Standesamt
Welche Unterlagen sind für eine Anmeldung zur Eheschließung erforderlich? Hier erste Informationen:
Für ledige Verlobte
- Begl. Ablichtung (Abschrift) aus dem Familienbuch der Eltern
(beim Standesamt des Wohnortes der Eltern)
- Abstammungsurkunde (beim Geburtsort)
- Aufenthaltsbescheinigung (Beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass
Für verheiratet gewesene Verlobte
- Begl. Ablichtung (Abschrift) des Familienbuches der letzten Ehe
(beim Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes)
- Bei Eheschließung vor 1958 Heiratsurkunde mit Eheauflösungsvermerk (beim Standesamt des Heiratsortes)
Zusätzlich bei gemeinsamen vorehelichen Kindern
- Abstammungsurkunde des Kindes
Zusätzlich bei Ausländern
- Ehefähigkeitszeugnis
- Konsularische Ledigkeitsbescheinigung (Heimatbehörde/Konsulat)
Eheschließung im Ausland
Bei einer Eheschließung im Ausland sollten Sie sich rechtzeitig bei der Botschaft bzw. beim Deutschen Konsulat des betreffenden Landes über die erforderlichen Dokumente informieren. Dies kann, je nach Land unterschiedlich sein.
Ihre ausländische Heiratsurkunde sollten Sie dann durch die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Konsulat beglaubigen bzw. legaliesieren lassen. Nach der Rückkehr nach Deutschland ist es ratsam, eine gemeinsame Erklärung zur Namensführung in der Ehe bei Ihrem Standesamt abzugeben, da im Ausland die nach Deutschem Recht bestehenden Möglichkeiten oft nicht gegeben sind. Danach kann auf Antrag ein Familienbuch für diese Ehe angelegt werden.
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Bürgerbüro / Standesamt
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Leiterin Bürgerbüro
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Bürgerbüro / Standesamt
- Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Eheschließung
- Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen
- Eheurkunde - Ausstellung beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären
- Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
- Sterbeurkunde beantragen
- Todesfall anzeigen