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Rathaus

Wasserversorgung

Für die Trinkwasserversorgung sind die Kommunen (Städte und Gemeinden) zuständig.

Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung, ein Gebäude oder ein Grundstück besitzen oder vermieten, müssen Sie einen Wasseranschluss bei der zuständigen Stelle anmelden.

Wenn Sie ein neues Haus bauen, muss dieses an die kommunale Trinkwasserversorgung angeschlossen werden.

Die Wasserversorgung wird über Gebühren oder privatrechtliche Entgelte finanziert, die Abwasserbeseitigung in Baden-Württemberg über Gebühren.

Außerdem besteht für Kommunen und Zweckverbände aus den Bereichen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die Möglichkeit, Förderungen des Landes zu beantragen, um ihre Bürger zu entlasten.
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