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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.09.2023


Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.09.2023

Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden gestellt zu den Abwasserrohren im Bereich der ehemaligen Baumschule in Dunningen sowie zu der Umsetzung des Gesetzes zur Wärmeplanung.

Neubau eines Kindergartens in Seedorf

Vorstellung der Genehmigungsplanung und Beschluss zur Einreichung des Bauantrags

Bürgermeister Schumacher begrüßte die Planer für Gebäude und Freianlagen, welche den Entwurf nochmals erläuterten. Ebenso waren die Fachplaner für das Tragwerk, für Heizung/Lüftung/Sanitär und für die Elektroinstallation anwesend und standen für Fragen zur Verfügung.

Nachdem die Kostenschätzung vom Mai 2022 von der dort bereits optimierten Kita in Seedorf mit 11,6 Millionen Euro nicht finanzierbar war, wurde im November 2022 beschlossen, den Neubau nur für sechs Gruppen als reinen Kindergarten zu bauen und für die Krippe das Bestandsgebäude zu sanieren. So sollten die Kosten stark reduziert werden. Vorgesehen waren circa 3 Millionen Euro für die Sanierung des Bestands sowie circa 6,8 Millionen Euro für eine weitere Verkleinerung des Wettbewerbsentwurfs. Bei der Neukonzeption konnte die bebaute Fläche nun annähernd halbiert werden, ohne dabei das Raumprogramm zu vernachlässigen. Allerdings wurden die Raumgrößen nun auf das absolute Minimum reduziert. Die Planung wurde in allen Bereichen soweit wie möglich vereinfacht, um Kosten zu reduzieren und Folgekosten zu vermeiden. Auf Grundlage der mit allen Fachplanern und Behörden abgestimmten Planunterlagen und anhand der vorgeschlagenen Materialauswahl konnte eine konkrete Kostenberechnung vorgelegt werden. Diese wirft inzwischen einen Betrag von circa 8,9 Millionen Euro aus, was vor allem der Preissteigerung geschuldet sei.

Eine Förderung über das Holz Innovativ Programm (HIP) vom Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz sei nicht möglich, da nur besonders innovative Holzbaulösungen gefördert werden. Über das KfW-Programm KFN NWG (Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude) werde die Gemeinde einen Investitionszuschuss von circa 117.000 Euro erhalten. Da das Niveau QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) nicht erreicht werden könne, falle der Zuschuss deutlich niedriger aus. Ein Ausgleichsstockantrag werde beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt. Hierzu werde es in den nächsten Wochen einen ersten Besprechungstermin mit dem Regierungspräsidium geben. Der Baubeginn sei Ende 2024 geplant, wenn die Planung, wie vorgesehen, weitergeführt werden könne. Die Fertigstellung werde auf das Frühjahr 2026 terminiert.

Der Haushaltsplan 2023 sehe im Teilfinanzhaushalt bei der Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahme für den Neubau des Kindergartens in Seedorf bisher einen Ansatz der Baukosten für die Jahre 2024 bis 2026 von insgesamt 6.500.000 Euro vor. Dieser werde aufgrund der vorgestellten Kostenberechnung im Haushalt 2024 angepasst werden.

Um das Projekt insgesamt finanzieren zu können, müsse für die Ausgaben ein Kredit aufgenommen werden.

Nach erfolgter Beratung nahm der Gemeinderat die Planung zur Kenntnis und beschloss mehrheitlich die Einreichung des Bauantrags nach vorheriger Prüfung zur Installation einer Zisterne.

Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Architekt Stollbert vom gleichnamigen Architekturbüro Stollbert und Herrn Steffen Hils begrüßen, die den Masterplan vorstellten.

Als Grundlage wurde in Absprache mit der Feuerwehr und dem Kreisbrandmeister ein Raumbuch erstellt, wo auch die einschlägigen DIN-Vorschriften sowie arbeitsschutzrechtliche Vorgaben Beachtung gefunden haben. Der vorgestellte Masterplan sehe den Abbruch der gemeindeeigenen Gebäude Brunnenstraße 14 und 9 vor. Die Abbrucharbeiten wurden kostenmäßig nicht in der Kostenschätzung berücksichtigt, da diese von der Gemeinde getragen werden. Mit dem Erweiterungsbau solle versucht werden, die Brunnenstraße zu überbauen. Um dies zu ermöglichen, muss dieser Teil der Brunnenstraße straßenrechtlich eingezogen werden. Dies stelle aus Sicht der Verwaltung jedoch keine größeren Probleme dar, da Zufahrten über die Oberndorfer Straße sichergestellt werden können. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten sei eine enge Abstimmung mit den Eigentümern des Anwesens Oberndorfer Straße 8 erforderlich. Erste Gespräche wurden bereits geführt. Weiterhin muss die bauplanungsrechtliche Situation mit dem Kreisbauamt abgestimmt werden. Die Erweiterung bewege sich im Bereich von § 34 BauGB und tangiere nur im östlichen Teil, in sehr begrenztem Maße, den Bebauungsplan „Brunnenäcker – Steineleh“. Gegenwärtig werde davon ausgegangen, dass kein Bebauungsplanverfahren erforderlich sein werde.

Die Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) sehe vor, dass Erweiterungen von Feuerwehrgerätehäuser vom Land gefördert werden. Die genaue Höhe müsse noch abgeklärt werden. Die VwV Z-Feu solle auf 2025 novelliert werden. Nach ersten Signalen des Landes solle der Förderung von Feuerwehrgerätehäusern hierbei keine Priorität mehr eingeräumt werden. Ob diesbezügliche Investitionen überhaupt noch gefördert werden, sei Stand heute fraglich. Weitere Förderungen wären allenfalls aus dem Ausgleichstock denkbar. Wie sich eine Finanzierung dieser Maßnahme angesichts der anstehenden Investitionen im Millionenbereich in den kommenden Jahren darstellen lasse, müsse sich in den nächsten Wochen zeigen. Der Haushaltsplan 2024 befinde sich aktuell in der Aufstellung, ebenso die mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2027. Spätestens zur Haushaltsplanvorberatung im November seien hierzu erste Aussagen möglich.

Das Gremium nahm den Masterplan und die Kostenschätzung nach kurzer Beratung zur Kenntnis. Ebenso beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Finanzierung der Maßnahme im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung anzuprüfen.

Energetische Sanierung der Sporthallenbeleuchtungen

Vorstellung der Maßnahme -Ermächtigungsbeschluss

Seit August 2023 seien Leuchtstofflampen in der EU verboten und können für den Austausch defekter Beleuchtung nicht mehr bezogen werden. Auf dem Lampenmarkt sind zwischenzeitlich sehr viele kompatible LED-Leuchtmittel zum Austausch zu beziehen, ohne die komplette Lampe zu ersetzen. In Ausnahmefällen müssen jedoch die kompletten Lampen ersetzt werden.

1. Wehle-Halle Dunningen

In der Wehlehalle in Dunningen stünden Reparaturen im Bereich der Hallenbeleuchtung an. Einige der 288 T5-Leuchtstoffröhren in 144 Leuchten und eine noch nicht absehbare Menge an Vorschaltgeräten und Startern müssen ausgetauscht werden. Die Kosten mit Montage und Hubsteiger belaufen sich auf circa 9.000 Euro. Die neuen Leuchtstoffröhren müssen mit 100 Stunden Einbrenndauer gefahren werden. Was bedeutet, dass die die Leuchten über fünf Tage durchgehend bei höchster Stufe brennen müssen.

Die Wehlehalle ist mit 1.250 m² Hallenfläche die größte Halle in der Gemeinde Dunningen. Die Beleuchtungselemente seien integriert im Heizsystem der Firma Frenger. Zugelassene Austauschmodule können nur von Firma Frenger geliefert werden, ansonsten erlischt die Produkthaftung. Die Firma Schwab führte die Elektroarbeiten beim Neubau der Halle aus und kenne die Begebenheiten. Im Falle einer Ausführung werden für die Elektro- und Installationsarbeiten weitere Angebote eingeholt.

Die Stromeinsparung betrage circa 27.468 kWh jährlich (Stromverbrauch für die Hallenbeleuchtung ca. 42.000 kWh). Unter Annahme eines plausiblen Modells der Kostensteigerung durch die Energiekrise lasse sich die Stromeinsparung in 20 Jahren auf mindestens 170.000 € beziffern. Mit Stand heute könne mit einem Zuschuss von mindestens 15 % durch BEG gerechnet werden. Bei Beantragung über die BAFA-BEG-Förderung könne nach Bestätigung eines Energieeffizienzexperten sofort begonnen werden. Für die Beantragung des Zuschusses von 25 % über die Kommunalrichtlinie liegen die Gesamtausgaben für die Umrüstung zu hoch. Außerdem sei bei einer Beantragung über die Kommunalrichtlinie mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 12 Monaten zu rechnen. Preiserhöhungen durch den Lieferanten und Lohnkostensteigerungen für 2024 seien ebenfalls zu erwarten.

Angebotspreis für 2023 inkl. Mehrwertsteuer

LED Module ca.                                            140.000,00 €

Montage, Hubsteiger ca.                             27.000,00 €

Energieeffizienzexperte ca.                           3.000,00 €

Gesamtsumme ca.                                  170.000,00 €

Abzüglich Zuschüsse von 15 % für die Maßnahme und von 50 % für Honorar Energieeffizienzexperte liege die Kostenhochrechnung bei circa 143.500,00 €.

Der Umstellung der Beleuchtung auf LED in der Wehle-Halle wurde zugestimmt.

Die Leuchten werden mit den passenden Modulen der Fa. Frenger ersetzt.

Die Verwaltung wurde ebenfalls ermächtigt, der wirtschaftlichsten Installationsfirma den Auftrag zu erteilen. Die überplanmäßigen Ausgaben wurden vom Gremium akzeptiert.

2.      Turn- und Festhalle Seedorf

Die Turn- und Festhalle in Seedorf sei eine Ein-Feldhalle mit 380 m² Hallenfläche. Die bestehende Beleuchtung für den Sportbetrieb erfolge über 25 Aufbauleuchten bestückt mit insgesamt 75 T5-Leuchtstofflampen im Regelbetrieb. Für den Festbetrieb werden zusätzlich angebrachte, dimmbare Strahler verwendet.

Für die Umrüstung der Regelbeleuchtung seien LED-Aufbauleuchten vorgesehen. Die Strahler wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt, da diese nur im Festbetrieb genutzt werden. Ein Angebot wurde von der Firma Waldmann erstellt.

Eine Tageslicht- und Präsenzregelung in der Turn- und Festhalle Seedorf sei nicht vorhanden. Kosten wurden dafür nicht kalkuliert. Hierfür wäre eine Neuverlegung der Elektroinstallation notwendig.

Die hochgerechnete Stromeinsparung liege bei circa 7.732 kWh jährlich (Geschätzter Stromverbrauch für die Hallenbeleuchtung ca. 13.000 kWh). Unter Annahme eines plausiblen Modells der Kostensteigerung lasse sich die Stromeinsparung in 20 Jahren auf ca. 54.000 € beziffern. Die Förderung sehe gleich aus wie bei der Wehle-Halle. Stand heute könne mit einem Zuschuss von mindestens 15 % durch die BEG gerechnet werden. Bei Beantragung über die BAFA-BEG-Förderung könne nach Bestätigung eines Energieeffizienzexperten sofort begonnen werden. Für einen Zuschuss von 25 % durch die Bundesförderung (Kommunalrichtlinie s.o.) müsse die Beleuchtung mit einer Tageslicht- und Präsenzsteuerung ausgestattet sein. Die Bearbeitungszeit liege ebenfalls bei mindestens 12 Monaten, daher seien auch hier Preiserhöhungen durch den Lieferanten und Lohnkostensteigerungen zu erwarten.

Angebotspreis für 2023 inkl. Mehrwertsteuer

LED Module ca.                                               21.300,00 €

Montage, Hubsteiger ca.                               4.000,00 €

Energieeffizienzexperte ca.                           2.000,00 €

Gesamtsumme ca.                                    27.300,00 €

Abzüglich Zuschüsse von 15 % für die Maßnahme und von 50 % für Honorar Energieeffizienzexperte liege die Kostenhochrechnung bei 22.000,00 €.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Auftrag für den Austausch der Beleuchtung in der Turn- und Festhalle in Seedorf an die wirtschaftlichste Bieterin zu vergeben.

3.      Turn- und Festhalle Dunningen

Die bestehende Beleuchtung in der Turn- und Festhalle in Dunningen erfolge über 36 Leuchten bestückt mit je 3 T8-Leuchtstoffröhren. Eine Tageslicht- und Präsenzregelung sei auch hier nicht vorhanden und hätte wie in der Turn- und Festhalle Seedorf eine nachträgliche Elektroinstallation zur Folge.

Der Stromverbrauch für die Hallenbeleuchtung liege bei circa 13.000 kWh.

Die Amortisation lasse sich aufgrund der Eigenstromnutzung in den Abendstunden nicht ermitteln und liege bereits bei einem Fremdbezug bei über 20 Jahren. Eine Umstellung auf LED sei deshalb erst dann wirtschaftlich, wenn man die Leuchten aufgrund Ausfalls ersetzen müsse.

Eine Umstellung auf LED in der Turn- und Festhalle in Dunningen solle erst dann erfolgen, wenn dies durch den Austausch defekter Leuchten erforderlich sei.

4. Eschachtalhalle Lackendorf

Die bestehende Beleuchtung in der Eschachtalhalle in Lackendorf erfolge über 36 Leuchten bestückt mit je 2 T5-Leuchtstoffröhren.

Auch hier wurde ein System der Fa. Frenger verbaut, wie in der Wehle-Sporthalle. Der Stromverbrauch für die Hallenbeleuchtung liege bei nur knapp 8.000 kWh. Die Amortisationszeit liege, durch die hohen Kosten und den geringen Stromverbrauch, bei über 40 Jahren. Eine Umstellung auf LED sei dadurch auch erst rentabel, wenn man die Leuchten ersetzen müsse.

Eine Umstellung auf LED in der Eschachtalhalle Lackendorf solle ebenfalls erst dann erfolgen, wenn ein Austausch der Leuchtmittel notwendig sei.

Baugesuche

Zu folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:

·         Überdachung bestehender Fahrsilos in Seedorf, Am Brestenberg 21

·         Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Dunningen, Brunnenäckerstraße 11

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Eilentscheidungen des Bürgermeisters:

Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in Dunningen, Rottweiler Straße 70 wurde im Rahmen einer Eilentscheidung ebenso zugestimmt, wie nach zuvor erfolgter Eilentscheidung des Ortsvorstehers der Nutzungsänderung von Stall in Garage für landwirtschaftliche Maschinen in Dunningen-Lackendorf, Stettener Straße 32.

Rückmeldungen Tempo 30 Ortsdurchfahrt Seedorf

Der Gemeinderat nahm die Rückmeldungen zum Thema Tempo 30 bei der Ortsdurchfahrt Seedorf zur Kenntnis.

Neuer Mitarbeiter im Bauhof

Wie die Verwaltung ausführt, hat ein neuer Mitarbeiter zum 01.09.2023 seinen Dienst im Bauhof angetreten.

Anfragen

Anfragen wurden gestellt zu den fehlenden Fahrradabstellanlagen bei der Turn- und Festhalle und der Ortsverwaltung in Seedorf sowie zur Verkürzung der Abschaltung der Straßenbeleuchtung während