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Bericht aus der Sitzung des Umwelt-und Technikausschusses vom 14.06.2023


Bericht aus der Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses vom 14.06.2023

1. Besichtigungen

Öffentliche Parkplätze in der Grabenstraße

Nach Ausführungen der Verwaltung werden im Bereich der Grabenstraße zwei Stellplätze zugunsten von Baumpflanzungen entfallen. Der Grund hierfür seien Beschwerden der Anwohner. Die bislang gepflanzten Bäume wurden bereits durch den Bauhof der Gemeinde Dunningen beseitigt. Bei der Neubepflanzung an den vorgeschlagenen Standorten liege der Abstand zum Gebäude zwischen sechs und sieben Metern. In diesem Zusammenhang müsse das sogenannte Lichtraumprofil eingehalten werde, damit der Fahrweg von PKWs und LKWs unbehindert bleibe. Ebenfalls müsse die Baumart für eine Bepflanzung innerorts geeignet sein, weshalb von unserem Gärtenmeister der Amberbaum vorgeschlagen wurde. Für die beiden Pflanzungen werde mit Kosten in Höhe von ca. 18.000 Euro gerechnet, welche in den Haushalt 2024 eingestellt werden. Darin inbegriffen seien, nach Ausführungen der Verwaltung die Tief- und Erdbauarbeiten sowie das Herstellen eines Baumstandortes in Schachtbauweise, die Abdeckungen und ein Baumschutzgitter.

               Dorfplatz Dunningen Ansicht Wohn-und Geschäftshaus

Öffentliche Parkplätze in der Grabenstraße

Städtebauliche Sanierung „Alte B462“

Nach den Ausführungen des Fachingenieurs, Herrn Christ vom Büro BIT liege man mit den Arbeiten der städtebaulichen Sanierung der „Alten B462“ mit den Kosten im Plan. Der Fachingenieur begrüßt die Vorlaufzeit der Maßnahme, in welcher man mit den Anwohnern bereits Gespräche führen und somit viele Unklarheiten und Fragen schon vor Beginn der Sanierungsmaßnahme beseitigen konnte.

Derzeit laufe der erste Bauabschnitt, welcher am 15. Juli 2023 abgeschlossen werde. Insgesamt werden drei Bauabschnitte für die gesamte Sanierungsmaßnahme angesetzt. In diesem Zusammenhang lobte Herr Christ die bisher geleistete Arbeit der Firma Storz. Die Tiefbauarbeiten seien weitestgehend abgeschlossen, es werden lediglich noch die Kabelarbeiten in der kommenden Woche erfolgen und anschließend mit dem setzen der Randsteine begonnen. Die Leerrohrverlegung der Kabel erfolge nach dem bereits erstellten Masterplan. Auch die Baulücken werden bei dieser Maßnahme mit Anschlüssen versehen. Regenwasser-kontrollschächte seien aufgrund von Platzmangel keine vorgesehen. Ebenfalls werde die Asphaltdecke für alle drei Bauabschnitte erst zum Ende der Baumaßnahme aufgetragen werden, so der Fachingenieur abschließend.

 Baustelle städtebauliche Sanierungsmaßnahme Alte B 464

Baustelle städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Alte B462“

Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn

Bereits im Jahr 2019 erfolgte die Sanierung der Brambachbrücke im Ortsteil Seedorf, die nunmehr eine breitere Durchfahrtsmöglichkeit bietet. Im Zuge dessen wurde nun auch die Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn im Fräsrecyclingverfahren saniert, führte der Fachingenieur Herr Christ vom Büro BIT aus. Bei diesem Verfahren wurde durch ein Spezialfahrzeug der alte Straßenbelag abgefräst, mit Bindemittel angereichert und anschließend die homogenisierte Masse als Unterbau gleich wieder auf die Trasse gelegt. Mit diesem schnellen Verfahren beliefen sich die Kosten für die Sanierung auf ca. eine Million Euro. Zu Beginn wurde mit Kosten in Höhe von drei Millionen Euro gerechnet.

Die Trassenlänge beträgt ca. 2,5 Kilometer und wurde von einer mittleren Ausbaubreite von ca. 5 Meter auf 6 Meter erweitert, informierte Herr Christ abschließend. In einigen Bereichen gibt es nach den starken Regenfällen im Frühjahr eine Pfützenbildung, aus diesem Grund muss in diesen Bereichen nachträglich noch ein Entwässerungsgraben geschaffen oder das Gelände angehoben werden. Hierfür haben sich bereits schon örtliche Unternehmer bereit erklärt diese Maßnahmen umzusetzen. Des Weiteren gab Herr Christ bekannt, dass man eine Mängelanzeige bei der Baufirma gemacht habe, worauf bislang keine Reaktion erfolgt sei. Hierbei handle es sich um den Fußweg am Ortseingang Seedorf, welcher nach der Sanierung einen hohen Versatz zur Straße aufzeigt. Bislang habe die Gemeinde noch keine Schlussrechnung der Baufirma erhalten. Sollten die Mängel nicht behoben werden, könne man Gelder einbehalten. In Folge dessen müsse die Ausbesserung durch Dritte erfolgen, was kein Problem darstelle, so der Fachingenieur.

Sanierte Gemeindeverbindungsstarße Seedorf-Heiligenbronn

Sanierte Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn

2. Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Anfragen gestellt.

3. Neubau eines Bauhofs

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeisterstellvertreter, Herr Wolfgang Mauch, Herrn Ganter vom Architekturbüro Ganter in Dunningen begrüßen. Herr Ganter stellte die geänderte Planung des Bauhofneubaus vor und erläuterte die wesentlichen Änderungen, welche sich lediglich im Bereich der Werkstätten, im Erdgeschoss, und des Obergeschosses befinden. Eine Aufzugsanlage werde vorerst nicht eingeplant, antwortete Frau Heinz auf Nachfrage des Gremiums. Die Barrierefreiheit müsse, laut Aussage vom Architekten nicht gegeben sein, da es sich um kein öffentliches Gebäude handle. Sollte doch mal ein barrierefreier Zugang zum Obergeschoss notwendig sein, wäre die Installation eines Treppenlifts problemlos möglich, führte Herr Ganter abschließend aus.

Der Gemeinderat nahm die geänderte Planung für den Neubau des Bauhofs zur Kenntnis.

4.   Dachausbau im gemeindeeigenen Gebäude Rottweiler Straße 45

Für die Arbeiten zum Dachausbau des Gebäudes Rottweiler Straße 45 wurden insgesamt 12 Gewerke ausgeschrieben. Die Vergaben bis zu einem Brutto-Wert von 20.000 Euro werden hierbei nur zur Kenntnis gegeben, Vergaben bis 50.000 Euro können vom Umwelt- und Technikausschuss beauftragt werden und darüber ist der Gemeinderat zuständig. Die beiden Gewerke Zimmer- und Holzbauarbeiten sowie Heizungsarbeiten und Sanitärinstallation werden daher in der nächsten Sitzung des Gemeinderats am Montag, 19.06.2023 vergeben.

Beschränkte Ausschreibungen:

  • 1.   Putz- und Trockenbauarbeiten
  • Siehe Vergabevorschlag Anlage 1
  • 2.  Elektroinstallation
  • Siehe Vergabevorschlag Anlage 2
  • 3.  Gerüstarbeiten
  • Fa. QuadreX, Ammerbuch 13.215,19 € siehe Anlage 3
  • 4.  Maler- und Tapezierarbeiten
  • Fa. Hils, Dunningen 12.361,72 € siehe Anlage 4
  • 5.  Einbauküchen
  • Fa. Seifried, Herrenzimmern 14.625,10 € siehe Anlage 5

Freihändige Vergaben:

  • 6.  Klempnerarbeiten
  • Fa. Ganter, Dunningen 5.452,34 € siehe Anlage 6
  • 7.  Fliesen- und Plattenarbeiten
  • Fa. Kossendey, Zimmern o. R. 12.860,75 € siehe Anlage 7
  • 8.  Schreinerarbeiten
  • Fa. Ahner, Seedorf 7.868,28 € siehe Anlage 8
  • 9.  Verglasungs- und Rollladenarbeiten
  • Fa. Franke, Dunningen 10.521,98 € siehe Anlage 9
  • 10. Bodenbelagsarbeiten
  • Fa. Frommer, Irslingen 9.363,40 € siehe Anlage 10

Das Gremium fasste die einheitlichen Beschlüsse die Putz- und Trockenbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Mauch GmbH&Co.KG in Dunningen zum Angebotspreis von 41.437,42 Euro brutto zu vergeben. Ebenfalls werde die Fa. W&W Gebäudeautomation GmbH in Seedorf zum Angebotspreis von 46.180,73 Euro brutto die Elektroinstallation beauftragt.

5. Entfall von zwei Stellplätzen an der Grabenstraße zugunsten von Baumpflanzungen

Nach Angaben der Verwaltung wurden im Zuge des Neubaus des Wohn- und Geschäftshauses im Zentrum entlang der Grabenstraße Hainbuchen gepflanzt. Diese sind mit den Jahren so groß geworden, dass sich die Beschwerden der Anwohner häuften, weil der Bewuchs für eine Verdunkelung der Wohnräume sorgte. Auch wenn dies durch die Belaubung nur in den Sommermonaten zutraf, sorgten sie in dieser Zeit aber auch für eine Klimatisierung der Wohnungen. Nachdem die örtlichen Gegebenheiten überprüft wurden, zeigte sich, dass die Bäume nicht nach § 21 NRG BW (Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg) beurteilt werden durften, wonach das nachbarliche Verhältnis nicht von privaten Grundstücken zu öffentlichen Straßen gilt, denn dann hätten die Bäume als Straßenbegleitgrün gezählt. Die Bäume reichten mit dem Stamm bis zu 2,50 Meter an das Gebäude heran und waren inzwischen fast 10 m hoch. Nach dem Nachbarrechtsgesetz war der erforderliche Abstand nicht gegeben, daher wurden drei Bäume im Frühjahr gefällt. Der nördlichste Baum an der Elektroladestation und der südlichste Baum an der Süd-West-Ecke des Gebäudes 3 konnten erhalten werden, da sie durch ihre Lage nicht zur Verschattung der Wohnräume beitragen. Zukünftig solle in solchen Fällen durch Verschmelzung der gemeindeeigenen Flurstücke dafür gesorgt werden, dass die Bäume entlang von Straßen auch als Straßenbegleitgrün einzustufen sind. Im vorliegenden Fall ist eine Ersatzpflanzung an derselben Stelle ausgeschlossen. Aufgrund des Klimawandels werden Laubbäume in urbanen Räumen aber immer wichtiger, weil sie durch ihre Verschattung für kühlere Temperaturen sorgen. Bäume tragen daher nicht nur zu einer nachhaltigen Klimatisierung bei und verbessern das Mikroklima, sondern erhöhen auch die Aufenthaltsqualität. Eine Lösungsmöglichkeit wäre eine Ersatzpflanzung von zwei Bäumen, wenn dafür zwei Parkplätze aufgegeben werden und die Bäume als Straßenbegleitgrün direkt an der Straße gepflanzt werden. Nach Überprüfung des Areals ergibt sich daraus ein Überschuss von sieben Stellplätzen, von den 14 Stellplätzen entlang der Grabenstraße am Gebäude 1 sollen daher zwei Stellplätze (Nr. 7 und Nr. 12) zugunsten einer Baumpflanzung aufgegeben werden. Dann wäre noch ein Überschuss von 5 Stellplätzen vorhanden. Bei einer Neupflanzung an den vorgeschlagenen Standorten liegt der Abstand zum Gebäude zwischen 6 und 7 Meter. Selbst bei Beachtung des Nachbarrechts, was hier allerdings nicht mehr einschlägig ist, wäre damit alles möglich bis auf die großwüchsigen Arten unter anderem von Ahornen, Buchen, Eichen, Eschen, Kastanien, Linden, Nadelbäumen, Pappeln, Platanen usw., welche 8 Meter Abstand erfordern. In Straßennähe muss außerdem das sogenannte Lichtraumprofil eingehalten werden, damit der Fahrweg von PKWs und LKWs unbehindert bleibt. Außerdem müsse die Baumart für eine Bepflanzung innerorts geeignet sein. Für eine Neupflanzung wurde von unserem Gärtnermeister der Amberbaum vorgeschlagen.

6. Bekanntgaben

Es erfolgten keine Bekanntgaben.

7. Anfragen

Anfragen wurden keine gestellt.