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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24.07.2023


Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24.07.2023


Blutspenderehrung

Die erste Bürgermeister-Stellvertreterin, Frau Inge Erath, konnte zur diesjährigen Blutspenderehrung wieder zahlreiche Blutspenderinnen und Blutspender sowie die Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Dunningen, Frau Paola Notheis und die stellvertretende Bereitschaftsleitern Frau Myrielle Kimmich begrüßen.

In ihren Ausführungen hob Bürgermeister-Stellvertreterin Erath die Wichtigkeit der Blutspende hervor. So werde eine große Menge an Blut für die Behandlung von Krebspatienten eingesetzt, die über einen längeren Zeitraum Blutkonserven benötigten. Als nächstgrößere Gruppe folgten Menschen mit Herz-, Magen- und Darmerkrankungen. Außerdem werde gespendetes Blut für Unfallverletzungen, Blutarmut und bei Geburtskomplikationen benötigt. Das Engagement, eine Blutspende abzugeben, helfe somit eine Krankheit zu überstehen oder gar zu überleben und somit könne derjenige, der Blut spende, Lebensretter sein.

Bürgermeister-Stellvertreterin Erath dankte dem DRK-Ortsverein für die Organisation von drei Blutspenderterminen pro Jahr mit einer steigenden Anzahl an Blutspenden und freute sich, im Namen des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Gemeinde- und Ortschaftsrats, zahlreiche Blutspenderinnen und Blutspender ehren zu dürfen, die sich durch jahrelange oder sogar teilweise jahrzehntelange Treue auszeichneten.

Die Ehrenurkunden mit Ehrennadel erhielten für:

50-maliges Blutspenden

(Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50):

Herr Pirmin Haag, Frau Margit Hund, Frau Birgit Marte, Frau Nicole Marte-Nick, Herr Harald Schilcher

75-maliges Blutspenden

(Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 75):

Herr Harald Burri, Herr Ralf Hilbert, Herr Darko Maltar

100-maliges Blutspenden

(Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 100):

Herr Georg Kimmich

Blutspenderehrung 2023 Gemeinde Dunningen

Blutspenderehrung am 24.07.2023 1


Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden gestellt zu den Planungskosten für die Friedhöfe, der Anpflanzung eines Mammutbaumes beim Friedhof, den Elternbeiträgen sowie zur Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Freudenstädter Straße in Seedorf.

Überplanung der Friedhöfe – Planungsauftrag zur Umsetzung in Lackendorf

Um auf die Veränderungen im Friedhofs- und Bestattungswesen zu reagieren und die Friedhöfe neu auszurichten, sei nach Angaben der Verwaltung dem Büro landschaft4 2019 die Entwicklungsplanung aller Friedhöfe bis zur Genehmigungsplanung übertragen worden. Nach Vorstellung der Überplanung im Umwelt- und Technikausschuss habe der Gemeinderat dieser zugestimmt. Zwischenzeitlich liege auch eine Genehmigung des Landratsamtes vor. Die Grabarten sollen künftig auf allen Friedhöfen einheitlich aussehen. Eine Umsetzung des vom Fachbüro entwickelten Masterplanes sei auf allen Friedhöfen nur zeitlich versetzt und in verschiedenen Bauabschnitten möglich, was eine Umbauzeit von 15-20 Jahren bedeute.

Da auf dem Friedhof in Lackendorf die Erdbestattungsmöglichkeiten bald ausgeschöpft seien soll in einem ersten Schritt der Planungsauftrag zur Umsetzung auf diesem Friedhof unter Berücksichtigung der Vorplanung vergeben werden. Die Fachingenieurin, Frau Grimm, vom Planungsbüro arbol stellte sich dem Gremium vor und präsentierte entsprechende Referenzen. Bis Ende 2023 sollen dabei eine Entwurfsplanung für den Friedhof Lackendorf als erstem Bauabschnitt sowie eine Kostenberechnung und entsprechende Gestaltungsvorschläge vorliegen.

Nach einem mehrheitlichen Votum im Ortschaftsrat Lackendorf konnte im Gemeinderat der Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Planungsauftrag zur Neuordnung des Friedhofs Lackendorf an das Büro arbol aus Rottweil-Neufra zu einem vorläufigen Honorar von ca. 63.000,00 Euro brutto zu vergeben, nach kontroverser Diskussion hinsichtlich der Planungskosten keine Mehrheit finden.

Haushaltszwischenbericht

Die Verwaltung stellte den Haushaltszwischenbericht vor. Die Gesamtergebnisrechnung für die laufende Verwaltungstätigkeit weist Erträge in Höhe von 13.259.225,23 Euro aus (Plan: 22.058.453 Euro). Dagegen stehen Aufwendungen in Höhe von 9.278.051,08 Euro (Plan: 21.953.918 Euro). Die Gewerbesteuer beträgt mit Stand 03.07.2023 5,57 Mio. Euro (Planung 5,8 Mio. Euro). Es wird damit gerechnet, dass sie wieder um mindestens 750.000 Euro steigen wird.

Investiv wurde mit Einnahmen in Höhe von 4.871.100 Euro geplant, hier wurden bis 10.07.2023 258.339,35 Euro vereinnahmt und verbucht. Durch dazu zu zählende Zahlungen aufgrund von Bauplatzverkäufen in Höhe von 677.425 Euro betragen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit insgesamt 935.764,35 Euro. Die investiven Ausgaben wurden in Höhe von 5.777.200 Euro geplant, wovon bereits 1.793.515,06 Euro ausgegeben wurden.

Der Eigenbetrieb Energie-Wasser erzielte bisher einen Zahlungsmittelüberschuss aufgrund laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 170.285,12 Euro und einen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von -232.760,60 Euro. Der Eigenbetrieb Seniorenzentrum erzielte einen Zahlungsmittelbedarf aufgrund laufender Geschäftstätigkeit von -37.548,51 Euro. Investitionen wurden keine getätigt.

Vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel sind als Festgelder mit verschiedenen Laufzeiten so angelegt, dass sie bei Bedarf verfügbar sind. Sie weisen zum 12.07.2023 ein Guthaben in Höhe von. 8.500.000 Euro aus. Zuzüglich der Kontenbestände mit einem Tagesgeldkonto (1.492.907,58 Euro) beträgt das Geldvermögen (liquide Mittel) zum 11.07.2023 9.992.907,58 Euro. Die Liquidität der Eigenbetriebe ist aufgrund der Einheitskasse bei dem oben genannten Geldvermögen enthalten.

Aufgrund der Fest- und Tagesgelder erzielte die Gemeinde 2023 bisher 35.130,25 Euro Zinsen, anstatt Verwahrentgelt im Jahr 2022 bis August in Höhe von 20.923,33 Euro leisten zu müssen. Zinserträge im Jahr 2022 betrugen aus Festgeldern 7.291,67 Euro.

Der Gemeinderat nahm den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis.

Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024

Nach Angaben der Verwaltung sehe die Refinanzierung der Frühkindlichen Bildung eine Kostenverteilung auf anteilige Bundesmittel, Landesmittel, Kommunale Anteile und andere Träger sowie Elternbeteiligung vor. Im Jahr 2020 seien laut Jahresrechnungsstatistik der kommunalen Haushalte rund 4,5 Mrd. Euro für die Personal- und Sachausgaben in der Frühkindlichen Bildung in Baden-Württemberg angefallen. Nach wie vor unterliege die Arbeit in der Frühkindlichen Bildung stetigen Kostensteigerungen, nicht zuletzt durch die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst. Eine angemessene Anpassung der Elternbeiträge werde in Zeiten multipler Krisen, die zugleich Familien und Träger belasten, zunehmend herausfordernd. Ein zentrales Anliegen sei es dabei, ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Familien angemessen im Blick zu behalten.

Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen seien, müsse nun sukzessive eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze erfolgen. Die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetags und der Kirchenleitungen hätten dabei für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 % empfohlen. Diese erhebliche Erhöhung werde als vertretbar erachtet, da Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen worden sei wie bei der Erhöhung des Kindergeldes und dem Inflationsausgleich. Auch sei der Empfehlung der Verbände zu folgen, um dringend benötigte Fördermittel aus dem Ausgleichsstock für den Kindergartenneubau in Seedorf zu erhalten.

Der entsprechenden Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung stimmte der Gemeinderat nach erfolgter Beratung und vorherigem einstimmigen Beschluss des Ortschaftsrates Lackendorf mehrheitlich zu.


Bebauungsplan Sondergebiet „Festplatz Saiweiher“ - Aufstellungsbeschluss

Bürgermeister-Stellvertreterin Erath konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christ vom Büro BIT, begrüßen.

Nach den Ausführungen des Fachingenieurs sei Gegenstand der Planung die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet im Zuge der Realisierung eines Festplatzes mit Lagergebäude im Ortsteil Seedorf. Des Weiteren sollen eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkplätze) und eine Gemeinbedarfsfläche für eine Grüngutsammelstelle festgesetzt werden. Der Vereinsring Seedorf sei schon seit längerer Zeit auf der Suche nach einer geeigneten Fläche zur Einrichtung einer Festplatzfläche, auf welcher künftig die entsprechenden Vereins- und dörflichen Veranstaltungen stattfinden könnten. Neben den Festaktivitäten soll den Vereinen durch den Bau eines Gebäudes Lagerraum zur Verfügung gestellt werden. Der vorliegende Planungsraum mit über 13.000 qm Fläche erfülle alle Nutzungsabsichten und sei durch einen ausreichenden Abstand zur Ortslage verträglich für die vorhandene Bebauung Seedorfs im Westen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans werde dabei in Abstimmung mit dem Baurechtsamt des Landratsamts Rottweil im Regelverfahren mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt. Das Plangebiet decke sich vollständig mit dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Schuppengebiet Seeweiher“. Dessen Bestimmungen und Festsetzungen würden durch die Überplanung aufgehoben. Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn als Sonderbaufläche ausgewiesen sei, könne der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden und führe somit die Planungsabsichten der vorbereitenden Bauleitplanung konsequent um.

Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Bebauungsplan Sondergebiet „Festplatz Saiweiher“ im Regelverfahren einschließlich eines Umweltberichtes aufzustellen, den Vorentwurf dieses Bebauungsplanes festzustellen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach Vorliegen des Entwurfs des Umweltberichtes durchzuführen.

Lageplan vom 24.07.2023 1 (pdf)

Bebauungsplan „Eschenwiesen I 4. Änderung“ – Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der Benachrichtigung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie Beratung und Beschluss des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften als Satzungen

Der anwesende Fachingenieur, Herr Christ vom Büro BIT, informierte darüber, dass der Gemeinderat am 22.05.2023 beschlossen hätte, den Bebauungsplan „Eschenwiesen I – 4. Änderung“, Gemarkung Seedorf, im beschleunigten Verfahren aufzustellen und auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase zu verzichten. In jener Sitzung seien ebenfalls die öffentliche Auslegung und die Benachrichtigung der Behörden mit der Maßgabe einer freibleibenden Dachform und einer maximalen Gebäudehöhe von 10,5 m beschlossen worden. Die Ergebnisse bzw. Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung seien soweit möglich und erforderlich in den fortgeschriebenen Planunterlagen berücksichtigt worden.

Ohne weitere Beratung stellte der Gemeinderat nach erfolgter Entscheidung über die im Zuge der Benachrichtigung der Behörden und im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen einstimmig den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans „Eschenwiesen I – 4- Änderung“ vom 24.07.2023 fest und beschloss diese jeweils als Satzung.

Lageplan vom 24.07.2023 2 (pdf)

Baugesuche

Den beiden Baugesuchen zum Aufbau einer DHL-Packstation in Dunningen, Waldmössinger Straße 1 und zur Wiedererrichtung eines Schuppens in Dunningen, Eichhof 2 wurde jeweils einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Annahme von Spenden

Geldspenden im Wert von über 100,00 Euro wurden für den Kindergarten in Seedorf in Höhe von 307,40 Euro und die Waldkindergärten in Dunningen und Seedorf in Höhe von 500,00 Euro angenommen. Eine Geldspende bis 100,00 Euro wurde für den Waldkindergarten in Dunningen in Höhe von 65,00 Euro angenommen. Sachspenden für die Waldkindergärten in Form von Druckern in Höhe von 1.544,62 Euro und Bechergravuren in Höhe von 187,32 Euro wurden ebenfalls angenommen.

Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2023/2024

Bei der Sammelbestellung von Schulbüchern gelten nach dem Buchpreisbindungsgesetz für alle Buchhändler feste Rabattsätze in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen. Angesichts der Buchpreisbindung wurde dabei aus verwaltungsökonomischen Gründen auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und einstimmig beschlossen, der Firma Papier-Rapp, Dunningen, den Auftrag für die Lieferung der Schulbücher für das Schuljahr 2023/2024 für die Eschachschule Dunningen sowie die Grundschule Seedorf zum Preis von 30.673,50 Euro bei einem Rabattsatz von 13% zu erteilen.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Mehrfamilienhäuser im Römerweg

Ein Mietvertrag zwischen dem Investor der beiden Mehrfamilienhäuser im Römerweg und dem Landratsamt zur Unterbringung von Flüchtlingen soll nicht abgeschlossen werden.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13b BauBG

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass für Bebauungspläne nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) eine Umweltprüfung durchzuführen ist berührt die Gemeinde insofern nicht, da ohnehin sparsam bei der Verwendung dieser Vorschrift umgegangen wurde.

Anfragen

Anfragen wurden gestellt zur kommunalen Wärmeplanung, dem Abmähen gemeindeeigener Grundstücke im Neubaugebiet Eschenwiesen in Seedorf, dem Schadensmelder der Gemeinde und dem Pumpenbetrieb bei den Mehrfamilienhäusern in der Schnurrenstraße.