Logo der Gemeinde Dunningen
Aktuelles

Nachricht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2022


Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden gestellt zum geplanten Aufzug im Rathaus, der Entwässerungsrinne beim Oberen Friedhofweg, der Sitzbank beim Friedhof, den Vorkehrungen der Gemeinde bei einem Stromausfall, der Kontrolle des Durchfahrtsverbots in der Eschachstraße und zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in der Gartenstraße.

Errichtung zweier Waldkindergärten in der Gemeinde Dunningen

Bürgermeister Schumacher berichtete über den bisherigen Verlauf. Nachdem der Gemeinderat in den vergangenen Monaten regelmäßig über den Fortgang der Bemühungen zur Einrichtung eines Waldkindergartens informiert worden sei, habe sich aufgrund des laufenden Flurneuordnungsverfahrens, jedoch auch aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung vieler Behörden, bei der Einrichtung eines Waldkindergartens im baurechtlichen Außenbereich gezeigt, dass dies ein alles andere als einfaches Unterfangen darstelle. Es hätten sich nunmehr zwei Standorte in den Bereichen Lausbühl in Seedorf und Eichen in Dunningen herauskristallisiert.

Bei einer im vergangenen Herbst durchgeführten Umfrage unter der Elternschaft hätten etwa 80 Eltern ihr Interesse an einem Waldkindergarten bekundet, so Bürgermeister Schumacher weiter. Insofern sei rein theoretisch der Bedarf an mindestens zwei Gruppen gegeben. Dies würde eine deutliche Entspannung bei der Kindergartenbedarfsplanung mit sich bringen. Nach der Beschlussfassung im Gemeinderat sollen daher alle interessierten Eltern zu einem Infoabend am 22.09.2022 eingeladen werden, um das Projekt insgesamt, aber insbesondere auch das pädagogische Konzept und die geplante Unterkunft vorzustellen. Ab 04.10.2022 könnten dann Anmeldungen entgegengenommen werden.

Die vorgesehenen Standorte der beiden Waldkindergärten wurden im Rahmen der Gemeinderatssitzung besichtigt.

GR-Sitzung Dunningen Besichtigung Waldkindergarten Seedorf Lausbühl

Standort Dunningen-Seedorf, Bereich Lausbühl 1

Die geplante Fläche im Bereich Lausbühl steht nach Beendigung des bestehenden Pachtverhältnisses zum Ende des Jahres für den Waldkindergarten zur Verfügung.

GR-Sitzung in Dunningen Besichtigung Waldkindergarten Dunningen- Eichen

Standort Dunningen, Bereich Eichen 1

Für die in Dunningen neben einer weiteren denkbaren Fläche im Bereich Holderbrunnen aus Sicht der Verwaltung geeignetere Fläche im Bereich Eichen wurde die Zustimmung des Grundstückseigentümers bereits signalisiert. Hier wird der Gemeinde im Rahmen der vorläufigen Besitzeinweisung im Zuge der laufenden Flurneuordnung die betreffende Fläche zugeteilt.

Die Verwaltung habe sich nach Angaben von Bürgermeister Schumacher in den zurückliegenden Wochen intensiv Gedanken über die erforderliche Unterkunft gemacht. Ganz generell käme ein speziell für Waldkindergärten ausgestatteter Waldwagen, speziell auf Waldkindergärten ausgerichtete Gebäudesysteme oder aber auch eine Holzunterkunft in Form einer Holzhütte in Betracht. Speziell auf Waldkindergärten ausgerichtete Gebäudesysteme würden dabei Kosten im oberen sechsstelligen Bereich verursachen. Die von der Verwaltung zunächst favorisierte Holzunterkunft sei jedoch wegen fehlender Privilegierung baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Beim nun vorgeschlagenen Waldwagen sei eine Genehmigung in Aussicht gestellt worden. Der Leiter des Waldkindergartens, Herr Helmut Siegl, ergänzte, dass es sich um qualitativ hochwertige Waldwägen handle.

Das Projekt wurde in der ausführlichen Beratung im Gremium begrüßt und anstehende Fragen konnten geklärt werden. Man war sich einig, dass mit einem engagierten Team ein qualitativ hohes Niveau geschaffen und die vorhandenen Bedarfe entzerrt werden könnten.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, zwei Waldkindergärten zum 01.03.2023 in den Bereichen Lausbühl, Seedorf und Eichen, Dunningen zu errichten und diese im Rahmen einer öffentlichen Einrichtung gemäß § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung zu führen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die forstrechtliche Genehmigung, die Betriebserlaubnis sowie die Baugenehmigung zu beantragen und die Fa. Finkota mit der Lieferung zweier Waldkindergartenwägen zum Gesamtangebotspreis in Höhe von 296.014,40 Euro zu beauftragen und den überplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Personalstellen zu schaffen und die entsprechenden Stellen auszuschreiben sowie im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens das gemeindliche Einvernehmen nach §§ 35, 36 BauGB zu erteilen.

Einstellung der Verteilung von Gutscheinen für Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren, stattdessen finanzielle Unterstützung der Sozialgemeinschaft Dunningen e.V.

Nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher erhielten seit vielen Jahren alle Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren als Weihnachtspräsent einen Gutschein über 5 Euro, der in den örtlichen Geschäften und Gastronomiebetrieben eingelöst werden könne. Dieses Projekt sei mit einem recht hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da zunächst die Gutscheine ausgedruckt und versendet werden müssten und in der Folge jeder einzelne Gutschein bei Einlösung im Haushalt verbucht werden müsse.

Die Verwaltung pflichte der Anregung eines örtlichen Gastronoms bei, anstatt der Gutscheine das Projekt „Essen auf Räder“ der Sozialgemeinschaft zu unterstützen, um die Mittel beispielsweise für Seniorinnen und Senioren, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen seien, gezielter einsetzen zu können.

Ganz konkret sollen die Mittel dabei hälftig für die Preisstabilisierung für Essen auf Räder und als Energiekosten-Steigerungsausgleich für die Defizitvermeidung im Wirtschaftsbetrieb Cafeteria eingesetzt werden. Die hälftige Aufteilung werde insbesondere deshalb vorgeschlagen, weil nicht alle Seniorinnen und Senioren in dem Umfang bedürftig seien, als dass diese „Essen auf Räder“ in Anspruch nehmen würden. Durch die Unterstützung der Cafeterien als Begegnungsstätte solle neben der ambulanten Essensteilnahme ein langfristiger Betrieb insbesondere vor dem Hintergrund des drohenden Defizits durch die steigenden Energiekosten und den seit Corona sinkenden Besucherzahlen sichergestellt werden.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung mit einer Enthaltung, die Verteilung von Gutscheinen in Höhe von 5 Euro an alle Seniorinnen und Senioren einzustellen und stattdessen die Sozialgemeinschaft mit einer jährlichen Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro zu bedenken. Alle Einwohner ab 65 Jahren sollen im Rahmen einer Weihnachtsbotschaft des Bürgermeisters auf diese Änderung hingewiesen werden. Die Altersgrenze wird ab dem kommenden Jahr auf 75 Jahre angehoben.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung und im elektronischen Verfahren gefassten Beschlüssen

Beschluss im elektronischen Verfahren

Investitionskostenzuschuss in Höhe von 6.139,65 Euro für die Holzäpfelzunft Dunningen e.V und Zustimmung für die außerplanmäßigen Ausgaben.

Eilentscheidung des Bürgermeisters

Vergabe für das Separieren und Brechen des Bodens in der Senke beim Wohngebiet Brunnenäcker II als weiterer Nachtrag an die Fa. Bantle zum Angebotspreis von 29.761,65 Euro brutto.

Mietverhältnis Pfarrhaus Seedorf

Das Mietverhältnis im Pfarrhaus Seedorf wurde bis 31.12.2024 verlängert.

Tempo 30 auf der Bösinger Straße, Heiligenbronner Straße und Sulgener Straße

Eine Verkehrsschau in der Bösinger Straße, Heiligenbronner Straße und Sulgener Straße ergab, dass eine konkrete Gefährdungslage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse nicht besteht, die die Einführung von Tempo 30 rechtfertigen würde.

Anfragen

Es wurden keine Anfragen gestellt.