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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 09.10.2023


Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 09.10.2023

Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden gestellt zum Breitbandausbau, der Beteiligung umliegender Gemeinden an den Investitionskosten der Gemeinde Dunningen bei Sanierungen bzw. Erweiterungen der Schulen, der Beteiligung der Gemeinde Dunningen am „Ein-Euro-Ticket“-Projekt der Stadt Schramberg, der Grabnutzung auf dem Friedhof in Dunningen sowie zur Verpachtung gemeindeeigener Felder.

Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024

Nach Angaben von Bürgermeister Schumacher seien die Gemeinden rechtlich verpflichtet, eine Bedarfsplanung zu betreiben, um auf die im Sozialgesetzbuch normierten Ziele der Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes hinzuwirken. Die Bedarfsplanung sei am 12.09.2023 im gemeinsamen Kindergartenausschuss und am 25.09.2023 im Ortschaftsrat Lackendorf erörtert worden.

Was die Bedarfsentwicklung der 3-jährigen Kinder bis zum Schuleintritt anbelange könne der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz voraussichtlich ab Juni 2024 nicht mehr erfüllt werden. Obwohl es mit viel Einsatz gelungen sei, die beiden Waldkindergärten in Dunningen und Seedorf wie geplant dieses Jahr mit insgesamt 40 Plätzen zu öffnen, entstehe ein erneuter Mangel an Plätzen, der sich nach momentanem Stand zu Beginn des Kindergartenjahres 2024/2025 voraussichtlich nur kurzfristig bis Februar 2025 entspannen könne. Nicht berücksichtigt seien bei dieser Betrachtungsweise das neue Baugebiet „Brunnenäcker“, eventuelle weitere Zuzüge und Flüchtlingskinder. Abhilfe könne durch die katholische Kirchengemeinde geschaffen werden. An den Martinus-Kindergarten solle eine fünfte Gruppe für Ü3-Betreuung mit maximal 25 Plätzen angebaut werden. Die bürgerliche Gemeinde würde die Kosten von ca. 1,5 Mio. € brutto zu 100 % tragen. Die Fertigstellung und Bezugsfertigkeit könne zum Kindergartenjahr 2025/2026 erfolgen. Zur Überbrückung wäre voraussichtlich eine Containerlösung für ein Jahr zielführend.

Hinsichtlich der Bedarfsentwicklung in der Kleinkindbetreuung habe der Gesetzgeber den Eltern die Verpflichtung auferlegt, die Träger mindestens 6 Monate vor der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Betreuungsangebots in Kenntnis zu setzen. Gleichzeitig sollen die Träger im Rahmen der Bedarfsplanung berücksichtigen, dass auch ein Bedarf gedeckt werden solle, der aus einem vom Personensorgeberechtigten nicht zu vertretenden Grund kurzfristig entstehe. Die inzwischen dezentral durchgeführte Vormerkung eines Krippenplatzes zeige aktuell, dass auf der einen Seite bis Ende des Kindergartenjahres 2023/2024 21 Plätze frei seien, denen eine Warteliste von 37 Plätzen gegenüberstehe und folglich 16 Plätze fehlen würden. Dies rühre daher, dass die Anfrage der Eltern, die ihr Kind auf der Warteliste stehen hätten, nicht konkret zum Angebot passe und in diesem Bereich sehr kurzfristig immer wieder Bewegung sei, weil ein Platz doch nicht oder in anderer Form gebraucht werde. Um den Rechtsanspruch soweit planbar möglichst erfüllen zu können, sei es sinnvoll und erforderlich das Angebot, eine Krippengruppe mit 10 Plätzen im W-Ki Waldmössingen zu belegen, anzunehmen.  Diese Krippengruppe werde voraussichtlich zu Beginn des Kindergartenjahrs 2024/2025 bezugsfertig sein. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit solle eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung baldmöglichst im Gemeinderat beraten werden.

Nach erfolgter Beratung, in der zwar von Seiten des Ortsvorstehers Hirt auf die Notwendigkeit einer Lösung für Lackendorf hingewiesen, jedoch der akute Bedarf in Dunningen-Ort gesehen wurde, nahm der Gemeinderat den Beschluss des Kirchengemeinderates Dunningen vom 13.06.2023 sowie die Vorentwurfsplanung von Architekt Harald Ganter vom 09.05.2023 hinsichtlich einer weiteren Ü3-Gruppe zur Kenntnis und die bürgerliche Gemeinde zeigte sich grundsätzlich mit einer Kostenübernahme zu 100% einverstanden. Die Verwaltung wurde mehrheitlich beauftragt, auf dieser Grundlage den Vertrag über den Betrieb und die Förderung des katholischen Kindergartens St. Martinus Dunningen vom 17.09.20210 zu aktualisieren und dem Gemeinderat zur finalen Beschlussfassung vorzulegen sowie bis zur Inbetriebnahme eine provisorische Lösung in Containerform näher zu untersuchen. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass durch die Krippengruppe im W-Ki Waldmössingen mit 10 Plätzen der Bedarf an U3-Betreuung voraussichtlich gedeckt werden kann. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, dem Gemeinderat den Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Basis dieser interkommunalen Zusammenarbeit vorzulegen.

Beteiligung der Gemeinde Dunningen an den Investitionskosten der Stadt Rottweil zur Sanierung und Erweiterung dreier Schulen

Bürgermeister Schumacher erläuterte, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Urteil klargestellt habe, dass Umlandgemeinden sich grundsätzlich finanziell an einem Schulneubau oder einer Generalsanierung beteiligen müssten, wenn ihre Schüler in der Standortgemeinde beschult würden. Grundsätzlich würden ausweislich des Urteils für die Beteiligung von Umlandgemeinden die Freiwilligkeitsphase, Zwischenphase, Zwangsphase und schließlich die Landkreisphase nach dem Schulgesetz gelten.

Im Rahmen der Freiwilligkeitsphase habe die Schulstandortgemeinde ausdrücklich und förmlich anhand eines Gemeinderatsbeschlusses ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Umlandkommunen zu erklären und in diesem Zuge den betroffenen Gemeinden Informationen wie der Gegenstand der Maßnahme, die Gesamtkosten oder die jeweiligen Schüleranteile im Betrachtungszeitraum zukommen zu lassen. Die Gemeinderäte der Umlandgemeinden hätten über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sodann ihrerseits Beschlüsse zu fassen. Sollte es hier zu keiner Einigung kommen weil eine der Gemeinden die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ablehne, gehe die Freiwilligkeitsphase in die Zwischenphase über bei der die Schulstandortgemeinde sodann einen Antrag bei der obersten Schulaufsichtsbehörde auf Feststellung des dringenden öffentlichen Bedürfnisses stellen könne. Die Umlandgemeinden würden dann gegebenenfalls vom Kultusministerium verpflichtet, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu schließen. Nach Abschluss der Zwischenphase könne sich die Zwangsphase anschließen, in der die Rechtsaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen treffe. Die Landkreisphase komme nur dann zum Tragen, wenn kein Ergebnis in der Zwangsphase zu erzielen gewesen sei.

Die Stadt Rottweil plane nach Angaben von Bürgermeister Schumacher mittelfristig Sanierungen und Erweiterungen beim Droste-Hülshoff-Gymnasium, beim Albertus-Magnus-Gymnasium sowie bei der Achertschule. Das verwaltungsgerichtliche Urteil solle hierbei umgesetzt werden. Die im Raum stehenden Kosten für die Beteiligung der Gemeinde Dunningen an drei Schulen würden sich auf aktuell 973.741,17 Euro belaufen. Seitens der kommunalen Landesverbände und der Landesregierung gebe es noch keine finalen Einschätzungen zum Urteil. Die Stadt Rottweil habe entgegen dem Ansinnen der Umlandgemeinden, zunächst eine nähere Prüfung und eine abgestimmte Vorgehensweise abzuwarten, mit Schreiben vom 06.07.2023 die Gemeinde Dunningen aufgefordert, im Gemeinderat eine Beschlussfassung über die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung herbeizuführen. Nunmehr hätten sich 14 betroffene Umlandgemeinden zusammengeschlossen und eine gutachterliche Untersuchung der Rechtslage durch die Kanzlei Heilshorn-Mock-Edelbluth beauftragt. Angesichts der Vielzahl an beteiligten Kommunen würden sich die Kosten für die Erstellung des Gutachtens für die Gemeinde Dunningen in einem sehr überschaubaren Niveau bewegen.

Nach erfolgter Beratung beschloss das Gremium einstimmig, die Stadt Rottweil um Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 zu bitten. Sollte dieser Bitte nicht entsprochen werden, zeigt die Gemeinde Dunningen bis zur Vorlage des in Auftrag gegebenen Gutachtens zunächst keine Bereitschaft zur Mitwirkung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung an den Schulbaukosten der Stadt Rottweil.

Überplanung der Friedhöfe – Planungsauftrag zur Umsetzung in Lackendorf

Wie die Verwaltung ausführte, sei die grundlegende Umgestaltung der Friedhöfe in allen Ortsteilen in Verbindung mit der Schaffung neuer Bestattungsformen zwischenzeitlich vom Landratsamt vollständig genehmigt worden. Mit der Umsetzung solle nicht nur gewährleistet werden, dass die Pflege und damit die Wirtschaftlichkeit verbessert, sondern auch die Entwässerung auf den technisch korrekten Stand gebracht werde. Durch freiwerdende Flächen sei eine Neustrukturierung ebenfalls unumgänglich. Zukünftig könne damit die Ruhezeit bei Erdbestattungen in Erdkammern analog der Ruhezeit von Urnenbestattungen auf 15 Jahre reduziert werden.

Für den Masterplan sei das Büro landschaft 4 bis zur Leistungsphase 4 beauftragt worden was der Genehmigungsplanung entspreche. Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure betrage der Leistungsumfang für die bereits für alle Friedhöfe abgerechneten Honorarzonen 1 bis 4 lediglich 33 % und der überwiegende Planungsaufwand folge erst noch. Zunächst solle die Beauftragung der Ausführungsplanung erfolgen, da erst nach einer detaillierten Planung mit dem Umbau begonnen werden könne. Eine Umsetzung des Masterplans sei auf allen Friedhöfen nur zeitlich versetzt und in verschiedenen Bauabschnitten bei einer geschätzten Umbauzeit von mehr als 20 Jahren möglich. Als erster Schritt solle nun der Planungsauftrag zur Umsetzung auf dem kleinsten Friedhof in Lackendorf vergeben werden, weil dort die Erdbestattungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien.

Nachdem der Ortschaftsrat Lackendorf bereits zugestimmt hatte beschloss auch der Gemeinderat ohne weitere Beratung einstimmig, den Planungsauftrag zur Neuordnung des Friedhofs Lackendorf an das Büro arbol aus Rottweil-Neufra zu einem vorläufigen Honorar von ca. 63.000,00 Euro brutto zu vergeben.

Fensteraustausch im Kindergarten Lackendorf - Vergabebeschluss

Nach Angaben der Verwaltung handle es sich bei den bestehenden Fenstern im Kindergarten Lackendorf um Verbundfenster ohne Dichtungsebene aus den 70er Jahren. Aufgrund entsprechender Abnutzungserscheinungen wurde vorgeschlagen, die betreffenden Fenster zu erneuern.

Nach vorherigem einstimmigem Beschluss des Ortschaftsrates Lackendorf befürwortete ohne weitere Beratung auch der Gemeinderat einstimmig die Beauftragung zum Fensteraustausch an die Firma Kobel aus Herrenzimmern zum Angebotspreis von 24.862,67 Euro brutto.

Beitritt der Gemeinde Dunningen zur Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“

Bürgermeister Schumacher erläuterte, dass den Städten und Gemeinden durch den Bundesgesetzgeber nur sehr begrenzte Möglichkeiten gegeben seien, innerorts Tempo 30 anzuordnen. In der Gemeinde zeigte sich dies durch vergebliche Bemühungen, in der Bösinger Straße bzw. in der Heiligenbronner Straße Tempo 30 anzuordnen. In der Ortsdurchfahrt Seedorf sei dies nur nach der Durchführung einer zeit- und kostenintensiven aber vor allem auch bürokratischen Lärmaktionsplanung möglich gewesen. Auch die Einführung von Tempo 30 im Zuge der Ortsdurchfahrt Dunningen sei mit einem langen und bürokratischen Prozess verbunden gewesen.

Ein Beitritt der Gemeinde Dunningen zu dieser Initiative solle und könne den Wunsch der Gemeinde nach mehr bedarfsorientierter Eigenständigkeit in dieser Thematik befördern. Lebendige, attraktive Städte bräuchten lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen seien das Gesicht und Rückgrat der Städte und Gemeinden. Sie würden Lebensqualität und Urbanität prägen und ganz entscheidend beeinflussen, ob Menschen gerne in ihrer Gemeinde lebten. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels sei ein gemeinde- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr, auch auf den Hauptverkehrsstraßen.

Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setze sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen selbst darüber entscheiden dürften, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet würden. Ganz im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln, bräuchte es für eine Entscheidung über Tempo 30 allein den Gemeinde- und Ortschaftsrat, jedoch kein Landratsamt, kein Land Baden-Württemberg und auch nicht den Bund. Der Beitritt sei kostenlos.

Ohne weitere Beratung beschloss der Gemeinderat ebenso wie zuvor schon der Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig, der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beizutreten.

Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Rottweil zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus zur Erschließung der unterversorgten Adressen im Landkreis Rottweil an ein Gigabitnetz

Wie Bürgermeister Schumacher ausführte, verfolge der Landkreis Rottweil seit 2015 zusammen mit allen Städten und Gemeinden eine einheitliche Breitbandstrategie. Gemeinsam sei der so definierte Glasfaserausbau Stück für Stück umgesetzt und weiterentwickelt worden. Neben der geschlossenen Vorgehensweise sei die frühzeitige Weiterentwicklung der Ausbaustrategie mit allen beteiligten Gremien ein maßgeblicher Erfolgsfaktor auf dem Weg zur Gigabitgesellschaft im Landkreis Rottweil.

So sei der kreisweite FTTC-Ausbau (fiber to the curb) und FTTB-Ausbau (fiber to the building) der Schulstandorte bereits umgesetzt und der FTTB-Ausbau der weißen Flecken und Gewerbegebiete in Bearbeitung. Die Ausbaustrategie der grauen Flecken sei in Planung. Dabei weise die bundeseinheitliche Potenzialanalyse im Landkreis Rottweil einen potenziellen eigenwirtschaftlichen Ausbau von 84 % aus, so dass noch rund 6.000 – 7.000 Adresspunkte im Innenbereich verblieben, die aufgrund ihrer Lage bzw. Verteilung vermutlich nicht wirtschaftlich an das Glasfasernetz angeschlossen werden könnten. Diese unwirtschaftlichen Adressen könnten zur Bündelüng in einen Förderantrag aufgrund der verschiedenen Ausbauszenarien und vieler Variablen nicht aus der Gesamtheit der grauen Flecken heraus selektiert werden, so dass vorgeschlagen werde, alle verbliebenen grauen Flecken in den Förderantrag aufzunehmen. Ein eventueller Folgeantrag in drei bis fünf Jahren würde dann entfallen. Die wirtschaftlichen Adressen führten jedoch dazu, dass die Wirtschaftlichkeitslücke kleiner werde. Auf Basis der bisherigen Ausschreibungen zu den ersten Kreisprojekten, den Masterplänen für die Kommunen sowie den derzeitigen Marktbedingungen sei zur Orientierung eine Kostenschätzung erstellt worden. Konkrete Kosten und entsprechende Eigenanteile für die jeweiligen Kommunen würden sich aus dem öffentlichen Ausschreibungsverfahren ergeben und dann neu angepasst werden.

Damit noch in diesem Jahr der Förderantrag für die FTTB-Versorgung der grauen Flecken durch das Landratsamt beantragt werden könne, schlage die Verwaltung vor, den Landkreis durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem geförderten Ausbau der graue Flecken im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu beauftragen. Die Kommune übernehme für die Adressen im Innenbereich den Eigenanteil der Wirtschaftlichkeitslücke und plane die erforderlichen Haushaltsmittel im mittelfristigen Finanzplan ein. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmte ebenso wie der Ortschaftsrat Lackendorf zuvor einstimmig dem FTTB-Ausbau der grauen Flecken entsprechend dem Vortrag der Verwaltung zu.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Statistik Kommunal 2023

Die Verwaltung verwies auf die auch über die Homepage der Gemeinde bereitgestellte Statistik Kommunal 2023 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, in der über gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen in der Gemeinde informiert werde.

Entlastungsbeitrag

Es wurde bekanntgegeben, dass die Gemeinde für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen einen Entlastungsbeitrag von 52.328,00 Euro aus Landesmitteln erhalte.

Rückmeldungen Tempo 30 Ortsdurchfahrt Seedorf

Der Gemeinderat nahm die Rückmeldungen zum Thema Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Seedorf zur Kenntnis.

Fahrradabstellplätze

Bei der Ortschaftsverwaltung sowie der Turn- und Festhalle in Seedorf sollen Fahrradabstellplätze errichtet werden

Anfragen

Anfragen wurden gestellt zur Straßenbeleuchtung sowie den beiden neu errichteten Bushaltestellen in Seedorf.