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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2021


Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2021

Erschließung Wohngebiet „Brunnenäcker II“

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Christ vom Büro BIT-Ingenieure aus Villingen begrüßen. Nachdem der Gemeinderat am 18.10.2021 die Satzung für den Bebauungsplan „Brunnenäcker II“ beschlossen hatte und dieser mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig wurde, sei auf der Planfläche Baurecht entstanden. Auf einer Geltungsbereichsfläche von 2,34 Hektar werden. insgesamt 26 Wohnbaugrundstücke planungsrechtlich ausgewiesen. Die resultierende und zur Vermarktung anstehende Nettobauplatzfläche belaufen sich auf circa 16.000 Quadratmeter. Damit eine zügige Umsetzung der Erschließung erfolgen kann, wurde zwischenzeitlich seitens der BIT-Ingenieure eine Entwurfsplanung der Erschließung erarbeitet.

Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung werde durch die Einbindung einer Hauptachse in die benachbarten Erschließungsstraßen Bühl- und Zeilenweg, welche im Trennprinzip mit einem fahrbahnbegleitenden, gepflasterten Gehweg konzipiert sind, erfolgen. Dadurch werde eine für die Anbindung des Gebietes günstige Ringerschließung entstehen. Die Trassenlänge beträgt bei einer Ausbaubreite von sieben Metern (5,50 Meter Fahrbahn und 1,50 Meter Gehweg) somit circa. 250 Meter. Um nördlich des jetzigen Plangebietes weitere Flächen erschließen zu können, werde die Straße bis zur Geltungsbereichsgrenze auf einer Länge von rund 40 Metern fortgeführt. Die im östlichen Bereich gelegenen Bauplätze sollen durch drei kurze Stichwege im Mischprinzip ohne Gehwege, jeweils circa 30 Meter lang, erschlossen werden. Um dem entstehenden Parkdruck Rechnung zu tragen, werde man insgesamt 18 öffentliche Stellplätze in gepflasterter Bauweise herstellen. Die Höhe der geplanten Straßen folgt in etwa dem bestehenden Gelände.

Entwässerung

Die Entwässerung der Baugrundstücke werde im Trennsystem erfolgen. Das häusliche Schmutzwasser wird über neu herzustellende Hauptleitungen an die vorhandene Ortskanalisation angeschlossen. Der bestehende Mischwassersammler aus dem Gebiet Brunnenäcker/Steineleh werde in die neue Erschließungsstraße umgelegt und neu an das im östlichen Bereich des Gebietes vorhandene Regenüberlaufbecken angeschlossen werden. Zur Ableitung des Oberflächenwassers werde ein neuer Regenwasserkanal in die Erschließungsstraßen eingelegt. Zusammen mit dem vorhandenen Regenwassersammler aus Brunnenäcker/Steineleh soll es dem Dorfbach zugeführt werden. Vor Einleitung in den Vorfluter wird das Regenwasser durch ein in Erdbauweise erstelltes Regenrückhaltebecken (RRB) auf den Abfluss, der in der unbebauten Ursprungsfläche entsteht, gedrosselt. In das Einzugsgebiet des Beckens wird dabei nicht nur das Plangebiet selbst, sondern auch die im östlichen Bereich angrenzende Feldflur (circa zwei Hektar) eingerechnet. Deren Oberflächenwasserabflüsse werden über den offenen Entwässerungsgraben am östlichen Gebietsrand dem neuen Regenwassernetz zugeführt. Um das fortführende Netz (verdohlter Dorfbach) hydraulisch nicht zu überlasten, stehe die Bereitstellung eines größtmöglichen Regenrückhaltevolumens unter maximaler Ausnutzung der dafür zur Verfügung stehenden öffentlichen Grünfläche im Vordergrund. Mit den über den Bebauungsplan festgesetzten Retentionszisternen (fünf Kubikmeter je Bauplatz) wird somit ein Gesamtvolumen von 730 Kubikmetern geschaffen. Durch den Volumenüberschuss von 280 Kubikmetern kann sogar das im Trennsystem entwässerte Teilgebiet aus Brunnenäcker/Steineleh (circa ein Hektar), welches bis dato ungedrosselt am Dorfbach angeschlossen war, einer Rückhaltung zugeführt werden. Dadurch sorge man für die Entlastung der Bestandssituation.

Wasserversorgung

Die Wasserversorgung der Baugrundstücke werde durch eine neue Hauptleitung (GGG DN 150) und über die Herstellung von Hausanschlüssen gesichert. Die Leitung im Bühl- und im Zeilenweg solle in die dort vorhandene Wasserversorgung eingebunden werden. Löschwasser könne dann über die Schachthydranten und über einen neuen Überflurhydranten entnommen werden.

Glasfaser

Die Versorgung des Plangebietes mit Glasfaser wurde durch die Vodafone BW GmbH bereits geplant. Die Telekom AG habe sich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden, ob ihrerseits eine Verkabelung des Gebietes durchgeführt werde.

Versorgungsmedien

Darüber hinaus werde das Plangebiet mit den üblichen Versorgungsmedien hinsichtlich der Strom- und Gasversorgung von der Netze BW beziehungsweise den Stadtwerken Schramberg ausgestattet.

Die erste Kostenberechnung wurde auf Grundlage der Erschließungsplanung bereits aufgestellt. Die Baukosten einschließlich der Nebenkosten belaufen sich auf 1.853.000 Euro. Die Mittel wurden im Haushaltsplan 2022 bereits eingestellt. Die zeitliche Projektabwicklung werde im nächsten Jahr erfolgen. Je nach Witterung ist der Baubeginn Anfang April 2022 angesetzt und im November 2022 solle das Bauende verzeichnet werden können.

Der Gemeinderat nahm die vorgelegte Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung zur Kenntnis und stimmte diesem einstimmig zu. Für die Arbeiten soll mit dem Büro BIT-Ingenieure aus Villingen ein Ingenieurvertrag abgeschlossen werden. Das Gremium fasste den Ausschreibungsbeschluss und stimmte dem Abschluss eines Ingenieurvertrags mit dem Büro BIT-Ingenieure zu.

Kanalsanierung in Seedorf im Zuge der EKVO

Für den Ortsteil Seedorf wurde im Jahr 2019/2020, auf Basis der Eigenkontrollverordnung und den zugehörigen Kanal-TV-Untersuchungen, ein Kanalsanierungskonzept entwickelt. In diesem Konzept wurden die Schadensbilder und ihre gemäß des dwa Arbeitsblatts M 149 vorzunehmende Schadens- und Zustandsklassifikation dokumentiert. Eine Gesamtlänge von ca. 17,2 Kilometer Misch-, Schmutz- und Regenwasserleitungen wurden ausgemessen. Demzufolge wurde die Einteilung in die Klassen null bis fünf vorgenommen. Die Zustandsklasse fünf entspreche einer Sofortmaßnahme und sei die schlechteste Benotung. Die Zustandsklasse null entgegen entspreche dem schadensfreien und somit abnahmereifen Zustand. Als erstes Maßnahmenpaket im Zuge der Umsetzung des Sanierungskonzeptes stehe die geschlossene Sanierung von Kanalhaltungen in Schadensklasse fünf an. Dadurch werden rund zehn Prozent (ca. 650 m) der sich in dieser Schadensklasse befindlichen Haltungen (insgesamt ca. 6.500 m) saniert. Die Maßnahmen verteilen sich auf diverse Straßenzüge im Ortsteil Seedorf. Die Leistungen für die geschlossene Kanalsanierung wurden bereits beschränkt ausgeschrieben und die Submission habe am 29.11.2021 im Rathaus Dunningen stattgefunden.

Die auszuführenden Arbeiten seien Bestandteil der geschlossenen Kanalsanierung und umfassen zum einen die Inliner-Schlauchsanierung auf einer Länge von 300 Metern sowie Fräsroboterarbeiten auf einer Länge von 350 Metern. Die wirtschaftlichste Bieterin war die Firma Rossaro aus Aalen mit einer Angebotssumme in Höhe von 99.174,49 Euro.

Insgesamt wurden acht Leistungsverzeichnisse ausgegeben, wovon sieben Angebote eingereicht wurden. Alle Bieter haben die im Hauptangebot geforderten technischen Anforderungen erfüllt und vollständige Angebote abgegeben, so dass eine Wertung aller Angebote erfolgen konnte.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Rossaro aus Aalen, einstimmig zu.

Widmung der Schul- und Gemeindebücherei Dunningen als öffentliche Einrichtung der Gemeinde i.S.d. § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung

Die in den Räumen der Eschachschule Dunningen als Schul- und Gemeindebücherei geführte Einrichtung wurde seit ihrer Einrichtung in der Trägerschaft des Dunninger Forums geführt. Die Finanzierung erfolgte in der Vergangenheit durch die Gemeinde Dunningen. Aus diversen Gesprächen, sowohl mit Vertretern des Dunninger Forums, als auch mit der Leiterin der Bücherei wurde deutlich, dass die Zugehörigkeit der Gemeindebücherei zum Dunninger Forum in der Vergangenheit immer wieder zu unklaren Zuständigkeiten geführt habe, was vor allem für die Leiterin der Bücherei eine äußerst unbefriedigende Situation darstelle. Daher werde es als sinnvoll angesehen, die Einrichtung als Gemeindebücherei in der Form einer öffentlichen Einrichtung bei der Gemeinde zu führen. Diese Änderung solle zum 01.01.2022 erfolgen. Die Finanzierung laufe ab diesem Zeitpunkt komplett über den Haushalt der Gemeinde Dunningen.

Im Jahr 2022 werde das Gremium über einen neuen Namen, eine Benutzungsordnung, sowie über die Einführung einer Ausleihgebühr beraten müssen.

Dem Widmungsbeschluss, die Bücherei im Rahmen einer öffentlichen Einrichtung gemäß § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung ab dem 01.01.2022 fortzuführen, wurde zugestimmt.

Baugesuche

Folgendem Baugesuch wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:

· Neubau einer Physiopraxis mit Doppelgarage, Porschestraße, Flst. 4781/7, Dunningen

Dem folgenden Baugesuch wurde zum wiederholten Male nach kurzer Beratung das Einvernehmen mehrheitlich versagt:

·  Neubau eines Zweifamilienhauses mit drei Garagen in Dunningen, Schramberger Straße 4

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Energiemanagement

Über die Gemeinde Dunningen wurde in der vergangenen Ausgabe der Zeitschrift „die Gemeinde“ berichtet. In dem Bericht ging es um das Thema Klimaschutz, insbesondere um den § 7b Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW). Dieser Paragraf regelt die Pflicht der Erfassung des Energieverbrauchs. Die Gemeinde erfasse die Daten bereits seit dem Jahr 2014 und seit diesem Jahr werden die Verbraucherdaten auf das zur Verfügung gestellte Portal hochgeladen. Erwähnenswert sei ebenfalls der Erhalt des Siegels für ein ausgezeichnetes Energiemanagement der Gemeinde Dunningen.

Baugesuch Römerstraße 35, Dunningen

Wie die Verwaltung mitteilt, wurde seitens dem Landratsamt Rottweil dem Baugesuch in der Römerstraße 35 mit Ausweisung des Stellplatzes auf dem Nachbargrundstück mit der Flst.-Nr. 7530 als Baulast zugestimmt.

Anfragen

Anfragen wurden gestellt zu den Wahlplakaten von der vergangenen Bundestageswahl, welche im Bereich der Bösinger Straße im Ortsteil Seedorf noch nicht abgehängt worden seien, zu der Räum- und Streupflicht, der Radwegbezuschussung sowie der Nachfolge von Berichterstatter Herr Schönfelder vom Schwarzwälder Boten.