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Erneuter Hinweis zur Borkenkäferbekämpfung


Logo LRA RottweilForstamt Rottweil, den 19.06.2023

Erneuter Hinweis und Aufruf an alle Waldbesitzenden zur Borkenkäferbekämpfung

Die Borkenkäfer im Landkreis Rottweil schwärmen seit Mai bereits flächendeckend. Begünstigt durch eine hohe Ausgangspopulation ist deshalb auch dieses Jahr mit einem starken Befall zu rechnen. Gerade in den letzten Tagen ist die Borkenkäfersuche sehr zielführend, da die Befallszeichen wie Bohrmehl und abfallende Nadeln aufgrund des trockenen Wetter gut und lange zu erkennen sind.

Das Forstamt Rottweil weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Waldbesitzende für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Sturmholz und Käferbefall selbst verantwortlich ist. Dieses gilt auch für die Pflicht zur Aufarbeitung der entsprechenden Hölzer. Darüber hinaus muss jeder Waldbesitzende dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Nachbargrundstücke ausgeht. Die Forstverwaltung und die örtlichen Forstrevierleitungen überwachen die Einhaltung dieser Regelungen und schreiten bei Verstößen ein.

Nach Beginn des Schwärmfluges ist es besonders wichtig, die Bestände auf Befall zu kontrollieren und die befallenen Bäume konsequent zu entfernen.

Kennzeichen eines Käferbefalles sind vor allem:

  • Braunes Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen, auf Spinnweben, am Stammfuß und auf der Bodenvegetation;
  • Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm, vor allem am Kronenansatz;
  • Verblassend fahl-grün werdende bis vergilbende Nadeln.

Zur Vermeidung von größeren Schäden müssen Waldbesitzende ihre Waldbestände kontrollieren:

  • Ab dem ersten Schwärmflug am besten im wöchentlichen Turnus;
  • Rund um aufgearbeitetes und vom Sturm geworfenes Nadelholz;
  • Zuerst sollte an den Südrändern von Käfernestern aus dem Vorjahr kontrolliert werden. Diese Bäume werden häufig zuerst befallen.

Nach der Kontrolle geht es ans Aufarbeiten:

  • Auch Gipfelmaterial muss entfernt werden, da es als perfektes Brutmaterial vor allem für den Kupferstecher, dem zweiten bedeutenden Fichtenschädling, dient. Durch Hacken oder Verbrennen bei feuchter Witterung können Gipfel unschädlich gemacht werden. Beim Verbrennen ist zwingend die zuständige Gemeinde oder Stadt zu informieren!
  • Das befallene Stammholz muss vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald entfernt werden. Ist das nicht möglich, ist es zu entrinden oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.
  • Für den Holzverkauf soll die bereitgestellte Holzmenge mindestens 15 Festmeter betragen, besser sind 30 Festmeter. Vor Beginn der Arbeiten ist die Aushaltung des Holzes für den Holzverkauf mit der örtlichen Revierleitung abzustimmen.


Auch an die Weißtanne muss gedacht werden:

Durch Trockenheit und Käferbefall geschädigte Tannen zeigen sich durch rote Nadeln im Kronenbereich. Der krummzähnige und der kleine Tannenborkenkäfer können durch Ausbildung von zwei Generationen auch zur Massenvermehrung neigen.

Deshalb ist es unabdingbar, auch bei befallenen Tannen bei der Bekämpfung analog der Fichte zu verfahren.

Können Waldbesitzende die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen, können Sie die Beratung des örtlich zuständigen Revierleiters in Anspruch nehmen. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.landkreis-rottweil.de/forstamt

Seit diesem Jahr veröffentlicht das Forstamt auf der Homepage außerdem die Daten des Borkenkäferfallen-Monitorings im Landkreis Rottweil. Zu der Seite gelangen Sie über diesen QR-Code oder über den Suchbegriff „Borkenkäfer-Infos“.

QR-Code für Borkenkäfer-Infos