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Wirtschaft & Bauen

Lärmaktionsplanung

Durch eine Verkehrszählung im Auftrag der Gemeinde wurde im Ortsteil Seedorf im Oktober 2020 festgestellt, dass die Landesstraße L422 auf ihrem Verlauf durch den Ortsteil eine Verkehrsbelastung von ca.8.800Kfz/24h im durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) innehat. Aufgrund dieser Verkehrsmenge ist nach Erfahrungswerten davon auszugehen, dass in einer Ortsdurchfahrt entsprechend hohe, gesundheitsgefährdende Lärmimmissionen vorliegen. Der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen hat in seiner Sitzung vom 29.11.2021 einen Lärmaktionsplan für die Ortdurchfahrt Seedorf im Zuge der L 422 beschlossen.

Förderung von Schallschutzmaßnahmen werden vom Land Baden-Württemberg als freiwillige Leistung nach haushaltsrechtlichen Regelungen gewährt. Auf Lärmsanierungsmaßnahmen besteht kein Rechtsanspruch. Lärmsanierungsmaßnahmen werden in der Regel nur an Gebäuden durchgeführt, die vor Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (01.04.1974) errichtet wurden oder die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, der vor diesem Zeitpunkt rechtskräftig wurde. Damit Zuschüsse für Maßnahmen gewährt werden können, müssen bestimmte Lärmwerte, die sogenannten Auslösewerte, überschritten werden. Dies ist bei den meisten Gebäuden entlang der Ortsdurchfahrt Seedorf der Fall. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Aufwendungen für bauliche schallschutztechnische Verbesserungsmaßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 75% der Kosten gewährt. Förderungen sind direkt beim Regierungspräsidium Freiburg einzureichen. Die Gemeinde hat hier keine Zuständigkeit. Details sowie die entsprechenden Antragsformulare können unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/laerm/ heruntergeladen werden.

 Lärmaktionsplan Berichterstattung (pdf)

Bürgermeister Schumacher Peter
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