Umtausch Papierführerscheine Jahrgänge 1959-1964
Pressemitteilung
11.10.2022
Erinnerung für FührerscheininhaberInnen der Jahrgänge 1959 bis 1964: Jetzt Umtausch ihres Papier-Führerscheines beantragen!
Im Laufe der nächsten Jahre müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden in einen fälschungssichereren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2023 für InhaberInnen eines Papierführerscheines der Geburtsjahre 1959 bis 1964. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig vorgenommen hat und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Die Führerscheinstelle bittet daher, alle davon betroffenen Personen, den Antrag frühzeitig zu stellen, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Alle BürgerInnen, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Rottweil haben, können den Antrag bei der Gemeinde/Rathaus ihres Wohnorts stellen oder ihn postalisch an die Führerscheinstelle des Landratsamtes versenden.
Den Antrag können alle Betroffenen bequem auf unserer Homepage abrufen, ausfüllen und der zuständigen Stelle mit einem aktuellen biometrischen Passbild, sowie einer Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses und dem aktuellen Führerschein übersenden.
Die Abholung erfolgt über die zuständige Gemeinde bzw. für BürgerInnen der Stadt Rottweil über die Führerscheinstelle des Landratsamtes gegen Vorlage des alten Originalführerscheines.
Die Kosten belaufen sich auf 25,30 Euro - bei gleichzeitiger Verlängerung der C-Klassen werden 38,80 Euro fällig.
Die nächsten Umtauschfristen der Papierführerscheine im Überblick:
• Jahrgänge 1959 bis 1964: bis 19. Januar 2023
• Jahrgänge 1965 bis 1970: bis 19. Januar 2024
• Jahrgänge 1971 oder später: bis 19. Januar 2025
Wir bitten, den Antrag frühestens ein Jahr vor Ablauf der auf Sie zutreffenden Frist zu stellen und bedanken uns für die Mithilfe.
Weitere Informationen enthält die Homepage der Führerscheinstelle des Landratsamtes Rottweil.