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Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und Ortschaftsrats Lackendorf vom 24.01.2022


Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 24.01.2022

Einwohnerfragestunde

Eine Anfrage wurde gestellt zu den Bauplatzvergaberichtlinien.

Überprüfung der Gebührenhaushalte und der Steuerhebesätze im Hinblick auf die Haushaltsplanung 2022

Wie jedes Jahr überprüft die Verwaltung die Gebührenhaushalte

Kalkulation des Wärmepreises

Für die Kalkulation des Wärmepreises wurden die Planansätze für das Haushaltsjahr 2022 herangezogen. Bei Aufwendungen für das Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 367.500 € und abzugsfähigen Erträgen von 110.000 € belaufe sich der ungedeckte Aufwand auf 257.500 €. Durch den Grundpreis werde eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 52.000 € eingenommen, so dass sich nach deren Abzug ein bereinigter ungedeckter Aufwand in Höhe von 205.500 € ergebe. Unter Berücksichtigung des in 2022 geplanten Wärmeverkaufs in Höhe von 2.264.628 kWh, ergibt sich ein kostendeckender Wärmpreis von 0,09 €/kWh.

Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss, den Wärmepreis, den die Endabnehmer an den Eigenbetrieb „Energie/Wasser“ ab 01.01.2022 zu entrichten haben, von 0,08 €/kWh auf 0,09 €/kWh zu erhöhen und den Leistungspreis (Grundpreis) weiterhin bei 22,50 €/kW Heizleistung zu belassen.

Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren

Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2022 schlägt die Verwaltung vor, die Wassergebühren auf Höhe von 1,69 €/m³ bei einer zu Grunde gelegten Wassermenge von 317.000 m³ zu belassen. Die im Jahr 2020 eingeführte Grundgebühr betrage pro Zähler und Jahr 12,18 € (1,00 €/monatlich).

Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss, den Wasserzins und die Grundgebühr weiterhin bei 1,69 €/m³ bzw. 1,00 €/Monat zu belassen.

Kalkulation der Abwassergebühren

Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2022 schlägt die Verwaltung vor, die Schmutzwassergebühr auf Höhe von 2,91 €/m³ unter Berücksichtigung einer geschätzten Abwassermenge von 275.000 m³ und umlagefähigen Kosten von 799.435 € zu belassen. Die  Niederschlagswassergebühr betrage 0,31 €/m² unter Berücksichtigung der versiegelten Flächen von 770.000 m² und umlagefähigen Kosten von 242.515 €.

Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss zum 01.01.2022 die Schmutzwassergebühr weiterhin bei 2,91 €/m³ bzw. die Niederschlagswassergebühr bei 0,29 €/m² zu belassen.

Überprüfung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B

Die Grundsteuerhebesätze A und B betragen seit 01.01.2012 unverändert 320 v. H. der Steuermessbeträge bzw. 330 v. H. der Steuermessbeträge.

Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B unverändert zu belassen.

Überprüfung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zuletzt zum 01.01.2005 von 330 v. H. auf 340 v. H. der Bemessungsgrundlage erhöht.

Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat fassten den einstimmigen Beschluss, den Hebesatz bei der Gewerbesteuer unverändert zu belassen.

Haushaltsplan 2022 – Vorberatung

Dem Gemeinderat lag ein umfangreiches Zahlenwerk, bestehend aus den Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Seniorenzentrum“ und „Energie-Wasser“ zur Beratung vor.

Zu Beginn der Beratung führte Bürgermeister Schumacher in seiner Haushaltsrede in die Thematik ein. Die Rede ist nachfolgend wiedergegeben (es gilt das gesprochene Wort):

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinde- und Ortschaftsrats,

verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,

etwas später als gewohnt und seitens der Verwaltung angestrebt, liegt Ihnen der Entwurf des Haushaltsplans 2022 vor. Dies ist schlichtweg der Situation geschuldet, dass wir in der gesamten Verwaltung im November und Dezember einen extrem hohen, nie dagewesenen und unvorhersehbaren Krankenstand verzeichnen mussten. Es war uns daher nicht möglich, bereits im Dezember in die eigentlichen Beratungen einzusteigen. Für diesen Umstand möchte ich um Verständnis bitten.

Eine spätere Beratung birgt jedoch auch einen Vorteil:

Die Orientierungsdaten des Landes zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung ändern sich gerade zum Jahresende immer in regelmäßigem Turnus. Diese sind insbesondere für den Ergebnishaushalt grundlegend wichtig. Diese konnten wir nun in der Endfassung in den Haushalt einfließen lassen und eben diese haben sich in den letzten Wochen des Jahrs nochmals zum Guten und Erfreulichen geändert – Frau Maier wird hierauf noch en detail eingehen.

Heute liegt Ihnen der Entwurf unseres vierten doppischen Haushalts vor. Der Finanzhaushalt stellt sich wiederum grundsolide dar mit einer niedrigen Prokopfverschuldung zum 31.12.2022 in Höhe von 162,80 Euro - wohlgemerkt mit Eigenbetrieben. Der Ergebnishaushalt entwickelt sich ebenfalls erfreulicherweise zum Positiven. Dies sind insbesondere höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer zu verdanken. Ich habe es bereits mehrfach hier im Gremium gesagt: Corona geht ganz offensichtlich kommunalhaushaltsrechtlich betrachtet schadlos an unserer Gemeinde vorbei. Wir planen mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 326.130 Euro ab.

Bei den Steuern und Gebühren schlagen wir Ihnen in diesem Jahr keine Erhöhungen aber auch keine Minderungen vor. Wir sollten uns aber für den Haushalt 2023 überlegen, die Hebesätze bei der Gewerbesteuer anzupassen. Hier wird die Verwaltung im Laufe des Jahres gesondert auf die Gremien zugehen.

Meine Damen und Herren,

die Gemeinde Dunningen hält für die Bevölkerung eine grundsolide Infrastruktur bereit. Dies bedeutet aber auch, dass für getätigte Investition der Berg an Abschreibungen größer wird und dieses Geld nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung steht.

Die Budgetverantwortlichen der Gemeindeverwaltung haben sich nach der Mittelanmeldung für den Haushalt 2022 nochmals intensiv über Einsparmöglichkeiten diskutiert und beraten. Wir haben hierbei Maßnahme für Maßnahme und Position für Position untersucht und, wo immer möglich, Planansätze gestrichen oder herabgesetzt. Die Mittelanmeldungen der Budgets wurden insofern nicht eins zu eins in den nun vorliegenden Entwurf übernommen. Dies ungeachtet der Tatsache, dass wir im Ergebnishaushalt in diesem Jahr einen Überschuss erwirtschaften.

Es wird wiederum Hausaufgabe der Verwaltung sein, im Rahmen des Vollzugs unseres Haushaltsplans auf Einsparmöglichkeiten zu achten und diese auch zu nutzen. Dies müssen wir uns hier auf der Verwaltungsbank auch ins Hausaufgabenheft schreiben und Sie können versichert sein, dass wir dies auch tun werden.

Die drei Themenschwerpunkte Bauhof, Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr beschäftigen Gemeinderat und Verwaltung nunmehr bereits viele Jahre. In Teilen hat der Gemeinderat hierzu bereits Beschlüsse gefasst. So wurde am 28.09.2015 beschlossen, das Dorfgemeinschaftshaus mit Bauhofgebäude bis spätestens 31.12.2022 im Rahmen des Sanierungsprogramms „Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Alte B 462“ zu sanieren oder abzubrechen und neu aufzubauen. In diesem Gebäude erhält der Musikverein Dunningen geeignete Räumlichkeiten. Ein baldiger Sanierungs- oder Baubeginn ist anzustreben.

Dringender Handlungsbedarf besteht jedoch in allen drei Bereichen. Beim Dorfgemeinschaftshaus und beim Bauhof haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten keine größeren Sanierungsmaßnahmen stattgefunden. Die Unfallkasse Baden-Württemberg als Unfallversicherungsträger der Gemeinde hat hinsichtlich des Bauhofs und der Feuerwehr eine Mängelliste erstellt. Diese erwartet eine zeitnahe Behebung der aufgestellten Mängel. Hier laufen wir darüber hinaus Gefahr, dass wir in den persönlichen Haftungsbereich des Bürgermeisters geraten, sollten wir nicht handeln.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen unsicheren Entwicklung der Gemeindefinanzen wurden eine Diskussion sowie entsprechende Beschlüsse im Einvernehmen zwischen Verwaltung und Gemeinderat aufgeschoben. Nachdem nunmehr klar ist, dass Corona keine negativen Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen haben wird, können und müssen die Diskussionen geführt werden – und Sie werden geführt.

Bereits im Vorfeld der Haushaltsplanberatung hat der Gemeinderat bei lediglich einer Enthaltung Grundsatzbeschlüsse dahingehend gefasst, dass im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord im kommenden Jahr ein Neubau errichtet werden soll. Dies schafft uns räumlicher Spielraum rund um die Filetgrundstücke am Dorfbach. Der Ihnen vorliegende Haushalt enthält Planungsraten für den Bauhofneubau aber auch für die Themenpunkte Proberaum Musikverein und Feuerwehrgerätehaus Dunningen.

Meine Damen und Herren,

Dunningen ist und bleibt ein attraktiver Wohn- und Zuzugsort. Bereits jetzt stellt die Gemeinde den Eltern ein umfangreiches Betreuungsangebot in unseren drei kommunalen Kindergärten sowie im kirchlichen Kindergarten St. Martinus zur Verfügung. Dieses reicht von der Betreuung in Kinderkrippen ab dem ersten Lebensjahr über flexible Öffnungszeiten bis hin zur Ganztagesbetreuung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns besonders wichtig und nehmen wir hierbei stets als Richtschnur. Die steigende Einwohnerzahl ist grundsätzlich sehr erfreulich, hat jedoch auch ganz konkrete Auswirkungen auf Kindergartenplätze, welche wir aufgrund des gesetzlichen Rechtsanspruches der Eltern auch vorhalten müssen.

Die Kindergartenbedarfsplanung zeigt hingegen, dass wir sowohl im Regelkindergarten als auch in der Kleinkindbetreuung insgesamt zu wenige Plätze haben und ungeachtet aller Anstrengungen auch weiterhin haben werden. Der Gemeinderat hat daher im Herbst beschlossen, die gemeindeeigene Wohnung im früheren Schwesternwohnheim in der Jahnstraße auszubauen, so dass eine weitere Krippengruppe in der Gemeinde – die erste im Gemeindekindergarten Dunningen – zur Verfügung stehen wird.

Der entsprechende Bauantrag ist heute auf der Tagesordnung. Auch in der Seedorfer Pfarrhausgruppe werden weitere U3-Plätze geschaffen. Darüber hinaus planen wir die Einrichtung eines Waldkindergartens mit vorerst 20 Plätzen in der Regelbetreuung.

Wir betreiben jedoch – und das ist mir wichtig zu betonen – ungeachtet der genannten Anstrengungen aktuell lediglich Symptombehandlung bzw. wir löschen nur die größten Feuer. Ihnen allen liegt die mittelfristige Kindergartenbedarfsplanung von Biregio vor, welche eindrücklich gezeigt hat, welche Herausforderungen vor uns liegen. Selbst der Kindergartenneubau in Seedorf schafft hier keine große Besserung – sollten wir diesen lediglich als Ersatz für das bestehende Gebäude nutzen.

Und lassen Sie mich aussprechen, worüber sich sicherlich auch bereits das eine oder andere Mitglied des Gemeinderats Gedanken gemacht hat: möglicherweise müssen wir – sicherlich in sehr deutlich reduzierter Gruppenzahl – das bestehende Gebäude auch weiterhin nutzen. In Dunningen selbst stehen sowohl dem Martinus-Kindergarten als auch dem Gemeindekindergarten keine räumlichen Erweiterungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung. Auch werden wir uns mittelfristig ganz zwangsläufig über Kindergartenplätze in Lackendorf Gedanken machen müssen zumal wir hier gemeindeeigene Räumlichkeiten – wenn auch sanierungsbedürftig – zur Verfügung.

Aber – und das ist mir gleichfalls wichtig zu betonen – eins nach dem anderen: zunächst müssen wir uns um den Kindergartenneubau Seedorf kümmern. Architekt und Fachplaner arbeiten mit Hochdruck an der Planung. Wir werden den Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen über die aktuelle Planung informieren.

Wenn wir wissen, was wir wollen, wenn wir wissen, was es kostet, können wir an die Finanzierung gehen. Bei dieser Größenordnung sind wir zwingend auf Fördermittel angewiesen.

Dies betrifft einerseits den Ausgleichsstock, wo wir bereits vor geraumer Zeit erste positive Signale seitens des Regierungspräsidiums erhalten haben. Das Investitionsprogramm des Bundes für die Kinderbetreuungsfinanzierung hingegen ist überzeichnet. Und dieses Förderprogramm brauchen wir ebenfalls. Weitere Anträge werden jedoch seit Monaten nicht mehr angenommen. Der aktuellen Koalitionsvereinbarung ist zu entnehmen, dass der Bund bzw. das Land die Auflage eines weiteren Investitionsprogramms zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege beabsichtigt.

Umso wichtiger ist es, ausschreibungsreife Planungen in der Schublade zu haben, um diese dann herausholen zu können, wenn Fördermittel abgreifbar sind. Insofern möchte ich nochmals deutlich machen: wir befinden und immer noch in der Planungsphase. Ein Baubeschluss kann ich guten Gewissens dem Gemeinderat erst dann vorlegen, wenn eine grundsolide Finanzierung vorliegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine Damen und Herren,

abschließend danke ich allen Kräften in der Verwaltung, welche für die Erstellung dieses Haushalts verantwortlich zeichnen. Zuvorderst unserer Kämmerin Frau Maier, welche heute ihren ersten Haushalt vorstellen darf und – soweit darf ich mich sicher hinauslehnen – diesen mit Bravour bestehen wird. Ein weiterer Dank gilt Frau Manuela Götze als wichtige Kraft in der Kämmerei aber auch den Amtsleitern und Stellvertretern Karola Heinz, Rafael Burri, Frank Fahrner und Annette Schmidt sowie den Mitarbeiterinnen in der Kämmerei.

Ich freue mich auf das kommende Jahr und die damit verbundenen Herausforderungen und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam, das heißt Gemeinde-, Ortschaftsrat, Verwaltung, Mitarbeiter und Funktionsträger unsere Gemeinde im kommenden Jahr wieder ein Stück weit voranbringen.

Im Anschluss daran ging Frau Maier auf die Eckdaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der beiden Eigenbetriebe ein.

Haushaltsplan 2022 – Ergebnis- und Finanzhaushalt inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2025

Frau Maier präsentierte dem Gemeinderat den vierten doppischen Haushaltsplan.

Der Ergebnishaushalt 2022 weist geplante ordentliche Erträge in Höhe von 19.382.020 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 19.055.890 € auf. Somit ergibt sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von 326.130 €.

Im Haushaltsjahr 2022 sind kein außerordentlicher Ertrag und auch kein außerordentlicher Aufwand geplant. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Sonderergebnis von 0.

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                      

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 19.382.100 Euro

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 19.069.300 Euro

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 312.800 Euro

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 Euro

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 Euro

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 Euro

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 312.800 Euro

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen                                   

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 18.677.200 Euro

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 17.343.800 Euro

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts   

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 1.333.400 Euro

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.267.230 Euro

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.884.200 Euro

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -2.616.970 Euro

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.283.570 Euro

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 54.000 Euro

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -54.000 Euro

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.337.570 Euro

In 2022 sind keine Kreditermächtigungen geplant, ebenso keine Verpflichtungsermächtigungen.

Die Investitionen wurden nach der Vorberatung im Umwelt- und Technikausschuss vom 10.11.2021 aufgrund den Beschlüssen aus den Gemeinderatssitzungen vom 29.11. und 13.12.2021 ergänzt.

Kämmerin Maier stellte weiterhin die Planzahlen zu den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes Seniorenzentrum und dem Eigenbetriebes Energie-Wasser vor.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, die vorgetragenen Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne in die endgültige Haushaltssatzung 2022 zu übernehmen, die vom Gemeinderat am 07.02.2022 beschlossen wird.

Bekanntgaben

Sonderförderprogramm Sirenen

Die Verwaltung gab bekannt, dass der Zuwendungsbescheid für das Sonderförderprogramm Sirenen über den maximalen Zuwendungsbetrag in Höhe von 67.250 Euro am 09.12.2021 eingegangen sei.

Ausfallhaftung der Gemeinde

Die Ausfallhaftung der Gemeinde für private Baudarlehen bei der L-Bank beträgt zum 01.01.2022 ein Drittel des Betrages von 550.467,97 Euro und beläuft sich damit auf 183.489,32 Euro.

Termine

Bürgermeister Schumacher erinnerte die Gemeinde- und Ortschaftsräte an die Informationsveranstaltung des Zweckverbandes Abwasserreinigung Eschachtal zur Sanierung der Kläranlage Horgen am 27.01.2022 sowie die Seminarfahrt nach Berlin vom 13.10.2022 bis 16.10.2022.

Anfragen

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Baugesuche

Zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Dunningen-Lackendorf, Waldstraße 7, wurde das Einvernehmen der Gremien einstimmig erteilt.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2022

Baugesuche

Zur Bauvoranfrage, ob der Anbau an das bestehende Wohngebäude in Dunningen, Stampfe 23, entsprechend den eingereichten Planvorlagen zulässig ist, wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt. Ebenfalls einstimmig erfolgte das Einvernehmen zum Umbau einer Wohnung zur Kinderkrippe in Dunningen, Jahnstraße 25.

Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn

Die Gemeindeverbindungsstraße von Seedorf nach Heiligenbronn weist seit einigen Jahren erhebliche Straßenschäden auf, die in ihrer Wirkung zumindest stellenweise die von der Gemeinde zu leistende Verkehrssicherungspflicht in Frage stellt. Zur Klärung dieser Problematik konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Christ von den BIT-Ingenieuren begrüßen.

Nach Angaben des Fachingenieurs sei mittlerweile eine tiefergehende und flächendeckende Erneuerung der Straße wirtschaftlicher als kurzfristig zu wiederholende Schlaglochsanierungen. Die Trassenlänge betrage ca. 2,5 km bei einer derzeitigen mittleren Ausbaubreite zwischen 5,10 und 5,40 m was den heutigen Anforderungen und dem vorhandenen Verkehrsaufkommen nicht mehr genüge.

In den zurückliegenden Jahren, so der Fachingenieur weiter, habe sich das Fräsrecycling als Sanierungsvariante bewährt, da hierdurch gute technische Ergebnisse bei einem im Verhältnis zur grundhaften Erneuerung moderaten finanziellen Einsatz erzielt werden könnten. Durch eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 6,00 m könne dem vorhandenen Verkehrsaufkommen Rechnung getragen werden.

Nach der Kostenberechnung des Ingenieurbüros sei mit reinen Baukosten in Höhe von ca. 770.000 € brutto einschließlich Nebenkosten in Höhe von ca. 60.000 € brutto zu rechnen. Im Haushalt 2022 sind für die Maßnahme insgesamt Mittel in Höhe von 830.000 € einschließlich Baunebenkosten vorgesehen. Mit einer Fertigstellung könne im Herbst 2022 gerechnet werden.

Der vorgelegten Entwurfsplanung wurde zugestimmt und die Ausschreibung zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Seedorf-Heiligenbronn sowie der Abschluss eines Ingenieurvertrages mit den BIT-Ingenieuren, Villingen-Schwenningen, zum Angebotspreis von 51.274,55 € brutto vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Annahme von Spenden

Geldspenden im Wert von über 100 Euro wurden für den Kindergarten Dunningen in Höhe von insgesamt 4.545 Euro sowie für die Jugendarbeit in Höhe von 600 Euro angenommen. Geldspenden im Wert von weniger als 100 Euro wurden ebenfalls für den Kindergarten Dunningen in Höhe von insgesamt 113,50 Euro angenommen. Darüber hinaus wurde eine Sachspende in Form von Lebensmitteln für den Einsatz der Feuerwehr im Katastrophengebiet in Höhe von 200 Euro angenommen. Der Gemeinderat erteilte einstimmig die Annahme der genannten Spenden.