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Bodenrichtwerte 2023


Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottweil

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2023

Der Gutachterausschuss hat gem. § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12
der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg durch Beschluss
vom 20.06.2023 unter Auswertung der Kaufpreissammlung die Bodenrichtwerte für

Dunningen zum 01.01.2023 ermittelt:

Dunningen

Art der baulichen Nutzung
Bauland Euro/m²
Wohnbauflächen 105-150
Gemischte Bauflächen
80-130
Gewerbeliche Bauflächen
30-55
Landwirtschaftliche Flächen
0,90 - 1,60

Hinweise:

Die Kosten der Erschließung von Grundstücken sind in den Richtwerten für Bauland enthalten.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine
Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines begrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren
Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen
und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen
auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen
(Bodenrichtwertgrundstück). Für Grundstücke, die dauerhaft nicht dem gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zugänglich sind (z. B. Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Verkehrsflächen)
wird kein Bodenrichtwert angegeben. Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs,
Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Wert ermittelt
worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 S. 2 BauGB).

Die Bodenrichtwerte wurden, soweit vorhanden, aus Kaufpreisen unbebauter und bebauter Grundstücke
und nach der Erfahrung auf dem Grundstücksmarkt als Preise abgeleitet, wie sie ohne Berücksichtigung
ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse zu erzielen wären.

Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 2
GAVO öffentlich bekannt gemacht.

Die Bodenrichtwerte können ab dem 10. August 2023 im Portal Boris-BW auf dem Link BORIS-BW
(zgg-bw.de) oder bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottweil
per Email gutachterausschuss(at)rottweil.de abgefragt werden.

Rottweil, den 27.07.2023
Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottweil