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Sitzungsberichte
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24.04.2023
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24.04.2023
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden keine gestellt.
Erstellung einer ganzheitlichen Photovoltaik-Potenzialanalyse aller kommunalen Liegenschaften – Vorstellung der Ergebnisse
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.11.2022 den Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Erstellung einer ganzheitlichen Photovoltaikanalyse der kommunalen Liegenschaften beschlossen. Die Energieingenieurin der beauftragten Firma AutenSys GmbH, Frau Nischk, nahm an der Sitzung digital teil und stellte das Ergebnis vor.
Für 24 ausgewählte Standorte der Gemeinde Dunningen (Kindergärten, Schulen, Turn- und Festhallen, Feuerwehrgebäude, Seniorenzentren, Bauhof, Rathaus und Ortsverwaltung sowie mehrere Wohngebäude) habe das beauftragte Ingenieurbüro Photovoltaikanlagen konzipiert und dabei die nachhaltige und wirtschaftliche Sichtweise berücksichtigt. Die Dachflächen sollten maximal mit PV-Anlagen belegt werden unter der Bedingung, dass die Amortisationszeiten unter 15 Jahren liegen. Für jeden Standort sei hierzu mit einer Ist-Analyse des vorhandenen und zu erwartenden Stromverbrauchs sowie der Stromkosten begonnen worden. Anschließend seien der Anlagenertrag ermittelt und die Energieflüsse simuliert worden. Auf Basis der Energieflüsse seien anschließend wirtschaftliche Kennzahlen ermittelt worden. Im Zuge der Optimierung seien die Auslegung, Simulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bis zu 1.000 Mal durchgeführt worden. Auf Basis dieser Ergebnisse sei jeweils die wirtschaftlich beste PV-Anlage ermittelt worden.
Die vorgestellten Ergebnisse für die einzelnen Liegenschaften bildeten die Parameter PV-Leistung, Jahresstromertrag, Gesamtersparnis und die Amortisationszeit für die wirtschaftlich optimale PV-Anlage sowie eine Bewertung in Ampel-Logik ab. Dabei seien Standorte unabhängig von der Amortisationszeit bei technischen Problemen, die gegen eine Realisierung sprechen würden, mit Rot bewertet worden. Wenn eine PV-Anlage technisch realisierbar sei, erfolge die Bewertung nach der Amortisationszeit und werde zwischen 15 und 20 Jahren mit Gelb und unter 15 Jahren mit Grün bewertet. Mit Ausnahme der Standorte in der Heiligenbronner Straße 9 in Dunningen-Seedorf (Flüchtlingswohnraum, Jugendraum) und in der Lindenstraße 3 in Dunningen-Lackendorf (Altes Schulgebäude), bei denen die Rahmenbedingungen gegen eine Realisierung sprächen, seien alle untersuchten Standorte bei einer Amortisationsdauer von unter 20 Jahren mit Grün oder Gelb bewertet worden. Somit erfolge für diese eine Empfehlung zum Bau einer PV-Anlage. Für moderne PV-Anlagen sei von einer Lebensdauer von 30 Jahren auszugehen. Dabei würden in Summe Investitionskosten von ca. 1.453.300 € anfallen, denen jährliche Kosteneinsparungen von ca. 111.900 € gegenüberstünden. Bei Installation aller vorgeschlagenen Anlagen könnten in Summe außerdem über 447 t an CO2-Emissionen pro Jahr eingespart werden.
Der Gemeinderat nahm das vorgestellte Ergebnis der Firma AutenSys zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung einen Umsetzungsplan aufzustellen, welcher in einer der nächsten Sitzung vorgestellt werde.
Aktualisierung des Krisenbewältigungsplans der Gemeinde Dunningen
Nach den Ausführungen der Verwaltung musste auch die Gemeinde Dunningen zur Bewältigung der Energiekrise den Verbrauch von Wärme, Strom und Wasser auf ein absolut notwendiges Maß begrenzen. Die kurzfristigen Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung endeten am 15. April 2023. Die mittelfristigen Energiesparmaßnahmen sollen weiterhin bis zum 30.09.2024 gelten. Unnötiger Energieverbrauch solle selbstverständlich auch weiterhin vermieden und der Verbrauch allgemein weiter reduziert werden, um die Vorbildfunktion zu erhalten und einer weiteren Notfallsituation vorzubeugen.
Die Gemeinde Dunningen habe im September 2022 mit dem Krisenbewältigungsplan entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs festgelegt. Diese sollen nun wie folgt modifiziert werden:
- 1. Räume mit Daueraufenthalt sollen auf 20 °C erhöht werden
- 2. Hallen und Schulen werden bei Bedarf in den Schulferien wieder beheizt
- 3. Die Warmwasserbereitung durch Boiler und Durchlauferhitzer soll nur im Normalfall aus bleiben, die Duschtemperatur wird wieder auf 38 ° C erhöht
- 4. Brunnen werden wieder betrieben, aber zukünftig bei Wassermangel ausgeschalten
- 5. Die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung soll beibehalten werden
- 6. Der Kirchturm werde wieder beleuchtet und an die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung angeschlossen werden
Insbesondere bei der Straßenbeleuchtung sei die Energieeinsparung deutlich abzulesen, da der Stromverbrauch im vergangenen Jahr um fast 20.000 kWh gesunken sei.
Nach kurzer Beratung beschloss das Gremium, den weitergehenden Vorschlägen der Gemeinde Dunningen zur Energieeinsparung zuzustimmen.
Erneuerung der Heizzentrale Dunningen - Vergabebeschluss
Die Ausschreibung umfasste die Demontage, die heizungstechnische Einbindung, die technische Wärmedämmung, die Erneuerung der Heizungsverteiler, den hydraulischen Abgleich und die Regelungstechnik im Rathaus und im Gebäude A der Eschachschule.
Ohne weitere Beratung wurde einstimmig beschlossen, die Heiz- und Regelungstechnik an die Firma Werr & Ludwig GmbH aus Hüfingen als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis von 176.512,46 Euro brutto zu vergeben.
Bei einem Fördersatz von 35% lägen nach Information der Verwaltung bereits Förderbescheide der BAFA für die Gebäude C und D der Eschachschule, die Turn- und Festhalle sowie das Haus am Adlerbrunnen vor. Für das Rathaus sowie das Gebäude A der Eschachschule stünden diese hingegen noch aus.
Wahl der Schöffen beim Landgericht Rottweil und dem Amtsgericht –Schöffengericht – Rottweil sowie der Jugendschöffen für das gemeinsame Bezirksjugendschöffengericht beim Amtsgericht Rottweil und die Jugendkammern beim Landgericht Rottweil für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Nach Angaben der Verwaltung endet die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen und Jugendschöffen am 31.12.2023. Aufgrund der Aufrufe im Amtsblatt sowie auf der Homepage seien zahlreiche Bewerbungen für das Schöffen- bzw. Jugendschöffenamt erfolgt. Die jeweiligen Vorschlagslisten wurden vom Gremium beschlossen, so dass diese nunmehr an die zuständigen Behörden übermittelt werden können.
Durchführung von Baumaßnahmen des Eigenbetriebs Seniorenzentrum im Wirtschaftsjahr 2023
Zur Erhöhung der Rechtssicherheit solle die Gemeinde auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsbüros Becker Büttner Held (BBH) beabsichtigte Baumaßnahmen für jedes Wirtschaftsjahr noch einmal gesondert beschließen, so die Verwaltung. Des Weiteren solle der Eigenbetrieb zur Durchführung explizit verpflichtet werden.
Im Wirtschaftsplan 2023 seien in Dunningen, Haus am Adlerbrunnen, folgende Unterhaltungsmaßnahmen geplant: Behördenthermostatköpfe, Plattensanierung Balkone, Beleuchtung der Flure, Parkettsanierung Cafeteria/Flure, Begrünung Tagespflege, allgemeine jährliche Unterhaltung des Aufzugs und des Sondereigentums. Im Eschachtreff in Seedorf stünden die Behördenthermostatköpfe sowie die allgemeinen jährlichen Unterhaltungen des Aufzugs und der WEG (Feuerlöscher, Rauchmelder, Feststellanlage Automatiktüre) an.
Der Eigenbetrieb Seniorenzentrum wurde durch einstimmigen Beschluss des Gemeinderats zur Durchführung der im Wirtschaftsplan 2023 benannten Unterhaltungsmaßnahmen verpflichtet.
Baugesuche
Dem Baugesuch zum Neubau einer Doppelgarage in Dunningen, Schramberger Straße 71, wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Haus am Adlerbrunnen
Für die Schadensregulierung an einer Automatiktür wurde die zuständige Firma seitens der Verwaltung umgehend beauftragt. Diese konnte jedoch, aufgrund von Personalmangel, den Schaden erst vor kurzem beheben. Zusätzlich gab es am Eingang der Tagespflege einen Stromschaden.
Parkplatz an der „Alten B462“
Die Verwaltung informiert, dass der Parkplatz an der „Alten B462“ (Anschlussstelle Ost) als Zwischenlager für Erdaushub vom Sanierungsgebiet gesperrt sei.
Austausch der Fallleitung in Lackendorf
Nach Ausführung der Verwaltung sei der Austausch der Fallleitung kommende Woche geplant und die Straße von Lackendorf nach Stetten müsse halbseitig gesperrt werden. Ein entsprechender Hinweis erfolge im Amtsblatt der Gemeinde Dunningen.
Städtebauförderung
Die Gemeinde Dunningen erhält für die „Alte B462“ eine Aufstockung der Städtebauförderung in Höhe von 600.000 Euro. Der Bewilligungsbescheid vom Regierungspräsidium werde noch erwartet.
Sportverein Seedorf e. V.
Der Sportverein Seedorf e. V. führe derzeit Gespräche mit der Gemeinde Dunningen für die Errichtung einer Freiluft-Sportanlage am Sportplatz Lausbühl in Seedorf. In diesem Zusammenhang solle auch der Anschluss an die Kanalisation erfolgen.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu dem Neubau des Bauhofgebäudes, der Probeentnahme für Bodenuntersuchungen der Hauptstraße in Dunningen und einem Zebrastreifen im Bereich des Edeka-Marktes in Dunningen.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.03.2023
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.03.2023
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu den Anmeldezahlen für die Eschachschule, dem Hochzeitsschießen, der Errichtung eines Denkmals für alle Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in der Gemeinde auf dem Friedhof Dunningen sowie zum Neubau des Bauhofs.
Errichtung eines Denkmals für alle Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in der Gemeinde auf dem Friedhof Dunningen
Bürgermeister Schumacher führte aus, dass der Heimat- und Kulturverein Dunningen angeregt habe, in der Gemeinde ein Denkmal für alle Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung zu errichten. Dabei werde als Standort der Bereich unterhalb des Eingangs vom Oberen Friedhof her gesehen vorgeschlagen. Zu diesem Thema konnte Bürgermeister Schumacher den Rottweiler Bildhauer Jürgen Knubben begrüßen, der den Entwurf eines Denkmals erläuterte.
Entwurf eines Denkmals für alle Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 1
Das aus Cortenstahl bestehende Denkmal mit einer Höhe von 2,5 m sowie einer Breite von jeweils 1,0 m solle auf einen Betonsockel gestellt werden. Der Text sei bewusst ohne die Benennung einzelner Personen gewählt worden um tatsächlich allen Opfern gerecht zu werden. Das Zeichen soll die Gitterstäbe eines Gefängnisses symbolisieren und beides in transparenter Form gehalten werden. Bürgermeister Schumacher ergänzte, dass sich die Kosten hierfür auf etwa 15.000 EUR belaufen sollen und dabei angestrebt werde, hierfür Fördermittel bzw. Zuschüsse zu generieren. Der Gemeinderat fand lobende Worte für dieses Projekt und beschloss einstimmig die Errichtung eines Denkmals für alle Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in der Gemeinde auf dem Friedhof Dunningen am vorgesehenen Standort. Die Verwaltung wurde dabei ermächtigt, die finale Kostenteilung zwischen Heimat- und Kulturverein im Benehmen mit dessen Ausschuss festzulegen.
Neubau eines Bauhofs – Vorstellung der Planung, Beschluss zur Einreichung des Bauantrags und Ausschreibungsbeschluss
Der beauftragte Architekt Harald Ganter stellte die Planung des Im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord auf dem Gewann ‚Oberes Weidle‘ geplanten Neubaus des Bauhofs vor.
Dabei sollen auf einer Grundstücksfläche von ca. 5240 m² eine Personal-, Werkstatt-, Wasch- und Fahrzeughalle sowie eine Gerätehalle und Schüttboxen mit einer Gesamtfläche von ca. 1200 m² errichtet werden. Die Heiztechnik sehe ein Zentralheizsystem mit Luft-, Wasser-, Wärmepumpe vor. Daneben sei eine Photovoltaikanlage eingeplant. Verpflichtend seien dabei 60% der belegbaren Fläche welche in den Gesamtkosten in Höhe von ca. 3,5 Mio. enthalten seien. Bei maximaler Ausnutzung der Dachflächen entstünden Mehrkosten in Höhe von ca. 170.000 Euro. Mit der Bauausführung solle voraussichtlich im Herbst 2023 begonnen werden und die Fertigstellung der Anlage sei für Herbst 2024 vorgesehen.
Neubau eines Bauhofs – Ansicht 1
Der Gemeinderat nahm die Planung zur Kenntnis. Bürgermeister Schumacher sprach von einem funktionierenden Ensemble, in dem die Beschäftigten des Bauhofs endlich gut untergebracht seien. Zur Frage der Heiztechnik gab es im Gremium differenzierte Ansichten. Ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderates anstatt einer Luft-, Wasser-, Wärmepumpe die Installation einer Holzhackschnitzelanlage prüfen zu lassen fand jedoch keine Mehrheit. Nach eingehender Beratung erfolgte sodann ein einstimmiges Votum zur Einreichung des Bauantrags. Die Ausschreibung wurde vom Gremium ebenfalls einstimmig beschlossen.
Austausch der vorhandenen Fallleitung vom Hochbehälter Zierenberg ins Ortsnetz Lackendorf - Vergabebeschluss
Nachdem der vorhandene Wasserdruck im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ nicht mehr ausreicht und die alte, nur in DN 100 ausgeführte Fallleitung vom Hochbehälter Zierenberg der Eschachwasserversorgung ab dem sich nicht mehr im Betrieb befindlichen Wasserzählerschacht im Staatswald bis zum aktuellen Zählerschacht von Lackendorf nach einem Beschluss des Gemeinderates vom 30.01.2023 in DN 150 getauscht werden soll, erfolgte die beauftragte Ausschreibung.
Ohne weitere Beratung wurde einstimmig beschlossen, die Arbeiten zur Aufdimensionierung der Fallleitung an die Fa. Bantle aus Bösingen als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis von 225.744,69 Euro brutto zu vergeben und den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 10.000 Euro zuzustimmen.
Zusätzlich zur Aufdimensionierung der Fallleitung werde momentan nach Auskunft der Verwaltung das gesamte Ortsnetz Lackendorf vom Ingenieurbüro BIT in Zusammenarbeit mit der Fa. SETEC aus Österreich auf weitere Fehlstellen mit einer sogenannten Netzanalyse überprüft. Mit einem Ergebnis sei bis Anfang Mai zu rechnen.
Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“ – Benennung einer Straße
Bürgermeister Schumacher führte aus, dass die im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord im Bebauungsplan als Planstraße B bezeichnete Straße noch zu benennen sei, auch im Hinblick auf den in Bälde beginnenden Bau des neuen Bauhofs. Bislang seien in den Gewerbegebieten die Straßen nach Industriepionieren, Wissenschaftlern und nach örtlichen Persönlichkeiten benannt worden. Entsprechend dieser Tradition solle die Straßenbenennung in Gewerbegebieten fortgeführt werden. Es werde daher vorgeschlagen, die Straße nach dem in Dunningen geborenen und nach New York ausgewanderten Pianofortefabrikant Hugo Sohmer zu benennen.
Der Gemeinderat befürwortete ohne weitere Beratung einstimmig die Benennung der im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“ als Planstraße B bezeichnete Straße als Hugo-Sohmer-Straße.
Gemeindewald Dunningen – Vergabe teilmechanisierte Holzernte
Nach Angaben der Verwaltung sei für die Aufarbeitung des jährlichen Holzeinschlages im Jahr 2023 im Gemeindewald Dunningen durch das Forstamt Rottweil eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen worden.
Ohne weitere Beratung stimmte der Gemeinderat der Vergabe der teilmechanisierten Holzernte im Gemeindewald Dunningen für das Jahr 2023 an Herrn Dieter Schneider aus Freudenstadt-Igelsberg zum Angebotspreis von 19,60 Euro/Festmeter netto zu.
Im Wald Dunningen soll im Jahr 2023 eine Holzmenge von 4.800 Festmeter eingebracht werden. Daraus ergibt sich eine Auftragssumme von 94.080 Euro netto, 111.955,20 Euro brutto.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Anmeldezahlen Eschachschule Dunningen
Für das kommende Schuljahr 2023/2024 sind insgesamt 86 Schülerinnen und Schüler an der Eschachschule Dunningen angemeldet.
Stellplätze im Geschosswohnungsbau
Bei Mehrfamilienhäusern wird die Gesamtzahl der Stellplätze nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Dunningen ermittelt.
Wirtschaftspläne und Haushaltssatzung
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Haushaltssatzung sind zwischenzeitlich genehmigt worden. Die Rechtskraft wird mit dem 04.04.2023 eintreten.
Termine
Am 13.05.2023 ist eine Besichtigung von Photovoltaikanlagen und am 09.06.2023 eine Besichtigung der Wasserversorgungsanlage Kleine Kinzig vorgesehen.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zum Neubau des Landratsamtes in Rottweil und dem Schließmechanismus einer Türe im Haus am Adlerbrunnen.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2023
Ausscheiden von Herrn Helmut Faller aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Schumacher informierte darüber, dass nach den Vorgaben der Gemeindeordnung ein Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen oder sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat verlangen könne. Hierzu gehöre unter anderem auch die Altersgrenze von 62 Jahren. Gemeinderat Helmut Faller habe aus diesem Grund um sein Ausscheiden aus dem kommunalen Ehrenamt gebeten. Der Gemeinderat stellte daraufhin einstimmig das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der Gemeindeordnung fest.
Verabschiedung von Herrn Faller aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Peter Schumacher, Ulrike Faller und Helmut Faller
Nachrücken von Frau Elke Mauch in den Gemeinderat und Verpflichtung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung
Anstelle des ausgeschiedenen Gemeinderats Helmut Faller wurde vom Gremium einstimmig festgestellt, dass Frau Elke Mauch für den Wahlvorschlag der CDU im Wohnbezirk Dunningen in den Gemeinderat nachrückt. Frau Elke Mauch wurde sodann von Bürgermeister Schumacher auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten nach der Gemeindeordnung verpflichtet.
Bürgermeister Peter Schumacher und die neugewählte Gemeinderätin Elke Mauch
Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters
Bedingt durch die Veränderung im Gemeinderat war auch die Position des 2. stellvertretenden Bürgermeisters neu zu besetzen. Durch Einigung im Gremium wurde Gemeinderat Wolfgang Mauch als neuer 2. stellvertretender Bürgermeister gewählt.
Nachwahl eines Mitglieds in den Umwelt- und Technikausschuss
Durch das Ausscheiden von Gemeinderat Helmut Faller wurde durch Einigung der Umwelt- und Technikausschuss mit dem ordentlichen Mitglied Markus Hils (bisher Stellvertreter) und als Stellvertreterin Elke Mauch neu besetzt.
Nachwahl eines Mitglieds des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn
Durch das Ausscheiden von Gemeinderat Helmut Faller wurde durch Einigung der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn mit dem ordentlichen Mitglied Helmut Stern und als Stellvertreterin Elke Mauch neu besetzt.
Nachwahl eines Verhinderungsstellvertreters der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen“
Durch das Ausscheiden von Gemeinderat Helmut Faller wurde durch Einigung der Verhinderungsstellvertreter der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen“ mit Gemeinderat Martin Hangst neu besetzt.
Wahl eines Vertreters des Gemeinderats in den Stiftungsvorstand der Stiftung „Haus am Adlerbrunnen“
In der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2022 wurden die Gemeinderäte Andreas Wilbs und Helmut Faller als Vertreter des Gemeinderats in den Stiftungsvorstand der Stiftung „Haus am Adlerbrunnen“ gewählt. Als Ersatz für Gemeinderat Helmut Faller wurde Gemeinderätin Elke Mauch mehrheitlich gewählt.
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zum Dachausbau beim gemeindeeigenen Gebäude Rottweiler Straße 45, zur Sanierung der Halden-, Graben-, Rathaus- und Liebigstraße, dem Baugebiet „Brunnenäcker II“ in Dunningen sowie zur Heizzentrale Dunningen.
Sanierung der Halden-, Graben-, Rathaus- und Liebigstraße im Zuge der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme "Alte B462“ – Vergabebeschluss
Nach den Ausführungen der Verwaltung sollen über das Landessanierungsprogramm die innerörtlichen Erschließungsstraßen Liebig-, Graben- und Haldenstraße auf einer Ausbaulänge von insgesamt ca. 450 m und der südliche Teil der Rathausstraße saniert werden, um somit eine städtebauliche Aufwertung zu erreichen. Die Sanierung umfasse neben den eigentlichen Straßenbauarbeiten weitreichende Tiefbauarbeiten, indem die vorhandene Mischwasserkanalisation einschließlich der Hausanschlüsse erneuert und ein Trennsystem eingerichtet werde sowie den Austausch der vorhandenen Wasserversorgung in offener Bauweise und die Erdverkabelung der Stromversorgung.
Nach kurzer Beratung beschloss das Gremium einstimmig, die Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten an die Fa. Storz, Tuttlingen, als wirtschaftlichste Bieterin zum Angebotspreis von 2.173.356,17 Euro brutto zu vergeben.
Erneuerung der Heizzentrale Dunningen – Vergabebeschluss
Die Verwaltung berichtete darüber, dass im Zuge der Erneuerung der Heizzentrale Dunningen in einzelnen Liegenschaften unter anderem Verteiler und Pumpen erneuert würden. In der Turn- und Festhalle Dunningen sowie im Gebäude D der Eschachschule Dunningen seien dabei asbesthaltige Flanschdichtungen sowie künstliche Mineralfasern gefunden worden, die die zulässige Faserlänge unterschritten hätten. Diese Materialien würden als krebserregend gelten und müssten entsprechend geschützt ausgebaut werden. Im verbauten Zustand bestehe bislang keine Gefahr. Durch den geschützten Abbau könne der Betrieb der Einrichtungen ungehindert weitergehen. Dennoch solle ein Großteil der Arbeiten in den Osterferien durchgeführt werden.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion einstimmig, den Schadstoffabbau an die Fa. Bautec Projektmanagement GmbH, Sülzfeld, als wirtschaftlichste Bieterin zum Angebotspreis von 22.139,95 Euro brutto zu vergeben.
Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Abschluss eines Ingenieurvertrags zur Nachhaltigkeit
Die Atrium GmbH aus Reutlingen wurde nach kurzer Beratung per einstimmigem Beschluss des Gemeinderats mit der Durchführung der Nachhaltigkeitskriterien zum Angebotspreis von 38.734,50 Euro brutto beauftragt.
Mit den Nachhaltigkeitskriterien im staatlich geförderten kommunalen Hochbau möchte das Land Baden-Württemberg nach Angaben der Verwaltung das Bewusstsein für nachhaltiges Bauen schärfen und zukunftsverträgliche Bauweisen vorantreiben. Das Projekt ziele konkret auf die Steigerung der ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Gebäudequalitäten ab und berücksichtige als Nachhaltigkeitskriterien die Umweltwirkungen im Lebenszyklus (Ökobilanzierung), Ressourcenschonung im Hinblick auf nicht erneuerbare Energie, nachhaltige Ressourcenverwendung bei Holz- und Betonbauteilen, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe, gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus, thermische und akustische Behaglichkeit in Innenräumen, Qualität der Innenraumluft, Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit sowie Qualität der Projektvorbereitung und Bauausführung.
Eine mögliche Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werde derzeit geprüft. Der Zuschuss für einen klimafreundlichen Neubau von Kommunen starte am 01.03.2023 wobei die Antragstellung zusätzlich einen separat zu beauftragenden Energieberater erfordere, dessen Kosten jedoch ebenfalls zuschussfähig seien.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Waldkindergarten Seedorf und Dunningen
Die Verwaltung informiert, dass die Betriebserlaubnisse für die beiden Waldkindergärten in Seedorf und Dunningen vom KVJS mittlerweile vorliege und dem Beginn ab 01. März 2023 somit nichts mehr im Wege stehe.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), der derzeit laufenden Baumkontrolle durch den Gemeindebauhof, der Baumaßnahme im Kreuzungsbereich Rottweiler Straße/Eichwäldlestraße sowie dem Schotterwerk in Seedorf.
Bericht aus der Sitzung ds Gemeinderats vom 30.01.2023
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 30.01.2023
Einwohnerfragestunde
Eine Anfrage wurde gestellt zu den Haushaltsplanansätzen beim Leasing für das Dienstfahrzeug, den Teppichböden im Schulbereich und den Verfügungsmitteln für den Personalrat.
Überprüfung der Gebührenhaushalte und der Steuerhebesätze
Wie jedes Jahr überprüft die Verwaltung die Gebührenhaushalte
Kalkulation des Wärmepreises
Für die Kalkulation des Wärmepreises wurden die Planansätze für das Haushaltsjahr 2023 herangezogen. Aufgrund der geschätzten Energiekostensteigerungen, die allein eine Steigerung der Aufwendungen um 283.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr ausmachen, betragen die Aufwendungen für das Jahr 2023 insgesamt 650.900 Euro. Bei den abzugsfähigen Erträgen in Höhe von insgesamt 199.350 Euro sind Mehreinnahmen bei den Stromerlösen von 71.000 Euro, ebenfalls durch geschätzte Energiekostensteigerungen geschuldet, enthalten.
Der ungedeckte Aufwand beträgt nach Abzug des Grundpreises von 52.000 Euro 400.550 Euro. Unter Berücksichtigung des in 2023 geplanten Wärmeverkaufs in Höhe von 2.320.880 kWh (5 Jahres Durchschnittsverbrauch), ergibt sich ein kostendeckender Wärmpreis von 0,17 Euro/kWh.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in seiner Sitzung am 23.01.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, den Wärmepreis, den die Endabnehmer an den Eigenbetrieb „Energie/Wasser“ ab 01.01.2023 zu entrichten haben, von 0,09 Euro/kWh auf 0,17 Euro/kWh zu erhöhen und den Leistungspreis (Grundpreis) weiterhin bei 22,50 Euro/kW Heizleistung zu belassen.
Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2023 schlägt die Verwaltung vor, die Wassergebühren von 1,69 Euro/m³ bei einer zu Grunde gelegten Wassermenge von 313.365 m³ auf 1,75 Euro/m³ zu erhöhen. Die im Jahr 2020 eingeführte Grundgebühr betrage pro Zähler und Jahr 12,18 Euro (1,00 Euro/monatlich).
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in seiner Sitzung am 23.01.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, den Wasserzins ab 01.01.2023 um 0,06 Euro/m³ auf 1,75 Euro/m³ zu erhöhen und die Grundgebühr weiterhin bei 1,00 Euro/Monat zu belassen. Die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.
Kalkulation der Abwassergebühren
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2023 schlägt die Verwaltung vor, die Schmutzwassergebühr auf Höhe von 2,91 Euro/m³ unter Berücksichtigung einer geschätzten Abwassermenge von 268.425 m³ und umlagefähigen Kosten von 731.090 Euro zu belassen.
Eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr wäre bei 0,21 Euro/m² aufgrund der Planansätzen und unter Berücksichtigung der versiegelten Flächen von 724.869 m² und umlagefähigen Kosten von 151.860 Euro gegeben. Die Verwaltung schlägt vor, die Niederschlagswassergebühr ebenfalls bei dem Betrag von 0,29 Euro/m² zu belassen.
Sowohl die Frischwasser- als auch Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühren der Gemeinde ist eine maßgeblich Größe bei einem Antrag auf Zuwendung, die die Gemeinde aufgrund geplanter Investitionen beim Abwasserzweckverband Eschachtal beantragen wird. Die maximale Förderung beträgt 80 %. Die Investitionen beim Zweckverband werden in den folgenden Jahren Auswirkungen auf die Umlage der Gemeinde an den Zweckverband nach sich ziehen.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in seiner Sitzung am 23.01.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss zum 01.01.2023 die Schmutzwassergebühr weiterhin bei 2,91 Euro/m³ bzw. die Niederschlagswassergebühr bei 0,29 Euro/m² zu belassen.
Überprüfung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B
Die Grundsteuerhebesätze A und B betragen seit 01.01.2012 unverändert 320 v. H. der Steuermessbeträge bzw. 330 v. H. der Steuermessbeträge.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B unverändert zu belassen.
Überprüfung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zuletzt zum 01.01.2005 von 330 v. H. auf 340 v. H. der Bemessungsgrundlage erhöht.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B unverändert zu belassen.
Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 für den Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“ und Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 für den Eigenbetrieb „Energie-Wasser“
Nach der Vorberatung des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2023 in einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates Dunningen und des Ortschaftsrates Lackendorf am 12.12.2022 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne 2023 jeweils einstimmig festgestellt. Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2023 – 2026 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Ergebnishaushalt ergaben sich u.a. folgende Änderungen in Bezug zu den Vorberatungen:
Mehrerträge bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen aufgrund der internen Leistungsverrechnung gegenüber den Eigenbetrieben (+ 76.900 Euro)
Mehrerträge bei Erstattung Leistungen für den Gemeindeverwaltungsverband von Gemeinde Eschbronn (+46.100 Euro).
Mehrerträge bei Steuern und Abgaben (Gewerbesteuer + 800.000 Euro)
Mehrerträge Zuweisungen und Zuwendungen aufgrund Aktualisierung der Orientierungsdaten des Landes Baden-Württemberg nach dem Kommunalen Finanzausgleich (+ 73.677 Euro)
Mehrerträge Auflösung von Zuweisungen und Beiträge (+66.300 Euro)
Wenigeraufwendung bei Transferaufwendungen (Umlagen FAG -24.748 Euro)
Mehraufwendung Gewerbesteuerumlage (+30.883 Euro)
Mehraufwendungen Umlage Zweckverband IKGI Seedorf-Waldmössingen (+27.700 Euro)
Mehraufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen und sonstige ordentliche Aufwendungen (+39.100 Euro)
Weitere Mehraufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen, Bewirtschaftung der Grundstücke aufgrund Energiepreissteigerung Strom und Gas (+581.000 Euro)
Weitere Änderungen bei Sach- und Dienstleistungen:
Wenigeraufwendungen Unterhaltung Infrastruktur Kanal und Straße (-355.000 Euro)
Mehraufwendungen Abschreibungen (+239.150 Euro)
Das veranschlagte ordentliche Ergebnis verringert sich in der Summe um 43.808 Euro von bisher 148.343 Euro auf nunmehr 104.535 Euro.
Im Finanzhaushaushalt ergaben sich folgende Änderungen seit der Vorberatung:
Zentrale Funktionen, Software, Aufwendungen + 4.000 Euro
Bauhof, Maschinen, Aufwendungen – 3.000 Euro
Standesamt, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Aufwendungen +1.000 Euro
Sonstige Kulturpflege, Vereinszuschüsse Aufwendungen +10.700 Euro (Sportfeldbeleuchtung)
Abwasserbeseitigung, Kanäle Aufdimensionierung, Aufwendungen (anstatt Erfolgsplan +235.000 Euro)
2024: Gemeindestraßen, Querungshilfe Lackendorf Aufwendungen (+23.000 Euro) und Zuwendung für die Querungshilfe (+10.600 Euro)
Öffentliches Grün Spielgeräte Aufwendungen (+10.000 Euro)
Entwicklung der Verbindlichkeiten
Der Haushaltsplan 2023 beinhaltet keine Darlehensaufnahme. In der mittelfristigen Finanzplanung ist für das Jahr 2025 und 2026 Darlehensaufnahmen in Höhe von 2,5 Mio und 4,3 Mio Euro geplant.
Im Haushaltsjahr 2023 werden 54.000 Euro planmäßig getilgt. In den Jahren 2023 bis 2026 werden aller Voraussicht nach 203.500 Euro (2023: 54.000 Euro, 2024: 16.500 Euro, 2025: 16.500 Euro; 2026: 116.500 Euro) getilgt.
Vergleichende Pro-Kopf-Verschuldungen stellen sich wie folgt dar:
Gemeinden | Eigenbetriebe der Gemeinden | Summe | |
Landkreis Rottweil ( 31.12.2021) | 109,00 Euro | 779,00 Euro | 888,00 Euro |
Land Baden-Württemberg (31.12.2021) | 487,00 Euro | 649,00 Euro | 1.136,00 Euro |
Gemeinde Dunningen (31.12.2022) | 38,00 Euro | 65,26 Euro | 103,26 Euro |
Gemeinde Dunningen (31.12.2023) | 30,23 Euro | 206,52 Euro | 236,74 Euro |
Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“
Beim Eigenbetrieb Seniorenzentrum ergaben sich Änderungen zu den Daten der Vorberatung im Bereich der Erstattung Verwaltungskosten an die Gemeinde Dunningen(+32.700 Euro), aufgrund der Energiepreissteigerungen bei Bewirtschaftung der Gebäude (+34.100 Euro) und beim Verlustausgleich der Gemeinde (+66.800 Euro).
Erfolgsplan 2023
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat Erträge i. H. v. 341.600 Euro und Aufwendungen i. H. v. 600.400 Euro. Er weist einen Jahresfehlbetrag von 258.800 Euro aus.
Liquiditätsplan 2023
Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelbedarf aus laufender Geschäftstätigkeit von -228.300 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen beträgt Null, der Plan beinhaltet keine Investitionen.
Der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss beträgt 228.300 Euro, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von Null Euro ergibt.
Im Jahr 2023 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen.
Nach Abzug der Tilgungen von 9.000 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2023 18.000 Euro; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2,75 Euro.
Eigenbetrieb Energie-Wasser“
Beim Eigenbetrieb Energie-Wasser ergaben sich Änderungen zu den Daten der Vorberatung:
beim Bereich Wasser
bei den Erträge aus Auflösungen Sonderposten (+7.500 Euro)
bei den Wassergebühren (+9.800 Euro)
Aufwendungen bei Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens (+15.000 Euro) Mehraufwendungen für die Umlage des ZV Eberbachgruppe (+18.600 Euro)
den Zinsaufwendungen und Abschreibungen (-7.100 Euro)
bei den Investitionen Aufwendungen für Fallleitung und beim Zweckverband Eberbachgruppe.
Beim Bereich Energie:
Wärme- und Stromerlöse (+ 177.600 Euro)
bei den Aufwendungen bei den besonderen Verwaltungs- und Betriebs-aufwendungen aufgrund Energiepreissteigerungen (47.700 Euro)
Aufwendungen bei den Zinsen(-2.500 Euro) und Abschreibungen (-96.100 Euro)
Erfolgsplan 2023 Sparte „Wasser“
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Wasser“ hat Erträge in Höhe von 620.600 Euro und Aufwendungen in Höhe von 621.000 Euro. Er weist einen Verlust in Höhe von - 400 Euro (Vorjahr: -100 Euro) aus.
Liquiditätsplan 2023 Sparte „Wasser“
Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von 52.700 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungs-mittelbedarf aus Investitionen beträgt -649.000 Euro.
Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf beträgt 596.300 Euro, der durch einen veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss von 573.200 Euro ausgeglichen wird, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungs-mittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von – 23.100 Euro ergibt.
Erfolgsplan 2023 Sparte „Energie“
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Energie“ hat Erträge in Höhe von 644.950 Euro und Aufwendungen in Höhe von 650.900 Euro. Er weist einen Verlust in Höhe von 5.950 Euro (Vorjahr 0 Euro) aus.
Liquiditätsplan 2023 Sparte „Energie“
Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von 92.050 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungs-mittelbedarf aus Investitionen beträgt -437.500 Euro.
Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf von -345.450 Euro wird durch den veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 345.450 Euro gedeckt, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von 0 Euro ergibt.
Im Jahr 2023 sind Kreditaufnahmen im Bereich Energie von 396.750 Euro und im Bereich Wasser in Höhe von 577.000 Euro vorgesehen. Nach Abzug der Tilgungen von 40.920 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2023 1.332.630,64 Euro, davon 228.600 Euro Inneres Darlehen von Gemeinde an Eigenbetrieb Energie - Wasser; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 203,77 Euro.
Austausch der vorhandenen Freileitung vom Hochbehälter Zierenberg ins Ortsnetz Lackendorf – Vorstellung der Planung und Ausschreibungsbeschluss
Nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher sei der vorhandene Wasserdruck im Baugebiet „Stockäcker – Bösinger Weg III“ nicht ausreichend, was insbesondere an einer Verjüngung im Rohrnetz von DN 150 auf DN 100 liege und folglich auch den Wasserdruck im gesamten Lackendorfer Ortsnetz reduziere. Diese Verjüngung im Leitungsnetz sei nicht mehr nachvollziehbar, führe jedoch soweit, dass die gesetzlich vorgegebene Mindestlöschwassermenge nicht mehr erreicht werden könne. Unverzüglich nach Bekanntwerden sei feuerwehrorganisatorisch reagiert worden und bis zur Behebung des Missstands werde im Brandfall von vornherein die Feuerwehr Rottweil mit einem wasserführenden Fahrzeug mitalarmiert. Die Teilstrecke im Querschnitt von DN 100 solle nunmehr auf DN 150 aufgeweitet werden, so dass sich der Wasserdruck und folglich auch die Löschwassermenge im gesamten Ortsnetz erhöhe.
Anschließend stellte der Fachingenieur, Herr Giertsch von den IMS Ingenieuren, Hechingen, die Baumaßnahme im Detail vor. Diese solle im Frühjahr 2023 nach Ende der Frostperiode durchgeführt werden und voraussichtlich zweieinhalb Monate dauern. Dabei sei mit Gesamtkosten in Höhe von 225.000 Euro zu rechnen.
Der vorgelegten Entwurfsplanung samt Kostenberechnung wurde daraufhin nach kurzer Beratung einstimmig zugestimmt und die Verwaltung auf dieser Basis mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens beauftragt.
Dachausbau im gemeindeeigenen Gebäude Rottweiler Straße 45 – Vorstellung der Planung, Ausschreibungsbeschluss und Abschluss eines Architektenvertrags
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Architekt Harald Ganter begrüßen, der die Pläne vorstellte. Das Gebäude Rottweiler Straße 45 sei 2015 zur Unterbringung von Flüchtlingen von der Gemeinde erworben worden und beinhalte vier verschieden große Wohnungen. Das bisher noch nicht ausgebaute Dachgeschoss solle nunmehr für eine Nutzung ausgebaut werden. Entsprechend den unteren Geschossen sollen auch im Dachgeschoss zwei Wohnungen mit insgesamt fünf Schlafräumen untergebracht werden. Eine zusätzliche Wohnfläche von 106 m² würde sich hierdurch ergeben. Insgesamt seien Haushaltsmittel in Höhe von 420.000 Euro vorgesehen. Fördermittel seien bereits über das Programm „Wohnraum für Geflüchtete“ beantragt worden. Je Quadratmeter Wohnfläche übernehme das Land einen Festbetrag von 1.000 Euro was bei der derzeitigen Planung zu einer Förderung von 106.000 Euro führen würde.
Der Gemeinderat nahm die Planung und Kosten zur Kenntnis. Es wurde kontrovers diskutiert und dann jedoch mehrheitlich abgelehnt, eine energetische Sanierung des gesamten Gebäudes zu beauftragen. Vielmehr erfolgte mehrheitlich die Zustimmung für den Abschluss eines entsprechenden Architektenvertrages sowie die Beauftragung der Verwaltung zur Ausschreibung der Maßnahme.
Glasreinigung an öffentlichen Gebäuden – Vergabebeschluss
Da die jährliche Ausschreibung der Glasreinigung zur Ausführung in der Sommerferienzeit im vergangenen Jahr zu keinem Ergebnis geführt hatte und die notwendigsten Bereiche damals nur durch das eigene Reinigungspersonal einmalig abgedeckt werden konnten erfolgte nunmehr zur Erzielung eines besseren Ergebnisses eine neue Ausschreibung mit einem Angebotszeitraum von drei Jahren und einer wegfallenden Beschränkung auf die Sommerferienzeit. Zu reinigen sind insgesamt ca. 8.000 m² Fenster- und Glasflächen in 24 Gebäuden, wozu teilweise ein Steiger benötigt wird.
Ohne weitere Beratung wurde die Vergabe der Glasreinigung 2023-2025 an öffentlichen Gebäuden an die Fa. stobbe aus Aldingen als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis von 22.896,27 Euro brutto vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen – Abschluss eines Architektenvertrags
Der Gemeinderat hatte am 29.11.2021 beschlossen, in den Haushalt 2022 Planungsmittel für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen einzustellen. Daraufhin hat die Verwaltung mit dem Architekturbüro Stollbert Kontakt aufgenommen. Da die Erweiterung und Sanierung im laufenden Betrieb stattfinden muss, soll zunächst im Rahmen eines sogenannten Masterplans durch die Bildung diverserer Bauabschnitte eine mögliche, sinnvolle und wirtschaftliche Vorgehensweise aufgezeigt werden.
Diese Masterplanung soll in Form einer Honorarpauschale in Höhe von netto 17.500 Euro zzgl. 5 % Nebenkosten beauftragt werden und kann dann im Zuge einer eventuellen weiteren Beauftragung bei den weiterführenden Leistungen als bereits erbrachte Leistung vom Gesamthonorar in Abzug gebracht werden. Die erforderliche Bestandsaufnahme soll dabei zusätzlich mit pauschal netto 1.500 Euro vergütet werden.
Der Gemeinderat befürwortete ohne weitere Beratung einstimmig den Abschluss eines Architektenvertrags mit dem Architekturbüro Stollbert zu den genannten Konditionen.
Einrichtung des Profilfachs Informatik, Mathematik, Physik (IMP) an der Eschachschule Dunningen
Bürgermeister Schumacher führte aus, dass die Eschachschule Dunningen an die Gemeinde als Schulträger mit der Bitte herangetreten sei, für das Schuljahr 2023/2024 das Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) einzurichten. Die Beteiligung der schulischen Gremien sei bereits erfolgt und das erforderliche Verfahren der regionalen Schulentwicklung abgeschlossen.
Wie der anwesende Konrektor der Eschachschule Dunningen, Herr Munding, erläuterte, würde die Eschachschule Dunningen bei Einrichtung dieses Profilfachs neben dem Leibniz-Gymnasium in Rottweil ein gewisses Alleinstellungsmerkmal in der hiesigen Schullandschaft haben und dem feststellbaren, großen Interesse begegnen können.
Der Gemeinderat votierte einstimmig für die Einrichtung des Profilfachs Informatik, Mathematik, Physik (IMP) an der Eschachschule Dunningen und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Antrag beim Regierungspräsidium Freiburg zu stellen.
Annahme von Spenden
Geldspenden im Wert von über 100 Euro wurden für die Waldkindergärten Dunningen und Seedorf in Höhe von insgesamt 2223,28 Euro sowie für den Kindergarten Seedorf in Höhe von 1.000 Euro, die Ganztagesbetreuung der Eschachschule in Höhe von 500 Euro und für die Jugendarbeit in Höhe von 600 Euro angenommen. Geldspenden im Wert von weniger als 100 Euro wurden in Höhe von jeweils 50 Euro für die Kindergärten Dunningen und Seedorf, in Höhe von 100 Euro für die Pflege der Soldatengräber Gritzner und Wiebisch sowie in Höhe von 91,05 Euro für die „Brücke“ angenommen. Das Gremium erteilte einstimmig die Annahme der genannten Spenden.
Baugesuche
Zu folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
- Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie Errichtung eines Carports in Dunningen, Friedenstraße 10
- Neubau von Außenanlagen mit Kältemittelanlage in Dunningen, Benzstraße 5
- Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum und Errichtung von 13 Stellplätzen in Dunningen, Rottweiler Straße 26
- Neubau einer Garage für Rollstuhltransporter in Dunningen, Keltenstraße 2
- Neubau eines Schleuderbetonmasts mit zwei Plattformen und Outdoortechnik auf Fundamentplatte in Dunningen, Gewann Schweingrube, Flst.-Nr. 5789
- Nutzungsänderung von Gastronomie in Wohnraum sowie Umbau des bestehenden Gebäudes in Dunningen-Seedorf, Freudenstädter Straße 32
- Dachgeschossumbau mit Dachaufbau und Anbau eines Balkons in Dunningen-Seedorf, Bösinger Straße 13
- Einbau einer Schleppgaube in Dunningen-Seedorf, Heiligenbronner Straße 56
Das Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten, 15 Tiefgaragenstellplätzen und 5 Stellplätzen in Dunningen, Oberndorfer Straße 14 erfolgte mehrheitlich, wohingegen das Einvernehmen zur Errichtung von zwei Büros und drei Stellplätzen in Dunningen, Falkenstraße 25, mehrheitlich abgelehnt wurde.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Eschachwanderweg
Der auf Gemarkung Aichhalden beginnende und in Rottweil-Bühlingen endende Eschachwanderweg mit einer Gesamtlänge von 45,9 km soll voraussichtlich im kommenden Sommer eröffnet werden. Für das ca. 20 km lange Teilstück auf Gemarkung Dunningen sollen zeitnah die Übersichtstafeln sowie Wegweiser durch den Bauhof bzw. ehrenamtliche Helfer angebracht werden.
Schöffenwahl
In diesem Jahr steht die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 an. Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen die Vorschlagslisten zu beschließen haben.
Ausfallhaftung der Gemeinde
Die Ausfallhaftung der Gemeinde für private Baudarlehen bei der L-Bank beträgt zum 01.01.2023 ein Drittel des Betrages von 469.936 Euro und beläuft sich damit auf 156.645 Euro.
Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zu den Erschließungskosten im Wohngebiet Breite. Hierbei wurde auf die noch anstehenden Anliegerversammlungen verwiesen. Eine weitere Anfrage erfolgte zur Berücksichtigung des Starkregenrisikomanagements beim Feuerwehrgebäude und dem Einsatz der Feuerwehr bei Fasnetsumzügen, was bejaht wurde.
Ehrung von Gemeinderat Wolfgang Gerst
Die Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg wurde Herr Wolfgang Gerst für 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit verliehen. Bürgermeister Schumacher dankte dem Geehrten für sein bisheriges kommunalpolitisches Wirken.
Ehrung von Gemeinderat Wolfgang Gerst 1
Ehrung von Herrn Hans-Martin Müller
In der Gemeinderatssitzung wurde Herr Hans-Martin Müller für sein 25-jähriges Dienstjubiläum geehrt. In seiner Laudatio würdigte Bürgermeister Schumacher den stets engagierten Einsatz von Herrn Müller, so dass diesem die Leitung der Grünabteilung des Bauhofs habe übertragen werden können. Mit seinen kreativen und sehr guten Ideen habe er sich in die Gestaltung der Beete eingebracht. Zu Beginn des Jahres 2022 befinde sich der Geehrte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und werde Ende dieses Jahres ganz ausscheiden.
Bürgermeister Schumacher dankte Herrn Hans-Martin Müller für dessen Treue zum öffentlichen Dienst und der Gemeinde Dunningen und überreichte ein Präsent sowie eine Ehrenurkunde.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 12.12.2022
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 12.12.2022
Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 - Vorberatung
Dem Gemeinderat lag ein umfangreiches Zahlenwerk, bestehend aus den Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Seniorenzentrum“ und „Energie-Wasser“ zur Beratung vor. Zu Beginn der Beratung führte Bürgermeister Schumacher in seiner Haushaltsrede in die Thematik ein. Die Rede ist nachfolgend wiedergegeben (es gilt das gesprochene Wort):
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinde- und Ortschaftsrats,
verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
etwas später als gewohnt und seitens der Verwaltung angestrebt, liegt Ihnen der Entwurf des Haushaltsplans 2023 vor. Dies ist der Situation geschuldet, dass in der Kämmerei aktuell 2,5 Vollzeitstellen nicht besetzt sind und auf dem gesamten Rathaus in den vergangenen Wochen ein extrem hoher Krankenstand zu verzeichnen war. Es war uns daher nicht möglich, früher in die eigentlichen Beratungen einzusteigen. Auch haben wir in diesem Jahr auf eine Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses verzichtet. Für diesen Umstand möchte ich um Verständnis bitten.
Damit wir jedoch sowohl im Gemeinde- als auch im Ortschafstrat noch vor Weihnachten den Haushaltsentwurf einbringen wollten, war heute eine gemeinsame Sitzung erforderlich.
Meine Damen und Herren,
heute liegt Ihnen der Entwurf unseres fünften doppischen Haushalts vor. Der Finanzhaushalt stellt sich wiederum grundsolide mit einer niedrigen Prokopfverschuldung dar. Der Ergebnishaushalt entwickelt sich ebenfalls erfreulicherweise zum Positiven. Dies ist insbesondere höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer zu verdanken. Ich habe es bereits mehrfach hier im Gremium gesagt: Corona ging kommunalhaushaltsrechtlich betrachtet schadlos an unserer Gemeinde vorbei. Wir planen mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von
148.343 €.
Meine Damen und Herren,
die Gemeinde Dunningen hält für die Bevölkerung eine grundsolide Infrastruktur bereit. Dies bedeutet aber auch, dass für getätigte Investition der Berg an Abschreibungen größer wird und dieses Geld nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung steht.
Die Budgetverantwortlichen der Gemeindeverwaltung haben sich nach der Mittelanmeldung für den Haushalt 2023 nochmals intensiv über Einsparmöglichkeiten diskutiert und beraten. Wir haben hierbei Maßnahme für Maßnahme und Position für Position untersucht und, wo immer möglich, Planansätze gestrichen oder herabgesetzt. Die Mittelanmeldungen der Budgets wurden insofern nicht eins zu eins in den nun vorliegenden Entwurf übernommen. Dies ungeachtet der Tatsache, dass wir im Ergebnishaushalt in diesem Jahr einen Überschuss erwirtschaften.
Es wird wiederum Hausaufgabe der Verwaltung sein, im Rahmen des Vollzugs unseres Haushaltsplans auf Einsparmöglichkeiten zu achten und diese auch zu nutzen. Dies müssen wir uns hier auf der Verwaltungsbank auch ins Hausaufgabenheft schreiben und Sie können versichert sein, dass wir dies auch tun werden.
Ich möchte im Vorgriff auf die Ausführungen unserer Kämmerin nur auf einige wenige, in meinen Augen sehr wichtige Punkte eingehen.
Wir haben uns investiv in den kommenden Jahren einiges vorgenommen. Die ersten richtungsweisenden Beschlüsse wurden gefasst, so unter anderem der Neubau des Bauhofs im kommenden Jahr sowie ein Neubau für den Kindergarten Seedorf im Jahr 2024.
Dieser wird jedoch deutlich reduzierter zur Ausführung kommen, als ursprünglich geplant. 2025 soll dann die Sanierung des Farrenstallgebäudes folgen. In die Planung eines Anbaus an das Feuerwehrgerätehaus Dunningen sowie der Sanierung des Seedorfer Kindergartengebäudes sind wir ebenfalls eingestiegen.
Meine Damen und Herren,
nach zwei Jahren des investiven Stillstands durch eine angebrachte vorsichtige Haushaltsführung in der Corona-Krise sollten wir jetzt aber auch den Mut haben, nach vorne zu blicken und die anstehenden Millionenprojekte anzugehen.
Sie alle wissen, dass wir aktuell in sehr unruhigen Zeiten leben. Wir alle wissen nicht, wie sich die Inflation im kommenden Jahr entwickeln wird. Gleiches gilt für die Energiepreise und in der Folge dann auch für die Gewerbesteuer als unsere wichtigste Einnahmequelle.
Dies bedeutet, dass die mittelfristige Finanzplanung uns nur eine Richtschnur geben soll und keinesfalls Anspruch auf Umsetzung haben darf. Wir werden uns Jahr für Jahr die Haushaltsentwicklung sehr genau anschauen und die notwendigen Entscheidungen und Beschlüsse dann fassen, wenn eine solide Finanzierung möglich ist.
Lassen Sie mich jedoch an dieser Stelle auch sehr deutlich sagen, dass bei Umsetzung all dieser Maßnahme mittelfristig eine Kreditaufnahme unausweichlich ist. Diese ist für 2025 vorgesehen. Aber: diese Kreditaufnahmen sind nach vielen Jahren grundsolider Haushaltsführung auch sinnvoll und möglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
abschließend danke ich allen Kräften in der Verwaltung, welche für die Erstellung dieses Haushalts verantwortlich zeichnen. Zuvorderst unserer Kämmerin Frau Maier. Ein weiterer Dank gilt Frau Manuela Götze als wichtige Kraft in der Kämmerei aber auch den Amtsleitern und Stellvertretern Karola Heinz, Rafael Burri, Frank Fahrner und Annette Schmidt sowie den Mitarbeiterinnen in der Kämmerei.
Ich freue mich auf das kommende Jahr und die damit verbundenen Herausforderungen und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam, das heißt Gemeinde-, Ortschaftsrat, Verwaltung, Mitarbeiter und Funktionsträger unsere Gemeinde im kommenden Jahr wieder ein Stück weit voranbringen.
Herzlichen Dank!
Im Anschluss daran ging Frau Maier auf die Eckdaten des fünften doppischen Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne ein.
Der Ergebnishaushalt 2023 weist geplante ordentliche Erträge in Höhe von 21.497.376 Euro und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 21.349.033 Euro auf. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Ergebnis von 148.343 Euro.
Im Haushaltsjahr 2023 sind kein außerordentlicher Ertrag und auch kein außerordentlicher Aufwand geplant. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Sonderergebnis von 0.
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EURO
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 21.497.376 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 21.349.033 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 148.343 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 148.343 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EURO
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 20.792.476 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 19.623.633 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts ( Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
1.168.843 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.606.500 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.421.500 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
185.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
1.353.843 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 54.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
-54.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
1.299.843 |
In 2023 sind Kreditermächtigungen geplant, ebenso Verpflichtungs-ermächtigungen.
Kämmerin Maier stellte weiterhin die Planzahlen zu den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes Seniorenzentrum und dem Eigenbetriebes Energie-Wasser vor.
Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs „Seniorenzentrum“
Frau Maier präsentierte dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Zahlen zum Erfolgs- und Vermögensplan.
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat ein Volumen von 533.600 Euro und weist einen Verlust in Höhe von 192.000 Euro (Vorjahr: 273.600 Euro) aus. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 201.000 Euro. Im Wirtschaftsjahr 2023 stehen keine Investitionen an. Im Jahr 2023 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen. Der operative Verlust abzüglich der Abschreibungen in Höhe von voraussichtlich 29.700 Euro beträgt 162.300 Euro (Vorjahr: 2.743.900 Euro). Für Unterhaltungsmaßnahmen sind insgesamt 69.600 Euro veranschlagt.
Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs „Energie-Wasser“
Frau Maier präsentierte dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Zahlen zum Erfolgs- und Vermögensplan.
Der Werte des Erfolgsplans des Wirtschaftsplanes Energie-Wasser als auch die des Vermögensplans stehen noch nicht endgültig fest. Diese werden bei der endgültigen Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes nachgereicht.
Abschließend informierte die Kämmerin, dass es im Jahr 2023 sowohl bei den Wassergebühren als auch bei den Abwassergebühren von Schmutz- und Niederschlagswasser eine Erhöhung zwischen 5 bis 10 Cent geben werde.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die vorgetragenen Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne in die endgültige Haushaltssatzung 2023 zu übernehmen, die vom Gemeinderat am 30.01.2023 beschlossen wird.
Nach Verabschiedung des Haushaltsplanes wird ausführlich berichtet.
Eigenbetriebe Seniorenzentrum und Energie-Wasser – Änderung der Betriebssatzung aufgrund Novellierung Eigenbetriebsgesetz
Nach Angaben der Verwaltung habe das Land Baden-Württemberg am 17. Juni 2020 die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes angepasst und dieses insbesondere bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen umfassend novelliert. Das im Jahr 2020 novellierte Eigenbetriebsrecht sei spätestens für die Wirtschaftsjahre, die ab dem 01. Januar 2023 beginnen, anzuwenden. Die Wahlmöglichkeit zwischen einer an das Handelsgesetzbuch (HGB) und einer an die kommunale Doppik angelehnten Form der Wirtschaftsführung blieb bei der Novellierung des Gesetzes bestehen und sei nunmehr in der Betriebssatzung zu hinterlegen.
Bisher wurden sowohl der Eigenbetrieb Seniorenzentrum als auch der Eigenbetrieb Energie-Wasser auf den Grundlagen des Handelsgesetzbuches geführt Eine Änderung der Wirtschaftsführung in die kommunale Doppik wurde von der Steuerberatungsgesellschaft KOBERA GmbH, die die steuerlichen Abschlüsse der beiden Eigebetriebe für die Gemeinde Dunningen bearbeitet, nicht empfohlen.
Die Wirtschaftsführung solle weiterhin bei beiden Eigenbetrieben nach HGB erfolgen. Die Festlegung erfolgt aufgrund § 12 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz in der gültigen Fassung vom 17.06.2020.
Der Gemeinderat und Ortschaftsrat Lackendorf stimmten der Änderung der Betriebssatzung der Eigenbetriebe Seniorenzentrum und Energie-Wasser, aufgrund Novellierung des Eigenbetriebsgesetzes, einstimmig zu.
Satzung zur Änderung der Kindegartengebührensatzung
Der Gemeinderat hatte am 25.07.2022 der Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023, wie zuvor der Kindegartenausschuss und der Ortschaftsrat Lackendorf, zugestimmt. Es wurde nun festgestellt, dass zur Festsetzung der Gebühren für einen 4-Tagesplatz in der Krippe auch der Betrag für 4 Tage explizit aufgeführt werden muss. Die Beträge hierfür wurden nun in der Satzung ergänzt.
Gebührenstaffelung bei Platz-Sharing in der U3-Betreuung
Je Krippe kann 1 Platz mit jeweils 2 Kindern belegt werden (Platz-Sharing).
Verlängerte Öffnungszeiten (6,5 Std.)
Beitragsstaffelung U3/VÖ vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 / monatlich
voller Beitrag | 1 Tag | 2 Tage | 3 Tage | 4 Tage | |
1 Kind unter 18 | 444,00 Euro | 89,00 Euro | 178,00 Euro | 266,00 Euro | 355,00 Euro |
2 Kinder unter 18 | 329,00 Euro | 66,00 Euro | 132,00 Euro | 197,00 Euro | 263,00 Euro |
3 Kinder unter 18 | 223,00 Euro | 45,00 Euro | 89,00 Euro | 134,00 Euro | 178,00 Euro |
4 + Kinder unter 18 | 89,00 Euro | 18,00 Euro | 36,00 Euro | 53,00 Euro | 71,00 Euro |
Verlängerte Öffnungszeiten (6 Std.)
Beitragsstaffelung U3/VÖ von 01.09.2022 bis 31.08.2023/monatlich
voller Beitrag | 1 Tag | 2 Tage | 3 Tage | 4 Tage | |
1 Kind unter 18 | 410,00 Euro | 82,00 Euro | 164,00 Euro | 246,00 Euro | 328,00 Euro |
2 Kinder unter 18 | 304,00 Euro | 61,00 Euro | 122,00 Euro | 182,00 Euro | 243,00 Euro |
3 Kinder unter 18 | 206,00 Euro | 41,00 Euro | 82,00 Euro | 124,00 Euro | 165,00 Euro |
4 + Kinder unter 18 | 75,00 Euro | 15,00 Euro | 30,00 Euro | 45,00 Euro | 60,00 Euro |
Ganztagesbetreuung (9,4 Std.)
Beitragsstaffellung U3/ GT von 01.09.2022 bis 31.8.2023/monatlich
voller Betrag | 1 Tag | 2 Tage | 3 Tage | 4 Tage | |
1 Kind unter 18 | 642,00 Euro | 128,00 Euro | 257,00 Euro | 385,00 Euro | 514,00 Euro |
2 Kinder unter 18 | 476,00 Euro | 95,00 Euro | 190,00 Euro | 286,00 Euro | 381,00 Euro |
3 Kinder unter 18 | 323,00 Euro | 65,00 Euro | 129,00 Euro | 194,00 Euro | 258,00 Euro |
4 + Kinder unter 18 | 128,00 Euro | 26,00 Euro | 51,00 Euro | 77,00 Euro | 102,00 Euro |
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat stimmten der Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung einstimmig zu.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Schulträgern der Großen Kreisstadt Schramberg und der Großen Kreisstadt Rottweil und der Gemeinde Dunningen über die Aufnahme von auswärtigen Schülerinnen und Schülern aus dem ehemaligen Schulbezirk der Jacob-Mayer-Schule Dunningen zur Erfüllung des öffentlichen Bedürfnisses der Beschulung an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)
Die Jacob-Mayer-Schule als Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentraum mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ wurde zum Schuljahresende 2021/2022 aufgehoben, da die letzten Schülerinnen und Schüler die Schule bereits 2015/2016 verlassen haben.
Nach Aufforderung und in Absprache mit den Schulbehörden soll zur Sicherheit der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im ehemaligen Schulbezirk der Förderschule diesen Schülerinnen und Schülern in Schramberg, wie auch in Rottweil bestehende inklusive Bildungsangebote eines anderen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) „Lernen“ in erreichbarer Nähe ermöglicht werden. Dies soll im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt werden.
Vor diesem Hintergrund habe sich die Verwaltung mit den großen Kreisstädten Rottweil und Schramberg einvernehmlich abgestimmt. Die Große Kreisstadt Schramberg werde die Schülerinnen und Schüler aus Seedorf beschulen, die Große Kreisstadt Rottweil die Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Dunningen bzw. Lackendorf. Dies entspricht den „gewachsenen Schülerströmen“, so dass nach Angaben der Verwaltung keine Verzerrung der bisher gewachsenen Strukturen stattfinden werde.
Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Lackendorf stimmten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Schulträgern der Großen Kreisstadt Schramberg und der Großen Kreisstadt Rottweil und der Gemeinde Dunningen über die Aufnahme von auswärtigen Schülerinnen und Schülern auf dem ehemaligen Schulbezirk der Jacob-Mayer-Schule in Dunningen zur Erfüllung des öffentlichen Bedürfnisses der Beschulung an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) zu.
Baugesuche
Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Dunningen-Lackendorf, Kniebisstraße 20
- Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Dunningen-Lackendorf, Kniebisstraße 22
- Neubau einer Doppelgarage in Dunningen-Seedorf, Im Tal 12
- Neubau einer Produktionshalle mit Büro in Dunningen, Peter-Birk-Straße 9
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Veräußerung des Grundstücks FlSt.-Nr. 2410, Gemarkung Locherhof
Nach Ausführungen der Verwaltung wurde in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung die Veräußerung des Grundstück FlSt.-Nr. 2410, Gemarkung Locherhof an die Gemeinde Eschbronn beschlossen.
Erwerb des Anwesens Zeilenweg 6, Dunningen
Die Gemeinde konnte das Gebäude im Zeilenweg 6 für die Unterbringung von Flüchtlingen erwerben.
Entfernung von Bäumen im Bereich Grabenstraße, Dunningen
Nach Angaben von Bürgermeister Schumacher wurden im Bereich der Kreisparkasse in der Grabenstraße Bäume gepflanzt unter Nichteinhaltung des Nachbarrechtsgesetzes. Diese Bäume sollen vor der Schonzeit entfernt werden und gegebenenfalls eine Ersatzbepflanzung erfolgen.
Forstarbeiten
Am Ortsausgang Lackendorf in Richtung Stetten sollen zur Verkehrssicherungspflicht der Landesstraße Forstarbeiten erfolgen.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zum Gemeindekindergarten Lackendorf, dem Bauplatzverkauf im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger-Weg III“ in Lackendorf sowie dem Baugebiet „Brunnenäcker II“ in Dunningen und der Räum- und Streupflicht im Ortsteil Seedorf.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2022
Blutspenderehrung
Bürgermeister Schumacher konnte zur diesjährigen Blutspenderehrung wieder viele Blutspenderinnen und Blutspender sowie die Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Dunningen, Frau Paola Notheis, sowie die Bereitschaftsleitern Frau Desiree Munz begrüßen.
In seiner Ansprache brachte er seine Freude zum Ausdruck, wiederum persönlich die diesjährige Blutspenderehrung vornehmen zu dürfen. Persönlich deshalb, weil er in seiner Zeit als aktiver Rotkreuzler quasi an der Basis bei vielen Blutspende-terminen mitwirken durfte, jedoch auch als stellvertretender Präsident des DRK-Kreisverbandes Rottweil einen guten Blick dafür habe, was die freiwilligen Helfe-rinnen und Helfer des gesamten DRK-Kreisverbandes täglich leisteten.
In seinen weiteren Ausführungen betonte Bürgermeister Schumacher die Wich-tigkeit der Blutspende. Das gespendete Blut helfe Menschen und sei in vielfältiger Weise lebensrettend. Wöchentlich würden in Baden-Württemberg und Hessen ca. 15.000 Blutspenden beim Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes an-gefordert. Damit seien durch das DRK 80% des gesamten Blutbedarfs in diesen beiden Bundesländern abgedeckt. Die hierfür benötigten Blutspenden würden an jährlich 4.500 Blutspendeterminen gewonnen. Statistisch gesehen werde das meiste Blut nach Angaben von Bürgermeister Schumacher inzwischen zur Be-handlung von Krebspatienten benötigt, gefolgt von Herz- sowie Magen-/Darmerkrankungen. Erst danach folgten Verkehrs- und sonstige Unfälle. Er dankte dem DRK-Ortsverein und all den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die Organisation der Blutspendetermine. In diesem, wie auch im vergangenen Jahr sei Dunningen im Verhältnis zur Einwohnerzahl wieder mit an der Spitze des Landkreises Rottweil.
Bürgermeister Schumacher betonte, dass die Blutspendetermine nichts ohne die vielen Blutspender wären. Er freue sich, im Namen des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Gemeinde- und Ortschaftsrats, zahlreiche Blutspenderinnen und Blutspender ehren zu dürfen, die sich durch jahrelange oder sogar teilweise jahrzehntelange Treue auszeichneten.
Die Ehrenurkunden mit Ehrennadel erhielten für:
10-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold):
Frau Stefanie Berger, Herr Benedict Braun, Herr Dominik Lauble, Herr Markus Nowack, Frau Ute Ouanes
25-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25):
Herr Ufuk Gencoglu, Herr Andreas Grießhaber, Herr Nils Reis
50-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50):
Herr Ralf Heimburger, Herr Lothar Kroner, Herr Siegfried Spengler, Frau Rosemarie Storz, Frau Marina Werner
75-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 75):
Herr Helmut Auber, Herr Ernst Bantle, Frau Marika Digeser, Herr Florian Mauch, Herr Martin Steinwandel
100-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 100):
Herr Werner Fehrenbacher, Herr Hermann Roth, Herr Reiner Wittel
125- maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 125) an:
Herr Frank Fischinger
Gruppenbild der geehrter Blutspenderinnen und Blutspender
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zur Ausbildung in den Gemeindekindergärten und der Pflege von Grünstreifen im Bereich von Feldwegen.
Kindergartenbedarfsplanung 2022/2023
Nach Ausführungen der Verwaltung haben die Kommunen in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um den Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Erfüllung des Rechtanspruchs zu gewährleisten. Insbesondere der Ausbau der Kleinkindbetreuung, die Ausweitung der Öffnungszeiten hin zu Verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagesangeboten sowohl für Kleinkinder wie auch für 3-6-jährige Kinder, sowie ein stetig wachsender Platzbedarf durch kontinuierlich steigende Geburtenraten und Zuzug von Familien trugen dazu bei, dass Einrichtungen erweitert wurden und neue Kitas gebaut werden müssen.
Parallel unternahmen Kommunen und Träger viele Anstrengungen, um Eltern wie Kindern ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen und die Attraktivität des Berufsfelds zu steigern. So habe sich die Zahl der in Kitas tätigen Personen, wie auch die Zahl der pädagogischen Fachkräfte seit 2007 auf rund 99.000 mehr als verdoppelt. Die Zahl der Auszubildenden für den Erzieherinnenberuf habe sich in derselben Zeit um über 80% auf rund 5.500 pro Jahr erhöht. Die Erhöhungen des Mindestpersonalschlüssels in den Jahren 2010 und zuletzt im Jahr 2020 mit der landesweiten Einführung der Leitungszeit trugen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fachkräfte bei. Die Attraktivität der pädagogischen Berufe wurde außerdem durch die Einführung des SuE-Tarifs im Jahr 2015 gesteigert. So sind die Gehälter im SuE-Tarif seit 2009 um 60% und damit überdurchschnittlich gestiegen, zusätzlich wurden die Bezahlung der Kita-Leitungen verbessert, was seit 2007 dazu führe, dass sich die Ausgaben der öffentlichen Träger verdreifacht haben.
Mit der Geschwindigkeit und der Quantität des Ausbaus der Kindertagesbetreuung könne die Ausbildung der notwendigen Fachkräfte nicht Schritthalten. Laut Prognose des KVJS werde man bis 2025 in Baden-Württemberg Mehrbedarfe von rund 24.240 Fachkräften benötigen. Ergänze man diese Zahl um die Ersatzbedarfe von rund 15.500 Fachkräfte, ergeben sich damit circa 40.000 Fachkräfte bis 2025 im U3 und Ü3 Bereich.
Die Auswirkungen der Pandemie auf die Personalsituation in den Einrichtungen, zusätzliche Platzbedarfe für Kinder aus der Ukraine und bauliche Verzögerungen durch fehlendes Material und den Auswirkungen des Fachkräftemangels und der starken Auslastung der Baubranche stellen Kommunen vor zusätzliche Herausforderungen.
Folgen dieser Entwicklungen sei, dass landesweit immer mehr Familien kein bedarfsgerechtes Platzangebot gemacht werden könne, Öffnungszeiten reduziert werden müssen, Fachkräfte in den Kitas über Überlastung klagen und der weitere Ausbau schon ins Stocken geraten sei. Dadurch könne, so die Verwaltung, die Kommunen mit den Partnern in der Trägerverantwortung den politisch gewollten Rechtsanspruch nicht überall vollumfänglich gewährleisten.
Ausgangssituation vor Ort in Dunningen – Ausblick auf das Kindergartenjahr 2022/2023
Begriffsbestimmungen: Regelkindergarten = RG; verlängerte Öffnungszeiten = VÖ; Ganztagesbetreuung = GT; Altersmischung = AM; Kinderkrippe = KR
Gemeindekindergarten Dunningen-Ort:
Gruppe gelb: 28 Kinder (RG)
Gruppe orange: 25 Kinder (GT - durchschn. 9,4 h/Tag - + VÖ 6,5 h)
Gruppe blau: 25 Kinder (GT - durchschn. 9,4 h/Tag - + VÖ 6,5 h)
Gruppe grün: 25 Kinder (RG, VÖ 6,5 h)
Gruppe rot: 10 Kinder (KR, VÖ 6,0 h + 1 Sharingplatz) seit 29.08.2022
Kirchl. Martinuskindergarten Dunningen-Ort
Sonnengruppe: 28 Kinder (RG)
Regenbogengruppe: 25 Kinder (VÖ 6,5 h + GT/durchschn. 9,4 h/Tag)
Gruppe Rote Zwerge: 10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h + 1 Sharingplatz)
Gruppe Blaue Zwerge: 10 Kinder (KR, GT/durchschn. 9,4 h/Tag + 1 Sharingplatz)
Gemeindekindergarten Lackendorf:
Pusteblumegruppe: 25 Kinder (RG, VÖ 6,5 h)
Löwenzahngruppe: 10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h) + 1 Sharingplatz
Gemeindekindergarten Seedorf:
Gruppe Sonne: 28 Kinder (RG)
Gruppe Regentropfen: 28 Kinder (RG)
Gruppe Regenbogen: 25 Kinder (VÖ 6,5 h)
Gruppe Marienkäfer: 10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h + 1 Sharingplatz)
Gruppe Wolken: 15 Kinder (VÖ 6,5 h)
Gruppe Pfarrhaus: 10 Kinder (KR, VÖ 6,0 h + 1 Sharingplatz)
Bedarfsplanung, Bedarfsentwicklung
Bedarfsplanung
Die Gemeinde verpflichte sich gem. § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Baden-Württemberg (KiTaG) eine Bedarfsplanung zu betreiben, um auf die im SGB VIII normierten Ziele der Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes hinzuwirken. Sie beteiligen rechtzeitig die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe – hier die örtliche Kirchengemeinde – an ihrer Bedarfsplanung, die dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) anzuzeigen ist. Die Bedarfsplanung wurde nach Angabe der Verwaltung am 22.09.2022 im gemeinsamen Kindergartenausschuss erörtert. Über das Ergebnis wurde in der vergangenen Sitzung des Ortschaftsrates Lackendorf mündlich berichtet.
Bedarfsentwicklung 3–Jährige bis zum Schuleintritt
Die Entwicklung der Kinderzahlen basiere auf der Statistik der Geburtenzahlen vom Juni 2022. Danach könne für die Altersgruppe der 3-Jährigen bis Schuleintritt der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz voraussichtlich erfüllt werden.
Dies sei durch die Schaffung von jeweils einer Gruppe mit 20 Kinder als Waldkindergarten sowohl im Ortsteil Dunningen als auch im Ortsteil Seedorf – beschlossen durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 12.09.2022, möglich. Die Betreuung werde mit 6 Stunden täglich, in der Betreuungsform verlängerte Öffnungszeiten, geplant. Der Start beider Gruppen zum 01.03.2023 werde seitens der Verwaltung angestrebt.
Bedarfsentwicklung Kleinkindbetreuung
Damit die Gemeinden einigermaßen Planungssicherheit haben, hat der Gesetzgeber im § 3 Abs 2a des KiTaG den Eltern die Verpflichtung auferlegt, die Träger mindestens sechs Monate vor der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Betreuungsangebots in Kenntnis zu setzen.
Gleichzeitig sollen die Träger im Rahmen der Bedarfsplanung berücksichtigen, dass auch ein Bedarf gedeckt werden könne, der aus einem vom Personensorgeberechtigten nicht zu vertretenden Grund kurzfristig entsteht.
Der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kleinkindbetreuung in der Gesamtgemeinde könne weiterhin nicht mehr erfüllt werden. Es müsse jede Anstrengung unternommen werden, dieses Angebot weiter zu verbessern. Durch die Vergabe der Plätze dezentral in den Einrichtungen konnte in der Vergangenheit immer wieder und zuletzt verstärkt festgestellt werden, dass Eltern ihre Kinder in mehreren Einrichtungen vorgemerkt und auch angemeldet hatten. Damit die Eltern nur einen Ansprechpartner und um einen besseren und schnelleren Überblick zu haben, erfolgte die Anmeldung ab diesem Kindergartenjahr dezentral bei der Leitung des Gemeindekindergartens Lackendorf, Frau Hornberger.
Eine eventuell weitere Option zur Schaffung von Plätzen
Die Katholische Kirche habe der Verwaltung signalisiert, dass es die Möglichkeit eines Anbaus an den Martinus-Kindergarten mit Platz für eine Gruppe gebe. Die Kosten hierfür belaufen sich auf circa einer Million Euro. Nach Auffassung der Verwaltung sollte auf jeden Fall in Gesprächen herausgefunden werden, ob dies eine weitere Option zur Schaffung von Plätzen im Kindergarten- oder Krippenbereich sein könne.
Tagespflegestellen
Nach Angaben des Jugendamtes Rottweil wurden mit Stand vom 01. März 2022 12 Plätze in der Tagespflege angeboten. Davon seien die 12 Plätze wie folgt belegt worden: U3 5 Plätze; Ü3–6 3 Plätze; Schulalter 4 Plätze; somit insgesamt 0 freie Plätze.
Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Kindergartenbedarfsplanung 2022/2023 zur Kenntnis und folgte dabei einstimmig der Empfehlung des Kindergartenausschusses und des Ortschaftsrates Lackendorf. Ebenso ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung mit dem Katholischen Kindergarten das Gespräch aufzunehmen, mit dem Ziel, die Möglichkeiten eines Anbaus an den Martinus-Kindergarten auszuloten.
Annahmen von Spenden
Die Geldspende von der Teststation BW in Höhe von insgesamt 4.693,80 Euro für die Kindergärten in Dunningen wurde angenommen.
Baugesuche
- Dem Neubau eines Wohnhauses in Dunningen-Seedorf, Freudenstädter Straße 66 wurde das Einvernehmen mehrheitlich erteilt.
- Einstimmig wurde dem Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen und Carports in Dunningen, Römerstraße 28 und 28/1 das Einvernehmen erteilt.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Aufbau Sirenennetz
Mit dem Aufbau der Sirenen wurde bereits in Dunningen begonnen. Die Fertigstellung des Sirenennetzes solle noch in dieser Woche erfolgen.
Beleuchtung in den Hallen
Von der Verwaltung wurde geprüft, ob eine Umrüstung der Beleuchtung auf LED in den Dunninger Hallen förderfähig wäre. Die Fördervoraussetzungen können, laut Aussage der Verwaltung, erfüllt werden. Das Einsparpotential bei der Turn- und Festhalle sei durch die Eigenstromversorgung sehr gering und die Kosten wiederum sehr hoch, so würde sich eine Umrüstung nicht rechnen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die Umrüstung in den Hallen in Lackendorf und Seedorf ebenfalls zu prüfen, damit die Umrüstungen im Haushaltsplan für das Jahr 2023 aufgenommen werden könne.
Flüchtlinge
Laut aktueller Statistik aus dem Einwohnermeldeamt kamen, im Vergleich zum Jahr 2015, mehr Frauen und Kinder aus der Ukraine nach Deutschland, wie Männer.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu den Bushaltestellen bei der Bäckerei Backkörble und in der Sulgener Straße in Seedorf sowie den Straßenschäden im Bereich Am Brestenberg in Seedorf.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2022
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zum geplanten Aufzug im Rathaus, der Entwässerungsrinne beim Oberen Friedhofweg, der Sitzbank beim Friedhof, den Vorkehrungen der Gemeinde bei einem Stromausfall, der Kontrolle des Durchfahrtsverbots in der Eschachstraße und zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in der Gartenstraße.
Errichtung zweier Waldkindergärten in der Gemeinde Dunningen
Bürgermeister Schumacher berichtete über den bisherigen Verlauf. Nachdem der Gemeinderat in den vergangenen Monaten regelmäßig über den Fortgang der Bemühungen zur Einrichtung eines Waldkindergartens informiert worden sei, habe sich aufgrund des laufenden Flurneuordnungsverfahrens, jedoch auch aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung vieler Behörden, bei der Einrichtung eines Waldkindergartens im baurechtlichen Außenbereich gezeigt, dass dies ein alles andere als einfaches Unterfangen darstelle. Es hätten sich nunmehr zwei Standorte in den Bereichen Lausbühl in Seedorf und Eichen in Dunningen herauskristallisiert.
Bei einer im vergangenen Herbst durchgeführten Umfrage unter der Elternschaft hätten etwa 80 Eltern ihr Interesse an einem Waldkindergarten bekundet, so Bürgermeister Schumacher weiter. Insofern sei rein theoretisch der Bedarf an mindestens zwei Gruppen gegeben. Dies würde eine deutliche Entspannung bei der Kindergartenbedarfsplanung mit sich bringen. Nach der Beschlussfassung im Gemeinderat sollen daher alle interessierten Eltern zu einem Infoabend am 22.09.2022 eingeladen werden, um das Projekt insgesamt, aber insbesondere auch das pädagogische Konzept und die geplante Unterkunft vorzustellen. Ab 04.10.2022 könnten dann Anmeldungen entgegengenommen werden.
Die vorgesehenen Standorte der beiden Waldkindergärten wurden im Rahmen der Gemeinderatssitzung besichtigt.
Standort Dunningen-Seedorf, Bereich Lausbühl 1
Die geplante Fläche im Bereich Lausbühl steht nach Beendigung des bestehenden Pachtverhältnisses zum Ende des Jahres für den Waldkindergarten zur Verfügung.
Standort Dunningen, Bereich Eichen 1
Für die in Dunningen neben einer weiteren denkbaren Fläche im Bereich Holderbrunnen aus Sicht der Verwaltung geeignetere Fläche im Bereich Eichen wurde die Zustimmung des Grundstückseigentümers bereits signalisiert. Hier wird der Gemeinde im Rahmen der vorläufigen Besitzeinweisung im Zuge der laufenden Flurneuordnung die betreffende Fläche zugeteilt.
Die Verwaltung habe sich nach Angaben von Bürgermeister Schumacher in den zurückliegenden Wochen intensiv Gedanken über die erforderliche Unterkunft gemacht. Ganz generell käme ein speziell für Waldkindergärten ausgestatteter Waldwagen, speziell auf Waldkindergärten ausgerichtete Gebäudesysteme oder aber auch eine Holzunterkunft in Form einer Holzhütte in Betracht. Speziell auf Waldkindergärten ausgerichtete Gebäudesysteme würden dabei Kosten im oberen sechsstelligen Bereich verursachen. Die von der Verwaltung zunächst favorisierte Holzunterkunft sei jedoch wegen fehlender Privilegierung baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Beim nun vorgeschlagenen Waldwagen sei eine Genehmigung in Aussicht gestellt worden. Der Leiter des Waldkindergartens, Herr Helmut Siegl, ergänzte, dass es sich um qualitativ hochwertige Waldwägen handle.
Das Projekt wurde in der ausführlichen Beratung im Gremium begrüßt und anstehende Fragen konnten geklärt werden. Man war sich einig, dass mit einem engagierten Team ein qualitativ hohes Niveau geschaffen und die vorhandenen Bedarfe entzerrt werden könnten.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, zwei Waldkindergärten zum 01.03.2023 in den Bereichen Lausbühl, Seedorf und Eichen, Dunningen zu errichten und diese im Rahmen einer öffentlichen Einrichtung gemäß § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung zu führen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die forstrechtliche Genehmigung, die Betriebserlaubnis sowie die Baugenehmigung zu beantragen und die Fa. Finkota mit der Lieferung zweier Waldkindergartenwägen zum Gesamtangebotspreis in Höhe von 296.014,40 Euro zu beauftragen und den überplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Personalstellen zu schaffen und die entsprechenden Stellen auszuschreiben sowie im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens das gemeindliche Einvernehmen nach §§ 35, 36 BauGB zu erteilen.
Einstellung der Verteilung von Gutscheinen für Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren, stattdessen finanzielle Unterstützung der Sozialgemeinschaft Dunningen e.V.
Nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher erhielten seit vielen Jahren alle Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren als Weihnachtspräsent einen Gutschein über 5 Euro, der in den örtlichen Geschäften und Gastronomiebetrieben eingelöst werden könne. Dieses Projekt sei mit einem recht hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da zunächst die Gutscheine ausgedruckt und versendet werden müssten und in der Folge jeder einzelne Gutschein bei Einlösung im Haushalt verbucht werden müsse.
Die Verwaltung pflichte der Anregung eines örtlichen Gastronoms bei, anstatt der Gutscheine das Projekt „Essen auf Räder“ der Sozialgemeinschaft zu unterstützen, um die Mittel beispielsweise für Seniorinnen und Senioren, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen seien, gezielter einsetzen zu können.
Ganz konkret sollen die Mittel dabei hälftig für die Preisstabilisierung für Essen auf Räder und als Energiekosten-Steigerungsausgleich für die Defizitvermeidung im Wirtschaftsbetrieb Cafeteria eingesetzt werden. Die hälftige Aufteilung werde insbesondere deshalb vorgeschlagen, weil nicht alle Seniorinnen und Senioren in dem Umfang bedürftig seien, als dass diese „Essen auf Räder“ in Anspruch nehmen würden. Durch die Unterstützung der Cafeterien als Begegnungsstätte solle neben der ambulanten Essensteilnahme ein langfristiger Betrieb insbesondere vor dem Hintergrund des drohenden Defizits durch die steigenden Energiekosten und den seit Corona sinkenden Besucherzahlen sichergestellt werden.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung mit einer Enthaltung, die Verteilung von Gutscheinen in Höhe von 5 Euro an alle Seniorinnen und Senioren einzustellen und stattdessen die Sozialgemeinschaft mit einer jährlichen Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro zu bedenken. Alle Einwohner ab 65 Jahren sollen im Rahmen einer Weihnachtsbotschaft des Bürgermeisters auf diese Änderung hingewiesen werden. Die Altersgrenze wird ab dem kommenden Jahr auf 75 Jahre angehoben.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung und im elektronischen Verfahren gefassten Beschlüssen
Beschluss im elektronischen Verfahren
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 6.139,65 Euro für die Holzäpfelzunft Dunningen e.V und Zustimmung für die außerplanmäßigen Ausgaben.
Eilentscheidung des Bürgermeisters
Vergabe für das Separieren und Brechen des Bodens in der Senke beim Wohngebiet Brunnenäcker II als weiterer Nachtrag an die Fa. Bantle zum Angebotspreis von 29.761,65 Euro brutto.
Mietverhältnis Pfarrhaus Seedorf
Das Mietverhältnis im Pfarrhaus Seedorf wurde bis 31.12.2024 verlängert.
Tempo 30 auf der Bösinger Straße, Heiligenbronner Straße und Sulgener Straße
Eine Verkehrsschau in der Bösinger Straße, Heiligenbronner Straße und Sulgener Straße ergab, dass eine konkrete Gefährdungslage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse nicht besteht, die die Einführung von Tempo 30 rechtfertigen würde.
Anfragen
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 25.07.2022
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 25.07.2022
Einwohnerfragestunde
Eine Anfrage wurde gestellt zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II – 1. Änderung“ - Satzungsbeschluss
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Fachingenieur, Herrn Christ vom Büro BIT begrüßen. Dieser skizzierte den bisherigen Verfahrensablauf. So habe der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen am 23.05.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Brunnenäcker II– 1. Änderung“, Gemarkung Dunningen, im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Dabei konnte auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase verzichtet werden. Der zeichnerische Teil und die örtlichen Bauvorschriften des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Wohngebiet „Brunnenäcker II“ blieben unverändert rechtswirksam. Ebenfalls seien die öffentliche Auslegung und die Benachrichtigung der Behörden beschlossen und zwischenzeitlich durchgeführt worden.
Über die im Zuge dieser Benachrichtigung eingegangenen Stellungnahmen wurde entsprechend der Beschlussempfehlung der Verwaltung entschieden und der einstimmige Satzungsbeschluss für die planungsrechtlichen Festsetzungen gefasst.
Kanalaufdimensionierung und Erneuerung der Wasserleitung in der Schramberger Straße - Vergabebeschluss
In der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022 wurde bereits über den Neubau und die Aufdimensionierung der vorhandenen Mischwasserkanalisation in der Schramberger Straße sowie die Erneuerung der unterdimensionierten Wasserversorgung im Bereich der Kanalbaustelle entschieden.
Aufgrund des Ergebnisses der daraufhin erfolgten Ausschreibung wurden die Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin, die Fa. Bantle aus Bösingen, zu einem Angebotspreis in Höhe von 232.410,74 Euro brutto und die Verlegung der Wasserleitung an die wirtschaftlichste Bieterin, die Fa. Klumpp aus Offenburg, zu einem Angebotspreis in Höhe von 26.243,39 Euro brutto jeweils einstimmig vergeben sowie den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.
Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Gemarkung Lackendorf und Seedorf – Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Wie Bürgermeister Schumacher berichtete, habe die Gemeinde in den letzten Wochen zwei Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erhalten. Die Entscheidung, ob und auf welchen Flächen ein Solarpark errichtet werden könne, obliege dabei der Planungshoheit der Kommune. Freiflächenanlagen könnten nicht überall errichtet werden sondern benötigten als sogenannte nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich einen Bebauungsplan und gegebenenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes unter Ausweisung eines entsprechenden Sondergebietes bzw. einer Sonderbaufläche.
Um den Kosten- und Planungsaufwand für die Kommunen gering zu halten, käme gegebenenfalls die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach dem Baugesetzbuch in Betracht. Hierdurch könnten in einem abzuschließenden Durchführungsvertrag zwischen Planungsträger und Vorhabenträger nicht nur der Kosten- und Planungsaufwand auf den Investor übertragen und eine Frist zur Durchführung des Vorhabens vorgegeben sondern auch verschiedene Gestaltungsvorgaben wie beispielsweise die Art und Weise von Ausgleichsmaßnahmen, Abstände zwischen den Modulen oder letztlich auch die monetäre Beteiligung der Gemeinde vereinbart werden.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg empfehle zwar in einem Rundschreiben an die kommunalen Planungsträger den Ausbau der Freiflächenphotovoltaikanlagen zur Umsetzung der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele der Landesregierung, ein Anspruch eines Investors bzw. Grundstückseigentümers auf Aufstellung eines Bauleitplanes bestehe jedoch nicht. Einerseits sei es zur Erreichung der Klimaziele unausweichlich, weitere Freiflächen-Photovoltaikanlagen landes- und bundesweit unter Berücksichtigung entsprechender Kriterien zu errichten. Andererseits gehe bei der Errichtung derlei Anlagen wertvoller Boden für die Landwirtschaft verloren. Gerade Kommunen, die ohnehin bereits im Wohn- und Gewerbebereich regelmäßig Flächen neu auswiesen müssten dies sorgsam abwägen, so Bürgermeister Schumacher.
In der daraufhin geführten Diskussion in den Gremien wurde das Für und Wider bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen deutlich. Der Erreichung von Klimazielen stehe dabei ein entsprechender Landschaftsverbrauch gegenüber. Fraglich sei, ob hier eine Symbiose gelingen könne. Perspektivisch stelle sich weiter die Frage, ob nicht zunächst Photovoltaikanlagen auf Dachflächen im Innenbereich angegangen werden sollten. Bürgermeister Schumacher sprach sich aufgrund der mittlerweile veränderten energetischen Voraussetzungen nicht dafür aus, generell keine Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen. Diesem Vorschlag stimmten sowohl der Ortschaftsrat Lackendorf als auch der Gemeinderat mehrheitlich zu. Gleichwohl wurde jeweils ebenso mehrheitlich beschlossen, die Errichtung von Photovoltaikanlagen an bestimmte, noch zu erarbeitende Kriterien zu knüpfen.
Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Zunächst verwies Bürgermeister Schumacher auf die Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022, in welcher Architekten und Fachingenieure die aktuelle Planung zum Neubau eines Kindergartens ausführlich vorstellten. Ausweislich der aktuellen Kostenschätzung (nicht Kostenberechnung) wird von Kosten in Höhe von 11,6 Mio. Euro ausgegangen. Dabei stehe es nach den Worten von Bürgermeister Schumacher außer Frage, dass die aktuelle Planung funktionell und architektonisch hervorragend sei und es auch explizit anerkannt werde, dass die Planer nach der ersten Kostennote gemeinsam mit dem Bauamt zur Einsparung von Kosten Kubatur und Fläche reduziert hätten, jedoch würden die eingesparten Kosten durch die aktuellen Kostensteigerungen in der Baubranche ausgeglichen.
Aus kommunalwirtschaftlicher Sicht seien Investitionskosten in Höhe von 11,6 Mio. Euro im Gemeindehaushalt zwar darstellbar, würden die Gemeinde jedoch über Jahrzehnte in ihren Handlungsfeldern so einschränken, dass annähernd keine freiwillige Ausgaben mehr getätigt werden könnten. Die Situation im Zuwendungsbereich verschärfe die Situation aufgrund der aufgekündigten Fachförderung der Bundes- und Landesregierung zusätzlich. Durch sich nicht entsprechend den Kostensteigerungen im Hochbau anhebenden Fördermöglichkeiten im Bereich des Ausgleichstocks und einer wenn überhaupt geringen KfW-Förderung sei nach aktuellem Stand damit zu rechnen, dass die Gesamtförderhöhe deutlich unter 1 Mio. Euro liegen werde.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzierbarkeit werde vorgeschlagen, zunächst Alternativen zu prüfen. Dies betreffe insbesondere die Möglichkeit, im Bereich des Kindergartens Seedorf den Regelkindergarten vom Krippenbereich räumlich abzutrennen. Für den Regelkindergarten könne auf dem Flurstück 100 ein Neubau errichtet werden und der Krippenbereich im vorhandenen Gebäude unterkommen. Da das Gebäude grundlegend saniert werden müsse und dies nicht im laufenden Betrieb erfolgen könne, wären für die Sanierungszeit Container bereitzustellen. Diese Kosten seien zu erheben und gemeinsam mit den Neubau- und Sanierungskosten den aktuell veranschlagten 11,6 Mio. Euro gegenüberzustellen.
In der ausführlichen Beratung im Gremium wurde überwiegend die Finanzierungsproblematik gesehen. Teilweise wurde zwar die Auffassung vertreten, aufgrund des Zeitfaktors die bestehende Planung ohne weitere Prüfung von Alternativen weiterzuverfolgen. Mehrheitlicher Konsens und Beschluss war jedoch, Planungskosten für eine entsprechende Alternativlösung aufzuwenden, um so möglicherweise eine finanziell noch vertretbare Lösung zu erhalten.
Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023
Nach Angaben der Verwaltung hätten sich, vor dem Hintergrund auch in angespannten Zeiten der Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung durch die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen zu gewährleisten, die Vertreter des Städtetags, Gemeindetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg darauf verständigt, bei der gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 % empfohlen. Mit dieser Empfehlung bleibe die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Bereits um benötigte Mittel aus dem Ausgleichsstock für den Kindergartenneubau auszuschöpfen sei es dabei unabdingbar, der Empfehlung der Verbände zu folgen.
Nachdem sowohl der Kindergartenausschuss als auch der Ortschaftsrat Lackendorf der vorgeschlagenen Erhöhung der Kindergartengebühren zuvor jeweils einstimmig ihre Zustimmung erteilt hatten wurde diese nun auch vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2022/2023
Bei der Sammelbestellung von Schulbüchern gelten nach dem Buchpreisbindungsgesetz für alle Buchhändler feste Rabattsätze in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen. Angesichts der Buchpreisbindung wurde dabei aus verwaltungsökonomischen Gründen auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und einstimmig beschlossen, der Firma Papier-Rapp, Dunningen, den Auftrag für die Lieferung der Schulbücher für das Schuljahr 2022/2023 für die Eschachschule Dunningen sowie die Grundschule Seedorf zum Preis von 27.250 Euro bei einem Rabattsatz von 13% zu erteilen.
Baugesuche
Das Einvernehmen zum Anbau eines Glasdachs, Erweiterung der Gewerbenutzung im EG und Einbau eines Büros im UG in Dunningen, Dorfbachstraße 1 erfolgte mehrheitlich.
Ein einstimmiges Votum erhielten die Bauvorhaben in Dunningen, Eschachstraße 6 zur Herstellung eines Pferdebewegungsplatzes sowie in Dunningen, Liebigstraße 3 zum Aufbau von zwei Dachgauben.
Zum Neubau eines Stahlgittermastes mit zwei Plattformen und Outdoortechnik auf Fundamentplatte in Dunningen-Lackendorf, Mühlhalde, Flst.-Nr. 981/7 wurde das Einvernehmen der Gremien ebenfalls einstimmig erteilt.
Antrag der Fa. Schittenhelm GmbH auf Wasserhaltung während der Bauzeit, Schnurrenstraße 4 – 6
Aufgrund einer entsprechenden Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates zum Pumpenbetrieb beim Bauvorhaben Schittenhelm in der Schnurrenstraße und einer sich anschließenden Ortsbegehung durch das Landratsamt sei nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher festgestellt worden, dass die sogenannte Bauwasserhaltung in Form des aktuellen Pumpenbetriebs nicht durch die bereits erteilte Entwässerungsgenehmigung bzw. Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser und Drainagewasser in den Dorfbach abgedeckt wäre. Zwischenzeitlich liege der entsprechende Antrag vor, über den vom Landratsamt nach Anhörung der Gemeinde zu befinden sei.
Das vorliegende Bodengutachten komme dabei zu dem Schluss, dass es sich beim aktuell anfallenden Wasser um Schichten- bzw. Oberflächenwasser und nicht um Grundwasser handle. Allerdings sei beobachtet worden, dass selbst bei Trockenheit Wasser abgepumpt werden müsse, was aus Verwaltungssicht zumindest teilweise für Grundwasser spreche. Dies könne jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht ohne tiefergehende Untersuchungen bewiesen werden.
Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Beratung einstimmig der beantragten Bauwasserhaltung befristet bis zur Fertigstellung der Außenanlagen und der Angleichungen an die Schnurrenstraße unter der Maßgabe zu, dass kein Grundwasser tangiert wird.
Verabschiedung von Herrn Johannes Braitsch
In der Gemeinderatssitzung wurde Herr Johannes Braitsch verabschiedet. In seiner Laudatio würdigte Bürgermeister Schumacher die zuverlässigen und treuen Verdienste des Waldarbeiters, der bereits mit 34 Jahren Rottenführer geworden sei und vor fünf Jahren sein 40-jähriges Dienstjubiläum feiern konnte. Dass die Arbeit im Wald dabei nicht ungefährlich sei sehe man insbesondere bei der Aufarbeitung von Sturmschäden wie beispielsweise im Jahr 1999 nach dem Sturm „Lothar“, so der Vorsitzende. Auch sei den mit dem Forststrukturreformgesetz einhergehenden Veränderungen zu begegnen gewesen.
Bürgermeister Schumacher wünschte Herrn Braitsch für dessen Ruhestand alles Gute sowie Gesundheit und überreichte ein Präsent sowie einen Gutschein.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Erwerb von Waldflächen
Die Gemeinde konnte ca. 27 ha des „Junghans-Waldes“ erwerben.
Ortsumfahrung Seedorf
Von den betroffenen Gemeinden zwischen Dunningen und Peterzell wurde zwischenzeitlich eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, an der sich Dunningen zu einem Viertel der anfallenden Kosten mit 3.570 Euro beteiligt.
Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zu den Bauarbeiten an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Seedorf und Heiligenbronn. Diese sollen voraussichtlich Ende August/Anfang September beginnen. In der Seedorfer Straße als sogenannte klassifizierte Straße kann auf Anfrage nicht davon ausgegangen werden, dass eine Ausweisung als Tempo 30-Zone erfolgt.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2022
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zur Gewässerentwicklungsplanung, der Grünpflege öffentlicher Flächen, der Ausweisung der Eschachstraße für Anlieger, dem Spielplatz hinter dem Rathaus sowie zur Überwachung der Tempobeschränkung, Minimierung des Schwerverkehrs und Parkierungssituation in der Ortsmitte Dunningen.
Erstellung einer Gewässerentwicklungsplanung für das Gemeindegebiet – Vorstellung der Planung und Feststellungsbeschluss
Der Gemeinde Dunningen obliegt nach den wasserrechtlichen Vorschriften die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung auf dem Gemeindegebiet. Ziele einer naturnahen Gewässerentwicklung sind dabei die Sicherstellung der Abflussfunktion sowie Verbesserungen in den Bereichen der Wasserrückhaltung, des Selbstreinigungsvermögens/Nährstoffpufferung, der Biotopfunktion/-vernetzung sowie der Erholungsfunktion. Um einen Rahmen für die langfristige Gewässerentwicklung zu schaffen hatte der Gemeinderat im vergangenen Jahr die Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Dr. Kapfer aus Tuttlingen vergeben.
Die beiden Fachingenieure, Herr Schuler und Herr Nikolaus, stellten dem Gemeinderat die Rahmenplanung vor. Es seien insgesamt 44,5 km Gewässer untersucht worden. Das Plangebiet erstreckte sich dabei auf einem etwa 100 m breiten Korridor entlang der Eschach und 17 kleineren amtlichen Fließgewässern. Dabei seien verschiedene Parameter wie Geologie, Boden, Klima, Hydrologie und Schutzgebiete geprüft sowie die sich insbesondere am Gefälle der Gewässer orientierenden Leitbilder für eine langfristige Gewässerentwicklung konzipiert worden. Für sämtliche Gewässer sei dabei im Zuge der Gewässerentwicklungsplanung eine Strukturgütekartierung durchgeführt worden, die sieben Klassen von 1 (unverändert) bis 7 (vollständig verändert) umfasse. Die verschiedenen Gewässer im Planungsgebiet, so die Fachingenieure weiter, hätten sehr unterschiedliche Bewertungen. Die durchschnittliche Bewertung aller Gewässer liege bei 3,91, dabei würden die Eschach mit 4,56 und die Seitengewässer mit 3,65 bewertet (jeweils deutlich verändert). Unveränderte Gewässerabschnitte seien im Plangebiet nicht vorhanden. Zur Erreichung des Leitbildes und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen sollen in Übereinstimmung mit dem Wassergesetz Baden-Württemberg die Maßnahmen den Kategorien Erhalten, Entwickeln und Umgestalten zugeordnet werden.
Daraufhin wurden für einzelne Gewässerabschnitte konkrete Maßnahmenplanungen mit Priorisierungen vorgestellt. Die Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung umfassen dabei beispielsweise die Förderung bzw. Ergänzung standortgerechter Ufergehölze oder das Zulassen der eigendynamischen Entwicklung. Als Gestaltungsmaßnahmen könne beispielsweise eine naturnahe Neugestaltung des Gewässerverlaufs durch Laufverlängerungen oder Laufverschwenkungen in Betracht kommen. Da die Umsetzung der für die Gewässer vorgeschlagenen Maßnahmen schon aus Kostengründen lange Zeiträume erfordere solle als Pilotprojekt die naturnahe Umgestaltung der Eschach auf einem Gewässerabschnitt beim Birnberg erfolgen.
Der Gemeinderat nahm die Planung des Ingenieurbüros Dr. Kapfer aus Tuttlingen zur Kenntnis. In der sich anschließenden Diskussion im Gremium wurde nochmals deutlich, dass es sich bei der Gewässerentwicklungsplanung um eine gewässerökologische Rahmenplanung handelt und eine Öffentlichkeitsbeteiligung bereits in diesem Stadium wenig zielführend gewesen wäre. Ein entsprechender Antrag aus der Mitte des Gemeinderates wurde daher auch mehrheitlich abgelehnt. Der überwiegend verdolte Dorfbach sei in der entsprechenden Liste der Wasserbehörde nicht aufgeführt und damit auch aufgrund fehlender Fördermöglichkeiten nicht Gegenstand der Untersuchungen gewesen. Für das Sportplatzwehr sei noch eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln. Der Feststellungsbeschluss zum Planentwurf vom 25.05.2022, bestehend aus Bericht, Übersichtsplan, Bestandsplänen 1-5 und Maßnahmenplänen 1-5 wurde daraufhin mehrheitlich gefasst. Eine Entscheidung im Ortschaftsrat Lackendorf ist in der Ortschaftsratssitzung am 11.07.2022 vorgesehen.
Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg 4. Änderung“
Der Fachingenieur, Herr Leopold vom Büro RIP aus Rottweil, skizzierte kurz den bisherigen Verfahrensablauf. So habe der Gemeinderat am 06.07.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet „Schafwiese-Hummelberg 3. Änderung“ aufzustellen und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften parallel dazu zu erlassen. In dieser Sitzung seien die Vorentwürfe des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften beraten und beschlossen worden. Weiter habe der Gemeinderat beschlossen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen. Nachdem diese Verfahrensschritte durchgeführt worden seien habe sich der Gemeinderat am 26.07.2021 mit den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen befasst. Dabei sei auch die behördliche Anregung übernommen worden, den Bebauungsplan in „Schafwiese-Hummelberg 4. Änderung“ umzubenennen. In derselben Sitzung habe der Gemeinderat die Entwürfe des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Nachfolgend seien Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften öffentlich ausgelegt und parallel dazu die Behörden und Träger öffentlicher Belange davon benachrichtigt worden.
Nunmehr erfolgte der einstimmige Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften. Zuvor wurde über die im Zuge der Benachrichtigung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und über die im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Beschlussempfehlung der Verwaltung entschieden und dem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Dunningen und der Firma FKM Buster GmbH zugestimmt.
Erneuerung der Heizzentrale Dunningen – Vergabe der Heizungs- und Regelungstechnik
Der Gemeinderat beschloss ohne weitere Beratung einstimmig, die Heizungs- und Regelungstechnik an die Firma Werr&Ludwig GmbH aus Hüfingen zum Angebotspreis von 670.537,06 Euro brutto zu vergeben.
Zuvor führte der Fachingenieur, Herr Heim vom Ingenieurbüro IBS aus Bietigheim-Bissingen in die Thematik ein. So sei die Erneuerung bereits 2020 mit dem Austausch des Hackschnitzelkessels begonnen worden. Nachdem vergangenes Jahr das Blockheizkraftwerk ersetzt worden sei solle das zweite Blockheizkraftwerk in diesem Jahr eingebaut werden. Der Spitzenkessel bleibe bestehen. Als letzter Schritt solle ein neuer Speicher mit ca. 50 m³ Fassungsvermögen südlich des Gebäudes C der Eschachschule aufgestellt und die Anlagentechnik mit Unterverteilern, Pumpen und Leitungen in allen angeschlossenen Liegenschaften bis auf das Pflegeheim erneuert werden. Nachdem seit 2020 eine deutliche Preissteigerung eingetreten sei und sich die Erneuerung der Regelungstechnik um einiges aufwändiger herausgestellt habe, seien bei der Ausschreibung das Rathaus und das Gebäude A der Eschachschule aus Kostengründen weggelassen worden. Die betreffenden Kosten seien dabei neu zu veranschlagen und im kommenden Jahr ein entsprechender Förderantrag zu stellen.
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Dunningen
Nach den einschlägigen feuerwehrrechtlichen Vorschriften werden der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreter aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr, die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Gewählten werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.
Nachdem im Rahmen der am 22.04.2022 stattgefundenen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Dunningen Herr Andreas Loga als Nachfolger von Herrn Armin Straub für die Restlaufzeit der Wahlperiode bis 2025 zum stellvertretenden Abteilungskommandanten gewählt wurde und die rechtlichen Voraussetzungen für dieses Amt vorliegen hat auch der Gemeinderat sein einstimmiges Votum erteilt.
Baugesuche
Dem Baugesuch zur Anbringung von Werbeanlagen in Dunningen, Hauptstraße 8, wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt sowie der sanierungsrechtlichen Genehmigung zugestimmt.
Verabschiedung von Frau Ljubica Ribaric
In der Gemeinderatssitzung wurde die seit elf Jahren als Raumpflegerin im Bereich des Seniorenzentrums und der Eschachschule tätige Frau Ljubica Ribaric verabschiedet. In seiner Laudatio würdigte Bürgermeister Schumacher die Verdienste von Frau Ribaric, die flexibel und immer zur Stelle gewesen sei, wenn man sie gebraucht habe.
Bürgermeister Schumacher wünschte Frau Ribaric für ihren Ruhestand alles Gute, viel Gesundheit und Gottes Segen und überreichte ihr einen Blumenstrauß sowie einen Gutschein.
Bekanntgaben
Eilentscheidung des Bürgermeisters
Die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Druckerhöhungsanlage (DEA) beim Wohnbaugebiet Stockäcker-Bösinger Weg III erfolgte an die IMS Ingenieure GmbH aus Hechingen in Höhe von 34.685,80 Euro brutto.
Wasserabrechnung - Wasserverlust
Für die Teilorte ergibt sich im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre folgender Wasserverlust: Dunningen 6,25%, Lackendorf 1,42%, Seedorf 9,48% und für die Gesamtgemeinde 7,05%.
Waldkindergarten
Eine Entscheidung über den endgültigen Standort des Waldkindergartens soll zeitnah getroffen werden, sobald die vorläufige Besitzeinweisung im Rahmen der Flurbereinigung erfolgt ist.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zum Stand der Radschutzstreifenplanung, dem Ratsinformationssystem und der stationären Geschwindigkeitsmessanlage in Seedorf.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022
Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Vorstellung der Planung und Kostenschätzung
Die Verwaltung führte zunächst in die Thematik ein und stellte den bisherigen Verlauf dar. So umfasse der Kindergarten im Ortsteil Seedorf vier Kindergarten-Gruppen und zwei Krippengruppen. Eine Krippengruppe sei aus Kapazitätsgründen vorübergehend ins Pfarrhaus ausgelagert worden. Das Kindergartengebäude selbst befinde sich in einem schlechten baulichen Zustand und könne den wachsenden Bedarf an Kindergartenplätzen nicht mehr decken. Daher habe der Gemeinderat bereits 2017 vorbehaltlich der Finanzierbarkeit beschlossen, einen neuen Kindergarten auf dem Flurstück 100 zu bauen. Nach dem folgenden Wettbewerb hätte das Verhandlungsverfahren im vergangenen Jahr das Architekturbüro MGF aus Stuttgart zusammen mit Wiedemann + Schweizer Landschaftsarchitektur aus Stuttgart zu den Siegern bestimmt.
Der Fachplaner, Architekt Hämmerl von MGF Architekten, ging anschließend auf den Vorentwurf zum Stand Ende Januar 2022 ein. So sei das Konzept des Kindergartens gegenüber dem Wettbewerbsentwurf verfeinert und weiter ausgearbeitet sowie an die Erfordernisse der Nutzer angepasst und präzisiert worden. Aus Brandschutzgründen sei dabei im Gebäudeknick ein zusätzlicher Treppenraum eingeplant worden. Das Untergeschoss sei nach Westen unter den neuen Treppenraum verschoben und um eine Achse vergrößert worden, um mehr Lagerfläche zu erhalten. An der östlichen Grenze sei eine zusätzliche Fußwegverbindung vom Kirchengässle zur Seegasse vorgesehen. Die Grundfläche des Entwurfs sei nahezu identisch geblieben. Der Zugang zum nach wie vor in Holzbauweise geplanten Kindergarten erfolge über die Freudenstädter Straße. Die 17 Stellplätze seien in der Ausrichtung gedreht worden, so dass es nur eine Ein- und Ausfahrt gebe. Dabei sei ein Behindertenstellplatz vorgesehen. Der Freibereich des Kindergartens gliedere sich nach Angaben der Fachplanerin, Frau Wiedemann, in einen U3- und Ü3-Bereich. Zur Grundschule hin seien Stützmauern geplant, da das Erdgeschoss- Niveau des Neubaus deutlich tiefer liege als die Grundschule. Für eine stufenlose Verbindung sei an dieser Stelle eine Rampe geplant. Zur Erfüllung der PV-Pflicht sei laut Herrn Moosmann als weiterem Fachplaner eine PV-Anlage mit einer Leistung von 60000 – 65000 Kilowattstunden im Jahr geplant.
Anhand sämtlicher Planungsgrundlagen hätten Ende Januar 2022 alle Fachplaner eine Kostenschätzung abgegeben, deren Gesamtsumme sich auf ca. 12,7 Mio. Euro belaufe, so Architekt Hämmerl. Die Kosten seien bereits 2021 aufgrund der Corona-Pandemie stark gestiegen und würden durch die aktuellen politischen Entwicklungen noch weiter steigen. Nach der Präsentation der Vorentwurfsplanung im Januar und den aufgezeigten Kosten sei daher mit der Verwaltung entschieden worden, den Entwurf drastisch zu reduzieren ohne dabei an Qualität zu verlieren.
Der optimierte Vorentwurf mit Stand Mai 2022 wurde von Frau Weiler als Vertreterin des beauftragten Architekturbüros ausführlich erläutert. Dabei sollen insbesondere Einsparungen durch den Wegfall des Untergeschosses, der Reduzierung des Spielflurs und einem optimierten Raumprogramm mit einer Verkleinerung der Gruppenräume auf jeweils 45 m² erfolgen. Die Flächeneinsparung belaufe sich auf ca. 560 m² und damit ca. 18%. Die Kubatur werde um ca. 2.000 m³ reduziert. Die aktuelle Kostenschätzung für den optimierten Entwurf belaufe sich nach Angaben von Architekt Hämmerl inklusive der Preissteigerungen in Höhe von ca. 10% von Januar bis Mai 2022 auf 11,6 Mio. Euro. Die Verwaltung merkte dabei an, dass im Haushalt bislang knapp über 8 Mio. Euro für die Maßnahme vorgesehen seien. Es sei jedoch mit Einnahmen in Höhe von ca. 1,0 Mio. Euro durch die Fachförderung gerechnet worden. Eine Förderung nach dem KfW-Programm sei jedoch momentan nicht abrufbar, da die KfW ihre Förderrichtlinien überarbeite.
Bürgermeister Schumacher ergänzte, dass die Gemeinde zwingend auf Fördermittel angewiesen sei, um die Gesamtmaßnahme finanzieren zu können. Dabei seien neben dem Ausgleichsstock weitere Mittel aus der Fachförderung erforderlich. Anstatt einer ursprünglich geplanten Kreditaufnahme von 1,5 Mio. Euro sei aktuell von 5,8 Mio. Euro auszugehen, was einen starken Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung verursachen würde. Eine Prüfung und Ausschöpfung sämtlicher Fördermöglichkeiten sei daher unerlässlich. Hinsichtlich der Bodenverhältnisse informierte er darüber, dass es sich um keine Altlasten sondern eine geogene Belastung mit natürlich vorkommendem Arsen handle und damit unkritisch sei. Der Gemeinderat nahm die Vorstellung der Planung und Kostenschätzung zum Neubau des Kindergartens in Seedorf zur Kenntnis.
Aufdimensionierung des vorhandenen Mischwasserkanals im Bereich der Schramberger Straße – Vorstellung der Maßnahme, Ausschreibungsbeschluss, Abschluss eines Ingenieurvertrags
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Herr Christ, BIT-Ingenieure, von Bürgermeister Schumacher begrüßt. Der Fachingenieur führte aus, dass die Gemeinde Dunningen in den zurückliegenden Jahren einen Generalentwässerungsplan (GEP) für den Kernort erstellen lassen und damit eine langfristig ausgerichtete planerische Grundlage für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Abwasserentsorgung sowie eine fundierte Handlungsempfehlung erhalten habe, in der die Belange der Stadtentwicklung, der Siedlungsentwässerung und des Gewässerschutzes mit ihren gegenseitigen Abhängigkeiten Berücksichtigung fänden. Ein großer Mehrwert des Generalentwässerungsplans liege darüber hinaus im Erkenntnisgewinn über hydraulische Schwachstellen im Entwässerungsnetz der Gemeinde. In diesem Zusammenhang konnte ein bereits bekanntes Überstauproblem in der Schramberger Straße durch die Kanalnetzsimulation bestätigt werden. Bereits bei einem 2-jährlichen Niederschlagsereignis komme es zum Überstau an bestimmten Schächten, was an der ungünstig verlaufenden Kanalleitung sowie der hydraulischen Überlastung des Kanalnetzes liege. Eine Aufdimensionierung der betreffenden Haltungen steigere die hydraulische Leitfähigkeit. Um darüber hinaus die Abflusssituation zu verbessern, könne bei der Baumaßnahme ein flacherer Winkel der Mischwasserkanalisation im betreffenden Bereich erfolgen. Laut Generalentwässerungsplan solle die Aufdimensionierung der beiden Haltungen von einer Nennweite DN 400 auf DN 600 erfolgen. Insgesamt sollen ca. 85 m Kanalleitungen neu gebaut werden. Durch einen zusätzlichen Schacht unterhalb des Falkenweges könne die Fließrichtung und die hydraulischen Verhältnisse zusätzlich verbessert werden. Die neue Kanaltrasse werde dabei in die nördliche Fahrbahnhälfte der Schramberger Straße verlegt und der derzeitige Verlauf im Gehweg aufgegeben, so dass dieser Bereich wieder für die grundsätzliche Trassierung von Versorgungsleitungen frei werde. Die angrenzenden Grundstücksentwässerungen sollen an den neuen Kanal umgeschlossen und die alten Kanalrohre verdämmt werden, so dass dieser Abschnitt hydraulisch saniert werde und eine erste Maßnahme des Generalentwässerungsplans umgesetzt sei.
Der Fachingenieur merkte weiter an, dass nördlich der vorhandenen Kanaltrasse parallel in den Privatgrundstücken eine Wasserleitung DN 80 verlaufe. Neben dem ungünstigen Verlauf außerhalb öffentlicher Flächen sei die Wasserleitung in Bezug zum heutigen Standard unterdimensioniert und es würde sich anbieten, die Synergie im Zuge dieser Kanalbaumaßnahme zu nutzen und die Leitung auf der Ausbaustrecke des Kanals in den öffentlichen Bereich umzulegen und auf DN 100 auszuweiten.
Auf Grundlage der Entwurfsplanung, konnte bereits eine Kostenberechnung aufgestellt werden. Für die Kanalaufdimensionierung seien 164.000,00 Euro brutto und für die Wasserversorgung 53.000,00 Euro netto veranschlagt. Mit derzeitigem Stand könne der Haushaltsansatz bei aller Vorsicht hinsichtlich der Kostenentwicklung der zurückliegenden Monate gehalten werden. Für die Wasserleitung gebe es noch keinen Haushaltsansatz. Nach erfolgter Vergabe könne nach Angaben des Fachingenieurs voraussichtlich bereits Mitte September mit dem Baubeginn gerechnet werden.
Der Gemeinderat votierte einstimmig für die vorgelegte Entwurfsplanung samt Kostenberechnung und beauftragte die Verwaltung auf dieser Basis mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens. Ebenfalls einstimmig erfolgte die Zustimmung zum Abschluss eines Ingenieurvertrags mit den BIT-Ingenieuren aus Villingen zum Angebotspreis von 15.451,19 € brutto (Kanal) und 5.878,85 € netto (Wasser).
Bebauungsplan „Wohngebiet Brunnenäcker II“ – Einleitung eines Änderungsverfahrens: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Wohngebiet Brunnenäcker II – 1. Änderung“
Der anwesende Fachingenieur, Herr Christ, vom Büro BIT erläuterte die Thematik. So habe die Gemeinde Dunningen im Jahr 2021 den Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II“ auf den Weg gebracht, der am 18.10.2021 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen wurde. Im Rahmen der jüngst stattgefundenen Begehung des Baugebiets durch den Umwelt- und Technikausschuss hätten Bauplatzinteressenten darauf hingewiesen, dass die derzeit rechtskräftigen Festsetzungen hinsichtlich der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) keine Freiheiten nach unten zulassen würden. In dem teilweise stark hängigen Gelände würde sich die Gebäudestellung innerhalb der Baufenster extrem auf die Höhenlage der Baukörper auswirken. Aus diesem Grund solle die EFH mit einem Höchstmaß festgesetzt werden, um die Möglichkeit des Tiefersetzens der Gebäude zu schaffen. Höhentechnisch tiefer geplante Gebäude würden sich darüber hinaus eher förderlich auf das Erscheinungsbild des Plangebietes auswirken. Um die rechtlichen Voraussetzungen für diese Änderung zu schaffen sei ein Änderungsverfahren Wohngebiet „Brunnenäcker II – 1. Änderung“ notwendig, wobei man aufgrund des aufgezeigten Planungsdefizits auf ein Honorar für das nun vorgeschlagene Änderungsverfahren verzichten werde. Der Bebauungsplan werde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB geändert, da die Grundzüge der Planung nicht berührt seien. Durch die Änderung würden Belange nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz oder artenschutzrechtliche Belange nicht berührt.
Das Gremium nahm die vorgestellte Änderung zur Kenntnis und es wurde einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II – 1. Änderung“, Gemarkung Dunningen, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen, auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB nach § 13a BauGB zu verzichten sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Wohngebiet „Brunnenäcker II – 1. Änderung“ und die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der zeichnerische Teil und die örtlichen Bauvorschriften des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Wohngebiet „Brunnenäcker II“ werden nicht geändert und bleiben rechtswirksam.
Bekanntgaben
Beschluss im elektronischen Verfahren
Auftragsvergabe zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße von Seedorf nach Heiligenbronn an die Fa. Strabag als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis in Höhe von 564.375,36 Euro brutto.
Neue Mitarbeiterin im Bauhof
Wie die Verwaltung ausführte, hat eine neue Mitarbeiterin im Bauhof ihren Dienst angetreten.
Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zu den Voraussetzungen für eine Beschlussfassung im elektronischen Verfahren.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2022
Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Erneuerung der Heizzentrale Dunningen – Vergabebeschluss
Bürgermeister Schumacher führte aus, dass keine Angebote eingegangen seien. Er wurde ermächtigt, eine Beschlussfassung gegebenenfalls im elektronischen Verfahren durchzuführen.
Änderung des Bebauungsplans „Auf der Breite“ – Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs und Information zur weiteren Vorgehensweise sowie Abschluss eines Ingenieurvertrags
Für diesen Tagesordnungspunkt übernahm Herr Helmut Faller die Sitzungsleitung. Einleitend informierte er darüber, dass die Bürger im Bereich der Breite per Brief vorab im April 2020 über die geplante Sanierung informiert worden seien und die Erschließungsbeitragspflicht aktuell von einem externen Fachbüro geprüft werde. Man stehe dabei noch ganz am Anfang des Verfahrens. Wichtig seien dabei Transparenz und frühzeitige Einbindung der Anwohnerschaft. Anschließend führte der anwesende Fachingenieur, Herr Christ vom Büro BIT, weiter in die Thematik ein.
Da die Straßenzüge des sich im unbeplanten Innenbereich befindlichen Gebietes „Auf der Breite“ teilweise als nicht erstmalig hergestellt gelten, seien Erschließungsbeiträge für die verkehrliche Erschließung bislang nicht erhoben worden. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes solle das betreffende Gebiet städtebaulich neu geordnet und den Grundstückseigentümern sowie der Gemeinde im Rahmen der getroffenen Festsetzungen Entwicklungspotenziale ermöglicht werden. Das ca. 12 ha große Erschließungsgebiet werde im Süden und Westen von der Ortsdurchfahrt „Rottweiler Straße“, im Norden von der Erschließungsstraße „Steineleh“ und im Osten von der Seestraße begrenzt. Die Bebauung sei geprägt von Bauformen der 1960er und 1970er Jahre. Neueren Datums sei die Bebauung des ehemaligen Ginterareals, welches sich demzufolge nicht im Geltungsbereich des angedachten Bebauungsplanes befinden werde.
Einer der Ausgangspunkte der Planungsüberlegungen sei, so der Fachingenieur weiter, das im Jahr 2021 erstellte Kanalsanierungskonzept im Zuge der zugehörigen Umsetzung der Eigenkontrollverordnung. Ein ganz überwiegender Teil der vorhandenen Mischwasserkanalisation befinde sich im Ergebnis dieser Untersuchungen von seiner baulichen Beschaffenheit in den Zustandsklassen 0 und 1 und müsse demzufolge in offener Bauweise erneuert werden. Mit der Sanierung der Wasserversorgung, der Neustrukturierung der Stromversorgung durch Abbau der Freileitungen, der Versorgung des Gebietes mit Glasfaser etc. und der erstmaligen Herstellung der Verkehrswege stehe eine vollumfängliche Infrastrukturerneuerung an.
Das Bebauungsplanverfahren könne dabei als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. In einer ersten Einschätzung lägen keine erheblichen Umweltauswirkungen vor, die dieser Vorgehensweise entgegenstünden. Welche Inhalte der künftige Bebauungsplan aufweisen solle, müsse in der Detaillierung der Planung und im weiteren Verlauf des Projektes geklärt werden. Insgesamt könne mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Gebiet „Auf der Breite“ eine erhebliche Lücke im unbeplanten Innenbereich geschlossen werden.
Abbildung 1: Geplanter Geltungsbereich
Im Zuge des anstehenden Bebauungsplanverfahrens müsse nach Angaben des Fachingenieurs die verkehrliche Erschließung neu geordnet werden. Bis dato würden einzelne Straßenzüge verkehrlich als nicht erstmalig erschlossen gelten, was an den geringen Bestandsfahrbahnbreiten im Verhältnis zu den potentiell möglichen Ausbaubreiten durch die deutlich größeren Straßengrundstücke abgelesen werden könne. Deswegen sei zunächst eine konzeptionelle Betrachtung des erforderlichen Erschließungssystems von Bedeutung für die weiteren Überlegungen. Mittels einer tachymetrischen Bestandsvermessung sei eine Einteilung der einzelnen Erschließungsstraßen in Mischverkehrsflächen und Straßenzüge im Trennprinzip entwickelt worden. Die Haupterschließungsachsen, die verkehrliche Sammelfunktionen übernehmen, seien dabei im Trennprinzip einschließlich eines fahrbahnbegleitenden Gehweges vorgesehen. Dies umfasse die Jakob-Mayer-Straße, die Kapellenstraße, die Landolin-Ohnmacht-Straße und den Zufahrtsweg zum Kindergarten (Pfarrer-Schmider-Weg). Die restlichen Bereiche würden basierend auf diesem Konzept als Mischverkehrsflächen festgesetzt. Für die vorliegende Erschließungsplanung sei größtenteils kein Grunderwerb erforderlich.
Mit den Ergebnissen der Beratungen könne im nächsten Schritt ein erster Bebauungsplanvorentwurf erstellt werden, der vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zunächst mit den einzelnen Fachbehörden und vor allem auch den Anliegern abgestimmt werden solle. Voraussichtlich im kommenden Jahr könne dann das Bebauungsplanverfahren erfolgen, so dass mit einem Ausbaubeginn ab 2024 und einem Ausbauende bis 2027 zu rechnen sei.
Der Gemeinderat nahm die Planung zur Kenntnis. Nach erfolgter Beratung wurde das Ingenieurbüro BIT aus Villingen einstimmig zur Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit einer Auftragssumme von 55.830,98 Euro brutto beauftragt. Ebenso wurde die tachymetrische Bestandsvermessung an das Büro BIT zum Angebotspreis von 25.814,67 Euro brutto vergeben.
Eigenkontrollverordnung (EKVO) Lackendorf – Vergabe der TV-Untersuchung für den OT Lackendorf und Abschluss eines Ingenieurvertrags
Die Gemeinde Dunningen beabsichtigt im Zuge der Eigenkontrollverordnung (EKVO) 2022 eine Kamerauntersuchung im Ortsteil Lackendorf auf einer Länge von ca. 7,0 km durchzuführen. Im Zuge dieser TV-Inspektion sollen Erkenntnisse über die allgemeine Zustandssituation der Kanalleitungen gewonnen werden, die anschließend Grundlage für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes bilden. Die Gemeinde Dunningen hat bereits in den zurückliegenden Jahren eine beschränkte Ausschreibung über eine TV-Inspektion durchgeführt, in der sich die Fa. Alba, Dunningen als wirtschaftlichste Firma herauskristallisiert hatte. Die für die Erarbeitung des Sanierungskonzeptes notwendigen Ingenieurleistungen sind seitens der Gemeinde an die BIT Ingenieure aus Villingen vergeben worden. Für die Abwicklung der Kanalbefahrung ergibt sich mit den damaligen Wettbewerbspreisen und einer realistischen Preisanpassung der Fa. Alba ein Laufmeterpreis von 3,35 Euro brutto und für die Aufstellung des Sanierungskonzeptes ein Preis von 1,70 Euro brutto. Im Haushalt 2022 sind dafür Mittel in Höhe von 30.000 Euro eingestellt.
Nach Zustimmung durch den Ortschaftsrat Lackendorf im Rahmen der Ortschaftsratssitzung vom 25.04.2022 votierte auch der Gemeinderat ohne weitere Beratung einstimmig für die Vergabe an die Fa. Alba zur Kanalbefahrung zum Angebotspreis in Höhe von 23.450 Euro brutto, die Vergabe an die BIT Ingenieure für das Sanierungskonzept zum Angebotspreis in Höhe von 11.900 Euro brutto und stimmte den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.350 Euro zu.
Generalentwässerungsplan (GEP) für den Ortsteil Lackendorf – Abschluss eines Ingenieurvertrags
Im Anschluss an die dem Gemeinderat für den Kernort Dunningen bereits vorgestellten Ergebnisse sollen diese für den Ortsteil Seedorf zusammen mit dem Generalentwässerungsplan Lackendorf in der zweiten Jahreshälfte 2022 gezeigt werden. Mit dem Generalentwässerungsplan erhält die Gemeinde eine fundierte Handlungsempfehlung sowie einen langfristig ausgerichteten Maßnahmen- und Investitionsplan zur Steuerung der Finanzmittel für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Dabei sind Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro zwar erst im Haushalt für 2023 vorgesehen, es erscheint jedoch eine gemeinsame Durchführung einzelner Abschnitte bereits mit dem Generalentwässerungsplan Seedorf sinnvoll.
Der Gemeinderat folgte dem Votum des Ortschaftsrats Lackendorf vom 25.04.2022 und beschloss ohne weitere Beratung einstimmig, der Vergabe an die BIT Ingenieure zur Erstellung eines Generalentwässerungsplans zum Angebotspreis in Höhe von 7.459,52 Euro brutto sowie den außerplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen.
Baugebiet „Brunnenäcker II“ – Beschlussfassung über die Benennung von Straßen
Es standen zwei Vorschläge zur Auswahl. Aufgrund der raumordnungstechnischen Zuordnung zum bestehenden Baugebiet „Brunnenäcker-Steineleh“ die Bezeichnung mit Baumnamen oder alternativ die Verwendung von Namen mit Orts- bzw. Gewannbezug. Der Gemeinderat fasste nach kurzer Beratung den mehrheitlichen Beschluss, die Verbindungsstraße vom Zeilenweg zum Bühlweg als Brunnenäckerstraße und die Stichstraßen als Lohweg, Kapfweg und Scheibenbühlweg zu benennen.
Baugesuche
Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
- Erweiterung von Werk II in Dunningen, Daimlerstraße 11
- Anbau an die bestehende Maschinenhalle, Errichtung eines Carports für landwirtschaftliche Maschinen und Verlängerung des Vordachs in Dunningen-Seedorf, Freudenstädter Straße 2
- Neubau einer Garage in Dunningen-Seedorf, Hochwiesenstraße 29
- Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Gartenhaus sowie Neubau eines Einfamilienhauses in Dunningen, Goethestraße 5
- Antrag auf Befreiung zur Errichtung eines Stellplatzes in Dunningen, Steineleh 9
- Erweiterung einer Produktionshalle und Neubau einer Fahrzeugabstellhalle in Dunningen, Raiffeisenstraße 3
Bekanntgaben
Eilentscheidungen des Bürgermeisters
- 1. Vergabe an die Fa. Spielplatzgeräte Maier aus Altenmarkt zur Lieferung und Montage des Spielgeräts für den Spielplatz „Eichwäldle-West“ in Höhe von 26.764,04 Euro brutto.
- 2. Im Rahmen der Ersatzbeschaffung für das bisherige Gemeindefahrzeug VW Kombi Beauftragung des Autohauses Banholzer, Zimmern, zur Lieferung eines Renault Express Extra Blue dCi 95 zum Angebotspreis von 20.576,15 Euro brutto.
Gewerbesteuereinnahmen
Der aktuelle Stand der Gewerbesteuereinnahmen beläuft sich auf 4,9 Mio. Euro.
Wohngebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ in Lackendorf
Die Anschreiben nach der Interessentenliste erfolgen bereits sukzessive und die ersten Kaufverträge sind terminiert. Ein Rückgang des Interesses aufgrund des Bauplatzpreises ist dabei bislang nicht zu verzeichnen.
Spielhalle im Gewerbegebiet „Kirchöhren“
Die gewerberechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle im Max-Planck-Weg 5 ab dem 29.04.2022 wurde erteilt. Mit dem Umzug erlischt die erteilte Spielhallenerlaubnis für die Hauptstraße 8.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur Flüchtlingssituation, der verkehrlichen Situation im Linzgauweg sowie der Tempo 30-Zone in Seedorf.
Bericht aus der Sitzung des Umwelt-und Technikausschusses vom 27.04.2022
Bericht aus der Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses vom 27.04.2022
Besichtigungen
Baugebiet „Stockäcker – Bösinger Weg III“
Nach den Ausführungen des Fachingenieurs, Herrn Baiker von der Rottweiler Ingenieur-und Planungsbüro GmbH liege man mit den Arbeiten im Zeitplan. Es wurden bereits 1.500 m Abwasserleitungen, Kanal- und Wasseranschlüsse sowie Kabeltrassen verlegt. Des Weiteren wurden 3.000 m² Straße und 750 m² Gehweg asphaltiert. Das Retentionsbecken mit einem Fassungsvermögen von 1.000 m³ wurde ebenfalls bereits erstellt. Bürgermeister Schumacher ergänzt, dass mit den Vermessungen in den nächsten Wochen begonnen werde und die ersten zehn Bauplatzinteressenten bereits angeschrieben worden seien, sodass Anfang Juni 2022 mit der Vergabe begonnen werden könne.
Baugebiet „Brunnenäcker II“
Bürgermeister Schumacher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christ vom Büro BIT. Nach Ausführungen des Fachingenieurs, Herrn Christ habe man vor drei Woche mit den Arbeiten begonnen und liege bislang im Zeitplan. Zunächst wurde der Humus abgetragen sowie das Retentionsbecken mit einem Fassungsvermögen von 600 m³ erstellt. Im nächsten Schritt werde mit der Verlegung von Abwasserleitungen, Kanal- und Wasseranschlüsse sowie Kabeltrassen und Hausanschlüssen begonnen, inbegriffen der Anbindung an den Erlenweg. Ebenfalls erfolge der Straßenbau und die Stromverkabelung durch die KabelBW. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Organik im Boden werde in der nächsten Woche eine Beprobung durch einen Biologen stattfinden. Abschließend ergänzte Bürgermeister Schumacher, dass der abgefahrene Humus durch das Bauunternehmen Bantle lediglich der Humus gewesen sei, welcher der Firma vertraglich zustehe, der restliche Humus verbleibe im Gemeineigentum und befinde sich auf der Baustelle.
Heizzentrale Dunningen
Der Energiebeauftragte der Gemeinde Dunningen, Herr Emminger erläutert ausführlich die technischen Details der Heizzentrale in der Eschachschule in Dunningen. Das bereits vorhandene Blockheizkraftwerk wurde bereits mit einer neuen Pumpe und einem neuen Motor erneuert. Noch in diesem Jahr werde das neue Blockheizkraftwerk in Betrieb genommen, heißt es seitens der Verwaltung.
Einwohnerfragestunde
Es wurde keine Anfragen gestellt.
Abschluss eines Nutzungsvertrages für das Wegegrundstück Flst.-Nr. 2126, Gemarkung Dunningen
Die Firma Alterric IPP GmbH plant die Errichtung dreier Windkraftanlagen in der Gemeinde Bösingen. Die Antragsunterlagen werden zeitnah eingereicht. Sollten die Anträge genehmigt werden, ist eine Anlieferung der Anlagen über die A81 und B 462 sowie über den gemeindeeigenen Feldweges Flst.-Nr. 2126 geplant. Die Länge beträgt etwa 190 Meter. Im Zuge dessen wird angedacht den bestehenden Belag abzufräsen und für die Anlieferung einzuschottern. Nach der Anlieferung erhält der Feldweg einen neuen Belag. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten der Firma Alterric IPP GmbH. Details sollen in einem Nutzungsvertrag geregelt werden, welcher noch erstellt werden muss.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Fa. Alterric IPP GmbH einen Nutzungsvertrag für das Wegegrundstück Flst.-Nr. 2126, Gemarkung Dunningen auszuhandeln und abzuschließen.
Bekanntgaben
Es erfolgten keine Bekanntgaben.
Anfragen
Anfragen wurden keine gestellt.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 21.03.2022
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 21.03.2022
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zum Infrastrukturzuschlag und dem Retentionsbecken im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ sowie zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes im Wohngebiet „Hüttensberg-Nord“. Die Sanierung der Toilettenanlage in der Seedorfer Turn- und Festhalle fand lobende Worte.
Wohngebiet Stockäcker-Bösinger Weg III“
Beschluss zur Realisierung einer Fußwegverbindung
Nachdem im vergangenen Jahr mit knapper Mehrheit beschlossen wurde, die ursprünglich geplante Fußwegverbindung vom Baugebiet zur Kirche entfallen zu lassen, habe sich nach Angaben der Verwaltung zwischenzeitlich ergeben, dass entgegen der ursprünglichen Annahme eine Barrierefreiheit zumindest bis zum alten Schulhaus mit einem Mehrkostenaufwand von ca. 55.000 Euro hergestellt werden könne. Aufgrund des geänderten Sachverhalts werde die entsprechende Realisierung eines Fußweges mit ca. 110 m Länge und 2,00 m Breite vorgeschlagen. Die zwingende Umlegung der Mehrkosten auf den Bauplatzpreis belaufen sich dabei auf 3,30 Euro/m².
In der anschließenden Diskussion wurde die Erforderlichkeit dieses Gehweges erörtert. Auch wenn kein durchgängiger Gehweg vom Ortskern bis ins Neubaugebiet besteht wurde unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Kosten weitestgehend die Auffassung vertreten, dass die geplante barrierefreie Fußwegverbindung sinnvoll sei. Daher fassten der Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig und der Gemeinderat bei einer Enthaltung den Beschluss, die Fußwegverbindung im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ entsprechend der vorliegenden Planung zu realisieren und den Beschluss vom 30.08.2021 aufzuheben. Die Verwaltung wurde beauftragt und ermächtigt, entsprechende Nachtragsangebote zu unterzeichnen.
Bildung eines Abrechnungsabschnitts nach § 37 Abs. 2 KAG und Bildung einer Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 KAG
Nach Angaben der Verwaltung könne abweichend von der grundsätzlichen Regelung im Kommunalabgabengesetz und der Erschließungsbeitragssatzung ein bestimmter Abrechnungsabschnitt sowie eine Abrechnungseinheit gebildet werden, um bei der Ermittlung und Umlage der beitragsfähigen Erschließungskosten Rechtssicherheit zu erlangen und zu einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Erschließungslasten für alle Eigentümer eines im selben Zeitraum realisierten Baugebietes zu kommen.
Daraufhin wurde in den Gremien ohne weitere Beratung der einstimmige Beschluss gefasst, zur Abrechnung bzw. Ablösung des Erschließungsbeitrags für die Verlängerung der sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stockäcker-Bösinger Weg III“ in Lackendorf befindlichen Kniebisstraße, Hochfirststraße und Schauinslandstraße einen Abrechnungsabschnitt nach § 37 Abs. 2 KAG sowie zur gemeinsamen Kostenermittlung für die Kniebis-, Hochfirst- und Schauinslandstraße eine Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 KAG zu bilden.
Festlegung des Bauplatzpreises
Die Verwaltung stellte die Ermittlung des Bauplatzpreises vor. Dieser setze sich aus den Bauplatzkosten wie insbesondere Grunderwerb und Erschließungsbeitrag sowie den sonstigen Kosten, beispielsweise für Wasser und Abwasser, zusammen. Die Differenz zwischen den so ermittelten Bauplatzkosten in Höhe von 147,93 Euro und dem zu beschließenden Bauplatzpreis in Höhe von 175,00 Euro werde als sogenannter Infrastrukturzuschlag bezeichnet.
Anschließend fand eine ausführliche Beratung statt. Aufgrund der gestiegenen Baukosten wurde die Notwendigkeit einer Erhöhung des Bauplatzpreises im Vergleich zu bisherigen Festsetzungen gesehen. Jedoch wurde insbesondere der vorgeschlagene Infrastrukturzuschlag in Höhe von 27,07 Euro kontrovers diskutiert. Teilweise wurde die Auffassung vertreten, dass der Zuschlag nach Ortsteilen bzw. nach Baugebieten zu differenzieren sei. Andererseits wurde argumentiert, dass die in Dunningen vorgehaltene Infrastruktur auch den Teilorten zu Gute käme und daher ein einheitlicher Zuschlag gerechtfertigt sei. Der Ortschaftsrat Lackendorf votierte einstimmig dafür, die durch das Retentionsbecken entstehenden Kosten nicht auf den Bauplatzpreis umzulegen und diesen somit auf 170,00 Euro festzusetzen. Dem folgte der Gemeinderat mehrheitlich nicht und fasste den Beschluss, die BauGB- und KAG-Beiträge der Baugrundstücke „Stockäcker-Bösinger Weg III“ in Lackendorf abzulösen und den m² Preis einschließlich der Erschließungs-, Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge, jedoch ohne die tatsächlichen Kosten der Hausanschlüsse für Abwasser, Wasser, Strom, Telefon und Kabel auf 175,00 Euro festzusetzen.
Festlegung der Bauplatzvergabemodalitäten
Der Bebauungsplan für das Wohngebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ weise nach Angaben der Verwaltung insgesamt 27 Bauplätze aus. Abzüglich der im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen reservierten beiden Bauplätze stünden der Gemeinde somit insgesamt 25 Bauplätze zur Veräußerung zur Verfügung.
Zwar sei in der gemeinsamen Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates vom 26.07.2021 über die Einführung einer Bauplatzvergaberichtlinie in Form eines Punktesystems beraten worden, es herrschte jedoch Konsens, dass die aktuell mit Interessenlisten geführten Baugebiete noch nach dem bisherigen System, also chronologisch nach Eingang der Interessensbekundung, abgearbeitet werden sollen. Dabei sei zu überlegen, der Verwaltung Vollmacht dahingehend einzuräumen, dass Kaufverträge auf dieser Basis ohne Beschlussfassung über jeden einzelnen Verkauf abgeschlossen werden könnten.
Der Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze im Baugebiet „Stockäcker – Bösinger Weg III“ chronologisch nach Interesseneingang stimmten der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat nach erfolgter Beratung einstimmig zu. Dabei wurde die Verwaltung ermächtigt, auf dieser Grundlage die Kaufverträge abzuschließen.
Erneuerung der Heizzentrale Dunningen – Vorstellung der weiteren Planung und Ausschreibungsbeschluss
Mit der Erneuerung des Hackschnitzelkessels vor zwei Jahren erfolgte der erste Schritt zur Erneuerung der Heizzentrale im Schulzentrum in Zusammenarbeit mit dem Büro IBS Ingenieurgesellschaft. In einem weiteren, dem Gemeinderat bereits vorgestellten Planungsschritt soll ein Blockheizkraftwerk durch zwei neue Module mit der gleichen Leistung ersetzt werden, wobei das erste Modul bereits Ende 2021 getauscht wurde und das zweite Modul bis Ende 2022 installiert werden soll. Nach den Ausführungen des anwesenden Fachingenieurs, Herrn Nübel vom Büro IBS Ingenieurgesellschaft, sollen die Heizungsverteiler der zu versorgenden Gebäude für die Ausschreibung aufgenommen werden, wobei es Liegenschaften gebe, bei denen aus Gründen der Versorgungssicherheit und Energieeffizienz sowohl der komplette Heizungsverteiler als auch die Pumpen und jegliche Armaturen ausgetauscht werden sollten.
In der Heizzentrale sollten in diesem Zug, so der Fachingenieur weiter, der bestehende Spitzenlastkessel und die beiden bestehenden Wärmespeicher demontiert werden. Vorgesehen sei, einen neuen Kessel zur Redundanz und Spitzenlastabdeckung einzubauen. Um die eingebauten Wärmeerzeuger optimal auszunutzen, werde ein Wärmespeicher mit einem größeren Volumen benötigt, der liegend in der Böschung am südlichen Ende des Gebäudes C installiert werden solle. Des Weiteren seien die Regelungstechnik der Wärmeerzeuger und der Abnehmer überarbeitet worden. Teilweise könne die neue Regelungstechnik auf der Basis des alten Programms aufgebaut werden. In Gebäuden, in denen der Heizungsverteiler komplett erneuert werde, solle ebenfalls die Regelungstechnik von Grund auf neu installiert werden.
Aufgrund der aktuellen politischen Lage und in Anbetracht der Energiepreisentwicklung wurde vorgeschlagen, die Erneuerung des Spitzenkessels aufzuschieben, zumal sich der Betrieb mit der Erneuerung der Verteiler, der Regelungstechnik und dem Neubau eines großen Speichers mit ca. 50 m³ weiter reduzieren werde. Geplant sei daher im nächsten Zug die Ausschreibung der Heizungs- und Regelungstechnik und des neuen Wärmespeichers. Der Umfang beinhalte sowohl die Demontage und den Austausch der Speicher, die Erneuerung der Verteiler in den Abnahmeliegenschaften und die regelungstechnische Einbindung und Visualisierung der kompletten Anlage. Im Haushalt 2022 sind insgesamt 539.500 € netto vorgesehen einschließlich der Erneuerung des Spitzenkessels, der Installation des 2. Blockheizkraftwerks und Nebenkosten.
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt gab es einen lebhaften Austausch. Dabei stand der im südlichen Bereich des Gebäudes C geplante Wärmespeicher im Blickpunkt und es wurde über Lage, Optik, Material und Stabilität diskutiert. Daneben wurden im Zuge der momentanen Energiekrise alternative Energien wie Solarthermie oder Brennstoffzellentechnik erörtert.
Der Gemeinderat nahm die weitere Planung zur Kenntnis und stimmte der vorgesehenen Ausschreibung zu mit der Maßgabe, solarthermische Lösungsmöglichkeiten prüfen zu lassen und die Auswahl der Farbgebung beim Wärmespeicher in das Votum der Verwaltung zu stellen.
Aufbau eines Sirenennetzes in der Gemeinde Dunningen – Vergabebeschluss
Bürgermeister Schumacher berichtete, dass die Verwaltung nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 18.10.2021 zum Aufbau eines Sirenennetzes drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert habe und lediglich ein Angebot eingegangen sei.
Im Rahmen einer Beschallungsprognose und einer Ortsbegehung seien als Standorte der Sirenen das Rathaus Dunningen und die Ortsverwaltung Seedorf ausgewählt worden. Daneben seien drei freistehende Sirenenmasten auf den jeweils gemeindeeigenen Grundstücken in Dunningen, Flst.-Nr. 2489/10 gegenüber dem Schützenhaus, in Seedorf, Flst.-Nr. 4081 und in Lackendorf, Flst.-Nr. 78/1 vorgesehen. Auf eine Installation auf der Ortschaftsverwaltung Lackendorf solle aufgrund der Lage und der vorhandenen Blechdachkonstruktion verzichtet werden. Die Masthöhe der baurechtlich verfahrensfreien Anlagen betrage jeweils 12 Meter. Aus dem Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes erhalte die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 67.250 Euro. Im Haushalt 2022 stünden Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung.
Ohne weitere Beratung beschlossen die beiden Gremien jeweils einstimmig, die Lieferung und Installation von fünf elektronischen Sirenen an die Fa. Hörmann Warnsysteme, Kirchseeon als einzige und wirtschaftlichste Bieterin zum Angebotspreis in Höhe von 91.781,19 Euro zu vergeben.
Lieferung von Digitalfunkgeräten für die Feuerwehr Dunningen – Vergabebeschluss
Durch die landesweite Umstellung des BOS-Funks bei den Feuerwehren von analog auf digital sei die Neubeschaffung der entsprechenden Hardware nach Angaben von Bürgermeister Schumacher notwendig. Dies betreffe einerseits die Funktechnik in den Fahrzeugen, aber auch in den Gerätehäusern, sowie die Handsprechfunkgeräte. Die Ausschreibung sei federführend für die Feuerwehren im Landkreis vom Landratsamt Rottweil durchgeführt worden. Generell kämen die Hersteller Motorola oder Sepura in Betracht. Da in den Katastrophenschutzfahrzeugen der Einsatzabteilung Seedorf Sepura-Technik zum Einsatz kommen werde, entfalle Motorola. Die Firma KTF Selectric sei in Deutschland exklusiver Sepura-Vertriebspartner. Im Haushalt 2022 stünden Mittel in Höhe von 95.000 Euro zur Verfügung. Vom Land Baden-Württemberg werde im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Zuwendung Feuerwehrwesen eine Förderung in Höhe von 7.800 Euro gewährt.
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat votierten ohne weitere Beratung einstimmig für die Vergabe von Digitalfunkgeräten für die Feuerwehr Dunningen an die Firma KTF Selectric GmbH, Ehningen, als einzige und sogleich wirtschaftlichste Bieterin zum Angebotspreis in Höhe von 81.525,90 Euro brutto.
Durchführung von Baumaßnahmen des Eigenbetriebs Seniorenzentrum im Wirtschaftsjahr 2022
Zur Erhöhung der Rechtssicherheit solle die Gemeinde auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsbüros Beckner Büttner Held beabsichtigte Baumaßnahmen für jedes Wirtschaftsjahr noch einmal gesondert beschließen, so die Verwaltung. Des Weiteren solle der Eigenbetrieb zur Durchführung explizit verpflichtet werden.
Im Wirtschaftsplan 2022 seien in Dunningen, Haus am Adlerbrunnen, folgende Unterhaltungsmaßnahmen geplant: Verteilerwechsel mit Übergabe- und Frischwasserstation, H1 Anstrich Treppenhaus und Flurdecken, allgemeine jährliche Unterhaltung des Aufzugs und des Sondereigentums. Im Eschachtreff in Seedorf stünden die allgemeinen jährlichen Unterhaltungen des Aufzugs und der WEG (Feuerlöscher, Rauchmelder, Feststellanlage Automatiktüre) an.
Der Eigenbetrieb wurde durch einstimmigen Beschluss zur Durchführung der im Wirtschaftsplan 2022 benannten Unterhaltungsmaßnahmen verpflichtet.
Baugesuche
Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
· Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Dunningen-Seedorf, Hochwiesenstraße 7
· Neubau eines Carports in Dunningen-Seedorf, Felbenweg 22
· Umbau des bestehenden Wohnhauses, Ausbau des Dachgeschosses und Neubau einer Doppelgarage in Dunningen-Seedorf, Mörikestraße 25
· Anbau an das bestehende Wohnhaus und Neubau eines Carports in Dunningen-Seedorf, Bösinger Straße 9
Bekanntgaben
Eilentscheidung des Bürgermeisters
Um die Fertigstellung der Nutzungsänderung zur Kinderkrippe im Gebäude Jahnstraße 25 zu gewährleisten, musste die Vergabe der Schreinerarbeiten im Rahmen einer Eilentscheidung erfolgen. Die Maßschneiderei Franke aus Dunningen wurde mit den Schreinerarbeiten zum Angebotspreis von 29.980,86 Euro brutto beauftragt.
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung 2022 wurde genehmigt und wird ab 29.03.2022 rechtskräftig.
ELR-Programmentscheidung 2022
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat insgesamt fünf Projekte aus Dunningen in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für 2022 aufgenommen.
Ortsdurchfahrt Seedorf
Die Tempo 30-Schilder in der Ortsdurchfahrt Seedorf sollen voraussichtlich in den nächsten zwei Wochen aufgestellt werden.
Anmeldezahlen Eschachschule
Für das Schuljahr 2022/2023 liegen der Eschachschule insgesamt 46 Anmeldungen vor.
Flüchtlinge
Aufgrund der Ukraine-Krise sind bislang in der Gemeinde insgesamt 31 Flüchtlinge in privaten Unterkünften untergebracht worden. Dabei handelt es sich überwiegend um Frauen, Kinder und ältere Personen.
Termine
Am 22.07.2022 findet für die Gemeinde- und Ortschaftsräte mit dem Forstamt eine Waldbegehung statt.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur Errichtung eines Waldkindergartens, der Ortsrandeingrünung im Baugebiet Eschenwiesen, dem Rückschnitt von gemeindlichen Obstgehölzen, zu PV-Freiflächenanlagen, Wohnmobilstellplätzen und Tiny-Häusern.
Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 07.02.2022
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 07.02.2022
Erlass der Haushaltssatzung 2022 mit Feststellung des Wirtschaftsplans 2022 für den Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“ und Feststellung des Wirtschaftsplans 2022 für den Eigenbetrieb „Energie-Wasser“
Nach der Vorberatung des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2022 in einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates Dunningen und des Ortschaftsrates Lackendorf am 24.01.2022 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne 2022 jeweils einstimmig festgestellt. Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2022 – 2025 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Ergebnishaushalt ergaben sich u.a. folgende Änderungen:
Mehrerträge bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen aufgrund der internen Leistungsverrechnung (+ 82.930 Euro).
Mehraufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen, sonstige Gebäude, Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen (+3.000 Euro)
Mehraufwendungen Mieten und Pachten, Leasing Tablets Gemeinderäte (+4.000 Euro)
Mehraufwendungen Leasing, Dienstwagen Bürgermeister Mazda (+3.000 Euro).
Mehraufwendungen Haltung von Fahrzeugen (+2.500 Euro)
Das veranschlagte ordentliche Ergebnis verbessert sich in der Summe um 69.570 Euro von bisher 326.130 Euro auf nunmehr 395.700 Euro.
Im Finanzhaushaushalt ergaben sich keine Änderungen.
Im Bereich der Eigenbetriebe ergaben sich ebenfalls keine Änderungen.
Entwicklung der Verbindlichkeiten
Der Haushaltsplan 2022 beinhaltet keine Darlehensaufnahme. In der mittelfristigen Finanzplanung ist für das Jahr 2024 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.500.000 Euro geplant.
Im Haushaltsjahr 2022 werden 54.000 Euro planmäßig getilgt. In den Jahren 2022 bis 2025 werden aller Voraussicht nach 216.000 Euro (2022: 54.000 Euro, 2023: 54.000 Euro, 2024: 16.500 Euro; 2025: 91.500 Euro) getilgt.
Vergleichende Pro-Kopf-Verschuldungen stellen sich wie folgt dar:
Gemeinden | Eigenbetriebe der Gemeinde |
Summe | |
Landkreis Rottweil (31.12.2020) |
115,00 Euro |
917,00 Euro |
1.032,00 Euro |
Land Baden-Württemberg (31.12.2020) |
483,00 Euro |
788,00 Euro |
1.271,00 Euro |
Gemeinde Dunningen |
39,22 Euro |
161,19 Euro |
200,41 Euro |
Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“
Erfolgsplan 2022
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat Erträge i. H. v. 341.300 Euro und Aufwendungen i. H. v. 614.900 Euro. Er weist einen Verlust in Höhe von 273.600 Euro aus.
Vermögensplan 2022
Der Vermögensplan hat ein Volumen von 282.600 Euro und beinhaltet keine Investitionen.
Im Jahr 2022 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen.
Nach Abzug der Tilgungen von 9.000 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2022 27.000 Euro; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 4,21 Euro.
Eigenbetrieb Energie-Wasser“
Erfolgsplan 2022 Sparte „Energie“
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Energie“ hat Erträge in Höhe von 367.500 Euro und Aufwendungen in Höhe von 367.500 Euro. Er weist einen Gewinn in Höhe von 0 Euro (Vorjahr 0 Euro) aus.
Vermögensplan 2022 Sparte „Energie“
Der Vermögensplan des Wirtschaftsplanes „Energie“ hat ein Volumen von 610.700 Euro.
Erfolgsplan 2022 Sparte „Wasser“
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Wasser“ hat Erträge in Höhe von 587.800 Euro und Aufwendungen in Höhe von 587.900 Euro. Er weist einen Verlust in Höhe von - 100 Euro (Vorjahr: 3.000 Euro) aus.
Vermögensplan 2022 Sparte „Wasser“
Der Vermögensplan des Wirtschaftsplanes „Wasser“ hat ein Volumen von 360.900 Euro.
Im Jahr 2022 sind Kreditaufnahmen im Bereich Energie von 408.700 Euro und im Bereich Wasser in Höhe von 198.700 Euro vorgesehen. Nach Abzug der Tilgungen von 40.920 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2022 1.007.201,16 Euro, davon 241.300 Euro Inneres Darlehen von Gemeinde an Eigenbetrieb Energie - Wasser; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 156,98 Euro.
Erschließung Wohngebiet „Brunnenäcker II“ – Vergabebeschluss
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Rand im Kernort Dunningen und umfasst eine Bruttofläche von ca. 2,3 ha. Insgesamt sollen 26 Wohnbaugrundstücke neu erschlossen werden. Dabei stehen neben den Kanalbauarbeiten die Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Wasserleitung und der komplette Straßenbau zur Ausführung an. Die betreffenden Leistungen seien laut Vortrag des beauftragten Fachingenieurs Herrn Christ, Büro BIT, zwischenzeitlich öffentlich bzw. beschränkt ausgeschrieben worden und die Submissionen hätten stattgefunden.
Nach Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten an die Fa. Bantle aus Bösingen als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis in Höhe von 1.231.159,98 Euro brutto sowie die Verlegung der Wasserleitung an die Fa. Rack aus Renquishausen als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis in Höhe von 92.584,73 Euro brutto zu vergeben. Bei einem Gesamtbudget von zu vergebenden 1.575.000 Euro ergeben sich im Vergleich zur Kostenberechnung über alle Gewerke zum Zeitpunkt der Vergabe nach Angaben des Fachingenieurs Einsparungen in Höhe von ca. 251.000 Euro (ca. 13 %). Die Erschließungsarbeiten sollen im März/April 2022 beginnen und voraussichtlich im November 2022 beendet sein.
Baugesuche
Das Einvernehmen zum Abbruch eines Schuppens und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Dunningen-Seedorf, Hohenzollernstraße 15 wurde einstimmig erteilt.
Bekanntgaben
Rücknahme eines Baugesuchs
Nach Auskunft der Verwaltung wurde das Baugesuch zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit drei Garagen in Dunningen, Schramberger Straße 4, zwischenzeitlich zurückgenommen.
Betriebsleiterwohnungen
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine Bauvoranfrage in Dunningen-Seedorf, Unterbergenweg, Flst.-Nr. 1500 und 1518/10 informierte die Verwaltung darüber, dass eine zahlenmäßige Beschränkung betriebsbezogener Wohnungen rechtlich unzulässig sei.
Kommende Gemeinderatssitzung
Bürgermeister Schumacher informierte darüber, dass die kommende Gemeinderatssitzung am 21.03.2022 (nicht 21.02.2022) stattfinden werde.
Waldkindergarten
Wie Bürgermeister Schumacher ausführte, kann der ins Auge gefasste Standort für den Waldkindergarten am Pumphäusle aus Verkehrssicherheitsgründen nicht realisiert werden. Dies hätte ein Ortstermin mit Vertretern der Fachbehörden ergeben. Als mögliche Alternative soll nun ein Standort im Gewann „Eichen“ näher geprüft werden.
Verschiedenes
Es wurde nach den Fördermitteln für den geplanten Neubau des Kindergartens in Dunningen-Seedorf und einem Verzeichnis über bestehende historische Straßen in Dunningen gefragt.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und Ortschaftsrats Lackendorf vom 24.01.2022
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 24.01.2022
Einwohnerfragestunde
Eine Anfrage wurde gestellt zu den Bauplatzvergaberichtlinien.
Überprüfung der Gebührenhaushalte und der Steuerhebesätze im Hinblick auf die Haushaltsplanung 2022
Wie jedes Jahr überprüft die Verwaltung die Gebührenhaushalte
Kalkulation des Wärmepreises
Für die Kalkulation des Wärmepreises wurden die Planansätze für das Haushaltsjahr 2022 herangezogen. Bei Aufwendungen für das Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 367.500 € und abzugsfähigen Erträgen von 110.000 € belaufe sich der ungedeckte Aufwand auf 257.500 €. Durch den Grundpreis werde eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 52.000 € eingenommen, so dass sich nach deren Abzug ein bereinigter ungedeckter Aufwand in Höhe von 205.500 € ergebe. Unter Berücksichtigung des in 2022 geplanten Wärmeverkaufs in Höhe von 2.264.628 kWh, ergibt sich ein kostendeckender Wärmpreis von 0,09 €/kWh.
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss, den Wärmepreis, den die Endabnehmer an den Eigenbetrieb „Energie/Wasser“ ab 01.01.2022 zu entrichten haben, von 0,08 €/kWh auf 0,09 €/kWh zu erhöhen und den Leistungspreis (Grundpreis) weiterhin bei 22,50 €/kW Heizleistung zu belassen.
Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2022 schlägt die Verwaltung vor, die Wassergebühren auf Höhe von 1,69 €/m³ bei einer zu Grunde gelegten Wassermenge von 317.000 m³ zu belassen. Die im Jahr 2020 eingeführte Grundgebühr betrage pro Zähler und Jahr 12,18 € (1,00 €/monatlich).
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss, den Wasserzins und die Grundgebühr weiterhin bei 1,69 €/m³ bzw. 1,00 €/Monat zu belassen.
Kalkulation der Abwassergebühren
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2022 schlägt die Verwaltung vor, die Schmutzwassergebühr auf Höhe von 2,91 €/m³ unter Berücksichtigung einer geschätzten Abwassermenge von 275.000 m³ und umlagefähigen Kosten von 799.435 € zu belassen. Die Niederschlagswassergebühr betrage 0,31 €/m² unter Berücksichtigung der versiegelten Flächen von 770.000 m² und umlagefähigen Kosten von 242.515 €.
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss zum 01.01.2022 die Schmutzwassergebühr weiterhin bei 2,91 €/m³ bzw. die Niederschlagswassergebühr bei 0,29 €/m² zu belassen.
Überprüfung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B
Die Grundsteuerhebesätze A und B betragen seit 01.01.2012 unverändert 320 v. H. der Steuermessbeträge bzw. 330 v. H. der Steuermessbeträge.
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B unverändert zu belassen.
Überprüfung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zuletzt zum 01.01.2005 von 330 v. H. auf 340 v. H. der Bemessungsgrundlage erhöht.
Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss, den Hebesatz bei der Gewerbesteuer unverändert zu belassen.
Haushaltsplan 2022 – Vorberatung
Dem Gemeinderat lag ein umfangreiches Zahlenwerk, bestehend aus den Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Seniorenzentrum“ und „Energie-Wasser“ zur Beratung vor.
Zu Beginn der Beratung führte Bürgermeister Schumacher in seiner Haushaltsrede in die Thematik ein. Die Rede ist nachfolgend wiedergegeben (es gilt das gesprochene Wort):
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinde- und Ortschaftsrats,
verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
etwas später als gewohnt und seitens der Verwaltung angestrebt, liegt Ihnen der Entwurf des Haushaltsplans 2022 vor. Dies ist schlichtweg der Situation geschuldet, dass wir in der gesamten Verwaltung im November und Dezember einen extrem hohen, nie dagewesenen und unvorhersehbaren Krankenstand verzeichnen mussten. Es war uns daher nicht möglich, bereits im Dezember in die eigentlichen Beratungen einzusteigen. Für diesen Umstand möchte ich um Verständnis bitten.
Eine spätere Beratung birgt jedoch auch einen Vorteil:
Die Orientierungsdaten des Landes zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung ändern sich gerade zum Jahresende immer in regelmäßigem Turnus. Diese sind insbesondere für den Ergebnishaushalt grundlegend wichtig. Diese konnten wir nun in der Endfassung in den Haushalt einfließen lassen und eben diese haben sich in den letzten Wochen des Jahrs nochmals zum Guten und Erfreulichen geändert – Frau Maier wird hierauf noch en detail eingehen.
Heute liegt Ihnen der Entwurf unseres vierten doppischen Haushalts vor. Der Finanzhaushalt stellt sich wiederum grundsolide dar mit einer niedrigen Prokopfverschuldung zum 31.12.2022 in Höhe von 162,80 Euro - wohlgemerkt mit Eigenbetrieben. Der Ergebnishaushalt entwickelt sich ebenfalls erfreulicherweise zum Positiven. Dies sind insbesondere höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer zu verdanken. Ich habe es bereits mehrfach hier im Gremium gesagt: Corona geht ganz offensichtlich kommunalhaushaltsrechtlich betrachtet schadlos an unserer Gemeinde vorbei. Wir planen mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 326.130 Euro ab.
Bei den Steuern und Gebühren schlagen wir Ihnen in diesem Jahr keine Erhöhungen aber auch keine Minderungen vor. Wir sollten uns aber für den Haushalt 2023 überlegen, die Hebesätze bei der Gewerbesteuer anzupassen. Hier wird die Verwaltung im Laufe des Jahres gesondert auf die Gremien zugehen.
Meine Damen und Herren,
die Gemeinde Dunningen hält für die Bevölkerung eine grundsolide Infrastruktur bereit. Dies bedeutet aber auch, dass für getätigte Investition der Berg an Abschreibungen größer wird und dieses Geld nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung steht.
Die Budgetverantwortlichen der Gemeindeverwaltung haben sich nach der Mittelanmeldung für den Haushalt 2022 nochmals intensiv über Einsparmöglichkeiten diskutiert und beraten. Wir haben hierbei Maßnahme für Maßnahme und Position für Position untersucht und, wo immer möglich, Planansätze gestrichen oder herabgesetzt. Die Mittelanmeldungen der Budgets wurden insofern nicht eins zu eins in den nun vorliegenden Entwurf übernommen. Dies ungeachtet der Tatsache, dass wir im Ergebnishaushalt in diesem Jahr einen Überschuss erwirtschaften.
Es wird wiederum Hausaufgabe der Verwaltung sein, im Rahmen des Vollzugs unseres Haushaltsplans auf Einsparmöglichkeiten zu achten und diese auch zu nutzen. Dies müssen wir uns hier auf der Verwaltungsbank auch ins Hausaufgabenheft schreiben und Sie können versichert sein, dass wir dies auch tun werden.
Die drei Themenschwerpunkte Bauhof, Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr beschäftigen Gemeinderat und Verwaltung nunmehr bereits viele Jahre. In Teilen hat der Gemeinderat hierzu bereits Beschlüsse gefasst. So wurde am 28.09.2015 beschlossen, das Dorfgemeinschaftshaus mit Bauhofgebäude bis spätestens 31.12.2022 im Rahmen des Sanierungsprogramms „Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Alte B 462“ zu sanieren oder abzubrechen und neu aufzubauen. In diesem Gebäude erhält der Musikverein Dunningen geeignete Räumlichkeiten. Ein baldiger Sanierungs- oder Baubeginn ist anzustreben.
Dringender Handlungsbedarf besteht jedoch in allen drei Bereichen. Beim Dorfgemeinschaftshaus und beim Bauhof haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten keine größeren Sanierungsmaßnahmen stattgefunden. Die Unfallkasse Baden-Württemberg als Unfallversicherungsträger der Gemeinde hat hinsichtlich des Bauhofs und der Feuerwehr eine Mängelliste erstellt. Diese erwartet eine zeitnahe Behebung der aufgestellten Mängel. Hier laufen wir darüber hinaus Gefahr, dass wir in den persönlichen Haftungsbereich des Bürgermeisters geraten, sollten wir nicht handeln.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen unsicheren Entwicklung der Gemeindefinanzen wurden eine Diskussion sowie entsprechende Beschlüsse im Einvernehmen zwischen Verwaltung und Gemeinderat aufgeschoben. Nachdem nunmehr klar ist, dass Corona keine negativen Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen haben wird, können und müssen die Diskussionen geführt werden – und Sie werden geführt.
Bereits im Vorfeld der Haushaltsplanberatung hat der Gemeinderat bei lediglich einer Enthaltung Grundsatzbeschlüsse dahingehend gefasst, dass im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord im kommenden Jahr ein Neubau errichtet werden soll. Dies schafft uns räumlicher Spielraum rund um die Filetgrundstücke am Dorfbach. Der Ihnen vorliegende Haushalt enthält Planungsraten für den Bauhofneubau aber auch für die Themenpunkte Proberaum Musikverein und Feuerwehrgerätehaus Dunningen.
Meine Damen und Herren,
Dunningen ist und bleibt ein attraktiver Wohn- und Zuzugsort. Bereits jetzt stellt die Gemeinde den Eltern ein umfangreiches Betreuungsangebot in unseren drei kommunalen Kindergärten sowie im kirchlichen Kindergarten St. Martinus zur Verfügung. Dieses reicht von der Betreuung in Kinderkrippen ab dem ersten Lebensjahr über flexible Öffnungszeiten bis hin zur Ganztagesbetreuung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns besonders wichtig und nehmen wir hierbei stets als Richtschnur. Die steigende Einwohnerzahl ist grundsätzlich sehr erfreulich, hat jedoch auch ganz konkrete Auswirkungen auf Kindergartenplätze, welche wir aufgrund des gesetzlichen Rechtsanspruches der Eltern auch vorhalten müssen.
Die Kindergartenbedarfsplanung zeigt hingegen, dass wir sowohl im Regelkindergarten als auch in der Kleinkindbetreuung insgesamt zu wenige Plätze haben und ungeachtet aller Anstrengungen auch weiterhin haben werden. Der Gemeinderat hat daher im Herbst beschlossen, die gemeindeeigene Wohnung im früheren Schwesternwohnheim in der Jahnstraße auszubauen, so dass eine weitere Krippengruppe in der Gemeinde – die erste im Gemeindekindergarten Dunningen – zur Verfügung stehen wird.
Der entsprechende Bauantrag ist heute auf der Tagesordnung. Auch in der Seedorfer Pfarrhausgruppe werden weitere U3-Plätze geschaffen. Darüber hinaus planen wir die Einrichtung eines Waldkindergartens mit vorerst 20 Plätzen in der Regelbetreuung.
Wir betreiben jedoch – und das ist mir wichtig zu betonen – ungeachtet der genannten Anstrengungen aktuell lediglich Symptombehandlung bzw. wir löschen nur die größten Feuer. Ihnen allen liegt die mittelfristige Kindergartenbedarfsplanung von Biregio vor, welche eindrücklich gezeigt hat, welche Herausforderungen vor uns liegen. Selbst der Kindergartenneubau in Seedorf schafft hier keine große Besserung – sollten wir diesen lediglich als Ersatz für das bestehende Gebäude nutzen.
Und lassen Sie mich aussprechen, worüber sich sicherlich auch bereits das eine oder andere Mitglied des Gemeinderats Gedanken gemacht hat: möglicherweise müssen wir – sicherlich in sehr deutlich reduzierter Gruppenzahl – das bestehende Gebäude auch weiterhin nutzen. In Dunningen selbst stehen sowohl dem Martinus-Kindergarten als auch dem Gemeindekindergarten keine räumlichen Erweiterungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung. Auch werden wir uns mittelfristig ganz zwangsläufig über Kindergartenplätze in Lackendorf Gedanken machen müssen zumal wir hier gemeindeeigene Räumlichkeiten – wenn auch sanierungsbedürftig – zur Verfügung.
Aber – und das ist mir gleichfalls wichtig zu betonen – eins nach dem anderen: zunächst müssen wir uns um den Kindergartenneubau Seedorf kümmern. Architekt und Fachplaner arbeiten mit Hochdruck an der Planung. Wir werden den Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen über die aktuelle Planung informieren.
Wenn wir wissen, was wir wollen, wenn wir wissen, was es kostet, können wir an die Finanzierung gehen. Bei dieser Größenordnung sind wir zwingend auf Fördermittel angewiesen.
Dies betrifft einerseits den Ausgleichsstock, wo wir bereits vor geraumer Zeit erste positive Signale seitens des Regierungspräsidiums erhalten haben. Das Investitionsprogramm des Bundes für die Kinderbetreuungsfinanzierung hingegen ist überzeichnet. Und dieses Förderprogramm brauchen wir ebenfalls. Weitere Anträge werden jedoch seit Monaten nicht mehr angenommen. Der aktuellen Koalitionsvereinbarung ist zu entnehmen, dass der Bund bzw. das Land die Auflage eines weiteren Investitionsprogramms zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege beabsichtigt.
Umso wichtiger ist es, ausschreibungsreife Planungen in der Schublade zu haben, um diese dann herausholen zu können, wenn Fördermittel abgreifbar sind. Insofern möchte ich nochmals deutlich machen: wir befinden und immer noch in der Planungsphase. Ein Baubeschluss kann ich guten Gewissens dem Gemeinderat erst dann vorlegen, wenn eine grundsolide Finanzierung vorliegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
abschließend danke ich allen Kräften in der Verwaltung, welche für die Erstellung dieses Haushalts verantwortlich zeichnen. Zuvorderst unserer Kämmerin Frau Maier, welche heute ihren ersten Haushalt vorstellen darf und – soweit darf ich mich sicher hinauslehnen – diesen mit Bravour bestehen wird. Ein weiterer Dank gilt Frau Manuela Götze als wichtige Kraft in der Kämmerei aber auch den Amtsleitern und Stellvertretern Karola Heinz, Rafael Burri, Frank Fahrner und Annette Schmidt sowie den Mitarbeiterinnen in der Kämmerei.
Ich freue mich auf das kommende Jahr und die damit verbundenen Herausforderungen und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam, das heißt Gemeinde-, Ortschaftsrat, Verwaltung, Mitarbeiter und Funktionsträger unsere Gemeinde im kommenden Jahr wieder ein Stück weit voranbringen.
Im Anschluss daran ging Frau Maier auf die Eckdaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der beiden Eigenbetriebe ein.
Haushaltsplan 2022 – Ergebnis- und Finanzhaushalt inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2025
Frau Maier präsentierte dem Gemeinderat den vierten doppischen Haushaltsplan.
Der Ergebnishaushalt 2022 weist geplante ordentliche Erträge in Höhe von 19.382.020 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 19.055.890 € auf. Somit ergibt sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von 326.130 €.
Im Haushaltsjahr 2022 sind kein außerordentlicher Ertrag und auch kein außerordentlicher Aufwand geplant. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Sonderergebnis von 0.
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 19.382.100 Euro
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 19.069.300 Euro
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 312.800 Euro
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 Euro
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 Euro
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 Euro
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 312.800 Euro
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 18.677.200 Euro
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 17.343.800 Euro
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 1.333.400 Euro
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.267.230 Euro
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.884.200 Euro
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -2.616.970 Euro
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.283.570 Euro
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 54.000 Euro
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -54.000 Euro
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.337.570 Euro
In 2022 sind keine Kreditermächtigungen geplant, ebenso keine Verpflichtungsermächtigungen.
Die Investitionen wurden nach der Vorberatung im Umwelt- und Technikausschuss vom 10.11.2021 aufgrund den Beschlüssen aus den Gemeinderatssitzungen vom 29.11. und 13.12.2021 ergänzt.
Kämmerin Maier stellte weiterhin die Planzahlen zu den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes Seniorenzentrum und dem Eigenbetriebes Energie-Wasser vor.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die vorgetragenen Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne in die endgültige Haushaltssatzung 2022 zu übernehmen, die vom Gemeinderat am 07.02.2022 beschlossen wird.
Bekanntgaben
Sonderförderprogramm Sirenen
Die Verwaltung gab bekannt, dass der Zuwendungsbescheid für das Sonderförderprogramm Sirenen über den maximalen Zuwendungsbetrag in Höhe von 67.250 Euro am 09.12.2021 eingegangen sei.
Ausfallhaftung der Gemeinde
Die Ausfallhaftung der Gemeinde für private Baudarlehen bei der L-Bank beträgt zum 01.01.2022 ein Drittel des Betrages von 550.467,97 Euro und beläuft sich damit auf 183.489,32 Euro.
Termine
Bürgermeister Schumacher erinnerte die Gemeinde- und Ortschaftsräte an die Informationsveranstaltung des Zweckverbandes Abwasserreinigung Eschachtal zur Sanierung der Kläranlage Horgen am 27.01.2022 sowie die Seminarfahrt nach Berlin vom 13.10.2022 bis 16.10.2022.
Anfragen
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Baugesuche
Zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Dunningen-Lackendorf, Waldstraße 7, wurde das Einvernehmen der Gremien einstimmig erteilt.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2022
Baugesuche
Zur Bauvoranfrage, ob der Anbau an das bestehende Wohngebäude in Dunningen, Stampfe 23, entsprechend den eingereichten Planvorlagen zulässig ist, wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt. Ebenfalls einstimmig erfolgte das Einvernehmen zum Umbau einer Wohnung zur Kinderkrippe in Dunningen, Jahnstraße 25.
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn
Die Gemeindeverbindungsstraße von Seedorf nach Heiligenbronn weist seit einigen Jahren erhebliche Straßenschäden auf, die in ihrer Wirkung zumindest stellenweise die von der Gemeinde zu leistende Verkehrssicherungspflicht in Frage stellt. Zur Klärung dieser Problematik konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Christ von den BIT-Ingenieuren begrüßen.
Nach Angaben des Fachingenieurs sei mittlerweile eine tiefergehende und flächendeckende Erneuerung der Straße wirtschaftlicher als kurzfristig zu wiederholende Schlaglochsanierungen. Die Trassenlänge betrage ca. 2,5 km bei einer derzeitigen mittleren Ausbaubreite zwischen 5,10 und 5,40 m was den heutigen Anforderungen und dem vorhandenen Verkehrsaufkommen nicht mehr genüge.
In den zurückliegenden Jahren, so der Fachingenieur weiter, habe sich das Fräsrecycling als Sanierungsvariante bewährt, da hierdurch gute technische Ergebnisse bei einem im Verhältnis zur grundhaften Erneuerung moderaten finanziellen Einsatz erzielt werden könnten. Durch eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 6,00 m könne dem vorhandenen Verkehrsaufkommen Rechnung getragen werden.
Nach der Kostenberechnung des Ingenieurbüros sei mit reinen Baukosten in Höhe von ca. 770.000 € brutto einschließlich Nebenkosten in Höhe von ca. 60.000 € brutto zu rechnen. Im Haushalt 2022 sind für die Maßnahme insgesamt Mittel in Höhe von 830.000 € einschließlich Baunebenkosten vorgesehen. Mit einer Fertigstellung könne im Herbst 2022 gerechnet werden.
Der vorgelegten Entwurfsplanung wurde zugestimmt und die Ausschreibung zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn sowie der Abschluss eines Ingenieurvertrages mit den BIT-Ingenieuren, Villingen-Schwenningen, zum Angebotspreis von 51.274,55 € brutto vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Annahme von Spenden
Geldspenden im Wert von über 100 Euro wurden für den Kindergarten Dunningen in Höhe von insgesamt 4.545 Euro sowie für die Jugendarbeit in Höhe von 600 Euro angenommen. Geldspenden im Wert von weniger als 100 Euro wurden ebenfalls für den Kindergarten Dunningen in Höhe von insgesamt 113,50 Euro angenommen. Darüber hinaus wurde eine Sachspende in Form von Lebensmitteln für den Einsatz der Feuerwehr im Katastrophengebiet in Höhe von 200 Euro angenommen. Der Gemeinderat erteilte einstimmig die Annahme der genannten Spenden.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2021
Erschließung Wohngebiet „Brunnenäcker II“
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Christ vom Büro BIT-Ingenieure aus Villingen begrüßen. Nachdem der Gemeinderat am 18.10.2021 die Satzung für den Bebauungsplan „Brunnenäcker II“ beschlossen hatte und dieser mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig wurde, sei auf der Planfläche Baurecht entstanden. Auf einer Geltungsbereichsfläche von 2,34 Hektar werden. insgesamt 26 Wohnbaugrundstücke planungsrechtlich ausgewiesen. Die resultierende und zur Vermarktung anstehende Nettobauplatzfläche belaufen sich auf circa 16.000 Quadratmeter. Damit eine zügige Umsetzung der Erschließung erfolgen kann, wurde zwischenzeitlich seitens der BIT-Ingenieure eine Entwurfsplanung der Erschließung erarbeitet.
Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung werde durch die Einbindung einer Hauptachse in die benachbarten Erschließungsstraßen Bühl- und Zeilenweg, welche im Trennprinzip mit einem fahrbahnbegleitenden, gepflasterten Gehweg konzipiert sind, erfolgen. Dadurch werde eine für die Anbindung des Gebietes günstige Ringerschließung entstehen. Die Trassenlänge beträgt bei einer Ausbaubreite von sieben Metern (5,50 Meter Fahrbahn und 1,50 Meter Gehweg) somit circa. 250 Meter. Um nördlich des jetzigen Plangebietes weitere Flächen erschließen zu können, werde die Straße bis zur Geltungsbereichsgrenze auf einer Länge von rund 40 Metern fortgeführt. Die im östlichen Bereich gelegenen Bauplätze sollen durch drei kurze Stichwege im Mischprinzip ohne Gehwege, jeweils circa 30 Meter lang, erschlossen werden. Um dem entstehenden Parkdruck Rechnung zu tragen, werde man insgesamt 18 öffentliche Stellplätze in gepflasterter Bauweise herstellen. Die Höhe der geplanten Straßen folgt in etwa dem bestehenden Gelände.
Entwässerung
Die Entwässerung der Baugrundstücke werde im Trennsystem erfolgen. Das häusliche Schmutzwasser wird über neu herzustellende Hauptleitungen an die vorhandene Ortskanalisation angeschlossen. Der bestehende Mischwassersammler aus dem Gebiet Brunnenäcker/Steineleh werde in die neue Erschließungsstraße umgelegt und neu an das im östlichen Bereich des Gebietes vorhandene Regenüberlaufbecken angeschlossen werden. Zur Ableitung des Oberflächenwassers werde ein neuer Regenwasserkanal in die Erschließungsstraßen eingelegt. Zusammen mit dem vorhandenen Regenwassersammler aus Brunnenäcker/Steineleh soll es dem Dorfbach zugeführt werden. Vor Einleitung in den Vorfluter wird das Regenwasser durch ein in Erdbauweise erstelltes Regenrückhaltebecken (RRB) auf den Abfluss, der in der unbebauten Ursprungsfläche entsteht, gedrosselt. In das Einzugsgebiet des Beckens wird dabei nicht nur das Plangebiet selbst, sondern auch die im östlichen Bereich angrenzende Feldflur (circa zwei Hektar) eingerechnet. Deren Oberflächenwasserabflüsse werden über den offenen Entwässerungsgraben am östlichen Gebietsrand dem neuen Regenwassernetz zugeführt. Um das fortführende Netz (verdohlter Dorfbach) hydraulisch nicht zu überlasten, stehe die Bereitstellung eines größtmöglichen Regenrückhaltevolumens unter maximaler Ausnutzung der dafür zur Verfügung stehenden öffentlichen Grünfläche im Vordergrund. Mit den über den Bebauungsplan festgesetzten Retentionszisternen (fünf Kubikmeter je Bauplatz) wird somit ein Gesamtvolumen von 730 Kubikmetern geschaffen. Durch den Volumenüberschuss von 280 Kubikmetern kann sogar das im Trennsystem entwässerte Teilgebiet aus Brunnenäcker/Steineleh (circa ein Hektar), welches bis dato ungedrosselt am Dorfbach angeschlossen war, einer Rückhaltung zugeführt werden. Dadurch sorge man für die Entlastung der Bestandssituation.
Wasserversorgung
Die Wasserversorgung der Baugrundstücke werde durch eine neue Hauptleitung (GGG DN 150) und über die Herstellung von Hausanschlüssen gesichert. Die Leitung im Bühl- und im Zeilenweg solle in die dort vorhandene Wasserversorgung eingebunden werden. Löschwasser könne dann über die Schachthydranten und über einen neuen Überflurhydranten entnommen werden.
Glasfaser
Die Versorgung des Plangebietes mit Glasfaser wurde durch die Vodafone BW GmbH bereits geplant. Die Telekom AG habe sich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden, ob ihrerseits eine Verkabelung des Gebietes durchgeführt werde.
Versorgungsmedien
Darüber hinaus werde das Plangebiet mit den üblichen Versorgungsmedien hinsichtlich der Strom- und Gasversorgung von der Netze BW beziehungsweise den Stadtwerken Schramberg ausgestattet.
Die erste Kostenberechnung wurde auf Grundlage der Erschließungsplanung bereits aufgestellt. Die Baukosten einschließlich der Nebenkosten belaufen sich auf 1.853.000 Euro. Die Mittel wurden im Haushaltsplan 2022 bereits eingestellt. Die zeitliche Projektabwicklung werde im nächsten Jahr erfolgen. Je nach Witterung ist der Baubeginn Anfang April 2022 angesetzt und im November 2022 solle das Bauende verzeichnet werden können.
Der Gemeinderat nahm die vorgelegte Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung zur Kenntnis und stimmte diesem einstimmig zu. Für die Arbeiten soll mit dem Büro BIT-Ingenieure aus Villingen ein Ingenieurvertrag abgeschlossen werden. Das Gremium fasste den Ausschreibungsbeschluss und stimmte dem Abschluss eines Ingenieurvertrags mit dem Büro BIT-Ingenieure zu.
Kanalsanierung in Seedorf im Zuge der EKVO
Für den Ortsteil Seedorf wurde im Jahr 2019/2020, auf Basis der Eigenkontrollverordnung und den zugehörigen Kanal-TV-Untersuchungen, ein Kanalsanierungskonzept entwickelt. In diesem Konzept wurden die Schadensbilder und ihre gemäß des dwa Arbeitsblatts M 149 vorzunehmende Schadens- und Zustandsklassifikation dokumentiert. Eine Gesamtlänge von ca. 17,2 Kilometer Misch-, Schmutz- und Regenwasserleitungen wurden ausgemessen. Demzufolge wurde die Einteilung in die Klassen null bis fünf vorgenommen. Die Zustandsklasse fünf entspreche einer Sofortmaßnahme und sei die schlechteste Benotung. Die Zustandsklasse null entgegen entspreche dem schadensfreien und somit abnahmereifen Zustand. Als erstes Maßnahmenpaket im Zuge der Umsetzung des Sanierungskonzeptes stehe die geschlossene Sanierung von Kanalhaltungen in Schadensklasse fünf an. Dadurch werden rund zehn Prozent (ca. 650 m) der sich in dieser Schadensklasse befindlichen Haltungen (insgesamt ca. 6.500 m) saniert. Die Maßnahmen verteilen sich auf diverse Straßenzüge im Ortsteil Seedorf. Die Leistungen für die geschlossene Kanalsanierung wurden bereits beschränkt ausgeschrieben und die Submission habe am 29.11.2021 im Rathaus Dunningen stattgefunden.
Die auszuführenden Arbeiten seien Bestandteil der geschlossenen Kanalsanierung und umfassen zum einen die Inliner-Schlauchsanierung auf einer Länge von 300 Metern sowie Fräsroboterarbeiten auf einer Länge von 350 Metern. Die wirtschaftlichste Bieterin war die Firma Rossaro aus Aalen mit einer Angebotssumme in Höhe von 99.174,49 Euro.
Insgesamt wurden acht Leistungsverzeichnisse ausgegeben, wovon sieben Angebote eingereicht wurden. Alle Bieter haben die im Hauptangebot geforderten technischen Anforderungen erfüllt und vollständige Angebote abgegeben, so dass eine Wertung aller Angebote erfolgen konnte.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Rossaro aus Aalen, einstimmig zu.
Widmung der Schul- und Gemeindebücherei Dunningen als öffentliche Einrichtung der Gemeinde i.S.d. § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung
Die in den Räumen der Eschachschule Dunningen als Schul- und Gemeindebücherei geführte Einrichtung wurde seit ihrer Einrichtung in der Trägerschaft des Dunninger Forums geführt. Die Finanzierung erfolgte in der Vergangenheit durch die Gemeinde Dunningen. Aus diversen Gesprächen, sowohl mit Vertretern des Dunninger Forums, als auch mit der Leiterin der Bücherei wurde deutlich, dass die Zugehörigkeit der Gemeindebücherei zum Dunninger Forum in der Vergangenheit immer wieder zu unklaren Zuständigkeiten geführt habe, was vor allem für die Leiterin der Bücherei eine äußerst unbefriedigende Situation darstelle. Daher werde es als sinnvoll angesehen, die Einrichtung als Gemeindebücherei in der Form einer öffentlichen Einrichtung bei der Gemeinde zu führen. Diese Änderung solle zum 01.01.2022 erfolgen. Die Finanzierung laufe ab diesem Zeitpunkt komplett über den Haushalt der Gemeinde Dunningen.
Im Jahr 2022 werde das Gremium über einen neuen Namen, eine Benutzungsordnung, sowie über die Einführung einer Ausleihgebühr beraten müssen.
Dem Widmungsbeschluss, die Bücherei im Rahmen einer öffentlichen Einrichtung gemäß § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung ab dem 01.01.2022 fortzuführen, wurde zugestimmt.
Baugesuche
Folgendem Baugesuch wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
· Neubau einer Physiopraxis mit Doppelgarage, Porschestraße, Flst. 4781/7, Dunningen
Dem folgenden Baugesuch wurde zum wiederholten Male nach kurzer Beratung das Einvernehmen mehrheitlich versagt:
· Neubau eines Zweifamilienhauses mit drei Garagen in Dunningen, Schramberger Straße 4
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Energiemanagement
Über die Gemeinde Dunningen wurde in der vergangenen Ausgabe der Zeitschrift „die Gemeinde“ berichtet. In dem Bericht ging es um das Thema Klimaschutz, insbesondere um den § 7b Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW). Dieser Paragraf regelt die Pflicht der Erfassung des Energieverbrauchs. Die Gemeinde erfasse die Daten bereits seit dem Jahr 2014 und seit diesem Jahr werden die Verbraucherdaten auf das zur Verfügung gestellte Portal hochgeladen. Erwähnenswert sei ebenfalls der Erhalt des Siegels für ein ausgezeichnetes Energiemanagement der Gemeinde Dunningen.
Baugesuch Römerstraße 35, Dunningen
Wie die Verwaltung mitteilt, wurde seitens dem Landratsamt Rottweil dem Baugesuch in der Römerstraße 35 mit Ausweisung des Stellplatzes auf dem Nachbargrundstück mit der Flst.-Nr. 7530 als Baulast zugestimmt.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu den Wahlplakaten von der vergangenen Bundestageswahl, welche im Bereich der Bösinger Straße im Ortsteil Seedorf noch nicht abgehängt worden seien, zu der Räum- und Streupflicht, der Radwegbezuschussung sowie der Nachfolge von Berichterstatter Herr Schönfelder vom Schwarzwälder Boten.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29.11.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29.11.2021
Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Beschluss des Lärmaktionsplans für die Ortsdurchfahrt Seedorf im Zuge der L422
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Koehler von dem Ingenieurbüro Koehler & Leutwein aus Karlsruhe begrüßen.
Nach Ausführungen des Referenten seien mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rats vom 25.06.2002, durch die Umgebungslärmrichtlinie, neue Wege zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet worden. Ziel sei es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindern zu können, ihnen vorzubeugen oder den Umgebungslärm zu mindern. Nach einer Ermittlung der Umgebungslärmpegel und der daraus resultierenden Betroffenheit sind daran anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen. Neben geringeren Gesundheitskosten sollen sich durch die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung langfristig höhere Immobilienwerte und letztendlich auch höhere Steuereinnahmen ergeben. Insgesamt solle die Lärmaktionsplanung einen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger leisten.
Nach Angaben der Verwaltung wurde in der Vergangenheit für den Ortsteil Seedorf auf Basis einer Verkehrszählung eine Schallausbreitungsberechnung durchgeführt, die nahezu auf der gesamten Ortsdurchfahrt der L422 gesundheitsgefährdende Verkehrslärmimmissionen an Wohngebäuden feststellte. Zur Abwehr dieser Gesundheitsgefährdung wurde im Entwurf zum Lärmaktionsplan eine verkehrsrechtliche Maßnahme aus Lärmschutzgründen in Form einer Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geplant.
Zum Entwurf des Lärmaktionsplans wurden im Zeitraum von 06.04.2021 bis 14.05.2021 die Öffentlichkeitsbeteiligung und gleichzeitig die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der vorgestellte Lärmaktionsplan werde die nächsten Tage auf der Homepage der Gemeinde Dunningen bereitgestellt und alle fünf Jahre überprüft werden.
Abschließend führte Bürgermeister Schumacher aus, dass die Abkürzung über den Bereich Hochwiese, zur Umfahrung der Ortsdurchfahrt, nach Überprüfung keine Abkürzung darstelle. Sollte dieser Bereich, in Folge der Umsetzung des Lärmaktionsplans, jedoch häufig befahren sein, werde die Verwaltung eine entsprechende Beschilderung anbringen.
Der geforderte Radschutzstreifen könne durch die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 nicht mehr umgesetzt werden, so Bürgermeister Schumacher.
Der vorgestellte Lärmaktionsplan für die Ortsdurchfahrt Seedorf im Zuge der L422 in der Endfassung vom 27.10.2021 wurde einstimmig beschlossen.
Weiteres Vorgehen in Sachen Bauhof, Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehrhaus
Nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher beschäftigen die drei Themenschwerpunkte Bauhof, Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr den Gemeinderat und die Verwaltung nunmehr bereits viele Jahre. In Teilen hat der Gemeinderat hierzu in der Vergangenheit bereits Beschlüsse gefasst. So wurde bereits am 28.09.2015 beschlossen, das Dorfgemeinschaftshaus mit Bauhofgebäude bis spätestens 31.12.2022 im Rahmen des Sanierungsprogramms „Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Alte B 462“ zu sanieren oder abzubrechen und neu aufzubauen. In diesem Gebäude solle dann der Musikverein Dunningen geeignete Räumlichkeiten erhalten. Ein baldiger Sanierungs- oder Baubeginn solle somit angestrebt werden.
Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW), als Unfallversicherungsträger der Gemeinde, habe hinsichtlich des Bauhofs und der Feuerwehr eine Mängelliste erstellt, welche dem Gemeinderat bekannt sei. In Anbetracht der Mängelliste erwarte die UKBW eine zeitnahe Behebung der aufgestellten Mängel. Ein weiteres Zuwarten wird aus Sicht der Verwaltung nicht mehr allzu lange geduldet, führte Bürgermeister Schumacher aus. Hier laufe die Verwaltung darüber hinaus Gefahr, dass die Thematik in den persönlichen Haftungsbereich des Bürgermeisters geraten könne.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen unsicheren Entwicklung der Gemeindefinanzen wurde eine Diskussion sowie entsprechende Beschlüsse bis zum heutigen Zeitpunkt, seitens der Verwaltung, hinausgezögert. Nachdem nunmehr klar sei, dass Corona keine negative Auswirkung auf die Gemeindefinanzen hat, könne die Beratung nun geführt werden.
Die Verwaltung hat hierzu folgende Ansätze als Diskussionsgrundlage in die Beratung eingebracht:
Bauhof
Der Bauhof sollte aus Sicht der Verwaltung aus dem Ortskern ins Gewerbegebiet verlagert werden. Entsprechende Flächen stünden im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord zur Verfügung. Es wurde vorgeschlagen, die Planung für einen Neubau in die Wege zu leiten und im Haushalt 2022 Planungsmittel und in der mittelfristigen Finanzplanung Mittel für einen Neubau einzuplanen.
Feuerwehr
Die seitens der Feuerwehr und auch der UKBW vorgebrachten Mängel müssen behoben werden. Aus Sicht der Verwaltung sei hierfür ein entsprechender Anbau erforderlich. Im Bestand ließen sich die dargestellten Mängel nicht beheben. Der notwendige Umfang dieses Anbaus soll durch ein Architekturbüro ermittelt werden. Dies solle jedoch erst erfolgen, wenn im Handlungskonzept des kommunalen Starkregenrisikomanagements der neuralgische Standort des Feuerwehrgerätehauses näher untersucht wurde. Am Standort in der Brunnenstraße solle weiterhin festgehalten werden, sofern dies aus Sicht des Starkregenrisikomanagements vertretbar sei. Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde in der Vergangenheit bereits von Extern bestätigt, dass der Standort optimal sei und eine Verlagerung beispielsweise in Richtung Gewerbegebiet Kirchöhren die Einhaltung der Hilfsfrist gefährden würde.
Ohnehin fehlen der Gemeinde für einen Neubau an anderer Stelle die finanziellen Mittel. In den Haushalt 2022 sollen Planungsmittel eingestellt und Fördermöglichkeiten im Rahmen der VwV Z-Feu eruiert werden.
Dorfgemeinschaftshaus
Im Dorfgemeinschaftshaus seien nach Ausführungen von Bürgermeister Schumacher aktuell der Musikverein, der Turn- und Sportverein, der Ortsbauernverein und die Holzäpfelzunft untergebracht. Weitere Vereine nutzen das Gebäude lediglich als Lagerraum. Dringender Handlungsbedarf sieht die Verwaltung aktuell nur in Bezug auf den Musikverein. Für den Bau eines neuen Dorfgemeinschaftshauses im weiteren Sinne bestehe aus Verwaltungssicht kein Bedarf und wäre auch im Hinblick anderer, jedoch dringenderer kommunalen Maßnahmen, nicht vertretbar. Um dem Musikverein neue Räumlichkeiten bieten zu können, bieten sich unter anderem zwei Möglichkeiten an. Das jetzige Lagergebäude (Farrenstall) werde saniert. Der Farrenstall besitze mit seinem Fachwerk ohnehin die bessere Bausubstanz als das eigentliche Dorfgemeinschaftshaus. Im Erdgeschoss können Räumlichkeiten für den Musikverein entstehen. Das Dachgeschoss könne vorerst so bestehen bleiben und in einem zweiten Bauabschnitt mittelfristig saniert werden und gegebenenfalls einer weiteren Vereinsnutzung zugeführt werden. Das DRK erhalte in diesem Gebäude eine Unterkunft. Dies sei wichtig, weil eine alleinige Nutzung durch einen Verein im Städtebauförderprogramm förderschädlich wäre. Ohnehin komme es bei einem möglichen Anbau an das Feuerwehrhaus wiederum zu einer Raumkollisionen mit dem DRK. Zum anderen könne das jetzige Lagergebäude abgebrochen werden. Die freiwerdende Fläche solle zusammen mit der Grünfläche zwischen Bauhof/Dorfgemeinschaftshaus und Jahnstraße an einen Projektträger veräußert werden, welcher in enger Abstimmung mit der Gemeinde Geschosswohnungsbau betreiben solle. Auf der Fläche des jetzigen Lagergebäudes könne der Projektträger im Erdgeschoss einen Proberaum für den Musikverein errichten, im Obergeschoss dann gegebenenfalls Wohnungen. Die Räumlichkeiten für den Musikverein können dann im Rahmen eines Teileigentums wiederum von der Gemeinde erworben werden. Dieser Ansatz müsse im weiteren Verlauf jedoch seitens der Verwaltung intensiv geprüft werden und Vor- und Nachteile abgewogen werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der durch die Probentätigkeiten des Musikvereins ausgehenden Schallemissionen.
Das eigentliche Dorfgemeinschaftshaus – welches im Übrigen auch noch vermietete Wohnungen enthalte, könne bei beiden Alternativen vorerst bestehen bleiben. Beide Lösungsansätze sollen daher näher untersucht und entsprechende Planungsaufträge erteilt werden. Im Rahmen der Planung müssen die Alternativen auch förderrechtlich detailliert untersucht werden, heißt es seitens der Verwaltung.
Der Gemeinderat nahm die vorgestellten Ansätze der Verwaltung zur weiteren Verfahrensweise hinsichtlich des Bauhofs, des Dorfgemeinschaftshauses und des Feuerwehrhauses zur Kenntnis und stimmte dem Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich zu. Es werden somit entsprechende Planungsmittel in den Haushalt 2022 für den Neubau eines Bauhofs im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord, für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen sowie für die Umsetzung der im Sachverhalt dargestellten Varianten eingestellt.
Gaslieferung für das Jahr 2023
Einstimmig folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Gaslieferung für das Jahr 2023.
Nachdem der Gasliefervertrag bereits im Jahr 2018 nach vorheriger Bündelausschreibung von 2019 bis 2020 mit den Stadtwerken Radolfzell für die Gemeinde Dunningen und den Eigenbetrieb Energie-Wasser geschlossen und bereits zweimal, bis Ende 2022, verlängert wurde, empfehle die Gt-Service nach Angaben der Verwaltung die Verträge noch um ein weiteres Jahr, also bis Ende 2023 zu verlängern. Dabei solle es wie beim Strom eine Preisanpassung an die Börsenpreisentwicklung im Rahmen einer strukturierten Nachbeschaffung geben. Diese Anpassung entspreche einer Erhöhung von ca. 0,8 Ct/kWh.
Außerdem wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, für die Gaslieferung ab 2024 an der nächsten Bündelungsausschreibung teilzunehmen und den Gt-Service zur Auftragserteilung an den günstigsten Bieter zu bevollmächtigen.
Baugesuche
Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:
· Einbau von Dachgauben und Nutzungsänderung des Dachgeschosses, Jahnstraße 16, Flst. 35/1
· Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Scheune, Neubau eines Wohngebäudes mit drei Wohneinheiten, Waldmössinger Straße 6, Flst. 147
· Nutzungsänderung des bestehenden Ökonomiegebäudes zu Wohngebäude, Anbau einer Garage, Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Allmendweg 8, Flst. 214/3
· Neubau eines Carports, Staudenstraße 4, Flst. 2423/7
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Sanierung Turn- und Festhalle Seedorf, 1. Bauabschnitt
Nach Angaben der Verwaltung sollen die Elektroarbeiten diese Woche abgeschlossen werden. Die Endinstallation der Sanitärarbeiten erfolge in der nächsten Woche (KW 49). Eine eventuelle Verzögerung bei der Lieferung der WC-Trennwände könne seitens der Verwaltung leider nicht ausgeschlossen werden.
Corona-Pandemie
Wie Bürgermeister Schumacher berichtete, gab es in den vergangenen Wochen vermehrt Krankheitsausfälle im Bereich des Hauptamtes und der Kämmerei, was zur Folge habe, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2022 in diesem Jahr nicht mehr zur Vorberatung dem Gremium vorgelegt werden könne. Bürgermeister Schumacher bat in diesem Zusammenhang um Verständnis des Gremiums.
Ebenfalls informierte Bürgermeister Schumacher, dass die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz bei der Gemeinde Dunningen ab Montag, 29.11.2021 eingeführt wurde.
Dies bedeute für die Beschäftigten, dass nichtimmunisierte Personen nur dann den Arbeitsplatz aufsuchen dürfen, wenn diese eine Bescheinigung über einen negativen Antigentest vorgelegen, welcher nicht älter als 24 Stunden sein dürfe oder vor Ort, unter Aufsicht, ein Schnelltest durchgeführt werde müsse. Diese Vorgehensweise werde von den Vorgesetzten kontrolliert. Die Gemeinde stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwei Schnelltests pro Woche kostenlos zur Verfügung, die restlichen drei Schnelltests müssen vom Arbeitnehmer selbst beschafft und finanziert werden.
Impfzentrum/Testzentrum
Der Landkreis Rottweil bestrebe, so Bürgermeister Schumacher, erneut die Eröffnung eines Impfzentrums in Rottweil, jedoch fehle es noch an den dafür nötigen technischen Voraussetzungen. Die mobilen Impfteams, die für den Kreis Rottweil sowie den Schwarzwald-Baar-Kreis eingesetzt werden, seien bis Januar 2022 ausgebucht, jedoch werde seitens der Verwaltung weiterhin versucht einen Termin zu erhalten. Nach Ausführung von Bürgermeister Schumacher bestrebe die Gemeinde Dunningen eine erneute Öffnung des Testzentrums, jedoch gebe es mittlerweile bürokratische Hürden, im Vergleich zum Frühjahr 2021, die zunächst zu bewältigen sind.
Bürgermeister Schumacher appellierte abschließend nochmals an die gesamte Bevölkerung, sich impfen zu lassen.
Bürgertreff
Im Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie wurde der geplante Bürgertreff am Montag, 20.12.2021 abgesagt.
Anfragen
Anfragen wurden keine gestellt.
Verabschiedung
In der Gemeinderatssitzung wurde der langjährige Berichterstatter Herr Peter Schönfelder vom Schwarzwälder Boten in seinen wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. In seiner Ansprache würdigte Bürgermeister Schumacher die jahrelange Berichterstattung von Herrn Peter Schönfelder und dankte ihm dafür. Für seinen Ruhestand wünschte Bürgermeister Schumacher alles erdenklich Gute und viel Gesundheit. Als Präsent für seinen großen Einsatz und die geleistete Berichterstattung für die Gemeinde Dunningen erhielt Herr Schönfelder eine Dankeskarte sowie einen Gutschein.
Bericht aus der Sitzung des Umwelt-und Technikausschusses vom 10.11.2021
Bericht aus der Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses vom 10.11.2021
1. Besichtigungen
Pumphäusle Dunningen im Zuge der eventuellen Einrichtung eines Waldkindergartens
Nach Ausführungen von Bürgermeister Schumacher sehe die Gemeinde sowie das Forstamt den Bereich des Pumphäusles sowie des Trimm-Dich-Pfads Dunningen für die Einrichtung eines Waldkindergartens als geeigneten Standort an. Darüber hinaus könnte die Gemeinde die vorgegebenen Auflagen der Behörden in diesem Bereich mit geringem Aufwand und Kosten umsetzen. Bürgermeister Schumacher ergänzte, dass sich die Kinder in einem Waldkindergarten bei jeder Witterung und jeder Jahreszeit im Freien aufhalten und nur bei schlechter Wetterlage durch eine geeignete Räumlichkeit einen Rückzugsort benötigen, was ebenfalls, mit dem Pumphäusle, erfüllt werden könne. Die hohen Bäume im umliegenden Bereich müssten, so Bürgermeister Schumacher, aufgrund der Gefahrenlage bei Sturm und Unwetter, zum Schutz des Pumphäusles, gefällt werden. Das Dach sei jedoch, so heißt es seitens der Verwaltung, in einem akzeptablen Zustand und könne mit geringen Mitteln instandgesetzt werden. Handlungsbedarf gebe es lediglich im Bereich der Sanitären Anlagen, wobei nach Auflagen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Trockentoiletten ausreichend seien. Für die Umsetzung des Projektes wurden bereits 60.000 Euro im Haushalt 2022 veranschlagt. Bürgermeister Schumacher betont, dass diese Kosten in keiner Relation mit den Kosten für die Gründung einer neuen Gruppe, in einem der bestehenden Gemeindekindergarten, stehen würden. Zunächst möchte man mit einer Gruppe im Waldkindergarten beginnen, dennoch würde der Platz auch für zwei Gruppen ausreichen. Abschließend teilte Bürgermeister Schumacher mit, dass das Gebäude die meiste Zeit leer stehe und somit für die Nutzung zur Verfügung stehe.
Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn
Bereits im Jahr 2019 erfolgte die Sanierung der Brambachbrücke im Ortsteil Seedorf, die nunmehr eine breitere Durchfahrtsmöglichkeit biete. Im kommenden Haushaltsjahr werde nun auch die Gemeindeverbindungsstraße Seedorf – Heiligenbronn im Fräsrecycling Verfahren saniert, welches bereits auf dem Hochwald angewandt wurde, so Bürgermeister Schumacher. Die Kosten in Höhe von 800.000 Euro wurden bereits im Haushaltsplan 2022 vorgehalten. Ein Kostenvoranschlag vom Fachingenieurbüro liegt der Gemeinde bereits vor, teilte Bürgermeister Schumacher mit.
2. Haushaltsplan 2022
Vorberatung des Investitionsprogramms
Wie Bürgermeister Schumacher einführend betonte, stehe die Gemeinde nach einer ersten Bestandsaufnahme 4,4 Millionen Euro über dem Planansatz für das kommende Jahr. Grund dafür sei das gute Ergebnis, aus dem forstlichen Betriebsplan, welcher in der vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzung beraten wurde. Das Investitionsprogramm für 2022 und Folgejahre wurde anschließend von der Verwaltung erläutert. Bis zur abschließenden Beratung im Gemeinderat können sich die Plandaten jedoch noch ändern.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen für das kommende Jahr geplant:
Neubau des Bauhof Gebäudes im Industriegebiet Dunningen, Dorfentwicklung im Bereich Dorfgemeinschaftshaus/Bauhof für die Vereinsnutzung, Grunderwerb im Bereich des Gewerbegebietes Kirchöhren-Nord, Neuaufbau des Sirenennetzes, Umstellung der Schulbücherei zur öffentlichen Einrichtung, Umbau des Pumphäusles zum Waldkindergarten, Umbau des Wohnhauses Jahnstraße 25 für die Neuschaffung einer Krippengruppe sowie der Neubau des Kindergartens im Ortsteil Seedorf, Sanierung der Ortsdurchfahrt Lackendorf, Erschließung des Baugebiets Brunnenäcker II und die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Seedorf – Heiligenbronn.
Der Gemeinderat nahm das Investitionsprogramm nach geführter Beratung zur Kenntnis.
3. Bekanntgaben
Es erfolgten keine Bekanntgaben.
4. Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu dem geplanten Standort des Waldkindergartens am Pumphäusle und der Geruchsentwicklung in der Nähe des Steinbruchs in Dunningen.
Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 08.11.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2021
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu dem geplanten Waldkindergarten, dem Neubau eines Zweifamilienhauses mit drei Garagen in Dunningen, Schramberger Straße 4, der Parksituation beim Friedhof in Dunningen und der Müllentsorgung sowie der Entwässerungsrinne im Bereich des Friedhofwegs in Dunningen, des leerstehenden Gebäudes des ehemaligen Treff-Discount-Marktes und der geplanten Aufzugsanlage im Rathaus Dunningen.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
Vorberatung des forstlichen Betriebsplans
Zur Beratung des Forstlichen Betriebsplans 2022 konnte Bürgermeister Schumacher den Forstamtsleiter, Herr Kapahnke sowie Herr Revierleiter Unglaube begrüßen.
Der Forstamtsleiter schilderte zunächst die forstbetriebliche Situation 2021 und die Sachlage beim Holzeinschlag der Gemeinde Dunningen. Durch die insbesondere sehr nasse und kalte Witterung habe sich der Borkenkäfer, wie bereits im Vorjahr, weiter vermehrt und es seien sowohl Käferschäden an der Fichte als auch Trocken- und Käferschäden an der Tanne entstanden. Durch die Stürme im Frühjahr und auch die anhaltende Corona-Krise hätten sich extreme Marktstörungen ergeben, die bis heute anhalten.
Der Holzeinschlag in der Gemeinde Dunningen belief sich 2021 auf 6.345 Fm planmäßige Nutzung und 1.882 Fm zufällige, also durch Insekten, Dürre oder Sturm verursachte, Nutzung. Die zufällige Nutzung sei dabei im vergangenen Jahr durch die entsprechenden Witterungsverhältnisse stark angestiegen. Das Betriebsergebnis 2021 falle im Plan negativ aber im Vollzug sehr positiv aus und so könne bis zum Jahresende ca. 1.000 Fm mehr als veranschlagt zu Buche geführt werden. Es werde dennoch weiterhin versucht das derzeitige Preisniveau, trotz der entspannten Waldschutzsituation und des stabilisierenden Holzmarktes, zu halten.
Herr Kapahnke führte anschließend zum forstlichen Betriebsplan 2022 aus, dass weiterhin eine kritische Waldschutzsituation erwartet werde und auch die Witterung ausschlaggebend sei. Für den Holzeinschlag 2022 werde für rund 12.100 Fm ein Durchschnittspreis von rund 71,11 Euro erwartet. Daraufhin wurden Einzelpositionen des Plans erläutert.
Bei den Forstkultur- und Pflegemaßnahmen seien der Anbau von 500 Tannen, 500 Douglasien und verschiedener Laubbaumarten bei Aufwendungen einschließlich der Kultursicherung in Höhe von 36.600 Euro geplant. Für die Jungbestandspflege seien 58.000 Euro vorgesehen. Für die Wildschadensverhütung seien 25.400 Euro, die Borkenkäferbekämpfung 15.000 Euro und die Wegeunterhaltung 46.700 Euro veranschlagt. Stelle man die Einnahmen den Ausgaben gegenüber sei von einem Ergebnis von 200.000 bis 250.000 Euro auszugehen.
Danach berichtet Revierleiter Unglaube über den Vollzug des noch laufenden Jahres und erläutert die Planung für das kommende Jahr. Auch nach den Worten des Revierleiter sei das Jahr 2021 von schwierigen Bedingungen gekennzeichnet gewesen, dennoch hätte man durch das sehr feuchte Frühjahr kaum Ausfälle bei den Pflanzen zu verzeichnen gehabt, sodass nichts nachgepflanzt werden müsse.
Faktoren wie Nässe, Borkenkäfer, Sturmholz, vor allem im Heckenwaldbereich und die Corona-Pandemie habe erhebliche Probleme bereitet. Darüber hinaus habe die winterliche Arbeitsunterbrechung im Jahr 2021 bis Ende Februar angedauert, was, so Revierleiter Unglaube, auf die Folge der Klimaerwärmung zurückzuführen sei. Durch den nassen Sommer musste man im Oberen Heckenwald und Teufen sogar Gassen außerplanmäßig befestigen, um das angefallene Holz rücken zu können.
Im nächsten Jahr seien insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Jungbestandspflege und Verbisschutz vorgesehen. Sollte nichts Unvorhergesehenes dazwischenkommen, werde man planmäßig arbeiten können, so Revierleiter Unglaube abschließend.
Nach geführter Beratung wurde der forstliche Betriebsplan 2022 einstimmig vom Gremium verabschiedet.
Baugesuche
Folgendem Baugesuch wurde nach geführter Beratung das Einvernehmen nicht erteilt:
· Neubau eines Zweifamilienhauses mit drei Garagen in Dunningen, Schramberger Straße 4
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Corona-Pandemie
Wie Bürgermeister Schumacher berichtete, wurden die Kommunen vom Sozialministerium angehalten den diesjährigen Volkstrauertag, wie bereits schon im vergangenen Jahr, aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie, im kleinen Rahmen zu veranstalten.
Der geplante Bürgertreff im Dezember kann, so Bürgermeister Schumacher, nach aktueller Lage ebenfalls nicht im gewohnten Rahmen stattfinden. Die Verwaltung werde jedoch die Entwicklung der Pandemie in den nächsten Wochen abwarten und informiere die Bevölkerung zur gegebener Zeit entsprechend.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Bürgermeister Schumacher informierte, dass die Firma Bachleitner Technology in Dunningen bereits zum dritten Mal in zwei Jahren eine Förderung aus dem Programm Förderlinie „Spitze auf dem Land“ erhalten werde.
Baugebiet „Hüttensberg Mitte“ Bauabschnitt 2017
Die Straßenfeinbelagsarbeiten werden noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Anfragen
Es wurde eine Anfrage zu der Grundwasserabsenkung in der Dorfbachstraße gestellt. Dies soll in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen nochmals beraten werden.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2021
Einwohnerfragestunde
Es erfolgten keine Anfragen.
Zustimmung nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz zu Wahlen der Leitung der Gemeindefeuerwehr
Nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz i.V.m. §§ 10 Abs. 5 und 12 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Dunningen werden der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreter aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr, die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Gewählten werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.
Im Rahmen der am 24.09.2021 stattgefundenen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Dunningen wurden Herr Volker Hils zum Kommandanten und Herr Andreas Jehle zum ersten stellvertretenden Kommandanten sowie Herr Michael List zum zweiten stellvertretenden Kommandanten wiedergewählt. Bei der am 17.01.2020 stattgefundenen Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Dunningen wurden Herr Steffen Hils zum Abteilungskommandanten und Herr Armin Straub zum stellvertretenden Abteilungskommandanten wiedergewählt. Die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Lackendorf am 24.09.2021 erbrachte die Wahl von Herrn Michael List zum neuen Abteilungskommandanten und Herrn Michael Feilcke zum stellvertretenden Abteilungskommandanten. Herr Andreas Jehle als Abteilungskommandant und Herr Daniel Haag als stellvertretender Abteilungskommandant wurden anlässlich der am 24.09.2021 stattgefundenen Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Seedorf wiedergewählt.
Da die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen im Sinne des § 8 Abs. 5 Feuerwehrgesetz für dieses Amt, nach Angaben der Verwaltung, bei allen Gewählten vorliege und insofern keine Bedenken gegen die Wahl bestehe stimmte der Gemeinderat den Wahlen für die Leitung der Gemeindefeuerwehr einstimmig zu.
Kommunales Testzentrum Dunningen
Nach Ausführung von Bürgermeister Schumacher sei das kommunale Testzentrum der Gemeinde Dunningen vom 08.02.2021 bis zum 30.07.2021 in Betrieb gewesen und das Personal von der Feuerwehr Dunningen sowie vom DRK-Ortsverein Dunningen gestellt worden. Ohne diese beiden Organisationen wäre der Betrieb undenkbar gewesen, betonte Bürgermeister Schumacher. Innerhalb kürzester Zeit habe man Personal gefunden, welches geschult worden sei.
Sowohl seitens des Gemeinderats als auch aus der Bevölkerung sei regelmäßig die Freundlichkeit und die Professionalität aller Beteiligten betont und gewürdigt worden. Entsprechend der örtlichen Feuerwehrentschädigungssatzung habe man die Helferinnen und Helfer mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 12 EUR pro Mann und pro Stunde entschädigt.
Nach Angaben der Verwaltung fielen für den gesamten Betrieb des Testzentrums Kosten in Höhe von insgesamt 20.192,12 EUR an. Die Schnelltests seien vom Land Baden-Württemberg kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Den Ausgaben gegenüber stehen Einnahmen aus den Abrechnungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Höhe von 62.853,28 EUR, woraus sich ein Überschuss in Höhe von 42.661,16 EUR ergebe.
Aus Sicht der Verwaltung solle dieser Überschuss zur freien Verwendung Hälftig an die Organisationen ausbezahlt werden, welche sich für den Betrieb des Testzentrums zuvorderst verantwortlich zeichneten. Ein Verbleib im Gemeindehaushalt hielt die Verwaltung weder für finanziell erforderlich noch vor dem Hintergrund des immensen Einsatzes beider Organisationen für angebracht.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Auszahlung des Überschusses Hälftig an die Feuerwehr Dunningen und dem DRK Ortsverein Dunningen.
Bebauungsplan „Brunnenäcker II“
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christ vom Büro BIT begrüßen. Nachdem der Gemeinderat am 22.07.2019 bereits beschlossen hatte, den Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II“, Kernort Dunningen, im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen, habe man ebenso auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase nach § 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB § 13a BauGB verzichtet. Die Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO i.V.m. § 13a und § 13b BauGB für den Planbereich Wohngebiet „Brunnenäcker II“ sowie der Entwurf des Bebauungsplanes wurden am 22.07.2019 festgestellt.
In der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2019 wurden ebenfalls die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II“ beschlossen. Die im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden am 05.07.2021 in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat beraten. Aufgrund der durch den Abwägungsprozess in den Bebauungsplan einzuarbeitenden Änderungen wurde eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Zuge der erneuten Beteiligung seien nach Angaben der Verwaltung nur noch Stellungnahmen eingegangen, deren Hinweise redaktionell in die Planung einzuarbeiten seien. Unter anderem wurde eine Ausgleichsmaßnahme im Bereich des Regenrückhaltebeckens konkretisiert und eine Fläche für Versorgungsanlagen (Umspannstation) in den zeichnerischen Teil eingearbeitet.
Nach erfolgter Beratung nahm der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Brunnenäcker II“ zur Kenntnis und fasste einstimmig den Beschluss über den Bebauungsplan „Brunnenäcker II“ und die örtlichen Bauvorschriften Wohngebiet „Brunnenäcker II“ als Satzung.
Abrechnung von Baumaßnahmen
Der Gemeinderat nahm die Abrechnungen von folgenden Baumaßnahmen zustimmend zur Kenntnis:
· Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Alte B462“
· Pflastersanierung Seniorenzentrum „Haus am Adlerbrunnen“
· Endausbau Gewerbegebiet „Kirchöhren“
· Endausbau Baugebiet „Stockäcker – Bösinger Weg III“
· Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Lackendorf-Hochwald
· Endausbau Baugebiet „Hochwiese“ und Gewerbegebiet „Schafwiese-Hummelberg“
· Verkehrskonzept für den Bereich der Grundschule, des Kindergartens, der Turn- und Festhalle sowie des fit.S in Seedorf
Kindergartenbedarfsplanung 2021/2022
Nach den Angaben der Verwaltung habe jedes Kind seit 1996 mit Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Daneben hätten seit dem 01.08.2013 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ebenso seien die Gemeinden gem. § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Baden-Württemberg (KiTaG) verpflichtet, eine Bedarfsplanung zu betreiben, um auf die normierten Ziele eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes hinzuwirken. Hier beteilige die Gemeinde rechtzeitig die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die örtliche Kirchengemeinde, an ihrer Bedarfsplanung, welche dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) anzuzeigen sei.
Neben dem gesteigerten Anspruch an die Qualität der Betreuungsangebote seien im Bereich der U3-Betreuung zudem intensive Ausbauanstrengungen bei den Kindergartenplätzen notwendig. Seit dem Jahr 2005 habe die Gemeinde sukzessive den Ausbau von Krippenplätzen vorangetrieben und biete heute insgesamt 50 Krippenplätze (45 + 5 Sharingplätze). Die folgende Bedarfsplanung wurde bereits am 29.09.2021 im gemeinsamen Kindergartenausschuss und am 04.10.2021 im Ortschaftsrat Lackendorf erörtert und zugestimmt.
Die Entwicklung der Kinderzahlen basiert auf der Statistik der Geburtenzahlen vom März 2021. Danach könne für die Altersgruppe der 3-Jährigen bis Schuleintritt der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gerade erfüllt werden.
Da schon im kommenden Kindergartenjahr 2022/2023 die Plätze im Ü3 Bereich knapp seien und der Kindergartenneubau in Seedorf noch nicht fertig gestellt werde, wird es seitens der Verwaltung sehr begrüßt, dass zwei Erzieherinnen des Kindergartens in Seedorf auf den Träger mit der Idee der Schaffung eines Naturkindergartens mit 20 Plätzen in Seedorf zugegangen sind. Die Mitarbeiterinnen haben sich bereit erklärt, einen eventuellen Aufbau der Einrichtung zu begleiten.
Damit die Gemeinden Planungssicherheit haben, hat der Gesetzgeber im § 3 Abs 2a des KiTaG den Eltern die Verpflichtung auferlegt, die Träger mindestens sechs Monate vor der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Betreuungsangebots in Kenntnis zu setzen.
Gleichzeitig sollen die Träger im Rahmen der Bedarfsplanung berücksichtigen, dass auch ein Bedarf gedeckt werden kann, der aus einem vom Personensorgeberechtigten nicht zu vertretenden Grund kurzfristig entsteht (z. B. in Form von beruflichen Veränderungen oder den sofortigen Wegfall bestehender Betreuungsarrangements wg. Erkrankung von Tagespflegepersonen oder Großeltern).
Aktuell bestehe ein voraussichtlicher Mehrbedarf von mehr als 20 Plätzen. Nach Angaben der Verwaltung könne der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kleinkindbetreuung in der Gesamtgemeinde nicht mehr erfüllt und auch nicht durch Plätze in der Tagespflege gedeckt werden.
Die schnellste Lösung um noch Ende dieses Jahr fünf weitere Plätze in der Kleinkindbetreuung erhalten zu können, ist die Änderung der Betreuungsform der Außengruppe im Pfarrhaus Seedorf. Diese Gruppe werde aktuell als Familiengruppe mit zehn Plätzen für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt und fünf Plätzen für Kinder von ein bis drei Jahren angeboten. Sie werde dann als Krippe mit zehn Plätzen im Modell verlängerte Öffnungszeiten geführt werden können. Zumindest für das Kindergartenjahr 2021/2022 kann auf die zehn Plätze Ü3 verzichtet werden. Danach müsse wieder neu geprüft und entschieden werden. Für diese Maßnahme sei eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich. Personal, Ausstattung und geeignete Räume seien bereits vorhanden.
Laut Aussage der Verwaltung sei die Wohnung in der Jahnstraße 25 (angrenzend an die Turn- und Festhalle Dunningen, gegenüber des Gemeindekindergartens Dunningen) im EG frei geworden. Diese könne sich für eine Krippengruppe eignen. Die Wohnung hat ca. 80 qm Wohnraum und einen eigenen Zugang sowie Außenfläche. Auch über die Schaffung von Krippengruppen durch den Kindergartenneubau im Ortsteil Seedorf hinaus, wäre es sinnvoll auf Dauer eine weitere Krippengruppe im Ortsteil Dunningen zu schaffen, um den Bedarf, der durch die Bebauung in den Neubaugebieten und den Mehrfamilienhäusern, die zurzeit entstehen, decken zu können. Außerdem könne so auch Kindern, die schon in der U3-Betreuung im Gemeindekindergarten Dunningen-Ort betreut werden, ermöglicht werden in der Einrichtung in die Ü3-Betreuung zu wechseln und so in der Einrichtung zu bleiben. Neben einer Nutzungsänderung der Räume und der Beantragung der Betriebserlaubnis beim KVJS müssen noch weitere Punkte wie der Feuerschutz und die Vorgaben des Gesundheitsamtes geprüft werden. Die Inbetriebnahme dieser fünften Gruppe werde vorsichtig im Frühjahr 2022 möglich sein.
In der Gemeinde Dunningen werden nach dem Stand vom 18. März 2021 17 Plätze in der Tagespflege angeboten (Angaben des Jugendamtes Rottweil). Davon seien 14 Plätze wie folgt belegt: U3 vier Plätze; Ü3–6 sechs Plätze; Schulalter vier Plätze; somit insgesamt drei freie Plätze. Von den drei freien Plätzen stehen altersunspezifisch drei Plätze zur Verfügung.
Die aktuellen Betreuungsangebote in den örtlichen Kindergärten
Begriffsbestimmungen: Regelkindergarten = RG; verlängerte Öffnungszeiten = VÖ; Ganztagesbetreuung = GT; Altersmischung = AM; Kinderkrippe = KR
Gemeindekindergarten Dunningen-Ort:
Gruppe gelb: 28 Kinder (RG)
Gruppe orange: 25 Kinder (GT - durchschn. 9,4 h/Tag - + VÖ 6,5 h)
Gruppe blau: 25 Kinder (GT - durchschn. 9,4 h/Tag - + VÖ 6,5 h)
Gruppe grün: 25 Kinder (RG)
Kirchl. Martinuskindergarten Dunningen-Ort
Sonnengruppe: 28 Kinder (RG)
Regenbogengruppe: 25 Kinder (VÖ 6,5 h + GT/durchschn. 9,4 h/Tag)
Gruppe Rote Zwerge: 10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h + 1 Sharingplatz)
Gruppe Blaue Zwerge: 10 Kinder (KR, GT/durchschn. 9,4 h/Tag + 1 Sharingplatz)
Gemeindekindergarten Lackendorf:
Pusteblumegruppe: 25 Kinder (RG, VÖ 6,5 h)
Löwenzahngruppe: 10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h) + 1 Sharingplatz
Gemeindekindergarten Seedorf:
Gruppe Sonne: 28 Kinder (RG)
Gruppe Regentropfen: 28 Kinder (RG)
Gruppe Regenbogen: 25 Kinder (VÖ 6,5 h)
Gruppe Marienkäfer: 10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h + 1 Sharingplatz)
Gruppe Wolken: 15 Kinder (VÖ 6,5 h)
Gruppe Pfarrhaus: 15 Kinder (AM: 5 KR, 10 VÖ 6 h + 1 Sharingplatz)
Der Gemeinderat nahm nach kurzer Beratung die vorgestellte Kindergartenbedarfsplanung 2021/2022, nach vorherigem einstimmigem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Lackendorf, einstimmig zur Kenntnis. Ebenso ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, die Familiengruppe des Gemeindekindergartens in Seedorf in eine reine Krippengruppe mit zehn Plätzen in der Betreuungsform verlängerte Öffnungszeiten frühestmöglich umzubilden und die Änderung der Betriebserlaubnis hierfür beim KVJS zu beantragen. Des Weiteren solle die gemeindeeigene Wohnung in der Jahnstraße 25 frühestmöglich als Krippengruppe für zehn Kinder ausgelegt und die Nutzungsänderung der Räume beantragt werden. Zusätzlich solle die Verwaltung prüfen ob und unter welchen Bedingungen ein Naturkindergarten mit 20 bis 40 Plätzen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis Schuleintritt geschaffen werden können.
Baugesuche
Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
· Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport in Dunningen, Römerstraße 32
· Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, drei Garagen, drei Carports und Stellplatz in Dunningen, Römerstraße 37
· Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus in Dunningen, Bühlweg 19
· Änderungen im Bereich der Außenanlagen, Standortverlegung von Parkplätzen mit neuer Zufahrt, Errichtung von Schüttboxen, Garagen, eines Carports und Fahrradstellplätzen in Dunningen-Seedorf, Hohenkreuzstraße 8
Das mehrheitliche Einvernehmen wurde dem Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, Doppelgarage, Carport und Stellplatz in Dunningen, Römerstraße 35 erteilt. Hier solle der Bauherr den geplanten Stellplatz, nach Antrag aus dem Gemeinderat, auf dem Grundstück Flst.-Nr. 7530 ausweisen und nicht als Baulast auf dem angrenzenden Flurstück.
Grundsatzbeschluss zum Aufbau eines Sirenennetzes in der Gemeinde Dunningen
Wie Bürgermeister Schumacher einleitend ausführt habe der Bund nach dem Ende des Kalten Krieges seine bis dato für Zwecke des Zivilschutzes vorgehaltenen Sirenen in den 1990er Jahren den Kommunen zur Übernahme angeboten. Verschiedene Gemeinden haben von diesem Übernahmeangebot Gebrauch gemacht, so seinerzeit auch die Gemeinde Dunningen. Allerdings fanden die Sirenen letztlich lediglich für die Alarmierung der Feuerwehr Verwendung und haben aufgrund der sogenannten „stillen Alarmierung“ über Funkmeldeempfänger nach und nach Bedeutung verloren und wurden letztlich aus dem Alarmierungssystem komplett herausgenommen.
Digitale Lösungen sind allein nicht ausreichend, die Bevölkerung breitflächig zu warnen. Dies gilt insbesondere für die Nachtstunden, wo kein Radio läuft und die Mobiltelefone stumm geschaltet sind. Sirenen sind insofern nach wie vor ein etabliertes Warnmittel. Konkrete Informationen zur aktuellen Gefahrenlage sowie die darauf abgestimmten Handlungsempfehlungen müssen der Bevölkerung von anderen Warnmedien wie Radio, Fernsehen, Warn-Apps, digitalen Stadtinformationstafeln oder Internetseiten übermittelt werden. Dieser breite Ansatz im Sinne des Warnmixes ist wichtig, um die Menschen bei Gefahrenlagen auf den unterschiedlichsten Kanälen in ihren jeweiligen Lebenssituationen zu erreichen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finanziere ein Förderprogramm mit rund 90 Millionen Euro und ergänzt damit die bereits unternommenen Anstrengungen auf Landesebene. Sieben Länder haben bislang eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern unterzeichnet. Baden-Württemberg nutzt bereits die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel, um neue Sirenen zu errichten und alte Modelle zu modernisieren.
Die Verwaltung habe bereits bei einem Sirenenhersteller einen Kostenvoranschlag für die Errichtung eines Sirenennetzes in der Gemeinde Dunningen eingeholt. Seitens der Firma wurde auch eine Beschallungsprognose erstellt. Demnach seien je zwei Sirenen in Dunningen und Seedorf und eine Sirene in Lackendorf erforderlich, um die gesamte Bevölkerung schalltechnisch erreichen zu können.
Die Kosten belaufen sich auf circa 100.000 Euro. Aus dem Förderprogramm des Bundes könne mit einer Zuwendung in Höhe von ca. 65.000 Euro gerechnet werden. Der Differenzbetrag müsse jedoch von der Gemeinde aufgebracht werden.
Die Ausführung zum Aufbau eines Sirenennetzes in der Gemeinde Dunningen wurde vom Gemeinderat nach erfolgter Diskussion zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Weihnachtsmarkt
Wie die Verwaltung mitteilt, wurde der Dunninger Weihnachtsmarkt für dieses Jahr abgesagt.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu den Einschlagszahlen im Forstbereich, den Schlaglöchern auf dem Parkplatz gegenüber der Ortsverwaltung im Ortsteil Seedorf, dem Diebstahl von den Ortsschildern in Dunningen und im Ortsteil Seedorf, dem Sicherheitsstreifen für Radfahrer in Dunningen, den Pumpen bei dem Mehrfamilienhaus in der Brunnenstraße in Dunningen und der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt Seedorf.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20.09.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20.09.2021
Blutspenderehrung
Bürgermeister Schumacher konnte zur diesjährigen Blutspenderehrung wieder viele Blutspenderinnen und Blutspender sowie die Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Dunningen, Frau Paola Notheis, begrüßen.
In seiner Ansprache brachte er seine Freude zum Ausdruck, wiederum persönlich die diesjährige Blutspenderehrung vornehmen zu dürfen. Persönlich deshalb, weil er in seiner Zeit als aktiver Rotkreuzler quasi an der Basis bei vielen Blutspende-terminen mitwirken durfte, jedoch auch als stellvertretender Präsident des DRK-Kreisverbandes Rottweil einen guten Blick dafür habe, was die freiwilligen Helfe-rinnen und Helfer des gesamten DRK-Kreisverbandes täglich leisteten.
In seinen weiteren Ausführungen betonte Bürgermeister Schumacher die Wich-tigkeit der Blutspende. Das gespendete Blut helfe Menschen und sei in vielfältiger Weise lebensrettend. Wöchentlich würden in Baden-Württemberg und Hessen ca. 15.000 Blutspenden beim Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes an-gefordert. Damit seien durch das DRK 80% des gesamten Blutbedarfs in diesen beiden Bundesländern abgedeckt. Die hierfür benötigten Blutspenden würden an jährlich 4.500 Blutspendeterminen gewonnen. Statistisch gesehen werde das meiste Blut nach Angaben von Bürgermeister Schumacher inzwischen zur Be-handlung von Krebspatienten benötigt, gefolgt von Herz- sowie Magen-/Darmerkrankungen. Erst danach folgten Verkehrs- und sonstige Unfälle. Blutspenden müssten dabei auch in den aktuellen Zeiten einer Corona-Pandemie fortgesetzt werden. Er dankte dem DRK-Ortsverein und all den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die Organisation der Blutspendetermine. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl sei Dunningen wieder mit an der Spitze des Landkreises Rottweil.
Bürgermeister Schumacher betonte, dass die Blutspendetermine nichts ohne die vielen Blutspender wären. Er freue sich, im Namen des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Gemeinde- und Ortschaftsrats, zahlreiche Blutspenderinnen und Blutspender ehren zu dürfen, die sich durch jahrelange oder sogar teilweise jahrzehntelange Treue auszeichneten.
Die Ehrenurkunden mit Ehrennadel erhielten für:
10-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold):
Herr Georg Ginter, Herr Reiner Haas, Herr Adrian Hilbert, Frau Yvonne Kunz, Herr Marius Sauter, Herr Marcell Schaub, Herr Fabian Schumacher, Frau Clara Thiesen
25-maliges Blutspenden
(Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25):
Frau Gabriele Graf, Frau Edeltrudis Haag, Frau Simone Hauser, Herr Stefan Schnell
50-maliges Blutspenden
(Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50):
Herr Frank Dietrich, Herr Miro Franjkovic, Frau Maria Glatthaar-Grau, Herr Klaus Maier
100-maliges Blutspenden
(Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 100):
Herr Jürgen Noder, Herr Karl-Josef Staiger, Herrn Felix Viereck
125- maliges Blutspenden
(Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 125) an:
Herr Reiner Fischinger
Blutspenderehrung am 20.09.2021
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu den Auswirkungen von Starkregenereignissen auf den Dorfbach, dem Sachstand beim Sportplatzwehr und einem kommunalen Konzept zum Klimaschutz.
Baugesuche
Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:
· Bauvoranfrage zur Errichtung einer Gewerbehalle in Dunningen-Seedorf, Unterbergenweg, Flst.-Nr. 1500 und 1518/10
· Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Balkon in Dunningen-Seedorf, Sulgener Straße 73
· Errichtung einer Dachgaupe in Dunningen, Mühlenweg 7
· Errichtung eines Wohnhauses, Nutzungsänderung des verbleibenden Stall-/Ökonomiegebäudes zu Garage und Abstellräumen, Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Teilabbruch des bestehenden Stall-/Ökonomiegebäudes in Dunningen-Lackendorf, Öschleweg 7, nach vorheriger Anhörung des Ortschaftsrats Lackendorf per Eilentscheidung
Dem Neubau von zwei Lagerhallen in Dunningen-Seedorf, Kräftenweg 7 wurde das Einvernehmen mehrheitlich versagt.
Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg 4. Änderung“ - Sachstandsbericht
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Dr. Glass und Dr. Matt von der Firma F.K.M. Buster Altöl- und Reststoffentsorgung sowie den Fachingenieur, Herrn Leopold vom Büro RIP begrüßen. Aus der Mitte des Gremiums wurde im Zuge der Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen sowie über den Feststellungs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg, 4. Änderung“ am 26.07.2021 angeregt, noch nähere Angaben zur Betriebs- und Aufgabencharakteristik sowie den vorgelegten Bebauungsplanunterlagen zu erhalten.
Das Vorhaben wurde daher vom Investor nochmals erläutert. Die Firma betreibe eigene Verwertungsanlagen für Altölaufbereitung, Emulsionen, Ölfilter sowie Öl- bzw. Benzinabscheiderinhalte. Dabei würden dezentrale Sammellager an verschiedenen Standorten im Land vorgehalten, in denen die betreffenden Stoffe der Zwischenlagerung und Behandlung unterlägen. Als weiterer Standort sei nunmehr Dunningen-Seedorf geplant. Da LkW- Plätze in der Gewerbehalle geplant seien und es sich um eine gekapselte Anlage handle, gebe es auch keine Lärmbeeinträchtigungen. Im Übrigen würde die Einhaltung von Lärmgrenzwerten und Geruchsschwellen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren geprüft.
Die Ausführungen wurden vom Gemeinderat nach erfolgter Diskussion zur Kenntnis genommen. Aus der Mitte des Gremiums wurde dabei betont, dass rechtzeitige und umfassende Informationen im vorliegenden Verfahren wesentlich seien.
Durchführung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements für die Gemeinde Dunningen - Sachstandsbericht
Wie Bürgermeister Schumacher einleitend ausführte, sei das vom Land Baden-Württemberg mit 70% förderfähige „kommunale Starkregenrisikomanagement“ (SRRM) von der Gemeinde Dunningen unter Berücksichtigung der aktuellen Ereignisse noch rechtzeitig angegangen worden. Über den Bearbeitungsstand des Starkrisikomanagements in Dunningen informierte daraufhin Herr Neff vom beauftragten Büro BIT. Der Hauptinhalt des SRRM bestehe neben den bestehenden Hochwassergefährdungen, die von ausufernden Gewässern wie beispielsweise der Eschach ausgingen, darin, auch die möglichen Problembereiche zu ermitteln, die sich bei Starkregen in den gewässerfernen Flächen durch Wasserströme ergeben könnten. Untersuchungen hätten gezeigt, dass derartige Starkregen, die meistens im Zusammenhang mit Gewittern entstünden, nicht nur in Staulagen von Gebirgen wie beispielsweise Schwarzwald oder Schwäbischer Alb auftreten könnten.
Ziel des SRRM sei, in enger Zusammenarbeit des Fachbüros mit der Kommune und der unteren Wasserbehörde unter Berücksichtigung der örtlichen Erfahrungen bereits im Vorfeld eines solchen Ereignisses entsprechende Strategien auszuarbeiten. Es setze sich aus den drei Phasen „Gefährdungsanalyse“, „Risikoanalyse“ und „Handlungskonzept“ zusammen. Die erste dieser als Gefährdungsanalyse bezeichneten Phasen sei mittlerweile abgeschlossen und die entsprechenden Karten mit den Darstellungen der Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten und Fließrichtung lägen mittlerweile flächendeckend für die Gemeinde Dunningen vor. Nun beginne die Erarbeitung der Risikoanalyse mit dem Blick auf besonders gefährdete Objekte wie Kindergärten, Schulen, Altenheime und wichtige Infrastruktureinrichtungen wie Feuerwehr, Verkehrswege und Verwaltungseinrichtungen.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht nach erfolgter Beratung zur Kenntnis.
Generalentwässerungsplan Dunningen – Sachstandsbericht
Der Generalentwässerungsplan (GEP) wurde umfassend von den anwesenden Fachingenieuren des Büros BIT erläutert. So stelle ein Generalentwässerungsplan das umfassende Planungsinstrument für die örtliche Siedlungsentwässerung dar. Hauptinhalte seien die hydraulische Kanalnetzberechnung mit der festgestellt werde, in welchen Bereichen es hydraulische Schwachstellen gebe und Überflutungen aus dem Kanalnetz auftreten könnten sowie die Bewertung der Einleitungen in die Gewässer. Abflüsse aus der Kanalisation dürften die Gewässer sowohl hydraulisch als auch stofflich nicht überfordern bzw. schaden. Parallel erfolge die Überrechnung der Regenentlastungsanlagen durch den Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal. Nunmehr seien erste, bereits im Jahr 2019 für den Kernort Dunningen beauftragte Untersuchungen, fertiggestellt. Man habe dabei sowohl ein gut ausgebautes Kanalnetz als auch gut funktionierende Einleitungen in die Gewässer angetroffen. Ein Sanierungsbedarf von Haltungen ergebe sich lediglich in folgenden Bereichen: Zeilenweg, Hafnerweg, Dorfbachstraße, Daimlerstraße und Schramberger Straße.
Die Gemeinde erhalte durch den Generalentwässerungsplan, so die Fachingenieure weiter, eine fundierte Handlungsempfehlung, in der die Belange der Stadtentwicklung, der Siedlungsentwässerung und des Gewässerschutzes mit ihren gegenseitigen Abhängigkeiten Berücksichtigung fänden und liefere somit als ganz wesentliches Ergebnis eine Bewertung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes. Es werde aufgezeigt, welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen ergriffen werden müssten, um eine dauerhafte Entwässerung gewährleisten zu können.
Der Gemeinderat nahm die Erläuterungen der Fachingenieure zur Kenntnis.
Generalentwässerungsplan Seedorf – Abschluss eines Ingenieurvertrags
Nachdem für den Kernort Dunningen bereits erste Untersuchungsergebnisse vorgelegt werden konnten, sollen die Ergebnisse für die Ortsteile Lackendorf und Seedorf unmittelbar folgen, um eine kontinuierliche Bearbeitung zu ermöglichen, die in der Erstellung eines Gesamt-Generalentwässerungsplanes mündet.
Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, den Auftrag zur Erstellung eines Gesamtentwässerungsplans an das Büro BIT aus Villingen-Schwenningen zum Angebotspreis von 20.316,87 Euro brutto zu vergeben.
Kanalsanierung in Seedorf im Zuge der Eigenkontrollverordnung – Ausschreibungsbeschluss und Abschluss eines Ingenieurvertrags
Auf Basis der Eigenkontrollverordnung und den zugehörigen Kanal-TV-Untersuchungen sei für den Ortsteil Seedorf nach Angaben des eingeladenen Fachingenieurs, Herrn Christ vom Büro BIT, ein Kanalsanierungskonzept entwickelt worden. Darin sollen für die insgesamt 12,1 km untersuchten Kanalleitungen die jeweiligen Schadensbilder sowie die Schadens- und Zustandsklassifikationen aufgezeigt werden. Die Einteilung erfolge dabei in die Klassen 0-5, wobei die Spannweite von der Zustandsklasse 5 (umgehender Handlungsbedarf) bis zur Klasse 0 (kein Handlungsbedarf) reiche. In Seedorf seien ca. ein Drittel der Haltungen den Zustandsklasse 4 und 5 zuzuordnen und somit kurzfristig zu sanieren. Von den möglichen Alternativen wie Reparatur, Renovation und Erneuerung sei die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Sanierungsvariante zu treffen.
Als erstes Maßnahmenpaket im Zuge der Umsetzung des Sanierungskonzeptes solle nun die geschlossene Sanierung von Kanalhaltungen in Schadensklasse 5 erfolgen. Dadurch könnten in den Jahren 2021 und 2022 rund 10 % und damit ca. 650 m der sich in dieser Schadensklasse befindlichen Haltungen saniert werden. Die Maßnahmen sollen sich baukostenseitig auf ca. 190.000 Euro brutto belaufen.
Die Ausschreibung im angegebenen Umfang sowie der Abschluss eines Ingenieurvertrages mit den BIT-Ingenieuren aus Villingen-Schwenningen zum Angebotspreis von 23.529,86 Euro brutto wurde daraufhin vom Gemeinderat nach kurzer Beratung einstimmig beschlossen.
Haftungsfragen bei kommunalen Retentionsanlagen und Regenüberlaufbecken - Sachstandsbericht
Bürgermeister Schumacher berichtete, dass die Verwaltung in den vergangenen Monaten auf der Grundlage einer entsprechenden Information des Versicherers der Gemeinde sämtliche Regenrückhaltebecken und Retentionsanlagen dahingehend überprüft habe, ob im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht Handlungsbedarf bestehe.
Dabei seien generelle Aussagen bei diesem Thema schwierig zu treffen. Vielmehr müsse der Standort jeder Anlage und die Anlage selbst auf diverse Merkmale hin untersucht werden. Feuerlöschteiche seien dabei generell einzuzäunen. Die Regenrückhaltebecken hingegen seien keine ausgewiesenen Feuerlöschteiche. Während diese beispielsweise in Industrie- bzw. Gewerbegebieten im Hinblick auf die Gefährdung von Kindern zurückgestellt werden könnten, stellten sich derartige Anlagen in Wohngebieten als problematischer dar. Generell seien, so Bürgermeister Schumacher, Ein- und Abläufe durch Gitter zu sichern, wenn der Durchmesser der Rohre die Möglichkeit eröffnen würde, dass Kinder in diese Verrohrung gelangen könnten. Von weiterer Bedeutung sei der Böschungswinkel. Als unbedenklich würden Neigungen von 1:2 angesehen. Bei sämtlichen Anlagen werde diese Böschungsneigung nicht überschritten.
Handlungsbedarf bestehe aus Sicht der Verwaltung aktuell lediglich beim Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord“. Die entsprechenden Arbeiten seien in Auftrag gegeben worden. Ein generelles Einzäunen insbesondere von Retentionsanlagen in Wohngebieten fordere die Rechtsprechung nicht und sei insofern auch nicht erforderlich. Selbstverständlich stehe es der Gemeinde frei, über die rechtlichen Anforderungen hinaus Sicherungsmaßnahmen in Auftrag zu geben.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Projekt „VlagerR Saidorf“ des Vereinsrings Seedorf e.V.
Der Vorsitzende des Vereinsrings Seedorf e.V., Herr Schneider, stellte das Projekt vor. Die Seedorfer Vereine unter dem Mantel des erst kürzlich als gemeinnützig anerkannten Vereinsrings Seedorf e.V. seien dabei schon längere Zeit auf der Suche nach Lagerstätten für Vereinsbedarf, da private Nutzungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren immer weniger geworden seien. Nach verschiedenen Überlegungen und Gesprächen sei der zunächst für ein Schuppengebiet vorgesehene, jedoch wegen mangelnder Nachfrage und schlechter Bodenbeschaffenheit verworfene Standort „Seeweiher“ fokussiert worden. Nachdem die Firma Glatthaar gegenüber dem Vereinsring Seedorf signalisiert habe, sich an den Baugrundkosten bei einer eventuellen Realisierung des Projekts an diesem Standort zu beteiligen, sei der Standort erschließungstechnisch näher untersucht worden und komme nunmehr wieder in Frage. Der bestehende Bebauungsplan „Schuppengebiet Seeweiher“ müsse lediglich geändert sowie die vorhandene Grüngutannahmestelle integriert und vernünftig befestigt werden.
Am sogenannten Saiweiher stünde dem Vereinsring ein Grundstück mit rund 12.000 m² zur Verfügung. Dabei seien als Ideallösung ein in verschiedene Bereiche unterteilter Lagerschuppen mit ca. 1.200 m², ein Festplatz mit ca. 1.500 m², ein Gartenfestplatz/Vereinspark mit ca. 2.500 m² und ein Parkplatz angedacht, wofür eine komplette Infrastruktur mit Wasser, Abwasser, Strom und gegebenenfalls ein Telefonanschluss erforderlich sei. Ein Baustart könnte gegebenenfalls bereits im kommenden Jahr erfolgen. Zuvor seien jedoch noch verschiedene Aufgaben wie die erforderliche Bebauungsplanänderung, die Erstellung eines Finanzierungsplans oder eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit anzugehen. Jedenfalls könnte das Vorhaben als Leuchtturmprojekt in Sachen Vereinsunterstützung gelten und zu einer gedeihlichen gesellschaftlichen Entwicklung vor Ort beitragen.
Bürgermeister Schumacher sprach von einem interessanten und unterstützenswerten Projekt des Vereinsrings, bei dem sich die Finanzierung unproblematisch gestalten dürfte. Der Gemeinderat nahm das Projekt zustimmend zur Kenntnis und die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, das Verfahren zur Bebauungsplanänderung in die Wege zu leiten.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Eilentscheidungen des Bürgermeisters
1. Vergabe der Lüftungsarbeiten bei der Sanierung der Turn- und Festhalle, 1. Bauabschnitt, an die Firma H. Maurer GmbH & Co. KG aus Schramberg zum Angebotspreis in Höhe von 21.405,92 Euro brutto.
2. Auftragsvergabe an die Firma Liftec GmbH aus Donaueschingen zur Anbringung eines Treppenliftes im Gebäude D der Eschachschule Dunningen zum Angebotspreis in Höhe von 47.552,40 Euro brutto sowie der Herstellung einer neuen Geländerfüllung aus Plexiglas zum Preis von 7.943,25 Euro brutto. Die Firma Leeb Aluminiumbau aus Balingen-Weilstetten erhält den Auftrag zur Nachrüstung der Türen zum Angebotspreis von ca. 20.000 Euro brutto. Die Firma Waldmann Elektrotechnik aus Villingen-Schwenningen erhält den Auftrag zur Elektroinstallation für Lift und Türantriebe zum Angebotspreis von 10.662,40 Euro brutto.
Holzeinschlag
Unter Berücksichtigung des derzeitigen Preisniveaus wurden mit dem Forstamt weitere Holzeinschläge abgestimmt.
Aufhebung Pachtvertrag
Der Pachtvertrag über den Betrieb der Viehwaage Seedorf zwischen der Gemeinde Dunningen und dem Ortsbauernverein Seedorf wurde im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben.
Einschulungen
An der Eschachschule Dunningen wurden insgesamt 70 Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5 sowie an der Grundschule Dunningen in Seedorf insgesamt 74 Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1 eingeschult.
Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur Bereitstellung einer Waldinformationskarte auf der Homepage und der App sowie zur Ortsinformationstafel vor dem Gebäude der Ortsverwaltung in Seedorf.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 26.07.2021
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 26.07.2021
Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zur Entwässerungsplanung im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“, den Vergabemodalitäten im Baugebiet „Brunnenäcker II“, einer Querungshilfe zum EDEKA-Markt, dem Einsatz von Luftfilteranlagen an Schulen, den Kosten für die Pumptrack-Anlage in Dunningen und der Verkehrszählung in Seedorf sowie zum Fahrzeuglärm durch Poser-Verhalten.
Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“, Entwässerungsplanung
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Fachingenieur, Herrn Baiker, vom Büro RIP begrüßen. Dieser erläuterte die Entwässerungsplanung im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“, nachdem der Standort eines vorgesehenen Schachtbauwerks direkt vor einem Anwesen in der Kirchstraße bemängelt wurde. Bei stärkeren Regenfällen wird das Überlaufen des Schachts und in der Folge ein Eindringen des Regenwassers in das Anwesen befürchtet.
Nach den Ausführungen des Fachingenieurs werde bei der Entwässerung des Baugebiets im sogenannten Trennsystem allein das anfallende Niederschlagswasser über die strittige Kanaltrasse in die Eschach als Vorflut eingeleitet. Hier müsse zwischen dem im Außenbereich anfallenden Niederschlagswasser und dem im eigentlichen Baugebiet anfallenden Niederschlagswasser unterschieden werden, wobei das aus dem Außenbereich anfallende Niederschlagswasser direkt der Kanaltrasse zugeführt werde, während das im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser zunächst der Retentionsfläche oberhalb der Kirche zugeleitet und von dort aus das Wasser schließlich gedrosselt ebenfalls über die Kanaltrasse abgeleitet werde. Dabei müssten die jetzige Variante des Baugebiets und die spätere Erweiterung des Baugebiets in Richtung Norden unterschieden werden.
Es wurde verdeutlicht, dass der Regenwasserkanal sämtliche gesetzliche Vorgaben erfülle und die Kanaltrassen generell nach den anerkannten Regeln der Technik angelegt würden. Gleichwohl könnten Entwässerungsanlagen niemals sämtliche Starkregenereignisse auffangen und es könne immer zu Überschwemmungen kommen. Wenn die Auslastung erreicht sei, suche sich das Wasser den Weg des geringsten Widerstands. Hierbei sei es dann jedoch unerheblich, ob ein Kanalschacht gesetzt worden sei oder nicht. Obwohl man bei einer Realisierung der Entwässerungsanlage keinerlei Bedenken sehe, solle den Anwohnern dahingehend entgegengekommen werden, die maßgeblichen Schächte mit einem Druckdeckel zu versehen. Eine Option zur Verlegung der Kanaltrasse entlang der Kirche komme aufgrund etwaiger Beschädigungen am Kirchengebäude laut einem Gutachten nicht in Betracht.
Die betroffenen Anwohner sprachen sich für eine Verlegung der Kanaltrasse aus. Diese solle nördlich der Kirche und dann zwischen der Kirche und dem Pfarrhaus durchgeführt werden. Der Fachingenieur wurde daraufhin mit einer Prüfung der technischen Durchführbarkeit und den entstehenden Mehrkosten beauftragt.
Der Gemeinderat sowie der Ortschaftsrat Lackendorf nahmen den Sachstandsbericht nach erfolgter Diskussion zur Kenntnis.
Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Dunningen für den Zeitraum 2022 bis 2027
Herr Spanner von der Fa. Brandschutz Vier GmbH stellte den Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans mit einer Gültigkeit von fünf Jahren für den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2027 vor. Mit der Feuerwehrbedarfsplanung soll die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in personellen, organisatorischen und ausstattungstechnischen Belangen sichergestellt werden.
Die durchgeführte Risikoanalyse zeige nach Aussage des Fachreferenten, dass die Feuerwehr der Gemeinde Dunningen mit überwiegend für die Größe und Struktur der Gemeinde üblichen Risiken konfrontiert sei. Neben den entsprechend der dörflich geprägten Struktur vorhandenen Standardrisiken ergebe sich durch die vorhandenen Gewerbebetriebe mit Gefahrstoffen, die Bundesstraße B462 und die kritische Situation der Löschwasserversorgung in Teilen von Lackendorf und außenliegenden Gebäuden und Objekten sowie in Gewerbegebieten ein erhöhtes Risikopotenzial. Das Risiko mit gefährlichen Stoffen und Gütern im Einsatz konfrontiert zu werden sei aufgrund der Straßen- und Verkehrssituation und den angesiedelten Betrieben ebenfalls gegeben. Durch die Stationierung der beiden Fahrzeuge des Bundes in der Abteilung Seedorf habe sich die Feuerwehr auf überörtliche und ggf. länger andauernde Einsätze im gesamten Bundesgebiet und im benachbarten Ausland vorzubereiten. Perspektivisch sei aufgrund der zunehmenden Wohnbebauung als auch der aktiven Ansiedlung von Handwerk und Gewerbe keine Risikominimierung erkennbar. Die Feuerwehr sei entsprechend angemessen ausgerüstet, so dass in der Laufzeit der Feuerwehrbedarfsplanung lediglich adäquate Nachbeschaffungen wie das TSF der Abteilung Seedorf oder das LF 8/6 der Abteilung Lackendorf erforderlich seien. Aufgrund entsprechender Synergieeffekte sollte eine gemeinsame Beschaffung dabei priorisiert werden. Darüber hinaus seien die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens sowie eines Kommandowagens wünschenswert.
Nach den Worten des Referenten bestehe bei den Feuerwehrhäusern der Abteilungen Dunningen und Seedorf aufgrund des eingeschränkten Platzangebotes in Verbindung mit Arbeitsschutz und Unfallverhütung konkreter Handlungsbedarf. Während in Seedorf ein ausreichender Stand durch Umbaumaßnahmen im Bestand erreicht werden könne, sei in Dunningen die Erweiterung des Bestandsgebäudes notwendig. Um ein Haftungsrisiko im Rahmen der Organisationsverantwortung vermeiden zu können solle hierbei umgehend die Maßnahmenplanung angegangen werden. Die Ertüchtigung der beiden Feuerwehrhäuser stelle daher den Schwerpunkt im Planungszeitraum dar. Unter Berücksichtigung einer Eintreffzeit von zehn Minuten werde von einer Zusammenlegung der Feuerwehr Dunningen an einen zentralen Standort abgeraten.
Was die Personalsituation anbelange zeige sich, dass die Personalstärke im Vergleich zu den notwendigen Einsatzfunktionen zur Besetzung der Fahrzeuge in allen Abteilungen vergleichsweise gering sei. Verschärfend wirke sich bei einer Analyse der Altersstruktur aus, dass mit den derzeit vorhandenen Einsatzkräften unter 35 Jahren der Ist-Stand des Personals bei weitem nicht erhalten werden könne. Die Feuerwehr der Gemeinde Dunningen habe daher dringend die bestehenden Defizite durch strukturierte Personalqualifikationsmaßnahmen aus den Reihen des vorhandenen Personals zu beheben. Zur Erhöhung der generellen Personalverfügbarkeit seien gezielte Maßnahmen zur Personalgewinnung notwendig und es dürfe zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit im Gemeindegebiet zu keiner Verringerung der Personalverfügbarkeit kommen.
Insgesamt wurde der Gemeinde eine gut aufgestellte Feuerwehr attestiert, bei der es viele Stärken und wenige Schwächen geben. Bürgermeister Schumacher schloss sich dem Lob für die Feuerwehr an.
Nach erfolgter Diskussion wurde der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Dunningen für die Jahre 2022 bis 2027 vom Gemeinderat sowie Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig beschlossen.
Eventuelle Einführung einer Bauplatzvergaberichtlinie
Im Zuge seiner Bachelorarbeit stellte Herr Raphael Erath seine Ausarbeitung zu den Bauplatzvergaberichtlinien vor. Nach dessen Ausführungen sei für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen in der Vergangenheit das Windhundprinzip angewandt worden, so dass der zuerst Anfragende ein Vorrecht auf Erwerb des Bauplatzes gehabt hätte. Um auch in Zukunft rechtssicher Bauplätze vergeben zu können, wäre eine Bauplatzvergaberichtlinie durch den Gemeinderat zu beschließen. Eine solche Vergaberichtlinie definiere das Vergabeverfahren und die Vergabekriterien.
Ein festgelegtes Vergabeverfahren diene dazu, den Vergabeprozess möglichst transparent, nachvollziehbar und rechtssicher zu gestalten. Dadurch würden die Ansprechpartner, Abläufe, Zuständigkeiten und formalen Anforderungen definiert, so dass jedem Interessenten das Verfahren und der Ablauf ersichtlich und die Gemeinde im Streitfall auf der rechtlich sicheren Seite sei. Neben dem Verfahren seien in einer Vergaberichtlinie auch die Kriterien für die Vergabe festgelegt, wobei hierfür Kriterien wie das Windhundprinzip, das Losverfahren sowie ein Punktesystem denkbar seien. Danach wurden die Vergabekriterien im Einzelnen mit ihren Vor- und Nachteilen sowie den rechtlichen Problemen vorgestellt.
Beim Windhundprinzip gelte der Prioritätsgrundsatz. Wer sich zuerst melde, erhalte zuerst das Recht, einen Bauplatz zu erwerben. Die Vergabe von Bauplätzen werde ortsüblich bekannt gegeben. Ab diesem Tag könnten sich Interessenten melden und sich in eine Liste eintragen lassen. Diese Liste werde dann nach der Eingangsreihenfolge abgearbeitet und so die Bauplätze vergeben. Das rechtliche Problem bestehe am Nachweis der Interessensbekundung.
Beim Losverfahren erfolge ebenfalls eine ortsübliche Bekanntgabe der Vergabe von Bauplätzen, so dass sich ab diesem Tag Interessenten melden könnten, um sich in eine Liste bis zu einem bestimmten Stichtag eintragen zu lassen. Nach Ablauf des Stichtages würde durch ein geeignetes Auslosungsverfahren die Reihenfolge gezogen in der die Interessenten zum Zuge kommen sollen. Rechtliche Probleme bestünden darin, dass das Losverfahren tatsächlich dem Zufall unterliegen müsse und nicht beeinflussbar sein dürfe.
Das komplexeste Verfahren stelle das Punktesystem dar, da hier ein Punktekatalog aufgestellt werde, wonach jeder Interessent eine bestimmte Punktzahl erhalte und sich im Vergleich zu anderen Interessenten daraus die Rangfolge zur Vergabe der Bauplätze ergebe. Auch hier werde die Vergabe ortsüblich bekannt gegeben und ab diesem Tag könnten Interessenten ihre Unterlagen für die Bewerbung einreichen. Zu einem bestimmten Stichtag werde dann anhand der Punkte eine Rangliste erstellt, nach der die Bewerber zum Zug kämen. Rechtlich seien Punktesysteme zwar zulässig und die Gemeinde besitze bei der Aufstellung einen gewissen Spielraum, dieser werde jedoch durch geltendes Recht, insbesondere EU-Recht, eingeschränkt. Ob die Möglichkeit einer Vergabe von nicht subventionierten Bauplätzen mit einem Punktesystem bestehe, welches ortsbezogene Kriterien berücksichtige, sei juristisch strittig. Die europäische Rechtsprechung lasse Schlüsse in beide Richtungen zu. Punktesysteme dürften nicht willkürlich sein, ihre Kriterien müssten sachlich begründet und rechtfertigbar sein sowie im Allgemeininteresse liegen. Grundsätzlich sei bei der Festlegung der Punktekriterien darauf zu achten, dass die maximal erreichbare Punktzahl bei den ortsbezogenen Kriterien wie Hauptwohnsitz oder Erwerbstätigkeit im Verhältnis zu den sozialbezogenen Kriterien wie Familienstand, Kinderanzahl oder ehrenamtliche Tätigkeit in einem ausgewogenen Verhältnis stehe.
Ziel sei nunmehr, eine erste Diskussion zur Bauplatzvergaberichtlinie und deren groben Ausgestaltungsmöglichkeiten zu führen, um dann die Anregungen und Wünsche aus der Mitte des Gemeinderates im Zuge einer Bachelorarbeit „Bauplatzvergaberichtlinie“ auf Machbarkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen und im Herbst die Ergebnisse dieser Arbeit vorzustellen. Danach obliege es dem Gemeinderat, ob eine der vorgestellten Bauplatzvergaberichtlinien beschlossen und eingeführt werde. Die Anwendung auf ein bestimmtes Baugebiet erfolge durch einen separaten Gemeinderatsbeschluss jeweils vor der Vergabe der Bauplätze.
Der Sachvortrag wurde vom Gemeinderat und Ortschaftsrat Lackendorf zur Kenntnis genommen und es wurde über die Bauplatzvergaberichtlinien ausführlich diskutiert. Dabei tendierten die Meinungen sowohl zum Windhundprinzip als auch zum Punktesystem während das Losverfahren nicht befürwortet wurde. Einig war man sich darin, für die aktuellen Baugebiete noch wie bisher zu verfahren und erst für künftige Baugebiete entsprechende Überlegungen anzustellen.
Änderung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung
Durch das neu paragraphierte Polizeigesetz ergibt sich für den Erlass einer kommunalen Polizeiverordnung sowie die Bußgeldbewehrung eine geänderte Ermächtigungsgrundlage. In diesem Zusammenhang soll in der geänderten Polizeiverordnung durch eine Ergänzung entsprechend der Neuregelung im Bundesimmissionsschutzgesetz klargestellt werden, dass der von Kinderspielplätzen ausgehende Lärm grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt. Darüber hinaus ist eine Alkoholverbotsregelung im Sinne der bisherigen Regelung von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt worden.
Die Änderung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung wurde vom Ortschaftsrat Lackendorf und dem Gemeinderat einstimmig verabschiedet.
Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022
Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich nach Angaben der Verwaltung auf eine Erhöhung der Elternbeiträge um 2,9% im Kindergartenjahr 2021/2022 verständigt. Diese Erhöhung werde angesichts der noch durch die Pandemie beeinträchtigten Lage unter Berücksichtigung der steigenden Personal- und Sachkosten sowie des organisatorischen Aufwands während der Krise und der allgemeinen Kostensteigerungen als angemessen erachtet. Dabei hielten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeteiligung anzustreben. Dieser liege im Kalenderjahr 2019 bei 15,76% und betrage für das Jahr 2020 nach vorläufigem Rechnungsergebnis 11,01% ohne die pandemiebedingten Zuwendungen des Landes. Um benötigte Mittel aus dem Ausgleichsstock für den Kindergartenneubau auszuschöpfen solle den Empfehlungen der Fachverbände gefolgt werden.
Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Lackendorf stimmten der Kindergartengebührensatzung ohne weitere Beratung einstimmig zu.
Abschluss eines Mietvertrags mit der DFMG Funkturm GmbH zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf dem Grundstück, Flst.-Nr. 981/7, Gewann Mühlhalde, Gemarkung Lackendorf
Nach Angaben von Bürgermeister Schumacher plane die Deutsche Telekom, vertreten durch die DFMG Funkturm GmbH, die Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf dem Grundstück Flst.-Nr. 981/7, Gewann Mühlhalde, Gemarkung Lackendorf. Die Mobilfunkabdeckung im Ortsteil Lackendorf solle hierdurch deutlich verbessert werden und die Infrastruktur so ausgerichtet werden, dass jederzeit die 5G-Technik zum Einsatz kommen könne. Die Telekom verpflichte sich im Rahmen des Baus, diesen auch Mitbewerbern zugänglich zu machen, so dass eine Bündelung auf diesen Standort stattfinde und ein über den Ortsteil verteilter Flickenteppich verschiedener Antennenstandorte verhindert werde.
Bei positiver Beschlussfassung werde die DFMG einen entsprechenden Bauantrag einreichen, welcher wiederum in den kommunalpolitischen Gremien behandelt werden müsse. Es bestehe zwar keine Verpflichtung der Telekom, ein gemeindeeigenes Grundstück zur Verfügung zu stellen, vielmehr wolle die Gemeinde durch das Angebot einen passenden Standort vorschlagen, der sich deutlich im Außenbereich und fern von der Ortslage befinde. Der Telekom stünde es grundsätzlich frei, auf Private zuzugehen. Es müsse jedoch klargestellt werden, dass bei Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften die DFMG einen Rechtsanspruch auf Baugenehmigung habe und es insofern der Verwaltung wichtig sei, vorab steuernd einzugreifen. Anlässlich der Ortschaftsratssitzung am 28.06.2021 wurde das Projekt bereits von einem Vertreter der Telekom vorgestellt.
Nach kurzer Diskussion votierten sowohl der Gemeinderat einstimmig als auch der Ortschaftsrat Lackendorf mit einer Gegenstimme für den Abschluss eines entsprechenden Mietvertrags.
Bekanntgaben
Es erfolgten keine Bekanntgaben.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2021
Baugesuche
Zur Bauvoranfrage, ob die Erweiterung der bestehenden Produktion und einer Lagerhalle für Fahrzeuge in Dunningen, Raiffeisenstraße 3, bauplanungsrechtlich zulässig ist, wurde das Einvernehmen bei einer Gegenstimme erteilt. Zuvor wurde das Projekt dem Gremium vom Planer ausführlich vorgestellt und die erforderlichen Befreiungen erläutert.
Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg, 4. Änderung“ – Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Feststellungs- und Offenlegungsbeschluss
Bürgermeister Schumacher begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold vom Büro RIP, der die Sitzungsvorlage erläuterte.
Der Bebauungsplan für das Plangebiet „Schafwiese – Hummelberg – 1. Änderung und 1. Erweiterung“ sei am 11.12.1989 als Satzung beschlossen worden und stelle seither die gewerbliche Entwicklungsfläche im Teilort Seedorf dar. Dabei sei seinerzeit das Plangebiet in Teilen als „Industriegebiet – eingeschränkt“ und teilweise als „Gewerbegebiet – eingeschränkt“ ausgewiesen worden. Im Bereich des Flurstücks Nr. 1113/1 sei bisher ein Gewerbebetrieb im Sektor Transport, Erdbau und Recycling von Abbruchstoffen tätig gewesen. Beim künftigen Nutzer der Fläche handle es sich um ein Unternehmen, welches Anlagen zum Umschlagen, Zwischenlagern und Behandeln von Altölen, Altemulsionen sowie Frost- und Bremsflüssigkeiten betreibe und somit einen wichtigen Beitrag zur ordnungsgemäßen Entsorgung dieser Stoffe leiste.
Da das geplante Vorhaben insbesondere auf der im bisherigen Bebauungsplan „Schafwiese – Hummelberg – 1. Änderung und 1.Erweiterung“ als „Gewerbegebiet – eingeschränkt“ ausgewiesenen Fläche aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung nicht zulässig wäre, habe der Investor am 29.06.2020 einen Antrag nach § 12 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schafwiese - Hummelberg“ gestellt, dem der Gemeinderat am 06.07.2020 zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schafwiese – Hummelberg – 3. Änderung“ gefasst habe. Im Laufe der frühzeitigen Behördenanhörung hätten sowohl das Landratsamt Rottweil als auch das RP Freiburg angeregt, dass der Bebauungsplan umbenannt werden sollte, da es ansonsten zu Verwechslungen mit bereits bestehenden Bebauungsplänen kommen könnte. Aus diesem Grund sei die Namensgebung auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schafwiese – Hummelberg – 4. Änderung“ umgeändert worden.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin nach erfolgter Beratung, über die im Zuge der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu entscheiden, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schafwiese-Hummelberg-4. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften festzustellen und diesen Bebauungsplan öffentlich auszulegen sowie die Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Das Vorhaben soll in einer der nächsten Sitzungen vom Bauherrn nach Möglichkeit nochmals erläutert werden.
Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Abschluss von Ingenieurverträgen
Wie die Verwaltung berichtete, seien die Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen für den Neubau des Kindergartens in Seedorf bereits vergeben worden. Im weiteren Verlauf müssten nun die ersten Fachingenieure beauftragt werden, damit in die eigentliche Planung eingestiegen werden könne. Insgesamt sei mit ca. 30 % Nebenkosten bei dieser Maßnahme zu rechnen. Im Haushalt 2021 seien 500.000 € für Planungskosten und in den Folgejahren insgesamt 8 Mio. Euro für den Bau eingestellt.
Die Ausschreibungen hätten jeweils die folgenden wirtschaftlichsten Angebote ergeben (jeweils vorläufige Ingenieurkosten einschließlich Nebenkosten):
- Tragwerksplanung: Büro Bosch & Gruber, Schramberg, mit ca. 139.000 Euro brutto
- Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär): Büro Hausconsult, Simmersfeld und Büro Westhauser, Tuttlingen, beide preisgleich, mit ca. 154.000 Euro brutto (Vorschlag Verwaltung: Büro Hausconsult, Simmersfeld aufgrund bisheriger Erfahrungen)
- Technische Ausrüstung (Elektro, Beleuchtung, Fernmeldetechnik und IT): Büro Schnell, Tuttlingen, mit ca. 92.000 Euro brutto
- Bauphysik: Büro ebök, Tübingen mit ca. 32.000 Euro brutto
- Brandschutz: Büro Sinfiro, Balingen, mit ca. 19.000 Euro brutto
Die Vergabe der jeweiligen Ingenieurverträge wurde ohne weitere Beratung einstimmig beschlossen.
Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2021/2022
Bei der Sammelbestellung von Schulbüchern nach dem Buchpreisbindungsgesetz gelten für alle Buchhändler feste Rabattsätze in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen. Angesichts der Buchpreisbindung wurde daher auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und einstimmig beschlossen, der Fima Papier-Rapp, Dunningen, den Auftrag für die Lieferung der Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022 für die Eschachschule Dunningen sowie die Grundschulen Seedorf und Eschbronn zum Preis von 33.500 Euro (Rabattsatz 13%) zu erteilen.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Es erfolgten keine Bekanntgaben.
Anfragen
Es erfolgten keine Anfragen.
Verabschiedung von Frau Doris Frick
In der Gemeinderatssitzung wurde die seit fast 25 Jahren als Raumpflegerin im Bereich der Turn- und Festhalle und der Eschachschule in Dunningen tätige Frau Doris Frick in ihren wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
In seiner Laudatio würdigte Bürgermeister Schumacher die Verdienste von Frau Frick, die stets zuverlässig und bereit gewesen sei zu helfen, egal ob nach Fasnetsveranstaltungen, Discos oder dem gemeinsamen Arbeiten mit Flüchtlingen im Rahmen der Integration.
Bürgermeister Schumacher wünschte Frau Frick für ihren Ruhestand alles Gute, viel Gesundheit und Gottes Segen und überreichte ihr einen Blumenstrauß sowie einen Gutschein.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.07.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.06.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.05.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.04.2021
Bericht aus der Sitzung des Umwelt-und Technikausschuses am 14.04.2021
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.03.2021
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2021
Bericht aus dem Sitzung des Gemeinderats vom 25.01.2021
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14.12.2020
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und Ortschaftsrats Lackendorf vom 16.11.2020
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.10.2020
1. Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu den Anmeldezahlen für die Gemeinschaftsschule, der Unterstützung von Frau Kultusministerin Eisenmann anlässlich ihres Besuch in der Grundschule Dunningen in Seedorf, zur Friedhofskonzeption und der Entfernung von Bäumen auf dem Friedhof in Seedorf sowie zu einer Spende für eine Grabstätte.
2. Forstlicher Betriebsplan 2021
Zur Beratung des Forstlichen Betriebsplans 2021 konnte Bürgermeister Schumacher den Forstamtsleiter, Herr Kapahnke sowie Herr Revierleiter Unglaube begrüßen.
Der Forstamtsleiter schilderte zunächst die forstbetriebliche Situation 2020 und die Sachlage beim Holzeinschlag der Gemeinde Dunningen. Durch die insbesondere in den Monaten April, Juli und September warme und trockene Witterung habe sich der Borkenkäfer massiv vermehrt und es seien sowohl Käferschäden an der Fichte als auch Trocken- und Käferschäden an der Tanne entstanden. Europaweit habe sich dabei ein Anfall von Kalamitätsholz mit einem Überangebot an Rundholz ergeben. Durch die Stürme im Februar und die Corona-Krise hätten sich extreme Markstörungen ergeben.
Der Holzeinschlag in der Gemeinde Dunningen belief sich 2020 auf 487 Fm planmäßige Nutzung und 9.766 Fm zufällige, also durch Insekten, Dürre oder Sturm verursachte, Nutzung. Die zufällige Nutzung sei dabei im vergangenen Jahr durch die entsprechenden Witterungsverhältnisse stark angestiegen. Das Betriebsergebnis 2020 falle negativ aus und sei gekennzeichnet durch eine kritische Waldschutzsituation und einen äußerst schwierigen Holzmarkt, so dass das Preisniveau durch Schadholzanfall stark gedrückt und das Betriebsergebnis nicht erreicht werde.
Herr Kapahnke führte anschließend zum forstlichen Betriebsplan 2021 aus, dass weiterhin eine kritische Waldschutzsituation erwartet werde, wobei Nadelstammholz, Palette sowie Industriepapierholz nur eingeschränkt zu vermarkten sein dürften. Für den Holzeinschlag 2021 werde für rund 12.500 Fm ein Durchschnittspreis von rund 45 € erwartet. Daraufhin wurden Einzelpositionen des Plans erläutert
Bei den Forstkultur- und Pflegemaßnahmen seien der Anbau von 1.000 Tannen, 400 Douglasien und verschiedener Laubbaumarten bei Aufwendungen einschließlich der Kultursicherung in Höhe von 34.500 € geplant. Für die Jungbestandspflege seien 82.000 € vorgesehen. Für die Wildschadensverhütung seien 28.000 €, die Borkenkäferbekämpfung 15.000 € und die Wegeunterhaltung 44.400 € veranschlagt. Stelle man die Einnahmen den Ausgaben gegenüber sie von einem Ergebnis von – 127.800 € auszugehen.
Danach berichtete Revierleiter Unglaube über den Vollzug des noch laufenden Jahres und erläuterte die Planung für das kommende Jahr. Auch nach den Worten des Revierleiters sei das Jahr 2020 von schwierigen Bedingungen gekennzeichnet gewesen. So hätten Faktoren wie Trockenheit, Borkenkäfer, Sturmholz, Corona-Pandemie und der damit einhergehende Preisverfall der Forstwirtschaft erhebliche Probleme bereitet. Darüber hinaus habe es Komplikationen beim Nassholzlagerplatz durch eine defekte Pumpe und Rohrbrüche gegeben. Der Revierleiter wusste jedoch auch Erfreuliches zu berichten. So beteilige sich die Gemeinde an der vom Gemeindetag Baden-Württemberg im Zeichen des Klimaschutzes initiierten Aktion „1000 Bäume für 1000 Kommunen“ und bepflanze im Gewann Unterer Heckenwald ein Teilstück einer ehemaligen Wiese. Auch sei ein neuer Waldarbeiterwagen angeschafft worden. Im kommenden Jahr seien insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Jungbestandspflege, Ästungen und Verbissschutz vorgesehen.
Anschließend wurde der forstliche Betriebsplan 2021 einstimmig vom Gremium verabschiedet.
3. Kanalsanierung in Dunningen im Zuge der EKVO
Im Zuge der Umsetzung des beschlossenen Sanierungskonzeptes mit der sofortigen Sanierungsmaßnahme von Kanalhaltungen in der sogenannten Schadensklasse 5 wurden die geschlossenen Kanalsanierungen in der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2020 bereits vergeben. Nunmehr stünden nach Angaben des Fachingenieurs, Herrn Christ vom Büro BIT, noch punktuelle, offene Erneuerungen einzelner massiver Schäden an, die beschränkt ausgeschrieben worden seien.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin die Vergabe an die Firma Loga aus Dunningen als wirtschaftlichste Anbieterin mit einem Angebotspreis von 66.303,27 € brutto.
Die Arbeiten an der Einsteinstraße, im Humboldtweg und der Hebelstraße sollen spätestens im November durchgeführt werden.
4. Vorstellung der Medienentwicklungspläne der Eschachschule Dunningen sowie der Grundschule Dunningen in Seedorf
Die Rektorin der Eschachschule Dunningen, Frau Hirt, der Konrektor, Herr Munding und der Rektor der Grundschule Dunningen in Seedorf, Herr Streule, gaben dem Gremium jeweils in einem informativen Vortrag eine detaillierten Einblick in die Medienentwicklungspläne der Schulen.
Zu den Rahmenbedingungen führte die Verwaltung aus, dass im Rahmen des DigitalPakts Schule Finanzmittel in Höhe von bundesweit 5 Milliarden € zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Schulen bereitgestellt worden seien. Auf das Land Baden-Württemberg entfielen dabei rund 650 Millionen €, wovon 90 Prozent, also rund 585 Millionen € für Investitionen an Schulen vorgesehen seien. Für Dunningen ergebe sich dabei ein DigitalPakt Budget in Höhe von insgesamt 272.000 €, wovon die Eschachschule rund 203.000 € und die Grundschule in Seedorf rund 69.000 € erhalte. Der Eigenanteil des Schulträgers an den förderfähigen Kosten belaufe sich dabei auf mindestens 20%. Zu den Antragsvoraussetzungen zähle dabei insbesondere ein sogenannter Medienentwicklungsplan, der eine Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für Lehrkräfte beinhalten müsse. Die Mittel seien bis 30.04.2022 abrufbar. Beim im Zuge der Corona-Pandemie aufgelegten Sofortausstattungsprogramm konnten darüber hinaus voll förderfähige, mobile Endgeräte in Höhe von 59.000 € angeschafft werden.
Für die Grundschule in Seedorf führte Herr Streule aus, dass entsprechende Ziele und Maßnahmen für den bereits im Bildungsplan geforderten Medienentwicklungsplan nach erfolgter Ist-Analyse zum Medieneinsatz und der Medienbildung im Unterricht definiert worden seien. So seien beispielsweise Fortbildungskonzepte entwickelt und die für eine erfolgreiche Unterrichtsentwicklung notwendige digitale Ausstattung erhoben worden. Als infrastrukturelle Ziele werden beispielsweise das WLAN im gesamten Schulgebäude, WLAN-Drucker sowie iPads, Mac-Books, digitale Mikrofone, entsprechende Softwarelösungen sowie die Umstellung des Servers auf eine Landeslösung gesehen. Auch seien Fördergelder für Endgeräte für das Lehrpersonal durch das Kultusministerium in Aussicht gestellt worden. So könne ein zeitgemäßer und moderner Grundschulunterricht erreicht werden. Wie Bürgermeister Schumacher anmerkte, sei ein Support für die Endgeräte durch das Kreismedienzentrum angedacht.
Nach Angaben von Frau Hirt müsse ein Medienentwicklungsplan umgesetzt und auch fortgeschrieben werden. Um einen adäquaten Umgang mit digitalen Medien zu erlernen, erfordere es Medienkompetenz, die Grundlage für lebenslanges Lernen und zudem Voraussetzung für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz sei. Neben dem bereits jetzt zur Verfügung stehenden WLAN-Netz in allen Schulgebäuden, 3 PC-Räumen, der Ausstattung sämtlicher Lehrkräfte mit iPads und den bereits vorhandenen PCs soll mit 32 iPads mit dazugehörigem Aufbewahrungs- und Ladekoffer für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 8 nach den Worten von Konrektor Munding ein weiterer Schritt in die Individualisierung und Technisierung gemacht werden. Die EDV-Anbindung zwischen den einzelnen Gebäuden erfolge bereits mit Glasfaser, so dass eine schnelle und sichere Datenverbindung gewährleistet sei. Vielfältige Weiterbildungs- und Planungsveranstaltungen sollen dabei die Gesamtkonzeption abrunden.
Der Gemeinderat nahm die Sachvorträge zur Kenntnis.
Hinweis: Der Tagesordnungspunkt 5 (Erneuerung der Heizzentrale in Dunningen, Ermächtigung zur Aufnahme eines Darlehens) wurde abgesetzt, da keine Darlehensaufnahme erforderlich ist.
5. Gewährung einmaliger Zuwendungen an die Musikschule Dunningen, die Jugendkunstschule und das Dunninger Forum
Wie Bürgermeister Schumacher erläuterte, sollen die im Rahmen der Corona-Soforthilfen vom Land Baden-Württemberg für die Gemeinde Dunningen bedachten pauschalen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 86.000 € neben der Kompensation der Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen für den Besuch der Kindergärten und der Schulkinderbetreuung auch explizit Musikschulen, Volkshochschulen und vergleichbaren Einrichtungen zu Gute kommen. Die Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen im Kindergarten- und Schulkinderbereich betragen dabei abzüglich der beschlossenen Beitragssätze 78.494,70 €.
Auf entsprechende Nachfrage im Gremium wurde nochmals verdeutlicht, dass die Zuwendungen des Soforthilfeprogramms explizit für die dort genannten Einrichtungen bestimmt seien. Mit 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen wurden Zuwendungen an die Musikschule Dunningen in Höhe von 31.453,83 €, die Jugendkunstschule „Kreisel“ in Höhe von 1.260 € und das Dunninger Forum in Höhe von 4.050,72 € beschlossen und den außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.
6. Annahme von Spenden
Geldspenden in Höhe von insgesamt 500,00 € für den Kindergarten Seedorf und 2.632,85 € für Spielplätze und Ruhebänke wurden angenommen.
7. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Verkauf eines Bauplatzes
In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde der Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung 1. Änderung“ beschlossen.
Winterdienst in Lackendorf
Der Winterdienst in Lackendorf konnte an einen Anbieter aus Eschbronn vergeben werden.
Sanierungsgebiet „Alte B 462“ in Dunningen
Das Sanierungsgebiet „Alte B 462“ in Dunningen soll bis ins Jahr 2025 fortgeführt werden.
Corona-Pandemie
Die neue Corona-Verordnung mit weiteren Einschränkungen gilt seit 19.10.2020. Die Tagungsorte der künftigen Gemeinderatssitzungen sind daher voraussichtlich in der Turn- und Festhalle Dunningen bzw. Seedorf. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte keine persönliche Blutspenderehrung anlässlich der Gemeinderatssitzung erfolgen. Auch kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weder der Weihnachtsmarkt noch der Bürgertreff stattfinden.
Schwerlastverkehr
Der sowohl in Seedorf als auch in Dunningen festgestellte, erhebliche Schwerlastverkehr soll nach Gesprächen mit dem betreffenden Unternehmen durch entsprechende Aushubtransporte verursacht worden sein und demnächst wieder reduziert werden. Dennoch soll eine Verkehrszählung in Seedorf generellen Aufschluss über das dortige Verkehrsaufkommen bringen.
Gewerbesteuer
Die Entwicklung bei den Gewerbesteuereinnahmen liegt aktuell mit 4,6 Mio. € um über 1 Mio. € höher als eingeplant. Auch sei noch mit Kompensationszahlungen des Landes in Höhe von 700.000 € aufgrund der Corona-Pandemie zu rechnen.
8. Anfragen
Anfragen wurden gestellt zu den geplanten Radschutzstreifen, zur Konzeption eines öffentlichen WLAN-Netzes sowie der Grüngutannahmestelle in Seedorf.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2020
1. Einwohnerfragestunde
Eine Anfrage wurde gestellt zum Bebauungsplanverfahren „Brunnenäcker II“.2. Baugesuche
Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:- Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplatz in Dunningen, Oberer Friedhofweg 13
- Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Rückbau des Wintergartens in Dunningen-Seedorf, Freudenstädter Straße 73
- Anbau von zwei Dachgauben in Dunningen, Bühlweg 17
- Neubau von Stellplätzen, Zufahrten und Abstellflächen in Dunningen, Steinbeisstraße 1
- Umbau Wohn- und Geschäftsgebäude zu Wohnhaus sowie Abbruch Wohnhaus und Neubau einer Doppelgarage in Dunningen-Seedorf, Bösinger Straße 17 und 21
3. Bebauungsplan „Stockäcker-Bösinger Weg III“
Bürgermeister Schumacher begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold vom Büro RIP, der die Beratungsvorlage erläuterte. Nach den Ausführungen des Fachingenieurs sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Stockäcker-Bösinger Weg III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB weitere Wohnbauflächen in Lackendorf geschaffen werden. Dabei sei eine Erweiterungsfläche von ca. 2,7 ha mit 27 neuen Wohnbaugrundstücken vorgesehen. Die Fläche „Stockäcker-Bösinger Weg III“ sei im Flächennutzungsplan teilweise als „Wohngebietsfläche“ (westlicher Teil) und als „Fläche für Landwirtschaft“ (östlicher Teil) enthalten. Im Süden grenze die Fläche an ein „Wohngebiet“, so dass die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB diesbezüglich eingehalten seien. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 09.12.2019 gefasst. Der Fachingenieur ging in seinen Ausführungen nochmals auf die Detailplanung wie die geplante Retentionsfläche ein und fasste die durchgeführten Änderungen seit der Planaufstellung zusammen.Nach erfolgter Beratung und dem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Lackendorf fasste der Gemeinderat nach kurzer Beratung einstimmig die Beschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften „Stockäcker – Bösinger Weg III“ vom 09.12.2019/28.09.2020 im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB festzustellen und die öffentliche Auslegung sowie die Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften nach §§ 3 Abs. 2 BauGB, 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 13b und 13a Abs.2 und 3 BauGB durchzuführen.
4. Radschutzstreifen in allen Ortsteilen
In der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2019 wurden die Radschutzstreifen für die Ortsdurchfahrten in allen Ortsteilen beschlossen. Dabei sollen nach den Ausführungen des Fachingenieurs, Herrn Christ vom Büro BIT unter Bezugnahme auf die entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung in Dunningen Schutzstreifen in der Schramberger Straße ortseinwärts, in der Rotweiler Straße ortsauswärts, in Seedorf in der Freudenstädter Straße und Waldmössinger Straße, jeweils ortsauswärts, und in Lackendorf in der Dunninger Straße ortsauswärts eingerichtet werden. Aus verkehrspolizeilicher Sicht werde eine Breite von 1,80 m vorgeschlagen, um beispielsweise auch Fahrrädern mit Anhängern das Befahren zu ermöglichen. Darüber hinaus werde die Anbringung von Radschutzstreifen in Dunningen, in der Seedorfer Straße ortsauswärts und in der Locherhofer Straße ortseinwärts empfohlen.Der Gemeinderat zeigte sich mit der Breite von 1,80 m grundsätzlich nicht einverstanden und verwies auf die auch andernorts gängige Mindestbreite von 1,25 m, zumal eine Rechtsgrundlage für die Ausweisung der Radschutzstreifen in der vorgeschlagenen Breite fehle. Darüber hinaus bliebe dann auch die Möglichkeit zur Ausführung beidseitiger Radschutzstreifen verwehrt. Aus diesem Grund wurde einstimmig beschlossen, zunächst keinen Vergabebeschluss zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, mit der Straßenverkehrsbehörde zur nochmaligen Prüfung der notwendigen Breite der Radschutzstreifen Kontakt aufzunehmen.
5. Einführung eines Ratsinformationssystems
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Vertriebsleiter der Fa. comundus regisafe GmbH, Herrn Feser begrüßen. Nachdem die technischen Voraussetzungen demnächst abgeschlossen sind kann die Einführung eines Ratsinformationssystems ab 01.01.2021 realisiert werden. Dies mache nach den Ausführungen des Fachreferenten aufgrund der erhöhten Regelungsdichte und den damit verbundenen, geänderten und umfangreicheren Kommunikationsaufgaben auch Sinn. Neben dem eigentlichen Ratsinformationssystem und einer App sorge die Online-Portal-Anbindung für eine zeitgemäße und effiziente Aufgabenerfüllung. Sowohl für die Gremien, die Verwaltung als auch die Öffentlichkeit ergäben sich entscheidende Vorteile. Sitzungstermine, Tagesordnungen, Beratungsvorlagen und Beschlüsse seien online abrufbar, so dass ein Mehr an Transparenz und Bürgernähe gewährleistet werde. Darüber hinaus würden Papier- und Druckkosten entfallen und der Umweltaspekt berücksichtigt.Zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen wurde aufgrund des sich bereits innerhalb der Verwaltung verwendeten Dokumentenmanagementsystems der Fa. comundus regisafe GmbH vorgeschlagen, den Auftrag an diesen Anbieter zum Angebotspreis von ca. 10.000 € bei monatlichen Softwarepflegekosten von ca. 190 € zu erteilen. Für die Gremiumsmitglieder sollen dabei mobile Geräte (Tablets) je nach individuellem Wunsch geleast werden. Alternativ könne das eigene Tablet gegen eine finanzielle Entschädigung genutzt werden.
Diesem Beschlussvorschlag stimmte der Gemeinderat nach kurzer Beratung bei vorheriger Anhörung und Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Lackendorf einstimmig zu.
6. Kanalsanierung in Dunningen im Zuge der EKVO
Nach Angaben des Fachbüros BIT, Herrn Christ, stehe im Zuge der Umsetzung des beschlossenen Sanierungskonzeptes nunmehr die geschlossene Sanierung von Kanalhaltungen in der mit Sofortmaßnahmen belegten Schadensklasse 5 an, wodurch in diesem Jahr noch ein Viertel der entsprechend klassifizierten Haltungen saniert werden könnten. Die Maßnahmen sollen sich dabei auf mehrere Straßenzüge im Kernort Dunningen verteilen.Die beschränkte Ausschreibung für die geschlossene Kanalsanierung mit Inliner-Schlauchsanierung und Fräsroboterarbeiten habe als wirtschaftlichste Bieterin die Fa. Diringer & Scheidel aus Mannheim mit einem Angebotspreis von 81.999,82 € brutto ergeben und wurde vom Gemeinderat ohne weitere Beratung einstimmig beschlossen.
7. Übertragung von Haushaltsmitteln des Ergebnis- und Finanzplans 2019 (Ermächtigungsübertragungen)
Aufgrund entsprechender haushaltsrechtlicher Vorgaben können nicht ausgeschöpfte Haushaltsansätze ohne nochmalige Veranschlagung auf das kommende Haushaltsjahr übertragen werden. Im Unterschied zum früheren kameralen System seien, so die Verwaltung, im neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen die Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in dem Jahr auszuweisen und zu finanzieren, in dem der Aufwand bzw. die Auszahlung tatsächlich anfalle. Daher werde die Übertragung verschiedener Ansätze vom Ergebnis- und Finanzplan 2019 in das Haushaltsjahr 2020 vorgeschlagen.Nachdem der Ortschaftsrat Lackendorf in der Sitzung vom 21.09.2020 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört wurde und sich einstimmig für den Beschlussvorschlag aussprach, entschied auch der Gemeinderat einstimmig, die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnis- und Finanzplan 2019 in das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 150.400,00 € und die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen aus dem Finanzhaushalt 2019 in das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 1.364.800,00 € übertragen zu lassen.
8. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes bei kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde
Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes habe nach den Ausführungen der Verwaltung insbesondere bei der Abwassergebühr Auswirkung auf die Gebührenhöhe bei den kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde und betrage seit 01.01.2017 4,00 %. Rechtlich werde lediglich eine angemessene Verzinsung gefordert, wobei nach der Rechtsprechung als Obergrenze die tatsächliche Verzinsung des in der Regel fremdfinanzierten Anlagevermögens maßgebend sei mit einem meist langfristig fest vereinbarten Fremdzinssatz. Dieser gewichtete Fremdzinssatz betrage über einen zehnjährigen Betrachtungszeitraum bei der Gemeinde Dunningen 3,39 %. Der aktuelle Kreisdurchschnitt liege bei 3,53 %.Auf Antrag aus der Mitte des Ortschaftsrats Lackendorf erfolgte ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss, den kalkulatorischen Zinssatz auf 3,25 % festzusetzen. Diesem Votum folgte auch der Gemeinderat einstimmig, so dass der kalkulatorische Zinssatz für kostenrechnende Einrichtungen ab 01.01.2021 auf 3,25 festgesetzt wird.
9. Annahme von Spenden
Geldspenden in Höhe von insgesamt 550,00 € für den Kindergarten Seedorf, 1.000,00 € für die Grundschule Seedorf, 3.265,36 € für die Grabstätte Birk und 205,00 € für das Jahrbuch „Brücke“ wurden ebenso angenommen wie Sachspenden in Höhe von 294,16 € für den Bauwagen der Grundschule Seedorf und 410,54 € für den Waldarbeiterwagen und die Reparatur eines Feldkreuzes.10. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Eilentscheidung BauanträgeWährend der Sommerpause wurden Eilentscheidungen des Bürgermeisters zu folgenden Bauanträgen getroffen.
- Abbruch Wohnhaus, Schuppen, zwei Scheunen und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Dunningen-Seedorf, Heiligenbronner Straße 35
- Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle und Neubau eines Viehstallgebäudes mit Dunglege in Dunningen-Seedorf, Gewann Hurnaußen, Flst.-Nr. 5255 und 5256
- Neubau eines Doppelhauses mit Garage und Carport in Dunningen-Seedorf, Fliederweg 12 und 12/1
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Dunningen-Seedorf, Fliederweg 7
- Neubau einer Gewerbehalle mit Büro und Betriebswohnung in Dunningen, Max-Planck-Weg 4
Die kommende Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses findet am Mittwoch, 14.10.2020 um 17.00 Uhr statt.
11. Anfragen
Anfragen wurden gestellt zum zunehmenden Schwerlastverkehr in Seedorf und dadurch auch beschädigte Randsteine im Bereich der Bushaltestelle beim Kreisverkehr in Seedorf, zum Schuppengebiet Wullenstein, zur Freihaltung des Regenüberlaufbeckens beim Fliederweg von Wildwuchs und der Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Netzes, auch in der Turn- und Festhalle. Hierzu werde nach Angaben der Verwaltung noch eine Konzeption mit Kostenaufstellung folgen. Darüber hinaus wurde über eine Anfrage zur Errichtung von Wohnmobilstellplätzen diskutiert und diese zunächst zurückgestellt. Schließlich wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass der Weihnachtsmarkt in Dunningen aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Verordnung dieses Jahr ausfallen müsse.Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.07.2020
1. Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu den Kanalsanierungen in Dunningen und der Lagerung von Baumaterialien im Wohngebiet Steineleh.
2. Neubau eines Kindergartens in Seedorf
Nach den Ausführungen der Verwaltung habe der Gemeinderat in der Sitzung vom 10.07.2017 vorbehaltlich der Finanzierbarkeit den Grundsatzbeschluss gefasst, einen Kindergartenneubau auf dem Flurstück 100 in Seedorf zu erstellen. Da die Vergabesumme für Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwertes liege, müsse ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden womit das Büro FPZ, Zeese Stadtplanung+Architektur aus Stuttgart beauftragt worden sei. Zur Ausführung komme ein nicht offener Realisierungswettbewerb, dem ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet sei, um neben den bereits gesetzten Büros die Teilnehmer für den Wettbewerb zu ermitteln. Dabei könne die Gemeinde Dunningen als Ausloberin die Teilnehmerzahl begrenzen und die gewünschte Kompetenz und Qualität als Teilnahmekriterien vorgeben.
Daraufhin übergab Bürgermeister Schumacher das Wort an die anwesende Mitarbeiterin des Büros FPZ, Frau Uster, die zunächst auf die Auslobungsbedingungen einging. Demzufolge seien insgesamt 6 Büros, die die gestellten Voraussetzungen erfüllen, bereits zur Teilnahme am Wettbewerb gesetzt und dabei auch örtliche Architekten berücksichtigt worden. Die weiteren Teilnehmer sollen in einem Bewerbungs- und Losverfahren ausgewählt werden. Dabei gelte es, den zunächst für 6 Gruppen geplanten Neubau unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Kindergartenbedarfsplanung mit einem innerhalb der kommenden Jahre prognostizierten, erhöhten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auf 8 Gruppen zuzüglich einer Gruppe als Erweiterungsmöglichkeit auszurichten. Aufgabe sei, fünf Ü3-Kindergartengruppen und drei U3-Krippengruppen zu schaffen und eine zusätzliche Gruppe gegebenenfalls in einem der beiden Mehrzweckräume einzurichten. Aufgrund der erhöhten Gruppenanzahl und somit auch der erhöhten Kinderanzahl werde das Grundstück maximal ausgenutzt und die Gruppenräume sollen alle gleich groß für größtmögliche Flexibilität der Raumnutzung ausgelegt werden. Für den Wettbewerb seien aus der vorläufigen Kostenschätzung mit 7,77 Mio. die Preisgelder ermittelt worden, die sich für die Honorarsumme der Leistungsphasen 1 und 2 beim Gebäude sowie die Freianlagen auf insgesamt 56.400 € brutto belaufen und bei einer späteren Beauftragung verrechnet werden sollen. Zur Durchführung des Wettbewerbs seien laut Verwaltung im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 200.000 € eingestellt worden.
Der Terminplan sehe die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens ab Herbst 2020 und die Sitzung des Preisgerichts, das mit Architekten als Fachpreisrichter und neben dem Bürgermeister mit Gemeinderäten als Sachpreisrichter besetzt werde, Ende Januar 2021 vor. Die Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat solle im Februar/März 2021 erfolgen, so dass sich mit der Erarbeitung eines Entwurfs, dem Baubeschluss, der Werkplanung und der Ausschreibung weitere Schritte anschließen und die Einweihung des Kinderhauses für Mitte 2023 denkbar sei.
Nachdem im Gemeinderat insbesondere Fragen zur modularen Bauweise, Gruppenaufteilung, Stellplatz- und Zufahrtssituation, Außenbereichsfläche sowie Fernwärme thematisiert wurden, erfolgte der einstimmige Beschluss, dem Auslobungstext des Architektenwettbewerbs zuzustimmen. Anschließend wurden neben dem Bürgermeister jeweils zwei Sachpreisrichter der Gemeinderatsfraktionen benannt.
3. Kanalsanierung in Dunningen im Zuge der EKVO
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christ vom Büro BIT begrüßen. Für den Kernort Dunningen sei nach Angaben des Fachingenieurs im Jahr 2019 auf Basis der Eigenkontrollverordnung ein Kanalsanierungskonzept entwickelt worden, in dem für die insgesamt 36,4 km untersuchten Kanalleitungen die jeweiligen Schadensbilder und die Einteilung in Zustandsklassen von Klasse 0 (kein Handlungsbedarf) bis Klasse 5 (umgehender Handlungsbedarf) dargestellt seien. Dabei bestehe bei 21 % der Haltungen in den Zustandsklassen 4 und 5 kurzfristiger und bei 12 % in den Zustandsklassen 1-3 mittelfristiger Handlungsbedarf, wohingegen ca. 67 % der Kanäle keine Schäden aufwiesen. Die Festlegung der wirtschaftlichsten und technisch sinnvollsten Sanierungsvariante (Reparatur, Inlineschlauchverfahren, Erneuerung) sei dabei bedeutsam.
Als erstes Maßnahmenpaket im Zuge der Umsetzung des Sanierungskonzeptes stehe nun die geschlossene Sanierung von Kanalhaltungen in Schadensklasse 5 an. Dadurch könne noch im Jahr 2020 ein Viertel der sich in dieser Schadensklasse befindlichen Haltungen im Kernort Dunningen saniert werden. Diese Maßnahmen sollen sich nach Angaben der Verwaltung schätzungsweise auf brutto ca. 165.000 € ohne Baunebenkosten belaufen, wobei im Haushalt 2020 einschließlich Ingenieurkosten insgesamt 180.000 € zur Verfügung stünden.
Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme die Ausschreibung im angegebenen Umfang und stimmte dem Abschluss eines entsprechenden Ingenieurvertrags mit den BIT-Ingenieuren zum Angebotspreis von 23.529,86 € brutto zu.
4. Eigenkontrollverordnung Seedorf
Im Zuge der Eigenkontrollverordnung (EKVO) und zur Vorbereitung eines Kanalsanierungskonzeptes seien, so Fachingenieur Christ in seinem Vortrag, in den vergangenen Jahren Kanalbefahrungen im Ortsteil Seedorf durch die ortsansässige Firma Alba durchgeführt und von den BIT Ingenieuren ausgewertet und anschließend ein Sanierungskonzept aufgestellt worden. Vom bestehenden Leitungsnetz im Ortsteil Seedorf mit ca. 17,2 km Misch-, Schmutz- und Regenwasserleitungen seien im Zuge dieser Eigenkontrolle ca. 12,1 km untersucht worden, wobei sich die nicht untersuchten Leitungstrassen in Netzabschnitten mit wissentlich jüngerem Alter der Kanäle wie zum Beispiel in Neubaugebieten befänden. Die Untersuchungen hätten dabei ergeben, dass 38 % der Haltungen den Zustandsklassen 4 und 5 (kurzfristiger Handlungsbedarf) und 12 % den Zustandsklassen 1-3 (mittelfristiger Handlungsbedarf) zuzuordnen seien. Ca. 50 % der Kanäle seien schadensfrei und es bestehe kein Handlungsbedarf. Bei den schadhaften Kanälen müsse jeweils die wirtschaftlichste Sanierungsvariante (Erneuerung, Renovation, Reparatur) geprüft werden.
Nun gelte es einen leistbaren Zeitplan zu entwickeln, da knapp 2,4 Mio € Finanzmittel für die kurzfristig zu sanierenden Schadensbilder in den Zustandsklassen 4 und 5 nicht in wenigen Jahren zur Verfügung stünden. Da im Teilort Seedorf in einigen Bereichen hydraulische Überlastungen des Kanalnetzes vorhanden seien, wären Sanierungsmaßnahmen in enger Abstimmung mit dem Generalentwässerungsplan festzulegen. Aufgrund noch vorhandener Lücken im gesamten Gemeindegebiet soll für die fehlenden Haltungen eine Nachbefahrung und Einmessung stattfinden bei im laufenden Haushaltsjahr noch vorhandenen Mitteln in Höhe von 30.000 €.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht nach kurzer Beratung zur Kenntnis.
5. Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“, Festlegung des Bauplatzpreises
Die Bauplatzkosten setzen sich nach Angaben der Verwaltung aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hierzu zählen Grunderwerb, Grunderwerbsteuer, Kanal-, Klär-, Wasserversorgungs-, Erschließungs- und Kostenerstattungsbetrag sowie sonstige Kosten wie beispielsweise Vermessung, Bebauungsplan, Baugrunduntersuchung oder sonstiger ungedeckter Aufwand.
Durch stetig steigende Anforderungen und die konstante Erhöhung der Baukosten sei der im Jahr 2006 mit 40,00 €/m² kalkulierte Bauplatzpreis für Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord“ nicht mehr kostendeckend. Mit 50,00 €/m² für das Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“ liege eine Kostendeckung vor und man bewege sich trotz der vorgeschlagenen Erhöhung des Bauplatzpreises noch im Marktpreis.
Daher beschloss der Gemeinderat nach kurzer Beratung mit 15 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, die BauGB- und KAG-Beiträge der Baugrundstücke im Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“ abzulösen und den m²-Preis einschließlich der Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge und des Kostenerstattungsbetrags nach § 135 a-c BauGB, jedoch ohne die tatsächlichen Kosten der Hausanschlüsse für Abwasser, Wasser, Erdgas, Strom, Telefon, Kabel und Vermessung auf 50,00 € festzusetzen. Ein Antrag aus der Mitte des Gremiums, den Bauplatzpreis auf 54,00 €/m² festzusetzen, wurde mit 15 Nein-Stimmen und 3 Ja-Stimmen abgelehnt.
6. Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2020/2021
Bei der Sammelbestellung von Schulbüchern nach dem Buchpreisbindungsgesetz gelten für alle Buchhändler feste Rabattsätze in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen. Angesichts der Buchpreisbindung wurde daher auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und einstimmig beschlossen, der Fima Papier-Rapp, Dunningen, den Auftrag für die Lieferung der Schulbücher für das Schuljahr 2020/2021 für die Eschachschule Dunningen sowie die Grundschulen Seedorf und Eschbronn zum Preis von 31.100 € (Rabattsatz 13%) zu erteilen.
7. Anlage von Parkflächen am Sportzentrum Lausbühl
Für die Arbeiten an den Parkflächen am Sportplatz Lausbühl sind 9 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden. Einstimmig votierte das Gremium für die Vergabe an die Fa. A.M. Müller aus Zimmern o. R. als günstigste Bieterin mit einer Angebotssumme von 49.646,84 € und die Überschreitung der im Haushalt 2020 eingestellten Mittel um 9.646,84 €, die sich aus den Auflagen in der Baugenehmigung zur Entwässerung, Bepflanzung und gestiegener Baupreise ergeben. Mit einer Bauzeit von 4 Wochen bei einem Ausführungszeitraum bis Ende Oktober 2020 ist dabei zu rechnen.
8. Neuregelung § 2b UStG; Änderung im Bereich der Unternehmereigenschaft
Die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist im Jahr 2015 grundlegend geändert und ein neuer § 2b UStG eingeführt worden in dem definiert wird, wann juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht als Unternehmer (§ 2 UStG) gelten. Aufgrund der Corona-Krise hat der Bundesrat die bisherige Übergangsregelung zu § 2b UStG bis zum 31.12.2022 verlängert, so dass die Anwendung der Neuregelung des § 2b UStG erst ab dem 01.01.2023 verpflichtend und die bereits gegenüber dem Finanzamt abgegebene Erklärung automatisch entsprechend verlängert wird. Der Gemeinderat stimmte der Anwendung des alten Rechts gem. § 2 Abs. 3 UStG und der entsprechenden Verlängerung der Übergangsfrist einstimmig zu.
9. Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen – Beteiligungsbericht 2019
Der Gemeinderat nahm den Beteiligungsbericht 2019 zur Kenntnis. Die Gemeinde ist nach den Regelungen der Gemeindeordnung verpflichtet, einen Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Beteiligungsbericht dient der Transparenz. Die Gemeinde ist an folgenden privaten Unternehmen beteiligt: Solar Gemeinschaft Seedorf GbR (10.000 €), Kreisbaugenossenschaft Rottweil eG (Geschäftsanteile 767 €) und Volksbank-Schwarzwald-Donau-Neckar e.G. (Genossenschaftsanteil 460 €).
10. Eventueller Rückbau des Sportplatzwehres aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Bürgermeister Schumacher gab hierzu einen kurzen Sachstandsbericht. Bekanntlich habe das Landratsamt einen Kompromissvorschlag dahingehend angeboten, dass die Schütztafeln des Sportplatzwehres im Normalfall oben bleiben und lediglich im Hochwasserfall geschlossen werden. Dies werde von der Verwaltung jedoch aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Da zurzeit vom Land Baden-Württemberg eine neue Hochwassergefahrenkarte bis voraussichtlich 2023 erarbeitet werde, könne das Verfahren zum eventuellen Rückbau des Sportplatzwehres bis dahin ruhen. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
11. Befristete Aufhebung des Harzverbots in der Wehle-Sporthalle
Nach eingehender Beratung votierte das Gremium einstimmig für eine befristete Aufhebung des Harzverbots in der Wehle-Sporthalle. Zuvor hatten Vertreter des TSV Dunningen den Sachstand dargelegt und ein mehrstufiges Konzept für die Aufhebung des Harzverbots präsentiert.
Nachdem die Handballabteilung des TSV Dunningen nunmehr eine Spielgemeinschaft mit der SG Schramberg bilde, habe man die Bitte, das Harzverbot zunächst im Rahmen einer Probephase auszusetzen. Da ein Harzverbot in anderen Hallen nicht üblich sei, soll damit auch Wettbewerbsverzerrungen begegnet werden.
Durch das schlüssige Reinigungskonzept des TSV Dunningen soll es ermöglicht werden, die Nutzung von Haftmitteln für drei Eventspieltage in der Wehle-Halle in der Saison 2020/2021 zu erhalten und damit auch die wirtschaftliche Situation des Vereins zu verbessern. Dabei soll ausschließlich wasserlösliches Haftmittel benutzt und auch für die gegnerischen Mannschaften bereitgestellt werden, die zu Beginn in der Kabine über die Haftmittelnutzung informiert werden sollen. Die Bälle mit Haftmitteln dürfen nur in der Halle und nicht in den Gängen oder auf der Tribüne verwendet werden. Darüber hinaus sollen insbesondere entsprechende Hinweisschilder angebracht, Ordner gestellt sowie Planen hinter den beiden Toren aufgehängt werden und neben der Bereitstellung von Nivea-Spendern beim Verlassen der Halle umfangreiche Reinigungen nach dem Spieltag stattfinden.
12. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Verkauf von Bauplätzen
In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde der Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung 1. Änderung“ beschlossen.
Wasserverlust
Der durchschnittliche Wasserverlust der letzten 3 Jahre in der gesamten Gemeinde belief sich auf 6,92%.
Gewerbesteuer
Der aktuelle Stand der Gewerbesteuer beläuft sich auf 4,26 Mio. €.
Hackschnitzelkessel
Die Fa. Kern aus Pfalzgrafenweiler erhielt den Zuschlag für den Erwerb eines Hackschnitzelkessels zum Angebotspreis von rund 187.000 €.
Baugesuch
Der Antrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in eine Wohngemeinschaft in Dunningen-Seedorf, Am Brestenberg 48, wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.
13. Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen in Kindergärten. Hierzu soll seitens der Fachministerien noch eine Handreichung herausgegeben werden.
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und des Ortschaftsrates Lackendorf vom 06.07.2020
1. Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu Verschmutzungen auf dem Radweg zwischen Dunningen und Seedorf, dem Verlauf der Glasfaseranbindung bei der Schule und der privaten Videoüberwachung.
2. Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Gemeinde Dunningen
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher den Fachreferenten, Herrn Krämer-Mandeau vom Büro biregio aus Bonn begrüßen. Im Zuge des geplanten Neubaus des Kindergartens in Seedorf erfolgte durch dieses Fachbüro ein Gutachten zur Kindertagesstättenbedarfsplanung in der Gemeinde Dunningen.
Die Zielvorstellung sei, so der Referent in seinem informativen Vortrag, durch die dargestellten Blickwinkel und skizzierten Alternativen den politischen Entscheidungsträgern klare und einmütige Entscheidungen vorzugeben, um eine sichere, stabile, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung der Menschen in der Gemeinde Dunningen mit zukunftsfähigen Betreuungsangeboten zu erreichen.
Anhand demografischer Entwicklungen hinsichtlich der Altersstruktur der Bevölkerung, Geburtenraten sowie Baulandkapazitäten konnte aufgezeigt werden, dass für die Ortsteile Dunningen und Lackendorf aufgrund der dynamischen Entwicklung bis zum Jahr 2030 2,5 Krippengruppen mehr und 0,5 Ü3-Gruppen weniger benötigt würden. Für den Ortsteil Seedorf ergebe sich bis dahin ein Mehrbedarf von 3 Krippengruppen und 1 Ü3-Gruppe.
Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Lackendorf nahmen nach erfolgter Beratung die Ausführungen zur Kindergartentagesstättenbedarfsplanung zur Kenntnis.
3. Kindergartenbedarfsplanung 2020/2021 und Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021
Nach den Angaben der Verwaltung habe jedes Kind seit 1996 mit Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Daneben hätten seit dem 01.08.2013 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindestagespflege. Die Gemeinden seien gesetzlich verpflichtet, eine Bedarfsplanung zu betreiben, um auf die normierten Ziele eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes hinzuwirken.
Für die Altersgruppe der 3 – 6-Jährigen könne aufgrund der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde erfüllt werden. Auch in der Kleinkindbetreuung der Gesamtgemeinde sei der Rechtsanspruch weitestgehend erfüllbar. Örtliche Bedarfsüberhänge wären gegebenenfalls in den anderen Einrichtungen oder auch in der Kindertagespflege auszugleichen. Entsprechende Abstimmungen sollen im Benehmen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen. In der Gemeinde Dunningen würden nach aktuellem Stand 20 Plätze in der Tagespflege angeboten.
Aufgrund des allgemeinen Trends zu verlängerten Öffnungszeiten am Vormittag solle künftig in den Gemeindekindergärten eine um 30 Minuten verlängerte Regelbetreuungszeit an den Vormittagen angeboten und die Öffnungszeiten hierdurch auf 31 Stunden erweitert werden.
Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchen in Baden-Württemberg hätten sich nach Angaben der Verwaltung angesichts der Corona-Pandemie auf eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge um 1,9% für das Kindergartenjahr 2020/2021 verständigt. Diese Erhöhung bleibe bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um einerseits die Einnahmeausfälle nicht zu groß werden zu lassen und andererseits die Eltern nicht über Gebühr zu belasten. Dabei hielten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Dieser liege nach vorläufigem Rechnungsergebnis in Dunningen bei 15,77%. Um benötigte Mittel aus dem Ausgleichsstock für den Kindergartenneubau auszuschöpfen wurde von Bürgermeister Schumacher vorgeschlagen, der Empfehlung der Fachverbände zu folgen.
Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Lackendorf stimmten sowohl der Kindergartengebührensatzung als auch der Erweiterung der Öffnungszeiten der Regelbetreuung um eine Stunde sowie der vorgestellten Kindergartenbedarfsplanung jeweils einstimmig zu.
4. Naturpark-Plan des Naturparks Schwarzwald-Mitte/Nord
Die Gemeinde Dunningen werde nach Ausführungen der Verwaltung durch ein Arrondierungsverfahren bald zu den 110 Städten und Gemeinden des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord zählen. Die bisher verfolgten Ziele Naturschutz/Naturpädagogik, Tourismus/Naherholung und Regionalvermarktung sollen mit Blick auf das Jahr 2030 fortgeschrieben werden. In einem Dialogprozess, so die Verwaltung, lade der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord im gesamten Jahr 2020 Mitglieder, Gemeinderäte, Partner, ehrenamtliche Akteure und Interessierte ein, eine starke Vision, strategische Ziele und Projektideen für den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord zu erarbeiten.
Dabei wurde über die Motivation zur Mitgliedschaft im Naturpark Schwarzwald-Mitte/Nord sowie über Projektideen diskutiert. Insgesamt vier Mitglieder der Gremien haben sich für eine im kommenden Herbst stattfindende Ideen-Werkstatt in Sasbachwalden angemeldet.
5. Gebührenrechtliche Behandlung der Elternbeiträge für den Kindergartenbereich und die Schulkindbetreuung während der Corona-Pandemie
Nach den Worten von Bürgermeister Schumacher sei mit Inkrafttreten des Shutdowns aufgrund der Corona-Pandemie der gesamte Kindergartenbetrieb eingestellt und eine Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Bereichen eingerichtet worden. Der Kreis der Anspruchsberechtigten sei dabei sukzessive erhöht worden bevor Ende Mai ein Übergang zum eingeschränkten Regelbetrieb und dann ab Ende Juni zum Regelbetrieb erfolgte.
Das Land Baden-Württemberg habe ein Soforthilfeprogramm für Kommunen im Umfang von insgesamt 200 Mio. € aufgelegt, wobei auf die Gemeinde Dunningen ein Betrag in Höhe von insgesamt 86.000 € entfalle. Demgegenüber würden Mindereinnahmen aus dem Kindergartenbereich und der Schulkindbetreuung in derselben Höhe stehen. Einerseits müsse jedoch bedacht werden, dass die Soforthilfe des Landes nicht ausschließlich der Deckung der Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen diene und andererseits derzeit weitere umfangreiche Finanzverhandlungen zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Spitzenverbänden anstünden. Unter Berücksichtigung des Aspekts, dass es den Eltern nicht möglich gewesen sei, während der Schließungszeit die entsprechende Leistung in Anspruch zu nehmen und insbesondere aufgrund der erhaltenen Soforthilfe des Landes werde ein Erlass der Elternbeiträge für die Monate April, Mai und Juni 2020 bei Nichtinanspruchnahme der Leistung vorgeschlagen.
Was den Bereich der Notbetreuung und des eingeschränkten Regelbetriebs anbelange seien die regulären Elternbeiträge ausgesetzt worden. Gleichwohl sei den Eltern gegenüber jedoch signalisiert worden, dass diese Betreuung gebührenpflichtig sein werde, so Bürgermeister Schumacher. Da die Betreuung der Kinder überwiegend entsprechend der Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten erfolgt sei, werde vorgeschlagen, die aktuellen Stundensätze der VÖ-Betreuung mit sozialer Staffelung, getrennt nach U3- und Ü3-Betreuung unter Berücksichtigung einer Deckelung anzuwenden, so dass Eltern nicht mehr Beiträge als ursprünglich vor der Corona-Pandemie gebucht entrichten müssten und damit nicht über Gebühr belastet seien. Dies bedeute Einnahmen für die Monate April und Mai in Höhe von 5.179 €. Für den Monat Juni seien aufgrund der gestiegenen Nachfrage höhere Einnahmen anzusetzen als für die Monate April und Mai.
Sowohl der Gemeinderat als auch der Ortschaftsrat Lackendorf votierten einstimmig für die dargelegte gebührenrechtliche Behandlung der Elternbeiträge.
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Wie Bürgermeister Schumacher erläuterte, diene die Hundesteuer neben dem finanziellen Ertrag auch entsprechenden ordnungsbehördlichen Zwecken. Dabei sei die Hundesteuersatzung der Gemeinde Dunningen zuletzt im Jahr 2013 geändert worden.
Der Steuersatz für Kampfhunde liege bislang mit 400 € im Vergleich zu anderen Kreiskommunen im unteren Bereich des Steuersatzes und solle, auch wenn aktuell keine Kampfhunde in Dunningen gemeldet seien, aus präventivpolizeilichen Gründen auf 800 € ab 01.01.2021 erhöht werden. Diese Regelung solle künftig auch für gefährliche Hunde im Sinne der entsprechenden Verordnung gelten.
Auch solle der Empfehlung des Gemeindetags gefolgt werden, Diabetiker- und Epileptiker Hunde von der Hundesteuer zu befreien, wenn nachgewiesen werde, dass sie hierzu geeignet seien. Man sehe diese Steuerbefreiung rückwirkend zum 01.01.2020 vor. Darüber hinaus werde aus Sicherheitsaspekten angestrebt, Hundebesitzer zur Ablegung bestimmter Prüfungen bezüglich der Hundehaltung zu animieren und hierfür einen finanziellen Anreiz in Form einer 50-prozentigen Ermäßigung der Hundesteuer zu schaffen. Diese Steuerermäßigung solle ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer wurde vom Ortschaftsrat Lackendorf und dem Gemeinderat jeweils einstimmig verabschiedet.
7. Baugesuche
Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:
- Anbau eines Abstellraums in Dunningen, Buchenweg 10 unter Erteilung einer Ausnahme für die teilweise Überschreitung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit dem Abstellraum
- Anbau an das bestehende Wohnhaus in Dunningen, Seedorfer Straße 49
8. Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg, 3. Änderung“
Herr Leopold vom Büro RIP stellte dem Gremium den Bebauungsplan vor. Der im Bereich der Altöl- und Rohstoffentsorgung tätige Vorhabenträger mit Sitz in Mannheim plane, seine bisherigen Außenstellen um einen weiteren Standort im Kräftenweg 1 in Dunningen-Seedorf zu erweitern und das vorhandene Betriebsgebäude entsprechend umzunutzen. Nachdem der bestehende Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg 1. Änderung und 1. Erweiterung“ nicht die für die geplante Betriebsansiedlung erforderliche Festsetzung nach der Art der baulichen Nutzung in ein eingeschränktes Industriegebiet sondern ein Gewerbegebiet beinhalte, sei eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Im Übrigen könne durch die Bebauungsplanänderung ein durchgängiges Baufeld unter Berücksichtigung entsprechender Baugrenzen geschaffen werden. Ein entsprechender Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung eines Verfahrens liege vor, so dass die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen könne.
Nach erfolgter Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig dem Antrag des Vorhabenträgers zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet „Schafwiese-Hummelberg 3. Änderung“ zuzustimmen sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schafwiese-Hummelberg, 3. Änderung“ nach § 12 BauGB und der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO, die Feststellung der Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften für diesen Planbereich in den Fassungen vom 06.07.2020 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im vorliegenden Bebauungsplanverfahren. Eine separate Veröffentlichung im Amtsblatt wird noch erfolgen.
9. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Feuchteschaden an der Grundschule Seedorf
Die Maßnahmen zur Behebung des Feuchteschadens an der Grundschule in Seedorf sind zwischenzeitlich abgeschlossen.
Weidlebrücke
Die Abschlussarbeiten an der Weidlebrücke verzögern sich um ca. zwei Wochen
Pump-Track in Dunningen
Im Bereich des Sportplatzes in Dunningen soll ein Pump-Track (Fahrradparcours) errichtet werden; für die entstehenden Kosten in Höhe von 20.000 € werden Zuschüsse in Höhe von 80% im Rahmen einer Leader-Förderung in Aussicht gestellt.
Neubeschaffung HLF
Die Neubeschaffung eines HLF für die Feuerwehr Dunningen liegt im Zeitplan. Die Rohbauabnahme findet demnächst statt.
Jakob-Mayer-Schule
Nachdem die Jakob-Mayer-Schule seit Jahren nicht mehr von Schülerinnen und Schülern besucht wird ist die Schule nach einem Schreiben des Staatlichen Schulamts Donaueschingen aufzuheben. Hierüber soll im Herbst beraten werden.
10. Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur Beschattung der Turn- und Festhalle, einem Bauprojekt in der Bösinger Straße sowie der Bereitstellung von Abfallgefäßen und Hundekotbeutel für Hundehalter.
Sitzungsbericht des Gemeinderates vom 27.01.2020
Sitzungsbericht des Gemeinderates vom 09.12.2019
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2019
1. Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu den Honorargebühren für verschiedene Ingenieurleistungen wie beispielsweise die Friedhofs-, Gesamtentwässerungs- oder Straßenplanung, zum Einnahmedefizit in der Forstwirtschaft, dem eingezogenen Parkplatz an der alten B462 und dem Ergebnis der Abnahme der Sanierungsarbeiten des wellenförmigen Feinbelags beim zweiten Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt. Darüber hinaus wurde nach dem Trennsystem im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ sowie der Friedhofsplanung und den geplanten Radschutzstreifen gefragt.
2. Auswahlentscheidung zur Vergabe der Konzession für das Gasversorgungsnetz in der Gemeinde Dunningen in den Ortsteilen Dunningen und Seedorf
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Ederer von der Kanzlei BBH begrüßen. Wie der Referent ausführte, habe die Frist zur Abgabe verbindlicher Angebote im Konzessionsverfahren zur Auswahl des künftigen Gaskonzessionsvertragspartners der Gemeinde Dunningen für die Ortsteile Dunningen und Seedorf am 28.06.2019 geendet. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist seien verbindliche Angebote der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG (bisherige Konzessionsvertragspartnerin) sowie zweier weiterer Bewerber eingegangen und müssten anhand der vom Gemeinderat beschlossenen Kriterien bewertet werden. Die Beschlussfassung über die Bewertung der Angebote sowie die Auswahl des künftigen Gaskonzessionsvertragspartners habe durch den Gemeinderat zu erfolgen. Anschließend wurde von Herrn Ederer der bisherige Verlauf des Auswahlverfahrens skizziert und das Ergebnis der Bewertung der Kriterien der Gruppen A und B dargestellt. Demzufolge erhielt das Angebot der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG 9.500 Punkte, das Angebot des Bewerbers 2 9.202 Punkte und das Angebot des Bewerbers 3 8.881 Punkte.
Das Gremium beschloss daher einstimmig, die Konzession für das Gasversorgungsnetz in der Gemeinde Dunningen in den Ortsteilen Dunningen und Seedorf an die Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG zu vergeben und den Bürgermeister der Gemeinde Dunningen zu beauftragen, den Gaskonzessionsvertrag mit den Stadtwerken Schramberg GmbH & Co. KG entsprechend dem von den Stadtwerken Schramberg GmbH & Co. KG eingereichten verbindlichen Angebot vom 26.06.2019 zu unterzeichnen.
3. Baugesuche
Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:
- Ausbau des Dachgeschosses und Neubau von zwei Dachgauben in Dunningen-Seedorf, Heiligenbronner Straße 41
- Neubau eines Zweifamilienhauses in Dunningen-Seedorf, Heiligenbronner Straße 42
4. Bebauungsplan Stockäcker – Bösinger Weg III
Bürgermeister Schumacher begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold vom Büro RIP, Rottweil, der in die Thematik einführte. Nach den Ausführungen des Fachingenieurs verfüge die Gemeinde Dunningen im Ortsteil Lackendorf mittlerweile über keine eigenen Baugrundstücke mehr und könne somit die Eigenentwicklung von Lackendorf nicht gewährleisten. Aus diesem Grund solle das Plangebiet „Stockäcker-Bösinger Weg“ um ca. 2,7 ha erweitert werden, um somit die Wohnbauentwicklung für die kommenden Jahre sichern zu können. Dabei sollen 27 neue Wohnbaugrundstücke entstehen. Da die Rahmenvorgaben für ein beschleunigtes Verfahren nach §13b BauGB gegeben seien, werde dieses nach § 13b im vorliegenden Falle angewandt.
Nach erfolgter Beratung und mehrheitlichem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Lackendorf fasste der Gemeinderat einstimmig die Beschlüsse, den Bebauungsplan „Stockäcker–Bösinger Weg III“ in Dunningen-Lackendorf im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB sowie die Örtlichen Bauvorschriften für den Planbereich „Stockäcker–Bösinger Weg III“ in Dunningen-Lackendorf im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 74 LBO aufzustellen und auf eine detaillierte Umweltprüfung nach § 13b i.V. § 13a Abs. 3 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.
5. Eigenkontrollverordnung 2019
Der anwesende Fachingenieur, Herr Christ, vom Büro BIT, Villingen-Schwenningen, erläuterte den Sachstand. So habe die Gemeinde Dunningen in den zurückliegenden Jahren im Zuge der Eigenkontrollverordnung (EKVO) und zur Vorbereitung eines Kanalsanierungskonzeptes Kanalbefahrungen im Kernort Dunningen durchführen lassen. Die Kamerauntersuchungen seien von der ortsansässigen Firma Alba ausgeführt und die Auswertung der Kanalbefahrungen sowie die Aufstellung eines Sanierungskonzeptes von den BIT Ingenieuren betreut worden.
Vom bestehenden Leitungsnetz im Kernort Dunningen, welches ca. 36,4 km Misch, Schmutz- und Regenwasserleitungen umfasse, seien nach den Ausführungen des Fachingenieurs im Zuge dieser Eigenkontrolle ca. 19,6 km untersucht worden, was einer Quote von ca. 54 % entspreche. Netzabschnitte mit jüngerem Alter der Kanäle wie beispielsweise in Neubaugebieten sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden.
Die Einteilung der Schadens- und Zustandsklassifikation erfolge dabei von 0 (vollkommene Schadensfreiheit) bis 5 (sofort behebbare Schäden). Dabei seien 21 % der Haltungen den Zustandsklasse 4 und 5 zuzuordnen und somit kurzfristig zu sanieren. Bei 12 % (Zustandsklasse 1-3) bestehe mittelfristiger Handlungsbedarf. Bei ca. 67% bestehe kein Handlungsbedarf. Anhand der vorgefundenen Schäden seien die jeweils wirtschaftlichsten Sanierungsverfahren festgelegt worden. Anschließend wurde der Finanzbedarf für die kommenden Jahre nach entsprechender Gewichtung der Schadensbilder und zugehöriger Priorisierung dargestellt. Der Aufwand in den kommenden Jahren für die zu sanierenden Schadensbilder werde nach Angaben von Herrn Christ auf ca. 4 Millionen Euro beziffert, so dass ein leistbarer Zeitplan zu entwickeln sei. Eine sehr hohe Priorität besitze dabei die Sanierung der Kanäle im Baugebiet „Breite“.
Der Gemeinderat nahm vom Sachstandsbericht Kenntnis.
6. Errichtung von Schutzstreifen für Radfahrer in allen Ortsdurchfahrten
Hierzu referierte der Fachingenieur, Herr Christ, dass ein Schutzstreifen ein durch Zeichen 340 (unterbrochene dünne Markierung, Schmalstrich) gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn mit einer Mindestbreite von 1,25 m und einer Regelbreite von 1,50 m sei. Dieser könne innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordere. In der Regel sollte der verbleibende Fahrbahnteil mindestens eine Restbreite von 4,50 m aufweisen. Schutzstreifen seien im Übrigen in Kreisverkehren und Tempo30-Zonen nicht zulässig
Nach den Ausführungen des Referenten würden die Vorteile von Schutzstreifen darin liegen, dass diese jenen Teil der Fahrbahn sichtbar machen, der für Radfahrer vorgesehen sei und somit die Sicherheit des Radverkehrs auf Fahrbahnen durch den eigens zugewiesenen Raum verbessere. Die Verkehrssicherheit von Schutzstreifen werde von Verkehrsexperten höher bewertet als die von beispielsweise selbstständig geführten Radwegen, da die Erkenn- und Wahrnehmbarkeit des Radfahrers durch den Autofahrer außerhalb der Fahrbahn erheblich sinke und bei Führung auf der Fahrbahn weniger Konflikte mit einfahrenden Autos, Fußgängern oder Hindernissen wie beispielsweise Mülltonnen, Plakatträgern oder Laternenmasten entstünden. Untersuchungen hätten dabei gezeigt, dass sich 90 % der Unfälle im Radverkehr im Seitenbereich ereigneten, also auf Rad- oder Gehwegen. Schutzstreifen würden im Übrigen auch eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung auf Autofahrer entfalten. Radfahrer könnten andererseits auf den Schutzstreifen durch die fehlende Gefährdung von Fußgängern zügiger fahren als an kombinierten Geh- und Radwegen
Als Nachteile eines Schutzstreifens werden Beeinträchtigungen durch Anlieger in der Andienung ihrer Grundstücke genannt, da das Parken auf den Schutzstreifen verboten sei, sowie eine mögliche Fehlinterpretation der Schutzstreifen durch nicht vorschriftsmäßig am rechten Fahrbahnrand fahrende Radfahrer.
Bezogen auf die Gemeinde Dunningen machte Herr Christ den Vorschlag, die Ortsdurchfahrten mit Schutzstreifen auszustatten und hinsichtlich der Einrichtung in den übrigen Straßenzügen zunächst die gewonnenen Erfahrungswerte abzuwarten. So seien für den Ortsteil Dunningen Schutzstreifen in der Schramberger Straße sowie der Rottweiler Straße, jeweils beidseitig, für den Ortsteil Seedorf in der Waldmössinger Straße beidseitig und in der Freudenstädter Straße ortsauswärts sowie für den Ortsteil Lackendorf in der Dunninger Straße und der Stettener Straße, jeweils ortsauswärts, geplant. Die Kosten hierfür würden sich auf etwa 20.000 € belaufen und seien im Haushalt 2020 berücksichtigt.
Der Ortschaftsrat Lackendorf wurde in der Sitzung vom 02.12.2019 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört und gab für Lackendorf die Empfehlung ab, lediglich einen Schutzstreifen in der Dunninger Straße zu errichten. Der Gemeinderat beschloss nach erfolgter Beratung mehrheitlich in allen Ortsdurchfahrten (Schramberger Straße, Rottweiler Straße, Freudenstädter Straße, Waldmössinger Straße, Dunninger Straße) Schutzstreifen für Radfahrer entsprechend der Beratungsvorlage einzurichten und hinsichtlich der Stettener Straße in Lackendorf durch die zuständigen Behörden einen Radschutzstreifen ortseinwärts prüfen zu lassen und gegebenenfalls auf Grundlage einer modifizierten Planung eine nochmalige Beratung in den Gremien herbeizuführen.
7. Überprüfung der Gebührenhaushalte
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
Wie die Verwaltung erläuterte, habe sich der Wasserzins seit dem Jahr 2004 wie folgt entwickelt:
01.01.2004 bis 31.12.2014 1,60 €/m³
01.01.2015 bis 31.12.2015 1,70 €/m³
Seit 01.01.2016 1,80 €/m³
Dabei habe sich mit Ausnahme des Rechnungsjahres 2014 jeweils ein Überschuss ergeben, der sich zuletzt im Rechnungsjahr 2018 auf 20.003,00 € belaufen habe. Bei der Wasserversorgung betrage der Anteil der Fixkosten, zu denen unter anderem die Zinsen und Abschreibungen gehören, ohne Konzessionsabgabe rund 33% der Betriebsaufwendungen. Zur Deckung von Fixkosten werde eine Grundgebühr eingeführt. In der Bemessung der Grundgebühr seien nach einer Empfehlung des Gemeindetags 25% der Fixkosten berücksichtigt.
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2020 ergebe sich ein kostendeckender Wasserzins in Höhe von 1,69 €/m³ bei einer Wassermenge von 304.927 m³. Die Grundgebühr betrage pro Zähler und Jahr 12,00 € (1,00 €/monatlich). Neben der Gebührenschuld sollen nach Empfehlung des Gemeindetags auch die Vorauszahlungen auf dem Grundstück lasten.
Nach erfolgtem einstimmigem Empfehlungsbeschluss im Ortschaftsrat Lackendorf wurde im Gemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen, eine Grundgebühr in Höhe von 1,00 € monatlich einzuführen und die Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 1,69 €/m³ festzusetzen sowie der Satzung zur Änderung der Wassersatzung zuzustimmen.
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
Nachdem es sich bei der Abwasserbeseitigung um den größten Gebührenhaushalt der Gemeinde handle, sei es nach den Ausführungen der Verwaltung von grundlegender Bedeutung, diesen möglichst kostendeckend entsprechend des Einnahmebeschaffungsgrundsatzes der Gemeindeordnung auszurichten.
Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg seien alle Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung nach getrennten Gebührensätzen abzurechnen.
Dabei ergebe sich seit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bei den Abwassergebühren folgende Entwicklung:
Schmutzwassergebühr:
01.01.2008 bis 31.12.2009 2,20 €/m²
01.01.2010 bis 31.12.2010 2,17 €/m²
01.01.2011 bis 31.12.2014 2,23 €/m²
01.01.2015 bis 31.12.2017 2,13 €/m²
seit 01.01.2018 2,27 €/m²
Niederschlagswassergebühr:
01.01.2010 bis 31.12.2010 0,11 €/m²
01.01.2011 bis 31.12.2014 0,13 €/m²
01.01.2015 bis 31.12.2017 0,09 €/m²
seit 01.01.2018 0,13 €/m²
Dabei hätten sich in den vergangenen Rechnungsjahren sowohl Fehlbeträge als auch Überschüsse ergeben.
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2020 ergebe sich eine kostendeckende Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,67 €/m³ unter Berücksichtigung eines geschätzten Abwassermenge von 257.105 m³ und umlagefähigen Kosten von 687.228 €. Die kostendeckende Niederschlagswassergebühr betrage 0,18 €/m² unter Berücksichtigung der versiegelten Flächen von 708.711 m² und umlagefähigen Kosten von 130.972 €. In der Kalkulation werde der Überschuss aus dem Jahr 2018 mit 44.900 € berücksichtigt. Neben der Gebührenschuld sollen nach Empfehlung des Gemeindetags auch die Vorauszahlungen auf dem Grundstück lasten.
Der Gemeinderat stimmte nach erfolgter Beratung und einstimmigem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates Lackendorf einer Schmutzwassergebühr ab 2020 in Höhe von 2,67 €/m³ und einer Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,18 €/m² sowie der Satzung zur Änderung der Abwassersatzung zu. Von der Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2018 in Höhe von 44.957,85 € sollen dabei 44.900 € in die Gebührenkalkulation 2020 aufgenommen werden.
8. Kalkulation des Wärmepreises
Nach Angaben der Verwaltung seien als Rechnungsgrundlage für die Kalkulation des Wärmepreises die Planansätze für das Haushaltsjahr 2020 herangezogen worden. Bei Aufwendungen für das Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 293.500 € und abzugsfähigen Erträgen von 91.200 € belaufe sich der ungedeckte Aufwand auf 202.300 €. Durch den Grundpreis, den sogenannten Leistungspreis, werde eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 50.580 € eingenommen, so dass sich nach deren Abzug ein bereinigter ungedeckter Aufwand in Höhe von 151.720 € ergebe. Unter Berücksichtigung des in 2020 geplanten Wärmeverkaufs in Höhe von 2.042.040 kWh, könne der kostendeckende Wärmepreis somit wie bisher bei 0,07 €/kWh verbleiben.
Der Gemeinderat fasste ebenso wie bereits der Ortschaftsrat Lackendorf den einstimmigen Beschluss, den Wärmepreis, den die Endabnehmer an den Eigenbetrieb „Energie/Wasser“ ab 01.01.2020 zu entrichten haben, weiterhin bei 0,07 €/kWh und den Leistungspreis (Grundpreis) weiterhin bei 22,50 €/kW Heizleistung zu belassen.
9. Haushaltsplanung 2020 - Vorberatung
Dem Gemeinderat lag ein umfangreiches Zahlenwerk, bestehend aus den Plandaten der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Seniorenzentrum“ und „Energie-Wasser“ sowie des Haushaltsplanes zur Beratung vor. Der Ortschaftsrat Lackendorf hat in seiner Sitzung vom 02.12.2019 dem Gemeinderat einstimmig die Annahme der Wirtschaftspläne sowie des Haushaltsplanes empfohlen. Zu Beginn der Beratung führte Bürgermeister Schumacher in seiner Haushaltsrede in die Thematik ein. Die Rede ist nachfolgend wiedergegeben (es gilt das gesprochene Wort):
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
heute liegt Ihnen der Entwurf unseres zweiten doppischen Haushalts vor. Während sich der Finanzhaushalt grundsolide mit einer niedrigen Prokopfverschuldung zum 31.12.2020 in Höhe von 170 € - wohlgemerkt mit Eigenbetriebe – darstellt, bereitet uns der Ergebnishaushalt zunehmend Kopfzerbrechen. Dieser schließt mit einem Minus von 675.000 € ab. Den in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Haushaltsausgleich erreichen wir insofern nicht. Dies liegt einerseits an der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik und die damit verbundene und vorgeschriebene Erwirtschaftung von Abschreibungen. Über Sinn und Unsinn des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen wurde vieles gesagt. Es ist müßig hierüber zu diskutieren. Wir müssen uns vielmehr mit den neuen Gegebenheiten auseinandersetzen. Aber eines sage ich in aller Deutlichkeit: Mir sind hohe Abschreibungen allemal lieber als ein Investitionsstau.
Meine Damen und Herren,
die Gemeinde Dunningen hält für die Bevölkerung eine grundsolide Infrastruktur bereit. Dies bedeutet aber auch, dass für getätigte Investition der Berg an Abschreibungen größer wird und dieses Geld nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung steht. Darüber hinaus müssen wir im kommenden Jahr erhöhte Umlagen im Zuge des Finanzausgleichsmechanismus bezahlen. Steuerstarke Jahre wirken im zweiten Folgejahr mit erhöhten Umlagen nach, was 2020 der Fall sein wird. In solch einem aus finanzieller Sicht gesehen schlechten Jahr kommt die Forststrukturreform aber vielmehr auch die schlechte Holzmarktlage zur Unzeit.
Haben wir in den vergangenen Jahren als zweitgrößter Kommunalwaldbesitzer im Landkreis aus dem Forstbetrieb einen Überschuss von 200.000 € erwirtschaftet, fehlt uns dieser im kommenden Jahr gänzlich, ja wir gehen sogar von einem Minus von 100.000 € aus.
Die Budgetverantwortlichen der Gemeindeverwaltung haben sich nach der Mittelanmeldung für den Haushalt 2020 nochmals intensiv über Einsparmöglichkeiten diskutiert und beraten. Wir haben hierbei Maßnahme für Maßnahme und Position für Position untersucht und, wo immer möglich, Planansätze gestrichen oder herabgesetzt. Die Mittelanmeldungen der Budgets wurden insofern nicht eins zu eins in den nun vorliegenden Entwurf übernommen. Es ist mir wichtig, dass Ihnen dieser Umstand von vornherein bekannt ist.
Es wird auch Hausaufgabe der Verwaltung sein, im Rahmen des Vollzugs unseres Haushaltsplans auf Einsparmöglichkeiten zu achten und diese auch zu nutzen. Dies müssen wir uns hier auf der Verwaltungsbank auch ins Hausaufgabenheft schreiben und Sie können versichert sein, dass wir dies auch tun werden.
Bei all diesen tendenziell schlechten Nachrichten kommt wenigstens eine erfreuliche Nachricht hinzu: Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer haben wir mit 3,5 Mio. € und somit um 500.000 € höher angesetzt als im Jahr 2019. Vom konjunkturellen Einbruch bleiben wir derzeit verschont, auch rechnen wir in den Folgejahren nicht mit größeren Einbrüchen. Dies haben uns die Kontakte mit unserem größten Gewerbesteuerzahler verdeutlicht.
Meine Damen und Herren,
im Finanzhaushalt sind für kommendes Jahr mit Ausnahme des dringend benötigten Anbaus eines Toilettentrakts an die Turn- und Festhalle Seedorf, der weiteren Erschließung des Gewerbegebiets Kirchöhren-Nord, die finanzielle Abwicklung des bestellten HLF 20 für die Feuerwehr sowie Planungsraten für den Neubau des Kindergartens Seedorf keine größeren Investitionspositionen enthalten.
Der Gemeinderat muss im kommenden Frühjahr jedoch intensiv über die anstehenden Hochbaumaßnahmen in Dunningen beraten.
Ich erinnere hier an den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses, die klägliche Unterbringung des Bauhofs und den zur Diskussion stehenden Anbau ans Feuerwehrmagazin. Auch vor dem Hintergrund der Sanierung unserer Heizzentrale muss hier eine zukunftssichere und finanzierbare Lösung gefunden werden. Alle drei genannten Maßnahmen sind innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung aufgrund fehlender liquider Mittel nicht darstellbar. Hätten wir all diese Maßnahmen aufgenommen, wäre die Verschuldung der Gemeinde ins Unermessliche gestiegen und so von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt worden.
Aus diesem Grunde haben wir diese Maßnahmen komplett ausgeblendet und stattdessen einen Planansatz unter dem Stichwort Dorfentwicklung abgebildet. Dadurch können die anstehenden Beratungen im Gemeinderat auch durch entsprechende Planungsaufträge für Machbarkeitsstudien etc. erleichtert werden. Es dürfte nicht zielführend sein, wenn wir im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 über Bauhof, Feuerwehr und Dorfgemeinschaftshaus diskutieren. Ich hoffe, dass Sie diese Vorgehensweise so mittragen können. Aber eines sei bereits jetzt gesagt: alles auf einmal wird nicht gehen!
Meine Damen und Herren,
die Aufgaben der Kommunen werden immer umfangreicher. Europa, Bund und Land zwingen die Kommunen dazu, sich immer mehr Handlungsfeldern zu widmen. Ich möchte hier nur an die zunehmenden und zwingenden Dokumentationspflichten in den technischen Bereichen, die Datenschutzgrundverordnung, die Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz oder die Einführung der Doppik erinnern. Dies alles muss von der Verwaltung gestemmt werden.
Resturlaub und Überstunden meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind so hoch wie nie. Wir haben die gesamten Handlungsfelder der Gemeinde und deren Anforderungen an Personal und Material von einem externen Büro im Rahmen einer Organisationsuntersuchung beleuchten lassen. Das Ergebnis wurde dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Nichtöffentlich deshalb, weil es sich um Personalangelegenheiten handelt. Ausweislich dieser Organisationsuntersuchung fehlen uns in der Kernverwaltung ganze vier zusätzliche Vollzeitstellen, um alle kommunalen Aufgaben bürgerorientiert, zeitnah, sauber, ordentlich und rechtssicher umzusetzen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es enorm wichtig, aber auch gleichzeitig extrem schwer, gute sowie motivierte Mitarbeiter zu finden und vor allem auch zu halten. Es steht außer Frage, dass wir uns vier weitere Stellen in der aktuell angespannten Haushaltslage nicht leisten können. Wir haben insofern im Stellenplan 2020 eine zusätzliche Vollzeitstelle zur Jahresmitte und 0,7 Stellen durch Erhöhung des Arbeitsumfanges bestehender Mitarbeiter ausgewiesen.
Herr Eith und ich haben den Haushaltsplan eingehend mit der Kommunalaufsicht erörtert. Bedenken wurden keine geäußert. Es ist vielmehr so, dass wir bei weitem nicht die einzige Kommune im Landkreis sind, welche keinen ausgeglichenen Ergebnishaushalt vorweisen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
ich freue mich auf das kommende Jahr und die damit verbundenen Herausforderungen und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam, das heißt Gemeinde-, Ortschaftsrat, Verwaltung, Mitarbeiter und Funktionsträger unsere Gemeinde im kommenden Jahr wieder ein Stück weit voranbringen.
Im Anschluss daran ging Herr Eith auf die Eckdaten der Wirtschaftspläne und des Haushaltsplanes ein.
Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs „Seniorenzentrum“
Herr Eith präsentierte dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Zahlen zum Erfolgs- und Vermögensplan.
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat ein Volumen von 410.900 € und weist einen Verlust in Höhe von 98.100 € (Vorjahr: 96.325 €) aus. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 119.100 €. Im Wirtschaftsjahr 2020 soll im Seniorenzentrum Dunningen im Bereich der Tagespflege eine neue Küche für insgesamt 12.000 € angeschafft werden. Die Anschaffung wird je hälftig, sprich mit 6.000 €, von der Sozialstation und der Gemeinde finanziert. Weitere Investitionen stehen keine an. Im Jahr 2020 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen. Der operative Verlust abzüglich der Abschreibungen in Höhe von 30.500 € beträgt 67.600 € (Vorjahr: 65.925 €). Für Unterhaltungsmaßnahmen sind insgesamt 24.100 € veranschlagt.
Übersicht Investitionsprogramm 2020 - 2023:
EinzahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Zuschuss Sozialstation Küche6.000 €0 €0 €0 €
Einlage Gemeinde Küche6.000 €0 €0 €0 €
Verlustausgleich Gemeinde67.600 €56.700 €57.800 €59.100 €
AuszahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Küche Tagespflege12.000 €0 €0 €0 €
Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs „Energie-Wasser“
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Energie-Wasser hat ein Volumen von 848.200 € und weist ein Ergebnis in Höhe von 0 € (Vorjahr: 21.438 €) aus. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 688.800 €. Für die Sparte Energie steht in den Wirtschaftsjahren 2020 und 2021 die Erneuerung der Heizzentrale Dunningen in Höhe von 934.000 € (2020: 500.000 €) an. Hierfür müssen in den Jahren 2020 und 2021 Darlehen in Höhe von 809.500 € (2020: 449.500 €) aufgenommen werden. In der Sparte Wasser steht eine weitere Erschließung des Gewerbegebietes Kirchöhren-Nord in Dunningen (Verlegung von Wasserleitung und Hausanschlüssen) in Höhe von 57.000 € an.
Übersicht Investitionsprogramm 2020 - 2023:
Sparte Energie
EinzahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Kreditaufnahme449.500 €360.000€0 €0 €
AuszahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Heizzentrale Dunningen500.000 €434.000€0 €0 €
Sparte Wasser
EinzahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Wasserversorgungsbeiträge86.400 €140.000 €0 €0 €
Hausanschlüsse7.500 €9.000 €12.500 €2.500 €
Kreditaufnahme0 €264.300 €0 €115.000 €
AuszahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Erschließung Baugebiet Hüttensberg-Mitte, Dunningen0 €2.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet
Hüttensberg Alt, Dunningen0 €75.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet
Brunnenäcker, Dunningen0 €158.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet
Bösinger Weg III, Lackendorf0 €93.000 €0 €0 €
Erschließung Gewerbegebiet
Kirchöhren-Nord, Dunningen57.000 €19.000 €0 €0 €
Erschließung Dorfbachstraße, Dunningen0 €90.000 €0 € 0 €
Erschließung Liebigstraße, Dunningen0 €48.000 €0 €0 €
Erschließung Haldenstraße, Dunningen0 €0 €0 €84.000 €
Erschließung Grabenstraße, Dunningen0 €0 €0 €80.000 €
Erschließung Baugebiet Breite, Dunningen0 €0 €32.000 €32.000 €
Haushaltsplan 2020 – Ergebnis- und Finanzhaushalt inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2023
Herr Eith präsentiert dem Gemeinderat den zweiten doppischen Haushaltsplan. Zu Beginn der Beratung werden dem Gemeinderat nochmals die Grundzüge zur Einführung NKHR sowie der Zusammenhang von Ergebnis- und Finanzhaushalt erläutert.
Der Ergebnishaushalt 2020 weist geplante ordentliche Erträge in Höhe von 17.008.400 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 17.683.300 € auf. Somit ergibt sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von -674.900 €. Der doppische Haushaltsausgleich ist erreicht wenn sich ein Saldo von 0 ergibt, das heißt wenn die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge erwirtschaftet werden können. Ein ordentlicher Ergebnisüberschuss fließt am Ende des Jahres den Rücklagen zu und dient der Deckung von Defiziten in Folgejahren. Mit dem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von -674.900 € kann der zweite doppische Haushaltsplan nicht ausgeglichen werden. Die Hauptgründe für den nicht ausgeglichenen Haushalt liegen im zweijährigen Finanzmechanismus des kommunalen Finanzausgleichs (FAG), in den Mindereinnahmen und den Mehrausgaben des Gemeindewaldes bedingt durch die Borkenkäferproblematik und die Forststrukturreform, in den Personalaufwendungen (Aufgaben im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft für Eschbronn, Trägerin von drei Kindergärten, Betreuungspersonal für die Ganztagesbetreuung in den Schulen, Verrechnung der Personalkosten der Musikschulverwaltung, Bewirtschaftung eines großen Gemeindewaldes u.a.), in den hohen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten und in den vergleichsweise hohen Abschreibungen aufgrund in der Vergangenheit getätigten Investitionen (Wehlehalle, Eschachtalhalle, Neubau Eschachschule, Ortskernsanierung Alte B462, diverse Baugebietserschließungen u.a.). Durch die benannten Positionen wird der Spielraum der Gemeinde Dunningen deutlich enger.
Im Haushaltsjahr 2020 sind kein außerordentlicher Ertrag und auch kein außerordentlicher Aufwand geplant. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Sonderergebnis von 0.
Das veranschlagte Gesamtergebnis beträgt ebenfalls -674.900 €.
Für einen ersten Überblick sollen zunächst die Entwicklungen im Teilhaushalt 3 (= Allgemeine Finanzwirtschaft) näher beleuchtet werden. Der Haushaltserlass des Innen- und Finanzministeriums liegt mit Datum vom 17. Oktober 2019 vor. Auf der Grundlage dieses Haushaltserlasses sollen nachfolgend die größten Einnahme- und Ausgabearten betrachtet werden.
Die Gewerbesteuer liegt derzeit im Soll bei knapp 4.000.000 €. Dieser Betrag liegt deutlich über dem Planansatz von 3.000.000 €. Die Verwaltung schlägt vor, den Ansatz von bisher 3.000.000 € um 500.000 € auf 3.500.000 € anzuheben.
Der Einkommensteueranteil bleibt konstant. Es wird mit einem Gemeindeanteil von 7,0 Mrd. € gerechnet. Dies bedeutet für die Gemeinde Dunningen eine Reduzierung gegenüber dem letztjährigen Ansatz um 25.900 € auf 4.321.800 €.
Bei den Schlüsselzuweisungen inklusive der Investitionspauschale werden sich die Einnahmen deutlich reduzieren. Der Ansatz 2019 betrug 2.667.300 €. In 2020 ist mit 1.785.100 € an Einnahmen zu rechnen. Dies sind 882.200 € Wenigereinnahmen. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer inklusive des Familienleistungsausgleichs sind Mehreinnahmen von 23.600 € zu erwarten. Der Planansatz für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beträgt 473.500 € (Vorjahr: 462.100 €) und der Planansatz für den Familienleistungsausgleich 327.000 € (Vorjahr: 314.800 €).
Weitere Einnahmen im Teilhaushalt 3 sind:
· Grundsteuer A: 55.000 € (Vorjahr: 56.000 €)
· Grundsteuer B: 742.000 € (Vorjahr 724.000 €)
· Vergnügungssteuer: 88.000 € (Vorjahr: 88.000 €)
· Hundesteuer: 25.000 € (Vorjahr: 23.000 €)
Gute Steuereinnahmen bedeuten immer gleichzeitig steigende Umlagen auf der Ausgabenseite. Dies wird jedoch auch wesentlich davon abhängen, wie sich der Hebesatz bei der Kreisumlage entwickelt. Unter Berücksichtigung eines Kreisumlagehebesatzes von 29,5 v.H. errechnet sich eine Kreisumlage von 2.891.100 €. Jeder zusätzliche Prozentpunkt verursacht 98.004 € Mehraufwand. Die Finanzausgleichsumlage wird aufgrund der besseren Steuerkraft der Gemeinde von 1.845.900 € um 443.500 € auf 2.289.400 € ansteigen. Die Gewerbesteuerumlage beträgt bei einem Gewerbesteuerumlagesatz von 35 v.H. 360.300 €.
Die wesentlichen Steuereinnahmen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um voraussichtlich 515.300 € wohingegen sich die wesentlichen Zuweisungen und Zuschüsse des kommunalen Finanzausgleichs um voraussichtlich 1.163.600 € reduzieren.
Die wesentlichen Umlagen des kommunalen Finanzausgleichs (Gewerbesteuerumlage, FAG-Umlage und Kreisumlage) erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um voraussichtlich 683.300 €.
Fazit zum Entwurf des Ergebnishaushaltes 2020
Es ist bedauerlich, dass ein Ergebnishaushalt präsentiert wird, der ein ordentliches Ergebnis von -674.900 € erwirtschaftet.
Bezüglich der großen Ausgabeposition „Personalausgaben“ kann über alle Produktgruppen hinweg die Aussage gemacht werden, dass diese von 5.490.400 € in 2019 um 360.500 € auf 5.850.900 € ansteigen werden. Die Personalausgaben berücksichtigen die Schaffung neuer Stellen, Aufstockungen und tarifliche Steigerungen.
Der Ergebnishaushalt berücksichtigt Abschreibungen in Höhe von insgesamt 1.606.200 €. Weiterhin sind im Ergebnishaushalt 2020 einmalige Aufwendungen für Sanierungen und Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Abwasserbeseitigung (198.000 €), Bebauungspläne und Vermessungen (150.000 €), die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (103.000 €), die Erneuerung des Verwaltungstraktes, den Wasserschaden und den hydraulischen Abgleich in der Grundschule Seedorf (89.400 €), Straßenunterhaltungen (80.000 €), Auszahlungen an die Teilnehmergemeinschaft im Zuge der Flurneuordnung Dunningen (50.000 €), die Schaffung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements (49.000 €; die Gemeinde erhält hier eine Bezuschussung in Höhe von 37.800 €), Bodenmatten, elektrische Schließzylinder und Panikbeschläge in der Eschachschule Dunningen (32.000 €), die Umsetzung der Eigenkontrollverordnung im Bereich der Abwasserbeseitigung (30.000 €), Markierungsarbeiten im Zuge der Schaffung von Radschutzstreifen (25.000 €), die Unterhaltung der Außenanlagen der Friedhöfe samt Austausch der Parkbänke (21.000 €) und die Erstellung eines Jagdkatasters (10.000 €). Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Werden das erwirtschaftete Defizit im Ergebnishaushalt, die Abschreibungen, die vorher nicht ergebniswirksam waren und die zusätzlichen einmaligen Ausgaben, die vorher im Vermögenshaushalt veranschlagt waren, addiert, ergibt sich die frühere so genannte Zuführungsrate. Das Wort „Zuführungsrate“ gibt es jedoch nicht mehr und wird ab sofort auch nicht mehr verwendet.
Entscheidend ist im NKHR ein ausgeglichenes veranschlagtes ordentliches Ergebnis. Damit ist die intergenerative Gerechtigkeit gewährleistet, d.h. wir haben alles was wir verbraucht haben wieder erwirtschaftet.
Der Finanzhaushalt 2020 weist Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 16.297.800 € und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 16.077.100 € auf. Somit ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 220.700 €. Zu beachten gilt, dass die Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Vergleich zu den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen um die „nicht“ zahlungswirksamen „aufgelösten Investitionszuwendungen und- beiträge“ sowie „Abschreibungen“ differieren. Der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erhöht grundsätzlich die Liquidität und kann zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind mit 2.374.500 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit 3.323.000 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Zahlungsmitteldefizit im investiven Bereich von 948.500 €. Dieses Defizit kann teilweise durch den Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt werden. Unter Berücksichtigung des Zahlungsmittelüberschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit ergibt sich ein veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von 727.800 €. Wird der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf um die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten (75.500 €) bereinigt, so ergibt sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes in Höhe von 803.300 €. Die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes kann über den Bestand der liquiden Mittel finanziert werden, da bereits vor Aufstellung der Eröffnungsbilanz davon ausgegangen werden kann, dass die Liquidität zum 01.01.2020 ca. 4.400.000 € betragen wird. Somit ist keine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen in 2020 notwendig. Der Bestand der liquiden Mittel reduziert sich zum 31.12.2020 auf sodann ca. 3.600.000 €.
Die komfortable Abdeckung der Finanzlücke durch den „Bestand an liquiden Mittel“ sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die liquiden Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung (2021 - 2023) aufgebraucht werden. Die Gemeinde rechnet im Jahr 2021 mit einer Kreditaufnahme in Höhe von 2.000.000 €.
Die „wesentlichen“ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2020 - 2023 sind:
BezeichnungAnsatz 2020Finanzplan 2021Finanzplan 2022Finanzplan 2023
Verkauf von Grundstücken1.107.000 €1.189.600 €1.560.000 €360.000 €
Zuschuss Beschaffung HLF für Feuerwehr20.000 €30.000 €32.000 €0 €
Zuschuss Digitalpakt Grundschule8.900 €0 €0 €0 €
Zuschuss Digitalpakt Eschachschule13.400€0 €0 €0 €
Zuschuss Aufzug
Eschachschule25.000 €0 €0 €0 €
Zuschuss Neubau Kindergarten Seedorf0 €721.500 €721.500 €0 €
Kanal- und Klärbeiträge im Zuge von Grundstücksverkäufen in Bau- und Gewerbegebieten236.400 €358.000 €100.000 €20.000 €
Erschließungsbeiträge Baugebiet Breite, Dunningen0 €0€138.700€138.700 €
Erschließungsbeiträge im Zuge von Grundstücksveräußerungen in Bau- und Gewerbegebieten963.800 €984.700 €700.000 €220.000 €
Erschließung Dorfbach- und Liebigstraße, Dunningen
(Zuschuss – Sanierungsgebiet Alte B462)0 €537.000 €0 €0 €
Erschließung Halden- und Grabenstraße, Dunningen
(Zuschuss - Sanierungsgebiet Alte B462)0 €0 €0 €430.000 €
Die „wesentlichen“ Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2020 - 2023 sind:
BezeichnungAnsatz 2020Finanzplan 2021Finanzplan 2022Finanzplan 2023
Ratsinformationssystem10.600 €0 €0 €0 €
Server Rathaus40.000 €0 €0 €0 €
Aufzugsanlage
Rathaus0 €260.000 € 0 €0 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Rathaus30.000 €3.000 €0 €0 €
Fahrzeug Haus-meister0 €25.200 €0 €0 €
Dorfentwicklung30.000 €0 €0 €0€
Fahrzeuge Bauhof
2020 Greiflöffel Baggerlader, 2021 PKW, 2022 Unimog4.000 €25.000 €140.000 €0 €
Erwerb von Grundstücken587.600 €395.200 €150.000 €150.000 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Feuerwehr20.000 €5.000 €5.000 €5.000 €
Beschaffung HLF für Feuerwehr400.000 €0 €0 €0 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Grundschule inkl. Digitalpakt11.200 €5.400 €5.000 €5.000 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Eschachschule inkl. Digitalpakt23.300 €8.000 €8.000 €8.000 €
Aufzug Eschachschule50.000 €0 €0 €0 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Kindergärten17.300 €0 €0 €0 €
Neubau Kindergarten Seedorf200.000 €2.000.000 €2.000.000 €0 €
Zuschuss an St. Martinuskindergarten53.600 €0 €0 €0 €
Sanitärtrakt Turn- und Festhalle Seedorf295.000 €0 €0 €0 €
Kooperationsprojekt Breitband mit Landkreis0 €75.000 €0 €0 €
Grüngut- / Erddeponie0 €80.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet Bösinger Weg III, Lackendorf
(inkl. EB Wasser)0€1.840.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet Brunnen-äcker, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €1.552.000 €0 €0 €
Erschließung Gewerbegebiet
Kirchöhren-Nord (inkl. EB Wasser)1.257.000 €593.000 €0 € 0 €
Erschließung Baugebiet Breite, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €0€860.000 €860.000 €
Erschließung Baugebiet Hüttensberg Mitte, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €245.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet Hüttensberg Alt, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €932.000 €0 €0 €
Erschließung Dorfbach- und Liebigstraße, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €1.568.800 €0 €0 €
Erschließung Halden- und Grabenstraße, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €0 €0 €1.337.500€
Parkplatz Lausbühl40.000 €0 €0 €0 €
Fahrzeuge für Straßenreinigung und Winterdienst
2021 Streugerät Unimog, 2023 Schneepflug0 €35.000 €0 €15.000 €
Spielgeräte Spielplätze13.000 €13.000 €5.000 €5.000 €
Eschachwanderweg10.000 €0 €0 €0 €
Ablösung Wasserrecht100.000 €0 €0 €0 €
Biberschutz50.000 €0 €0 €0 €
Das Zahlungsmitteldefizit im investiven Bereich von 948.500 € kann wie bereits oben erläutert teilweise durch den Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (220.700 €) gedeckt werden.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die vorgetragenen Plandaten der Wirtschaftspläne und des Haushaltsplanes in die endgültige Haushaltssatzung 2020 zu übernehmen, die vom Gemeinderat am 27.01.2020 beschlossen wird.
Nach Verabschiedung des Haushaltsplanes wird ausführlich berichtet.
10. Zustimmung zum Beitritt des „Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal“ in einen zu gründenden Zweckverband „Klärschlammverwertung Böblingen“
Nach Angaben von Bürgermeister Schumacher werde zurzeit die Gründung eines „Zweckverbands Klärschlammverwertung Böblingen" vorbereitet, um unter anderem eine langfristige Entsorgungssicherheit für den anfallenden Klärschlamm aus Kläranlagen zu erreichen. Der zu gründende Zweckverband solle dabei auf einem überlassenen Grundstücksteil des „Zweckverbands Restmüllheizkraftwerk Böblingen“ die für die Klärschlammverwertung erforderlichen Anlagenteile selbst errichten. Im Übrigen sollen die bereits vorhandenen Einrichtungen des RBB mitgenutzt werden, um größtmögliche Synergien auszuschöpfen. Derzeit sei die Inbetriebnahme einer Anlage im Jahr 2026 geplant.
Eine Machbarkeitsstudie bestätige im Ergebnis die Wirtschaftlichkeit als auch die Planbarkeit einer Anlage mit einer Auslegung von 100.000 to bis 183.600 to pro Jahr unter den bisherigen Planungsannahmen. Ziel vom zu gründenden Zweckverband sei es, bis spätestens 2023 ein umsetzbares Konzept für die Gremienbefassung zu erarbeiten. Der laufende Aufwand zur Entsorgung und etwaigen Aufbereitung der Aschen durch Dritte werde vollständigkeitshalber mitkalkuliert. Diese Schätzung habe einen Preiskorridor von 80 € bis 100 € brutto pro Tonne Klärschlamm in Originalsubstanz bei einer Investition von ca. 105 Mio. € ergeben. Sowohl die geplanten Betriebskosten als auch die Investitionssumme würden dabei in Abhängigkeit der zu behandelnden Schlammmenge respektive der Anzahl der Verbandsmitglieder variieren. Aus diesem Grund könne eine exaktere Kostenplanung erst vorgenommen werden, wenn die Mitglieder und damit die Schlammmenge als Basis für die Planung feststehen würden. Die Gründung des Zweckverbandes sei daher obligatorisch für die weiteren Planungsschritte.
Wie Bürgermeister Schumacher weiter ausführte, entsorge der „Zweckverbands Abwasserreinigung Eschachtal“ derzeit 1.800 to Klärschlamm im Jahr über die Firma MSE, 76307 Karlsbad-Ittersbach, zu einem bis zum 31.12.2019 geltenden Preis von 93,12 €/to entwässertem Klärschlamm bei einem laufendem Entsorgungsvertrag bis zum 31.12.2020. Bei einem Informationstermin am 25.09.2019 in Böblingen hätten Teilnehmer von Kündigungen der Verträge durch MSE und Kostensprünge auf 111 € bzw. bis zu 120 € pro Tonne (inkl. Transport) berichtet. Da nun auch in fast allen Bundesländern die landwirtschaftliche Verwertung nicht mehr zugelassen sei, würden die Entsorgungskapazitäten deutlich geringer, was teils erhebliche Preisaufschläge zur Folge habe.
Seitens der Verbandsverwaltung des „Zweckverbands Abwasserreinigung Eschachtal“, dem Klärmeister und dem betreuenden Ingenieurbüro iat werde ein Beitritt des „Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal“ befürwortet, wobei im Vordergrund die Entsorgungssicherheit stehe. Auch werde davon ausgegangen, dass der neue Zweckverband mit seinen überwiegend kommunalen Mitgliedern (Kläranlagenbetreiber) einen wirtschaftlichen Betrieb bilden.
In finanzieller Hinsicht könne, so Bürgermeister Schumacher, aufgrund einer möglichen Inbetriebnahme in 7 Jahren lediglich eine Schätzung abgegeben werden, die einen Preiskorridor von 80 € bis 100 € brutto pro Tonne Klärschlamm ergebe. Nach derzeitiger Marktlage sei daher davon auszugehen, dass eine gemeinsame Klärschlammentsorgungsanlage wirtschaftlich betrieben werden könne.
Nachdem der Ortschaftsrat Lackendorf in dieser Angelegenheit bereits einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hatte wurde auch vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Bürgermeisterin, Frau Carmen Merz, zu beauftragen, folgender Erklärung des „Zweckverbands Abwasserreinigung Eschachtal“ zuzustimmen:
„Der Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal erklärt verbindlich die Absicht, dem zu gründenden Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen beizutreten und die hierzu erforderlichen Beschlüsse bis spätestens zum 31.03.2020 herbeizuführen. Der Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal erklärt in diesem Zusammenhang, sich mit einem Verbrennungskontingent von 1.700 to/a Klärschlamm (Originalsubstanz) am Zweckverband beteiligen zu wollen. Der Anteil an Trockensubstanz bei Anlieferung wird sich voraussichtlich auf 25 % belaufen.“
11. Abschluss eines Mietvertrags zwischen der Gemeinde Dunningen und der Jugendvereinigung Dunningen 1981 e.V.
Die Verwaltung informierte darüber, dass der bestehende Mietvertrag zwischen der Gemeinde Dunningen und der Jugendvereinigung 1981 e.V. zum 31.12.2019 ende und daher ein neuer Mietvertrag wiederum mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen werden solle. Gegenüber den bisherigen vertraglichen Regelungen seien dabei im Wesentlichen Passagen zum Ausschank von Getränken, zum Rauchen und zu den Schließzeiten überarbeitet worden. Nachdem der Mietvertrag bereits im Vorfeld mit der Jugendvereinigung Dunningen abgestimmt wurde erteilte der Gemeinderat ohne weitere Beratung einstimmig seine Zustimmung zum Vertrag.
12. Energiebericht
Der Gemeinderat nahm den Energiebericht 2018 zur Kenntnis. So werden in Dunningen die Gebäude von der Heizzentrale im Untergeschoss des Gebäudes C der Eschachschule versorgt. Sie umfasst ein Blockheizkraftwerk, das 50 kW elektrische und 100 kW thermische Energie erzeugt. Der Gasverbrauch 2018 lag bei 120.175 m³ (=1.239.604 kWh), die Kosten hierfür belaufen sich auf 40.887,00 € netto. Zusätzlich erzeugt die Holzhackschnitzelfeuerungsanlage 300 kW thermisch. Das Silo für die Holzhackschnitzel hat ein Fassungsvermögen von 90 m³ und wird im Winter ca. ein Mal pro Woche befüllt. Der Verbrauch 2018 lag bei ca. 935 m³ und die Kosten hierfür belaufen sich auf 13.484,00 €/netto. Für das Holz hat die Gemeinde Dunningen im Jahr 2018 2,00 ct/kWh bezahlt; dies entspricht ca. 14,00 €/m³. In Spitzenzeiten kann außerdem noch ein Gas-/Ölkessel zugeschaltet werden, der in Stufe 1 eine Leistung von 600 kW und Stufe 2 eine Leistung von 900 kW thermisch leisten kann. Der Gasverbrauch des Spitzenkessels lag im Jahr 2018 bei 4.825 m³ (= 49.745 kWh) bei Kosten in Höhe von 1.641,00 € netto. Mit Wärme versorgt werden in Dunningen die Gebäude A, B, C, D und V der Eschachschule, Kindergarten und Musikschule, Turn- und Festhalle, Wohnhaus Jahnstr. 25, Wehle-Sporthalle, Rathaus, Seniorenzentrum Haus am Adlerbrunnen sowie Pflegeheim St. Veronika. Außer dem Pflegeheim und der Wehle-Halle werden diese Gebäude auch mit Strom aus dem Blockheizkraftwerk versorgt. Die Straßenbeleuchtungskreise Busbahnhof, Gartenstraße und Dorfbachstraße werden ebenfalls mit dem Strom aus dem Blockheizkraftwerk versorgt. Wenn der Strom nicht ausreicht wird zusätzlich Strom von der ENBW bezogen. Der nicht benötigte Strom wird in das Stromnetz eingespeist. Der Strombezug 2018 lag bei 90.630 kWh bei Kosten in Höhe von 17.113,45 € netto. Im Jahr 2018 lag der Wärmeverkauf in Dunningen bei 1.111.300 kWh (Vorjahr 1.106.671 kWh). Der Stromverkauf im vergangenen Jahr belief sich auf 308.594 kWh (Vorjahr: 336.488 kWh).
In Lackendorf werden die Eschachtalhalle, der Kindergarten, das Pfarrhaus und das alte Schulhaus mit Nahwärme über die Pelletsheizung im alten Schulhaus versorgt, die eine Leistung von 150 kW hat. Es gibt zwei Pufferspeicher mit einem Inhalt von jeweils 1.950 Liter. Das Silo für die Pellets hat ein Fassungsvermögen von 40 Tonnen. Eine Tankfüllung reicht für ein Jahr. Im Jahr 2018 lag der Wärmeverkauf in Lackendorf bei 87.714 kWh (Vorjahr 88.209 kWh).
Im Ortsteil Seedorf wird die Wärme von der Biogasanlage bezogen. Sie erzeugt 450 kW thermische Energie. Zusatzenergie wird über die eigenen zwei Gaskessel in der Heizzentrale Seedorf erzeugt. An die Nahwärme sind neben 2 Firmen die Turn- und Festhalle mit Raupenzunft, Kindergarten, Grundschule, Seniorenzentrum und der Sportpark fitS mit Sauna und Schwimmbad angeschlossen. Im Jahr 2018 wurden 886.300 kWh von der Biogasanlage bezogen. Die Kosten für den Gasbezug in Höhe von 9.230 m³ (= 96.337 kWh) lagen im Jahr 2018 bei 3.423,00 € netto. Im vergangenen Jahr lag die Wärmeerzeugung in Seedorf bei 964.637 kWh (Vorjahr 989.196 kWh).
In übersichtlichen Aufstellungen können dabei in Balkendiagrammen monatlich die Verbräuche einzelner Gebäude von zwei Jahren miteinander verglichen und Ausreißer frühzeitig erkannt werden.
13. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan 2015 – 2030 für den Verwaltungsraum Dunningen/Eschbronn – 3. Fortschreibung, 1. punktuelle Änderung wurde zwischenzeitlich vom Landratsamt Rottweil genehmigt.
Verkauf von Bauplätzen
In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde der Verkauf von drei Bauplätzen im Baugebiet „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung 1. Änderung“ beschlossen.
14. Anfragen
Anfragen wurden gestellt zur forstwirtschaftlichen Nutzung des Gemeindewaldes und zum Schuppengebiet Wullenstein.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18.11.2019
1. Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zur Einführung eines Ratsinformationssystems, welches im kommenden Jahr vorgesehen ist sowie zur Aufstellung eines Restmüllbehälters beim Friedhof in Dunningen.
2. Flurneuordnung Dunningen (B 462), Nachtrag zum Gewässerplan
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Helmstädter vom Flurneuordnungs- und Vermessungsamt des Landkreises Rottweil begrüßen. Wie diese ausführte, sei das Flurbereinigungsverfahren Dunningen (B 462) nach dem Flurbereinigungsgesetz angeordnet worden, um die Flächen für den Ausbau der Ortsumgehung B 462 bereitzustellen. Mit den entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen habe die Gemeinde einer Eigentumszuteilung der im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens genehmigten und im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen gemeinschaftlichen Maßnahmen (z.B. Wege, Gewässer, Ausgleichsmaßnahmen) zugestimmt und mit deren Übergabe auch die Unterhaltung bzw. Pflege dieser Anlagen übernommen. Sie leiste dabei einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 50% der nicht durch Zuschuss gedeckten Kosten, also 10,5 % der Ausführungskosten.
Frau Helmstädter erläuterte sodann die vorbehaltlich der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange sowie der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft geplanten Änderungen. Dabei sollen aufgrund des entsprechenden schadhaften Zustandes mehrere Asphaltwege neu gebaut werden, eine Änderung der Gebietsgrenze des Flurneuordnungsverfahrens im Erweiterungsbereich des Gewerbegebietes „Kirchöhren-Nord“ erfolgen, neue Auffüllflächen ausgewiesen, ein Biotop und Gehölz verlegt sowie die Rekultivierung eines Grünweges geschaffen werden. Als Ausgleich für diese Maßnahmen sollen die geplanten Buntbrachen je um 3 m verbreitert werden.
Die Ausführungskosten für diese Maßnahmen belaufen sich für die Teilnehmergemeinschaft auf rund 506.000 €. Unter Berücksichtigung von Zuschüssen in Höhe von rund 400.000 € verblieben für die Teilnehmergemeinschaft dann noch Kosten in Höhe von rund 106.000 €. Die Gemeinde trage als freiwillige Leistung zur Senkung der Teilnehmerbeiträge rund 53.000 € bei.
Nach kurzer Beratung im Gremium wurde der Nachtrag beim Wege- und Gewässerplan einschließlich des Kosten- und Finanzierungsplans einstimmig befürwortet. Darüber hinaus wurde sowohl der Pflege der betreffenden Anlagen entsprechend des von der Flurneuordnung aufgestellten Pflegeplans als auch einem freiwilligen Beitrag der Gemeinde zur Senkung der Teilnehmerbeiträge zugestimmt.
3. Ersatzbeschaffung eines Dienstfahrzeugs, Abschluss eines Leasingvertrags
Nach den Ausführungen der Verwaltung ende demnächst der bestehende Leasingvertrag für das bisher genutzte Dienstfahrzeug. Daher müsse ein Ersatzfahrzeug erworben werden, welches wiederum in Anlehnung an die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt geleast werden soll. Es seien dabei mehrere Angebote eingeholt worden, zum einen für ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und alternativ für ein Fahrzeug mit Elektroantrieb.
Das wirtschaftlichste Angebot habe bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor die Fa. Autohaus Martin Roth, Dunningen, abgegeben. Aufgrund der eingeholten Leasingangebote für Fahrzeuge mit Elektroantrieb sowie des bestehenden technologischen und infrastrukturellen Weiterentwicklungspotenzials in diesem Bereich liege der Fokus nochmals bei einem Fahrzeug mit herkömmlichem Antrieb.
Nach erfolgter Diskussion im Gemeinderat erfolgte die einstimmige Entscheidung, das wirtschaftlichste Angebot der ortsansässigen Fa. Autohaus Martin Roth, Dunningen-Seedorf, über einen dreijährigen Leasingvertrag für einen Mazda CX-30 anzunehmen.
4. Verpachtung des Fischereirechts in der Eschach von der Brücke Schramberger Straße bis zur Gemarkungsgrenze Lackendorf und im gesamten Bachlauf des Eberbachs, Gemarkung Dunningen, an den Angelsportverein Dunningen e.V.
Eine Neuverpachtung des Fischereirechts sei nach Angaben der Verwaltung erforderlich, da das bisherige Pachtverhältnis mit dem Angelsportverein Dunningen e.V. mit Ablauf der festgesetzten Pachtdauer geendet habe. Dabei könne auf eine öffentliche Ausschreibung des Fischereirechts verzichtet werden, da für eventuelle Interessenten die Möglichkeit der Vereinsmitgliedschaft oder der Erlaubnisscheinerteilung bestehe.
Pachtgegenstand sei vorliegend die Eschach von der Brücke Schramberger Straße bis zur Gemarkungsgrenze Lackendorf und der gesamte Bachlauf des Eberbachs auf Gemarkung Dunningen. Hinsichtlich der Pachtdauer vom 01.01.2019 bis 31.12.2030 orientiere man sich an der nach Fischereirecht festgelegten Mindestpachtzeit von 12 Jahren. Die jährlichen Pachtpreise in Höhe von 250 € für die Eschach und 100 € für den Eberbach würden dabei der bisherigen Regelung entsprechen.
Abschließend informierte die Verwaltung darüber, dass im Vorfeld der Pachtvertrag bereits mit der Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt worden sei und dort nach Vertragsabschluss noch anzuzeigen wäre.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, die Verpachtung des Fischereirechts an den Angelsportverein Dunningen e.V. zu den genannten Konditionen durchzuführen und auf eine Ausschreibung im Amtsblatt zu verzichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Pachtvertrag mit dem Angelsportverein Dunningen e.V. abzuschließen und der Fischereibehörde anzuzeigen.
5. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
DigitalPakt Schule
Die Verwaltung informierte darüber, dass im Rahmen des DigitalPakts Schule Finanzmittel in Höhe von bundesweit 5 Milliarden € zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Schulen bereitgestellt werden. Auf das Land Baden-Württemberg entfallen dabei rund 650 Millionen €, wovon 90 Prozent, also rund 585 Millionen € für Investitionen an Schulen vorgesehen seien. Für Dunningen ergebe sich dabei ein DigitalPakt Budget in Höhe von insgesamt 272.000 €, wovon die Eschachschule rund 203.000 € und die Grundschule in Seedorf rund 69.000 € erhielten. Der Eigenanteil des Schulträgers an den förderfähigen Kosten belaufe sich dabei auf mindestens 20%. Zu den Antragsvoraussetzungen zähle dabei insbesondere ein sogenannter Medienentwicklungsplan, der eine Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für Lehrkräfte beinhalten müsse. Die Mittel können bis 30.04.2022 abgerufen werden
6. Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zur Abnahme des Neubaus der Eschachschule.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 21.10.2019
1. Blutspenderehrung
Bürgermeister Schumacher konnte zur diesjährigen Blutspenderehrung wieder viele Blutspenderinnen und Blutspender sowie die Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Dunningen, Frau Paola Notheis, und den Bereitschaftsleiter des DRK-Ortsvereins, Herrn Jan Flindt, begrüßen.
In seiner Ansprache brachte er seine Freude zum Ausdruck, wiederum persönlich die diesjährige Blutspenderehrung vornehmen zu dürfen. Persönlich deshalb, weil er in seiner Zeit als aktiver Rotkreuzler quasi an der Basis bei vielen Blutspendeterminen mitwirken durfte, jedoch auch als stellvertretender Präsident des DRK-Kreisverbandes Rottweil einen guten Blick dafür habe, was die freiwilligen Helferinnen und Helfer des gesamten DRK-Kreisverbandes täglich leisteten.
In seinen weiteren Ausführungen betonte Bürgermeister Schumacher die Wichtigkeit der Blutspende. Das gespendete Blut helfe Menschen und sei in vielfältiger Weise lebensrettend. Wöchentlich würden in Baden-Württemberg und Hessen ca. 15.000 Blutspenden beim Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes angefordert. Damit seien durch das DRK 80% des gesamten Blutbedarfs in diesen beiden Bundesländern abgedeckt. Die hierfür benötigten Blutspenden würden an jährlich 4.500 Blutspendeterminen gewonnen. Statistisch gesehen werde das meiste Blut nach Angaben von Bürgermeister Schumacher inzwischen zur Behandlung von Krebspatienten benötigt, gefolgt von Herz- sowie Magen-/Darmerkrankungen. Erst danach folgten Verkehrs- und sonstige Unfälle. Er dankte dem DRK-Ortsverein und all den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die Organisation von drei Blutspendeterminen pro Jahr mit steigender Anzahl an Blutspenden. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl sei Dunningen wieder mit an der Spitze des Landkreises Rottweil.
Bürgermeister Schumacher betonte, dass die Blutspendetermine nichts ohne die vielen Blutspender wären. Er freue sich, im Namen des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Gemeinde- und Ortschaftsrats, 17 Blutspenderinnen und Blutspender ehren zu dürfen, die sich durch Jahre lange oder sogar teilweise Jahrzehnte lange Treue auszeichneten.
Zusammen mit der DRK-Bereitschaft überreichte er die Ehrenurkunden mit Ehrennadel für:
10-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold) an:
Herrn Markus Benner, Frau Lisa Kuner, Frau Kerstin Schlachter, Frau Selina Schmidt, Herr Fabian Werner, Herr Christopher Wetzel
25-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz) an:
Frau Birgit Glatthaar, Frau Christiane Sieber
50-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenlaub und eingravierter Zahl 50) an:
Herr Michael Burri, Frau Helga Herbst, Frau Heidelinde Pfaff-Widmann, Herr Jörg Roth
75-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenlaub und eingravierter Zahl 75) an:
Frau Sonja Haag, Frau Doris Marte, Herr Harald Rapp, Herr Anselm Schmid
100-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenlaub und eingravierter Zahl 75) an:
Frau Hannelore Lupfer
Quelle: Schwarzwälder Bote
1. Einwohnerfragestunde
Eine Anfrage wurde gestellt zur in der vergangenen Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses vorgestellten Entwicklungsplanung der Friedhöfe in allen drei Ortsteilen.
2. Forstangelegenheiten
Forstlicher Betriebsplan 2020
Zur Beratung des forstlichen Betriebsplans 2020 begrüßte Bürgermeister Schumacher den Amtsleiter des Forstamtes Rottweil, Herrn Kapahnke sowie die Herren Revierleiter Unglaube und Berthold. Dabei ging Herr Kapahnke zunächst auf die forstbetriebliche Situation 2019 und den Holzeinschlag bei der Gemeinde Dunningen ein.
Durch die im Mai kalte und nasse sowie im Juni und Juli sehr warme und trockene Witterung habe sich der Borkenkäfer massiv vermehrt und es seien sowohl Käferschäden an der Fichte als auch Trocken- und Käferschäden an der Tanne entstanden. Europaweit habe sich dabei ein Anfall von Kalamitätsholz mit einem Überangebot an Rundholz ergeben wobei sich die derzeitige Marktstörung wohl noch bis ins Jahr 2020 ziehen werde. Für frisches Nadelstammholz gebe es einen Einschlagstopp im Staatswald und die Paletten-Holzpreise seien dabei stark unter Druck geraten sowie der Absatz von Nadel-Industrieholz problematisch.
Der Holzeinschlag in der Gemeinde Dunningen belief sich 2019 auf 1.979 Fm planmäßige Nutzung und 3.203 Fm zufällige, also durch Insekten, Dürre oder Sturm verursachte, Nutzung. Die zufällige Nutzung sei seit dem vergangenen Jahr durch die entsprechenden Witterungsverhältnisse stark angestiegen. Das Betriebsergebnis 2019 falle negativ aus und sei gekennzeichnet durch eine kritische Waldschutzsituation und einen äußerst schwierigen Holzmarkt, so dass das Preisniveau durch Schadholzanfall stark gedrückt werde.
Danach berichtete Revierleiter Unglaube für den Revierbereich Dunningen, dass aufgrund des späten Wintereinbruchs dieses Jahr erst spät mit der Aufarbeitung des Sturm- und Käferholzes begonnen werden konnte. Momentan sei man im Holzeinschlag bei 3420 Fm was rund 48% des geplanten Einschlags entspreche. Aufgrund der Käferholzaufarbeitung werde man in diesem Jahr den geplanten Einschlag nicht erfüllen können und sei auch bei den momentanen Holzpreisen weit entfernt vom geplanten Betriebsergebnis. Nachdem im Frühjahr die Anpflanzung von jeweils rund 1000 Tannen und 1000 Roteichen durchgeführt worden sei sollen nunmehr noch Pflegemaßnahmen wie die Jungbestandspflege und Mischwuchsregulierung erfolgen. Negativ zu verzeichnen gewesen seien eine illegale Müllablagerung im Teuffenmoosbühl, ein Einbruch im Waldarbeiterwagen sowie zuletzt das Fischsterben im Eberbach. Erfreulicherweise seien durch die Schaffung von drei kleinen Teichen in den Gewannen Kimmichwald und Hexenbusch 135000 Ökopunkte generiert worden.
Aus dem Revierbereich Seedorf konnte Revierleiter Berthold vermelden, dass ein planmäßiger Einschlag im Zuge der Verkehrssicherung entlang der beiden Straßen mit rund 630 Fm erfolgt sei. Sturm, Schnee und Käfer bereiteten auch dem Revier Seedorf in diesem Jahr Probleme, so dass sich der Einschlag dieser sogenannten zufälligen Nutzung auf 1120 Fm belaufe. In verschiedenen Abteilungen sei auf einer Fläche von insgesamt 25 ha Bestandspflege, sowie auf einer Fläche von ca. 10 ha Kulturpflege vollzogen worden. Wegeunterhaltungen wie beispielsweise am Neuwäldle- oder Maschinenweg seien durchgeführt worden. Wie auch im Revierbereich Dunningen sollen jetzt noch Maßnahmen zur Jungbestandspflege erfolgen. Für das kommende Jahr seien Einschläge von 4200 Fm, davon 2500 Fm maschinell und 1700 Fm motormanuell geplant. Darüber hinaus seien etliche Bestandspflegemaßnahmen, die Kultursicherung und Wegeunterhaltungsmaßnahmen wie beim Maschinen- oder Reifenlochweg vorgesehen.
Forstamtsleiter Kapahnke führte anschließend zum forstlichen Betriebsplan 2020 aus, dass weiterhin eine kritische Waldschutzsituation erwartet werde, wobei Nadelstammholz, Palette sowie Industriepapierholz nur eingeschränkt zu vermarkten sein dürften. Für den Holzeinschlag 2020 werde für 12.500 Fm ein Durchschnittspreis von rund 60 € erwartet. Daraufhin erläuterte der Leiter des Forstamtes Einzelpositionen des Plans. So seien für Pflegemaßnahmen wie den Anbau von Tannen, Bergahorn oder Kirschen auf einer Fläche von 0,8 ha und der Kultursicherung auf einer Fläche von 18 ha Aufwendungen in Höhe von 33.200 € vorgesehen. Für die Jungbestandspflege auf 42,5 ha sowie der Ästung seien 77.700 € eingeplant. Darüber hinaus entfallen auf die Wildschadensverhütung 28.800 € und die Borkenkäferbekämpfung 22.500 €. Des Weiteren seien für die Wegeunterhaltung 62.700 € erforderlich. Dem finanziellen Gesamtergebnis 2020 stünden Einnahmen in Höhe von 784.300 € Ausgaben in Höhe von 778.800 € gegenüber. Im Vermögenshaushalt schlage als Investitionsmaßnahme eine Wegeunterhaltung mit 2.700 € zu Buche. Das Gremium stimmte daraufhin dem forstlichen Betriebsplan 2020 geschlossen zu.
Abschließend dankte Bürgermeister Schumacher den Vertretern der Forstverwaltung und auch den Jagdpächtern für die gute Zusammenarbeit sowie den kommunalen Waldarbeitern für ihr Engagement im Gemeindewald.
Abschluss des bestehenden Vertrags Nr. 2004/12 vom 22.12.1994 zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes und Anpassung des bestehenden Vertrags zur Wirtschaftsverwaltung Nr. 21/2015 vom 01.09.2015 sowie Anpassung des bestehenden Vertrags Nr. 4/2015 vom 17.08.2015 zur Übernahme des Holzverkaufs im Körperschaftswald
Bürgermeister Schumacher informierte das Gremium über das Forstkartellverfahren und die Folgen für die Gemeinde. Das Land Baden-Württemberg strukturiere aus verschiedenen Gründen seine Forstverwaltung grundlegend um, so dass das bisherige Einheitsforstamt baden-württembergischer Prägung aufgegeben werde. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung vom 13. März 2016 sehe dabei die Überführung des Staatswaldes in eine Anstalt des öffentlichen Rechts vor. Die Landesregierung strebe die Neuorganisation der forstlichen Verwaltung auch unter dem Eindruck der Erfahrungen an, die aus dem sogenannten Kartellverfahren herrühren, welches eine Vermarktung von Rundholz sowohl aus dem Staatswald wie auch aus kommunalem und privatem Wald durch die baden-württembergische Forstverwaltung beanstandete.
Der baden-württembergische Landtag habe schließlich nach Angaben von Bürgermeister Schumacher das Forstreformgesetz beschlossen, welches neben der Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald und der Änderung des Landeswaldgesetzes eine Vielzahl an Änderungen in anderen Fachgesetzen vorsehe, die reformbedingt adaptiert werden müssten. Die erarbeiteten Lösungswege sollen insbesondere die forstliche Betreuung im Nicht-Staatswald absichern. Es ergeben sich hierdurch nach den Worten von Bürgermeister Schumacher weitreichende Folgen sowohl für den Kommunalwald insgesamt als auch für Dunningen, mit 1.355ha Betriebsfläche zweitgrößter Kommunalwaldbesitzer im Landkreis Rottweil. Durch die entsprechenden gesetzlichen Änderungen seien auch die Regelungen zum forstlichen Revierdienst und zur Wirtschaftsverwaltung zu erneuern gewesen. Bedingt durch den aus wettbewerbsrechtlichen Gründen vorzunehmenden Rückzug des Landes Baden-Württemberg aus dem Holzverkauf im Körperschafts- und Privatwald werde dieser ab 01.01.2020 für sämtliche Holzsortimente von der Holzverkaufsstelle des Landkreises Rottweil für den Körperschafts- und Privatwald angeboten und – soweit vom jeweiligen Waldbesitzer gewünscht – durchgeführt.
Zum forstlichen Revierdienst merkte Bürgermeister Schumacher an, dass die Übernahme des forstlichen Revierdienstes und der Wirtschaftsverwaltung ohne den Holzverkauf weiterhin durch die unteren Verwaltungsbehörden rechtlich möglich sei mit der Maßgabe, dass diese Leistungen nicht unter Gestehungskosten, deren Ermittlung Aufgabe der unteren Verwaltungsbehörden vor Ort sei, angeboten werde. Eine landeseinheitliche Vorgabe der entsprechenden Gestehungskostenhöhe sei nicht mehr möglich. Deshalb würden die bisher geltenden Regelungen zu den Kostenbeiträgen im Zuge der Aufhebung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes außer Kraft gesetzt, was wiederum eine inhaltliche Anpassung der derzeit bestehenden Betreuungsverträge zwingend notwendig mache. Die untere Forstbehörde Rottweil mache den Kommunen daher ein entsprechendes Vertragsangebot, welches die Aufhebung des aktuellen Betreuungsvertrags zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes sowie den Vertrag zur Wirtschaftsverwaltung im gegenseitigem Einvernehmen und eine Neuregelung zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald vorsehe.
Das Entgelt für die Übernahme des forstlichen Revierdienstes, die Übernahme der Wirtschaftsverwaltung (Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen, Übernahme von Logistikdienstleistungen) und die Kontrolle zur Verkehrssicherung für die Waldflächen der Körperschaft liege laut der Entgeltordnung des Landratsamtes Rottweil in der Fassung vom 09.09.2019 bei 8,68 Euro pro Festmeter Hiebsatz zzgl. MwSt. Hierdurch ergebe sich eine deutliche Erhöhung von derzeit ca. 80.000 € auf nunmehr 129.000€. Den Kommunen stehe es dabei frei, das Vertragsangebot nicht anzunehmen und die gesetzlichen Aufgaben des forstlichen Revierdienstes mit eigenem Personal zu erbringen, wovon jedoch abgeraten werde. Grundsätzlich müsse eine landkreisweite Lösung angestrebt werden. Dabei seien sich die Bürgermeister sämtlicher Städte und Gemeinden im Landkreis einig, den forstlichen Revierdienst weiterhin beim Landratsamt Rottweil zu belassen.
Aus den genannten Gründen müssten schließlich laut Bürgermeister Schumacher
die derzeit bestehenden Verträge zum Holzverkauf mit den Kommunen ebenfalls angepasst werden, falls weiterhin der Holzverkauf über das Landratsamt erfolgen solle. Zwar bestehe für die Kommunen Wahlfreiheit, jedoch mache, nachdem das Landratsamt die Beförsterung übernehme, die Abwicklung des Holzverkaufs ebenfalls durch diese Behörde Sinn. Die Kosten würden sich wie folgt erhöhen: beim Holzverkauf 1,35 €/FM netto (bisher 0,80 €/FM brutto), bei der Fakturierung 0,30 €/FM netto (bisher 0,18 €/brutto) und bei den Gemeinschaftsverkäufen 0,20 €/FM netto (bisher 0,12 €/FM brutto). Dies ergebe eine Kostenerhöhung von derzeit ca. 10.500€ auf nunmehr ca. 21.000€.
Nachdem der Ortschaftsrat Lackendorf in der Sitzung vom 17.10.2019 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört wurde und eine einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben hatte folgte das Gremium mit großer Mehrheit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Anpassung des bestehenden Vertrags Nr. 2004/12 vom 22.12.1994 zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes sowie zur Anpassung des bestehenden Vertrages Nr. 21/2015 vom 01.09.2015 zur Wirtschaftsverwaltung. Auch die Anpassung des bestehenden Vertrags Nr. 4/2015 vom 17.08.2015 zur Übernahme des Holzverkaufs im Körperschaftswald wurde einstimmig beschlossen.
Verabschiedung von Herrn Revierförster Olaf Berthold
In seiner Ansprache führte Bürgermeister Schumacher aus, dass verbunden mit der Neuorganisation des Revierdienstes und der Wirtschaftsverwaltung vom bislang für die selbstständigen Reviere Seedorf, Bösingen, Herrenzimmern und Villingendorf zuständigen Revierleiter Olaf Berthold Abschied genommen werden müsse. Vor ziemlich genau 15 Jahren habe Olaf Berthold die Revierleitung in Seedorf übernommen, sich dabei mit viel Herzblut dem Gemeindewald gewidmet und durch eine stringente, durchorganisierte und konsequente Arbeitsweise ausgezeichnet sowie einen direkten Kontakt zu den Mitarbeitern gepflegt und großen Wert auf ein gutes Arbeitsklima gelegt.
Bürgermeister Schumacher führte weiter aus, dass sich Herr Berthold ab dem kommenden Jahr dem Thema Waldpädagogik widmen werde und somit dem Nachwuchs das Thema Wald fachkundig näher bringen werde. Er dankte Herrn Berthold im Namen des Gemeinderats, des Seedorfer Bürgermeisterstellvertreters und langjährigen Ortsvorstehers Rainer Pfaller aber auch persönlich für die geleistete Arbeit zum Wohle der Gemeinde und der Waldbesitzer und wünschte ihm für seine neue Tätigkeit alles erdenklich Gute, viel Freude an der Arbeit, eine robuste Gesundheit, das Glück des Tüchtigen und Gottes Segen. Der Geehrte dankte daraufhin für die bewegende Ansprache und wünschte der Gemeinde für die Zukunft alles Gute.
Quelle: Schwarzwälder Bote
4. Bebauungsplan „Festplatz Lackendorf“
Der Gemeinderat hat einstimmig den zweiten Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplans „Festplatz Lackendorf“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften wurden festgestellt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu benachrichtigen.
Zuvor wurden die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen erörtert und über die jeweiligen Beschlussvorschläge der Verwaltung entschieden. Herr Leopold vom Büro RIP erläuterte die Planung. So bestehe der Festplatz in Lackendorf seit vielen Jahren und werde entsprechend genutzt. Bisher sei die Situation jedoch planungsrechtlich nicht geregelt. Aus diesem Grund müsse ein Bebauungsplan die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die Situation des Festplatzes dauerhaft zu sichern und Verbesserungen schaffen zu können. Im Flächennutzungsplan sei die betreffende Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. In der jedoch derzeit in der Phase der Genehmigung befindlichen 1. Änderung der 3. Fortschreibung des FNP 2015 – 2030 sei der Planbereich als „Gemeinbedarfsfläche“ enthalten. Der Fachingenieur führte weiter aus, dass der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen am 25.03.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Festplatz Lackendorf“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren mit der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet habe. Die genannten Verfahrensschritte seien mittlerweile durchgeführt worden, so dass in der Folge das förmliche Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen könne.
Der Ortschaftsrat Lackendorf wurde in der Sitzung vom 17.10.2019 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört. Es erfolgte dabei eine einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat.
5. Bebauungsplan „Sportplatz Lausbühl 1. Erweiterung“
Ebenfalls einstimmig hat das Gremium den zweiten Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sportplatz Lausbühl 1. Erweiterung“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften wurden festgestellt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu benachrichtigen.
Zuvor wurden die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen erörtert und über die jeweiligen Beschlussvorschläge der Verwaltung entschieden. Herr Leopold vom Büro RIP erläuterte auch vorliegend die Planung. Nach den Ausführungen des Fachingenieurs sei die Parkplatzsituation am Sportplatz Lausbühl seit geraumer Zeit sehr angespannt. Bei Heimspielen des SV Seedorf werde teilweise entlang der angrenzenden Kreisstraße geparkt. Es sei daher angezeigt, die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Parkplatzes zu schaffen. Im Verfahren zum Flächennutzungsplan 2015 – 2030, 3. Fortschreibung – 1. Punktuelle Änderung sei vorliegend bereits eine Erweiterungsfläche aufgenommen worden. Der Flächennutzungsplan befinde sich derzeit in der Phase der Genehmigung. Um eine Realisierung kurzfristig zu gewährleisten sei es nun parallel ein Bebauungsplanverfahren erforderlich, damit die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen hergestellt werden könnten. Es sei weiter davon auszugehen, dass der Flächennutzungsplan zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtskräftig sein werde.
Der Fachingenieur führte weiter aus, dass der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen am 25.02.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sportplatz Lausbühl – 1. Erweiterung“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren mit der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet habe. Die genannten Verfahrensschritte seien mittlerweile durchgeführt worden, so dass in der Folge das förmliche Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen könne.
6. Wohngebiet „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung“
Festlegung des Bauplatzpreises
Nach den Ausführungen der Verwaltung setzen sich die Bauplatzkosten aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hierzu zählen Grunderwerb, Grunderwerbsteuer, Kanal-, Klär-, Wasserversorgungs-, Erschließungs- und Kostenerstattungsbetrag sowie sonstige Kosten wie beispielsweise Vermessung, Bebauungsplan, Baugrunduntersuchung oder sonstiger ungedeckter Aufwand. Nach Berechnung der Einzelpositionen wurde unter Berücksichtigung einer sogenannten Infrastrukturzulage (Differenz zwischen der Summe der Bauplatzkosten und dem zu beschließenden Bauplatzpreis) ein Bauplatzpreis in Höhe von 150,00 €/m² vorgeschlagen.
Das Gremium begrüßte überwiegend den Vorschlag der Verwaltung und es wurde beschlossen, die BauGB und KAG-Beiträge der Baugrundstücke „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung“ in Seedorf abzulösen sowie den m²-Preis einschließlich der Erschließungs-, Wasserversorgungs-, Abwasserbeiträge und Kostenerstattungsbeiträge nach § 135 a-c BauGB, jedoch ohne die tatsächlichen Kosten der Hausanschlüsse für Abwasser, Erdgas, Strom, Telefon und Kabel auf 150,00 € festzusetzen.
Festlegung der Bauplatzvergabemodalitäten
Zu den Vergabemodalitäten für Bauplätze führt Bürgermeister Schumacher aus, dass bislang keine Vergaberichtlinien der Gemeinde bestünden sondern diese unabhängig vom Wohnsitz des Interessenten chronologisch nach Eingang der Interessensbekundung erfolge. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürfe Bauland nicht ohne eine Rechtfertigung durch das Allgemeinwohl bevorzugt an Käufer vergeben dürfen, die eine besondere Bindung zur Gemeinde, also Einheimische, vergeben werden. Die Gemeinde habe die Vergabe von Bauland im Rahmen der rechtlichen Vorgaben nach pflichtgemäßer Ermessensausübung durch Bauplatzvergabekriterien zu konkretisieren. Einen Rechtsanspruch auf Zuteilung gemeindlicher Grundstücke bestehe jedenfalls nicht. Die Vergabepraxis soll zielorientiert unter Berücksichtigung städtebaulicher und wohnungsbaupolitischer Aspekte erfolgen.
Aufgrund der aktuellen kommunalpolitischen Brisanz werde die Geschäftsstelle des Gemeindetags Baden-Württemberg Muster-Bauplatzvergabekriterien zur Umsetzung der EU-Kautelen für die Mitgliedsgemeinden erarbeiten. Danach könne eine Entscheidung über die Erstellung einer Bauplatzvergaberichtlinie für die Gesamtgemeinde erfolgen. Für die schnelle Vermarktung des Wohngebiets „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung“ solle daher die Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze wie bislang noch chronologisch nach Interesseneingang erfolgen.
Im Gemeinderat wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass man aus zeitlichen Gründen vorliegend noch an der bisherigen Vergabe festhalte und dieser auch zustimme, jedoch dringend die Vorlage entsprechender Muster-Bauplatzvergaberichtlinien durch den Gemeindetag erwartet werde, um gegebenenfalls im Rahmen eines Punktesystems eine Legitimation zur bevorzugten Vergabe von Bauplätzen an Einheimische zu erhalten.
7. Allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde Dunningen und der Eigenbetriebe Seniorenzentrum und Energie-Wasser 2012 - 2017
Wie die in der Zeit vom 25.02.2019 bis 11.04.2019 durchgeführte allgemeine Finanzprüfung ergeben habe, so Bürgermeister Schumacher, seien im Prüfungszeitraum 2012 – 2017 die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde und der Eigenbetriebe Seniorenzentrum und Energie-Wasser geordnet gewesen.
Zu den Anmerkungen im Prüfbericht müsse die Verwaltung innerhalb von 6 Monaten Stellung nehmen, danach erhalte die Gemeinde die Prüfungsbestätigung durch das Landratsamt. Genauso wie der Ortschaftsrat Lackendorf in seiner Sitzung vom 17.10.2019 hat auch der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen den vorgelegten Prüfungsbericht zur Kenntnis genommen.
8. Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses
Wie Bürgermeister Schumacher erläuterte, weise Baden-Württemberg aufgrund der kommunalen Zuständigkeit eine hohe Anzahl von Gutachterausschüssen auf. Nach Auffassung des Landesgesetzgebers seien bei Ausschüssen mit kleinem Zuständigkeitsbereich die gesetzlichen Aufgaben nicht vollständig und insbesondere nicht in der erforderlichen Qualität erfüllbar, da aufgrund der geringen Anzahl an Kauffällen keine ausreichende Basis für die Ableitung der Wertermittlungsdaten vorliege. Für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung des Gutachterausschusses werde in der Gesetzesbegründung eine Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr angestrebt; in Dunningen seien im Durchschnitt der vergangenen Jahre 113 Kauffälle zu verzeichnen gewesen. Um eine entsprechend den rechtlichen Bestimmungen und den fachlichen Herausforderungen genügende Aufgabenerfüllung zu erreichen, sollen verstärkt interkommunale Kooperationen angestrebt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses seien vom Land Baden-Württemberg durch die Änderung der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) geschaffen worden
Durch die Bildung neuer Kooperationen sollen nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher die Gutachterausschüsse in die Lage versetzt werden, unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken ihre gesetzlichen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Der Aufgabenkatalog des Gutachterausschusses bestehe im Wesentlichen aus der Gutachtenerstattung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, Führung einer Kaufpreissammlung, der Ermittlung von Bodenrichtwerten und Preisindizes für Wohnimmobilien aufgrund EU-Verordnung.
Nachdem vorab mit den Bürgermeistern der Gemeinden Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Villingendorf, Wellendingen, Eschbronn und Zimmern ob Rottweil sowie der Stadt Rottweil sondiert wurde, dass ein gemeinsamer Gutachterausschuss mit zentraler Geschäftsstelle denkbar sei, mündeten die laut Gemeinderatsbeschluss vom 05.03.2018 durchgeführten Gespräche nunmehr in eine finale öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Darüber hinaus hätten zwischenzeitlich auch die Stadt Schramberg sowie die Gemeinden Aichhalden, Hardt, Lauterbach, Schiltach und Schenkenzell Interesse an einer gemeinsamen Kooperation bekundet.
Auf der Grundlage des Musters des Gemeindetages sei ein gemeinsamer Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet worden mit den wesentlichen Inhalten, dass bei der Stadt Rottweil ein gemeinsamer Gutachterausschuss gebildet werde, die Kommunen die Aufgaben des Gutachterausschusses auf die Stadt Rottweil übertragen und sich an den Kosten entsprechend beteiligen. Die Vereinbarung habe eine Laufzeit von 10 Jahre und verlängere sich ohne Kündigung um jeweils 5 Jahre. Sobald von allen Städten und Gemeinden die Bodenrichtwerte zum 31.12.2018 sowie die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vorliege, könne die öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarung erfolgen.
Nachdem der Ortschaftsrat Lackendorf in der Sitzung vom 17.10.2019 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört wurde und dabei eine einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat erteilte beschloss der Gemeinderat einstimmig den Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden bzw. Städten Aichhalden, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Eschbronn, Hardt, Lauterbach Rottweil, Schenkenzell, Schiltach, Schramberg, Villingendorf, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses. Die Verwaltung wurde zu Änderungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen ermächtigt, soweit sie redaktioneller Natur sind, sie Vorgaben der Rechtsaufsicht entsprechen und/oder soweit sie nicht wesentliche Vertragsinhalte grundlegend verändern.
9. Gaslieferung 2019 bis 2020
Nachdem die letzte Ausschreibung für die Stromlieferung durch eine kommunale Bündelungsausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-Service) für die Abnahmestellen Dunningen und Eigenbetrieb Energie-Wasser für die Lieferjahre 2019 und 2020 im Jahr 2018 erfolgte und der Zuschlag für die Gaslieferung an die Stadtwerke Radolfzell erteilt wurde, habe der Gt-Service laut Verwaltung aufgrund der günstigen Vertrags- und Preiskonditionen nunmehr empfohlen, die beiden Lieferverträge um ein weiteres Jahr bis Ende 2021 zu verlängern.
Im Falle einer Kündigung des Lieferanten wurde vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde an der nächsten kommunalen Bündelungsausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg über die Gaslieferung für die Jahre 2021 – 2022 beteilige.
Der Gemeinderat billigte einstimmig diese Vorgehensweise.
10. Stromlieferung für die Lieferjahre 2020 bis 2022
Ebenfalls einstimmig folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Stromlieferung für die Lieferjahre 2020 bis 2022.
Im Dezember 2017 seien nach vorheriger Bündelungsausschreibung über den Gt-Service für die Abnahmestellen Dunningen Lieferverträge für die Abnahmestellen „ohne Leistungsmessung“ und „mit Leistungsmessung“ abgeschlossen worden, so die Verwaltung.
Für die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung, also die kommunalen Gebäude ohne Heizzentralen in Dunningen und Ortsteilen, sei der Stromliefervertrag vom 01.01.2018 – 31.12.2019 mit dem Elektrizitätswerk Mittelbaden, Offenburg, geschlossen worden. Dieser sei entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 12.11.2018 bis 31.12.2020 verlängert worden. Aufgrund der günstigen Vertrags- und Preiskonditionen habe der Gt-Service nun empfohlen, den Liefervertrag um ein weiteres Jahr bis Ende 2021 zu verlängern.
Im Falle einer Kündigung des Lieferanten wurde vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde an der nächsten kommunalen Bündelungsausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg über die Stromlieferung für die Jahre 2021 – 2022 beteilige.
Zur Information teilte die Verwaltung mit, dass bei den Abnahmestellen mit Leistungsmessung, also den Heizzentralen Dunningen und Seedorf sowie den Straßenbeleuchtungen der einzelnen Ortsteile damals ein Stromliefervertrag mit der Firma Energiedienst AG Rheinfelden vom 01.01.2018 – 31.12.2019 geschlossen worden sei, jedoch eine Vertragsverlängerung aufgrund der erfolgten Kündigung durch den Lieferanten ausscheide. Daher würden die kommenden Lieferjahre 2020 – 2022 derzeit über den Gt-Service per Bündelungsausschreibung neu ausgeschrieben.
11. Baugesuche
Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Dunningen, Adlerstraße 50 unter Erteilung einer Befreiung von der nicht im Hauptgebäude untergebrachten bzw. an das Hauptgebäude angebauten Doppelgarage
- Nutzungsänderung und Ausbau des 2. Dachgeschosses in Dunningen-Seedorf, Waldmössinger Straße 1
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in Dunningen, Eichwäldlestraße 21 unter Erteilung von Befreiungen hinsichtlich der geänderten Firstrichtung sowie der teilweisen Überschreitung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit dem Hauptgebäude, der Garage und dem Dachvorsprung
- Neubau eines Produktions- und Verwaltungsgebäudes in Dunningen, Peter-Birk-Straße 8
12. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Bauantrag
Hinsichtlich der in der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2019 vertagten Entscheidung über den Bauantrag zur Nutzungsänderung der Büroräume in eine Wohngemeinschaft in Dunningen-Seedorf, Am Brestenberg 48, wurde mitgeteilt, dass die Bauherrin zwischenzeitlich ein Ruhen des Verfahrens beantragt habe.
Ortsdurchfahrt
Die Maßnahmen zur Behebung des wellenförmigen Feinbelags des zweiten Bauabschnitts in der Ortsdurchfahrt zwischen dem Kreisverkehr an der Rössle-Kreuzung und der Einmündung in die Grabenstraße werden ab Dienstag, 22.10.2019 erfolgen.
13. Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zur Einführung eines Ratsinformationssystems.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 16.09.2019
Zu Beginn der Sitzung wurde ein Imagefilm der Kindergärten in Dunningen, Seedorf und Lackendorf präsentiert, der demnächst auch auf der Homepage der Gemeinde eingestellt werden soll.
1. Verpflichtung von Herrn Hermann Hirt als Gemeinderat
Bürgermeister Schumacher beglückwünschte Herrn Hermann Hirt zu dessen Wiederwahl in den Gemeinderat bei den am 26.05.2019 stattgefundenen Kommunalwahlen. Herr Hermann Hirt wurde mit der vorgeschriebenen Verpflichtungsformel für die kommenden fünf Jahre als Gemeinderat verpflichtet.
2. Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zur Bebauung eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks, dem Abbrennen von Feuerwerken bei privaten Veranstaltungen, dem Böllerschießen bei Hochzeiten und der Begehbarkeit der Verkehrsinsel zwischen den Lokalen Calimero und Wehle für Personen mit Rollatoren.
3. Baugesuche
Das Einvernehmen zum Bauantrag zur Erstellung eines Einfamilienhauses in Dunningen-Lackendorf, Eschbronner Straße 20 (unter Vorbehalt) wurde mehrheitlich, zur Errichtung von 5 Stellplätzen in Dunningen-Seedorf, Freudenstädter Straße 76 einstimmig erteilt:
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2015 – 2030, 3. Fortschreibung, 1. punktuelle Änderung
Bürgermeister Schumacher begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold vom Büro RIP, der die Gremiumsmitglieder über den Sachstand informierte.
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen – Eschbronn habe am 17.10.2017 beschlossen, den gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 bis ins Zieljahr 2030 zu ändern. Nach dem Feststellungs- und Offenlegungsbeschluss vom 19.12.2018 sei der Flächennutzungsplan daraufhin vom 21.01.2019 bis 15.03.2019 öffentlich ausgelegt worden. Die Stellungnahmen hätten keine unausräumbaren Belange ergeben, so dass der Flächennutzungsplan nun beschlossen werden könne.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes verfolge die Zielsetzungen, Wohnbauentwicklungsflächen in Dunningen (Eichwäldle II ca. 3,4 ha), Seedorf (Hochwiese III ca. 2,5 ha) und Lackendorf (Bösinger Weg ca. 1,0 ha) sowie Gewerbeentwicklungsflächen in Dunningen (Kirchöhren-Nord II ca. 6,0 ha), Seedorf (Interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen ca. 10,7 ha) und Locherhof (Gewerbegebiet Ob Heckenwald ca. 4,0 ha) auszuweisen. Darüber hinaus sollen eine Gemeinbedarfsfläche in Lackendorf (Festplatz Lackendorf ca. 0,9 ha) sowie eine Grünfläche in Seedorf (Lausbühl ca. 0,6 ha) aufgenommen werden.
Nach erfolgter Empfehlung im Ortschaftsrat Lackendorf in der Sitzung am 09.09.2019 empfahl der Gemeinderat dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen/Eschbronn einstimmig, über die im Zuge der Benachrichtigung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu beraten sowie den Flächennutzungsplan 2015 – 2030, 3. Fortschreibung, 1. Punktuelle Änderung festzustellen und zu beschließen.
5. Neubeschaffung eines HLF 20 für die Feuerwehr Dunningen
Wie Bürgermeister Schumacher ausführte, habe der Gemeinderat am 25.03.2019 die Neubeschaffung eines HLF20 für die Feuerwehr Dunningen beschlossen. Danach sei die Lieferung im sogenannten nicht offenen Verfahren europaweit in zwei Losen ausgeschrieben worden, wobei Los 1 aus Fahrgestell, Aufbau sowie schnittstellenrelevanten Beladungsteilen und das Los 2 aus der sonstigen Beladung bestanden habe.
Die eingegangen Angebote seien sowohl aus vergaberechtlicher als auch feuerwehrtechnischer Sicht eingehend geprüft worden. Wirtschaftlichste Bieter seien für Los 1 die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde mit brutto 348.075,00 € und für Los 2 die Fa. Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, Fellbach mit brutto 138.757,77 € gewesen.
In den Haushaltsjahren 2019 und 2020 stehe, so Bürgermeister Schumacher, ein Betrag in Höhe von insgesamt 500.000€ zur Verfügung. Aus der Fachförderung Z-Feu des Landes Baden-Württemberg erfolge dabei eine pauschale Zuwendung in Höhe von 92.000 €.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig die vorgeschlagene Vergabe für die Lieferung des HLF 20.
6. Einziehung einer Teilfläche (Parkplatz) der Gemeindeverbindungsstraße, Flst.-Nr. 1645, auf Gemarkung Dunningen gem. § 7 Abs. 1 Straßengesetz für Baden-Württemberg
Nachdem bereits der Parkplatz an der Gemeindeverbindungsstraße Dunningen Richtung Anschlussstelle Dunningen-West vor einiger Zeit zurückgebaut worden sei würde sich nach Auffassung der Verwaltung auch der Rückbau des an der Gemeindeverbindungsstraße Dunningen Richtung Anschlussstelle Dunningen-Ost gelegenen Parkplatzes als Teilfläche des Grundstücks, Flst.-Nr. 1645 anbieten. Dieser werde größtenteils nur noch von LkW-Fahrern genutzt, die durch weggeworfenen Müll dem Bauhof erhebliche Arbeit verursache. Darüber hinaus bestehe durch eine entsprechende Renaturierung dieser Teilfläche die Möglichkeit, ca. 30.000 Ökopunkte zu generieren, die als Ausgleichsmaßnahme für das Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“ Berücksichtigung finden könnten. Da die betreffende Fläche für den Verkehr entbehrlich sei könne diese nach § 7 Abs. 1 StrG eingezogen werden.
Daraufhin votierten die Gremiumsmitglieder einstimmig dafür, die betreffende Fläche einzuziehen und die Verwaltung zu beauftragen, das Öffentlichkeitsverfahren nach § 7 Abs. 4 StrG durchzuführen.
7. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Verkauf von zwei Gewerbeflächen
In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde der Verkauf von zwei Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord“ beschlossen.
Bauantrag
Hinsichtlich der in der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2019 vertagten Entscheidung über den Bauantrag zur Nutzungsänderung der Büroräume in eine Wohngemeinschaft in Dunningen-Seedorf, Am Brestenberg 48, erfolgt durch die untere Baurechtsbehörde momentan noch eine abschließende baurechtliche Bewertung.
Eilentscheidung Bauantrag
Während der Sommerpause wurde eine Eilentscheidung des Ortsvorstehers und des Bürgermeisters zu folgendem Baugesuch getroffen: Umbau am Ökonomieteil und Einbau von Dachgauben in Dunningen-Lackendorf, Stettener Straße 24.
Eilentscheidung Waldarbeiterwagen
Nachdem der bestehende Bauwagen der Waldarbeiter in Dunningen baufällig war und dieser darüber hinaus durch einen Einbruch beschädigt wurde, konnte im Wege einer Eilentscheidung des Bürgermeisters die Beschaffung eines neuen Schutzwagens für die Waldarbeiter bei der Fa. Schneider, Fellen, zum Angebotspreis in Höhe von 23.526,30 € in die Wege geleitet werden.
Ortsdurchfahrt
Der wellenförmige Feinbelag des zweiten Bauabschnitts in der Ortsdurchfahrt zwischen dem Kreisverkehr an der Rössle-Kreuzung und der Einmündung in der Grabenstraße soll im Laufe des Oktobers abgefräst und neu eingebaut werden. Mit einer Bauzeit von ca. einer Woche ist dabei zu rechnen.
Grundschule Seedorf
Beim Estrichbelag wurden weitere Feuchtigkeitsschäden festgestellt.
Wehle-Halle
Die Sanierung der Duschen ist mittlerweile fertiggestellt. Jedoch wurden im Boden des Konditionsraumes Feuchtigkeitsschäden festgestellt und die Unterkonstruktion der Dachgauben muss aufgrund bestehender Fäulnis erneuert werden.
Aktuelle Schülerzahlen
In der Klasse 1 der Grundschule in Seedorf wurden 70 Schülerinnen und Schüler sowie in der Klasse 5 der Eschachschule in Dunningen 69 Schülerinnen und Schüler eingeschult. Die Lehrerversorgung ist an beiden Schulen nicht ausreichend und es fehlen Stellen.
Baugebiet Bösinger Weg III
Eine Entwässerung im Mischsystem ist nach Angaben des Landratsamtes Rottweil für den neuen Bauabschnitt nicht mehr zulässig sondern diese hat im Trennsystem zu erfolgen. Durch die Errichtung eines neuen Kanals wird sich die Erschließung um voraussichtlich ein Jahr verzögern.
8. Anfragen
Anfragen wurden gestellt zum Baufortschritt im Baugebiet Eschenwiesen sowie zur Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Zugangs.