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Aktuelles

Landtagswahl 14.03.2021

Wie viele Stimmen sind bei der Wahl zu vergeben?

Bei der Landtagswahl hat jede/r Stimmberechtigte eine Stimme, die einem der Kandidierenden der verschiedenen Parteien oder EinzelkandidatInnen in seinem Wahlkreis gegeben wird.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist wer am Wahltag,

  • Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist,
  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • seit mindestens 3 Monaten die Hauptwohnung in Baden-Württemberg innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Wahlbenachrichtigung

Die ins das Wählerverzeichnis der Gemeinde Dunningen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 21. Februar 2021 einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Dieser enthält Angaben zum Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie sicher sind, wahlberechtigt zu sein, erkundigen Sie sich bitte beim Wahlamt, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.


Wahllokale in Dunningen

Eine Liste der Wahllokale mit der Information, ob diese barrierefrei sind, erhalten Sie hier:

Liste der Wahllokale(pdf, barrierefrei)
 
Bitte beachten Sie:

Alle Wahllokale wurden unter Corona-Gesichtspunkten vor Ort auf ihre Eignung hin überprüft.  Unter dieser Prämisse wurden die Wahlräume insbesondere danach ausgewählt, dass die Einrichtung aller erforderlichen Arbeitsplätze und das Aufstellen der Wahlkabinen mit einem Mindestabstand von 1,5 m zueinander möglich sind, eine gute Belüftungsmöglichkeit gegeben ist und die Zugänge zum Wahlraum ausreichend Platz für den Besucherverkehr und das Halten von Abstand bieten.

Aktuelles Hygienekonzept für die Landtagswahl 2021

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.


Wahlschein und Briefwahlunterlagen

Die Gemeinde Dunningen weist ausdrücklich auf die Möglichkeit der Briefwahl hin.
Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online oder postalisch angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugestellt. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an das Bürgerbüro Dunningen zurückgesendet bzw. der Umschlag in die Briefkasten des Rathauses  Dunningen eingeworfen werden. 

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt bei der Gemeinde Dunningenzu beantragen:

Sie beantragen die Unterlagen online hier:

online-Wahlscheinbeantragung 

(bis Mittwoch, 10. März 2021, 12.00 Uhr möglich)

Sie nutzen den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Sie schicken die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung in einem frankierten Briefumschlag an das Bürgerbüro Dunningen zurück oder

Sie werfen die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung in einen Briefkasten der Gemeinde Dunningen.

Sie fordern die Unterlagen per Fax (07403 9295 66) oder per E-Mail (wahlamt(at)dunningen.de) unter Angaben von Namen, Wohnanschrift und Geburtsdatum an.

Ein telefonischer Antrag ist nicht zulässig.
 
Die Briefwahlunterlagen können Sie spätestens bis zum Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr beantragen. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Anordnung zur Absonderung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
 
Ihren Wahlbrief mit Briefwahlunterlagen müssen Sie so rechtzeitig mit der Post absenden, dass er dem Wahlamt der Gemeinde Dunningen bis spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr vorliegt; später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übersendung per Post sollte deshalb der Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, 11. März 2021, abgesendet werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.


Wahlamt

Falls Sie Fragen zur Wahl haben, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen des Wahlamts unter 07403 9295 22 oder per Mail unter wahlamt(at)dunningen.de

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Leiterin Bürgerbüro Frech Concetta
Gerne für Sie da

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