Wirtschaft & Bauen

Breitbandversorgung

Die Gemeinde Dunningen beteiligt sich an einem landkreisweiten Gemeinschaftsprojekt aller Städte und Gemeinden unter Federführung des Landratsamts zum Breitbandausbau.
 
Im April 2015 hat sich der Landkreis entschieden, eine flächendeckende Breitbandnetzinfrastruktur zu schaffen. Nach dem daraufhin eingeleiteten Vergabeverfahren hat der Kreistag am 07.12.2015 einstimmig beschlossen, dass der Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten im Landkreis Rottweil durch die Telekom Deutschland GmbH erfolgen soll.

Nachdem seitens des Bundes die erforderlichen Zustimmungen vorlagen, wurde am 10.03.2016 mit der Deutschen Telekom AG der Kooperationsvertrag unterzeichnet und der Weg für den aktiven Breitbandausbau frei gemacht. Durch eigene Investitionen der Telekom und einer Investitionsbeihilfe des Landkreises von circa 11,8 Mio. EUR haben flächendeckend insgesamt 64.000 Haushalte und Unternehmen im Landkreis zum Winter 2017/2018 Zugang zu hochbitratigen Bandbreiten erhalten. Bund und Land haben den Ausbau mit 5,92 bzw. 2,37 Mio. Euro gefördert.

Damit können im Landkreis Rottweil mehr als 95 Prozent der Haushalte mindestens 30 MBit/s und sogar über 86 Prozent der Haushalte mehr als 50 MBit/s nutzen. In der Gemeinde Dunningen kommen bis auf wenige Einzelgehöfte im Außenbereich alle Haushalte in diesen Genuss.
 
Im Hinblick auf hoch qualifizierte Arbeitskräfte sind aus Wirtschaftssicht optimal versorgte Bildungseinrichtungen elementar für die heranwachsende Generation. Vor diesem Hintergrund ergriffen die Städte und Gemeinden im Landkreis Rottweil sowie das Landratsamt bereits einen weiteren Teilschritt hin zum FTTB-Ausbau.

In Kooperation mit den Städten und Gemeinden als Schulträger wird im Landkreis angestrebt, alle Schulen im Landkreis direkt mit Glasfaser zu erschließen. In diesem Zuge erhalten in diesem Jahr unsere Grundschule in Seedorf sowie unsere Eschachschule in Dunningen einen eigenen Glasfaseranschluss. Im Haushaltsplan 2019 stehen hierfür 17.500 Euro zur Verfügung, welche die Gemeinde als Schulträger an Eigenmitteln aufbringen muss.