich.
Ein einstimmiges Votum erhielten die Bauvorhaben in Dunningen, Eschachstraße 6 zur Herstellung eines Pferdebewegungsplatzes sowie in Dunningen, Liebigstraße 3 zum Aufbau von zwei Dachgauben.
Zum Neubau eines Stahlgittermastes mit zwei Plattformen und Outdoortechnik auf Fundamentplatte in Dunningen-Lackendorf, Mühlhalde, Flst.-Nr. 981/7 wurde das Einvernehmen der Gremien ebenfalls einstimmig erteilt.
Antrag der Fa. Schittenhelm GmbH auf Wasserhaltung während der Bauzeit, Schnurrenstraße 4 – 6
Aufgrund einer entsprechenden Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates zum Pumpenbetrieb beim Bauvorhaben Schittenhelm in der Schnurrenstraße und einer sich anschließenden Ortsbegehung durch das Landratsamt sei nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher festgestellt worden, dass die sogenannte Bauwasserhaltung in Form des aktuellen Pumpenbetriebs nicht durch die bereits erteilte Entwässerungsgenehmigung bzw. Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser und Drainagewasser in den Dorfbach abgedeckt wäre. Zwischenzeitlich liege der entsprechende Antrag vor, über den vom Landratsamt nach Anhörung der Gemeinde zu befinden sei.
Das vorliegende Bodengutachten komme dabei zu dem Schluss, dass es sich beim aktuell anfallenden Wasser um Schichten- bzw. Oberflächenwasser und nicht um Grundwasser handle. Allerdings sei beobachtet worden, dass selbst bei Trockenheit Wasser abgepumpt werden müsse, was aus Verwaltungssicht zumindest teilweise für Grundwasser spreche. Dies könne jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht ohne tiefergehende Untersuchungen bewiesen werden.
Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Beratung einstimmig der beantragten Bauwasserhaltung befristet bis zur Fertigstellung der Außenanlagen und der Angleichungen an die Schnurrenstraße unter der Maßgabe zu, dass kein Grundwasser tangiert wird.
Verabschiedung von Herrn Johannes Braitsch
In der Gemeinderatssitzung wurde Herr Johannes Braitsch verabschiedet. In seiner Laudatio würdigte Bürgermeister Schumacher die zuverlässigen und treuen Verdienste des Waldarbeiters, der bereits mit 34 Jahren Rottenführer geworden sei und vor fünf Jahren sein 40-jähriges Dienstjubiläum feiern konnte. Dass die Arbeit im Wald dabei nicht ungefährlich sei sehe man insbesondere bei der Aufarbeitung von Sturmschäden wie beispielsweise im Jahr 1999 nach dem Sturm „Lothar“, so der Vorsitzende. Auch sei den mit dem Forststrukturreformgesetz einhergehenden Veränderungen zu begegnen gewesen.
Bürgermeister Schumacher wünschte Herrn Braitsch für dessen Ruhestand alles Gute sowie Gesundheit und überreichte ein Präsent sowie einen Gutschein.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Erwerb von Waldflächen
Die Gemeinde konnte ca. 27 ha des „Junghans-Waldes“ erwerben.
Ortsumfahrung Seedorf
Von den betroffenen Gemeinden zwischen Dunningen und Peterzell wurde zwischenzeitlich eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, an der sich Dunningen zu einem Viertel der anfallenden Kosten mit 3.570 Euro beteiligt.
Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zu den Bauarbeiten an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Seedorf und Heiligenbronn. Diese sollen voraussichtlich Ende August/Anfang September beginnen. In der Seedorfer Straße als sogenannte klassifizierte Straße kann auf Anfrage nicht davon ausgegangen werden, dass eine Ausweisung als Tempo 30-Zone erfolgt.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2022
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zur Gewässerentwicklungsplanung, der Grünpflege öffentlicher Flächen, der Ausweisung der Eschachstraße für Anlieger, dem Spielplatz hinter dem Rathaus sowie zur Überwachung der Tempobeschränkung, Minimierung des Schwerverkehrs und Parkierungssituation in der Ortsmitte Dunningen.
Erstellung einer Gewässerentwicklungsplanung für das Gemeindegebiet – Vorstellung der Planung und Feststellungsbeschluss
Der Gemeinde Dunningen obliegt nach den wasserrechtlichen Vorschriften die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung auf dem Gemeindegebiet. Ziele einer naturnahen Gewässerentwicklung sind dabei die Sicherstellung der Abflussfunktion sowie Verbesserungen in den Bereichen der Wasserrückhaltung, des Selbstreinigungsvermögens/Nährstoffpufferung, der Biotopfunktion/-vernetzung sowie der Erholungsfunktion. Um einen Rahmen für die langfristige Gewässerentwicklung zu schaffen hatte der Gemeinderat im vergangenen Jahr die Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Dr. Kapfer aus Tuttlingen vergeben.
Die beiden Fachingenieure, Herr Schuler und Herr Nikolaus, stellten dem Gemeinderat die Rahmenplanung vor. Es seien insgesamt 44,5 km Gewässer untersucht worden. Das Plangebiet erstreckte sich dabei auf einem etwa 100 m breiten Korridor entlang der Eschach und 17 kleineren amtlichen Fließgewässern. Dabei seien verschiedene Parameter wie Geologie, Boden, Klima, Hydrologie und Schutzgebiete geprüft sowie die sich insbesondere am Gefälle der Gewässer orientierenden Leitbilder für eine langfristige Gewässerentwicklung konzipiert worden. Für sämtliche Gewässer sei dabei im Zuge der Gewässerentwicklungsplanung eine Strukturgütekartierung durchgeführt worden, die sieben Klassen von 1 (unverändert) bis 7 (vollständig verändert) umfasse. Die verschiedenen Gewässer im Planungsgebiet, so die Fachingenieure weiter, hätten sehr unterschiedliche Bewertungen. Die durchschnittliche Bewertung aller Gewässer liege bei 3,91, dabei würden die Eschach mit 4,56 und die Seitengewässer mit 3,65 bewertet (jeweils deutlich verändert). Unveränderte Gewässerabschnitte seien im Plangebiet nicht vorhanden. Zur Erreichung des Leitbildes und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen sollen in Übereinstimmung mit dem Wassergesetz Baden-Württemberg die Maßnahmen den Kategorien Erhalten, Entwickeln und Umgestalten zugeordnet werden.
Daraufhin wurden für einzelne Gewässerabschnitte konkrete Maßnahmenplanungen mit Priorisierungen vorgestellt. Die Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung umfassen dabei beispielsweise die Förderung bzw. Ergänzung standortgerechter Ufergehölze oder das Zulassen der eigendynamischen Entwicklung. Als Gestaltungsmaßnahmen könne beispielsweise eine naturnahe Neugestaltung des Gewässerverlaufs durch Laufverlängerungen oder Laufverschwenkungen in Betracht kommen. Da die Umsetzung der für die Gewässer vorgeschlagenen Maßnahmen schon aus Kostengründen lange Zeiträume erfordere solle als Pilotprojekt die naturnahe Umgestaltung der Eschach auf einem Gewässerabschnitt beim Birnberg erfolgen.
Der Gemeinderat nahm die Planung des Ingenieurbüros Dr. Kapfer aus Tuttlingen zur Kenntnis. In der sich anschließenden Diskussion im Gremium wurde nochmals deutlich, dass es sich bei der Gewässerentwicklungsplanung um eine gewässerökologische Rahmenplanung handelt und eine Öffentlichkeitsbeteiligung bereits in diesem Stadium wenig zielführend gewesen wäre. Ein entsprechender Antrag aus der Mitte des Gemeinderates wurde daher auch mehrheitlich abgelehnt. Der überwiegend verdolte Dorfbach sei in der entsprechenden Liste der Wasserbehörde nicht aufgeführt und damit auch aufgrund fehlender Fördermöglichkeiten nicht Gegenstand der Untersuchungen gewesen. Für das Sportplatzwehr sei noch eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln. Der Feststellungsbeschluss zum Planentwurf vom 25.05.2022, bestehend aus Bericht, Übersichtsplan, Bestandsplänen 1-5 und Maßnahmenplänen 1-5 wurde daraufhin mehrheitlich gefasst. Eine Entscheidung im Ortschaftsrat Lackendorf ist in der Ortschaftsratssitzung am 11.07.2022 vorgesehen.
Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg 4. Änderung“
Der Fachingenieur, Herr Leopold vom Büro RIP aus Rottweil, skizzierte kurz den bisherigen Verfahrensablauf. So habe der Gemeinderat am 06.07.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet „Schafwiese-Hummelberg 3. Änderung“ aufzustellen und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften parallel dazu zu erlassen. In dieser Sitzung seien die Vorentwürfe des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften beraten und beschlossen worden. Weiter habe der Gemeinderat beschlossen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen. Nachdem diese Verfahrensschritte durchgeführt worden seien habe sich der Gemeinderat am 26.07.2021 mit den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen befasst. Dabei sei auch die behördliche Anregung übernommen worden, den Bebauungsplan in „Schafwiese-Hummelberg 4. Änderung“ umzubenennen. In derselben Sitzung habe der Gemeinderat die Entwürfe des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Nachfolgend seien Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften öffentlich ausgelegt und parallel dazu die Behörden und Träger öffentlicher Belange davon benachrichtigt worden.
Nunmehr erfolgte der einstimmige Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften. Zuvor wurde über die im Zuge der Benachrichtigung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und über die im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Beschlussempfehlung der Verwaltung entschieden und dem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Dunningen und der Firma FKM Buster GmbH zugestimmt.
Erneuerung der Heizzentrale Dunningen – Vergabe der Heizungs- und Regelungstechnik
Der Gemeinderat beschloss ohne weitere Beratung einstimmig, die Heizungs- und Regelungstechnik an die Firma Werr&Ludwig GmbH aus Hüfingen zum Angebotspreis von 670.537,06 Euro brutto zu vergeben.
Zuvor führte der Fachingenieur, Herr Heim vom Ingenieurbüro IBS aus Bietigheim-Bissingen in die Thematik ein. So sei die Erneuerung bereits 2020 mit dem Austausch des Hackschnitzelkessels begonnen worden. Nachdem vergangenes Jahr das Blockheizkraftwerk ersetzt worden sei solle das zweite Blockheizkraftwerk in diesem Jahr eingebaut werden. Der Spitzenkessel bleibe bestehen. Als letzter Schritt solle ein neuer Speicher mit ca. 50 m³ Fassungsvermögen südlich des Gebäudes C der Eschachschule aufgestellt und die Anlagentechnik mit Unterverteilern, Pumpen und Leitungen in allen angeschlossenen Liegenschaften bis auf das Pflegeheim erneuert werden. Nachdem seit 2020 eine deutliche Preissteigerung eingetreten sei und sich die Erneuerung der Regelungstechnik um einiges aufwändiger herausgestellt habe, seien bei der Ausschreibung das Rathaus und das Gebäude A der Eschachschule aus Kostengründen weggelassen worden. Die betreffenden Kosten seien dabei neu zu veranschlagen und im kommenden Jahr ein entsprechender Förderantrag zu stellen.
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Dunningen
Nach den einschlägigen feuerwehrrechtlichen Vorschriften werden der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreter aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr, die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Gewählten werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.
Nachdem im Rahmen der am 22.04.2022 stattgefundenen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Dunningen Herr Andreas Loga als Nachfolger von Herrn Armin Straub für die Restlaufzeit der Wahlperiode bis 2025 zum stellvertretenden Abteilungskommandanten gewählt wurde und die rechtlichen Voraussetzungen für dieses Amt vorliegen hat auch der Gemeinderat sein einstimmiges Votum erteilt.
Baugesuche
Dem Baugesuch zur Anbringung von Werbeanlagen in Dunningen, Hauptstraße 8, wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt sowie der sanierungsrechtlichen Genehmigung zugestimmt.
Verabschiedung von Frau Ljubica Ribaric
In der Gemeinderatssitzung wurde die seit elf Jahren als Raumpflegerin im Bereich des Seniorenzentrums und der Eschachschule tätige Frau Ljubica Ribaric verabschiedet. In seiner Laudatio würdigte Bürgermeister Schumacher die Verdienste von Frau Ribaric, die flexibel und immer zur Stelle gewesen sei, wenn man sie gebraucht habe.
Bürgermeister Schumacher wünschte Frau Ribaric für ihren Ruhestand alles Gute, viel Gesundheit und Gottes Segen und überreichte ihr einen Blumenstrauß sowie einen Gutschein.
Bekanntgaben
Eilentscheidung des Bürgermeisters
Die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Druckerhöhungsanlage (DEA) beim Wohnbaugebiet Stockäcker-Bösinger Weg III erfolgte an die IMS Ingenieure GmbH aus Hechingen in Höhe von 34.685,80 Euro brutto.
Wasserabrechnung - Wasserverlust
Für die Teilorte ergibt sich im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre folgender Wasserverlust: Dunningen 6,25%, Lackendorf 1,42%, Seedorf 9,48% und für die Gesamtgemeinde 7,05%.
Waldkindergarten
Eine Entscheidung über den endgültigen Standort des Waldkindergartens soll zeitnah getroffen werden, sobald die vorläufige Besitzeinweisung im Rahmen der Flurbereinigung erfolgt ist.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zum Stand der Radschutzstreifenplanung, dem Ratsinformationssystem und der stationären Geschwindigkeitsmessanlage in Seedorf.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022
Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Vorstellung der Planung und Kostenschätzung
Die Verwaltung führte zunächst in die Thematik ein und stellte den bisherigen Verlauf dar. So umfasse der Kindergarten im Ortsteil Seedorf vier Kindergarten-Gruppen und zwei Krippengruppen. Eine Krippengruppe sei aus Kapazitätsgründen vorübergehend ins Pfarrhaus ausgelagert worden. Das Kindergartengebäude selbst befinde sich in einem schlechten baulichen Zustand und könne den wachsenden Bedarf an Kindergartenplätzen nicht mehr decken. Daher habe der Gemeinderat bereits 2017 vorbehaltlich der Finanzierbarkeit beschlossen, einen neuen Kindergarten auf dem Flurstück 100 zu bauen. Nach dem folgenden Wettbewerb hätte das Verhandlungsverfahren im vergangenen Jahr das Architekturbüro MGF aus Stuttgart zusammen mit Wiedemann + Schweizer Landschaftsarchitektur aus Stuttgart zu den Siegern bestimmt.
Der Fachplaner, Architekt Hämmerl von MGF Architekten, ging anschließend auf den Vorentwurf zum Stand Ende Januar 2022 ein. So sei das Konzept des Kindergartens gegenüber dem Wettbewerbsentwurf verfeinert und weiter ausgearbeitet sowie an die Erfordernisse der Nutzer angepasst und präzisiert worden. Aus Brandschutzgründen sei dabei im Gebäudeknick ein zusätzlicher Treppenraum eingeplant worden. Das Untergeschoss sei nach Westen unter den neuen Treppenraum verschoben und um eine Achse vergrößert worden, um mehr Lagerfläche zu erhalten. An der östlichen Grenze sei eine zusätzliche Fußwegverbindung vom Kirchengässle zur Seegasse vorgesehen. Die Grundfläche des Entwurfs sei nahezu identisch geblieben. Der Zugang zum nach wie vor in Holzbauweise geplanten Kindergarten erfolge über die Freudenstädter Straße. Die 17 Stellplätze seien in der Ausrichtung gedreht worden, so dass es nur eine Ein- und Ausfahrt gebe. Dabei sei ein Behindertenstellplatz vorgesehen. Der Freibereich des Kindergartens gliedere sich nach Angaben der Fachplanerin, Frau Wiedemann, in einen U3- und Ü3-Bereich. Zur Grundschule hin seien Stützmauern geplant, da das Erdgeschoss- Niveau des Neubaus deutlich tiefer liege als die Grundschule. Für eine stufenlose Verbindung sei an dieser Stelle eine Rampe geplant. Zur Erfüllung der PV-Pflicht sei laut Herrn Moosmann als weiterem Fachplaner eine PV-Anlage mit einer Leistung von 60000 – 65000 Kilowattstunden im Jahr geplant.
Anhand sämtlicher Planungsgrundlagen hätten Ende Januar 2022 alle Fachplaner eine Kostenschätzung abgegeben, deren Gesamtsumme sich auf ca. 12,7 Mio. Euro belaufe, so Architekt Hämmerl. Die Kosten seien bereits 2021 aufgrund der Corona-Pandemie stark gestiegen und würden durch die aktuellen politischen Entwicklungen noch weiter steigen. Nach der Präsentation der Vorentwurfsplanung im Januar und den aufgezeigten Kosten sei daher mit der Verwaltung entschieden worden, den Entwurf drastisch zu reduzieren ohne dabei an Qualität zu verlieren.
Der optimierte Vorentwurf mit Stand Mai 2022 wurde von Frau Weiler als Vertreterin des beauftragten Architekturbüros ausführlich erläutert. Dabei sollen insbesondere Einsparungen durch den Wegfall des Untergeschosses, der Reduzierung des Spielflurs und einem optimierten Raumprogramm mit einer Verkleinerung der Gruppenräume auf jeweils 45 m² erfolgen. Die Flächeneinsparung belaufe sich auf ca. 560 m² und damit ca. 18%. Die Kubatur werde um ca. 2.000 m³ reduziert. Die aktuelle Kostenschätzung für den optimierten Entwurf belaufe sich nach Angaben von Architekt Hämmerl inklusive der Preissteigerungen in Höhe von ca. 10% von Januar bis Mai 2022 auf 11,6 Mio. Euro. Die Verwaltung merkte dabei an, dass im Haushalt bislang knapp über 8 Mio. Euro für die Maßnahme vorgesehen seien. Es sei jedoch mit Einnahmen in Höhe von ca. 1,0 Mio. Euro durch die Fachförderung gerechnet worden. Eine Förderung nach dem KfW-Programm sei jedoch momentan nicht abrufbar, da die KfW ihre Förderrichtlinien überarbeite.
Bürgermeister Schumacher ergänzte, dass die Gemeinde zwingend auf Fördermittel angewiesen sei, um die Gesamtmaßnahme finanzieren zu können. Dabei seien neben dem Ausgleichsstock weitere Mittel aus der Fachförderung erforderlich. Anstatt einer ursprünglich geplanten Kreditaufnahme von 1,5 Mio. Euro sei aktuell von 5,8 Mio. Euro auszugehen, was einen starken Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung verursachen würde. Eine Prüfung und Ausschöpfung sämtlicher Fördermöglichkeiten sei daher unerlässlich. Hinsichtlich der Bodenverhältnisse informierte er darüber, dass es sich um keine Altlasten sondern eine geogene Belastung mit natürlich vorkommendem Arsen handle und damit unkritisch sei. Der Gemeinderat nahm die Vorstellung der Planung und Kostenschätzung zum Neubau des Kindergartens in Seedorf zur Kenntnis.
Aufdimensionierung des vorhandenen Mischwasserkanals im Bereich der Schramberger Straße – Vorstellung der Maßnahme, Ausschreibungsbeschluss, Abschluss eines Ingenieurvertrags
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Herr Christ, BIT-Ingenieure, von Bürgermeister Schumacher begrüßt. Der Fachingenieur führte aus, dass die Gemeinde Dunningen in den zurückliegenden Jahren einen Generalentwässerungsplan (GEP) für den Kernort erstellen lassen und damit eine langfristig ausgerichtete planerische Grundlage für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Abwasserentsorgung sowie eine fundierte Handlungsempfehlung erhalten habe, in der die Belange der Stadtentwicklung, der Siedlungsentwässerung und des Gewässerschutzes mit ihren gegenseitigen Abhängigkeiten Berücksichtigung fänden. Ein großer Mehrwert des Generalentwässerungsplans liege darüber hinaus im Erkenntnisgewinn über hydraulische Schwachstellen im Entwässerungsnetz der Gemeinde. In diesem Zusammenhang konnte ein bereits bekanntes Überstauproblem in der Schramberger Straße durch die Kanalnetzsimulation bestätigt werden. Bereits bei einem 2-jährlichen Niederschlagsereignis komme es zum Überstau an bestimmten Schächten, was an der ungünstig verlaufenden Kanalleitung sowie der hydraulischen Überlastung des Kanalnetzes liege. Eine Aufdimensionierung der betreffenden Haltungen steigere die hydraulische Leitfähigkeit. Um darüber hinaus die Abflusssituation zu verbessern, könne bei der Baumaßnahme ein flacherer Winkel der Mischwasserkanalisation im betreffenden Bereich erfolgen. Laut Generalentwässerungsplan solle die Aufdimensionierung der beiden Haltungen von einer Nennweite DN 400 auf DN 600 erfolgen. Insgesamt sollen ca. 85 m Kanalleitungen neu gebaut werden. Durch einen zusätzlichen Schacht unterhalb des Falkenweges könne die Fließrichtung und die hydraulischen Verhältnisse zusätzlich verbessert werden. Die neue Kanaltrasse werde dabei in die nördliche Fahrbahnhälfte der Schramberger Straße verlegt und der derzeitige Verlauf im Gehweg aufgegeben, so dass dieser Bereich wieder für die grundsätzliche Trassierung von Versorgungsleitungen frei werde. Die angrenzenden Grundstücksentwässerungen sollen an den neuen Kanal umgeschlossen und die alten Kanalrohre verdämmt werden, so dass dieser Abschnitt hydraulisch saniert werde und eine erste Maßnahme des Generalentwässerungsplans umgesetzt sei.
Der Fachingenieur merkte weiter an, dass nördlich der vorhandenen Kanaltrasse parallel in den Privatgrundstücken eine Wasserleitung DN 80 verlaufe. Neben dem ungünstigen Verlauf außerhalb öffentlicher Flächen sei die Wasserleitung in Bezug zum heutigen Standard unterdimensioniert und es würde sich anbieten, die Synergie im Zuge dieser Kanalbaumaßnahme zu nutzen und die Leitung auf der Ausbaustrecke des Kanals in den öffentlichen Bereich umzulegen und auf DN 100 auszuweiten.
Auf Grundlage der Entwurfsplanung, konnte bereits eine Kostenberechnung aufgestellt werden. Für die Kanalaufdimensionierung seien 164.000,00 Euro brutto und für die Wasserversorgung 53.000,00 Euro netto veranschlagt. Mit derzeitigem Stand könne der Haushaltsansatz bei aller Vorsicht hinsichtlich der Kostenentwicklung der zurückliegenden Monate gehalten werden. Für die Wasserleitung gebe es noch keinen Haushaltsansatz. Nach erfolgter Vergabe könne nach Angaben des Fachingenieurs voraussichtlich bereits Mitte September mit dem Baubeginn gerechnet werden.
Der Gemeinderat votierte einstimmig für die vorgelegte Entwurfsplanung samt Kostenberechnung und beauftragte die Verwaltung auf dieser Basis mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens. Ebenfalls einstimmig erfolgte die Zustimmung zum Abschluss eines Ingenieurvertrags mit den BIT-Ingenieuren aus Villingen zum Angebotspreis von 15.451,19 € brutto (Kanal) und 5.878,85 € netto (Wasser).
Bebauungsplan „Wohngebiet Brunnenäcker II“ – Einleitung eines Änderungsverfahrens: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Wohngebiet Brunnenäcker II – 1. Änderung“
Der anwesende Fachingenieur, Herr Christ, vom Büro BIT erläuterte die Thematik. So habe die Gemeinde Dunningen im Jahr 2021 den Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II“ auf den Weg gebracht, der am 18.10.2021 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen wurde. Im Rahmen der jüngst stattgefundenen Begehung des Baugebiets durch den Umwelt- und Technikausschuss hätten Bauplatzinteressenten darauf hingewiesen, dass die derzeit rechtskräftigen Festsetzungen hinsichtlich der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) keine Freiheiten nach unten zulassen würden. In dem teilweise stark hängigen Gelände würde sich die Gebäudestellung innerhalb der Baufenster extrem auf die Höhenlage der Baukörper auswirken. Aus diesem Grund solle die EFH mit einem Höchstmaß festgesetzt werden, um die Möglichkeit des Tiefersetzens der Gebäude zu schaffen. Höhentechnisch tiefer geplante Gebäude würden sich darüber hinaus eher förderlich auf das Erscheinungsbild des Plangebietes auswirken. Um die rechtlichen Voraussetzungen für diese Änderung zu schaffen sei ein Änderungsverfahren Wohngebiet „Brunnenäcker II – 1. Änderung“ notwendig, wobei man aufgrund des aufgezeigten Planungsdefizits auf ein Honorar für das nun vorgeschlagene Änderungsverfahren verzichten werde. Der Bebauungsplan werde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB geändert, da die Grundzüge der Planung nicht berührt seien. Durch die Änderung würden Belange nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz oder artenschutzrechtliche Belange nicht berührt.
Das Gremium nahm die vorgestellte Änderung zur Kenntnis und es wurde einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II – 1. Änderung“, Gemarkung Dunningen, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen, auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB nach § 13a BauGB zu verzichten sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Wohngebiet „Brunnenäcker II – 1. Änderung“ und die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der zeichnerische Teil und die örtlichen Bauvorschriften des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Wohngebiet „Brunnenäcker II“ werden nicht geändert und bleiben rechtswirksam.
Bekanntgaben
Beschluss im elektronischen Verfahren
Auftragsvergabe zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße von Seedorf nach Heiligenbronn an die Fa. Strabag als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis in Höhe von 564.375,36 Euro brutto.
Neue Mitarbeiterin im Bauhof
Wie die Verwaltung ausführte, hat eine neue Mitarbeiterin im Bauhof ihren Dienst angetreten.
Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zu den Voraussetzungen für eine Beschlussfassung im elektronischen Verfahren.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2022
Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Erneuerung der Heizzentrale Dunningen – Vergabebeschluss
Bürgermeister Schumacher führte aus, dass keine Angebote eingegangen seien. Er wurde ermächtigt, eine Beschlussfassung gegebenenfalls im elektronischen Verfahren durchzuführen.
Änderung des Bebauungsplans „Auf der Breite“ – Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs und Information zur weiteren Vorgehensweise sowie Abschluss eines Ingenieurvertrags
Für diesen Tagesordnungspunkt übernahm Herr Helmut Faller die Sitzungsleitung. Einleitend informierte er darüber, dass die Bürger im Bereich der Breite per Brief vorab im April 2020 über die geplante Sanierung informiert worden seien und die Erschließungsbeitragspflicht aktuell von einem externen Fachbüro geprüft werde. Man stehe dabei noch ganz am Anfang des Verfahrens. Wichtig seien dabei Transparenz und frühzeitige Einbindung der Anwohnerschaft. Anschließend führte der anwesende Fachingenieur, Herr Christ vom Büro BIT, weiter in die Thematik ein.
Da die Straßenzüge des sich im unbeplanten Innenbereich befindlichen Gebietes „Auf der Breite“ teilweise als nicht erstmalig hergestellt gelten, seien Erschließungsbeiträge für die verkehrliche Erschließung bislang nicht erhoben worden. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes solle das betreffende Gebiet städtebaulich neu geordnet und den Grundstückseigentümern sowie der Gemeinde im Rahmen der getroffenen Festsetzungen Entwicklungspotenziale ermöglicht werden. Das ca. 12 ha große Erschließungsgebiet werde im Süden und Westen von der Ortsdurchfahrt „Rottweiler Straße“, im Norden von der Erschließungsstraße „Steineleh“ und im Osten von der Seestraße begrenzt. Die Bebauung sei geprägt von Bauformen der 1960er und 1970er Jahre. Neueren Datums sei die Bebauung des ehemaligen Ginterareals, welches sich demzufolge nicht im Geltungsbereich des angedachten Bebauungsplanes befinden werde.
Einer der Ausgangspunkte der Planungsüberlegungen sei, so der Fachingenieur weiter, das im Jahr 2021 erstellte Kanalsanierungskonzept im Zuge der zugehörigen Umsetzung der Eigenkontrollverordnung. Ein ganz überwiegender Teil der vorhandenen Mischwasserkanalisation befinde sich im Ergebnis dieser Untersuchungen von seiner baulichen Beschaffenheit in den Zustandsklassen 0 und 1 und müsse demzufolge in offener Bauweise erneuert werden. Mit der Sanierung der Wasserversorgung, der Neustrukturierung der Stromversorgung durch Abbau der Freileitungen, der Versorgung des Gebietes mit Glasfaser etc. und der erstmaligen Herstellung der Verkehrswege stehe eine vollumfängliche Infrastrukturerneuerung an.
Das Bebauungsplanverfahren könne dabei als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. In einer ersten Einschätzung lägen keine erheblichen Umweltauswirkungen vor, die dieser Vorgehensweise entgegenstünden. Welche Inhalte der künftige Bebauungsplan aufweisen solle, müsse in der Detaillierung der Planung und im weiteren Verlauf des Projektes geklärt werden. Insgesamt könne mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Gebiet „Auf der Breite“ eine erhebliche Lücke im unbeplanten Innenbereich geschlossen werden.
Abbildung 1: Geplanter Geltungsbereich
Im Zuge des anstehenden Bebauungsplanverfahrens müsse nach Angaben des Fachingenieurs die verkehrliche Erschließung neu geordnet werden. Bis dato würden einzelne Straßenzüge verkehrlich als nicht erstmalig erschlossen gelten, was an den geringen Bestandsfahrbahnbreiten im Verhältnis zu den potentiell möglichen Ausbaubreiten durch die deutlich größeren Straßengrundstücke abgelesen werden könne. Deswegen sei zunächst eine konzeptionelle Betrachtung des erforderlichen Erschließungssystems von Bedeutung für die weiteren Überlegungen. Mittels einer tachymetrischen Bestandsvermessung sei eine Einteilung der einzelnen Erschließungsstraßen in Mischverkehrsflächen und Straßenzüge im Trennprinzip entwickelt worden. Die Haupterschließungsachsen, die verkehrliche Sammelfunktionen übernehmen, seien dabei im Trennprinzip einschließlich eines fahrbahnbegleitenden Gehweges vorgesehen. Dies umfasse die Jakob-Mayer-Straße, die Kapellenstraße, die Landolin-Ohnmacht-Straße und den Zufahrtsweg zum Kindergarten (Pfarrer-Schmider-Weg). Die restlichen Bereiche würden basierend auf diesem Konzept als Mischverkehrsflächen festgesetzt. Für die vorliegende Erschließungsplanung sei größtenteils kein Grunderwerb erforderlich.
Mit den Ergebnissen der Beratungen könne im nächsten Schritt ein erster Bebauungsplanvorentwurf erstellt werden, der vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zunächst mit den einzelnen Fachbehörden und vor allem auch den Anliegern abgestimmt werden solle. Voraussichtlich im kommenden Jahr könne dann das Bebauungsplanverfahren erfolgen, so dass mit einem Ausbaubeginn ab 2024 und einem Ausbauende bis 2027 zu rechnen sei.
Der Gemeinderat nahm die Planung zur Kenntnis. Nach erfolgter Beratung wurde das Ingenieurbüro BIT aus Villingen einstimmig zur Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit einer Auftragssumme von 55.830,98 Euro brutto beauftragt. Ebenso wurde die tachymetrische Bestandsvermessung an das Büro BIT zum Angebotspreis von 25.814,67 Euro brutto vergeben.
Eigenkontrollverordnung (EKVO) Lackendorf – Vergabe der TV-Untersuchung für den OT Lackendorf und Abschluss eines Ingenieurvertrags
Die Gemeinde Dunningen beabsichtigt im Zuge der Eigenkontrollverordnung (EKVO) 2022 eine Kamerauntersuchung im Ortsteil Lackendorf auf einer Länge von ca. 7,0 km durchzuführen. Im Zuge dieser TV-Inspektion sollen Erkenntnisse über die allgemeine Zustandssituation der Kanalleitungen gewonnen werden, die anschließend Grundlage für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes bilden. Die Gemeinde Dunningen hat bereits in den zurückliegenden Jahren eine beschränkte Ausschreibung über eine TV-Inspektion durchgeführt, in der sich die Fa. Alba, Dunningen als wirtschaftlichste Firma herauskristallisiert hatte. Die für die Erarbeitung des Sanierungskonzeptes notwendigen Ingenieurleistungen sind seitens der Gemeinde an die BIT Ingenieure aus Villingen vergeben worden. Für die Abwicklung der Kanalbefahrung ergibt sich mit den damaligen Wettbewerbspreisen und einer realistischen Preisanpassung der Fa. Alba ein Laufmeterpreis von 3,35 Euro brutto und für die Aufstellung des Sanierungskonzeptes ein Preis von 1,70 Euro brutto. Im Haushalt 2022 sind dafür Mittel in Höhe von 30.000 Euro eingestellt.
Nach Zustimmung durch den Ortschaftsrat Lackendorf im Rahmen der Ortschaftsratssitzung vom 25.04.2022 votierte auch der Gemeinderat ohne weitere Beratung einstimmig für die Vergabe an die Fa. Alba zur Kanalbefahrung zum Angebotspreis in Höhe von 23.450 Euro brutto, die Vergabe an die BIT Ingenieure für das Sanierungskonzept zum Angebotspreis in Höhe von 11.900 Euro brutto und stimmte den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.350 Euro zu.
Generalentwässerungsplan (GEP) für den Ortsteil Lackendorf – Abschluss eines Ingenieurvertrags
Im Anschluss an die dem Gemeinderat für den Kernort Dunningen bereits vorgestellten Ergebnisse sollen diese für den Ortsteil Seedorf zusammen mit dem Generalentwässerungsplan Lackendorf in der zweiten Jahreshälfte 2022 gezeigt werden. Mit dem Generalentwässerungsplan erhält die Gemeinde eine fundierte Handlungsempfehlung sowie einen langfristig ausgerichteten Maßnahmen- und Investitionsplan zur Steuerung der Finanzmittel für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Dabei sind Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro zwar erst im Haushalt für 2023 vorgesehen, es erscheint jedoch eine gemeinsame Durchführung einzelner Abschnitte bereits mit dem Generalentwässerungsplan Seedorf sinnvoll.
Der Gemeinderat folgte dem Votum des Ortschaftsrats Lackendorf vom 25.04.2022 und beschloss ohne weitere Beratung einstimmig, der Vergabe an die BIT Ingenieure zur Erstellung eines Generalentwässerungsplans zum Angebotspreis in Höhe von 7.459,52 Euro brutto sowie den außerplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen.
Baugebiet „Brunnenäcker II“ – Beschlussfassung über die Benennung von Straßen
Es standen zwei Vorschläge zur Auswahl. Aufgrund der raumordnungstechnischen Zuordnung zum bestehenden Baugebiet „Brunnenäcker-Steineleh“ die Bezeichnung mit Baumnamen oder alternativ die Verwendung von Namen mit Orts- bzw. Gewannbezug. Der Gemeinderat fasste nach kurzer Beratung den mehrheitlichen Beschluss, die Verbindungsstraße vom Zeilenweg zum Bühlweg als Brunnenäckerstraße und die Stichstraßen als Lohweg, Kapfweg und Scheibenbühlweg zu benennen.
Baugesuche
Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
- Erweiterung von Werk II in Dunningen, Daimlerstraße 11
- Anbau an die bestehende Maschinenhalle, Errichtung eines Carports für landwirtschaftliche Maschinen und Verlängerung des Vordachs in Dunningen-Seedorf, Freudenstädter Straße 2
- Neubau einer Garage in Dunningen-Seedorf, Hochwiesenstraße 29
- Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Gartenhaus sowie Neubau eines Einfamilienhauses in Dunningen, Goethestraße 5
- Antrag auf Befreiung zur Errichtung eines Stellplatzes in Dunningen, Steineleh 9
- Erweiterung einer Produktionshalle und Neubau einer Fahrzeugabstellhalle in Dunningen, Raiffeisenstraße 3
Bekanntgaben
Eilentscheidungen des Bürgermeisters
- 1. Vergabe an die Fa. Spielplatzgeräte Maier aus Altenmarkt zur Lieferung und Montage des Spielgeräts für den Spielplatz „Eichwäldle-West“ in Höhe von 26.764,04 Euro brutto.
- 2. Im Rahmen der Ersatzbeschaffung für das bisherige Gemeindefahrzeug VW Kombi Beauftragung des Autohauses Banholzer, Zimmern, zur Lieferung eines Renault Express Extra Blue dCi 95 zum Angebotspreis von 20.576,15 Euro brutto.
Gewerbesteuereinnahmen
Der aktuelle Stand der Gewerbesteuereinnahmen beläuft sich auf 4,9 Mio. Euro.
Wohngebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ in Lackendorf
Die Anschreiben nach der Interessentenliste erfolgen bereits sukzessive und die ersten Kaufverträge sind terminiert. Ein Rückgang des Interesses aufgrund des Bauplatzpreises ist dabei bislang nicht zu verzeichnen.
Spielhalle im Gewerbegebiet „Kirchöhren“
Die gewerberechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle im Max-Planck-Weg 5 ab dem 29.04.2022 wurde erteilt. Mit dem Umzug erlischt die erteilte Spielhallenerlaubnis für die Hauptstraße 8.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur Flüchtlingssituation, der verkehrlichen Situation im Linzgauweg sowie der Tempo 30-Zone in Seedorf.
Bericht aus der Sitzung des Umwelt-und Technikausschusses vom 27.04.2022
Bericht aus der Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses vom 27.04.2022
Besichtigungen
Baugebiet „Stockäcker – Bösinger Weg III“
Nach den Ausführungen des Fachingenieurs, Herrn Baiker von der Rottweiler Ingenieur-und Planungsbüro GmbH liege man mit den Arbeiten im Zeitplan. Es wurden bereits 1.500 m Abwasserleitungen, Kanal- und Wasseranschlüsse sowie Kabeltrassen verlegt. Des Weiteren wurden 3.000 m² Straße und 750 m² Gehweg asphaltiert. Das Retentionsbecken mit einem Fassungsvermögen von 1.000 m³ wurde ebenfalls bereits erstellt. Bürgermeister Schumacher ergänzt, dass mit den Vermessungen in den nächsten Wochen begonnen werde und die ersten zehn Bauplatzinteressenten bereits angeschrieben worden seien, sodass Anfang Juni 2022 mit der Vergabe begonnen werden könne.
Baugebiet „Brunnenäcker II“
Bürgermeister Schumacher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christ vom Büro BIT. Nach Ausführungen des Fachingenieurs, Herrn Christ habe man vor drei Woche mit den Arbeiten begonnen und liege bislang im Zeitplan. Zunächst wurde der Humus abgetragen sowie das Retentionsbecken mit einem Fassungsvermögen von 600 m³ erstellt. Im nächsten Schritt werde mit der Verlegung von Abwasserleitungen, Kanal- und Wasseranschlüsse sowie Kabeltrassen und Hausanschlüssen begonnen, inbegriffen der Anbindung an den Erlenweg. Ebenfalls erfolge der Straßenbau und die Stromverkabelung durch die KabelBW. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Organik im Boden werde in der nächsten Woche eine Beprobung durch einen Biologen stattfinden. Abschließend ergänzte Bürgermeister Schumacher, dass der abgefahrene Humus durch das Bauunternehmen Bantle lediglich der Humus gewesen sei, welcher der Firma vertraglich zustehe, der restliche Humus verbleibe im Gemeineigentum und befinde sich auf der Baustelle.
Heizzentrale Dunningen
Der Energiebeauftragte der Gemeinde Dunningen, Herr Emminger erläutert ausführlich die technischen Details der Heizzentrale in der Eschachschule in Dunningen. Das bereits vorhandene Blockheizkraftwerk wurde bereits mit einer neuen Pumpe und einem neuen Motor erneuert. Noch in diesem Jahr werde das neue Blockheizkraftwerk in Betrieb genommen, heißt es seitens der Verwaltung.
Einwohnerfragestunde
Es wurde keine Anfragen gestellt.
Abschluss eines Nutzungsvertrages für das Wegegrundstück Flst.-Nr. 2126, Gemarkung Dunningen
Die Firma Alterric IPP GmbH plant die Errichtung dreier Windkraftanlagen in der Gemeinde Bösingen. Die Antragsunterlagen werden zeitnah eingereicht. Sollten die Anträge genehmigt werden, ist eine Anlieferung der Anlagen über die A81 und B 462 sowie über den gemeindeeigenen Feldweges Flst.-Nr. 2126 geplant. Die Länge beträgt etwa 190 Meter. Im Zuge dessen wird angedacht den bestehenden Belag abzufräsen und für die Anlieferung einzuschottern. Nach der Anlieferung erhält der Feldweg einen neuen Belag. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten der Firma Alterric IPP GmbH. Details sollen in einem Nutzungsvertrag geregelt werden, welcher noch erstellt werden muss.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Fa. Alterric IPP GmbH einen Nutzungsvertrag für das Wegegrundstück Flst.-Nr. 2126, Gemarkung Dunningen auszuhandeln und abzuschließen.
Bekanntgaben
Es erfolgten keine Bekanntgaben.
Anfragen
Anfragen wurden keine gestellt.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 21.03.2022
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 21.03.2022
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zum Infrastrukturzuschlag und dem Retentionsbecken im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ sowie zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes im Wohngebiet „Hüttensberg-Nord“. Die Sanierung der Toilettenanlage in der Seedorfer Turn- und Festhalle fand lobende Worte.
Wohngebiet Stockäcker-Bösinger Weg III“
Beschluss zur Realisierung einer Fußwegverbindung
Nachdem im vergangenen Jahr mit knapper Mehrheit beschlossen wurde, die ursprünglich geplante Fußwegverbindung vom Baugebiet zur Kirche entfallen zu lassen, habe sich nach Angaben der Verwaltung zwischenzeitlich ergeben, dass entgegen der ursprünglichen Annahme eine Barrierefreiheit zumindest bis zum alten Schulhaus mit einem Mehrkostenaufwand von ca. 55.000 Euro hergestellt werden könne. Aufgrund des geänderten Sachverhalts werde die entsprechende Realisierung eines Fußweges mit ca. 110 m Länge und 2,00 m Breite vorgeschlagen. Die zwingende Umlegung der Mehrkosten auf den Bauplatzpreis belaufen sich dabei auf 3,30 Euro/m².
In der anschließenden Diskussion wurde die Erforderlichkeit dieses Gehweges erörtert. Auch wenn kein durchgängiger Gehweg vom Ortskern bis ins Neubaugebiet besteht wurde unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Kosten weitestgehend die Auffassung vertreten, dass die geplante barrierefreie Fußwegverbindung sinnvoll sei. Daher fassten der Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig und der Gemeinderat bei einer Enthaltung den Beschluss, die Fußwegverbindung im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ entsprechend der vorliegenden Planung zu realisieren und den Beschluss vom 30.08.2021 aufzuheben. Die Verwaltung wurde beauftragt und ermächtigt, entsprechende Nachtragsangebote zu unterzeichnen.
Bildung eines Abrechnungsabschnitts nach § 37 Abs. 2 KAG und Bildung einer Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 KAG
Nach Angaben der Verwaltung könne abweichend von der grundsätzlichen Regelung im Kommunalabgabengesetz und der Erschließungsbeitragssatzung ein bestimmter Abrechnungsabschnitt sowie eine Abrechnungseinheit gebildet werden, um bei der Ermittlung und Umlage der beitragsfähigen Erschließungskosten Rechtssicherheit zu erlangen und zu einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Erschließungslasten für alle Eigentümer eines im selben Zeitraum realisierten Baugebietes zu kommen.
Daraufhin wurde in den Gremien ohne weitere Beratung der einstimmige Beschluss gefasst, zur Abrechnung bzw. Ablösung des Erschließungsbeitrags für die Verlängerung der sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stockäcker-Bösinger Weg III“ in Lackendorf befindlichen Kniebisstraße, Hochfirststraße und Schauinslandstraße einen Abrechnungsabschnitt nach § 37 Abs. 2 KAG sowie zur gemeinsamen Kostenermittlung für die Kniebis-, Hochfirst- und Schauinslandstraße eine Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 KAG zu bilden.
Festlegung des Bauplatzpreises
Die Verwaltung stellte die Ermittlung des Bauplatzpreises vor. Dieser setze sich aus den Bauplatzkosten wie insbesondere Grunderwerb und Erschließungsbeitrag sowie den sonstigen Kosten, beispielsweise für Wasser und Abwasser, zusammen. Die Differenz zwischen den so ermittelten Bauplatzkosten in Höhe von 147,93 Euro und dem zu beschließenden Bauplatzpreis in Höhe von 175,00 Euro werde als sogenannter Infrastrukturzuschlag bezeichnet.
Anschließend fand eine ausführliche Beratung statt. Aufgrund der gestiegenen Baukosten wurde die Notwendigkeit einer Erhöhung des Bauplatzpreises im Vergleich zu bisherigen Festsetzungen gesehen. Jedoch wurde insbesondere der vorgeschlagene Infrastrukturzuschlag in Höhe von 27,07 Euro kontrovers diskutiert. Teilweise wurde die Auffassung vertreten, dass der Zuschlag nach Ortsteilen bzw. nach Baugebieten zu differenzieren sei. Andererseits wurde argumentiert, dass die in Dunningen vorgehaltene Infrastruktur auch den Teilorten zu Gute käme und daher ein einheitlicher Zuschlag gerechtfertigt sei. Der Ortschaftsrat Lackendorf votierte einstimmig dafür, die durch das Retentionsbecken entstehenden Kosten nicht auf den Bauplatzpreis umzulegen und diesen somit auf 170,00 Euro festzusetzen. Dem folgte der Gemeinderat mehrheitlich nicht und fasste den Beschluss, die BauGB- und KAG-Beiträge der Baugrundstücke „Stockäcker-Bösinger Weg III“ in Lackendorf abzulösen und den m² Preis einschließlich der Erschließungs-, Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge, jedoch ohne die tatsächlichen Kosten der Hausanschlüsse für Abwasser, Wasser, Strom, Telefon und Kabel auf 175,00 Euro festzusetzen.
Festlegung der Bauplatzvergabemodalitäten
Der Bebauungsplan für das Wohngebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ weise nach Angaben der Verwaltung insgesamt 27 Bauplätze aus. Abzüglich der im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen reservierten beiden Bauplätze stünden der Gemeinde somit insgesamt 25 Bauplätze zur Veräußerung zur Verfügung.
Zwar sei in der gemeinsamen Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates vom 26.07.2021 über die Einführung einer Bauplatzvergaberichtlinie in Form eines Punktesystems beraten worden, es herrschte jedoch Konsens, dass die aktuell mit Interessenlisten geführten Baugebiete noch nach dem bisherigen System, also chronologisch nach Eingang der Interessensbekundung, abgearbeitet werden sollen. Dabei sei zu überlegen, der Verwaltung Vollmacht dahingehend einzuräumen, dass Kaufverträge auf dieser Basis ohne Beschlussfassung über jeden einzelnen Verkauf abgeschlossen werden könnten.
Der Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze im Baugebiet „Stockäcker – Bösinger Weg III“ chronologisch nach Interesseneingang stimmten der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat nach erfolgter Beratung einstimmig zu. Dabei wurde die Verwaltung ermächtigt, auf dieser Grundlage die Kaufverträge abzuschließen.
Erneuerung der Heizzentrale Dunningen – Vorstellung der weiteren Planung und Ausschreibungsbeschluss
Mit der Erneuerung des Hackschnitzelkessels vor zwei Jahren erfolgte der erste Schritt zur Erneuerung der Heizzentrale im Schulzentrum in Zusammenarbeit mit dem Büro IBS Ingenieurgesellschaft. In einem weiteren, dem Gemeinderat bereits vorgestellten Planungsschritt soll ein Blockheizkraftwerk durch zwei neue Module mit der gleichen Leistung ersetzt werden, wobei das erste Modul bereits Ende 2021 getauscht wurde und das zweite Modul bis Ende 2022 installiert werden soll. Nach den Ausführungen des anwesenden Fachingenieurs, Herrn Nübel vom Büro IBS Ingenieurgesellschaft, sollen die Heizungsverteiler der zu versorgenden Gebäude für die Ausschreibung aufgenommen werden, wobei es Liegenschaften gebe, bei denen aus Gründen der Versorgungssicherheit und Energieeffizienz sowohl der komplette Heizungsverteiler als auch die Pumpen und jegliche Armaturen ausgetauscht werden sollten.
In der Heizzentrale sollten in diesem Zug, so der Fachingenieur weiter, der bestehende Spitzenlastkessel und die beiden bestehenden Wärmespeicher demontiert werden. Vorgesehen sei, einen neuen Kessel zur Redundanz und Spitzenlastabdeckung einzubauen. Um die eingebauten Wärmeerzeuger optimal auszunutzen, werde ein Wärmespeicher mit einem größeren Volumen benötigt, der liegend in der Böschung am südlichen Ende des Gebäudes C installiert werden solle. Des Weiteren seien die Regelungstechnik der Wärmeerzeuger und der Abnehmer überarbeitet worden. Teilweise könne die neue Regelungstechnik auf der Basis des alten Programms aufgebaut werden. In Gebäuden, in denen der Heizungsverteiler komplett erneuert werde, solle ebenfalls die Regelungstechnik von Grund auf neu installiert werden.
Aufgrund der aktuellen politischen Lage und in Anbetracht der Energiepreisentwicklung wurde vorgeschlagen, die Erneuerung des Spitzenkessels aufzuschieben, zumal sich der Betrieb mit der Erneuerung der Verteiler, der Regelungstechnik und dem Neubau eines großen Speichers mit ca. 50 m³ weiter reduzieren werde. Geplant sei daher im nächsten Zug die Ausschreibung der Heizungs- und Regelungstechnik und des neuen Wärmespeichers. Der Umfang beinhalte sowohl die Demontage und den Austausch der Speicher, die Erneuerung der Verteiler in den Abnahmeliegenschaften und die regelungstechnische Einbindung und Visualisierung der kompletten Anlage. Im Haushalt 2022 sind insgesamt 539.500 € netto vorgesehen einschließlich der Erneuerung des Spitzenkessels, der Installation des 2. Blockheizkraftwerks und Nebenkosten.
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt gab es einen lebhaften Austausch. Dabei stand der im südlichen Bereich des Gebäudes C geplante Wärmespeicher im Blickpunkt und es wurde über Lage, Optik, Material und Stabilität diskutiert. Daneben wurden im Zuge der momentanen Energiekrise alternative Energien wie Solarthermie oder Brennstoffzellentechnik erörtert.
Der Gemeinderat nahm die weitere Planung zur Kenntnis und stimmte der vorgesehenen Ausschreibung zu mit der Maßgabe, solarthermische Lösungsmöglichkeiten prüfen zu lassen und die Auswahl der Farbgebung beim Wärmespeicher in das Votum der Verwaltung zu stellen.
Aufbau eines Sirenennetzes in der Gemeinde Dunningen – Vergabebeschluss
Bürgermeister Schumacher berichtete, dass die Verwaltung nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 18.10.2021 zum Aufbau eines Sirenennetzes drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert habe und lediglich ein Angebot eingegangen sei.
Im Rahmen einer Beschallungsprognose und einer Ortsbegehung seien als Standorte der Sirenen das Rathaus Dunningen und die Ortsverwaltung Seedorf ausgewählt worden. Daneben seien drei freistehende Sirenenmasten auf den jeweils gemeindeeigenen Grundstücken in Dunningen, Flst.-Nr. 2489/10 gegenüber dem Schützenhaus, in Seedorf, Flst.-Nr. 4081 und in Lackendorf, Flst.-Nr. 78/1 vorgesehen. Auf eine Installation auf der Ortschaftsverwaltung Lackendorf solle aufgrund der Lage und der vorhandenen Blechdachkonstruktion verzichtet werden. Die Masthöhe der baurechtlich verfahrensfreien Anlagen betrage jeweils 12 Meter. Aus dem Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes erhalte die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 67.250 Euro. Im Haushalt 2022 stünden Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung.
Ohne weitere Beratung beschlossen die beiden Gremien jeweils einstimmig, die Lieferung und Installation von fünf elektronischen Sirenen an die Fa. Hörmann Warnsysteme, Kirchseeon als einzige und wirtschaftlichste Bieterin zum Angebotspreis in Höhe von 91.781,19 Euro zu vergeben.
Lieferung von Digitalfunkgeräten für die Feuerwehr Dunningen – Vergabebeschluss
Durch die landesweite Umstellung des BOS-Funks bei den Feuerwehren von analog auf digital sei die Neubeschaffung der entsprechenden Hardware nach Angaben von Bürgermeister Schumacher notwendig. Dies betreffe einerseits die Funktechnik in den Fahrzeugen, aber auch in den Gerätehäusern, sowie die Handsprechfunkgeräte. Die Ausschreibung sei federführend für die Feuerwehren im Landkreis vom Landratsamt Rottweil durchgeführt worden. Generell kämen die Hersteller Motorola oder Sepura in Betracht. Da in den Katastrophenschutzfahrzeugen der Einsatzabteilung Seedorf Sepura-Technik zum Einsatz kommen werde, entfalle Motorola. Die Firma KTF Selectric sei in Deutschland exklusiver Sepura-Vertriebspartner. Im Haushalt 2022 stünden Mittel in Höhe von 95.000 Euro zur Verfügung. Vom Land Baden-Württemberg werde im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Zuwendung Feuerwehrwesen eine Förderung in Höhe von 7.800 Euro gewährt.
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat votierten ohne weitere Beratung einstimmig für die Vergabe von Digitalfunkgeräten für die Feuerwehr Dunningen an die Firma KTF Selectric GmbH, Ehningen, als einzige und sogleich wirtschaftlichste Bieterin zum Angebotspreis in Höhe von 81.525,90 Euro brutto.
Durchführung von Baumaßnahmen des Eigenbetriebs Seniorenzentrum im Wirtschaftsjahr 2022
Zur Erhöhung der Rechtssicherheit solle die Gemeinde auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsbüros Beckner Büttner Held beabsichtigte Baumaßnahmen für jedes Wirtschaftsjahr noch einmal gesondert beschließen, so die Verwaltung. Des Weiteren solle der Eigenbetrieb zur Durchführung explizit verpflichtet werden.
Im Wirtschaftsplan 2022 seien in Dunningen, Haus am Adlerbrunnen, folgende Unterhaltungsmaßnahmen geplant: Verteilerwechsel mit Übergabe- und Frischwasserstation, H1 Anstrich Treppenhaus und Flurdecken, allgemeine jährliche Unterhaltung des Aufzugs und des Sondereigentums. Im Eschachtreff in Seedorf stünden die allgemeinen jährlichen Unterhaltungen des Aufzugs und der WEG (Feuerlöscher, Rauchmelder, Feststellanlage Automatiktüre) an.
Der Eigenbetrieb wurde durch einstimmigen Beschluss zur Durchführung der im Wirtschaftsplan 2022 benannten Unterhaltungsmaßnahmen verpflichtet.
Baugesuche
Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
· Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Dunningen-Seedorf, Hochwiesenstraße 7
· Neubau eines Carports in Dunningen-Seedorf, Felbenweg 22
· Umbau des bestehenden Wohnhauses, Ausbau des Dachgeschosses und Neubau einer Doppelgarage in Dunningen-Seedorf, Mörikestraße 25
· Anbau an das bestehende Wohnhaus und Neubau eines Carports in Dunningen-Seedorf, Bösinger Straße 9
Bekanntgaben
Eilentscheidung des Bürgermeisters
Um die Fertigstellung der Nutzungsänderung zur Kinderkrippe im Gebäude Jahnstraße 25 zu gewährleisten, musste die Vergabe der Schreinerarbeiten im Rahmen einer Eilentscheidung erfolgen. Die Maßschneiderei Franke aus Dunningen wurde mit den Schreinerarbeiten zum Angebotspreis von 29.980,86 Euro brutto beauftragt.
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung 2022 wurde genehmigt und wird ab 29.03.2022 rechtskräftig.
ELR-Programmentscheidung 2022
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat insgesamt fünf Projekte aus Dunningen in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für 2022 aufgenommen.
Ortsdurchfahrt Seedorf
Die Tempo 30-Schilder in der Ortsdurchfahrt Seedorf sollen voraussichtlich in den nächsten zwei Wochen aufgestellt werden.
Anmeldezahlen Eschachschule
Für das Schuljahr 2022/2023 liegen der Eschachschule insgesamt 46 Anmeldungen vor.
Flüchtlinge
Aufgrund der Ukraine-Krise sind bislang in der Gemeinde insgesamt 31 Flüchtlinge in privaten Unterkünften untergebracht worden. Dabei handelt es sich überwiegend um Frauen, Kinder und ältere Personen.
Termine
Am 22.07.2022 findet für die Gemeinde- und Ortschaftsräte mit dem Forstamt eine Waldbegehung statt.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur Errichtung eines Waldkindergartens, der Ortsrandeingrünung im Baugebiet Eschenwiesen, dem Rückschnitt von gemeindlichen Obstgehölzen, zu PV-Freiflächenanlagen, Wohnmobilstellplätzen und Tiny-Häusern.
Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 07.02.2022
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 07.02.2022
Erlass der Haushaltssatzung 2022 mit Feststellung des Wirtschaftsplans 2022 für den Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“ und Feststellung des Wirtschaftsplans 2022 für den Eigenbetrieb „Energie-Wasser“
Nach der Vorberatung des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2022 in einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates Dunningen und des Ortschaftsrates Lackendorf am 24.01.2022 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne 2022 jeweils einstimmig festgestellt. Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2022 – 2025 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Ergebnishaushalt ergaben sich u.a. folgende Änderungen:
Mehrerträge bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen aufgrund der internen Leistungsverrechnung (+ 82.930 Euro).
Mehraufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen, sonstige Gebäude, Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen (+3.000 Euro)
Mehraufwendungen Mieten und Pachten, Leasing Tablets Gemeinderäte (+4.000 Euro)
Mehraufwendungen Leasing, Dienstwagen Bürgermeister Mazda (+3.000 Euro).
Mehraufwendungen Haltung von Fahrzeugen (+2.500 Euro)
Das veranschlagte ordentliche Ergebnis verbessert sich in der Summe um 69.570 Euro von bisher 326.130 Euro auf nunmehr 395.700 Euro.
Im Finanzhaushaushalt ergaben sich keine Änderungen.
Im Bereich der Eigenbetriebe ergaben sich ebenfalls keine Änderungen.
Entwicklung der Verbindlichkeiten
Der Haushaltsplan 2022 beinhaltet keine Darlehensaufnahme. In der mittelfristigen Finanzplanung ist für das Jahr 2024 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.500.000 Euro geplant.
Im Haushaltsjahr 2022 werden 54.000 Euro planmäßig getilgt. In den Jahren 2022 bis 2025 werden aller Voraussicht nach 216.000 Euro (2022: 54.000 Euro, 2023: 54.000 Euro, 2024: 16.500 Euro; 2025: 91.500 Euro) getilgt.
Vergleichende Pro-Kopf-Verschuldungen stellen sich wie folgt dar:
Gemeinden | Eigenbetriebe der Gemeinde |
Summe | |
Landkreis Rottweil (31.12.2020) |
115,00 Euro |
917,00 Euro |
1.032,00 Euro |
Land Baden-Württemberg (31.12.2020) |
483,00 Euro |
788,00 Euro |
1.271,00 Euro |
Gemeinde Dunningen |
39,22 Euro |
161,19 Euro |
200,41 Euro |
Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“
Erfolgsplan 2022
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat Erträge i. H. v. 341.300 Euro und Aufwendungen i. H. v. 614.900 Euro. Er weist einen Verlust in Höhe von 273.600 Euro aus.
Vermögensplan 2022
Der Vermögensplan hat ein Volumen von 282.600 Euro und beinhaltet keine Investitionen.
Im Jahr 2022 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen.
Nach Abzug der Tilgungen von 9.000 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2022 27.000 Euro; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 4,21 Euro.
Eigenbetrieb Energie-Wasser“
Erfolgsplan 2022 Sparte „Energie“
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Energie“ hat Erträge in Höhe von 367.500 Euro und Aufwendungen in Höhe von 367.500 Euro. Er weist einen Gewinn in Höhe von 0 Euro (Vorjahr 0 Euro) aus.
Vermögensplan 2022 Sparte „Energie“
Der Vermögensplan des Wirtschaftsplanes „Energie“ hat ein Volumen von 610.700 Euro.
Erfolgsplan 2022 Sparte „Wasser“
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Wasser“ hat Erträge in Höhe von 587.800 Euro und Aufwendungen in Höhe von 587.900 Euro. Er weist einen Verlust in Höhe von - 100 Euro (Vorjahr: 3.000 Euro) aus.
Vermögensplan 2022 Sparte „Wasser“
Der Vermögensplan des Wirtschaftsplanes „Wasser“ hat ein Volumen von 360.900 Euro.
Im Jahr 2022 sind Kreditaufnahmen im Bereich Energie von 408.700 Euro und im Bereich Wasser in Höhe von 198.700 Euro vorgesehen. Nach Abzug der Tilgungen von 40.920 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2022 1.007.201,16 Euro, davon 241.300 Euro Inneres Darlehen von Gemeinde an Eigenbetrieb Energie - Wasser; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 156,98 Euro.
Erschließung Wohngebiet „Brunnenäcker II“ – Vergabebeschluss
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Rand im Kernort Dunningen und umfasst eine Bruttofläche von ca. 2,3 ha. Insgesamt sollen 26 Wohnbaugrundstücke neu erschlossen werden. Dabei stehen neben den Kanalbauarbeiten die Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Wasserleitung und der komplette Straßenbau zur Ausführung an. Die betreffenden Leistungen seien laut Vortrag des beauftragten Fachingenieurs Herrn Christ, Büro BIT, zwischenzeitlich öffentlich bzw. beschränkt ausgeschrieben worden und die Submissionen hätten stattgefunden.
Nach Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten an die Fa. Bantle aus Bösingen als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis in Höhe von 1.231.159,98 Euro brutto sowie die Verlegung der Wasserleitung an die Fa. Rack aus Renquishausen als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis in Höhe von 92.584,73 Euro brutto zu vergeben. Bei einem Gesamtbudget von zu vergebenden 1.575.000 Euro ergeben sich im Vergleich zur Kostenberechnung über alle Gewerke zum Zeitpunkt der Vergabe nach Angaben des Fachingenieurs Einsparungen in Höhe von ca. 251.000 Euro (ca. 13 %). Die Erschließungsarbeiten sollen im März/April 2022 beginnen und voraussichtlich im November 2022 beendet sein.
Baugesuche
Das Einvernehmen zum Abbruch eines Schuppens und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Dunningen-Seedorf, Hohenzollernstraße 15 wurde einstimmig erteilt.
Bekanntgaben
Rücknahme eines Baugesuchs
Nach Auskunft der Verwaltung wurde das Baugesuch zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit drei Garagen in Dunningen, Schramberger Straße 4, zwischenzeitlich zurückgenommen.
Betriebsleiterwohnungen
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine Bauvoranfrage in Dunningen-Seedorf, Unterbergenweg, Flst.-Nr. 1500 und 1518/10 informierte die Verwaltung darüber, dass eine zahlenmäßige Beschränkung betriebsbezogener Wohnungen rechtlich unzulässig sei.
Kommende Gemeinderatssitzung
Bürgermeister Schumacher informierte darüber, dass die kommende Gemeinderatssitzung am 21.03.2022 (nicht 21.02.2022) stattfinden werde.
Waldkindergarten
Wie Bürgermeister Schumacher ausführte, kann der ins Auge gefasste Standort für den Waldkindergarten am Pumphäusle aus Verkehrssicherheitsgründen nicht realisiert werden. Dies hätte ein Ortstermin mit Vertretern der Fachbehörden ergeben. Als mögliche Alternative soll nun ein Standort im Gewann „Eichen“ näher geprüft werden.
Verschiedenes
Es wurde nach den Fördermitteln für den geplanten Neubau des Kindergartens in Dunningen-Seedorf und einem Verzeichnis über bestehende historische Straßen in Dunningen gefragt.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und Ortschaftsrats Lackendorf vom 24.01.2022
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 24.01.2022
Einwohnerfragestunde
Eine Anfrage wurde gestellt zu den Bauplatzvergaberichtlinien.
Überprüfung der Gebührenhaushalte und der Steuerhebesätze im Hinblick auf die Haushaltsplanung 2022
Wie jedes Jahr überprüft die Verwaltung die Gebührenhaushalte
Kalkulation des Wärmepreises
Für die Kalkulation des Wärmepreises wurden die Planansätze für das Haushaltsjahr 2022 herangezogen. Bei Aufwendungen für das Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 367.500 € und abzugsfähigen Erträgen von 110.000 € belaufe sich der ungedeckte Aufwand auf 257.500 €. Durch den Grundpreis werde eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 52.000 € eingenommen, so dass sich nach deren Abzug ein bereinigter ungedeckter Aufwand in Höhe von 205.500 € ergebe. Unter Berücksichtigung des in 2022 geplanten Wärmeverkaufs in Höhe von 2.264.628 kWh, ergibt sich ein kostendeckender Wärmpreis von 0,09 €/kWh.
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss, den Wärmepreis, den die Endabnehmer an den Eigenbetrieb „Energie/Wasser“ ab 01.01.2022 zu entrichten haben, von 0,08 €/kWh auf 0,09 €/kWh zu erhöhen und den Leistungspreis (Grundpreis) weiterhin bei 22,50 €/kW Heizleistung zu belassen.
Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2022 schlägt die Verwaltung vor, die Wassergebühren auf Höhe von 1,69 €/m³ bei einer zu Grunde gelegten Wassermenge von 317.000 m³ zu belassen. Die im Jahr 2020 eingeführte Grundgebühr betrage pro Zähler und Jahr 12,18 € (1,00 €/monatlich).
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss, den Wasserzins und die Grundgebühr weiterhin bei 1,69 €/m³ bzw. 1,00 €/Monat zu belassen.
Kalkulation der Abwassergebühren
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2022 schlägt die Verwaltung vor, die Schmutzwassergebühr auf Höhe von 2,91 €/m³ unter Berücksichtigung einer geschätzten Abwassermenge von 275.000 m³ und umlagefähigen Kosten von 799.435 € zu belassen. Die Niederschlagswassergebühr betrage 0,31 €/m² unter Berücksichtigung der versiegelten Flächen von 770.000 m² und umlagefähigen Kosten von 242.515 €.
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss zum 01.01.2022 die Schmutzwassergebühr weiterhin bei 2,91 €/m³ bzw. die Niederschlagswassergebühr bei 0,29 €/m² zu belassen.
Überprüfung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B
Die Grundsteuerhebesätze A und B betragen seit 01.01.2012 unverändert 320 v. H. der Steuermessbeträge bzw. 330 v. H. der Steuermessbeträge.
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B unverändert zu belassen.
Überprüfung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zuletzt zum 01.01.2005 von 330 v. H. auf 340 v. H. der Bemessungsgrundlage erhöht.
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss, den Hebesatz bei der Gewerbesteuer unverändert zu belassen.
Haushaltsplan 2022 – Vorberatung
Dem Gemeinderat lag ein umfangreiches Zahlenwerk, bestehend aus den Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Seniorenzentrum“ und „Energie-Wasser“ zur Beratung vor.
Zu Beginn der Beratung führte Bürgermeister Schumacher in seiner Haushaltsrede in die Thematik ein. Die Rede ist nachfolgend wiedergegeben (es gilt das gesprochene Wort):
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinde- und Ortschaftsrats,
verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
etwas später als gewohnt und seitens der Verwaltung angestrebt, liegt Ihnen der Entwurf des Haushaltsplans 2022 vor. Dies ist schlichtweg der Situation geschuldet, dass wir in der gesamten Verwaltung im November und Dezember einen extrem hohen, nie dagewesenen und unvorhersehbaren Krankenstand verzeichnen mussten. Es war uns daher nicht möglich, bereits im Dezember in die eigentlichen Beratungen einzusteigen. Für diesen Umstand möchte ich um Verständnis bitten.
Eine spätere Beratung birgt jedoch auch einen Vorteil:
Die Orientierungsdaten des Landes zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung ändern sich gerade zum Jahresende immer in regelmäßigem Turnus. Diese sind insbesondere für den Ergebnishaushalt grundlegend wichtig. Diese konnten wir nun in der Endfassung in den Haushalt einfließen lassen und eben diese haben sich in den letzten Wochen des Jahrs nochmals zum Guten und Erfreulichen geändert – Frau Maier wird hierauf noch en detail eingehen.
Heute liegt Ihnen der Entwurf unseres vierten doppischen Haushalts vor. Der Finanzhaushalt stellt sich wiederum grundsolide dar mit einer niedrigen Prokopfverschuldung zum 31.12.2022 in Höhe von 162,80 Euro - wohlgemerkt mit Eigenbetrieben. Der Ergebnishaushalt entwickelt sich ebenfalls erfreulicherweise zum Positiven. Dies sind insbesondere höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer zu verdanken. Ich habe es bereits mehrfach hier im Gremium gesagt: Corona geht ganz offensichtlich kommunalhaushaltsrechtlich betrachtet schadlos an unserer Gemeinde vorbei. Wir planen mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 326.130 Euro ab.
Bei den Steuern und Gebühren schlagen wir Ihnen in diesem Jahr keine Erhöhungen aber auch keine Minderungen vor. Wir sollten uns aber für den Haushalt 2023 überlegen, die Hebesätze bei der Gewerbesteuer anzupassen. Hier wird die Verwaltung im Laufe des Jahres gesondert auf die Gremien zugehen.
Meine Damen und Herren,
die Gemeinde Dunningen hält für die Bevölkerung eine grundsolide Infrastruktur bereit. Dies bedeutet aber auch, dass für getätigte Investition der Berg an Abschreibungen größer wird und dieses Geld nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung steht.
Die Budgetverantwortlichen der Gemeindeverwaltung haben sich nach der Mittelanmeldung für den Haushalt 2022 nochmals intensiv über Einsparmöglichkeiten diskutiert und beraten. Wir haben hierbei Maßnahme für Maßnahme und Position für Position untersucht und, wo immer möglich, Planansätze gestrichen oder herabgesetzt. Die Mittelanmeldungen der Budgets wurden insofern nicht eins zu eins in den nun vorliegenden Entwurf übernommen. Dies ungeachtet der Tatsache, dass wir im Ergebnishaushalt in diesem Jahr einen Überschuss erwirtschaften.
Es wird wiederum Hausaufgabe der Verwaltung sein, im Rahmen des Vollzugs unseres Haushaltsplans auf Einsparmöglichkeiten zu achten und diese auch zu nutzen. Dies müssen wir uns hier auf der Verwaltungsbank auch ins Hausaufgabenheft schreiben und Sie können versichert sein, dass wir dies auch tun werden.
Die drei Themenschwerpunkte Bauhof, Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr beschäftigen Gemeinderat und Verwaltung nunmehr bereits viele Jahre. In Teilen hat der Gemeinderat hierzu bereits Beschlüsse gefasst. So wurde am 28.09.2015 beschlossen, das Dorfgemeinschaftshaus mit Bauhofgebäude bis spätestens 31.12.2022 im Rahmen des Sanierungsprogramms „Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Alte B 462“ zu sanieren oder abzubrechen und neu aufzubauen. In diesem Gebäude erhält der Musikverein Dunningen geeignete Räumlichkeiten. Ein baldiger Sanierungs- oder Baubeginn ist anzustreben.
Dringender Handlungsbedarf besteht jedoch in allen drei Bereichen. Beim Dorfgemeinschaftshaus und beim Bauhof haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten keine größeren Sanierungsmaßnahmen stattgefunden. Die Unfallkasse Baden-Württemberg als Unfallversicherungsträger der Gemeinde hat hinsichtlich des Bauhofs und der Feuerwehr eine Mängelliste erstellt. Diese erwartet eine zeitnahe Behebung der aufgestellten Mängel. Hier laufen wir darüber hinaus Gefahr, dass wir in den persönlichen Haftungsbereich des Bürgermeisters geraten, sollten wir nicht handeln.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen unsicheren Entwicklung der Gemeindefinanzen wurden eine Diskussion sowie entsprechende Beschlüsse im Einvernehmen zwischen Verwaltung und Gemeinderat aufgeschoben. Nachdem nunmehr klar ist, dass Corona keine negativen Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen haben wird, können und müssen die Diskussionen geführt werden – und Sie werden geführt.
Bereits im Vorfeld der Haushaltsplanberatung hat der Gemeinderat bei lediglich einer Enthaltung Grundsatzbeschlüsse dahingehend gefasst, dass im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord im kommenden Jahr ein Neubau errichtet werden soll. Dies schafft uns räumlicher Spielraum rund um die Filetgrundstücke am Dorfbach. Der Ihnen vorliegende Haushalt enthält Planungsraten für den Bauhofneubau aber auch für die Themenpunkte Proberaum Musikverein und Feuerwehrgerätehaus Dunningen.
Meine Damen und Herren,
Dunningen ist und bleibt ein attraktiver Wohn- und Zuzugsort. Bereits jetzt stellt die Gemeinde den Eltern ein umfangreiches Betreuungsangebot in unseren drei kommunalen Kindergärten sowie im kirchlichen Kindergarten St. Martinus zur Verfügung. Dieses reicht von der Betreuung in Kinderkrippen ab dem ersten Lebensjahr über flexible Öffnungszeiten bis hin zur Ganztagesbetreuung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns besonders wichtig und nehmen wir hierbei stets als Richtschnur. Die steigende Einwohnerzahl ist grundsätzlich sehr erfreulich, hat jedoch auch ganz konkrete Auswirkungen auf Kindergartenplätze, welche wir aufgrund des gesetzlichen Rechtsanspruches der Eltern auch vorhalten müssen.
Die Kindergartenbedarfsplanung zeigt hingegen, dass wir sowohl im Regelkindergarten als auch in der Kleinkindbetreuung insgesamt zu wenige Plätze haben und ungeachtet aller Anstrengungen auch weiterhin haben werden. Der Gemeinderat hat daher im Herbst beschlossen, die gemeindeeigene Wohnung im früheren Schwesternwohnheim in der Jahnstraße auszubauen, so dass eine weitere Krippengruppe in der Gemeinde – die erste im Gemeindekindergarten Dunningen – zur Verfügung stehen wird.
Der entsprechende Bauantrag ist heute auf der Tagesordnung. Auch in der Seedorfer Pfarrhausgruppe werden weitere U3-Plätze geschaffen. Darüber hinaus planen wir die Einrichtung eines Waldkindergartens mit vorerst 20 Plätzen in der Regelbetreuung.
Wir betreiben jedoch – und das ist mir wichtig zu betonen – ungeachtet der genannten Anstrengungen aktuell lediglich Symptombehandlung bzw. wir löschen nur die größten Feuer. Ihnen allen liegt die mittelfristige Kindergartenbedarfsplanung von Biregio vor, welche eindrücklich gezeigt hat, welche Herausforderungen vor uns liegen. Selbst der Kindergartenneubau in Seedorf schafft hier keine große Besserung – sollten wir diesen lediglich als Ersatz für das bestehende Gebäude nutzen.
Und lassen Sie mich aussprechen, worüber sich sicherlich auch bereits das eine oder andere Mitglied des Gemeinderats Gedanken gemacht hat: möglicherweise müssen wir – sicherlich in sehr deutlich reduzierter Gruppenzahl – das bestehende Gebäude auch weiterhin nutzen. In Dunningen selbst stehen sowohl dem Martinus-Kindergarten als auch dem Gemeindekindergarten keine räumlichen Erweiterungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung. Auch werden wir uns mittelfristig ganz zwangsläufig über Kindergartenplätze in Lackendorf Gedanken machen müssen zumal wir hier gemeindeeigene Räumlichkeiten – wenn auch sanierungsbedürftig – zur Verfügung.
Aber – und das ist mir gleichfalls wichtig zu betonen – eins nach dem anderen: zunächst müssen wir uns um den Kindergartenneubau Seedorf kümmern. Architekt und Fachplaner arbeiten mit Hochdruck an der Planung. Wir werden den Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen über die aktuelle Planung informieren.
Wenn wir wissen, was wir wollen, wenn wir wissen, was es kostet, können wir an die Finanzierung gehen. Bei dieser Größenordnung sind wir zwingend auf Fördermittel angewiesen.
Dies betrifft einerseits den Ausgleichsstock, wo wir bereits vor geraumer Zeit erste positive Signale seitens des Regierungspräsidiums erhalten haben. Das Investitionsprogramm des Bundes für die Kinderbetreuungsfinanzierung hingegen ist überzeichnet. Und dieses Förderprogramm brauchen wir ebenfalls. Weitere Anträge werden jedoch seit Monaten nicht mehr angenommen. Der aktuellen Koalitionsvereinbarung ist zu entnehmen, dass der Bund bzw. das Land die Auflage eines weiteren Investitionsprogramms zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege beabsichtigt.
Umso wichtiger ist es, ausschreibungsreife Planungen in der Schublade zu haben, um diese dann herausholen zu können, wenn Fördermittel abgreifbar sind. Insofern möchte ich nochmals deutlich machen: wir befinden und immer noch in der Planungsphase. Ein Baubeschluss kann ich guten Gewissens dem Gemeinderat erst dann vorlegen, wenn eine grundsolide Finanzierung vorliegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
abschließend danke ich allen Kräften in der Verwaltung, welche für die Erstellung dieses Haushalts verantwortlich zeichnen. Zuvorderst unserer Kämmerin Frau Maier, welche heute ihren ersten Haushalt vorstellen darf und – soweit darf ich mich sicher hinauslehnen – diesen mit Bravour bestehen wird. Ein weiterer Dank gilt Frau Manuela Götze als wichtige Kraft in der Kämmerei aber auch den Amtsleitern und Stellvertretern Karola Heinz, Rafael Burri, Frank Fahrner und Annette Schmidt sowie den Mitarbeiterinnen in der Kämmerei.
Ich freue mich auf das kommende Jahr und die damit verbundenen Herausforderungen und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam, das heißt Gemeinde-, Ortschaftsrat, Verwaltung, Mitarbeiter und Funktionsträger unsere Gemeinde im kommenden Jahr wieder ein Stück weit voranbringen.
Im Anschluss daran ging Frau Maier auf die Eckdaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der beiden Eigenbetriebe ein.
Haushaltsplan 2022 – Ergebnis- und Finanzhaushalt inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2025
Frau Maier präsentierte dem Gemeinderat den vierten doppischen Haushaltsplan.
Der Ergebnishaushalt 2022 weist geplante ordentliche Erträge in Höhe von 19.382.020 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 19.055.890 € auf. Somit ergibt sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von 326.130 €.
Im Haushaltsjahr 2022 sind kein außerordentlicher Ertrag und auch kein außerordentlicher Aufwand geplant. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Sonderergebnis von 0.
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 19.382.100 Euro
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 19.069.300 Euro
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 312.800 Euro
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 Euro
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 Euro
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 Euro
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 312.800 Euro
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 18.677.200 Euro
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 17.343.800 Euro
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 1.333.400 Euro
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.267.230 Euro
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.884.200 Euro
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -2.616.970 Euro
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.283.570 Euro
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 54.000 Euro
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -54.000 Euro
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.337.570 Euro
In 2022 sind keine Kreditermächtigungen geplant, ebenso keine Verpflichtungsermächtigungen.
Die Investitionen wurden nach der Vorberatung im Umwelt- und Technikausschuss vom 10.11.2021 aufgrund den Beschlüssen aus den Gemeinderatssitzungen vom 29.11. und 13.12.2021 ergänzt.
Kämmerin Maier stellte weiterhin die Planzahlen zu den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes Seniorenzentrum und dem Eigenbetriebes Energie-Wasser vor.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die vorgetragenen Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne in die endgültige Haushaltssatzung 2022 zu übernehmen, die vom Gemeinderat am 07.02.2022 beschlossen wird.
Bekanntgaben
Sonderförderprogramm Sirenen
Die Verwaltung gab bekannt, dass der Zuwendungsbescheid für das Sonderförderprogramm Sirenen über den maximalen Zuwendungsbetrag in Höhe von 67.250 Euro am 09.12.2021 eingegangen sei.
Ausfallhaftung der Gemeinde
Die Ausfallhaftung der Gemeinde für private Baudarlehen bei der L-Bank beträgt zum 01.01.2022 ein Drittel des Betrages von 550.467,97 Euro und beläuft sich damit auf 183.489,32 Euro.
Termine
Bürgermeister Schumacher erinnerte die Gemeinde- und Ortschaftsräte an die Informationsveranstaltung des Zweckverbandes Abwasserreinigung Eschachtal zur Sanierung der Kläranlage Horgen am 27.01.2022 sowie die Seminarfahrt nach Berlin vom 13.10.2022 bis 16.10.2022.
Anfragen
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Baugesuche
Zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Dunningen-Lackendorf, Waldstraße 7, wurde das Einvernehmen der Gremien einstimmig erteilt.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2022
Baugesuche
Zur Bauvoranfrage, ob der Anbau an das bestehende Wohngebäude in Dunningen, Stampfe 23, entsprechend den eingereichten Planvorlagen zulässig ist, wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt. Ebenfalls einstimmig erfolgte das Einvernehmen zum Umbau einer Wohnung zur Kinderkrippe in Dunningen, Jahnstraße 25.
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn
Die Gemeindeverbindungsstraße von Seedorf nach Heiligenbronn weist seit einigen Jahren erhebliche Straßenschäden auf, die in ihrer Wirkung zumindest stellenweise die von der Gemeinde zu leistende Verkehrssicherungspflicht in Frage stellt. Zur Klärung dieser Problematik konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Christ von den BIT-Ingenieuren begrüßen.
Nach Angaben des Fachingenieurs sei mittlerweile eine tiefergehende und flächendeckende Erneuerung der Straße wirtschaftlicher als kurzfristig zu wiederholende Schlaglochsanierungen. Die Trassenlänge betrage ca. 2,5 km bei einer derzeitigen mittleren Ausbaubreite zwischen 5,10 und 5,40 m was den heutigen Anforderungen und dem vorhandenen Verkehrsaufkommen nicht mehr genüge.
In den zurückliegenden Jahren, so der Fachingenieur weiter, habe sich das Fräsrecycling als Sanierungsvariante bewährt, da hierdurch gute technische Ergebnisse bei einem im Verhältnis zur grundhaften Erneuerung moderaten finanziellen Einsatz erzielt werden könnten. Durch eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 6,00 m könne dem vorhandenen Verkehrsaufkommen Rechnung getragen werden.
Nach der Kostenberechnung des Ingenieurbüros sei mit reinen Baukosten in Höhe von ca. 770.000 € brutto einschließlich Nebenkosten in Höhe von ca. 60.000 € brutto zu rechnen. Im Haushalt 2022 sind für die Maßnahme insgesamt Mittel in Höhe von 830.000 € einschließlich Baunebenkosten vorgesehen. Mit einer Fertigstellung könne im Herbst 2022 gerechnet werden.
Der vorgelegten Entwurfsplanung wurde zugestimmt und die Ausschreibung zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn sowie der Abschluss eines Ingenieurvertrages mit den BIT-Ingenieuren, Villingen-Schwenningen, zum Angebotspreis von 51.274,55 € brutto vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Annahme von Spenden
Geldspenden im Wert von über 100 Euro wurden für den Kindergarten Dunningen in Höhe von insgesamt 4.545 Euro sowie für die Jugendarbeit in Höhe von 600 Euro angenommen. Geldspenden im Wert von weniger als 100 Euro wurden ebenfalls für den Kindergarten Dunningen in Höhe von insgesamt 113,50 Euro angenommen. Darüber hinaus wurde eine Sachspende in Form von Lebensmitteln für den Einsatz der Feuerwehr im Katastrophengebiet in Höhe von 200 Euro angenommen. Der Gemeinderat erteilte einstimmig die Annahme der genannten Spenden.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2021
Erschließung Wohngebiet „Brunnenäcker II“
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Christ vom Büro BIT-Ingenieure aus Villingen begrüßen. Nachdem der Gemeinderat am 18.10.2021 die Satzung für den Bebauungsplan „Brunnenäcker II“ beschlossen hatte und dieser mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig wurde, sei auf der Planfläche Baurecht entstanden. Auf einer Geltungsbereichsfläche von 2,34 Hektar werden. insgesamt 26 Wohnbaugrundstücke planungsrechtlich ausgewiesen. Die resultierende und zur Vermarktung anstehende Nettobauplatzfläche belaufen sich auf circa 16.000 Quadratmeter. Damit eine zügige Umsetzung der Erschließung erfolgen kann, wurde zwischenzeitlich seitens der BIT-Ingenieure eine Entwurfsplanung der Erschließung erarbeitet.
Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung werde durch die Einbindung einer Hauptachse in die benachbarten Erschließungsstraßen Bühl- und Zeilenweg, welche im Trennprinzip mit einem fahrbahnbegleitenden, gepflasterten Gehweg konzipiert sind, erfolgen. Dadurch werde eine für die Anbindung des Gebietes günstige Ringerschließung entstehen. Die Trassenlänge beträgt bei einer Ausbaubreite von sieben Metern (5,50 Meter Fahrbahn und 1,50 Meter Gehweg) somit circa. 250 Meter. Um nördlich des jetzigen Plangebietes weitere Flächen erschließen zu können, werde die Straße bis zur Geltungsbereichsgrenze auf einer Länge von rund 40 Metern fortgeführt. Die im östlichen Bereich gelegenen Bauplätze sollen durch drei kurze Stichwege im Mischprinzip ohne Gehwege, jeweils circa 30 Meter lang, erschlossen werden. Um dem entstehenden Parkdruck Rechnung zu tragen, werde man insgesamt 18 öffentliche Stellplätze in gepflasterter Bauweise herstellen. Die Höhe der geplanten Straßen folgt in etwa dem bestehenden Gelände.
Entwässerung
Die Entwässerung der Baugrundstücke werde im Trennsystem erfolgen. Das häusliche Schmutzwasser wird über neu herzustellende Hauptleitungen an die vorhandene Ortskanalisation angeschlossen. Der bestehende Mischwassersammler aus dem Gebiet Brunnenäcker/Steineleh werde in die neue Erschließungsstraße umgelegt und neu an das im östlichen Bereich des Gebietes vorhandene Regenüberlaufbecken angeschlossen werden. Zur Ableitung des Oberflächenwassers werde ein neuer Regenwasserkanal in die Erschließungsstraßen eingelegt. Zusammen mit dem vorhandenen Regenwassersammler aus Brunnenäcker/Steineleh soll es dem Dorfbach zugeführt werden. Vor Einleitung in den Vorfluter wird das Regenwasser durch ein in Erdbauweise erstelltes Regenrückhaltebecken (RRB) auf den Abfluss, der in der unbebauten Ursprungsfläche entsteht, gedrosselt. In das Einzugsgebiet des Beckens wird dabei nicht nur das Plangebiet selbst, sondern auch die im östlichen Bereich angrenzende Feldflur (circa zwei Hektar) eingerechnet. Deren Oberflächenwasserabflüsse werden über den offenen Entwässerungsgraben am östlichen Gebietsrand dem neuen Regenwassernetz zugeführt. Um das fortführende Netz (verdohlter Dorfbach) hydraulisch nicht zu überlasten, stehe die Bereitstellung eines größtmöglichen Regenrückhaltevolumens unter maximaler Ausnutzung der dafür zur Verfügung stehenden öffentlichen Grünfläche im Vordergrund. Mit den über den Bebauungsplan festgesetzten Retentionszisternen (fünf Kubikmeter je Bauplatz) wird somit ein Gesamtvolumen von 730 Kubikmetern geschaffen. Durch den Volumenüberschuss von 280 Kubikmetern kann sogar das im Trennsystem entwässerte Teilgebiet aus Brunnenäcker/Steineleh (circa ein Hektar), welches bis dato ungedrosselt am Dorfbach angeschlossen war, einer Rückhaltung zugeführt werden. Dadurch sorge man für die Entlastung der Bestandssituation.
Wasserversorgung
Die Wasserversorgung der Baugrundstücke werde durch eine neue Hauptleitung (GGG DN 150) und über die Herstellung von Hausanschlüssen gesichert. Die Leitung im Bühl- und im Zeilenweg solle in die dort vorhandene Wasserversorgung eingebunden werden. Löschwasser könne dann über die Schachthydranten und über einen neuen Überflurhydranten entnommen werden.
Glasfaser
Die Versorgung des Plangebietes mit Glasfaser wurde durch die Vodafone BW GmbH bereits geplant. Die Telekom AG habe sich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden, ob ihrerseits eine Verkabelung des Gebietes durchgeführt werde.
Versorgungsmedien
Darüber hinaus werde das Plangebiet mit den üblichen Versorgungsmedien hinsichtlich der Strom- und Gasversorgung von der Netze BW beziehungsweise den Stadtwerken Schramberg ausgestattet.
Die erste Kostenberechnung wurde auf Grundlage der Erschließungsplanung bereits aufgestellt. Die Baukosten einschließlich der Nebenkosten belaufen sich auf 1.853.000 Euro. Die Mittel wurden im Haushaltsplan 2022 bereits eingestellt. Die zeitliche Projektabwicklung werde im nächsten Jahr erfolgen. Je nach Witterung ist der Baubeginn Anfang April 2022 angesetzt und im November 2022 solle das Bauende verzeichnet werden können.
Der Gemeinderat nahm die vorgelegte Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung zur Kenntnis und stimmte diesem einstimmig zu. Für die Arbeiten soll mit dem Büro BIT-Ingenieure aus Villingen ein Ingenieurvertrag abgeschlossen werden. Das Gremium fasste den Ausschreibungsbeschluss und stimmte dem Abschluss eines Ingenieurvertrags mit dem Büro BIT-Ingenieure zu.
Kanalsanierung in Seedorf im Zuge der EKVO
Für den Ortsteil Seedorf wurde im Jahr 2019/2020, auf Basis der Eigenkontrollverordnung und den zugehörigen Kanal-TV-Untersuchungen, ein Kanalsanierungskonzept entwickelt. In diesem Konzept wurden die Schadensbilder und ihre gemäß des dwa Arbeitsblatts M 149 vorzunehmende Schadens- und Zustandsklassifikation dokumentiert. Eine Gesamtlänge von ca. 17,2 Kilometer Misch-, Schmutz- und Regenwasserleitungen wurden ausgemessen. Demzufolge wurde die Einteilung in die Klassen null bis fünf vorgenommen. Die Zustandsklasse fünf entspreche einer Sofortmaßnahme und sei die schlechteste Benotung. Die Zustandsklasse null entgegen entspreche dem schadensfreien und somit abnahmereifen Zustand. Als erstes Maßnahmenpaket im Zuge der Umsetzung des Sanierungskonzeptes stehe die geschlossene Sanierung von Kanalhaltungen in Schadensklasse fünf an. Dadurch werden rund zehn Prozent (ca. 650 m) der sich in dieser Schadensklasse befindlichen Haltungen (insgesamt ca. 6.500 m) saniert. Die Maßnahmen verteilen sich auf diverse Straßenzüge im Ortsteil Seedorf. Die Leistungen für die geschlossene Kanalsanierung wurden bereits beschränkt ausgeschrieben und die Submission habe am 29.11.2021 im Rathaus Dunningen stattgefunden.
Die auszuführenden Arbeiten seien Bestandteil der geschlossenen Kanalsanierung und umfassen zum einen die Inliner-Schlauchsanierung auf einer Länge von 300 Metern sowie Fräsroboterarbeiten auf einer Länge von 350 Metern. Die wirtschaftlichste Bieterin war die Firma Rossaro aus Aalen mit einer Angebotssumme in Höhe von 99.174,49 Euro.
Insgesamt wurden acht Leistungsverzeichnisse ausgegeben, wovon sieben Angebote eingereicht wurden. Alle Bieter haben die im Hauptangebot geforderten technischen Anforderungen erfüllt und vollständige Angebote abgegeben, so dass eine Wertung aller Angebote erfolgen konnte.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Rossaro aus Aalen, einstimmig zu.
Widmung der Schul- und Gemeindebücherei Dunningen als öffentliche Einrichtung der Gemeinde i.S.d. § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung
Die in den Räumen der Eschachschule Dunningen als Schul- und Gemeindebücherei geführte Einrichtung wurde seit ihrer Einrichtung in der Trägerschaft des Dunninger Forums geführt. Die Finanzierung erfolgte in der Vergangenheit durch die Gemeinde Dunningen. Aus diversen Gesprächen, sowohl mit Vertretern des Dunninger Forums, als auch mit der Leiterin der Bücherei wurde deutlich, dass die Zugehörigkeit der Gemeindebücherei zum Dunninger Forum in der Vergangenheit immer wieder zu unklaren Zuständigkeiten geführt habe, was vor allem für die Leiterin der Bücherei eine äußerst unbefriedigende Situation darstelle. Daher werde es als sinnvoll angesehen, die Einrichtung als Gemeindebücherei in der Form einer öffentlichen Einrichtung bei der Gemeinde zu führen. Diese Änderung solle zum 01.01.2022 erfolgen. Die Finanzierung laufe ab diesem Zeitpunkt komplett über den Haushalt der Gemeinde Dunningen.
Im Jahr 2022 werde das Gremium über einen neuen Namen, eine Benutzungsordnung, sowie über die Einführung einer Ausleihgebühr beraten müssen.
Dem Widmungsbeschluss, die Bücherei im Rahmen einer öffentlichen Einrichtung gemäß § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung ab dem 01.01.2022 fortzuführen, wurde zugestimmt.
Baugesuche
Folgendem Baugesuch wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
· Neubau einer Physiopraxis mit Doppelgarage, Porschestraße, Flst. 4781/7, Dunningen
Dem folgenden Baugesuch wurde zum wiederholten Male nach kurzer Beratung das Einvernehmen mehrheitlich versagt:
· Neubau eines Zweifamilienhauses mit drei Garagen in Dunningen, Schramberger Straße 4
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Energiemanagement
Über die Gemeinde Dunningen wurde in der vergangenen Ausgabe der Zeitschrift „die Gemeinde“ berichtet. In dem Bericht ging es um das Thema Klimaschutz, insbesondere um den § 7b Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW). Dieser Paragraf regelt die Pflicht der Erfassung des Energieverbrauchs. Die Gemeinde erfasse die Daten bereits seit dem Jahr 2014 und seit diesem Jahr werden die Verbraucherdaten auf das zur Verfügung gestellte Portal hochgeladen. Erwähnenswert sei ebenfalls der Erhalt des Siegels für ein ausgezeichnetes Energiemanagement der Gemeinde Dunningen.
Baugesuch Römerstraße 35, Dunningen
Wie die Verwaltung mitteilt, wurde seitens dem Landratsamt Rottweil dem Baugesuch in der Römerstraße 35 mit Ausweisung des Stellplatzes auf dem Nachbargrundstück mit der Flst.-Nr. 7530 als Baulast zugestimmt.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu den Wahlplakaten von der vergangenen Bundestageswahl, welche im Bereich der Bösinger Straße im Ortsteil Seedorf noch nicht abgehängt worden seien, zu der Räum- und Streupflicht, der Radwegbezuschussung sowie der Nachfolge von Berichterstatter Herr Schönfelder vom Schwarzwälder Boten.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29.11.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29.11.2021
Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschluss des Lärmaktionsplans für die Ortsdurchfahrt Seedorf im Zuge der L422
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Koehler von dem Ingenieurbüro Koehler & Leutwein aus Karlsruhe begrüßen.
Nach Ausführungen des Referenten seien mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rats vom 25.06.2002, durch die Umgebungslärmrichtlinie, neue Wege zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet worden. Ziel sei es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindern zu können, ihnen vorzubeugen oder den Umgebungslärm zu mindern. Nach einer Ermittlung der Umgebungslärmpegel und der daraus resultierenden Betroffenheit sind daran anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen. Neben geringeren Gesundheitskosten sollen sich durch die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung langfristig höhere Immobilienwerte und letztendlich auch höhere Steuereinnahmen ergeben. Insgesamt solle die Lärmaktionsplanung einen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger leisten.
Nach Angaben der Verwaltung wurde in der Vergangenheit für den Ortsteil Seedorf auf Basis einer Verkehrszählung eine Schallausbreitungsberechnung durchgeführt, die nahezu auf der gesamten Ortsdurchfahrt der L422 gesundheitsgefährdende Verkehrslärmimmissionen an Wohngebäuden feststellte. Zur Abwehr dieser Gesundheitsgefährdung wurde im Entwurf zum Lärmaktionsplan eine verkehrsrechtliche Maßnahme aus Lärmschutzgründen in Form einer Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geplant.
Zum Entwurf des Lärmaktionsplans wurden im Zeitraum von 06.04.2021 bis 14.05.2021 die Öffentlichkeitsbeteiligung und gleichzeitig die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der vorgestellte Lärmaktionsplan werde die nächsten Tage auf der Homepage der Gemeinde Dunningen bereitgestellt und alle fünf Jahre überprüft werden.
Abschließend führte Bürgermeister Schumacher aus, dass die Abkürzung über den Bereich Hochwiese, zur Umfahrung der Ortsdurchfahrt, nach Überprüfung keine Abkürzung darstelle. Sollte dieser Bereich, in Folge der Umsetzung des Lärmaktionsplans, jedoch häufig befahren sein, werde die Verwaltung eine entsprechende Beschilderung anbringen.
Der geforderte Radschutzstreifen könne durch die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 nicht mehr umgesetzt werden, so Bürgermeister Schumacher.
Der vorgestellte Lärmaktionsplan für die Ortsdurchfahrt Seedorf im Zuge der L422 in der Endfassung vom 27.10.2021 wurde einstimmig beschlossen.
Weiteres Vorgehen in Sachen Bauhof, Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehrhaus
Nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher beschäftigen die drei Themenschwerpunkte Bauhof, Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr den Gemeinderat und die Verwaltung nunmehr bereits viele Jahre. In Teilen hat der Gemeinderat hierzu in der Vergangenheit bereits Beschlüsse gefasst. So wurde bereits am 28.09.2015 beschlossen, das Dorfgemeinschaftshaus mit Bauhofgebäude bis spätestens 31.12.2022 im Rahmen des Sanierungsprogramms „Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Alte B 462“ zu sanieren oder abzubrechen und neu aufzubauen. In diesem Gebäude solle dann der Musikverein Dunningen geeignete Räumlichkeiten erhalten. Ein baldiger Sanierungs- oder Baubeginn solle somit angestrebt werden.
Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW), als Unfallversicherungsträger der Gemeinde, habe hinsichtlich des Bauhofs und der Feuerwehr eine Mängelliste erstellt, welche dem Gemeinderat bekannt sei. In Anbetracht der Mängelliste erwarte die UKBW eine zeitnahe Behebung der aufgestellten Mängel. Ein weiteres Zuwarten wird aus Sicht der Verwaltung nicht mehr allzu lange geduldet, führte Bürgermeister Schumacher aus. Hier laufe die Verwaltung darüber hinaus Gefahr, dass die Thematik in den persönlichen Haftungsbereich des Bürgermeisters geraten könne.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen unsicheren Entwicklung der Gemeindefinanzen wurde eine Diskussion sowie entsprechende Beschlüsse bis zum heutigen Zeitpunkt, seitens der Verwaltung, hinausgezögert. Nachdem nunmehr klar sei, dass Corona keine negative Auswirkung auf die Gemeindefinanzen hat, könne die Beratung nun geführt werden.
Die Verwaltung hat hierzu folgende Ansätze als Diskussionsgrundlage in die Beratung eingebracht:
Bauhof
Der Bauhof sollte aus Sicht der Verwaltung aus dem Ortskern ins Gewerbegebiet verlagert werden. Entsprechende Flächen stünden im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord zur Verfügung. Es wurde vorgeschlagen, die Planung für einen Neubau in die Wege zu leiten und im Haushalt 2022 Planungsmittel und in der mittelfristigen Finanzplanung Mittel für einen Neubau einzuplanen.
Feuerwehr
Die seitens der Feuerwehr und auch der UKBW vorgebrachten Mängel müssen behoben werden. Aus Sicht der Verwaltung sei hierfür ein entsprechender Anbau erforderlich. Im Bestand ließen sich die dargestellten Mängel nicht beheben. Der notwendige Umfang dieses Anbaus soll durch ein Architekturbüro ermittelt werden. Dies solle jedoch erst erfolgen, wenn im Handlungskonzept des kommunalen Starkregenrisikomanagements der neuralgische Standort des Feuerwehrgerätehauses näher untersucht wurde. Am Standort in der Brunnenstraße solle weiterhin festgehalten werden, sofern dies aus Sicht des Starkregenrisikomanagements vertretbar sei. Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde in der Vergangenheit bereits von Extern bestätigt, dass der Standort optimal sei und eine Verlagerung beispielsweise in Richtung Gewerbegebiet Kirchöhren die Einhaltung der Hilfsfrist gefährden würde.
Ohnehin fehlen der Gemeinde für einen Neubau an anderer Stelle die finanziellen Mittel. In den Haushalt 2022 sollen Planungsmittel eingestellt und Fördermöglichkeiten im Rahmen der VwV Z-Feu eruiert werden.
Dorfgemeinschaftshaus
Im Dorfgemeinschaftshaus seien nach Ausführungen von Bürgermeister Schumacher aktuell der Musikverein, der Turn- und Sportverein, der Ortsbauernverein und die Holzäpfelzunft untergebracht. Weitere Vereine nutzen das Gebäude lediglich als Lagerraum. Dringender Handlungsbedarf sieht die Verwaltung aktuell nur in Bezug auf den Musikverein. Für den Bau eines neuen Dorfgemeinschaftshauses im weiteren Sinne bestehe aus Verwaltungssicht kein Bedarf und wäre auch im Hinblick anderer, jedoch dringenderer kommunalen Maßnahmen, nicht vertretbar. Um dem Musikverein neue Räumlichkeiten bieten zu können, bieten sich unter anderem zwei Möglichkeiten an. Das jetzige Lagergebäude (Farrenstall) werde saniert. Der Farrenstall besitze mit seinem Fachwerk ohnehin die bessere Bausubstanz als das eigentliche Dorfgemeinschaftshaus. Im Erdgeschoss können Räumlichkeiten für den Musikverein entstehen. Das Dachgeschoss könne vorerst so bestehen bleiben und in einem zweiten Bauabschnitt mittelfristig saniert werden und gegebenenfalls einer weiteren Vereinsnutzung zugeführt werden. Das DRK erhalte in diesem Gebäude eine Unterkunft. Dies sei wichtig, weil eine alleinige Nutzung durch einen Verein im Städtebauförderprogramm förderschädlich wäre. Ohnehin komme es bei einem möglichen Anbau an das Feuerwehrhaus wiederum zu einer Raumkollisionen mit dem DRK. Zum anderen könne das jetzige Lagergebäude abgebrochen werden. Die freiwerdende Fläche solle zusammen mit der Grünfläche zwischen Bauhof/Dorfgemeinschaftshaus und Jahnstraße an einen Projektträger veräußert werden, welcher in enger Abstimmung mit der Gemeinde Geschosswohnungsbau betreiben solle. Auf der Fläche des jetzigen Lagergebäudes könne der Projektträger im Erdgeschoss einen Proberaum für den Musikverein errichten, im Obergeschoss dann gegebenenfalls Wohnungen. Die Räumlichkeiten für den Musikverein können dann im Rahmen eines Teileigentums wiederum von der Gemeinde erworben werden. Dieser Ansatz müsse im weiteren Verlauf jedoch seitens der Verwaltung intensiv geprüft werden und Vor- und Nachteile abgewogen werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der durch die Probentätigkeiten des Musikvereins ausgehenden Schallemissionen.
Das eigentliche Dorfgemeinschaftshaus – welches im Übrigen auch noch vermietete Wohnungen enthalte, könne bei beiden Alternativen vorerst bestehen bleiben. Beide Lösungsansätze sollen daher näher untersucht und entsprechende Planungsaufträge erteilt werden. Im Rahmen der Planung müssen die Alternativen auch förderrechtlich detailliert untersucht werden, heißt es seitens der Verwaltung.
Der Gemeinderat nahm die vorgestellten Ansätze der Verwaltung zur weiteren Verfahrensweise hinsichtlich des Bauhofs, des Dorfgemeinschaftshauses und des Feuerwehrhauses zur Kenntnis und stimmte dem Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich zu. Es werden somit entsprechende Planungsmittel in den Haushalt 2022 für den Neubau eines Bauhofs im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord, für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen sowie für die Umsetzung der im Sachverhalt dargestellten Varianten eingestellt.
Gaslieferung für das Jahr 2023
Einstimmig folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Gaslieferung für das Jahr 2023.
Nachdem der Gasliefervertrag bereits im Jahr 2018 nach vorheriger Bündelausschreibung von 2019 bis 2020 mit den Stadtwerken Radolfzell für die Gemeinde Dunningen und den Eigenbetrieb Energie-Wasser geschlossen und bereits zweimal, bis Ende 2022, verlängert wurde, empfehle die Gt-Service nach Angaben der Verwaltung die Verträge noch um ein weiteres Jahr, also bis Ende 2023 zu verlängern. Dabei solle es wie beim Strom eine Preisanpassung an die Börsenpreisentwicklung im Rahmen einer strukturierten Nachbeschaffung geben. Diese Anpassung entspreche einer Erhöhung von ca. 0,8 Ct/kWh.
Außerdem wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, für die Gaslieferung ab 2024 an der nächsten Bündelungsausschreibung teilzunehmen und den Gt-Service zur Auftragserteilung an den günstigsten Bieter zu bevollmächtigen.
Baugesuche
Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:
· Einbau von Dachgauben und Nutzungsänderung des Dachgeschosses, Jahnstraße 16, Flst. 35/1
· Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Scheune, Neubau eines Wohngebäudes mit drei Wohneinheiten, Waldmössinger Straße 6, Flst. 147
· Nutzungsänderung des bestehenden Ökonomiegebäudes zu Wohngebäude, Anbau einer Garage, Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Allmendweg 8, Flst. 214/3
· Neubau eines Carports, Staudenstraße 4, Flst. 2423/7
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Sanierung Turn- und Festhalle Seedorf, 1. Bauabschnitt
Nach Angaben der Verwaltung sollen die Elektroarbeiten diese Woche abgeschlossen werden. Die Endinstallation der Sanitärarbeiten erfolge in der nächsten Woche (KW 49). Eine eventuelle Verzögerung bei der Lieferung der WC-Trennwände könne seitens der Verwaltung leider nicht ausgeschlossen werden.
Corona-Pandemie
Wie Bürgermeister Schumacher berichtete, gab es in den vergangenen Wochen vermehrt Krankheitsausfälle im Bereich des Hauptamtes und der Kämmerei, was zur Folge habe, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2022 in diesem Jahr nicht mehr zur Vorberatung dem Gremium vorgelegt werden könne. Bürgermeister Schumacher bat in diesem Zusammenhang um Verständnis des Gremiums.
Ebenfalls informierte Bürgermeister Schumacher, dass die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz bei der Gemeinde Dunningen ab Montag, 29.11.2021 eingeführt wurde.
Dies bedeute für die Beschäftigten, dass nichtimmunisierte Personen nur dann den Arbeitsplatz aufsuchen dürfen, wenn diese eine Bescheinigung über einen negativen Antigentest vorgelegen, welcher nicht älter als 24 Stunden sein dürfe oder vor Ort, unter Aufsicht, ein Schnelltest durchgeführt werde müsse. Diese Vorgehensweise werde von den Vorgesetzten kontrolliert. Die Gemeinde stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwei Schnelltests pro Woche kostenlos zur Verfügung, die restlichen drei Schnelltests müssen vom Arbeitnehmer selbst beschafft und finanziert werden.
Impfzentrum/Testzentrum
Der Landkreis Rottweil bestrebe, so Bürgermeister Schumacher, erneut die Eröffnung eines Impfzentrums in Rottweil, jedoch fehle es noch an den dafür nötigen technischen Voraussetzungen. Die mobilen Impfteams, die für den Kreis Rottweil sowie den Schwarzwald-Baar-Kreis eingesetzt werden, seien bis Januar 2022 ausgebucht, jedoch werde seitens der Verwaltung weiterhin versucht einen Termin zu erhalten. Nach Ausführung von Bürgermeister Schumacher bestrebe die Gemeinde Dunningen eine erneute Öffnung des Testzentrums, jedoch gebe es mittlerweile bürokratische Hürden, im Vergleich zum Frühjahr 2021, die zunächst zu bewältigen sind.
Bürgermeister Schumacher appellierte abschließend nochmals an die gesamte Bevölkerung, sich impfen zu lassen.
Bürgertreff
Im Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie wurde der geplante Bürgertreff am Montag, 20.12.2021 abgesagt.
Anfragen
Anfragen wurden keine gestellt.
Verabschiedung
In der Gemeinderatssitzung wurde der langjährige Berichterstatter Herr Peter Schönfelder vom Schwarzwälder Boten in seinen wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. In seiner Ansprache würdigte Bürgermeister Schumacher die jahrelange Berichterstattung von Herrn Peter Schönfelder und dankte ihm dafür. Für seinen Ruhestand wünschte Bürgermeister Schumacher alles erdenklich Gute und viel Gesundheit. Als Präsent für seinen großen Einsatz und die geleistete Berichterstattung für die Gemeinde Dunningen erhielt Herr Schönfelder eine Dankeskarte sowie einen Gutschein.
Bericht aus der Sitzung des Umwelt-und Technikausschusses vom 10.11.2021
Bericht aus der Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses vom 10.11.2021
1. Besichtigungen
Pumphäusle Dunningen im Zuge der eventuellen Einrichtung eines Waldkindergartens
Nach Ausführungen von Bürgermeister Schumacher sehe die Gemeinde sowie das Forstamt den Bereich des Pumphäusles sowie des Trimm-Dich-Pfads Dunningen für die Einrichtung eines Waldkindergartens als geeigneten Standort an. Darüber hinaus könnte die Gemeinde die vorgegebenen Auflagen der Behörden in diesem Bereich mit geringem Aufwand und Kosten umsetzen. Bürgermeister Schumacher ergänzte, dass sich die Kinder in einem Waldkindergarten bei jeder Witterung und jeder Jahreszeit im Freien aufhalten und nur bei schlechter Wetterlage durch eine geeignete Räumlichkeit einen Rückzugsort benötigen, was ebenfalls, mit dem Pumphäusle, erfüllt werden könne. Die hohen Bäume im umliegenden Bereich müssten, so Bürgermeister Schumacher, aufgrund der Gefahrenlage bei Sturm und Unwetter, zum Schutz des Pumphäusles, gefällt werden. Das Dach sei jedoch, so heißt es seitens der Verwaltung, in einem akzeptablen Zustand und könne mit geringen Mitteln instandgesetzt werden. Handlungsbedarf gebe es lediglich im Bereich der Sanitären Anlagen, wobei nach Auflagen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Trockentoiletten ausreichend seien. Für die Umsetzung des Projektes wurden bereits 60.000 Euro im Haushalt 2022 veranschlagt. Bürgermeister Schumacher betont, dass diese Kosten in keiner Relation mit den Kosten für die Gründung einer neuen Gruppe, in einem der bestehenden Gemeindekindergarten, stehen würden. Zunächst möchte man mit einer Gruppe im Waldkindergarten beginnen, dennoch würde der Platz auch für zwei Gruppen ausreichen. Abschließend teilte Bürgermeister Schumacher mit, dass das Gebäude die meiste Zeit leer stehe und somit für die Nutzung zur Verfügung stehe.
Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn
Bereits im Jahr 2019 erfolgte die Sanierung der Brambachbrücke im Ortsteil Seedorf, die nunmehr eine breitere Durchfahrtsmöglichkeit biete. Im kommenden Haushaltsjahr werde nun auch die Gemeindeverbindungsstraße Seedorf – Heiligenbronn im Fräsrecycling Verfahren saniert, welches bereits auf dem Hochwald angewandt wurde, so Bürgermeister Schumacher. Die Kosten in Höhe von 800.000 Euro wurden bereits im Haushaltsplan 2022 vorgehalten. Ein Kostenvoranschlag vom Fachingenieurbüro liegt der Gemeinde bereits vor, teilte Bürgermeister Schumacher mit.
2. Haushaltsplan 2022
Vorberatung des Investitionsprogramms
Wie Bürgermeister Schumacher einführend betonte, stehe die Gemeinde nach einer ersten Bestandsaufnahme 4,4 Millionen Euro über dem Planansatz für das kommende Jahr. Grund dafür sei das gute Ergebnis, aus dem forstlichen Betriebsplan, welcher in der vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzung beraten wurde. Das Investitionsprogramm für 2022 und Folgejahre wurde anschließend von der Verwaltung erläutert. Bis zur abschließenden Beratung im Gemeinderat können sich die Plandaten jedoch noch ändern.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen für das kommende Jahr geplant:
Neubau des Bauhof Gebäudes im Industriegebiet Dunningen, Dorfentwicklung im Bereich Dorfgemeinschaftshaus/Bauhof für die Vereinsnutzung, Grunderwerb im Bereich des Gewerbegebietes Kirchöhren-Nord, Neuaufbau des Sirenennetzes, Umstellung der Schulbücherei zur öffentlichen Einrichtung, Umbau des Pumphäusles zum Waldkindergarten, Umbau des Wohnhauses Jahnstraße 25 für die Neuschaffung einer Krippengruppe sowie der Neubau des Kindergartens im Ortsteil Seedorf, Sanierung der Ortsdurchfahrt Lackendorf, Erschließung des Baugebiets Brunnenäcker II und die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Seedorf – Heiligenbronn.
Der Gemeinderat nahm das Investitionsprogramm nach geführter Beratung zur Kenntnis.
3. Bekanntgaben
Es erfolgten keine Bekanntgaben.
4. Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu dem geplanten Standort des Waldkindergartens am Pumphäusle und der Geruchsentwicklung in der Nähe des Steinbruchs in Dunningen.
Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 08.11.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2021
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu dem geplanten Waldkindergarten, dem Neubau eines Zweifamilienhauses mit drei Garagen in Dunningen, Schramberger Straße 4, der Parksituation beim Friedhof in Dunningen und der Müllentsorgung sowie der Entwässerungsrinne im Bereich des Friedhofwegs in Dunningen, des leerstehenden Gebäudes des ehemaligen Treff-Discount-Marktes und der geplanten Aufzugsanlage im Rathaus Dunningen.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
Vorberatung des forstlichen Betriebsplans
Zur Beratung des Forstlichen Betriebsplans 2022 konnte Bürgermeister Schumacher den Forstamtsleiter, Herr Kapahnke sowie Herr Revierleiter Unglaube begrüßen.
Der Forstamtsleiter schilderte zunächst die forstbetriebliche Situation 2021 und die Sachlage beim Holzeinschlag der Gemeinde Dunningen. Durch die insbesondere sehr nasse und kalte Witterung habe sich der Borkenkäfer, wie bereits im Vorjahr, weiter vermehrt und es seien sowohl Käferschäden an der Fichte als auch Trocken- und Käferschäden an der Tanne entstanden. Durch die Stürme im Frühjahr und auch die anhaltende Corona-Krise hätten sich extreme Marktstörungen ergeben, die bis heute anhalten.
Der Holzeinschlag in der Gemeinde Dunningen belief sich 2021 auf 6.345 Fm planmäßige Nutzung und 1.882 Fm zufällige, also durch Insekten, Dürre oder Sturm verursachte, Nutzung. Die zufällige Nutzung sei dabei im vergangenen Jahr durch die entsprechenden Witterungsverhältnisse stark angestiegen. Das Betriebsergebnis 2021 falle im Plan negativ aber im Vollzug sehr positiv aus und so könne bis zum Jahresende ca. 1.000 Fm mehr als veranschlagt zu Buche geführt werden. Es werde dennoch weiterhin versucht das derzeitige Preisniveau, trotz der entspannten Waldschutzsituation und des stabilisierenden Holzmarktes, zu halten.
Herr Kapahnke führte anschließend zum forstlichen Betriebsplan 2022 aus, dass weiterhin eine kritische Waldschutzsituation erwartet werde und auch die Witterung ausschlaggebend sei. Für den Holzeinschlag 2022 werde für rund 12.100 Fm ein Durchschnittspreis von rund 71,11 Euro erwartet. Daraufhin wurden Einzelpositionen des Plans erläutert.
Bei den Forstkultur- und Pflegemaßnahmen seien der Anbau von 500 Tannen, 500 Douglasien und verschiedener Laubbaumarten bei Aufwendungen einschließlich der Kultursicherung in Höhe von 36.600 Euro geplant. Für die Jungbestandspflege seien 58.000 Euro vorgesehen. Für die Wildschadensverhütung seien 25.400 Euro, die Borkenkäferbekämpfung 15.000 Euro und die Wegeunterhaltung 46.700 Euro veranschlagt. Stelle man die Einnahmen den Ausgaben gegenüber sei von einem Ergebnis von 200.000 bis 250.000 Euro auszugehen.
Danach berichtet Revierleiter Unglaube über den Vollzug des noch laufenden Jahres und erläutert die Planung für das kommende Jahr. Auch nach den Worten des Revierleiter sei das Jahr 2021 von schwierigen Bedingungen gekennzeichnet gewesen, dennoch hätte man durch das sehr feuchte Frühjahr kaum Ausfälle bei den Pflanzen zu verzeichnen gehabt, sodass nichts nachgepflanzt werden müsse.
Faktoren wie Nässe, Borkenkäfer, Sturmholz, vor allem im Heckenwaldbereich und die Corona-Pandemie habe erhebliche Probleme bereitet. Darüber hinaus habe die winterliche Arbeitsunterbrechung im Jahr 2021 bis Ende Februar angedauert, was, so Revierleiter Unglaube, auf die Folge der Klimaerwärmung zurückzuführen sei. Durch den nassen Sommer musste man im Oberen Heckenwald und Teufen sogar Gassen außerplanmäßig befestigen, um das angefallene Holz rücken zu können.
Im nächsten Jahr seien insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Jungbestandspflege und Verbisschutz vorgesehen. Sollte nichts Unvorhergesehenes dazwischenkommen, werde man planmäßig arbeiten können, so Revierleiter Unglaube abschließend.
Nach geführter Beratung wurde der forstliche Betriebsplan 2022 einstimmig vom Gremium verabschiedet.
Baugesuche
Folgendem Baugesuch wurde nach geführter Beratung das Einvernehmen nicht erteilt:
· Neubau eines Zweifamilienhauses mit drei Garagen in Dunningen, Schramberger Straße 4
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Corona-Pandemie
Wie Bürgermeister Schumacher berichtete, wurden die Kommunen vom Sozialministerium angehalten den diesjährigen Volkstrauertag, wie bereits schon im vergangenen Jahr, aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie, im kleinen Rahmen zu veranstalten.
Der geplante Bürgertreff im Dezember kann, so Bürgermeister Schumacher, nach aktueller Lage ebenfalls nicht im gewohnten Rahmen stattfinden. Die Verwaltung werde jedoch die Entwicklung der Pandemie in den nächsten Wochen abwarten und informiere die Bevölkerung zur gegebener Zeit entsprechend.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Bürgermeister Schumacher informierte, dass die Firma Bachleitner Technology in Dunningen bereits zum dritten Mal in zwei Jahren eine Förderung aus dem Programm Förderlinie „Spitze auf dem Land“ erhalten werde.
Baugebiet „Hüttensberg Mitte“ Bauabschnitt 2017
Die Straßenfeinbelagsarbeiten werden noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Anfragen
Es wurde eine Anfrage zu der Grundwasserabsenkung in der Dorfbachstraße gestellt. Dies soll in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen nochmals beraten werden.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2021
Einwohnerfragestunde
Es erfolgten keine Anfragen.
Zustimmung nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz zu Wahlen der Leitung der Gemeindefeuerwehr
Nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz i.V.m. §§ 10 Abs. 5 und 12 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Dunningen werden der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreter aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr, die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Gewählten werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.
Im Rahmen der am 24.09.2021 stattgefundenen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Dunningen wurden Herr Volker Hils zum Kommandanten und Herr Andreas Jehle zum ersten stellvertretenden Kommandanten sowie Herr Michael List zum zweiten stellvertretenden Kommandanten wiedergewählt. Bei der am 17.01.2020 stattgefundenen Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Dunningen wurden Herr Steffen Hils zum Abteilungskommandanten und Herr Armin Straub zum stellvertretenden Abteilungskommandanten wiedergewählt. Die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Lackendorf am 24.09.2021 erbrachte die Wahl von Herrn Michael List zum neuen Abteilungskommandanten und Herrn Michael Feilcke zum stellvertretenden Abteilungskommandanten. Herr Andreas Jehle als Abteilungskommandant und Herr Daniel Haag als stellvertretender Abteilungskommandant wurden anlässlich der am 24.09.2021 stattgefundenen Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Seedorf wiedergewählt.
Da die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen im Sinne des § 8 Abs. 5 Feuerwehrgesetz für dieses Amt, nach Angaben der Verwaltung, bei allen Gewählten vorliege und insofern keine Bedenken gegen die Wahl bestehe stimmte der Gemeinderat den Wahlen für die Leitung der Gemeindefeuerwehr einstimmig zu.
Kommunales Testzentrum Dunningen
Nach Ausführung von Bürgermeister Schumacher sei das kommunale Testzentrum der Gemeinde Dunningen vom 08.02.2021 bis zum 30.07.2021 in Betrieb gewesen und das Personal von der Feuerwehr Dunningen sowie vom DRK-Ortsverein Dunningen gestellt worden. Ohne diese beiden Organisationen wäre der Betrieb undenkbar gewesen, betonte Bürgermeister Schumacher. Innerhalb kürzester Zeit habe man Personal gefunden, welches geschult worden sei.
Sowohl seitens des Gemeinderats als auch aus der Bevölkerung sei regelmäßig die Freundlichkeit und die Professionalität aller Beteiligten betont und gewürdigt worden. Entsprechend der örtlichen Feuerwehrentschädigungssatzung habe man die Helferinnen und Helfer mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 12 EUR pro Mann und pro Stunde entschädigt.
Nach Angaben der Verwaltung fielen für den gesamten Betrieb des Testzentrums Kosten in Höhe von insgesamt 20.192,12 EUR an. Die Schnelltests seien vom Land Baden-Württemberg kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Den Ausgaben gegenüber stehen Einnahmen aus den Abrechnungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Höhe von 62.853,28 EUR, woraus sich ein Überschuss in Höhe von 42.661,16 EUR ergebe.
Aus Sicht der Verwaltung solle dieser Überschuss zur freien Verwendung Hälftig an die Organisationen ausbezahlt werden, welche sich für den Betrieb des Testzentrums zuvorderst verantwortlich zeichneten. Ein Verbleib im Gemeindehaushalt hielt die Verwaltung weder für finanziell erforderlich noch vor dem Hintergrund des immensen Einsatzes beider Organisationen für angebracht.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Auszahlung des Überschusses Hälftig an die Feuerwehr Dunningen und dem DRK Ortsverein Dunningen.
Bebauungsplan „Brunnenäcker II“
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christ vom Büro BIT begrüßen. Nachdem der Gemeinderat am 22.07.2019 bereits beschlossen hatte, den Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II“, Kernort Dunningen, im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen, habe man ebenso auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase nach § 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB § 13a BauGB verzichtet. Die Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO i.V.m. § 13a und § 13b BauGB für den Planbereich Wohngebiet „Brunnenäcker II“ sowie der Entwurf des Bebauungsplanes wurden am 22.07.2019 festgestellt.
In der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2019 wurden ebenfalls die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II“ beschlossen. Die im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden am 05.07.2021 in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat beraten. Aufgrund der durch den Abwägungsprozess in den Bebauungsplan einzuarbeitenden Änderungen wurde eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Zuge der erneuten Beteiligung seien nach Angaben der Verwaltung nur noch Stellungnahmen eingegangen, deren Hinweise redaktionell in die Planung einzuarbeiten seien. Unter anderem wurde eine Ausgleichsmaßnahme im Bereich des Regenrückhaltebeckens konkretisiert und eine Fläche für Versorgungsanlagen (Umspannstation) in den zeichnerischen Teil eingearbeitet.
Nach erfolgter Beratung nahm der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Brunnenäcker II“ zur Kenntnis und fasste einstimmig den Beschluss über den Bebauungsplan „Brunnenäcker II“ und die örtlichen Bauvorschriften Wohngebiet „Brunnenäcker II“ als Satzung.
Abrechnung von Baumaßnahmen
Der Gemeinderat nahm die Abrechnungen von folgenden Baumaßnahmen zustimmend zur Kenntnis:
· Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Alte B462“
· Pflastersanierung Seniorenzentrum „Haus am Adlerbrunnen“
· Endausbau Gewerbegebiet „Kirchöhren“
· Endausbau Baugebiet „Stockäcker – Bösinger Weg III“
· Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Lackendorf-Hochwald
· Endausbau Baugebiet „Hochwiese“ und Gewerbegebiet „Schafwiese-Hummelberg“
· Verkehrskonzept für den Bereich der Grundschule, des Kindergartens, der Turn- und Festhalle sowie des fit.S in Seedorf
Kindergartenbedarfsplanung 2021/2022
Nach den Angaben der Verwaltung habe jedes Kind seit 1996 mit Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Daneben hätten seit dem 01.08.2013 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ebenso seien die Gemeinden gem. § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Baden-Württemberg (KiTaG) verpflichtet, eine Bedarfsplanung zu betreiben, um auf die normierten Ziele eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes hinzuwirken. Hier beteilige die Gemeinde rechtzeitig die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die örtliche Kirchengemeinde, an ihrer Bedarfsplanung, welche dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) anzuzeigen sei.
Neben dem gesteigerten Anspruch an die Qualität der Betreuungsangebote seien im Bereich der U3-Betreuung zudem intensive Ausbauanstrengungen bei den Kindergartenplätzen notwendig. Seit dem Jahr 2005 habe die Gemeinde sukzessive den Ausbau von Krippenplätzen vorangetrieben und biete heute insgesamt 50 Krippenplätze (45 + 5 Sharingplätze). Die folgende Bedarfsplanung wurde bereits am 29.09.2021 im gemeinsamen Kindergartenausschuss und am 04.10.2021 im Ortschaftsrat Lackendorf erörtert und zugestimmt.
Die Entwicklung der Kinderzahlen basiert auf der Statistik der Geburtenzahlen vom März 2021. Danach könne für die Altersgruppe der 3-Jährigen bis Schuleintritt der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gerade erfüllt werden.
Da schon im kommenden Kindergartenjahr 2022/2023 die Plätze im Ü3 Bereich knapp seien und der Kindergartenneubau in Seedorf noch nicht fertig gestellt werde, wird es seitens der Verwaltung sehr begrüßt, dass zwei Erzieherinnen des Kindergartens in Seedorf auf den Träger mit der Idee der Schaffung eines Naturkindergartens mit 20 Plätzen in Seedorf zugegangen sind. Die Mitarbeiterinnen haben sich bereit erklärt, einen eventuellen Aufbau der Einrichtung zu begleiten.
Damit die Gemeinden Planungssicherheit haben, hat der Gesetzgeber im § 3 Abs 2a des KiTaG den Eltern die Verpflichtung auferlegt, die Träger mindestens sechs Monate vor der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Betreuungsangebots in Kenntnis zu setzen.
Gleichzeitig sollen die Träger im Rahmen der Bedarfsplanung berücksichtigen, dass auch ein Bedarf gedeckt werden kann, der aus einem vom Personensorgeberechtigten nicht zu vertretenden Grund kurzfristig entsteht (z. B. in Form von beruflichen Veränderungen oder den sofortigen Wegfall bestehender Betreuungsarrangements wg. Erkrankung von Tagespflegepersonen oder Großeltern).
Aktuell bestehe ein voraussichtlicher Mehrbedarf von mehr als 20 Plätzen. Nach Angaben der Verwaltung könne der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kleinkindbetreuung in der Gesamtgemeinde nicht mehr erfüllt und auch nicht durch Plätze in der Tagespflege gedeckt werden.
Die schnellste Lösung um noch Ende dieses Jahr fünf weitere Plätze in der Kleinkindbetreuung erhalten zu können, ist die Änderung der Betreuungsform der Außengruppe im Pfarrhaus Seedorf. Diese Gruppe werde aktuell als Familiengruppe mit zehn Plätzen für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt und fünf Plätzen für Kinder von ein bis drei Jahren angeboten. Sie werde dann als Krippe mit zehn Plätzen im Modell verlängerte Öffnungszeiten geführt werden können. Zumindest für das Kindergartenjahr 2021/2022 kann auf die zehn Plätze Ü3 verzichtet werden. Danach müsse wieder neu geprüft und entschieden werden. Für diese Maßnahme sei eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich. Personal, Ausstattung und geeignete Räume seien bereits vorhanden.
Laut Aussage der Verwaltung sei die Wohnung in der Jahnstraße 25 (angrenzend an die Turn- und Festhalle Dunningen, gegenüber des Gemeindekindergartens Dunningen) im EG frei geworden. Diese könne sich für eine Krippengruppe eignen. Die Wohnung hat ca. 80 qm Wohnraum und einen eigenen Zugang sowie Außenfläche. Auch über die Schaffung von Krippengruppen durch den Kindergartenneubau im Ortsteil Seedorf hinaus, wäre es sinnvoll auf Dauer eine weitere Krippengruppe im Ortsteil Dunningen zu schaffen, um den Bedarf, der durch die Bebauung in den Neubaugebieten und den Mehrfamilienhäusern, die zurzeit entstehen, decken zu können. Außerdem könne so auch Kindern, die schon in der U3-Betreuung im Gemeindekindergarten Dunningen-Ort betreut werden, ermöglicht werden in der Einrichtung in die Ü3-Betreuung zu wechseln und so in der Einrichtung zu bleiben. Neben einer Nutzungsänderung der Räume und der Beantragung der Betriebserlaubnis beim KVJS müssen noch weitere Punkte wie der Feuerschutz und die Vorgaben des Gesundheitsamtes geprüft werden. Die Inbetriebnahme dieser fünften Gruppe werde vorsichtig im Frühjahr 2022 möglich sein.
In der Gemeinde Dunningen werden nach dem Stand vom 18. März 2021 17 Plätze in der Tagespflege angeboten (Angaben des Jugendamtes Rottweil). Davon seien 14 Plätze wie folgt belegt: U3 vier Plätze; Ü3–6 sechs Plätze; Schulalter vier Plätze; somit insgesamt drei freie Plätze. Von den drei freien Plätzen stehen altersunspezifisch drei Plätze zur Verfügung.
Die aktuellen Betreuungsangebote in den örtlichen Kindergärten
Begriffsbestimmungen: Regelkindergarten = RG; verlängerte Öffnungszeiten = VÖ; Ganztagesbetreuung = GT; Altersmischung = AM; Kinderkrippe = KR
Gemeindekindergarten Dunningen-Ort:
Gruppe gelb: 28 Kinder (RG)
Gruppe orange: 25 Kinder (GT - durchschn. 9,4 h/Tag - + VÖ 6,5 h)
Gruppe blau: 25 Kinder (GT - durchschn. 9,4 h/Tag - + VÖ 6,5 h)
Gruppe grün: 25 Kinder (RG)
Kirchl. Martinuskindergarten Dunningen-Ort
Sonnengruppe: 28 Kinder (RG)
Regenbogengruppe: 25 Kinder (VÖ 6,5 h + GT/durchschn. 9,4 h/Tag)
Gruppe Rote Zwerge: 10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h + 1 Sharingplatz)
Gruppe Blaue Zwerge: 10 Kinder (KR, GT/durchschn. 9,4 h/Tag + 1 Sharingplatz)
Gemeindekindergarten Lackendorf:
Pusteblumegruppe: 25 Kinder (RG, VÖ 6,5 h)
Löwenzahngruppe: 10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h) + 1 Sharingplatz
Gemeindekindergarten Seedorf:
Gruppe Sonne: 28 Kinder (RG)
Gruppe Regentropfen: 28 Kinder (RG)
Gruppe Regenbogen: 25 Kinder (VÖ 6,5 h)
Gruppe Marienkäfer: 10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h + 1 Sharingplatz)
Gruppe Wolken: 15 Kinder (VÖ 6,5 h)
Gruppe Pfarrhaus: 15 Kinder (AM: 5 KR, 10 VÖ 6 h + 1 Sharingplatz)
Der Gemeinderat nahm nach kurzer Beratung die vorgestellte Kindergartenbedarfsplanung 2021/2022, nach vorherigem einstimmigem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Lackendorf, einstimmig zur Kenntnis. Ebenso ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, die Familiengruppe des Gemeindekindergartens in Seedorf in eine reine Krippengruppe mit zehn Plätzen in der Betreuungsform verlängerte Öffnungszeiten frühestmöglich umzubilden und die Änderung der Betriebserlaubnis hierfür beim KVJS zu beantragen. Des Weiteren solle die gemeindeeigene Wohnung in der Jahnstraße 25 frühestmöglich als Krippengruppe für zehn Kinder ausgelegt und die Nutzungsänderung der Räume beantragt werden. Zusätzlich solle die Verwaltung prüfen ob und unter welchen Bedingungen ein Naturkindergarten mit 20 bis 40 Plätzen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis Schuleintritt geschaffen werden können.
Baugesuche
Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
· Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport in Dunningen, Römerstraße 32
· Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, drei Garagen, drei Carports und Stellplatz in Dunningen, Römerstraße 37
· Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus in Dunningen, Bühlweg 19
· Änderungen im Bereich der Außenanlagen, Standortverlegung von Parkplätzen mit neuer Zufahrt, Errichtung von Schüttboxen, Garagen, eines Carports und Fahrradstellplätzen in Dunningen-Seedorf, Hohenkreuzstraße 8
Das mehrheitliche Einvernehmen wurde dem Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, Doppelgarage, Carport und Stellplatz in Dunningen, Römerstraße 35 erteilt. Hier solle der Bauherr den geplanten Stellplatz, nach Antrag aus dem Gemeinderat, auf dem Grundstück Flst.-Nr. 7530 ausweisen und nicht als Baulast auf dem angrenzenden Flurstück.
Grundsatzbeschluss zum Aufbau eines Sirenennetzes in der Gemeinde Dunningen
Wie Bürgermeister Schumacher einleitend ausführt habe der Bund nach dem Ende des Kalten Krieges seine bis dato für Zwecke des Zivilschutzes vorgehaltenen Sirenen in den 1990er Jahren den Kommunen zur Übernahme angeboten. Verschiedene Gemeinden haben von diesem Übernahmeangebot Gebrauch gemacht, so seinerzeit auch die Gemeinde Dunningen. Allerdings fanden die Sirenen letztlich lediglich für die Alarmierung der Feuerwehr Verwendung und haben aufgrund der sogenannten „stillen Alarmierung“ über Funkmeldeempfänger nach und nach Bedeutung verloren und wurden letztlich aus dem Alarmierungssystem komplett herausgenommen.
Digitale Lösungen sind allein nicht ausreichend, die Bevölkerung breitflächig zu warnen. Dies gilt insbesondere für die Nachtstunden, wo kein Radio läuft und die Mobiltelefone stumm geschaltet sind. Sirenen sind insofern nach wie vor ein etabliertes Warnmittel. Konkrete Informationen zur aktuellen Gefahrenlage sowie die darauf abgestimmten Handlungsempfehlungen müssen der Bevölkerung von anderen Warnmedien wie Radio, Fernsehen, Warn-Apps, digitalen Stadtinformationstafeln oder Internetseiten übermittelt werden. Dieser breite Ansatz im Sinne des Warnmixes ist wichtig, um die Menschen bei Gefahrenlagen auf den unterschiedlichsten Kanälen in ihren jeweiligen Lebenssituationen zu erreichen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finanziere ein Förderprogramm mit rund 90 Millionen Euro und ergänzt damit die bereits unternommenen Anstrengungen auf Landesebene. Sieben Länder haben bislang eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern unterzeichnet. Baden-Württemberg nutzt bereits die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel, um neue Sirenen zu errichten und alte Modelle zu modernisieren.
Die Verwaltung habe bereits bei einem Sirenenhersteller einen Kostenvoranschlag für die Errichtung eines Sirenennetzes in der Gemeinde Dunningen eingeholt. Seitens der Firma wurde auch eine Beschallungsprognose erstellt. Demnach seien je zwei Sirenen in Dunningen und Seedorf und eine Sirene in Lackendorf erforderlich, um die gesamte Bevölkerung schalltechnisch erreichen zu können.
Die Kosten belaufen sich auf circa 100.000 Euro. Aus dem Förderprogramm des Bundes könne mit einer Zuwendung in Höhe von ca. 65.000 Euro gerechnet werden. Der Differenzbetrag müsse jedoch von der Gemeinde aufgebracht werden.
Die Ausführung zum Aufbau eines Sirenennetzes in der Gemeinde Dunningen wurde vom Gemeinderat nach erfolgter Diskussion zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Weihnachtsmarkt
Wie die Verwaltung mitteilt, wurde der Dunninger Weihnachtsmarkt für dieses Jahr abgesagt.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu den Einschlagszahlen im Forstbereich, den Schlaglöchern auf dem Parkplatz gegenüber der Ortsverwaltung im Ortsteil Seedorf, dem Diebstahl von den Ortsschildern in Dunningen und im Ortsteil Seedorf, dem Sicherheitsstreifen für Radfahrer in Dunningen, den Pumpen bei dem Mehrfamilienhaus in der Brunnenstraße in Dunningen und der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt Seedorf.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20.09.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20.09.2021
Blutspenderehrung
Bürgermeister Schumacher konnte zur diesjährigen Blutspenderehrung wieder viele Blutspenderinnen und Blutspender sowie die Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Dunningen, Frau Paola Notheis, begrüßen.
In seiner Ansprache brachte er seine Freude zum Ausdruck, wiederum persönlich die diesjährige Blutspenderehrung vornehmen zu dürfen. Persönlich deshalb, weil er in seiner Zeit als aktiver Rotkreuzler quasi an der Basis bei vielen Blutspende-terminen mitwirken durfte, jedoch auch als stellvertretender Präsident des DRK-Kreisverbandes Rottweil einen guten Blick dafür habe, was die freiwilligen Helfe-rinnen und Helfer des gesamten DRK-Kreisverbandes täglich leisteten.
In seinen weiteren Ausführungen betonte Bürgermeister Schumacher die Wich-tigkeit der Blutspende. Das gespendete Blut helfe Menschen und sei in vielfältiger Weise lebensrettend. Wöchentlich würden in Baden-Württemberg und Hessen ca. 15.000 Blutspenden beim Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes an-gefordert. Damit seien durch das DRK 80% des gesamten Blutbedarfs in diesen beiden Bundesländern abgedeckt. Die hierfür benötigten Blutspenden würden an jährlich 4.500 Blutspendeterminen gewonnen. Statistisch gesehen werde das meiste Blut nach Angaben von Bürgermeister Schumacher inzwischen zur Be-handlung von Krebspatienten benötigt, gefolgt von Herz- sowie Magen-/Darmerkrankungen. Erst danach folgten Verkehrs- und sonstige Unfälle. Blutspenden müssten dabei auch in den aktuellen Zeiten einer Corona-Pandemie fortgesetzt werden. Er dankte dem DRK-Ortsverein und all den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die Organisation der Blutspendetermine. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl sei Dunningen wieder mit an der Spitze des Landkreises Rottweil.
Bürgermeister Schumacher betonte, dass die Blutspendetermine nichts ohne die vielen Blutspender wären. Er freue sich, im Namen des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Gemeinde- und Ortschaftsrats, zahlreiche Blutspenderinnen und Blutspender ehren zu dürfen, die sich durch jahrelange oder sogar teilweise jahrzehntelange Treue auszeichneten.
Die Ehrenurkunden mit Ehrennadel erhielten für:
10-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold):
Herr Georg Ginter, Herr Reiner Haas, Herr Adrian Hilbert, Frau Yvonne Kunz, Herr Marius Sauter, Herr Marcell Schaub, Herr Fabian Schumacher, Frau Clara Thiesen
25-maliges Blutspenden
(Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25):
Frau Gabriele Graf, Frau Edeltrudis Haag, Frau Simone Hauser, Herr Stefan Schnell
50-maliges Blutspenden
(Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50):
Herr Frank Dietrich, Herr Miro Franjkovic, Frau Maria Glatthaar-Grau, Herr Klaus Maier
100-maliges Blutspenden
(Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 100):
Herr Jürgen Noder, Herr Karl-Josef Staiger, Herrn Felix Viereck
125- maliges Blutspenden
(Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 125) an:
Herr Reiner Fischinger
Blutspenderehrung am 20.09.2021
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu den Auswirkungen von Starkregenereignissen auf den Dorfbach, dem Sachstand beim Sportplatzwehr und einem kommunalen Konzept zum Klimaschutz.
Baugesuche
Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
· Bauvoranfrage zur Errichtung einer Gewerbehalle in Dunningen-Seedorf, Unterbergenweg, Flst.-Nr. 1500 und 1518/10
· Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Balkon in Dunningen-Seedorf, Sulgener Straße 73
· Errichtung einer Dachgaupe in Dunningen, Mühlenweg 7
· Errichtung eines Wohnhauses, Nutzungsänderung des verbleibenden Stall-/Ökonomiegebäudes zu Garage und Abstellräumen, Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Teilabbruch des bestehenden Stall-/Ökonomiegebäudes in Dunningen-Lackendorf, Öschleweg 7, nach vorheriger Anhörung des Ortschaftsrats Lackendorf per Eilentscheidung
Dem Neubau von zwei Lagerhallen in Dunningen-Seedorf, Kräftenweg 7 wurde das Einvernehmen mehrheitlich versagt.
Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg 4. Änderung“ - Sachstandsbericht
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Dr. Glass und Dr. Matt von der Firma F.K.M. Buster Altöl- und Reststoffentsorgung sowie den Fachingenieur, Herrn Leopold vom Büro RIP begrüßen. Aus der Mitte des Gremiums wurde im Zuge der Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen sowie über den Feststellungs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg, 4. Änderung“ am 26.07.2021 angeregt, noch nähere Angaben zur Betriebs- und Aufgabencharakteristik sowie den vorgelegten Bebauungsplanunterlagen zu erhalten.
Das Vorhaben wurde daher vom Investor nochmals erläutert. Die Firma betreibe eigene Verwertungsanlagen für Altölaufbereitung, Emulsionen, Ölfilter sowie Öl- bzw. Benzinabscheiderinhalte. Dabei würden dezentrale Sammellager an verschiedenen Standorten im Land vorgehalten, in denen die betreffenden Stoffe der Zwischenlagerung und Behandlung unterlägen. Als weiterer Standort sei nunmehr Dunningen-Seedorf geplant. Da LkW- Plätze in der Gewerbehalle geplant seien und es sich um eine gekapselte Anlage handle, gebe es auch keine Lärmbeeinträchtigungen. Im Übrigen würde die Einhaltung von Lärmgrenzwerten und Geruchsschwellen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren geprüft.
Die Ausführungen wurden vom Gemeinderat nach erfolgter Diskussion zur Kenntnis genommen. Aus der Mitte des Gremiums wurde dabei betont, dass rechtzeitige und umfassende Informationen im vorliegenden Verfahren wesentlich seien.
Durchführung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements für die Gemeinde Dunningen - Sachstandsbericht
Wie Bürgermeister Schumacher einleitend ausführte, sei das vom Land Baden-Württemberg mit 70% förderfähige „kommunale Starkregenrisikomanagement“ (SRRM) von der Gemeinde Dunningen unter Berücksichtigung der aktuellen Ereignisse noch rechtzeitig angegangen worden. Über den Bearbeitungsstand des Starkrisikomanagements in Dunningen informierte daraufhin Herr Neff vom beauftragten Büro BIT. Der Hauptinhalt des SRRM bestehe neben den bestehenden Hochwassergefährdungen, die von ausufernden Gewässern wie beispielsweise der Eschach ausgingen, darin, auch die möglichen Problembereiche zu ermitteln, die sich bei Starkregen in den gewässerfernen Flächen durch Wasserströme ergeben könnten. Untersuchungen hätten gezeigt, dass derartige Starkregen, die meistens im Zusammenhang mit Gewittern entstünden, nicht nur in Staulagen von Gebirgen wie beispielsweise Schwarzwald oder Schwäbischer Alb auftreten könnten.
Ziel des SRRM sei, in enger Zusammenarbeit des Fachbüros mit der Kommune und der unteren Wasserbehörde unter Berücksichtigung der örtlichen Erfahrungen bereits im Vorfeld eines solchen Ereignisses entsprechende Strategien auszuarbeiten. Es setze sich aus den drei Phasen „Gefährdungsanalyse“, „Risikoanalyse“ und „Handlungskonzept“ zusammen. Die erste dieser als Gefährdungsanalyse bezeichneten Phasen sei mittlerweile abgeschlossen und die entsprechenden Karten mit den Darstellungen der Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten und Fließrichtung lägen mittlerweile flächendeckend für die Gemeinde Dunningen vor. Nun beginne die Erarbeitung der Risikoanalyse mit dem Blick auf besonders gefährdete Objekte wie Kindergärten, Schulen, Altenheime und wichtige Infrastruktureinrichtungen wie Feuerwehr, Verkehrswege und Verwaltungseinrichtungen.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht nach erfolgter Beratung zur Kenntnis.
Generalentwässerungsplan Dunningen – Sachstandsbericht
Der Generalentwässerungsplan (GEP) wurde umfassend von den anwesenden Fachingenieuren des Büros BIT erläutert. So stelle ein Generalentwässerungsplan das umfassende Planungsinstrument für die örtliche Siedlungsentwässerung dar. Hauptinhalte seien die hydraulische Kanalnetzberechnung mit der festgestellt werde, in welchen Bereichen es hydraulische Schwachstellen gebe und Überflutungen aus dem Kanalnetz auftreten könnten sowie die Bewertung der Einleitungen in die Gewässer. Abflüsse aus der Kanalisation dürften die Gewässer sowohl hydraulisch als auch stofflich nicht überfordern bzw. schaden. Parallel erfolge die Überrechnung der Regenentlastungsanlagen durch den Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal. Nunmehr seien erste, bereits im Jahr 2019 für den Kernort Dunningen beauftragte Untersuchungen, fertiggestellt. Man habe dabei sowohl ein gut ausgebautes Kanalnetz als auch gut funktionierende Einleitungen in die Gewässer angetroffen. Ein Sanierungsbedarf von Haltungen ergebe sich lediglich in folgenden Bereichen: Zeilenweg, Hafnerweg, Dorfbachstraße, Daimlerstraße und Schramberger Straße.
Die Gemeinde erhalte durch den Generalentwässerungsplan, so die Fachingenieure weiter, eine fundierte Handlungsempfehlung, in der die Belange der Stadtentwicklung, der Siedlungsentwässerung und des Gewässerschutzes mit ihren gegenseitigen Abhängigkeiten Berücksichtigung fänden und liefere somit als ganz wesentliches Ergebnis eine Bewertung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes. Es werde aufgezeigt, welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen ergriffen werden müssten, um eine dauerhafte Entwässerung gewährleisten zu können.
Der Gemeinderat nahm die Erläuterungen der Fachingenieure zur Kenntnis.
Generalentwässerungsplan Seedorf – Abschluss eines Ingenieurvertrags
Nachdem für den Kernort Dunningen bereits erste Untersuchungsergebnisse vorgelegt werden konnten, sollen die Ergebnisse für die Ortsteile Lackendorf und Seedorf unmittelbar folgen, um eine kontinuierliche Bearbeitung zu ermöglichen, die in der Erstellung eines Gesamt-Generalentwässerungsplanes mündet.
Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, den Auftrag zur Erstellung eines Gesamtentwässerungsplans an das Büro BIT aus Villingen-Schwenningen zum Angebotspreis von 20.316,87 Euro brutto zu vergeben.
Kanalsanierung in Seedorf im Zuge der Eigenkontrollverordnung – Ausschreibungsbeschluss und Abschluss eines Ingenieurvertrags
Auf Basis der Eigenkontrollverordnung und den zugehörigen Kanal-TV-Untersuchungen sei für den Ortsteil Seedorf nach Angaben des eingeladenen Fachingenieurs, Herrn Christ vom Büro BIT, ein Kanalsanierungskonzept entwickelt worden. Darin sollen für die insgesamt 12,1 km untersuchten Kanalleitungen die jeweiligen Schadensbilder sowie die Schadens- und Zustandsklassifikationen aufgezeigt werden. Die Einteilung erfolge dabei in die Klassen 0-5, wobei die Spannweite von der Zustandsklasse 5 (umgehender Handlungsbedarf) bis zur Klasse 0 (kein Handlungsbedarf) reiche. In Seedorf seien ca. ein Drittel der Haltungen den Zustandsklasse 4 und 5 zuzuordnen und somit kurzfristig zu sanieren. Von den möglichen Alternativen wie Reparatur, Renovation und Erneuerung sei die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Sanierungsvariante zu treffen.
Als erstes Maßnahmenpaket im Zuge der Umsetzung des Sanierungskonzeptes solle nun die geschlossene Sanierung von Kanalhaltungen in Schadensklasse 5 erfolgen. Dadurch könnten in den Jahren 2021 und 2022 rund 10 % und damit ca. 650 m der sich in dieser Schadensklasse befindlichen Haltungen saniert werden. Die Maßnahmen sollen sich baukostenseitig auf ca. 190.000 Euro brutto belaufen.
Die Ausschreibung im angegebenen Umfang sowie der Abschluss eines Ingenieurvertrages mit den BIT-Ingenieuren aus Villingen-Schwenningen zum Angebotspreis von 23.529,86 Euro brutto wurde daraufhin vom Gemeinderat nach kurzer Beratung einstimmig beschlossen.
Haftungsfragen bei kommunalen Retentionsanlagen und Regenüberlaufbecken - Sachstandsbericht
Bürgermeister Schumacher berichtete, dass die Verwaltung in den vergangenen Monaten auf der Grundlage einer entsprechenden Information des Versicherers der Gemeinde sämtliche Regenrückhaltebecken und Retentionsanlagen dahingehend überprüft habe, ob im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht Handlungsbedarf bestehe.
Dabei seien generelle Aussagen bei diesem Thema schwierig zu treffen. Vielmehr müsse der Standort jeder Anlage und die Anlage selbst auf diverse Merkmale hin untersucht werden. Feuerlöschteiche seien dabei generell einzuzäunen. Die Regenrückhaltebecken hingegen seien keine ausgewiesenen Feuerlöschteiche. Während diese beispielsweise in Industrie- bzw. Gewerbegebieten im Hinblick auf die Gefährdung von Kindern zurückgestellt werden könnten, stellten sich derartige Anlagen in Wohngebieten als problematischer dar. Generell seien, so Bürgermeister Schumacher, Ein- und Abläufe durch Gitter zu sichern, wenn der Durchmesser der Rohre die Möglichkeit eröffnen würde, dass Kinder in diese Verrohrung gelangen könnten. Von weiterer Bedeutung sei der Böschungswinkel. Als unbedenklich würden Neigungen von 1:2 angesehen. Bei sämtlichen Anlagen werde diese Böschungsneigung nicht überschritten.
Handlungsbedarf bestehe aus Sicht der Verwaltung aktuell lediglich beim Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord“. Die entsprechenden Arbeiten seien in Auftrag gegeben worden. Ein generelles Einzäunen insbesondere von Retentionsanlagen in Wohngebieten fordere die Rechtsprechung nicht und sei insofern auch nicht erforderlich. Selbstverständlich stehe es der Gemeinde frei, über die rechtlichen Anforderungen hinaus Sicherungsmaßnahmen in Auftrag zu geben.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Projekt „VlagerR Saidorf“ des Vereinsrings Seedorf e.V.
Der Vorsitzende des Vereinsrings Seedorf e.V., Herr Schneider, stellte das Projekt vor. Die Seedorfer Vereine unter dem Mantel des erst kürzlich als gemeinnützig anerkannten Vereinsrings Seedorf e.V. seien dabei schon längere Zeit auf der Suche nach Lagerstätten für Vereinsbedarf, da private Nutzungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren immer weniger geworden seien. Nach verschiedenen Überlegungen und Gesprächen sei der zunächst für ein Schuppengebiet vorgesehene, jedoch wegen mangelnder Nachfrage und schlechter Bodenbeschaffenheit verworfene Standort „Seeweiher“ fokussiert worden. Nachdem die Firma Glatthaar gegenüber dem Vereinsring Seedorf signalisiert habe, sich an den Baugrundkosten bei einer eventuellen Realisierung des Projekts an diesem Standort zu beteiligen, sei der Standort erschließungstechnisch näher untersucht worden und komme nunmehr wieder in Frage. Der bestehende Bebauungsplan „Schuppengebiet Seeweiher“ müsse lediglich geändert sowie die vorhandene Grüngutannahmestelle integriert und vernünftig befestigt werden.
Am sogenannten Saiweiher stünde dem Vereinsring ein Grundstück mit rund 12.000 m² zur Verfügung. Dabei seien als Ideallösung ein in verschiedene Bereiche unterteilter Lagerschuppen mit ca. 1.200 m², ein Festplatz mit ca. 1.500 m², ein Gartenfestplatz/Vereinspark mit ca. 2.500 m² und ein Parkplatz angedacht, wofür eine komplette Infrastruktur mit Wasser, Abwasser, Strom und gegebenenfalls ein Telefonanschluss erforderlich sei. Ein Baustart könnte gegebenenfalls bereits im kommenden Jahr erfolgen. Zuvor seien jedoch noch verschiedene Aufgaben wie die erforderliche Bebauungsplanänderung, die Erstellung eines Finanzierungsplans oder eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit anzugehen. Jedenfalls könnte das Vorhaben als Leuchtturmprojekt in Sachen Vereinsunterstützung gelten und zu einer gedeihlichen gesellschaftlichen Entwicklung vor Ort beitragen.
Bürgermeister Schumacher sprach von einem interessanten und unterstützenswerten Projekt des Vereinsrings, bei dem sich die Finanzierung unproblematisch gestalten dürfte. Der Gemeinderat nahm das Projekt zustimmend zur Kenntnis und die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, das Verfahren zur Bebauungsplanänderung in die Wege zu leiten.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Eilentscheidungen des Bürgermeisters
1. Vergabe der Lüftungsarbeiten bei der Sanierung der Turn- und Festhalle, 1. Bauabschnitt, an die Firma H. Maurer GmbH & Co. KG aus Schramberg zum Angebotspreis in Höhe von 21.405,92 Euro brutto.
2. Auftragsvergabe an die Firma Liftec GmbH aus Donaueschingen zur Anbringung eines Treppenliftes im Gebäude D der Eschachschule Dunningen zum Angebotspreis in Höhe von 47.552,40 Euro brutto sowie der Herstellung einer neuen Geländerfüllung aus Plexiglas zum Preis von 7.943,25 Euro brutto. Die Firma Leeb Aluminiumbau aus Balingen-Weilstetten erhält den Auftrag zur Nachrüstung der Türen zum Angebotspreis von ca. 20.000 Euro brutto. Die Firma Waldmann Elektrotechnik aus Villingen-Schwenningen erhält den Auftrag zur Elektroinstallation für Lift und Türantriebe zum Angebotspreis von 10.662,40 Euro brutto.
Holzeinschlag
Unter Berücksichtigung des derzeitigen Preisniveaus wurden mit dem Forstamt weitere Holzeinschläge abgestimmt.
Aufhebung Pachtvertrag
Der Pachtvertrag über den Betrieb der Viehwaage Seedorf zwischen der Gemeinde Dunningen und dem Ortsbauernverein Seedorf wurde im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben.
Einschulungen
An der Eschachschule Dunningen wurden insgesamt 70 Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5 sowie an der Grundschule Dunningen in Seedorf insgesamt 74 Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1 eingeschult.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur Bereitstellung einer Waldinformationskarte auf der Homepage und der App sowie zur Ortsinformationstafel vor dem Gebäude der Ortsverwaltung in Seedorf.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 26.07.2021
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 26.07.2021
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zur Entwässerungsplanung im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“, den Vergabemodalitäten im Baugebiet „Brunnenäcker II“, einer Querungshilfe zum EDEKA-Markt, dem Einsatz von Luftfilteranlagen an Schulen, den Kosten für die Pumptrack-Anlage in Dunningen und der Verkehrszählung in Seedorf sowie zum Fahrzeuglärm durch Poser-Verhalten.
Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“, Entwässerungsplanung
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Fachingenieur, Herrn Baiker, vom Büro RIP begrüßen. Dieser erläuterte die Entwässerungsplanung im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“, nachdem der Standort eines vorgesehenen Schachtbauwerks direkt vor einem Anwesen in der Kirchstraße bemängelt wurde. Bei stärkeren Regenfällen wird das Überlaufen des Schachts und in der Folge ein Eindringen des Regenwassers in das Anwesen befürchtet.
Nach den Ausführungen des Fachingenieurs werde bei der Entwässerung des Baugebiets im sogenannten Trennsystem allein das anfallende Niederschlagswasser über die strittige Kanaltrasse in die Eschach als Vorflut eingeleitet. Hier müsse zwischen dem im Außenbereich anfallenden Niederschlagswasser und dem im eigentlichen Baugebiet anfallenden Niederschlagswasser unterschieden werden, wobei das aus dem Außenbereich anfallende Niederschlagswasser direkt der Kanaltrasse zugeführt werde, während das im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser zunächst der Retentionsfläche oberhalb der Kirche zugeleitet und von dort aus das Wasser schließlich gedrosselt ebenfalls über die Kanaltrasse abgeleitet werde. Dabei müssten die jetzige Variante des Baugebiets und die spätere Erweiterung des Baugebiets in Richtung Norden unterschieden werden.
Es wurde verdeutlicht, dass der Regenwasserkanal sämtliche gesetzliche Vorgaben erfülle und die Kanaltrassen generell nach den anerkannten Regeln der Technik angelegt würden. Gleichwohl könnten Entwässerungsanlagen niemals sämtliche Starkregenereignisse auffangen und es könne immer zu Überschwemmungen kommen. Wenn die Auslastung erreicht sei, suche sich das Wasser den Weg des geringsten Widerstands. Hierbei sei es dann jedoch unerheblich, ob ein Kanalschacht gesetzt worden sei oder nicht. Obwohl man bei einer Realisierung der Entwässerungsanlage keinerlei Bedenken sehe, solle den Anwohnern dahingehend entgegengekommen werden, die maßgeblichen Schächte mit einem Druckdeckel zu versehen. Eine Option zur Verlegung der Kanaltrasse entlang der Kirche komme aufgrund etwaiger Beschädigungen am Kirchengebäude laut einem Gutachten nicht in Betracht.
Die betroffenen Anwohner sprachen sich für eine Verlegung der Kanaltrasse aus. Diese solle nördlich der Kirche und dann zwischen der Kirche und dem Pfarrhaus durchgeführt werden. Der Fachingenieur wurde daraufhin mit einer Prüfung der technischen Durchführbarkeit und den entstehenden Mehrkosten beauftragt.
Der Gemeinderat sowie der Ortschaftsrat Lackendorf nahmen den Sachstandsbericht nach erfolgter Diskussion zur Kenntnis.
Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Dunningen für den Zeitraum 2022 bis 2027
Herr Spanner von der Fa. Brandschutz Vier GmbH stellte den Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans mit einer Gültigkeit von fünf Jahren für den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2027 vor. Mit der Feuerwehrbedarfsplanung soll die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in personellen, organisatorischen und ausstattungstechnischen Belangen sichergestellt werden.
Die durchgeführte Risikoanalyse zeige nach Aussage des Fachreferenten, dass die Feuerwehr der Gemeinde Dunningen mit überwiegend für die Größe und Struktur der Gemeinde üblichen Risiken konfrontiert sei. Neben den entsprechend der dörflich geprägten Struktur vorhandenen Standardrisiken ergebe sich durch die vorhandenen Gewerbebetriebe mit Gefahrstoffen, die Bundesstraße B462 und die kritische Situation der Löschwasserversorgung in Teilen von Lackendorf und außenliegenden Gebäuden und Objekten sowie in Gewerbegebieten ein erhöhtes Risikopotenzial. Das Risiko mit gefährlichen Stoffen und Gütern im Einsatz konfrontiert zu werden sei aufgrund der Straßen- und Verkehrssituation und den angesiedelten Betrieben ebenfalls gegeben. Durch die Stationierung der beiden Fahrzeuge des Bundes in der Abteilung Seedorf habe sich die Feuerwehr auf überörtliche und ggf. länger andauernde Einsätze im gesamten Bundesgebiet und im benachbarten Ausland vorzubereiten. Perspektivisch sei aufgrund der zunehmenden Wohnbebauung als auch der aktiven Ansiedlung von Handwerk und Gewerbe keine Risikominimierung erkennbar. Die Feuerwehr sei entsprechend angemessen ausgerüstet, so dass in der Laufzeit der Feuerwehrbedarfsplanung lediglich adäquate Nachbeschaffungen wie das TSF der Abteilung Seedorf oder das LF 8/6 der Abteilung Lackendorf erforderlich seien. Aufgrund entsprechender Synergieeffekte sollte eine gemeinsame Beschaffung dabei priorisiert werden. Darüber hinaus seien die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens sowie eines Kommandowagens wünschenswert.
Nach den Worten des Referenten bestehe bei den Feuerwehrhäusern der Abteilungen Dunningen und Seedorf aufgrund des eingeschränkten Platzangebotes in Verbindung mit Arbeitsschutz und Unfallverhütung konkreter Handlungsbedarf. Während in Seedorf ein ausreichender Stand durch Umbaumaßnahmen im Bestand erreicht werden könne, sei in Dunningen die Erweiterung des Bestandsgebäudes notwendig. Um ein Haftungsrisiko im Rahmen der Organisationsverantwortung vermeiden zu können solle hierbei umgehend die Maßnahmenplanung angegangen werden. Die Ertüchtigung der beiden Feuerwehrhäuser stelle daher den Schwerpunkt im Planungszeitraum dar. Unter Berücksichtigung einer Eintreffzeit von zehn Minuten werde von einer Zusammenlegung der Feuerwehr Dunningen an einen zentralen Standort abgeraten.
Was die Personalsituation anbelange zeige sich, dass die Personalstärke im Vergleich zu den notwendigen Einsatzfunktionen zur Besetzung der Fahrzeuge in allen Abteilungen vergleichsweise gering sei. Verschärfend wirke sich bei einer Analyse der Altersstruktur aus, dass mit den derzeit vorhandenen Einsatzkräften unter 35 Jahren der Ist-Stand des Personals bei weitem nicht erhalten werden könne. Die Feuerwehr der Gemeinde Dunningen habe daher dringend die bestehenden Defizite durch strukturierte Personalqualifikationsmaßnahmen aus den Reihen des vorhandenen Personals zu beheben. Zur Erhöhung der generellen Personalverfügbarkeit seien gezielte Maßnahmen zur Personalgewinnung notwendig und es dürfe zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit im Gemeindegebiet zu keiner Verringerung der Personalverfügbarkeit kommen.
Insgesamt wurde der Gemeinde eine gut aufgestellte Feuerwehr attestiert, bei der es viele Stärken und wenige Schwächen geben. Bürgermeister Schumacher schloss sich dem Lob für die Feuerwehr an.
Nach erfolgter Diskussion wurde der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Dunningen für die Jahre 2022 bis 2027 vom Gemeinderat sowie Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig beschlossen.
Eventuelle Einführung einer Bauplatzvergaberichtlinie
Im Zuge seiner Bachelorarbeit stellte Herr Raphael Erath seine Ausarbeitung zu den Bauplatzvergaberichtlinien vor. Nach dessen Ausführungen sei für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen in der Vergangenheit das Windhundprinzip angewandt worden, so dass der zuerst Anfragende ein Vorrecht auf Erwerb des Bauplatzes gehabt hätte. Um auch in Zukunft rechtssicher Bauplätze vergeben zu können, wäre eine Bauplatzvergaberichtlinie durch den Gemeinderat zu beschließen. Eine solche Vergaberichtlinie definiere das Vergabeverfahren und die Vergabekriterien.
Ein festgelegtes Vergabeverfahren diene dazu, den Vergabeprozess möglichst transparent, nachvollziehbar und rechtssicher zu gestalten. Dadurch würden die Ansprechpartner, Abläufe, Zuständigkeiten und formalen Anforderungen definiert, so dass jedem Interessenten das Verfahren und der Ablauf ersichtlich und die Gemeinde im Streitfall auf der rechtlich sicheren Seite sei. Neben dem Verfahren seien in einer Vergaberichtlinie auch die Kriterien für die Vergabe festgelegt, wobei hierfür Kriterien wie das Windhundprinzip, das Losverfahren sowie ein Punktesystem denkbar seien. Danach wurden die Vergabekriterien im Einzelnen mit ihren Vor- und Nachteilen sowie den rechtlichen Problemen vorgestellt.
Beim Windhundprinzip gelte der Prioritätsgrundsatz. Wer sich zuerst melde, erhalte zuerst das Recht, einen Bauplatz zu erwerben. Die Vergabe von Bauplätzen werde ortsüblich bekannt gegeben. Ab diesem Tag könnten sich Interessenten melden und sich in eine Liste eintragen lassen. Diese Liste werde dann nach der Eingangsreihenfolge abgearbeitet und so die Bauplätze vergeben. Das rechtliche Problem bestehe am Nachweis der Interessensbekundung.
Beim Losverfahren erfolge ebenfalls eine ortsübliche Bekanntgabe der Vergabe von Bauplätzen, so dass sich ab diesem Tag Interessenten melden könnten, um sich in eine Liste bis zu einem bestimmten Stichtag eintragen zu lassen. Nach Ablauf des Stichtages würde durch ein geeignetes Auslosungsverfahren die Reihenfolge gezogen in der die Interessenten zum Zuge kommen sollen. Rechtliche Probleme bestünden darin, dass das Losverfahren tatsächlich dem Zufall unterliegen müsse und nicht beeinflussbar sein dürfe.
Das komplexeste Verfahren stelle das Punktesystem dar, da hier ein Punktekatalog aufgestellt werde, wonach jeder Interessent eine bestimmte Punktzahl erhalte und sich im Vergleich zu anderen Interessenten daraus die Rangfolge zur Vergabe der Bauplätze ergebe. Auch hier werde die Vergabe ortsüblich bekannt gegeben und ab diesem Tag könnten Interessenten ihre Unterlagen für die Bewerbung einreichen. Zu einem bestimmten Stichtag werde dann anhand der Punkte eine Rangliste erstellt, nach der die Bewerber zum Zug kämen. Rechtlich seien Punktesysteme zwar zulässig und die Gemeinde besitze bei der Aufstellung einen gewissen Spielraum, dieser werde jedoch durch geltendes Recht, insbesondere EU-Recht, eingeschränkt. Ob die Möglichkeit einer Vergabe von nicht subventionierten Bauplätzen mit einem Punktesystem bestehe, welches ortsbezogene Kriterien berücksichtige, sei juristisch strittig. Die europäische Rechtsprechung lasse Schlüsse in beide Richtungen zu. Punktesysteme dürften nicht willkürlich sein, ihre Kriterien müssten sachlich begründet und rechtfertigbar sein sowie im Allgemeininteresse liegen. Grundsätzlich sei bei der Festlegung der Punktekriterien darauf zu achten, dass die maximal erreichbare Punktzahl bei den ortsbezogenen Kriterien wie Hauptwohnsitz oder Erwerbstätigkeit im Verhältnis zu den sozialbezogenen Kriterien wie Familienstand, Kinderanzahl oder ehrenamtliche Tätigkeit in einem ausgewogenen Verhältnis stehe.
Ziel sei nunmehr, eine erste Diskussion zur Bauplatzvergaberichtlinie und deren groben Ausgestaltungsmöglichkeiten zu führen, um dann die Anregungen und Wünsche aus der Mitte des Gemeinderates im Zuge einer Bachelorarbeit „Bauplatzvergaberichtlinie“ auf Machbarkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen und im Herbst die Ergebnisse dieser Arbeit vorzustellen. Danach obliege es dem Gemeinderat, ob eine der vorgestellten Bauplatzvergaberichtlinien beschlossen und eingeführt werde. Die Anwendung auf ein bestimmtes Baugebiet erfolge durch einen separaten Gemeinderatsbeschluss jeweils vor der Vergabe der Bauplätze.
Der Sachvortrag wurde vom Gemeinderat und Ortschaftsrat Lackendorf zur Kenntnis genommen und es wurde über die Bauplatzvergaberichtlinien ausführlich diskutiert. Dabei tendierten die Meinungen sowohl zum Windhundprinzip als auch zum Punktesystem während das Losverfahren nicht befürwortet wurde. Einig war man sich darin, für die aktuellen Baugebiete noch wie bisher zu verfahren und erst für künftige Baugebiete entsprechende Überlegungen anzustellen.
Änderung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung
Durch das neu paragraphierte Polizeigesetz ergibt sich für den Erlass einer kommunalen Polizeiverordnung sowie die Bußgeldbewehrung eine geänderte Ermächtigungsgrundlage. In diesem Zusammenhang soll in der geänderten Polizeiverordnung durch eine Ergänzung entsprechend der Neuregelung im Bundesimmissionsschutzgesetz klargestellt werden, dass der von Kinderspielplätzen ausgehende Lärm grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt. Darüber hinaus ist eine Alkoholverbotsregelung im Sinne der bisherigen Regelung von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt worden.
Die Änderung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung wurde vom Ortschaftsrat Lackendorf und dem Gemeinderat einstimmig verabschiedet.
Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022
Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich nach Angaben der Verwaltung auf eine Erhöhung der Elternbeiträge um 2,9% im Kindergartenjahr 2021/2022 verständigt. Diese Erhöhung werde angesichts der noch durch die Pandemie beeinträchtigten Lage unter Berücksichtigung der steigenden Personal- und Sachkosten sowie des organisatorischen Aufwands während der Krise und der allgemeinen Kostensteigerungen als angemessen erachtet. Dabei hielten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeteiligung anzustreben. Dieser liege im Kalenderjahr 2019 bei 15,76% und betrage für das Jahr 2020 nach vorläufigem Rechnungsergebnis 11,01% ohne die pandemiebedingten Zuwendungen des Landes. Um benötigte Mittel aus dem Ausgleichsstock für den Kindergartenneubau auszuschöpfen solle den Empfehlungen der Fachverbände gefolgt werden.
Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Lackendorf stimmten der Kindergartengebührensatzung ohne weitere Beratung einstimmig zu.
Abschluss eines Mietvertrags mit der DFMG Funkturm GmbH zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf dem Grundstück, Flst.-Nr. 981/7, Gewann Mühlhalde, Gemarkung Lackendorf
Nach Angaben von Bürgermeister Schumacher plane die Deutsche Telekom, vertreten durch die DFMG Funkturm GmbH, die Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf dem Grundstück Flst.-Nr. 981/7, Gewann Mühlhalde, Gemarkung Lackendorf. Die Mobilfunkabdeckung im Ortsteil Lackendorf solle hierdurch deutlich verbessert werden und die Infrastruktur so ausgerichtet werden, dass jederzeit die 5G-Technik zum Einsatz kommen könne. Die Telekom verpflichte sich im Rahmen des Baus, diesen auch Mitbewerbern zugänglich zu machen, so dass eine Bündelung auf diesen Standort stattfinde und ein über den Ortsteil verteilter Flickenteppich verschiedener Antennenstandorte verhindert werde.
Bei positiver Beschlussfassung werde die DFMG einen entsprechenden Bauantrag einreichen, welcher wiederum in den kommunalpolitischen Gremien behandelt werden müsse. Es bestehe zwar keine Verpflichtung der Telekom, ein gemeindeeigenes Grundstück zur Verfügung zu stellen, vielmehr wolle die Gemeinde durch das Angebot einen passenden Standort vorschlagen, der sich deutlich im Außenbereich und fern von der Ortslage befinde. Der Telekom stünde es grundsätzlich frei, auf Private zuzugehen. Es müsse jedoch klargestellt werden, dass bei Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften die DFMG einen Rechtsanspruch auf Baugenehmigung habe und es insofern der Verwaltung wichtig sei, vorab steuernd einzugreifen. Anlässlich der Ortschaftsratssitzung am 28.06.2021 wurde das Projekt bereits von einem Vertreter der Telekom vorgestellt.
Nach kurzer Diskussion votierten sowohl der Gemeinderat einstimmig als auch der Ortschaftsrat Lackendorf mit einer Gegenstimme für den Abschluss eines entsprechenden Mietvertrags.
Bekanntgaben
Es erfolgten keine Bekanntgaben.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2021
Baugesuche
Zur Bauvoranfrage, ob die Erweiterung der bestehenden Produktion und einer Lagerhalle für Fahrzeuge in Dunningen, Raiffeisenstraße 3, bauplanungsrechtlich zulässig ist, wurde das Einvernehmen bei einer Gegenstimme erteilt. Zuvor wurde das Projekt dem Gremium vom Planer ausführlich vorgestellt und die erforderlichen Befreiungen erläutert.
Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg, 4. Änderung“ – Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Feststellungs- und Offenlegungsbeschluss
Bürgermeister Schumacher begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold vom Büro RIP, der die Sitzungsvorlage erläuterte.
Der Bebauungsplan für das Plangebiet „Schafwiese – Hummelberg – 1. Änderung und 1. Erweiterung“ sei am 11.12.1989 als Satzung beschlossen worden und stelle seither die gewerbliche Entwicklungsfläche im Teilort Seedorf dar. Dabei sei seinerzeit das Plangebiet in Teilen als „Industriegebiet – eingeschränkt“ und teilweise als „Gewerbegebiet – eingeschränkt“ ausgewiesen worden. Im Bereich des Flurstücks Nr. 1113/1 sei bisher ein Gewerbebetrieb im Sektor Transport, Erdbau und Recycling von Abbruchstoffen tätig gewesen. Beim künftigen Nutzer der Fläche handle es sich um ein Unternehmen, welches Anlagen zum Umschlagen, Zwischenlagern und Behandeln von Altölen, Altemulsionen sowie Frost- und Bremsflüssigkeiten betreibe und somit einen wichtigen Beitrag zur ordnungsgemäßen Entsorgung dieser Stoffe leiste.
Da das geplante Vorhaben insbesondere auf der im bisherigen Bebauungsplan „Schafwiese – Hummelberg – 1. Änderung und 1.Erweiterung“ als „Gewerbegebiet – eingeschränkt“ ausgewiesenen Fläche aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung nicht zulässig wäre, habe der Investor am 29.06.2020 einen Antrag nach § 12 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schafwiese - Hummelberg“ gestellt, dem der Gemeinderat am 06.07.2020 zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schafwiese – Hummelberg – 3. Änderung“ gefasst habe. Im Laufe der frühzeitigen Behördenanhörung hätten sowohl das Landratsamt Rottweil als auch das RP Freiburg angeregt, dass der Bebauungsplan umbenannt werden sollte, da es ansonsten zu Verwechslungen mit bereits bestehenden Bebauungsplänen kommen könnte. Aus diesem Grund sei die Namensgebung auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schafwiese – Hummelberg – 4. Änderung“ umgeändert worden.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin nach erfolgter Beratung, über die im Zuge der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu entscheiden, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schafwiese-Hummelberg-4. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften festzustellen und diesen Bebauungsplan öffentlich auszulegen sowie die Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Das Vorhaben soll in einer der nächsten Sitzungen vom Bauherrn nach Möglichkeit nochmals erläutert werden.
Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Abschluss von Ingenieurverträgen
Wie die Verwaltung berichtete, seien die Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen für den Neubau des Kindergartens in Seedorf bereits vergeben worden. Im weiteren Verlauf müssten nun die ersten Fachingenieure beauftragt werden, damit in die eigentliche Planung eingestiegen werden könne. Insgesamt sei mit ca. 30 % Nebenkosten bei dieser Maßnahme zu rechnen. Im Haushalt 2021 seien 500.000 € für Planungskosten und in den Folgejahren insgesamt 8 Mio. Euro für den Bau eingestellt.
Die Ausschreibungen hätten jeweils die folgenden wirtschaftlichsten Angebote ergeben (jeweils vorläufige Ingenieurkosten einschließlich Nebenkosten):
- Tragwerksplanung: Büro Bosch & Gruber, Schramberg, mit ca. 139.000 Euro brutto
- Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär): Büro Hausconsult, Simmersfeld und Büro Westhauser, Tuttlingen, beide preisgleich, mit ca. 154.000 Euro brutto (Vorschlag Verwaltung: Büro Hausconsult, Simmersfeld aufgrund bisheriger Erfahrungen)
- Technische Ausrüstung (Elektro, Beleuchtung, Fernmeldetechnik und IT): Büro Schnell, Tuttlingen, mit ca. 92.000 Euro brutto
- Bauphysik: Büro ebök, Tübingen mit ca. 32.000 Euro brutto
- Brandschutz: Büro Sinfiro, Balingen, mit ca. 19.000 Euro brutto
Die Vergabe der jeweiligen Ingenieurverträge wurde ohne weitere Beratung einstimmig beschlossen.
Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2021/2022
Bei der Sammelbestellung von Schulbüchern nach dem Buchpreisbindungsgesetz gelten für alle Buchhändler feste Rabattsätze in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen. Angesichts der Buchpreisbindung wurde daher auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und einstimmig beschlossen, der Fima Papier-Rapp, Dunningen, den Auftrag für die Lieferung der Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022 für die Eschachschule Dunningen sowie die Grundschulen Seedorf und Eschbronn zum Preis von 33.500 Euro (Rabattsatz 13%) zu erteilen.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Es erfolgten keine Bekanntgaben.
Anfragen
Es erfolgten keine Anfragen.
Verabschiedung von Frau Doris Frick
In der Gemeinderatssitzung wurde die seit fast 25 Jahren als Raumpflegerin im Bereich der Turn- und Festhalle und der Eschachschule in Dunningen tätige Frau Doris Frick in ihren wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
In seiner Laudatio würdigte Bürgermeister Schumacher die Verdienste von Frau Frick, die stets zuverlässig und bereit gewesen sei zu helfen, egal ob nach Fasnetsveranstaltungen, Discos oder dem gemeinsamen Arbeiten mit Flüchtlingen im Rahmen der Integration.
Bürgermeister Schumacher wünschte Frau Frick für ihren Ruhestand alles Gute, viel Gesundheit und Gottes Segen und überreichte ihr einen Blumenstrauß sowie einen Gutschein.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.07.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.06.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.05.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.04.2021
Bericht aus der Sitzung des Umwelt-und Technikausschuses am 14.04.2021
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.03.2021
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2021
Bericht aus dem Sitzung des Gemeinderats vom 25.01.2021
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14.12.2020
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und Ortschaftsrats Lackendorf vom 16.11.2020
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.10.2020
1. Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu den Anmeldezahlen für die Gemeinschaftsschule, der Unterstützung von Frau Kultusministerin Eisenmann anlässlich ihres Besuch in der Grundschule Dunningen in Seedorf, zur Friedhofskonzeption und der Entfernung von Bäumen auf dem Friedhof in Seedorf sowie zu einer Spende für eine Grabstätte.
2. Forstlicher Betriebsplan 2021
Zur Beratung des Forstlichen Betriebsplans 2021 konnte Bürgermeister Schumacher den Forstamtsleiter, Herr Kapahnke sowie Herr Revierleiter Unglaube begrüßen.
Der Forstamtsleiter schilderte zunächst die forstbetriebliche Situation 2020 und die Sachlage beim Holzeinschlag der Gemeinde Dunningen. Durch die insbesondere in den Monaten April, Juli und September warme und trockene Witterung habe sich der Borkenkäfer massiv vermehrt und es seien sowohl Käferschäden an der Fichte als auch Trocken- und Käferschäden an der Tanne entstanden. Europaweit habe sich dabei ein Anfall von Kalamitätsholz mit einem Überangebot an Rundholz ergeben. Durch die Stürme im Februar und die Corona-Krise hätten sich extreme Markstörungen ergeben.
Der Holzeinschlag in der Gemeinde Dunningen belief sich 2020 auf 487 Fm planmäßige Nutzung und 9.766 Fm zufällige, also durch Insekten, Dürre oder Sturm verursachte, Nutzung. Die zufällige Nutzung sei dabei im vergangenen Jahr durch die entsprechenden Witterungsverhältnisse stark angestiegen. Das Betriebsergebnis 2020 falle negativ aus und sei gekennzeichnet durch eine kritische Waldschutzsituation und einen äußerst schwierigen Holzmarkt, so dass das Preisniveau durch Schadholzanfall stark gedrückt und das Betriebsergebnis nicht erreicht werde.
Herr Kapahnke führte anschließend zum forstlichen Betriebsplan 2021 aus, dass weiterhin eine kritische Waldschutzsituation erwartet werde, wobei Nadelstammholz, Palette sowie Industriepapierholz nur eingeschränkt zu vermarkten sein dürften. Für den Holzeinschlag 2021 werde für rund 12.500 Fm ein Durchschnittspreis von rund 45 € erwartet. Daraufhin wurden Einzelpositionen des Plans erläutert
Bei den Forstkultur- und Pflegemaßnahmen seien der Anbau von 1.000 Tannen, 400 Douglasien und verschiedener Laubbaumarten bei Aufwendungen einschließlich der Kultursicherung in Höhe von 34.500 € geplant. Für die Jungbestandspflege seien 82.000 € vorgesehen. Für die Wildschadensverhütung seien 28.000 €, die Borkenkäferbekämpfung 15.000 € und die Wegeunterhaltung 44.400 € veranschlagt. Stelle man die Einnahmen den Ausgaben gegenüber sie von einem Ergebnis von – 127.800 € auszugehen.
Danach berichtete Revierleiter Unglaube über den Vollzug des noch laufenden Jahres und erläuterte die Planung für das kommende Jahr. Auch nach den Worten des Revierleiters sei das Jahr 2020 von schwierigen Bedingungen gekennzeichnet gewesen. So hätten Faktoren wie Trockenheit, Borkenkäfer, Sturmholz, Corona-Pandemie und der damit einhergehende Preisverfall der Forstwirtschaft erhebliche Probleme bereitet. Darüber hinaus habe es Komplikationen beim Nassholzlagerplatz durch eine defekte Pumpe und Rohrbrüche gegeben. Der Revierleiter wusste jedoch auch Erfreuliches zu berichten. So beteilige sich die Gemeinde an der vom Gemeindetag Baden-Württemberg im Zeichen des Klimaschutzes initiierten Aktion „1000 Bäume für 1000 Kommunen“ und bepflanze im Gewann Unterer Heckenwald ein Teilstück einer ehemaligen Wiese. Auch sei ein neuer Waldarbeiterwagen angeschafft worden. Im kommenden Jahr seien insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Jungbestandspflege, Ästungen und Verbissschutz vorgesehen.
Anschließend wurde der forstliche Betriebsplan 2021 einstimmig vom Gremium verabschiedet.
3. Kanalsanierung in Dunningen im Zuge der EKVO
Im Zuge der Umsetzung des beschlossenen Sanierungskonzeptes mit der sofortigen Sanierungsmaßnahme von Kanalhaltungen in der sogenannten Schadensklasse 5 wurden die geschlossenen Kanalsanierungen in der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2020 bereits vergeben. Nunmehr stünden nach Angaben des Fachingenieurs, Herrn Christ vom Büro BIT, noch punktuelle, offene Erneuerungen einzelner massiver Schäden an, die beschränkt ausgeschrieben worden seien.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin die Vergabe an die Firma Loga aus Dunningen als wirtschaftlichste Anbieterin mit einem Angebotspreis von 66.303,27 € brutto.
Die Arbeiten an der Einsteinstraße, im Humboldtweg und der Hebelstraße sollen spätestens im November durchgeführt werden.
4. Vorstellung der Medienentwicklungspläne der Eschachschule Dunningen sowie der Grundschule Dunningen in Seedorf
Die Rektorin der Eschachschule Dunningen, Frau Hirt, der Konrektor, Herr Munding und der Rektor der Grundschule Dunningen in Seedorf, Herr Streule, gaben dem Gremium jeweils in einem informativen Vortrag eine detaillierten Einblick in die Medienentwicklungspläne der Schulen.
Zu den Rahmenbedingungen führte die Verwaltung aus, dass im Rahmen des DigitalPakts Schule Finanzmittel in Höhe von bundesweit 5 Milliarden € zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Schulen bereitgestellt worden seien. Auf das Land Baden-Württemberg entfielen dabei rund 650 Millionen €, wovon 90 Prozent, also rund 585 Millionen € für Investitionen an Schulen vorgesehen seien. Für Dunningen ergebe sich dabei ein DigitalPakt Budget in Höhe von insgesamt 272.000 €, wovon die Eschachschule rund 203.000 € und die Grundschule in Seedorf rund 69.000 € erhalte. Der Eigenanteil des Schulträgers an den förderfähigen Kosten belaufe sich dabei auf mindestens 20%. Zu den Antragsvoraussetzungen zähle dabei insbesondere ein sogenannter Medienentwicklungsplan, der eine Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für Lehrkräfte beinhalten müsse. Die Mittel seien bis 30.04.2022 abrufbar. Beim im Zuge der Corona-Pandemie aufgelegten Sofortausstattungsprogramm konnten darüber hinaus voll förderfähige, mobile Endgeräte in Höhe von 59.000 € angeschafft werden.
Für die Grundschule in Seedorf führte Herr Streule aus, dass entsprechende Ziele und Maßnahmen für den bereits im Bildungsplan geforderten Medienentwicklungsplan nach erfolgter Ist-Analyse zum Medieneinsatz und der Medienbildung im Unterricht definiert worden seien. So seien beispielsweise Fortbildungskonzepte entwickelt und die für eine erfolgreiche Unterrichtsentwicklung notwendige digitale Ausstattung erhoben worden. Als infrastrukturelle Ziele werden beispielsweise das WLAN im gesamten Schulgebäude, WLAN-Drucker sowie iPads, Mac-Books, digitale Mikrofone, entsprechende Softwarelösungen sowie die Umstellung des Servers auf eine Landeslösung gesehen. Auch seien Fördergelder für Endgeräte für das Lehrpersonal durch das Kultusministerium in Aussicht gestellt worden. So könne ein zeitgemäßer und moderner Grundschulunterricht erreicht werden. Wie Bürgermeister Schumacher anmerkte, sei ein Support für die Endgeräte durch das Kreismedienzentrum angedacht.
Nach Angaben von Frau Hirt müsse ein Medienentwicklungsplan umgesetzt und auch fortgeschrieben werden. Um einen adäquaten Umgang mit digitalen Medien zu erlernen, erfordere es Medienkompetenz, die Grundlage für lebenslanges Lernen und zudem Voraussetzung für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz sei. Neben dem bereits jetzt zur Verfügung stehenden WLAN-Netz in allen Schulgebäuden, 3 PC-Räumen, der Ausstattung sämtlicher Lehrkräfte mit iPads und den bereits vorhandenen PCs soll mit 32 iPads mit dazugehörigem Aufbewahrungs- und Ladekoffer für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 8 nach den Worten von Konrektor Munding ein weiterer Schritt in die Individualisierung und Technisierung gemacht werden. Die EDV-Anbindung zwischen den einzelnen Gebäuden erfolge bereits mit Glasfaser, so dass eine schnelle und sichere Datenverbindung gewährleistet sei. Vielfältige Weiterbildungs- und Planungsveranstaltungen sollen dabei die Gesamtkonzeption abrunden.
Der Gemeinderat nahm die Sachvorträge zur Kenntnis.
Hinweis: Der Tagesordnungspunkt 5 (Erneuerung der Heizzentrale in Dunningen, Ermächtigung zur Aufnahme eines Darlehens) wurde abgesetzt, da keine Darlehensaufnahme erforderlich ist.
5. Gewährung einmaliger Zuwendungen an die Musikschule Dunningen, die Jugendkunstschule und das Dunninger Forum
Wie Bürgermeister Schumacher erläuterte, sollen die im Rahmen der Corona-Soforthilfen vom Land Baden-Württemberg für die Gemeinde Dunningen bedachten pauschalen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 86.000 € neben der Kompensation der Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen für den Besuch der Kindergärten und der Schulkinderbetreuung auch explizit Musikschulen, Volkshochschulen und vergleichbaren Einrichtungen zu Gute kommen. Die Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen im Kindergarten- und Schulkinderbereich betragen dabei abzüglich der beschlossenen Beitragssätze 78.494,70 €.
Auf entsprechende Nachfrage im Gremium wurde nochmals verdeutlicht, dass die Zuwendungen des Soforthilfeprogramms explizit für die dort genannten Einrichtungen bestimmt seien. Mit 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen wurden Zuwendungen an die Musikschule Dunningen in Höhe von 31.453,83 €, die Jugendkunstschule „Kreisel“ in Höhe von 1.260 € und das Dunninger Forum in Höhe von 4.050,72 € beschlossen und den außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.
6. Annahme von Spenden
Geldspenden in Höhe von insgesamt 500,00 € für den Kindergarten Seedorf und 2.632,85 € für Spielplätze und Ruhebänke wurden angenommen.
7. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Verkauf eines Bauplatzes
In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde der Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung 1. Änderung“ beschlossen.
Winterdienst in Lackendorf
Der Winterdienst in Lackendorf konnte an einen Anbieter aus Eschbronn vergeben werden.
Sanierungsgebiet „Alte B 462“ in Dunningen
Das Sanierungsgebiet „Alte B 462“ in Dunningen soll bis ins Jahr 2025 fortgeführt werden.
Corona-Pandemie
Die neue Corona-Verordnung mit weiteren Einschränkungen gilt seit 19.10.2020. Die Tagungsorte der künftigen Gemeinderatssitzungen sind daher voraussichtlich in der Turn- und Festhalle Dunningen bzw. Seedorf. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte keine persönliche Blutspenderehrung anlässlich der Gemeinderatssitzung erfolgen. Auch kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weder der Weihnachtsmarkt noch der Bürgertreff stattfinden.
Schwerlastverkehr
Der sowohl in Seedorf als auch in Dunningen festgestellte, erhebliche Schwerlastverkehr soll nach Gesprächen mit dem betreffenden Unternehmen durch entsprechende Aushubtransporte verursacht worden sein und demnächst wieder reduziert werden. Dennoch soll eine Verkehrszählung in Seedorf generellen Aufschluss über das dortige Verkehrsaufkommen bringen.
Gewerbesteuer
Die Entwicklung bei den Gewerbesteuereinnahmen liegt aktuell mit 4,6 Mio. € um über 1 Mio. € höher als eingeplant. Auch sei noch mit Kompensationszahlungen des Landes in Höhe von 700.000 € aufgrund der Corona-Pandemie zu rechnen.
8. Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu den geplanten Radschutzstreifen, zur Konzeption eines öffentlichen WLAN-Netzes sowie der Grüngutannahmestelle in Seedorf.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2020
1. Einwohnerfragestunde
Eine Anfrage wurde gestellt zum Bebauungsplanverfahren „Brunnenäcker II“.2. Baugesuche
Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:- Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplatz in Dunningen, Oberer Friedhofweg 13
- Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Rückbau des Wintergartens in Dunningen-Seedorf, Freudenstädter Straße 73
- Anbau von zwei Dachgauben in Dunningen, Bühlweg 17
- Neubau von Stellplätzen, Zufahrten und Abstellflächen in Dunningen, Steinbeisstraße 1
- Umbau Wohn- und Geschäftsgebäude zu Wohnhaus sowie Abbruch Wohnhaus und Neubau einer Doppelgarage in Dunningen-Seedorf, Bösinger Straße 17 und 21
3. Bebauungsplan „Stockäcker-Bösinger Weg III“
Bürgermeister Schumacher begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold vom Büro RIP, der die Beratungsvorlage erläuterte. Nach den Ausführungen des Fachingenieurs sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Stockäcker-Bösinger Weg III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB weitere Wohnbauflächen in Lackendorf geschaffen werden. Dabei sei eine Erweiterungsfläche von ca. 2,7 ha mit 27 neuen Wohnbaugrundstücken vorgesehen. Die Fläche „Stockäcker-Bösinger Weg III“ sei im Flächennutzungsplan teilweise als „Wohngebietsfläche“ (westlicher Teil) und als „Fläche für Landwirtschaft“ (östlicher Teil) enthalten. Im Süden grenze die Fläche an ein „Wohngebiet“, so dass die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB diesbezüglich eingehalten seien. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 09.12.2019 gefasst. Der Fachingenieur ging in seinen Ausführungen nochmals auf die Detailplanung wie die geplante Retentionsfläche ein und fasste die durchgeführten Änderungen seit der Planaufstellung zusammen.Nach erfolgter Beratung und dem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Lackendorf fasste der Gemeinderat nach kurzer Beratung einstimmig die Beschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften „Stockäcker – Bösinger Weg III“ vom 09.12.2019/28.09.2020 im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB festzustellen und die öffentliche Auslegung sowie die Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften nach §§ 3 Abs. 2 BauGB, 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 13b und 13a Abs.2 und 3 BauGB durchzuführen.
4. Radschutzstreifen in allen Ortsteilen
In der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2019 wurden die Radschutzstreifen für die Ortsdurchfahrten in allen Ortsteilen beschlossen. Dabei sollen nach den Ausführungen des Fachingenieurs, Herrn Christ vom Büro BIT unter Bezugnahme auf die entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung in Dunningen Schutzstreifen in der Schramberger Straße ortseinwärts, in der Rotweiler Straße ortsauswärts, in Seedorf in der Freudenstädter Straße und Waldmössinger Straße, jeweils ortsauswärts, und in Lackendorf in der Dunninger Straße ortsauswärts eingerichtet werden. Aus verkehrspolizeilicher Sicht werde eine Breite von 1,80 m vorgeschlagen, um beispielsweise auch Fahrrädern mit Anhängern das Befahren zu ermöglichen. Darüber hinaus werde die Anbringung von Radschutzstreifen in Dunningen, in der Seedorfer Straße ortsauswärts und in der Locherhofer Straße ortseinwärts empfohlen.Der Gemeinderat zeigte sich mit der Breite von 1,80 m grundsätzlich nicht einverstanden und verwies auf die auch andernorts gängige Mindestbreite von 1,25 m, zumal eine Rechtsgrundlage für die Ausweisung der Radschutzstreifen in der vorgeschlagenen Breite fehle. Darüber hinaus bliebe dann auch die Möglichkeit zur Ausführung beidseitiger Radschutzstreifen verwehrt. Aus diesem Grund wurde einstimmig beschlossen, zunächst keinen Vergabebeschluss zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, mit der Straßenverkehrsbehörde zur nochmaligen Prüfung der notwendigen Breite der Radschutzstreifen Kontakt aufzunehmen.
5. Einführung eines Ratsinformationssystems
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Vertriebsleiter der Fa. comundus regisafe GmbH, Herrn Feser begrüßen. Nachdem die technischen Voraussetzungen demnächst abgeschlossen sind kann die Einführung eines Ratsinformationssystems ab 01.01.2021 realisiert werden. Dies mache nach den Ausführungen des Fachreferenten aufgrund der erhöhten Regelungsdichte und den damit verbundenen, geänderten und umfangreicheren Kommunikationsaufgaben auch Sinn. Neben dem eigentlichen Ratsinformationssystem und einer App sorge die Online-Portal-Anbindung für eine zeitgemäße und effiziente Aufgabenerfüllung. Sowohl für die Gremien, die Verwaltung als auch die Öffentlichkeit ergäben sich entscheidende Vorteile. Sitzungstermine, Tagesordnungen, Beratungsvorlagen und Beschlüsse seien online abrufbar, so dass ein Mehr an Transparenz und Bürgernähe gewährleistet werde. Darüber hinaus würden Papier- und Druckkosten entfallen und der Umweltaspekt berücksichtigt.Zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen wurde aufgrund des sich bereits innerhalb der Verwaltung verwendeten Dokumentenmanagementsystems der Fa. comundus regisafe GmbH vorgeschlagen, den Auftrag an diesen Anbieter zum Angebotspreis von ca. 10.000 € bei monatlichen Softwarepflegekosten von ca. 190 € zu erteilen. Für die Gremiumsmitglieder sollen dabei mobile Geräte (Tablets) je nach individuellem Wunsch geleast werden. Alternativ könne das eigene Tablet gegen eine finanzielle Entschädigung genutzt werden.
Diesem Beschlussvorschlag stimmte der Gemeinderat nach kurzer Beratung bei vorheriger Anhörung und Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Lackendorf einstimmig zu.
6. Kanalsanierung in Dunningen im Zuge der EKVO
Nach Angaben des Fachbüros BIT, Herrn Christ, stehe im Zuge der Umsetzung des beschlossenen Sanierungskonzeptes nunmehr die geschlossene Sanierung von Kanalhaltungen in der mit Sofortmaßnahmen belegten Schadensklasse 5 an, wodurch in diesem Jahr noch ein Viertel der entsprechend klassifizierten Haltungen saniert werden könnten. Die Maßnahmen sollen sich dabei auf mehrere Straßenzüge im Kernort Dunningen verteilen.Die beschränkte Ausschreibung für die geschlossene Kanalsanierung mit Inliner-Schlauchsanierung und Fräsroboterarbeiten habe als wirtschaftlichste Bieterin die Fa. Diringer & Scheidel aus Mannheim mit einem Angebotspreis von 81.999,82 € brutto ergeben und wurde vom Gemeinderat ohne weitere Beratung einstimmig beschlossen.
7. Übertragung von Haushaltsmitteln des Ergebnis- und Finanzplans 2019 (Ermächtigungsübertragungen)
Aufgrund entsprechender haushaltsrechtlicher Vorgaben können nicht ausgeschöpfte Haushaltsansätze ohne nochmalige Veranschlagung auf das kommende Haushaltsjahr übertragen werden. Im Unterschied zum früheren kameralen System seien, so die Verwaltung, im neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen die Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in dem Jahr auszuweisen und zu finanzieren, in dem der Aufwand bzw. die Auszahlung tatsächlich anfalle. Daher werde die Übertragung verschiedener Ansätze vom Ergebnis- und Finanzplan 2019 in das Haushaltsjahr 2020 vorgeschlagen.Nachdem der Ortschaftsrat Lackendorf in der Sitzung vom 21.09.2020 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört wurde und sich einstimmig für den Beschlussvorschlag aussprach, entschied auch der Gemeinderat einstimmig, die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnis- und Finanzplan 2019 in das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 150.400,00 € und die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen aus dem Finanzhaushalt 2019 in das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 1.364.800,00 € übertragen zu lassen.
8. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes bei kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde
Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes habe nach den Ausführungen der Verwaltung insbesondere bei der Abwassergebühr Auswirkung auf die Gebührenhöhe bei den kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde und betrage seit 01.01.2017 4,00 %. Rechtlich werde lediglich eine angemessene Verzinsung gefordert, wobei nach der Rechtsprechung als Obergrenze die tatsächliche Verzinsung des in der Regel fremdfinanzierten Anlagevermögens maßgebend sei mit einem meist langfristig fest vereinbarten Fremdzinssatz. Dieser gewichtete Fremdzinssatz betrage über einen zehnjährigen Betrachtungszeitraum bei der Gemeinde Dunningen 3,39 %. Der aktuelle Kreisdurchschnitt liege bei 3,53 %.Auf Antrag aus der Mitte des Ortschaftsrats Lackendorf erfolgte ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss, den kalkulatorischen Zinssatz auf 3,25 % festzusetzen. Diesem Votum folgte auch der Gemeinderat einstimmig, so dass der kalkulatorische Zinssatz für kostenrechnende Einrichtungen ab 01.01.2021 auf 3,25 festgesetzt wird.
9. Annahme von Spenden
Geldspenden in Höhe von insgesamt 550,00 € für den Kindergarten Seedorf, 1.000,00 € für die Grundschule Seedorf, 3.265,36 € für die Grabstätte Birk und 205,00 € für das Jahrbuch „Brücke“ wurden ebenso angenommen wie Sachspenden in Höhe von 294,16 € für den Bauwagen der Grundschule Seedorf und 410,54 € für den Waldarbeiterwagen und die Reparatur eines Feldkreuzes.10. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Eilentscheidung BauanträgeWährend der Sommerpause wurden Eilentscheidungen des Bürgermeisters zu folgenden Bauanträgen getroffen.
- Abbruch Wohnhaus, Schuppen, zwei Scheunen und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Dunningen-Seedorf, Heiligenbronner Straße 35
- Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle und Neubau eines Viehstallgebäudes mit Dunglege in Dunningen-Seedorf, Gewann Hurnaußen, Flst.-Nr. 5255 und 5256
- Neubau eines Doppelhauses mit Garage und Carport in Dunningen-Seedorf, Fliederweg 12 und 12/1
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Dunningen-Seedorf, Fliederweg 7
- Neubau einer Gewerbehalle mit Büro und Betriebswohnung in Dunningen, Max-Planck-Weg 4
Die kommende Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses findet am Mittwoch, 14.10.2020 um 17.00 Uhr statt.
11. Anfragen
Anfragen wurden gestellt zum zunehmenden Schwerlastverkehr in Seedorf und dadurch auch beschädigte Randsteine im Bereich der Bushaltestelle beim Kreisverkehr in Seedorf, zum Schuppengebiet Wullenstein, zur Freihaltung des Regenüberlaufbeckens beim Fliederweg von Wildwuchs und der Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Netzes, auch in der Turn- und Festhalle. Hierzu werde nach Angaben der Verwaltung noch eine Konzeption mit Kostenaufstellung folgen. Darüber hinaus wurde über eine Anfrage zur Errichtung von Wohnmobilstellplätzen diskutiert und diese zunächst zurückgestellt. Schließlich wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass der Weihnachtsmarkt in Dunningen aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Verordnung dieses Jahr ausfallen müsse.Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.07.2020
1. Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu den Kanalsanierungen in Dunningen und der Lagerung von Baumaterialien im Wohngebiet Steineleh.
2. Neubau eines Kindergartens in Seedorf
Nach den Ausführungen der Verwaltung habe der Gemeinderat in der Sitzung vom 10.07.2017 vorbehaltlich der Finanzierbarkeit den Grundsatzbeschluss gefasst, einen Kindergartenneubau auf dem Flurstück 100 in Seedorf zu erstellen. Da die Vergabesumme für Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwertes liege, müsse ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden womit das Büro FPZ, Zeese Stadtplanung+Architektur aus Stuttgart beauftragt worden sei. Zur Ausführung komme ein nicht offener Realisierungswettbewerb, dem ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet sei, um neben den bereits gesetzten Büros die Teilnehmer für den Wettbewerb zu ermitteln. Dabei könne die Gemeinde Dunningen als Ausloberin die Teilnehmerzahl begrenzen und die gewünschte Kompetenz und Qualität als Teilnahmekriterien vorgeben.
Daraufhin übergab Bürgermeister Schumacher das Wort an die anwesende Mitarbeiterin des Büros FPZ, Frau Uster, die zunächst auf die Auslobungsbedingungen einging. Demzufolge seien insgesamt 6 Büros, die die gestellten Voraussetzungen erfüllen, bereits zur Teilnahme am Wettbewerb gesetzt und dabei auch örtliche Architekten berücksichtigt worden. Die weiteren Teilnehmer sollen in einem Bewerbungs- und Losverfahren ausgewählt werden. Dabei gelte es, den zunächst für 6 Gruppen geplanten Neubau unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Kindergartenbedarfsplanung mit einem innerhalb der kommenden Jahre prognostizierten, erhöhten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auf 8 Gruppen zuzüglich einer Gruppe als Erweiterungsmöglichkeit auszurichten. Aufgabe sei, fünf Ü3-Kindergartengruppen und drei U3-Krippengruppen zu schaffen und eine zusätzliche Gruppe gegebenenfalls in einem der beiden Mehrzweckräume einzurichten. Aufgrund der erhöhten Gruppenanzahl und somit auch der erhöhten Kinderanzahl werde das Grundstück maximal ausgenutzt und die Gruppenräume sollen alle gleich groß für größtmögliche Flexibilität der Raumnutzung ausgelegt werden. Für den Wettbewerb seien aus der vorläufigen Kostenschätzung mit 7,77 Mio. die Preisgelder ermittelt worden, die sich für die Honorarsumme der Leistungsphasen 1 und 2 beim Gebäude sowie die Freianlagen auf insgesamt 56.400 € brutto belaufen und bei einer späteren Beauftragung verrechnet werden sollen. Zur Durchführung des Wettbewerbs seien laut Verwaltung im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 200.000 € eingestellt worden.
Der Terminplan sehe die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens ab Herbst 2020 und die Sitzung des Preisgerichts, das mit Architekten als Fachpreisrichter und neben dem Bürgermeister mit Gemeinderäten als Sachpreisrichter besetzt werde, Ende Januar 2021 vor. Die Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat solle im Februar/März 2021 erfolgen, so dass sich mit der Erarbeitung eines Entwurfs, dem Baubeschluss, der Werkplanung und der Ausschreibung weitere Schritte anschließen und die Einweihung des Kinderhauses für Mitte 2023 denkbar sei.
Nachdem im Gemeinderat insbesondere Fragen zur modularen Bauweise, Gruppenaufteilung, Stellplatz- und Zufahrtssituation, Außenbereichsfläche sowie Fernwärme thematisiert wurden, erfolgte der einstimmige Beschluss, dem Auslobungstext des Architektenwettbewerbs zuzustimmen. Anschließend wurden neben dem Bürgermeister jeweils zwei Sachpreisrichter der Gemeinderatsfraktionen benannt.
3. Kanalsanierung in Dunningen im Zuge der EKVO
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christ vom Büro BIT begrüßen. Für den Kernort Dunningen sei nach Angaben des Fachingenieurs im Jahr 2019 auf Basis der Eigenkontrollverordnung ein Kanalsanierungskonzept entwickelt worden, in dem für die insgesamt 36,4 km untersuchten Kanalleitungen die jeweiligen Schadensbilder und die Einteilung in Zustandsklassen von Klasse 0 (kein Handlungsbedarf) bis Klasse 5 (umgehender Handlungsbedarf) dargestellt seien. Dabei bestehe bei 21 % der Haltungen in den Zustandsklassen 4 und 5 kurzfristiger und bei 12 % in den Zustandsklassen 1-3 mittelfristiger Handlungsbedarf, wohingegen ca. 67 % der Kanäle keine Schäden aufwiesen. Die Festlegung der wirtschaftlichsten und technisch sinnvollsten Sanierungsvariante (Reparatur, Inlineschlauchverfahren, Erneuerung) sei dabei bedeutsam.
Als erstes Maßnahmenpaket im Zuge der Umsetzung des Sanierungskonzeptes stehe nun die geschlossene Sanierung von Kanalhaltungen in Schadensklasse 5 an. Dadurch könne noch im Jahr 2020 ein Viertel der sich in dieser Schadensklasse befindlichen Haltungen im Kernort Dunningen saniert werden. Diese Maßnahmen sollen sich nach Angaben der Verwaltung schätzungsweise auf brutto ca. 165.000 € ohne Baunebenkosten belaufen, wobei im Haushalt 2020 einschließlich Ingenieurkosten insgesamt 180.000 € zur Verfügung stünden.
Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme die Ausschreibung im angegebenen Umfang und stimmte dem Abschluss eines entsprechenden Ingenieurvertrags mit den BIT-Ingenieuren zum Angebotspreis von 23.529,86 € brutto zu.
4. Eigenkontrollverordnung Seedorf
Im Zuge der Eigenkontrollverordnung (EKVO) und zur Vorbereitung eines Kanalsanierungskonzeptes seien, so Fachingenieur Christ in seinem Vortrag, in den vergangenen Jahren Kanalbefahrungen im Ortsteil Seedorf durch die ortsansässige Firma Alba durchgeführt und von den BIT Ingenieuren ausgewertet und anschließend ein Sanierungskonzept aufgestellt worden. Vom bestehenden Leitungsnetz im Ortsteil Seedorf mit ca. 17,2 km Misch-, Schmutz- und Regenwasserleitungen seien im Zuge dieser Eigenkontrolle ca. 12,1 km untersucht worden, wobei sich die nicht untersuchten Leitungstrassen in Netzabschnitten mit wissentlich jüngerem Alter der Kanäle wie zum Beispiel in Neubaugebieten befänden. Die Untersuchungen hätten dabei ergeben, dass 38 % der Haltungen den Zustandsklassen 4 und 5 (kurzfristiger Handlungsbedarf) und 12 % den Zustandsklassen 1-3 (mittelfristiger Handlungsbedarf) zuzuordnen seien. Ca. 50 % der Kanäle seien schadensfrei und es bestehe kein Handlungsbedarf. Bei den schadhaften Kanälen müsse jeweils die wirtschaftlichste Sanierungsvariante (Erneuerung, Renovation, Reparatur) geprüft werden.
Nun gelte es einen leistbaren Zeitplan zu entwickeln, da knapp 2,4 Mio € Finanzmittel für die kurzfristig zu sanierenden Schadensbilder in den Zustandsklassen 4 und 5 nicht in wenigen Jahren zur Verfügung stünden. Da im Teilort Seedorf in einigen Bereichen hydraulische Überlastungen des Kanalnetzes vorhanden seien, wären Sanierungsmaßnahmen in enger Abstimmung mit dem Generalentwässerungsplan festzulegen. Aufgrund noch vorhandener Lücken im gesamten Gemeindegebiet soll für die fehlenden Haltungen eine Nachbefahrung und Einmessung stattfinden bei im laufenden Haushaltsjahr noch vorhandenen Mitteln in Höhe von 30.000 €.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht nach kurzer Beratung zur Kenntnis.
5. Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“, Festlegung des Bauplatzpreises
Die Bauplatzkosten setzen sich nach Angaben der Verwaltung aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hierzu zählen Grunderwerb, Grunderwerbsteuer, Kanal-, Klär-, Wasserversorgungs-, Erschließungs- und Kostenerstattungsbetrag sowie sonstige Kosten wie beispielsweise Vermessung, Bebauungsplan, Baugrunduntersuchung oder sonstiger ungedeckter Aufwand.
Durch stetig steigende Anforderungen und die konstante Erhöhung der Baukosten sei der im Jahr 2006 mit 40,00 €/m² kalkulierte Bauplatzpreis für Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord“ nicht mehr kostendeckend. Mit 50,00 €/m² für das Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“ liege eine Kostendeckung vor und man bewege sich trotz der vorgeschlagenen Erhöhung des Bauplatzpreises noch im Marktpreis.
Daher beschloss der Gemeinderat nach kurzer Beratung mit 15 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, die BauGB- und KAG-Beiträge der Baugrundstücke im Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“ abzulösen und den m²-Preis einschließlich der Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge und des Kostenerstattungsbetrags nach § 135 a-c BauGB, jedoch ohne die tatsächlichen Kosten der Hausanschlüsse für Abwasser, Wasser, Erdgas, Strom, Telefon, Kabel und Vermessung auf 50,00 € festzusetzen. Ein Antrag aus der Mitte des Gremiums, den Bauplatzpreis auf 54,00 €/m² festzusetzen, wurde mit 15 Nein-Stimmen und 3 Ja-Stimmen abgelehnt.
6. Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2020/2021
Bei der Sammelbestellung von Schulbüchern nach dem Buchpreisbindungsgesetz gelten für alle Buchhändler feste Rabattsätze in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen. Angesichts der Buchpreisbindung wurde daher auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und einstimmig beschlossen, der Fima Papier-Rapp, Dunningen, den Auftrag für die Lieferung der Schulbücher für das Schuljahr 2020/2021 für die Eschachschule Dunningen sowie die Grundschulen Seedorf und Eschbronn zum Preis von 31.100 € (Rabattsatz 13%) zu erteilen.
7. Anlage von Parkflächen am Sportzentrum Lausbühl
Für die Arbeiten an den Parkflächen am Sportplatz Lausbühl sind 9 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden. Einstimmig votierte das Gremium für die Vergabe an die Fa. A.M. Müller aus Zimmern o. R. als günstigste Bieterin mit einer Angebotssumme von 49.646,84 € und die Überschreitung der im Haushalt 2020 eingestellten Mittel um 9.646,84 €, die sich aus den Auflagen in der Baugenehmigung zur Entwässerung, Bepflanzung und gestiegener Baupreise ergeben. Mit einer Bauzeit von 4 Wochen bei einem Ausführungszeitraum bis Ende Oktober 2020 ist dabei zu rechnen.
8. Neuregelung § 2b UStG; Änderung im Bereich der Unternehmereigenschaft
Die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist im Jahr 2015 grundlegend geändert und ein neuer § 2b UStG eingeführt worden in dem definiert wird, wann juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht als Unternehmer (§ 2 UStG) gelten. Aufgrund der Corona-Krise hat der Bundesrat die bisherige Übergangsregelung zu § 2b UStG bis zum 31.12.2022 verlängert, so dass die Anwendung der Neuregelung des § 2b UStG erst ab dem 01.01.2023 verpflichtend und die bereits gegenüber dem Finanzamt abgegebene Erklärung automatisch entsprechend verlängert wird. Der Gemeinderat stimmte der Anwendung des alten Rechts gem. § 2 Abs. 3 UStG und der entsprechenden Verlängerung der Übergangsfrist einstimmig zu.
9. Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen – Beteiligungsbericht 2019
Der Gemeinderat nahm den Beteiligungsbericht 2019 zur Kenntnis. Die Gemeinde ist nach den Regelungen der Gemeindeordnung verpflichtet, einen Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Beteiligungsbericht dient der Transparenz. Die Gemeinde ist an folgenden privaten Unternehmen beteiligt: Solar Gemeinschaft Seedorf GbR (10.000 €), Kreisbaugenossenschaft Rottweil eG (Geschäftsanteile 767 €) und Volksbank-Schwarzwald-Donau-Neckar e.G. (Genossenschaftsanteil 460 €).
10. Eventueller Rückbau des Sportplatzwehres aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Bürgermeister Schumacher gab hierzu einen kurzen Sachstandsbericht. Bekanntlich habe das Landratsamt einen Kompromissvorschlag dahingehend angeboten, dass die Schütztafeln des Sportplatzwehres im Normalfall oben bleiben und lediglich im Hochwasserfall geschlossen werden. Dies werde von der Verwaltung jedoch aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Da zurzeit vom Land Baden-Württemberg eine neue Hochwassergefahrenkarte bis voraussichtlich 2023 erarbeitet werde, könne das Verfahren zum eventuellen Rückbau des Sportplatzwehres bis dahin ruhen. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
11. Befristete Aufhebung des Harzverbots in der Wehle-Sporthalle
Nach eingehender Beratung votierte das Gremium einstimmig für eine befristete Aufhebung des Harzverbots in der Wehle-Sporthalle. Zuvor hatten Vertreter des TSV Dunningen den Sachstand dargelegt und ein mehrstufiges Konzept für die Aufhebung des Harzverbots präsentiert.
Nachdem die Handballabteilung des TSV Dunningen nunmehr eine Spielgemeinschaft mit der SG Schramberg bilde, habe man die Bitte, das Harzverbot zunächst im Rahmen einer Probephase auszusetzen. Da ein Harzverbot in anderen Hallen nicht üblich sei, soll damit auch Wettbewerbsverzerrungen begegnet werden.
Durch das schlüssige Reinigungskonzept des TSV Dunningen soll es ermöglicht werden, die Nutzung von Haftmitteln für drei Eventspieltage in der Wehle-Halle in der Saison 2020/2021 zu erhalten und damit auch die wirtschaftliche Situation des Vereins zu verbessern. Dabei soll ausschließlich wasserlösliches Haftmittel benutzt und auch für die gegnerischen Mannschaften bereitgestellt werden, die zu Beginn in der Kabine über die Haftmittelnutzung informiert werden sollen. Die Bälle mit Haftmitteln dürfen nur in der Halle und nicht in den Gängen oder auf der Tribüne verwendet werden. Darüber hinaus sollen insbesondere entsprechende Hinweisschilder angebracht, Ordner gestellt sowie Planen hinter den beiden Toren aufgehängt werden und neben der Bereitstellung von Nivea-Spendern beim Verlassen der Halle umfangreiche Reinigungen nach dem Spieltag stattfinden.
12. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Verkauf von Bauplätzen
In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde der Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung 1. Änderung“ beschlossen.
Wasserverlust
Der durchschnittliche Wasserverlust der letzten 3 Jahre in der gesamten Gemeinde belief sich auf 6,92%.
Gewerbesteuer
Der aktuelle Stand der Gewerbesteuer beläuft sich auf 4,26 Mio. €.
Hackschnitzelkessel
Die Fa. Kern aus Pfalzgrafenweiler erhielt den Zuschlag für den Erwerb eines Hackschnitzelkessels zum Angebotspreis von rund 187.000 €.
Baugesuch
Der Antrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in eine Wohngemeinschaft in Dunningen-Seedorf, Am Brestenberg 48, wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.
13. Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen in Kindergärten. Hierzu soll seitens der Fachministerien noch eine Handreichung herausgegeben werden.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und des Ortschaftsrates Lackendorf vom 06.07.2020
1. Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu Verschmutzungen auf dem Radweg zwischen Dunningen und Seedorf, dem Verlauf der Glasfaseranbindung bei der Schule und der privaten Videoüberwachung.
2. Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Gemeinde Dunningen
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher den Fachreferenten, Herrn Krämer-Mandeau vom Büro biregio aus Bonn begrüßen. Im Zuge des geplanten Neubaus des Kindergartens in Seedorf erfolgte durch dieses Fachbüro ein Gutachten zur Kindertagesstättenbedarfsplanung in der Gemeinde Dunningen.
Die Zielvorstellung sei, so der Referent in seinem informativen Vortrag, durch die dargestellten Blickwinkel und skizzierten Alternativen den politischen Entscheidungsträgern klare und einmütige Entscheidungen vorzugeben, um eine sichere, stabile, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung der Menschen in der Gemeinde Dunningen mit zukunftsfähigen Betreuungsangeboten zu erreichen.
Anhand demografischer Entwicklungen hinsichtlich der Altersstruktur der Bevölkerung, Geburtenraten sowie Baulandkapazitäten konnte aufgezeigt werden, dass für die Ortsteile Dunningen und Lackendorf aufgrund der dynamischen Entwicklung bis zum Jahr 2030 2,5 Krippengruppen mehr und 0,5 Ü3-Gruppen weniger benötigt würden. Für den Ortsteil Seedorf ergebe sich bis dahin ein Mehrbedarf von 3 Krippengruppen und 1 Ü3-Gruppe.
Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Lackendorf nahmen nach erfolgter Beratung die Ausführungen zur Kindergartentagesstättenbedarfsplanung zur Kenntnis.
3. Kindergartenbedarfsplanung 2020/2021 und Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021
Nach den Angaben der Verwaltung habe jedes Kind seit 1996 mit Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Daneben hätten seit dem 01.08.2013 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindestagespflege. Die Gemeinden seien gesetzlich verpflichtet, eine Bedarfsplanung zu betreiben, um auf die normierten Ziele eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes hinzuwirken.
Für die Altersgruppe der 3 – 6-Jährigen könne aufgrund der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde erfüllt werden. Auch in der Kleinkindbetreuung der Gesamtgemeinde sei der Rechtsanspruch weitestgehend erfüllbar. Örtliche Bedarfsüberhänge wären gegebenenfalls in den anderen Einrichtungen oder auch in der Kindertagespflege auszugleichen. Entsprechende Abstimmungen sollen im Benehmen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen. In der Gemeinde Dunningen würden nach aktuellem Stand 20 Plätze in der Tagespflege angeboten.
Aufgrund des allgemeinen Trends zu verlängerten Öffnungszeiten am Vormittag solle künftig in den Gemeindekindergärten eine um 30 Minuten verlängerte Regelbetreuungszeit an den Vormittagen angeboten und die Öffnungszeiten hierdurch auf 31 Stunden erweitert werden.
Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchen in Baden-Württemberg hätten sich nach Angaben der Verwaltung angesichts der Corona-Pandemie auf eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge um 1,9% für das Kindergartenjahr 2020/2021 verständigt. Diese Erhöhung bleibe bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um einerseits die Einnahmeausfälle nicht zu groß werden zu lassen und andererseits die Eltern nicht über Gebühr zu belasten. Dabei hielten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Dieser liege nach vorläufigem Rechnungsergebnis in Dunningen bei 15,77%. Um benötigte Mittel aus dem Ausgleichsstock für den Kindergartenneubau auszuschöpfen wurde von Bürgermeister Schumacher vorgeschlagen, der Empfehlung der Fachverbände zu folgen.
Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Lackendorf stimmten sowohl der Kindergartengebührensatzung als auch der Erweiterung der Öffnungszeiten der Regelbetreuung um eine Stunde sowie der vorgestellten Kindergartenbedarfsplanung jeweils einstimmig zu.
4. Naturpark-Plan des Naturparks Schwarzwald-Mitte/Nord
Die Gemeinde Dunningen werde nach Ausführungen der Verwaltung durch ein Arrondierungsverfahren bald zu den 110 Städten und Gemeinden des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord zählen. Die bisher verfolgten Ziele Naturschutz/Naturpädagogik, Tourismus/Naherholung und Regionalvermarktung sollen mit Blick auf das Jahr 2030 fortgeschrieben werden. In einem Dialogprozess, so die Verwaltung, lade der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord im gesamten Jahr 2020 Mitglieder, Gemeinderäte, Partner, ehrenamtliche Akteure und Interessierte ein, eine starke Vision, strategische Ziele und Projektideen für den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord zu erarbeiten.
Dabei wurde über die Motivation zur Mitgliedschaft im Naturpark Schwarzwald-Mitte/Nord sowie über Projektideen diskutiert. Insgesamt vier Mitglieder der Gremien haben sich für eine im kommenden Herbst stattfindende Ideen-Werkstatt in Sasbachwalden angemeldet.
5. Gebührenrechtliche Behandlung der Elternbeiträge für den Kindergartenbereich und die Schulkindbetreuung während der Corona-Pandemie
Nach den Worten von Bürgermeister Schumacher sei mit Inkrafttreten des Shutdowns aufgrund der Corona-Pandemie der gesamte Kindergartenbetrieb eingestellt und eine Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Bereichen eingerichtet worden. Der Kreis der Anspruchsberechtigten sei dabei sukzessive erhöht worden bevor Ende Mai ein Übergang zum eingeschränkten Regelbetrieb und dann ab Ende Juni zum Regelbetrieb erfolgte.
Das Land Baden-Württemberg habe ein Soforthilfeprogramm für Kommunen im Umfang von insgesamt 200 Mio. € aufgelegt, wobei auf die Gemeinde Dunningen ein Betrag in Höhe von insgesamt 86.000 € entfalle. Demgegenüber würden Mindereinnahmen aus dem Kindergartenbereich und der Schulkindbetreuung in derselben Höhe stehen. Einerseits müsse jedoch bedacht werden, dass die Soforthilfe des Landes nicht ausschließlich der Deckung der Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen diene und andererseits derzeit weitere umfangreiche Finanzverhandlungen zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Spitzenverbänden anstünden. Unter Berücksichtigung des Aspekts, dass es den Eltern nicht möglich gewesen sei, während der Schließungszeit die entsprechende Leistung in Anspruch zu nehmen und insbesondere aufgrund der erhaltenen Soforthilfe des Landes werde ein Erlass der Elternbeiträge für die Monate April, Mai und Juni 2020 bei Nichtinanspruchnahme der Leistung vorgeschlagen.
Was den Bereich der Notbetreuung und des eingeschränkten Regelbetriebs anbelange seien die regulären Elternbeiträge ausgesetzt worden. Gleichwohl sei den Eltern gegenüber jedoch signalisiert worden, dass diese Betreuung gebührenpflichtig sein werde, so Bürgermeister Schumacher. Da die Betreuung der Kinder überwiegend entsprechend der Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten erfolgt sei, werde vorgeschlagen, die aktuellen Stundensätze der VÖ-Betreuung mit sozialer Staffelung, getrennt nach U3- und Ü3-Betreuung unter Berücksichtigung einer Deckelung anzuwenden, so dass Eltern nicht mehr Beiträge als ursprünglich vor der Corona-Pandemie gebucht entrichten müssten und damit nicht über Gebühr belastet seien. Dies bedeute Einnahmen für die Monate April und Mai in Höhe von 5.179 €. Für den Monat Juni seien aufgrund der gestiegenen Nachfrage höhere Einnahmen anzusetzen als für die Monate April und Mai.
Sowohl der Gemeinderat als auch der Ortschaftsrat Lackendorf votierten einstimmig für die dargelegte gebührenrechtliche Behandlung der Elternbeiträge.
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Wie Bürgermeister Schumacher erläuterte, diene die Hundesteuer neben dem finanziellen Ertrag auch entsprechenden ordnungsbehördlichen Zwecken. Dabei sei die Hundesteuersatzung der Gemeinde Dunningen zuletzt im Jahr 2013 geändert worden.
Der Steuersatz für Kampfhunde liege bislang mit 400 € im Vergleich zu anderen Kreiskommunen im unteren Bereich des Steuersatzes und solle, auch wenn aktuell keine Kampfhunde in Dunningen gemeldet seien, aus präventivpolizeilichen Gründen auf 800 € ab 01.01.2021 erhöht werden. Diese Regelung solle künftig auch für gefährliche Hunde im Sinne der entsprechenden Verordnung gelten.
Auch solle der Empfehlung des Gemeindetags gefolgt werden, Diabetiker- und Epileptiker Hunde von der Hundesteuer zu befreien, wenn nachgewiesen werde, dass sie hierzu geeignet seien. Man sehe diese Steuerbefreiung rückwirkend zum 01.01.2020 vor. Darüber hinaus werde aus Sicherheitsaspekten angestrebt, Hundebesitzer zur Ablegung bestimmter Prüfungen bezüglich der Hundehaltung zu animieren und hierfür einen finanziellen Anreiz in Form einer 50-prozentigen Ermäßigung der Hundesteuer zu schaffen. Diese Steuerermäßigung solle ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer wurde vom Ortschaftsrat Lackendorf und dem Gemeinderat jeweils einstimmig verabschiedet.
7. Baugesuche
Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:
- Anbau eines Abstellraums in Dunningen, Buchenweg 10 unter Erteilung einer Ausnahme für die teilweise Überschreitung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit dem Abstellraum
- Anbau an das bestehende Wohnhaus in Dunningen, Seedorfer Straße 49
8. Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg, 3. Änderung“
Herr Leopold vom Büro RIP stellte dem Gremium den Bebauungsplan vor. Der im Bereich der Altöl- und Rohstoffentsorgung tätige Vorhabenträger mit Sitz in Mannheim plane, seine bisherigen Außenstellen um einen weiteren Standort im Kräftenweg 1 in Dunningen-Seedorf zu erweitern und das vorhandene Betriebsgebäude entsprechend umzunutzen. Nachdem der bestehende Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg 1. Änderung und 1. Erweiterung“ nicht die für die geplante Betriebsansiedlung erforderliche Festsetzung nach der Art der baulichen Nutzung in ein eingeschränktes Industriegebiet sondern ein Gewerbegebiet beinhalte, sei eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Im Übrigen könne durch die Bebauungsplanänderung ein durchgängiges Baufeld unter Berücksichtigung entsprechender Baugrenzen geschaffen werden. Ein entsprechender Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung eines Verfahrens liege vor, so dass die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen könne.
Nach erfolgter Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig dem Antrag des Vorhabenträgers zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet „Schafwiese-Hummelberg 3. Änderung“ zuzustimmen sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schafwiese-Hummelberg, 3. Änderung“ nach § 12 BauGB und der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO, die Feststellung der Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften für diesen Planbereich in den Fassungen vom 06.07.2020 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im vorliegenden Bebauungsplanverfahren. Eine separate Veröffentlichung im Amtsblatt wird noch erfolgen.
9. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Feuchteschaden an der Grundschule Seedorf
Die Maßnahmen zur Behebung des Feuchteschadens an der Grundschule in Seedorf sind zwischenzeitlich abgeschlossen.
Weidlebrücke
Die Abschlussarbeiten an der Weidlebrücke verzögern sich um ca. zwei Wochen
Pump-Track in Dunningen
Im Bereich des Sportplatzes in Dunningen soll ein Pump-Track (Fahrradparcours) errichtet werden; für die entstehenden Kosten in Höhe von 20.000 € werden Zuschüsse in Höhe von 80% im Rahmen einer Leader-Förderung in Aussicht gestellt.
Neubeschaffung HLF
Die Neubeschaffung eines HLF für die Feuerwehr Dunningen liegt im Zeitplan. Die Rohbauabnahme findet demnächst statt.
Jakob-Mayer-Schule
Nachdem die Jakob-Mayer-Schule seit Jahren nicht mehr von Schülerinnen und Schülern besucht wird ist die Schule nach einem Schreiben des Staatlichen Schulamts Donaueschingen aufzuheben. Hierüber soll im Herbst beraten werden.
10. Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur Beschattung der Turn- und Festhalle, einem Bauprojekt in der Bösinger Straße sowie der Bereitstellung von Abfallgefäßen und Hundekotbeutel für Hundehalter.
Sitzungsbericht des Gemeinderates vom 27.01.2020
Sitzungsbericht des Gemeinderates vom 09.12.2019
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2019
1. Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu den Honorargebühren für verschiedene Ingenieurleistungen wie beispielsweise die Friedhofs-, Gesamtentwässerungs- oder Straßenplanung, zum Einnahmedefizit in der Forstwirtschaft, dem eingezogenen Parkplatz an der alten B462 und dem Ergebnis der Abnahme der Sanierungsarbeiten des wellenförmigen Feinbelags beim zweiten Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt. Darüber hinaus wurde nach dem Trennsystem im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ sowie der Friedhofsplanung und den geplanten Radschutzstreifen gefragt.
2. Auswahlentscheidung zur Vergabe der Konzession für das Gasversorgungsnetz in der Gemeinde Dunningen in den Ortsteilen Dunningen und Seedorf
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Ederer von der Kanzlei BBH begrüßen. Wie der Referent ausführte, habe die Frist zur Abgabe verbindlicher Angebote im Konzessionsverfahren zur Auswahl des künftigen Gaskonzessionsvertragspartners der Gemeinde Dunningen für die Ortsteile Dunningen und Seedorf am 28.06.2019 geendet. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist seien verbindliche Angebote der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG (bisherige Konzessionsvertragspartnerin) sowie zweier weiterer Bewerber eingegangen und müssten anhand der vom Gemeinderat beschlossenen Kriterien bewertet werden. Die Beschlussfassung über die Bewertung der Angebote sowie die Auswahl des künftigen Gaskonzessionsvertragspartners habe durch den Gemeinderat zu erfolgen. Anschließend wurde von Herrn Ederer der bisherige Verlauf des Auswahlverfahrens skizziert und das Ergebnis der Bewertung der Kriterien der Gruppen A und B dargestellt. Demzufolge erhielt das Angebot der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG 9.500 Punkte, das Angebot des Bewerbers 2 9.202 Punkte und das Angebot des Bewerbers 3 8.881 Punkte.
Das Gremium beschloss daher einstimmig, die Konzession für das Gasversorgungsnetz in der Gemeinde Dunningen in den Ortsteilen Dunningen und Seedorf an die Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG zu vergeben und den Bürgermeister der Gemeinde Dunningen zu beauftragen, den Gaskonzessionsvertrag mit den Stadtwerken Schramberg GmbH & Co. KG entsprechend dem von den Stadtwerken Schramberg GmbH & Co. KG eingereichten verbindlichen Angebot vom 26.06.2019 zu unterzeichnen.
3. Baugesuche
Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:
- Ausbau des Dachgeschosses und Neubau von zwei Dachgauben in Dunningen-Seedorf, Heiligenbronner Straße 41
- Neubau eines Zweifamilienhauses in Dunningen-Seedorf, Heiligenbronner Straße 42
4. Bebauungsplan Stockäcker – Bösinger Weg III
Bürgermeister Schumacher begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold vom Büro RIP, Rottweil, der in die Thematik einführte. Nach den Ausführungen des Fachingenieurs verfüge die Gemeinde Dunningen im Ortsteil Lackendorf mittlerweile über keine eigenen Baugrundstücke mehr und könne somit die Eigenentwicklung von Lackendorf nicht gewährleisten. Aus diesem Grund solle das Plangebiet „Stockäcker-Bösinger Weg“ um ca. 2,7 ha erweitert werden, um somit die Wohnbauentwicklung für die kommenden Jahre sichern zu können. Dabei sollen 27 neue Wohnbaugrundstücke entstehen. Da die Rahmenvorgaben für ein beschleunigtes Verfahren nach §13b BauGB gegeben seien, werde dieses nach § 13b im vorliegenden Falle angewandt.
Nach erfolgter Beratung und mehrheitlichem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Lackendorf fasste der Gemeinderat einstimmig die Beschlüsse, den Bebauungsplan „Stockäcker–Bösinger Weg III“ in Dunningen-Lackendorf im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB sowie die Örtlichen Bauvorschriften für den Planbereich „Stockäcker–Bösinger Weg III“ in Dunningen-Lackendorf im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 74 LBO aufzustellen und auf eine detaillierte Umweltprüfung nach § 13b i.V. § 13a Abs. 3 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.
5. Eigenkontrollverordnung 2019
Der anwesende Fachingenieur, Herr Christ, vom Büro BIT, Villingen-Schwenningen, erläuterte den Sachstand. So habe die Gemeinde Dunningen in den zurückliegenden Jahren im Zuge der Eigenkontrollverordnung (EKVO) und zur Vorbereitung eines Kanalsanierungskonzeptes Kanalbefahrungen im Kernort Dunningen durchführen lassen. Die Kamerauntersuchungen seien von der ortsansässigen Firma Alba ausgeführt und die Auswertung der Kanalbefahrungen sowie die Aufstellung eines Sanierungskonzeptes von den BIT Ingenieuren betreut worden.
Vom bestehenden Leitungsnetz im Kernort Dunningen, welches ca. 36,4 km Misch, Schmutz- und Regenwasserleitungen umfasse, seien nach den Ausführungen des Fachingenieurs im Zuge dieser Eigenkontrolle ca. 19,6 km untersucht worden, was einer Quote von ca. 54 % entspreche. Netzabschnitte mit jüngerem Alter der Kanäle wie beispielsweise in Neubaugebieten sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden.
Die Einteilung der Schadens- und Zustandsklassifikation erfolge dabei von 0 (vollkommene Schadensfreiheit) bis 5 (sofort behebbare Schäden). Dabei seien 21 % der Haltungen den Zustandsklasse 4 und 5 zuzuordnen und somit kurzfristig zu sanieren. Bei 12 % (Zustandsklasse 1-3) bestehe mittelfristiger Handlungsbedarf. Bei ca. 67% bestehe kein Handlungsbedarf. Anhand der vorgefundenen Schäden seien die jeweils wirtschaftlichsten Sanierungsverfahren festgelegt worden. Anschließend wurde der Finanzbedarf für die kommenden Jahre nach entsprechender Gewichtung der Schadensbilder und zugehöriger Priorisierung dargestellt. Der Aufwand in den kommenden Jahren für die zu sanierenden Schadensbilder werde nach Angaben von Herrn Christ auf ca. 4 Millionen Euro beziffert, so dass ein leistbarer Zeitplan zu entwickeln sei. Eine sehr hohe Priorität besitze dabei die Sanierung der Kanäle im Baugebiet „Breite“.
Der Gemeinderat nahm vom Sachstandsbericht Kenntnis.
6. Errichtung von Schutzstreifen für Radfahrer in allen Ortsdurchfahrten
Hierzu referierte der Fachingenieur, Herr Christ, dass ein Schutzstreifen ein durch Zeichen 340 (unterbrochene dünne Markierung, Schmalstrich) gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn mit einer Mindestbreite von 1,25 m und einer Regelbreite von 1,50 m sei. Dieser könne innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordere. In der Regel sollte der verbleibende Fahrbahnteil mindestens eine Restbreite von 4,50 m aufweisen. Schutzstreifen seien im Übrigen in Kreisverkehren und Tempo30-Zonen nicht zulässig
Nach den Ausführungen des Referenten würden die Vorteile von Schutzstreifen darin liegen, dass diese jenen Teil der Fahrbahn sichtbar machen, der für Radfahrer vorgesehen sei und somit die Sicherheit des Radverkehrs auf Fahrbahnen durch den eigens zugewiesenen Raum verbessere. Die Verkehrssicherheit von Schutzstreifen werde von Verkehrsexperten höher bewertet als die von beispielsweise selbstständig geführten Radwegen, da die Erkenn- und Wahrnehmbarkeit des Radfahrers durch den Autofahrer außerhalb der Fahrbahn erheblich sinke und bei Führung auf der Fahrbahn weniger Konflikte mit einfahrenden Autos, Fußgängern oder Hindernissen wie beispielsweise Mülltonnen, Plakatträgern oder Laternenmasten entstünden. Untersuchungen hätten dabei gezeigt, dass sich 90 % der Unfälle im Radverkehr im Seitenbereich ereigneten, also auf Rad- oder Gehwegen. Schutzstreifen würden im Übrigen auch eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung auf Autofahrer entfalten. Radfahrer könnten andererseits auf den Schutzstreifen durch die fehlende Gefährdung von Fußgängern zügiger fahren als an kombinierten Geh- und Radwegen
Als Nachteile eines Schutzstreifens werden Beeinträchtigungen durch Anlieger in der Andienung ihrer Grundstücke genannt, da das Parken auf den Schutzstreifen verboten sei, sowie eine mögliche Fehlinterpretation der Schutzstreifen durch nicht vorschriftsmäßig am rechten Fahrbahnrand fahrende Radfahrer.
Bezogen auf die Gemeinde Dunningen machte Herr Christ den Vorschlag, die Ortsdurchfahrten mit Schutzstreifen auszustatten und hinsichtlich der Einrichtung in den übrigen Straßenzügen zunächst die gewonnenen Erfahrungswerte abzuwarten. So seien für den Ortsteil Dunningen Schutzstreifen in der Schramberger Straße sowie der Rottweiler Straße, jeweils beidseitig, für den Ortsteil Seedorf in der Waldmössinger Straße beidseitig und in der Freudenstädter Straße ortsauswärts sowie für den Ortsteil Lackendorf in der Dunninger Straße und der Stettener Straße, jeweils ortsauswärts, geplant. Die Kosten hierfür würden sich auf etwa 20.000 € belaufen und seien im Haushalt 2020 berücksichtigt.
Der Ortschaftsrat Lackendorf wurde in der Sitzung vom 02.12.2019 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört und gab für Lackendorf die Empfehlung ab, lediglich einen Schutzstreifen in der Dunninger Straße zu errichten. Der Gemeinderat beschloss nach erfolgter Beratung mehrheitlich in allen Ortsdurchfahrten (Schramberger Straße, Rottweiler Straße, Freudenstädter Straße, Waldmössinger Straße, Dunninger Straße) Schutzstreifen für Radfahrer entsprechend der Beratungsvorlage einzurichten und hinsichtlich der Stettener Straße in Lackendorf durch die zuständigen Behörden einen Radschutzstreifen ortseinwärts prüfen zu lassen und gegebenenfalls auf Grundlage einer modifizierten Planung eine nochmalige Beratung in den Gremien herbeizuführen.
7. Überprüfung der Gebührenhaushalte
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
Wie die Verwaltung erläuterte, habe sich der Wasserzins seit dem Jahr 2004 wie folgt entwickelt:
01.01.2004 bis 31.12.2014 1,60 €/m³
01.01.2015 bis 31.12.2015 1,70 €/m³
Seit 01.01.2016 1,80 €/m³
Dabei habe sich mit Ausnahme des Rechnungsjahres 2014 jeweils ein Überschuss ergeben, der sich zuletzt im Rechnungsjahr 2018 auf 20.003,00 € belaufen habe. Bei der Wasserversorgung betrage der Anteil der Fixkosten, zu denen unter anderem die Zinsen und Abschreibungen gehören, ohne Konzessionsabgabe rund 33% der Betriebsaufwendungen. Zur Deckung von Fixkosten werde eine Grundgebühr eingeführt. In der Bemessung der Grundgebühr seien nach einer Empfehlung des Gemeindetags 25% der Fixkosten berücksichtigt.
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2020 ergebe sich ein kostendeckender Wasserzins in Höhe von 1,69 €/m³ bei einer Wassermenge von 304.927 m³. Die Grundgebühr betrage pro Zähler und Jahr 12,00 € (1,00 €/monatlich). Neben der Gebührenschuld sollen nach Empfehlung des Gemeindetags auch die Vorauszahlungen auf dem Grundstück lasten.
Nach erfolgtem einstimmigem Empfehlungsbeschluss im Ortschaftsrat Lackendorf wurde im Gemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen, eine Grundgebühr in Höhe von 1,00 € monatlich einzuführen und die Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 1,69 €/m³ festzusetzen sowie der Satzung zur Änderung der Wassersatzung zuzustimmen.
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
Nachdem es sich bei der Abwasserbeseitigung um den größten Gebührenhaushalt der Gemeinde handle, sei es nach den Ausführungen der Verwaltung von grundlegender Bedeutung, diesen möglichst kostendeckend entsprechend des Einnahmebeschaffungsgrundsatzes der Gemeindeordnung auszurichten.
Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg seien alle Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung nach getrennten Gebührensätzen abzurechnen.
Dabei ergebe sich seit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bei den Abwassergebühren folgende Entwicklung:
Schmutzwassergebühr:
01.01.2008 bis 31.12.2009 2,20 €/m²
01.01.2010 bis 31.12.2010 2,17 €/m²
01.01.2011 bis 31.12.2014 2,23 €/m²
01.01.2015 bis 31.12.2017 2,13 €/m²
seit 01.01.2018 2,27 €/m²
Niederschlagswassergebühr:
01.01.2010 bis 31.12.2010 0,11 €/m²
01.01.2011 bis 31.12.2014 0,13 €/m²
01.01.2015 bis 31.12.2017 0,09 €/m²
seit 01.01.2018 0,13 €/m²
Dabei hätten sich in den vergangenen Rechnungsjahren sowohl Fehlbeträge als auch Überschüsse ergeben.
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2020 ergebe sich eine kostendeckende Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,67 €/m³ unter Berücksichtigung eines geschätzten Abwassermenge von 257.105 m³ und umlagefähigen Kosten von 687.228 €. Die kostendeckende Niederschlagswassergebühr betrage 0,18 €/m² unter Berücksichtigung der versiegelten Flächen von 708.711 m² und umlagefähigen Kosten von 130.972 €. In der Kalkulation werde der Überschuss aus dem Jahr 2018 mit 44.900 € berücksichtigt. Neben der Gebührenschuld sollen nach Empfehlung des Gemeindetags auch die Vorauszahlungen auf dem Grundstück lasten.
Der Gemeinderat stimmte nach erfolgter Beratung und einstimmigem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates Lackendorf einer Schmutzwassergebühr ab 2020 in Höhe von 2,67 €/m³ und einer Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,18 €/m² sowie der Satzung zur Änderung der Abwassersatzung zu. Von der Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2018 in Höhe von 44.957,85 € sollen dabei 44.900 € in die Gebührenkalkulation 2020 aufgenommen werden.
8. Kalkulation des Wärmepreises
Nach Angaben der Verwaltung seien als Rechnungsgrundlage für die Kalkulation des Wärmepreises die Planansätze für das Haushaltsjahr 2020 herangezogen worden. Bei Aufwendungen für das Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 293.500 € und abzugsfähigen Erträgen von 91.200 € belaufe sich der ungedeckte Aufwand auf 202.300 €. Durch den Grundpreis, den sogenannten Leistungspreis, werde eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 50.580 € eingenommen, so dass sich nach deren Abzug ein bereinigter ungedeckter Aufwand in Höhe von 151.720 € ergebe. Unter Berücksichtigung des in 2020 geplanten Wärmeverkaufs in Höhe von 2.042.040 kWh, könne der kostendeckende Wärmepreis somit wie bisher bei 0,07 €/kWh verbleiben.
Der Gemeinderat fasste ebenso wie bereits der Ortschaftsrat Lackendorf den einstimmigen Beschluss, den Wärmepreis, den die Endabnehmer an den Eigenbetrieb „Energie/Wasser“ ab 01.01.2020 zu entrichten haben, weiterhin bei 0,07 €/kWh und den Leistungspreis (Grundpreis) weiterhin bei 22,50 €/kW Heizleistung zu belassen.
9. Haushaltsplanung 2020 - Vorberatung
Dem Gemeinderat lag ein umfangreiches Zahlenwerk, bestehend aus den Plandaten der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Seniorenzentrum“ und „Energie-Wasser“ sowie des Haushaltsplanes zur Beratung vor. Der Ortschaftsrat Lackendorf hat in seiner Sitzung vom 02.12.2019 dem Gemeinderat einstimmig die Annahme der Wirtschaftspläne sowie des Haushaltsplanes empfohlen. Zu Beginn der Beratung führte Bürgermeister Schumacher in seiner Haushaltsrede in die Thematik ein. Die Rede ist nachfolgend wiedergegeben (es gilt das gesprochene Wort):
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
heute liegt Ihnen der Entwurf unseres zweiten doppischen Haushalts vor. Während sich der Finanzhaushalt grundsolide mit einer niedrigen Prokopfverschuldung zum 31.12.2020 in Höhe von 170 € - wohlgemerkt mit Eigenbetriebe – darstellt, bereitet uns der Ergebnishaushalt zunehmend Kopfzerbrechen. Dieser schließt mit einem Minus von 675.000 € ab. Den in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Haushaltsausgleich erreichen wir insofern nicht. Dies liegt einerseits an der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik und die damit verbundene und vorgeschriebene Erwirtschaftung von Abschreibungen. Über Sinn und Unsinn des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen wurde vieles gesagt. Es ist müßig hierüber zu diskutieren. Wir müssen uns vielmehr mit den neuen Gegebenheiten auseinandersetzen. Aber eines sage ich in aller Deutlichkeit: Mir sind hohe Abschreibungen allemal lieber als ein Investitionsstau.
Meine Damen und Herren,
die Gemeinde Dunningen hält für die Bevölkerung eine grundsolide Infrastruktur bereit. Dies bedeutet aber auch, dass für getätigte Investition der Berg an Abschreibungen größer wird und dieses Geld nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung steht. Darüber hinaus müssen wir im kommenden Jahr erhöhte Umlagen im Zuge des Finanzausgleichsmechanismus bezahlen. Steuerstarke Jahre wirken im zweiten Folgejahr mit erhöhten Umlagen nach, was 2020 der Fall sein wird. In solch einem aus finanzieller Sicht gesehen schlechten Jahr kommt die Forststrukturreform aber vielmehr auch die schlechte Holzmarktlage zur Unzeit.
Haben wir in den vergangenen Jahren als zweitgrößter Kommunalwaldbesitzer im Landkreis aus dem Forstbetrieb einen Überschuss von 200.000 € erwirtschaftet, fehlt uns dieser im kommenden Jahr gänzlich, ja wir gehen sogar von einem Minus von 100.000 € aus.
Die Budgetverantwortlichen der Gemeindeverwaltung haben sich nach der Mittelanmeldung für den Haushalt 2020 nochmals intensiv über Einsparmöglichkeiten diskutiert und beraten. Wir haben hierbei Maßnahme für Maßnahme und Position für Position untersucht und, wo immer möglich, Planansätze gestrichen oder herabgesetzt. Die Mittelanmeldungen der Budgets wurden insofern nicht eins zu eins in den nun vorliegenden Entwurf übernommen. Es ist mir wichtig, dass Ihnen dieser Umstand von vornherein bekannt ist.
Es wird auch Hausaufgabe der Verwaltung sein, im Rahmen des Vollzugs unseres Haushaltsplans auf Einsparmöglichkeiten zu achten und diese auch zu nutzen. Dies müssen wir uns hier auf der Verwaltungsbank auch ins Hausaufgabenheft schreiben und Sie können versichert sein, dass wir dies auch tun werden.
Bei all diesen tendenziell schlechten Nachrichten kommt wenigstens eine erfreuliche Nachricht hinzu: Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer haben wir mit 3,5 Mio. € und somit um 500.000 € höher angesetzt als im Jahr 2019. Vom konjunkturellen Einbruch bleiben wir derzeit verschont, auch rechnen wir in den Folgejahren nicht mit größeren Einbrüchen. Dies haben uns die Kontakte mit unserem größten Gewerbesteuerzahler verdeutlicht.
Meine Damen und Herren,
im Finanzhaushalt sind für kommendes Jahr mit Ausnahme des dringend benötigten Anbaus eines Toilettentrakts an die Turn- und Festhalle Seedorf, der weiteren Erschließung des Gewerbegebiets Kirchöhren-Nord, die finanzielle Abwicklung des bestellten HLF 20 für die Feuerwehr sowie Planungsraten für den Neubau des Kindergartens Seedorf keine größeren Investitionspositionen enthalten.
Der Gemeinderat muss im kommenden Frühjahr jedoch intensiv über die anstehenden Hochbaumaßnahmen in Dunningen beraten.
Ich erinnere hier an den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses, die klägliche Unterbringung des Bauhofs und den zur Diskussion stehenden Anbau ans Feuerwehrmagazin. Auch vor dem Hintergrund der Sanierung unserer Heizzentrale muss hier eine zukunftssichere und finanzierbare Lösung gefunden werden. Alle drei genannten Maßnahmen sind innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung aufgrund fehlender liquider Mittel nicht darstellbar. Hätten wir all diese Maßnahmen aufgenommen, wäre die Verschuldung der Gemeinde ins Unermessliche gestiegen und so von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt worden.
Aus diesem Grunde haben wir diese Maßnahmen komplett ausgeblendet und stattdessen einen Planansatz unter dem Stichwort Dorfentwicklung abgebildet. Dadurch können die anstehenden Beratungen im Gemeinderat auch durch entsprechende Planungsaufträge für Machbarkeitsstudien etc. erleichtert werden. Es dürfte nicht zielführend sein, wenn wir im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 über Bauhof, Feuerwehr und Dorfgemeinschaftshaus diskutieren. Ich hoffe, dass Sie diese Vorgehensweise so mittragen können. Aber eines sei bereits jetzt gesagt: alles auf einmal wird nicht gehen!
Meine Damen und Herren,
die Aufgaben der Kommunen werden immer umfangreicher. Europa, Bund und Land zwingen die Kommunen dazu, sich immer mehr Handlungsfeldern zu widmen. Ich möchte hier nur an die zunehmenden und zwingenden Dokumentationspflichten in den technischen Bereichen, die Datenschutzgrundverordnung, die Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz oder die Einführung der Doppik erinnern. Dies alles muss von der Verwaltung gestemmt werden.
Resturlaub und Überstunden meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind so hoch wie nie. Wir haben die gesamten Handlungsfelder der Gemeinde und deren Anforderungen an Personal und Material von einem externen Büro im Rahmen einer Organisationsuntersuchung beleuchten lassen. Das Ergebnis wurde dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Nichtöffentlich deshalb, weil es sich um Personalangelegenheiten handelt. Ausweislich dieser Organisationsuntersuchung fehlen uns in der Kernverwaltung ganze vier zusätzliche Vollzeitstellen, um alle kommunalen Aufgaben bürgerorientiert, zeitnah, sauber, ordentlich und rechtssicher umzusetzen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es enorm wichtig, aber auch gleichzeitig extrem schwer, gute sowie motivierte Mitarbeiter zu finden und vor allem auch zu halten. Es steht außer Frage, dass wir uns vier weitere Stellen in der aktuell angespannten Haushaltslage nicht leisten können. Wir haben insofern im Stellenplan 2020 eine zusätzliche Vollzeitstelle zur Jahresmitte und 0,7 Stellen durch Erhöhung des Arbeitsumfanges bestehender Mitarbeiter ausgewiesen.
Herr Eith und ich haben den Haushaltsplan eingehend mit der Kommunalaufsicht erörtert. Bedenken wurden keine geäußert. Es ist vielmehr so, dass wir bei weitem nicht die einzige Kommune im Landkreis sind, welche keinen ausgeglichenen Ergebnishaushalt vorweisen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
ich freue mich auf das kommende Jahr und die damit verbundenen Herausforderungen und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam, das heißt Gemeinde-, Ortschaftsrat, Verwaltung, Mitarbeiter und Funktionsträger unsere Gemeinde im kommenden Jahr wieder ein Stück weit voranbringen.
Im Anschluss daran ging Herr Eith auf die Eckdaten der Wirtschaftspläne und des Haushaltsplanes ein.
Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs „Seniorenzentrum“
Herr Eith präsentierte dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Zahlen zum Erfolgs- und Vermögensplan.
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat ein Volumen von 410.900 € und weist einen Verlust in Höhe von 98.100 € (Vorjahr: 96.325 €) aus. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 119.100 €. Im Wirtschaftsjahr 2020 soll im Seniorenzentrum Dunningen im Bereich der Tagespflege eine neue Küche für insgesamt 12.000 € angeschafft werden. Die Anschaffung wird je hälftig, sprich mit 6.000 €, von der Sozialstation und der Gemeinde finanziert. Weitere Investitionen stehen keine an. Im Jahr 2020 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen. Der operative Verlust abzüglich der Abschreibungen in Höhe von 30.500 € beträgt 67.600 € (Vorjahr: 65.925 €). Für Unterhaltungsmaßnahmen sind insgesamt 24.100 € veranschlagt.
Übersicht Investitionsprogramm 2020 - 2023:
EinzahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Zuschuss Sozialstation Küche6.000 €0 €0 €0 €
Einlage Gemeinde Küche6.000 €0 €0 €0 €
Verlustausgleich Gemeinde67.600 €56.700 €57.800 €59.100 €
AuszahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Küche Tagespflege12.000 €0 €0 €0 €
Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs „Energie-Wasser“
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Energie-Wasser hat ein Volumen von 848.200 € und weist ein Ergebnis in Höhe von 0 € (Vorjahr: 21.438 €) aus. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 688.800 €. Für die Sparte Energie steht in den Wirtschaftsjahren 2020 und 2021 die Erneuerung der Heizzentrale Dunningen in Höhe von 934.000 € (2020: 500.000 €) an. Hierfür müssen in den Jahren 2020 und 2021 Darlehen in Höhe von 809.500 € (2020: 449.500 €) aufgenommen werden. In der Sparte Wasser steht eine weitere Erschließung des Gewerbegebietes Kirchöhren-Nord in Dunningen (Verlegung von Wasserleitung und Hausanschlüssen) in Höhe von 57.000 € an.
Übersicht Investitionsprogramm 2020 - 2023:
Sparte Energie
EinzahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Kreditaufnahme449.500 €360.000€0 €0 €
AuszahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Heizzentrale Dunningen500.000 €434.000€0 €0 €
Sparte Wasser
EinzahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Wasserversorgungsbeiträge86.400 €140.000 €0 €0 €
Hausanschlüsse7.500 €9.000 €12.500 €2.500 €
Kreditaufnahme0 €264.300 €0 €115.000 €
AuszahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Erschließung Baugebiet Hüttensberg-Mitte, Dunningen0 €2.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet
Hüttensberg Alt, Dunningen0 €75.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet
Brunnenäcker, Dunningen0 €158.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet
Bösinger Weg III, Lackendorf0 €93.000 €0 €0 €
Erschließung Gewerbegebiet
Kirchöhren-Nord, Dunningen57.000 €19.000 €0 €0 €
Erschließung Dorfbachstraße, Dunningen0 €90.000 €0 € 0 €
Erschließung Liebigstraße, Dunningen0 €48.000 €0 €0 €
Erschließung Haldenstraße, Dunningen0 €0 €0 €84.000 €
Erschließung Grabenstraße, Dunningen0 €0 €0 €80.000 €
Erschließung Baugebiet Breite, Dunningen0 €0 €32.000 €32.000 €
Haushaltsplan 2020 – Ergebnis- und Finanzhaushalt inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2023
Herr Eith präsentiert dem Gemeinderat den zweiten doppischen Haushaltsplan. Zu Beginn der Beratung werden dem Gemeinderat nochmals die Grundzüge zur Einführung NKHR sowie der Zusammenhang von Ergebnis- und Finanzhaushalt erläutert.
Der Ergebnishaushalt 2020 weist geplante ordentliche Erträge in Höhe von 17.008.400 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 17.683.300 € auf. Somit ergibt sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von -674.900 €. Der doppische Haushaltsausgleich ist erreicht wenn sich ein Saldo von 0 ergibt, das heißt wenn die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge erwirtschaftet werden können. Ein ordentlicher Ergebnisüberschuss fließt am Ende des Jahres den Rücklagen zu und dient der Deckung von Defiziten in Folgejahren. Mit dem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von -674.900 € kann der zweite doppische Haushaltsplan nicht ausgeglichen werden. Die Hauptgründe für den nicht ausgeglichenen Haushalt liegen im zweijährigen Finanzmechanismus des kommunalen Finanzausgleichs (FAG), in den Mindereinnahmen und den Mehrausgaben des Gemeindewaldes bedingt durch die Borkenkäferproblematik und die Forststrukturreform, in den Personalaufwendungen (Aufgaben im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft für Eschbronn, Trägerin von drei Kindergärten, Betreuungspersonal für die Ganztagesbetreuung in den Schulen, Verrechnung der Personalkosten der Musikschulverwaltung, Bewirtschaftung eines großen Gemeindewaldes u.a.), in den hohen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten und in den vergleichsweise hohen Abschreibungen aufgrund in der Vergangenheit getätigten Investitionen (Wehlehalle, Eschachtalhalle, Neubau Eschachschule, Ortskernsanierung Alte B462, diverse Baugebietserschließungen u.a.). Durch die benannten Positionen wird der Spielraum der Gemeinde Dunningen deutlich enger.
Im Haushaltsjahr 2020 sind kein außerordentlicher Ertrag und auch kein außerordentlicher Aufwand geplant. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Sonderergebnis von 0.
Das veranschlagte Gesamtergebnis beträgt ebenfalls -674.900 €.
Für einen ersten Überblick sollen zunächst die Entwicklungen im Teilhaushalt 3 (= Allgemeine Finanzwirtschaft) näher beleuchtet werden. Der Haushaltserlass des Innen- und Finanzministeriums liegt mit Datum vom 17. Oktober 2019 vor. Auf der Grundlage dieses Haushaltserlasses sollen nachfolgend die größten Einnahme- und Ausgabearten betrachtet werden.
Die Gewerbesteuer liegt derzeit im Soll bei knapp 4.000.000 €. Dieser Betrag liegt deutlich über dem Planansatz von 3.000.000 €. Die Verwaltung schlägt vor, den Ansatz von bisher 3.000.000 € um 500.000 € auf 3.500.000 € anzuheben.
Der Einkommensteueranteil bleibt konstant. Es wird mit einem Gemeindeanteil von 7,0 Mrd. € gerechnet. Dies bedeutet für die Gemeinde Dunningen eine Reduzierung gegenüber dem letztjährigen Ansatz um 25.900 € auf 4.321.800 €.
Bei den Schlüsselzuweisungen inklusive der Investitionspauschale werden sich die Einnahmen deutlich reduzieren. Der Ansatz 2019 betrug 2.667.300 €. In 2020 ist mit 1.785.100 € an Einnahmen zu rechnen. Dies sind 882.200 € Wenigereinnahmen. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer inklusive des Familienleistungsausgleichs sind Mehreinnahmen von 23.600 € zu erwarten. Der Planansatz für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beträgt 473.500 € (Vorjahr: 462.100 €) und der Planansatz für den Familienleistungsausgleich 327.000 € (Vorjahr: 314.800 €).
Weitere Einnahmen im Teilhaushalt 3 sind:
· Grundsteuer A: 55.000 € (Vorjahr: 56.000 €)
· Grundsteuer B: 742.000 € (Vorjahr 724.000 €)
· Vergnügungssteuer: 88.000 € (Vorjahr: 88.000 €)
· Hundesteuer: 25.000 € (Vorjahr: 23.000 €)
Gute Steuereinnahmen bedeuten immer gleichzeitig steigende Umlagen auf der Ausgabenseite. Dies wird jedoch auch wesentlich davon abhängen, wie sich der Hebesatz bei der Kreisumlage entwickelt. Unter Berücksichtigung eines Kreisumlagehebesatzes von 29,5 v.H. errechnet sich eine Kreisumlage von 2.891.100 €. Jeder zusätzliche Prozentpunkt verursacht 98.004 € Mehraufwand. Die Finanzausgleichsumlage wird aufgrund der besseren Steuerkraft der Gemeinde von 1.845.900 € um 443.500 € auf 2.289.400 € ansteigen. Die Gewerbesteuerumlage beträgt bei einem Gewerbesteuerumlagesatz von 35 v.H. 360.300 €.
Die wesentlichen Steuereinnahmen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um voraussichtlich 515.300 € wohingegen sich die wesentlichen Zuweisungen und Zuschüsse des kommunalen Finanzausgleichs um voraussichtlich 1.163.600 € reduzieren.
Die wesentlichen Umlagen des kommunalen Finanzausgleichs (Gewerbesteuerumlage, FAG-Umlage und Kreisumlage) erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um voraussichtlich 683.300 €.
Fazit zum Entwurf des Ergebnishaushaltes 2020
Es ist bedauerlich, dass ein Ergebnishaushalt präsentiert wird, der ein ordentliches Ergebnis von -674.900 € erwirtschaftet.
Bezüglich der großen Ausgabeposition „Personalausgaben“ kann über alle Produktgruppen hinweg die Aussage gemacht werden, dass diese von 5.490.400 € in 2019 um 360.500 € auf 5.850.900 € ansteigen werden. Die Personalausgaben berücksichtigen die Schaffung neuer Stellen, Aufstockungen und tarifliche Steigerungen.
Der Ergebnishaushalt berücksichtigt Abschreibungen in Höhe von insgesamt 1.606.200 €. Weiterhin sind im Ergebnishaushalt 2020 einmalige Aufwendungen für Sanierungen und Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Abwasserbeseitigung (198.000 €), Bebauungspläne und Vermessungen (150.000 €), die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (103.000 €), die Erneuerung des Verwaltungstraktes, den Wasserschaden und den hydraulischen Abgleich in der Grundschule Seedorf (89.400 €), Straßenunterhaltungen (80.000 €), Auszahlungen an die Teilnehmergemeinschaft im Zuge der Flurneuordnung Dunningen (50.000 €), die Schaffung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements (49.000 €; die Gemeinde erhält hier eine Bezuschussung in Höhe von 37.800 €), Bodenmatten, elektrische Schließzylinder und Panikbeschläge in der Eschachschule Dunningen (32.000 €), die Umsetzung der Eigenkontrollverordnung im Bereich der Abwasserbeseitigung (30.000 €), Markierungsarbeiten im Zuge der Schaffung von Radschutzstreifen (25.000 €), die Unterhaltung der Außenanlagen der Friedhöfe samt Austausch der Parkbänke (21.000 €) und die Erstellung eines Jagdkatasters (10.000 €). Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Werden das erwirtschaftete Defizit im Ergebnishaushalt, die Abschreibungen, die vorher nicht ergebniswirksam waren und die zusätzlichen einmaligen Ausgaben, die vorher im Vermögenshaushalt veranschlagt waren, addiert, ergibt sich die frühere so genannte Zuführungsrate. Das Wort „Zuführungsrate“ gibt es jedoch nicht mehr und wird ab sofort auch nicht mehr verwendet.
Entscheidend ist im NKHR ein ausgeglichenes veranschlagtes ordentliches Ergebnis. Damit ist die intergenerative Gerechtigkeit gewährleistet, d.h. wir haben alles was wir verbraucht haben wieder erwirtschaftet.
Der Finanzhaushalt 2020 weist Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 16.297.800 € und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 16.077.100 € auf. Somit ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 220.700 €. Zu beachten gilt, dass die Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Vergleich zu den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen um die „nicht“ zahlungswirksamen „aufgelösten Investitionszuwendungen und- beiträge“ sowie „Abschreibungen“ differieren. Der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erhöht grundsätzlich die Liquidität und kann zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind mit 2.374.500 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit 3.323.000 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Zahlungsmitteldefizit im investiven Bereich von 948.500 €. Dieses Defizit kann teilweise durch den Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt werden. Unter Berücksichtigung des Zahlungsmittelüberschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit ergibt sich ein veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von 727.800 €. Wird der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf um die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten (75.500 €) bereinigt, so ergibt sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes in Höhe von 803.300 €. Die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes kann über den Bestand der liquiden Mittel finanziert werden, da bereits vor Aufstellung der Eröffnungsbilanz davon ausgegangen werden kann, dass die Liquidität zum 01.01.2020 ca. 4.400.000 € betragen wird. Somit ist keine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen in 2020 notwendig. Der Bestand der liquiden Mittel reduziert sich zum 31.12.2020 auf sodann ca. 3.600.000 €.
Die komfortable Abdeckung der Finanzlücke durch den „Bestand an liquiden Mittel“ sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die liquiden Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung (2021 - 2023) aufgebraucht werden. Die Gemeinde rechnet im Jahr 2021 mit einer Kreditaufnahme in Höhe von 2.000.000 €.
Die „wesentlichen“ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2020 - 2023 sind:
BezeichnungAnsatz 2020Finanzplan 2021Finanzplan 2022Finanzplan 2023
Verkauf von Grundstücken1.107.000 €1.189.600 €1.560.000 €360.000 €
Zuschuss Beschaffung HLF für Feuerwehr20.000 €30.000 €32.000 €0 €
Zuschuss Digitalpakt Grundschule8.900 €0 €0 €0 €
Zuschuss Digitalpakt Eschachschule13.400€0 €0 €0 €
Zuschuss Aufzug
Eschachschule25.000 €0 €0 €0 €
Zuschuss Neubau Kindergarten Seedorf0 €721.500 €721.500 €0 €
Kanal- und Klärbeiträge im Zuge von Grundstücksverkäufen in Bau- und Gewerbegebieten236.400 €358.000 €100.000 €20.000 €
Erschließungsbeiträge Baugebiet Breite, Dunningen0 €0€138.700€138.700 €
Erschließungsbeiträge im Zuge von Grundstücksveräußerungen in Bau- und Gewerbegebieten963.800 €984.700 €700.000 €220.000 €
Erschließung Dorfbach- und Liebigstraße, Dunningen
(Zuschuss – Sanierungsgebiet Alte B462)0 €537.000 €0 €0 €
Erschließung Halden- und Grabenstraße, Dunningen
(Zuschuss - Sanierungsgebiet Alte B462)0 €0 €0 €430.000 €
Die „wesentlichen“ Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2020 - 2023 sind:
BezeichnungAnsatz 2020Finanzplan 2021Finanzplan 2022Finanzplan 2023
Ratsinformationssystem10.600 €0 €0 €0 €
Server Rathaus40.000 €0 €0 €0 €
Aufzugsanlage
Rathaus0 €260.000 € 0 €0 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Rathaus30.000 €3.000 €0 €0 €
Fahrzeug Haus-meister0 €25.200 €0 €0 €
Dorfentwicklung30.000 €0 €0 €0€
Fahrzeuge Bauhof
2020 Greiflöffel Baggerlader, 2021 PKW, 2022 Unimog4.000 €25.000 €140.000 €0 €
Erwerb von Grundstücken587.600 €395.200 €150.000 €150.000 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Feuerwehr20.000 €5.000 €5.000 €5.000 €
Beschaffung HLF für Feuerwehr400.000 €0 €0 €0 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Grundschule inkl. Digitalpakt11.200 €5.400 €5.000 €5.000 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Eschachschule inkl. Digitalpakt23.300 €8.000 €8.000 €8.000 €
Aufzug Eschachschule50.000 €0 €0 €0 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Kindergärten17.300 €0 €0 €0 €
Neubau Kindergarten Seedorf200.000 €2.000.000 €2.000.000 €0 €
Zuschuss an St. Martinuskindergarten53.600 €0 €0 €0 €
Sanitärtrakt Turn- und Festhalle Seedorf295.000 €0 €0 €0 €
Kooperationsprojekt Breitband mit Landkreis0 €75.000 €0 €0 €
Grüngut- / Erddeponie0 €80.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet Bösinger Weg III, Lackendorf
(inkl. EB Wasser)0€1.840.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet Brunnen-äcker, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €1.552.000 €0 €0 €
Erschließung Gewerbegebiet
Kirchöhren-Nord (inkl. EB Wasser)1.257.000 €593.000 €0 € 0 €
Erschließung Baugebiet Breite, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €0€860.000 €860.000 €
Erschließung Baugebiet Hüttensberg Mitte, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €245.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet Hüttensberg Alt, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €932.000 €0 €0 €
Erschließung Dorfbach- und Liebigstraße, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €1.568.800 €0 €0 €
Erschließung Halden- und Grabenstraße, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €0 €0 €1.337.500€
Parkplatz Lausbühl40.000 €0 €0 €0 €
Fahrzeuge für Straßenreinigung und Winterdienst
2021 Streugerät Unimog, 2023 Schneepflug0 €35.000 €0 €15.000 €
Spielgeräte Spielplätze13.000 €13.000 €5.000 €5.000 €
Eschachwanderweg10.000 €0 €0 €0 €
Ablösung Wasserrecht100.000 €0 €0 €0 €
Biberschutz50.000 €0 €0 €0 €
Das Zahlungsmitteldefizit im investiven Bereich von 948.500 € kann wie bereits oben erläutert teilweise durch den Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (220.700 €) gedeckt werden.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die vorgetragenen Plandaten der Wirtschaftspläne und des Haushaltsplanes in die endgültige Haushaltssatzung 2020 zu übernehmen, die vom Gemeinderat am 27.01.2020 beschlossen wird.
Nach Verabschiedung des Haushaltsplanes wird ausführlich berichtet.
10. Zustimmung zum Beitritt des „Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal“ in einen zu gründenden Zweckverband „Klärschlammverwertung Böblingen“
Nach Angaben von Bürgermeister Schumacher werde zurzeit die Gründung eines „Zweckverbands Klärschlammverwertung Böblingen" vorbereitet, um unter anderem eine langfristige Entsorgungssicherheit für den anfallenden Klärschlamm aus Kläranlagen zu erreichen. Der zu gründende Zweckverband solle dabei auf einem überlassenen Grundstücksteil des „Zweckverbands Restmüllheizkraftwerk Böblingen“ die für die Klärschlammverwertung erforderlichen Anlagenteile selbst errichten. Im Übrigen sollen die bereits vorhandenen Einrichtungen des RBB mitgenutzt werden, um größtmögliche Synergien auszuschöpfen. Derzeit sei die Inbetriebnahme einer Anlage im Jahr 2026 geplant.
Eine Machbarkeitsstudie bestätige im Ergebnis die Wirtschaftlichkeit als auch die Planbarkeit einer Anlage mit einer Auslegung von 100.000 to bis 183.600 to pro Jahr unter den bisherigen Planungsannahmen. Ziel vom zu gründenden Zweckverband sei es, bis spätestens 2023 ein umsetzbares Konzept für die Gremienbefassung zu erarbeiten. Der laufende Aufwand zur Entsorgung und etwaigen Aufbereitung der Aschen durch Dritte werde vollständigkeitshalber mitkalkuliert. Diese Schätzung habe einen Preiskorridor von 80 € bis 100 € brutto pro Tonne Klärschlamm in Originalsubstanz bei einer Investition von ca. 105 Mio. € ergeben. Sowohl die geplanten Betriebskosten als auch die Investitionssumme würden dabei in Abhängigkeit der zu behandelnden Schlammmenge respektive der Anzahl der Verbandsmitglieder variieren. Aus diesem Grund könne eine exaktere Kostenplanung erst vorgenommen werden, wenn die Mitglieder und damit die Schlammmenge als Basis für die Planung feststehen würden. Die Gründung des Zweckverbandes sei daher obligatorisch für die weiteren Planungsschritte.
Wie Bürgermeister Schumacher weiter ausführte, entsorge der „Zweckverbands Abwasserreinigung Eschachtal“ derzeit 1.800 to Klärschlamm im Jahr über die Firma MSE, 76307 Karlsbad-Ittersbach, zu einem bis zum 31.12.2019 geltenden Preis von 93,12 €/to entwässertem Klärschlamm bei einem laufendem Entsorgungsvertrag bis zum 31.12.2020. Bei einem Informationstermin am 25.09.2019 in Böblingen hätten Teilnehmer von Kündigungen der Verträge durch MSE und Kostensprünge auf 111 € bzw. bis zu 120 € pro Tonne (inkl. Transport) berichtet. Da nun auch in fast allen Bundesländern die landwirtschaftliche Verwertung nicht mehr zugelassen sei, würden die Entsorgungskapazitäten deutlich geringer, was teils erhebliche Preisaufschläge zur Folge habe.
Seitens der Verbandsverwaltung des „Zweckverbands Abwasserreinigung Eschachtal“, dem Klärmeister und dem betreuenden Ingenieurbüro iat werde ein Beitritt des „Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal“ befürwortet, wobei im Vordergrund die Entsorgungssicherheit stehe. Auch werde davon ausgegangen, dass der neue Zweckverband mit seinen überwiegend kommunalen Mitgliedern (Kläranlagenbetreiber) einen wirtschaftlichen Betrieb bilden.
In finanzieller Hinsicht könne, so Bürgermeister Schumacher, aufgrund einer möglichen Inbetriebnahme in 7 Jahren lediglich eine Schätzung abgegeben werden, die einen Preiskorridor von 80 € bis 100 € brutto pro Tonne Klärschlamm ergebe. Nach derzeitiger Marktlage sei daher davon auszugehen, dass eine gemeinsame Klärschlammentsorgungsanlage wirtschaftlich betrieben werden könne.
Nachdem der Ortschaftsrat Lackendorf in dieser Angelegenheit bereits einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hatte wurde auch vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Bürgermeisterin, Frau Carmen Merz, zu beauftragen, folgender Erklärung des „Zweckverbands Abwasserreinigung Eschachtal“ zuzustimmen:
„Der Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal erklärt verbindlich die Absicht, dem zu gründenden Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen beizutreten und die hierzu erforderlichen Beschlüsse bis spätestens zum 31.03.2020 herbeizuführen. Der Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal erklärt in diesem Zusammenhang, sich mit einem Verbrennungskontingent von 1.700 to/a Klärschlamm (Originalsubstanz) am Zweckverband beteiligen zu wollen. Der Anteil an Trockensubstanz bei Anlieferung wird sich voraussichtlich auf 25 % belaufen.“
11. Abschluss eines Mietvertrags zwischen der Gemeinde Dunningen und der Jugendvereinigung Dunningen 1981 e.V.
Die Verwaltung informierte darüber, dass der bestehende Mietvertrag zwischen der Gemeinde Dunningen und der Jugendvereinigung 1981 e.V. zum 31.12.2019 ende und daher ein neuer Mietvertrag wiederum mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen werden solle. Gegenüber den bisherigen vertraglichen Regelungen seien dabei im Wesentlichen Passagen zum Ausschank von Getränken, zum Rauchen und zu den Schließzeiten überarbeitet worden. Nachdem der Mietvertrag bereits im Vorfeld mit der Jugendvereinigung Dunningen abgestimmt wurde erteilte der Gemeinderat ohne weitere Beratung einstimmig seine Zustimmung zum Vertrag.
12. Energiebericht
Der Gemeinderat nahm den Energiebericht 2018 zur Kenntnis. So werden in Dunningen die Gebäude von der Heizzentrale im Untergeschoss des Gebäudes C der Eschachschule versorgt. Sie umfasst ein Blockheizkraftwerk, das 50 kW elektrische und 100 kW thermische Energie erzeugt. Der Gasverbrauch 2018 lag bei 120.175 m³ (=1.239.604 kWh), die Kosten hierfür belaufen sich auf 40.887,00 € netto. Zusätzlich erzeugt die Holzhackschnitzelfeuerungsanlage 300 kW thermisch. Das Silo für die Holzhackschnitzel hat ein Fassungsvermögen von 90 m³ und wird im Winter ca. ein Mal pro Woche befüllt. Der Verbrauch 2018 lag bei ca. 935 m³ und die Kosten hierfür belaufen sich auf 13.484,00 €/netto. Für das Holz hat die Gemeinde Dunningen im Jahr 2018 2,00 ct/kWh bezahlt; dies entspricht ca. 14,00 €/m³. In Spitzenzeiten kann außerdem noch ein Gas-/Ölkessel zugeschaltet werden, der in Stufe 1 eine Leistung von 600 kW und Stufe 2 eine Leistung von 900 kW thermisch leisten kann. Der Gasverbrauch des Spitzenkessels lag im Jahr 2018 bei 4.825 m³ (= 49.745 kWh) bei Kosten in Höhe von 1.641,00 € netto. Mit Wärme versorgt werden in Dunningen die Gebäude A, B, C, D und V der Eschachschule, Kindergarten und Musikschule, Turn- und Festhalle, Wohnhaus Jahnstr. 25, Wehle-Sporthalle, Rathaus, Seniorenzentrum Haus am Adlerbrunnen sowie Pflegeheim St. Veronika. Außer dem Pflegeheim und der Wehle-Halle werden diese Gebäude auch mit Strom aus dem Blockheizkraftwerk versorgt. Die Straßenbeleuchtungskreise Busbahnhof, Gartenstraße und Dorfbachstraße werden ebenfalls mit dem Strom aus dem Blockheizkraftwerk versorgt. Wenn der Strom nicht ausreicht wird zusätzlich Strom von der ENBW bezogen. Der nicht benötigte Strom wird in das Stromnetz eingespeist. Der Strombezug 2018 lag bei 90.630 kWh bei Kosten in Höhe von 17.113,45 € netto. Im Jahr 2018 lag der Wärmeverkauf in Dunningen bei 1.111.300 kWh (Vorjahr 1.106.671 kWh). Der Stromverkauf im vergangenen Jahr belief sich auf 308.594 kWh (Vorjahr: 336.488 kWh).
In Lackendorf werden die Eschachtalhalle, der Kindergarten, das Pfarrhaus und das alte Schulhaus mit Nahwärme über die Pelletsheizung im alten Schulhaus versorgt, die eine Leistung von 150 kW hat. Es gibt zwei Pufferspeicher mit einem Inhalt von jeweils 1.950 Liter. Das Silo für die Pellets hat ein Fassungsvermögen von 40 Tonnen. Eine Tankfüllung reicht für ein Jahr. Im Jahr 2018 lag der Wärmeverkauf in Lackendorf bei 87.714 kWh (Vorjahr 88.209 kWh).
Im Ortsteil Seedorf wird die Wärme von der Biogasanlage bezogen. Sie erzeugt 450 kW thermische Energie. Zusatzenergie wird über die eigenen zwei Gaskessel in der Heizzentrale Seedorf erzeugt. An die Nahwärme sind neben 2 Firmen die Turn- und Festhalle mit Raupenzunft, Kindergarten, Grundschule, Seniorenzentrum und der Sportpark fitS mit Sauna und Schwimmbad angeschlossen. Im Jahr 2018 wurden 886.300 kWh von der Biogasanlage bezogen. Die Kosten für den Gasbezug in Höhe von 9.230 m³ (= 96.337 kWh) lagen im Jahr 2018 bei 3.423,00 € netto. Im vergangenen Jahr lag die Wärmeerzeugung in Seedorf bei 964.637 kWh (Vorjahr 989.196 kWh).
In übersichtlichen Aufstellungen können dabei in Balkendiagrammen monatlich die Verbräuche einzelner Gebäude von zwei Jahren miteinander verglichen und Ausreißer frühzeitig erkannt werden.
13. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan 2015 – 2030 für den Verwaltungsraum Dunningen/Eschbronn – 3. Fortschreibung, 1. punktuelle Änderung wurde zwischenzeitlich vom Landratsamt Rottweil genehmigt.
Verkauf von Bauplätzen
In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde der Verkauf von drei Bauplätzen im Baugebiet „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung 1. Änderung“ beschlossen.
14. Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur forstwirtschaftlichen Nutzung des Gemeindewaldes und zum Schuppengebiet Wullenstein.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18.11.2019
1. Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zur Einführung eines Ratsinformationssystems, welches im kommenden Jahr vorgesehen ist sowie zur Aufstellung eines Restmüllbehälters beim Friedhof in Dunningen.
2. Flurneuordnung Dunningen (B 462), Nachtrag zum Gewässerplan
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Helmstädter vom Flurneuordnungs- und Vermessungsamt des Landkreises Rottweil begrüßen. Wie diese ausführte, sei das Flurbereinigungsverfahren Dunningen (B 462) nach dem Flurbereinigungsgesetz angeordnet worden, um die Flächen für den Ausbau der Ortsumgehung B 462 bereitzustellen. Mit den entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen habe die Gemeinde einer Eigentumszuteilung der im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens genehmigten und im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen gemeinschaftlichen Maßnahmen (z.B. Wege, Gewässer, Ausgleichsmaßnahmen) zugestimmt und mit deren Übergabe auch die Unterhaltung bzw. Pflege dieser Anlagen übernommen. Sie leiste dabei einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 50% der nicht durch Zuschuss gedeckten Kosten, also 10,5 % der Ausführungskosten.
Frau Helmstädter erläuterte sodann die vorbehaltlich der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange sowie der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft geplanten Änderungen. Dabei sollen aufgrund des entsprechenden schadhaften Zustandes mehrere Asphaltwege neu gebaut werden, eine Änderung der Gebietsgrenze des Flurneuordnungsverfahrens im Erweiterungsbereich des Gewerbegebietes „Kirchöhren-Nord“ erfolgen, neue Auffüllflächen ausgewiesen, ein Biotop und Gehölz verlegt sowie die Rekultivierung eines Grünweges geschaffen werden. Als Ausgleich für diese Maßnahmen sollen die geplanten Buntbrachen je um 3 m verbreitert werden.
Die Ausführungskosten für diese Maßnahmen belaufen sich für die Teilnehmergemeinschaft auf rund 506.000 €. Unter Berücksichtigung von Zuschüssen in Höhe von rund 400.000 € verblieben für die Teilnehmergemeinschaft dann noch Kosten in Höhe von rund 106.000 €. Die Gemeinde trage als freiwillige Leistung zur Senkung der Teilnehmerbeiträge rund 53.000 € bei.
Nach kurzer Beratung im Gremium wurde der Nachtrag beim Wege- und Gewässerplan einschließlich des Kosten- und Finanzierungsplans einstimmig befürwortet. Darüber hinaus wurde sowohl der Pflege der betreffenden Anlagen entsprechend des von der Flurneuordnung aufgestellten Pflegeplans als auch einem freiwilligen Beitrag der Gemeinde zur Senkung der Teilnehmerbeiträge zugestimmt.
3. Ersatzbeschaffung eines Dienstfahrzeugs, Abschluss eines Leasingvertrags
Nach den Ausführungen der Verwaltung ende demnächst der bestehende Leasingvertrag für das bisher genutzte Dienstfahrzeug. Daher müsse ein Ersatzfahrzeug erworben werden, welches wiederum in Anlehnung an die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt geleast werden soll. Es seien dabei mehrere Angebote eingeholt worden, zum einen für ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und alternativ für ein Fahrzeug mit Elektroantrieb.
Das wirtschaftlichste Angebot habe bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor die Fa. Autohaus Martin Roth, Dunningen, abgegeben. Aufgrund der eingeholten Leasingangebote für Fahrzeuge mit Elektroantrieb sowie des bestehenden technologischen und infrastrukturellen Weiterentwicklungspotenzials in diesem Bereich liege der Fokus nochmals bei einem Fahrzeug mit herkömmlichem Antrieb.
Nach erfolgter Diskussion im Gemeinderat erfolgte die einstimmige Entscheidung, das wirtschaftlichste Angebot der ortsansässigen Fa. Autohaus Martin Roth, Dunningen-Seedorf, über einen dreijährigen Leasingvertrag für einen Mazda CX-30 anzunehmen.
4. Verpachtung des Fischereirechts in der Eschach von der Brücke Schramberger Straße bis zur Gemarkungsgrenze Lackendorf und im gesamten Bachlauf des Eberbachs, Gemarkung Dunningen, an den Angelsportverein Dunningen e.V.
Eine Neuverpachtung des Fischereirechts sei nach Angaben der Verwaltung erforderlich, da das bisherige Pachtverhältnis mit dem Angelsportverein Dunningen e.V. mit Ablauf der festgesetzten Pachtdauer geendet habe. Dabei könne auf eine öffentliche Ausschreibung des Fischereirechts verzichtet werden, da für eventuelle Interessenten die Möglichkeit der Vereinsmitgliedschaft oder der Erlaubnisscheinerteilung bestehe.
Pachtgegenstand sei vorliegend die Eschach von der Brücke Schramberger Straße bis zur Gemarkungsgrenze Lackendorf und der gesamte Bachlauf des Eberbachs auf Gemarkung Dunningen. Hinsichtlich der Pachtdauer vom 01.01.2019 bis 31.12.2030 orientiere man sich an der nach Fischereirecht festgelegten Mindestpachtzeit von 12 Jahren. Die jährlichen Pachtpreise in Höhe von 250 € für die Eschach und 100 € für den Eberbach würden dabei der bisherigen Regelung entsprechen.
Abschließend informierte die Verwaltung darüber, dass im Vorfeld der Pachtvertrag bereits mit der Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt worden sei und dort nach Vertragsabschluss noch anzuzeigen wäre.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, die Verpachtung des Fischereirechts an den Angelsportverein Dunningen e.V. zu den genannten Konditionen durchzuführen und auf eine Ausschreibung im Amtsblatt zu verzichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Pachtvertrag mit dem Angelsportverein Dunningen e.V. abzuschließen und der Fischereibehörde anzuzeigen.
5. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
DigitalPakt Schule
Die Verwaltung informierte darüber, dass im Rahmen des DigitalPakts Schule Finanzmittel in Höhe von bundesweit 5 Milliarden € zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Schulen bereitgestellt werden. Auf das Land Baden-Württemberg entfallen dabei rund 650 Millionen €, wovon 90 Prozent, also rund 585 Millionen € für Investitionen an Schulen vorgesehen seien. Für Dunningen ergebe sich dabei ein DigitalPakt Budget in Höhe von insgesamt 272.000 €, wovon die Eschachschule rund 203.000 € und die Grundschule in Seedorf rund 69.000 € erhielten. Der Eigenanteil des Schulträgers an den förderfähigen Kosten belaufe sich dabei auf mindestens 20%. Zu den Antragsvoraussetzungen zähle dabei insbesondere ein sogenannter Medienentwicklungsplan, der eine Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für Lehrkräfte beinhalten müsse. Die Mittel können bis 30.04.2022 abgerufen werden
6. Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zur Abnahme des Neubaus der Eschachschule.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 21.10.2019
1. Blutspenderehrung
Bürgermeister Schumacher konnte zur diesjährigen Blutspenderehrung wieder viele Blutspenderinnen und Blutspender sowie die Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Dunningen, Frau Paola Notheis, und den Bereitschaftsleiter des DRK-Ortsvereins, Herrn Jan Flindt, begrüßen.
In seiner Ansprache brachte er seine Freude zum Ausdruck, wiederum persönlich die diesjährige Blutspenderehrung vornehmen zu dürfen. Persönlich deshalb, weil er in seiner Zeit als aktiver Rotkreuzler quasi an der Basis bei vielen Blutspendeterminen mitwirken durfte, jedoch auch als stellvertretender Präsident des DRK-Kreisverbandes Rottweil einen guten Blick dafür habe, was die freiwilligen Helferinnen und Helfer des gesamten DRK-Kreisverbandes täglich leisteten.
In seinen weiteren Ausführungen betonte Bürgermeister Schumacher die Wichtigkeit der Blutspende. Das gespendete Blut helfe Menschen und sei in vielfältiger Weise lebensrettend. Wöchentlich würden in Baden-Württemberg und Hessen ca. 15.000 Blutspenden beim Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes angefordert. Damit seien durch das DRK 80% des gesamten Blutbedarfs in diesen beiden Bundesländern abgedeckt. Die hierfür benötigten Blutspenden würden an jährlich 4.500 Blutspendeterminen gewonnen. Statistisch gesehen werde das meiste Blut nach Angaben von Bürgermeister Schumacher inzwischen zur Behandlung von Krebspatienten benötigt, gefolgt von Herz- sowie Magen-/Darmerkrankungen. Erst danach folgten Verkehrs- und sonstige Unfälle. Er dankte dem DRK-Ortsverein und all den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die Organisation von drei Blutspendeterminen pro Jahr mit steigender Anzahl an Blutspenden. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl sei Dunningen wieder mit an der Spitze des Landkreises Rottweil.
Bürgermeister Schumacher betonte, dass die Blutspendetermine nichts ohne die vielen Blutspender wären. Er freue sich, im Namen des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Gemeinde- und Ortschaftsrats, 17 Blutspenderinnen und Blutspender ehren zu dürfen, die sich durch Jahre lange oder sogar teilweise Jahrzehnte lange Treue auszeichneten.
Zusammen mit der DRK-Bereitschaft überreichte er die Ehrenurkunden mit Ehrennadel für:
10-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold) an:
Herrn Markus Benner, Frau Lisa Kuner, Frau Kerstin Schlachter, Frau Selina Schmidt, Herr Fabian Werner, Herr Christopher Wetzel
25-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz) an:
Frau Birgit Glatthaar, Frau Christiane Sieber
50-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenlaub und eingravierter Zahl 50) an:
Herr Michael Burri, Frau Helga Herbst, Frau Heidelinde Pfaff-Widmann, Herr Jörg Roth
75-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenlaub und eingravierter Zahl 75) an:
Frau Sonja Haag, Frau Doris Marte, Herr Harald Rapp, Herr Anselm Schmid
100-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenlaub und eingravierter Zahl 75) an:
Frau Hannelore Lupfer
Quelle: Schwarzwälder Bote
1. Einwohnerfragestunde
Eine Anfrage wurde gestellt zur in der vergangenen Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses vorgestellten Entwicklungsplanung der Friedhöfe in allen drei Ortsteilen.
2. Forstangelegenheiten
Forstlicher Betriebsplan 2020
Zur Beratung des forstlichen Betriebsplans 2020 begrüßte Bürgermeister Schumacher den Amtsleiter des Forstamtes Rottweil, Herrn Kapahnke sowie die Herren Revierleiter Unglaube und Berthold. Dabei ging Herr Kapahnke zunächst auf die forstbetriebliche Situation 2019 und den Holzeinschlag bei der Gemeinde Dunningen ein.
Durch die im Mai kalte und nasse sowie im Juni und Juli sehr warme und trockene Witterung habe sich der Borkenkäfer massiv vermehrt und es seien sowohl Käferschäden an der Fichte als auch Trocken- und Käferschäden an der Tanne entstanden. Europaweit habe sich dabei ein Anfall von Kalamitätsholz mit einem Überangebot an Rundholz ergeben wobei sich die derzeitige Marktstörung wohl noch bis ins Jahr 2020 ziehen werde. Für frisches Nadelstammholz gebe es einen Einschlagstopp im Staatswald und die Paletten-Holzpreise seien dabei stark unter Druck geraten sowie der Absatz von Nadel-Industrieholz problematisch.
Der Holzeinschlag in der Gemeinde Dunningen belief sich 2019 auf 1.979 Fm planmäßige Nutzung und 3.203 Fm zufällige, also durch Insekten, Dürre oder Sturm verursachte, Nutzung. Die zufällige Nutzung sei seit dem vergangenen Jahr durch die entsprechenden Witterungsverhältnisse stark angestiegen. Das Betriebsergebnis 2019 falle negativ aus und sei gekennzeichnet durch eine kritische Waldschutzsituation und einen äußerst schwierigen Holzmarkt, so dass das Preisniveau durch Schadholzanfall stark gedrückt werde.
Danach berichtete Revierleiter Unglaube für den Revierbereich Dunningen, dass aufgrund des späten Wintereinbruchs dieses Jahr erst spät mit der Aufarbeitung des Sturm- und Käferholzes begonnen werden konnte. Momentan sei man im Holzeinschlag bei 3420 Fm was rund 48% des geplanten Einschlags entspreche. Aufgrund der Käferholzaufarbeitung werde man in diesem Jahr den geplanten Einschlag nicht erfüllen können und sei auch bei den momentanen Holzpreisen weit entfernt vom geplanten Betriebsergebnis. Nachdem im Frühjahr die Anpflanzung von jeweils rund 1000 Tannen und 1000 Roteichen durchgeführt worden sei sollen nunmehr noch Pflegemaßnahmen wie die Jungbestandspflege und Mischwuchsregulierung erfolgen. Negativ zu verzeichnen gewesen seien eine illegale Müllablagerung im Teuffenmoosbühl, ein Einbruch im Waldarbeiterwagen sowie zuletzt das Fischsterben im Eberbach. Erfreulicherweise seien durch die Schaffung von drei kleinen Teichen in den Gewannen Kimmichwald und Hexenbusch 135000 Ökopunkte generiert worden.
Aus dem Revierbereich Seedorf konnte Revierleiter Berthold vermelden, dass ein planmäßiger Einschlag im Zuge der Verkehrssicherung entlang der beiden Straßen mit rund 630 Fm erfolgt sei. Sturm, Schnee und Käfer bereiteten auch dem Revier Seedorf in diesem Jahr Probleme, so dass sich der Einschlag dieser sogenannten zufälligen Nutzung auf 1120 Fm belaufe. In verschiedenen Abteilungen sei auf einer Fläche von insgesamt 25 ha Bestandspflege, sowie auf einer Fläche von ca. 10 ha Kulturpflege vollzogen worden. Wegeunterhaltungen wie beispielsweise am Neuwäldle- oder Maschinenweg seien durchgeführt worden. Wie auch im Revierbereich Dunningen sollen jetzt noch Maßnahmen zur Jungbestandspflege erfolgen. Für das kommende Jahr seien Einschläge von 4200 Fm, davon 2500 Fm maschinell und 1700 Fm motormanuell geplant. Darüber hinaus seien etliche Bestandspflegemaßnahmen, die Kultursicherung und Wegeunterhaltungsmaßnahmen wie beim Maschinen- oder Reifenlochweg vorgesehen.
Forstamtsleiter Kapahnke führte anschließend zum forstlichen Betriebsplan 2020 aus, dass weiterhin eine kritische Waldschutzsituation erwartet werde, wobei Nadelstammholz, Palette sowie Industriepapierholz nur eingeschränkt zu vermarkten sein dürften. Für den Holzeinschlag 2020 werde für 12.500 Fm ein Durchschnittspreis von rund 60 € erwartet. Daraufhin erläuterte der Leiter des Forstamtes Einzelpositionen des Plans. So seien für Pflegemaßnahmen wie den Anbau von Tannen, Bergahorn oder Kirschen auf einer Fläche von 0,8 ha und der Kultursicherung auf einer Fläche von 18 ha Aufwendungen in Höhe von 33.200 € vorgesehen. Für die Jungbestandspflege auf 42,5 ha sowie der Ästung seien 77.700 € eingeplant. Darüber hinaus entfallen auf die Wildschadensverhütung 28.800 € und die Borkenkäferbekämpfung 22.500 €. Des Weiteren seien für die Wegeunterhaltung 62.700 € erforderlich. Dem finanziellen Gesamtergebnis 2020 stünden Einnahmen in Höhe von 784.300 € Ausgaben in Höhe von 778.800 € gegenüber. Im Vermögenshaushalt schlage als Investitionsmaßnahme eine Wegeunterhaltung mit 2.700 € zu Buche. Das Gremium stimmte daraufhin dem forstlichen Betriebsplan 2020 geschlossen zu.
Abschließend dankte Bürgermeister Schumacher den Vertretern der Forstverwaltung und auch den Jagdpächtern für die gute Zusammenarbeit sowie den kommunalen Waldarbeitern für ihr Engagement im Gemeindewald.
Abschluss des bestehenden Vertrags Nr. 2004/12 vom 22.12.1994 zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes und Anpassung des bestehenden Vertrags zur Wirtschaftsverwaltung Nr. 21/2015 vom 01.09.2015 sowie Anpassung des bestehenden Vertrags Nr. 4/2015 vom 17.08.2015 zur Übernahme des Holzverkaufs im Körperschaftswald
Bürgermeister Schumacher informierte das Gremium über das Forstkartellverfahren und die Folgen für die Gemeinde. Das Land Baden-Württemberg strukturiere aus verschiedenen Gründen seine Forstverwaltung grundlegend um, so dass das bisherige Einheitsforstamt baden-württembergischer Prägung aufgegeben werde. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung vom 13. März 2016 sehe dabei die Überführung des Staatswaldes in eine Anstalt des öffentlichen Rechts vor. Die Landesregierung strebe die Neuorganisation der forstlichen Verwaltung auch unter dem Eindruck der Erfahrungen an, die aus dem sogenannten Kartellverfahren herrühren, welches eine Vermarktung von Rundholz sowohl aus dem Staatswald wie auch aus kommunalem und privatem Wald durch die baden-württembergische Forstverwaltung beanstandete.
Der baden-württembergische Landtag habe schließlich nach Angaben von Bürgermeister Schumacher das Forstreformgesetz beschlossen, welches neben der Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald und der Änderung des Landeswaldgesetzes eine Vielzahl an Änderungen in anderen Fachgesetzen vorsehe, die reformbedingt adaptiert werden müssten. Die erarbeiteten Lösungswege sollen insbesondere die forstliche Betreuung im Nicht-Staatswald absichern. Es ergeben sich hierdurch nach den Worten von Bürgermeister Schumacher weitreichende Folgen sowohl für den Kommunalwald insgesamt als auch für Dunningen, mit 1.355ha Betriebsfläche zweitgrößter Kommunalwaldbesitzer im Landkreis Rottweil. Durch die entsprechenden gesetzlichen Änderungen seien auch die Regelungen zum forstlichen Revierdienst und zur Wirtschaftsverwaltung zu erneuern gewesen. Bedingt durch den aus wettbewerbsrechtlichen Gründen vorzunehmenden Rückzug des Landes Baden-Württemberg aus dem Holzverkauf im Körperschafts- und Privatwald werde dieser ab 01.01.2020 für sämtliche Holzsortimente von der Holzverkaufsstelle des Landkreises Rottweil für den Körperschafts- und Privatwald angeboten und – soweit vom jeweiligen Waldbesitzer gewünscht – durchgeführt.
Zum forstlichen Revierdienst merkte Bürgermeister Schumacher an, dass die Übernahme des forstlichen Revierdienstes und der Wirtschaftsverwaltung ohne den Holzverkauf weiterhin durch die unteren Verwaltungsbehörden rechtlich möglich sei mit der Maßgabe, dass diese Leistungen nicht unter Gestehungskosten, deren Ermittlung Aufgabe der unteren Verwaltungsbehörden vor Ort sei, angeboten werde. Eine landeseinheitliche Vorgabe der entsprechenden Gestehungskostenhöhe sei nicht mehr möglich. Deshalb würden die bisher geltenden Regelungen zu den Kostenbeiträgen im Zuge der Aufhebung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes außer Kraft gesetzt, was wiederum eine inhaltliche Anpassung der derzeit bestehenden Betreuungsverträge zwingend notwendig mache. Die untere Forstbehörde Rottweil mache den Kommunen daher ein entsprechendes Vertragsangebot, welches die Aufhebung des aktuellen Betreuungsvertrags zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes sowie den Vertrag zur Wirtschaftsverwaltung im gegenseitigem Einvernehmen und eine Neuregelung zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald vorsehe.
Das Entgelt für die Übernahme des forstlichen Revierdienstes, die Übernahme der Wirtschaftsverwaltung (Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen, Übernahme von Logistikdienstleistungen) und die Kontrolle zur Verkehrssicherung für die Waldflächen der Körperschaft liege laut der Entgeltordnung des Landratsamtes Rottweil in der Fassung vom 09.09.2019 bei 8,68 Euro pro Festmeter Hiebsatz zzgl. MwSt. Hierdurch ergebe sich eine deutliche Erhöhung von derzeit ca. 80.000 € auf nunmehr 129.000€. Den Kommunen stehe es dabei frei, das Vertragsangebot nicht anzunehmen und die gesetzlichen Aufgaben des forstlichen Revierdienstes mit eigenem Personal zu erbringen, wovon jedoch abgeraten werde. Grundsätzlich müsse eine landkreisweite Lösung angestrebt werden. Dabei seien sich die Bürgermeister sämtlicher Städte und Gemeinden im Landkreis einig, den forstlichen Revierdienst weiterhin beim Landratsamt Rottweil zu belassen.
Aus den genannten Gründen müssten schließlich laut Bürgermeister Schumacher
die derzeit bestehenden Verträge zum Holzverkauf mit den Kommunen ebenfalls angepasst werden, falls weiterhin der Holzverkauf über das Landratsamt erfolgen solle. Zwar bestehe für die Kommunen Wahlfreiheit, jedoch mache, nachdem das Landratsamt die Beförsterung übernehme, die Abwicklung des Holzverkaufs ebenfalls durch diese Behörde Sinn. Die Kosten würden sich wie folgt erhöhen: beim Holzverkauf 1,35 €/FM netto (bisher 0,80 €/FM brutto), bei der Fakturierung 0,30 €/FM netto (bisher 0,18 €/brutto) und bei den Gemeinschaftsverkäufen 0,20 €/FM netto (bisher 0,12 €/FM brutto). Dies ergebe eine Kostenerhöhung von derzeit ca. 10.500€ auf nunmehr ca. 21.000€.
Nachdem der Ortschaftsrat Lackendorf in der Sitzung vom 17.10.2019 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört wurde und eine einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben hatte folgte das Gremium mit großer Mehrheit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Anpassung des bestehenden Vertrags Nr. 2004/12 vom 22.12.1994 zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes sowie zur Anpassung des bestehenden Vertrages Nr. 21/2015 vom 01.09.2015 zur Wirtschaftsverwaltung. Auch die Anpassung des bestehenden Vertrags Nr. 4/2015 vom 17.08.2015 zur Übernahme des Holzverkaufs im Körperschaftswald wurde einstimmig beschlossen.
Verabschiedung von Herrn Revierförster Olaf Berthold
In seiner Ansprache führte Bürgermeister Schumacher aus, dass verbunden mit der Neuorganisation des Revierdienstes und der Wirtschaftsverwaltung vom bislang für die selbstständigen Reviere Seedorf, Bösingen, Herrenzimmern und Villingendorf zuständigen Revierleiter Olaf Berthold Abschied genommen werden müsse. Vor ziemlich genau 15 Jahren habe Olaf Berthold die Revierleitung in Seedorf übernommen, sich dabei mit viel Herzblut dem Gemeindewald gewidmet und durch eine stringente, durchorganisierte und konsequente Arbeitsweise ausgezeichnet sowie einen direkten Kontakt zu den Mitarbeitern gepflegt und großen Wert auf ein gutes Arbeitsklima gelegt.
Bürgermeister Schumacher führte weiter aus, dass sich Herr Berthold ab dem kommenden Jahr dem Thema Waldpädagogik widmen werde und somit dem Nachwuchs das Thema Wald fachkundig näher bringen werde. Er dankte Herrn Berthold im Namen des Gemeinderats, des Seedorfer Bürgermeisterstellvertreters und langjährigen Ortsvorstehers Rainer Pfaller aber auch persönlich für die geleistete Arbeit zum Wohle der Gemeinde und der Waldbesitzer und wünschte ihm für seine neue Tätigkeit alles erdenklich Gute, viel Freude an der Arbeit, eine robuste Gesundheit, das Glück des Tüchtigen und Gottes Segen. Der Geehrte dankte daraufhin für die bewegende Ansprache und wünschte der Gemeinde für die Zukunft alles Gute.
Quelle: Schwarzwälder Bote
4. Bebauungsplan „Festplatz Lackendorf“
Der Gemeinderat hat einstimmig den zweiten Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplans „Festplatz Lackendorf“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften wurden festgestellt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu benachrichtigen.
Zuvor wurden die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen erörtert und über die jeweiligen Beschlussvorschläge der Verwaltung entschieden. Herr Leopold vom Büro RIP erläuterte die Planung. So bestehe der Festplatz in Lackendorf seit vielen Jahren und werde entsprechend genutzt. Bisher sei die Situation jedoch planungsrechtlich nicht geregelt. Aus diesem Grund müsse ein Bebauungsplan die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die Situation des Festplatzes dauerhaft zu sichern und Verbesserungen schaffen zu können. Im Flächennutzungsplan sei die betreffende Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. In der jedoch derzeit in der Phase der Genehmigung befindlichen 1. Änderung der 3. Fortschreibung des FNP 2015 – 2030 sei der Planbereich als „Gemeinbedarfsfläche“ enthalten. Der Fachingenieur führte weiter aus, dass der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen am 25.03.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Festplatz Lackendorf“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren mit der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet habe. Die genannten Verfahrensschritte seien mittlerweile durchgeführt worden, so dass in der Folge das förmliche Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen könne.
Der Ortschaftsrat Lackendorf wurde in der Sitzung vom 17.10.2019 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört. Es erfolgte dabei eine einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat.
5. Bebauungsplan „Sportplatz Lausbühl 1. Erweiterung“
Ebenfalls einstimmig hat das Gremium den zweiten Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sportplatz Lausbühl 1. Erweiterung“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften wurden festgestellt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu benachrichtigen.
Zuvor wurden die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen erörtert und über die jeweiligen Beschlussvorschläge der Verwaltung entschieden. Herr Leopold vom Büro RIP erläuterte auch vorliegend die Planung. Nach den Ausführungen des Fachingenieurs sei die Parkplatzsituation am Sportplatz Lausbühl seit geraumer Zeit sehr angespannt. Bei Heimspielen des SV Seedorf werde teilweise entlang der angrenzenden Kreisstraße geparkt. Es sei daher angezeigt, die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Parkplatzes zu schaffen. Im Verfahren zum Flächennutzungsplan 2015 – 2030, 3. Fortschreibung – 1. Punktuelle Änderung sei vorliegend bereits eine Erweiterungsfläche aufgenommen worden. Der Flächennutzungsplan befinde sich derzeit in der Phase der Genehmigung. Um eine Realisierung kurzfristig zu gewährleisten sei es nun parallel ein Bebauungsplanverfahren erforderlich, damit die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen hergestellt werden könnten. Es sei weiter davon auszugehen, dass der Flächennutzungsplan zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtskräftig sein werde.
Der Fachingenieur führte weiter aus, dass der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen am 25.02.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sportplatz Lausbühl – 1. Erweiterung“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren mit der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet habe. Die genannten Verfahrensschritte seien mittlerweile durchgeführt worden, so dass in der Folge das förmliche Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen könne.
6. Wohngebiet „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung“
Festlegung des Bauplatzpreises
Nach den Ausführungen der Verwaltung setzen sich die Bauplatzkosten aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hierzu zählen Grunderwerb, Grunderwerbsteuer, Kanal-, Klär-, Wasserversorgungs-, Erschließungs- und Kostenerstattungsbetrag sowie sonstige Kosten wie beispielsweise Vermessung, Bebauungsplan, Baugrunduntersuchung oder sonstiger ungedeckter Aufwand. Nach Berechnung der Einzelpositionen wurde unter Berücksichtigung einer sogenannten Infrastrukturzulage (Differenz zwischen der Summe der Bauplatzkosten und dem zu beschließenden Bauplatzpreis) ein Bauplatzpreis in Höhe von 150,00 €/m² vorgeschlagen.
Das Gremium begrüßte überwiegend den Vorschlag der Verwaltung und es wurde beschlossen, die BauGB und KAG-Beiträge der Baugrundstücke „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung“ in Seedorf abzulösen sowie den m²-Preis einschließlich der Erschließungs-, Wasserversorgungs-, Abwasserbeiträge und Kostenerstattungsbeiträge nach § 135 a-c BauGB, jedoch ohne die tatsächlichen Kosten der Hausanschlüsse für Abwasser, Erdgas, Strom, Telefon und Kabel auf 150,00 € festzusetzen.
Festlegung der Bauplatzvergabemodalitäten
Zu den Vergabemodalitäten für Bauplätze führt Bürgermeister Schumacher aus, dass bislang keine Vergaberichtlinien der Gemeinde bestünden sondern diese unabhängig vom Wohnsitz des Interessenten chronologisch nach Eingang der Interessensbekundung erfolge. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürfe Bauland nicht ohne eine Rechtfertigung durch das Allgemeinwohl bevorzugt an Käufer vergeben dürfen, die eine besondere Bindung zur Gemeinde, also Einheimische, vergeben werden. Die Gemeinde habe die Vergabe von Bauland im Rahmen der rechtlichen Vorgaben nach pflichtgemäßer Ermessensausübung durch Bauplatzvergabekriterien zu konkretisieren. Einen Rechtsanspruch auf Zuteilung gemeindlicher Grundstücke bestehe jedenfalls nicht. Die Vergabepraxis soll zielorientiert unter Berücksichtigung städtebaulicher und wohnungsbaupolitischer Aspekte erfolgen.
Aufgrund der aktuellen kommunalpolitischen Brisanz werde die Geschäftsstelle des Gemeindetags Baden-Württemberg Muster-Bauplatzvergabekriterien zur Umsetzung der EU-Kautelen für die Mitgliedsgemeinden erarbeiten. Danach könne eine Entscheidung über die Erstellung einer Bauplatzvergaberichtlinie für die Gesamtgemeinde erfolgen. Für die schnelle Vermarktung des Wohngebiets „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung“ solle daher die Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze wie bislang noch chronologisch nach Interesseneingang erfolgen.
Im Gemeinderat wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass man aus zeitlichen Gründen vorliegend noch an der bisherigen Vergabe festhalte und dieser auch zustimme, jedoch dringend die Vorlage entsprechender Muster-Bauplatzvergaberichtlinien durch den Gemeindetag erwartet werde, um gegebenenfalls im Rahmen eines Punktesystems eine Legitimation zur bevorzugten Vergabe von Bauplätzen an Einheimische zu erhalten.
7. Allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde Dunningen und der Eigenbetriebe Seniorenzentrum und Energie-Wasser 2012 - 2017
Wie die in der Zeit vom 25.02.2019 bis 11.04.2019 durchgeführte allgemeine Finanzprüfung ergeben habe, so Bürgermeister Schumacher, seien im Prüfungszeitraum 2012 – 2017 die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde und der Eigenbetriebe Seniorenzentrum und Energie-Wasser geordnet gewesen.
Zu den Anmerkungen im Prüfbericht müsse die Verwaltung innerhalb von 6 Monaten Stellung nehmen, danach erhalte die Gemeinde die Prüfungsbestätigung durch das Landratsamt. Genauso wie der Ortschaftsrat Lackendorf in seiner Sitzung vom 17.10.2019 hat auch der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen den vorgelegten Prüfungsbericht zur Kenntnis genommen.
8. Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses
Wie Bürgermeister Schumacher erläuterte, weise Baden-Württemberg aufgrund der kommunalen Zuständigkeit eine hohe Anzahl von Gutachterausschüssen auf. Nach Auffassung des Landesgesetzgebers seien bei Ausschüssen mit kleinem Zuständigkeitsbereich die gesetzlichen Aufgaben nicht vollständig und insbesondere nicht in der erforderlichen Qualität erfüllbar, da aufgrund der geringen Anzahl an Kauffällen keine ausreichende Basis für die Ableitung der Wertermittlungsdaten vorliege. Für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung des Gutachterausschusses werde in der Gesetzesbegründung eine Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr angestrebt; in Dunningen seien im Durchschnitt der vergangenen Jahre 113 Kauffälle zu verzeichnen gewesen. Um eine entsprechend den rechtlichen Bestimmungen und den fachlichen Herausforderungen genügende Aufgabenerfüllung zu erreichen, sollen verstärkt interkommunale Kooperationen angestrebt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses seien vom Land Baden-Württemberg durch die Änderung der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) geschaffen worden
Durch die Bildung neuer Kooperationen sollen nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher die Gutachterausschüsse in die Lage versetzt werden, unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken ihre gesetzlichen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Der Aufgabenkatalog des Gutachterausschusses bestehe im Wesentlichen aus der Gutachtenerstattung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, Führung einer Kaufpreissammlung, der Ermittlung von Bodenrichtwerten und Preisindizes für Wohnimmobilien aufgrund EU-Verordnung.
Nachdem vorab mit den Bürgermeistern der Gemeinden Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Villingendorf, Wellendingen, Eschbronn und Zimmern ob Rottweil sowie der Stadt Rottweil sondiert wurde, dass ein gemeinsamer Gutachterausschuss mit zentraler Geschäftsstelle denkbar sei, mündeten die laut Gemeinderatsbeschluss vom 05.03.2018 durchgeführten Gespräche nunmehr in eine finale öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Darüber hinaus hätten zwischenzeitlich auch die Stadt Schramberg sowie die Gemeinden Aichhalden, Hardt, Lauterbach, Schiltach und Schenkenzell Interesse an einer gemeinsamen Kooperation bekundet.
Auf der Grundlage des Musters des Gemeindetages sei ein gemeinsamer Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet worden mit den wesentlichen Inhalten, dass bei der Stadt Rottweil ein gemeinsamer Gutachterausschuss gebildet werde, die Kommunen die Aufgaben des Gutachterausschusses auf die Stadt Rottweil übertragen und sich an den Kosten entsprechend beteiligen. Die Vereinbarung habe eine Laufzeit von 10 Jahre und verlängere sich ohne Kündigung um jeweils 5 Jahre. Sobald von allen Städten und Gemeinden die Bodenrichtwerte zum 31.12.2018 sowie die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vorliege, könne die öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarung erfolgen.
Nachdem der Ortschaftsrat Lackendorf in der Sitzung vom 17.10.2019 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört wurde und dabei eine einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat erteilte beschloss der Gemeinderat einstimmig den Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden bzw. Städten Aichhalden, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Eschbronn, Hardt, Lauterbach Rottweil, Schenkenzell, Schiltach, Schramberg, Villingendorf, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses. Die Verwaltung wurde zu Änderungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen ermächtigt, soweit sie redaktioneller Natur sind, sie Vorgaben der Rechtsaufsicht entsprechen und/oder soweit sie nicht wesentliche Vertragsinhalte grundlegend verändern.
9. Gaslieferung 2019 bis 2020
Nachdem die letzte Ausschreibung für die Stromlieferung durch eine kommunale Bündelungsausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-Service) für die Abnahmestellen Dunningen und Eigenbetrieb Energie-Wasser für die Lieferjahre 2019 und 2020 im Jahr 2018 erfolgte und der Zuschlag für die Gaslieferung an die Stadtwerke Radolfzell erteilt wurde, habe der Gt-Service laut Verwaltung aufgrund der günstigen Vertrags- und Preiskonditionen nunmehr empfohlen, die beiden Lieferverträge um ein weiteres Jahr bis Ende 2021 zu verlängern.
Im Falle einer Kündigung des Lieferanten wurde vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde an der nächsten kommunalen Bündelungsausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg über die Gaslieferung für die Jahre 2021 – 2022 beteilige.
Der Gemeinderat billigte einstimmig diese Vorgehensweise.
10. Stromlieferung für die Lieferjahre 2020 bis 2022
Ebenfalls einstimmig folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Stromlieferung für die Lieferjahre 2020 bis 2022.
Im Dezember 2017 seien nach vorheriger Bündelungsausschreibung über den Gt-Service für die Abnahmestellen Dunningen Lieferverträge für die Abnahmestellen „ohne Leistungsmessung“ und „mit Leistungsmessung“ abgeschlossen worden, so die Verwaltung.
Für die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung, also die kommunalen Gebäude ohne Heizzentralen in Dunningen und Ortsteilen, sei der Stromliefervertrag vom 01.01.2018 – 31.12.2019 mit dem Elektrizitätswerk Mittelbaden, Offenburg, geschlossen worden. Dieser sei entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 12.11.2018 bis 31.12.2020 verlängert worden. Aufgrund der günstigen Vertrags- und Preiskonditionen habe der Gt-Service nun empfohlen, den Liefervertrag um ein weiteres Jahr bis Ende 2021 zu verlängern.
Im Falle einer Kündigung des Lieferanten wurde vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde an der nächsten kommunalen Bündelungsausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg über die Stromlieferung für die Jahre 2021 – 2022 beteilige.
Zur Information teilte die Verwaltung mit, dass bei den Abnahmestellen mit Leistungsmessung, also den Heizzentralen Dunningen und Seedorf sowie den Straßenbeleuchtungen der einzelnen Ortsteile damals ein Stromliefervertrag mit der Firma Energiedienst AG Rheinfelden vom 01.01.2018 – 31.12.2019 geschlossen worden sei, jedoch eine Vertragsverlängerung aufgrund der erfolgten Kündigung durch den Lieferanten ausscheide. Daher würden die kommenden Lieferjahre 2020 – 2022 derzeit über den Gt-Service per Bündelungsausschreibung neu ausgeschrieben.
11. Baugesuche
Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Dunningen, Adlerstraße 50 unter Erteilung einer Befreiung von der nicht im Hauptgebäude untergebrachten bzw. an das Hauptgebäude angebauten Doppelgarage
- Nutzungsänderung und Ausbau des 2. Dachgeschosses in Dunningen-Seedorf, Waldmössinger Straße 1
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in Dunningen, Eichwäldlestraße 21 unter Erteilung von Befreiungen hinsichtlich der geänderten Firstrichtung sowie der teilweisen Überschreitung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit dem Hauptgebäude, der Garage und dem Dachvorsprung
- Neubau eines Produktions- und Verwaltungsgebäudes in Dunningen, Peter-Birk-Straße 8
12. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Bauantrag
Hinsichtlich der in der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2019 vertagten Entscheidung über den Bauantrag zur Nutzungsänderung der Büroräume in eine Wohngemeinschaft in Dunningen-Seedorf, Am Brestenberg 48, wurde mitgeteilt, dass die Bauherrin zwischenzeitlich ein Ruhen des Verfahrens beantragt habe.
Ortsdurchfahrt
Die Maßnahmen zur Behebung des wellenförmigen Feinbelags des zweiten Bauabschnitts in der Ortsdurchfahrt zwischen dem Kreisverkehr an der Rössle-Kreuzung und der Einmündung in die Grabenstraße werden ab Dienstag, 22.10.2019 erfolgen.
13. Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zur Einführung eines Ratsinformationssystems.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 16.09.2019
Zu Beginn der Sitzung wurde ein Imagefilm der Kindergärten in Dunningen, Seedorf und Lackendorf präsentiert, der demnächst auch auf der Homepage der Gemeinde eingestellt werden soll.
1. Verpflichtung von Herrn Hermann Hirt als Gemeinderat
Bürgermeister Schumacher beglückwünschte Herrn Hermann Hirt zu dessen Wiederwahl in den Gemeinderat bei den am 26.05.2019 stattgefundenen Kommunalwahlen. Herr Hermann Hirt wurde mit der vorgeschriebenen Verpflichtungsformel für die kommenden fünf Jahre als Gemeinderat verpflichtet.
2. Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zur Bebauung eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks, dem Abbrennen von Feuerwerken bei privaten Veranstaltungen, dem Böllerschießen bei Hochzeiten und der Begehbarkeit der Verkehrsinsel zwischen den Lokalen Calimero und Wehle für Personen mit Rollatoren.
3. Baugesuche
Das Einvernehmen zum Bauantrag zur Erstellung eines Einfamilienhauses in Dunningen-Lackendorf, Eschbronner Straße 20 (unter Vorbehalt) wurde mehrheitlich, zur Errichtung von 5 Stellplätzen in Dunningen-Seedorf, Freudenstädter Straße 76 einstimmig erteilt:
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2015 – 2030, 3. Fortschreibung, 1. punktuelle Änderung
Bürgermeister Schumacher begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold vom Büro RIP, der die Gremiumsmitglieder über den Sachstand informierte.
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen – Eschbronn habe am 17.10.2017 beschlossen, den gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 bis ins Zieljahr 2030 zu ändern. Nach dem Feststellungs- und Offenlegungsbeschluss vom 19.12.2018 sei der Flächennutzungsplan daraufhin vom 21.01.2019 bis 15.03.2019 öffentlich ausgelegt worden. Die Stellungnahmen hätten keine unausräumbaren Belange ergeben, so dass der Flächennutzungsplan nun beschlossen werden könne.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes verfolge die Zielsetzungen, Wohnbauentwicklungsflächen in Dunningen (Eichwäldle II ca. 3,4 ha), Seedorf (Hochwiese III ca. 2,5 ha) und Lackendorf (Bösinger Weg ca. 1,0 ha) sowie Gewerbeentwicklungsflächen in Dunningen (Kirchöhren-Nord II ca. 6,0 ha), Seedorf (Interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen ca. 10,7 ha) und Locherhof (Gewerbegebiet Ob Heckenwald ca. 4,0 ha) auszuweisen. Darüber hinaus sollen eine Gemeinbedarfsfläche in Lackendorf (Festplatz Lackendorf ca. 0,9 ha) sowie eine Grünfläche in Seedorf (Lausbühl ca. 0,6 ha) aufgenommen werden.
Nach erfolgter Empfehlung im Ortschaftsrat Lackendorf in der Sitzung am 09.09.2019 empfahl der Gemeinderat dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen/Eschbronn einstimmig, über die im Zuge der Benachrichtigung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu beraten sowie den Flächennutzungsplan 2015 – 2030, 3. Fortschreibung, 1. Punktuelle Änderung festzustellen und zu beschließen.
5. Neubeschaffung eines HLF 20 für die Feuerwehr Dunningen
Wie Bürgermeister Schumacher ausführte, habe der Gemeinderat am 25.03.2019 die Neubeschaffung eines HLF20 für die Feuerwehr Dunningen beschlossen. Danach sei die Lieferung im sogenannten nicht offenen Verfahren europaweit in zwei Losen ausgeschrieben worden, wobei Los 1 aus Fahrgestell, Aufbau sowie schnittstellenrelevanten Beladungsteilen und das Los 2 aus der sonstigen Beladung bestanden habe.
Die eingegangen Angebote seien sowohl aus vergaberechtlicher als auch feuerwehrtechnischer Sicht eingehend geprüft worden. Wirtschaftlichste Bieter seien für Los 1 die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde mit brutto 348.075,00 € und für Los 2 die Fa. Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, Fellbach mit brutto 138.757,77 € gewesen.
In den Haushaltsjahren 2019 und 2020 stehe, so Bürgermeister Schumacher, ein Betrag in Höhe von insgesamt 500.000€ zur Verfügung. Aus der Fachförderung Z-Feu des Landes Baden-Württemberg erfolge dabei eine pauschale Zuwendung in Höhe von 92.000 €.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig die vorgeschlagene Vergabe für die Lieferung des HLF 20.
6. Einziehung einer Teilfläche (Parkplatz) der Gemeindeverbindungsstraße, Flst.-Nr. 1645, auf Gemarkung Dunningen gem. § 7 Abs. 1 Straßengesetz für Baden-Württemberg
Nachdem bereits der Parkplatz an der Gemeindeverbindungsstraße Dunningen Richtung Anschlussstelle Dunningen-West vor einiger Zeit zurückgebaut worden sei würde sich nach Auffassung der Verwaltung auch der Rückbau des an der Gemeindeverbindungsstraße Dunningen Richtung Anschlussstelle Dunningen-Ost gelegenen Parkplatzes als Teilfläche des Grundstücks, Flst.-Nr. 1645 anbieten. Dieser werde größtenteils nur noch von LkW-Fahrern genutzt, die durch weggeworfenen Müll dem Bauhof erhebliche Arbeit verursache. Darüber hinaus bestehe durch eine entsprechende Renaturierung dieser Teilfläche die Möglichkeit, ca. 30.000 Ökopunkte zu generieren, die als Ausgleichsmaßnahme für das Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“ Berücksichtigung finden könnten. Da die betreffende Fläche für den Verkehr entbehrlich sei könne diese nach § 7 Abs. 1 StrG eingezogen werden.
Daraufhin votierten die Gremiumsmitglieder einstimmig dafür, die betreffende Fläche einzuziehen und die Verwaltung zu beauftragen, das Öffentlichkeitsverfahren nach § 7 Abs. 4 StrG durchzuführen.
7. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Verkauf von zwei Gewerbeflächen
In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde der Verkauf von zwei Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord“ beschlossen.
Bauantrag
Hinsichtlich der in der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2019 vertagten Entscheidung über den Bauantrag zur Nutzungsänderung der Büroräume in eine Wohngemeinschaft in Dunningen-Seedorf, Am Brestenberg 48, erfolgt durch die untere Baurechtsbehörde momentan noch eine abschließende baurechtliche Bewertung.
Eilentscheidung Bauantrag
Während der Sommerpause wurde eine Eilentscheidung des Ortsvorstehers und des Bürgermeisters zu folgendem Baugesuch getroffen: Umbau am Ökonomieteil und Einbau von Dachgauben in Dunningen-Lackendorf, Stettener Straße 24.
Eilentscheidung Waldarbeiterwagen
Nachdem der bestehende Bauwagen der Waldarbeiter in Dunningen baufällig war und dieser darüber hinaus durch einen Einbruch beschädigt wurde, konnte im Wege einer Eilentscheidung des Bürgermeisters die Beschaffung eines neuen Schutzwagens für die Waldarbeiter bei der Fa. Schneider, Fellen, zum Angebotspreis in Höhe von 23.526,30 € in die Wege geleitet werden.
Ortsdurchfahrt
Der wellenförmige Feinbelag des zweiten Bauabschnitts in der Ortsdurchfahrt zwischen dem Kreisverkehr an der Rössle-Kreuzung und der Einmündung in der Grabenstraße soll im Laufe des Oktobers abgefräst und neu eingebaut werden. Mit einer Bauzeit von ca. einer Woche ist dabei zu rechnen.
Grundschule Seedorf
Beim Estrichbelag wurden weitere Feuchtigkeitsschäden festgestellt.
Wehle-Halle
Die Sanierung der Duschen ist mittlerweile fertiggestellt. Jedoch wurden im Boden des Konditionsraumes Feuchtigkeitsschäden festgestellt und die Unterkonstruktion der Dachgauben muss aufgrund bestehender Fäulnis erneuert werden.
Aktuelle Schülerzahlen
In der Klasse 1 der Grundschule in Seedorf wurden 70 Schülerinnen und Schüler sowie in der Klasse 5 der Eschachschule in Dunningen 69 Schülerinnen und Schüler eingeschult. Die Lehrerversorgung ist an beiden Schulen nicht ausreichend und es fehlen Stellen.
Baugebiet Bösinger Weg III
Eine Entwässerung im Mischsystem ist nach Angaben des Landratsamtes Rottweil für den neuen Bauabschnitt nicht mehr zulässig sondern diese hat im Trennsystem zu erfolgen. Durch die Errichtung eines neuen Kanals wird sich die Erschließung um voraussichtlich ein Jahr verzögern.
8. Anfragen
Anfragen wurden gestellt zum Baufortschritt im Baugebiet Eschenwiesen sowie zur Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Zugangs.