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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2021


Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2021

Einwohnerfragestunde

Es erfolgten keine Anfragen.

Zustimmung nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz zu Wahlen der Leitung der Gemeindefeuerwehr

Nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz i.V.m. §§ 10 Abs. 5 und 12 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Dunningen werden der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreter aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr, die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Gewählten werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.

Im Rahmen der am 24.09.2021 stattgefundenen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Dunningen wurden Herr Volker Hils zum Kommandanten und Herr Andreas Jehle zum ersten stellvertretenden Kommandanten sowie Herr Michael List zum zweiten stellvertretenden Kommandanten wiedergewählt. Bei der am 17.01.2020 stattgefundenen Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Dunningen wurden Herr Steffen Hils zum Abteilungskommandanten und Herr Armin Straub zum stellvertretenden Abteilungskommandanten wiedergewählt. Die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Lackendorf am 24.09.2021 erbrachte die Wahl von Herrn Michael List zum neuen Abteilungskommandanten und Herrn Michael Feilcke zum stellvertretenden Abteilungskommandanten. Herr Andreas Jehle als Abteilungskommandant und Herr Daniel Haag als stellvertretender Abteilungskommandant wurden anlässlich der am 24.09.2021 stattgefundenen Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Seedorf wiedergewählt.

Da die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen im Sinne des § 8 Abs. 5 Feuerwehrgesetz für dieses Amt, nach Angaben der Verwaltung, bei allen Gewählten vorliege und insofern keine Bedenken gegen die Wahl bestehe stimmte der Gemeinderat den Wahlen für die Leitung der Gemeindefeuerwehr einstimmig zu.

Kommunales Testzentrum Dunningen

Nach Ausführung von Bürgermeister Schumacher sei das kommunale Testzentrum der Gemeinde Dunningen vom 08.02.2021 bis zum 30.07.2021 in Betrieb gewesen und das Personal von der Feuerwehr Dunningen sowie vom DRK-Ortsverein Dunningen gestellt worden. Ohne diese beiden Organisationen wäre der Betrieb undenkbar gewesen, betonte Bürgermeister Schumacher. Innerhalb kürzester Zeit habe man Personal gefunden, welches geschult worden sei.

Sowohl seitens des Gemeinderats als auch aus der Bevölkerung sei regelmäßig die Freundlichkeit und die Professionalität aller Beteiligten betont und gewürdigt worden. Entsprechend der örtlichen Feuerwehrentschädigungssatzung habe man die Helferinnen und Helfer mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 12 EUR pro Mann und pro Stunde entschädigt.

Nach Angaben der Verwaltung fielen für den gesamten Betrieb des Testzentrums Kosten in Höhe von insgesamt 20.192,12 EUR an. Die Schnelltests seien vom Land Baden-Württemberg kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Den Ausgaben gegenüber stehen Einnahmen aus den Abrechnungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Höhe von 62.853,28 EUR, woraus sich ein Überschuss in Höhe von 42.661,16 EUR ergebe.

Aus Sicht der Verwaltung solle dieser Überschuss zur freien Verwendung Hälftig an die Organisationen ausbezahlt werden, welche sich für den Betrieb des Testzentrums zuvorderst verantwortlich zeichneten. Ein Verbleib im Gemeindehaushalt hielt die Verwaltung weder für finanziell erforderlich noch vor dem Hintergrund des immensen Einsatzes beider Organisationen für angebracht.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Auszahlung des Überschusses Hälftig an die Feuerwehr Dunningen und dem DRK Ortsverein Dunningen.

Bebauungsplan „Brunnenäcker II“

Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christ vom Büro BIT begrüßen. Nachdem der Gemeinderat am 22.07.2019 bereits beschlossen hatte, den Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II“, Kernort Dunningen, im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen, habe man ebenso auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase nach § 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB § 13a BauGB verzichtet. Die Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO i.V.m. § 13a und § 13b BauGB für den Planbereich Wohngebiet „Brunnenäcker II“ sowie der Entwurf des Bebauungsplanes wurden am 22.07.2019 festgestellt.

In der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2019 wurden ebenfalls die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II“ beschlossen. Die im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden am 05.07.2021 in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat beraten. Aufgrund der durch den Abwägungsprozess in den Bebauungsplan einzuarbeitenden Änderungen wurde eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Zuge der erneuten Beteiligung seien nach Angaben der Verwaltung nur noch Stellungnahmen eingegangen, deren Hinweise redaktionell in die Planung einzuarbeiten seien. Unter anderem wurde eine Ausgleichsmaßnahme im Bereich des Regenrückhaltebeckens konkretisiert und eine Fläche für Versorgungsanlagen (Umspannstation) in den zeichnerischen Teil eingearbeitet.

Nach erfolgter Beratung nahm der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Brunnenäcker II“ zur Kenntnis und fasste einstimmig den Beschluss über den Bebauungsplan „Brunnenäcker II“ und die örtlichen Bauvorschriften Wohngebiet „Brunnenäcker II“ als Satzung.

Abrechnung von Baumaßnahmen

Der Gemeinderat nahm die Abrechnungen von folgenden Baumaßnahmen zustimmend zur Kenntnis:

·         Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Alte B462“

·         Pflastersanierung Seniorenzentrum „Haus am Adlerbrunnen“

·         Endausbau Gewerbegebiet „Kirchöhren“

·         Endausbau Baugebiet „Stockäcker – Bösinger Weg III“

·         Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Lackendorf-Hochwald

·         Endausbau Baugebiet „Hochwiese“ und Gewerbegebiet „Schafwiese-Hummelberg“

·         Verkehrskonzept für den Bereich der Grundschule, des Kindergartens, der Turn- und Festhalle sowie des fit.S in Seedorf

Kindergartenbedarfsplanung 2021/2022

Nach den Angaben der Verwaltung habe jedes Kind seit 1996 mit Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Daneben hätten seit dem 01.08.2013 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ebenso seien die Gemeinden gem. § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Baden-Württemberg (KiTaG) verpflichtet, eine Bedarfsplanung zu betreiben, um auf die normierten Ziele eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes hinzuwirken. Hier beteilige die Gemeinde rechtzeitig die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die örtliche Kirchengemeinde, an ihrer Bedarfsplanung, welche dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) anzuzeigen sei.

Neben dem gesteigerten Anspruch an die Qualität der Betreuungsangebote seien im Bereich der U3-Betreuung zudem intensive Ausbauanstrengungen bei den Kindergartenplätzen notwendig. Seit dem Jahr 2005 habe die Gemeinde sukzessive den Ausbau von Krippenplätzen vorangetrieben und biete heute insgesamt 50 Krippenplätze (45 + 5 Sharingplätze). Die folgende Bedarfsplanung wurde bereits am 29.09.2021 im gemeinsamen Kindergartenausschuss und am 04.10.2021 im Ortschaftsrat Lackendorf erörtert und zugestimmt.

Die Entwicklung der Kinderzahlen basiert auf der Statistik der Geburtenzahlen vom März 2021. Danach könne für die Altersgruppe der 3-Jährigen bis Schuleintritt der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gerade erfüllt werden.

Da schon im kommenden Kindergartenjahr 2022/2023 die Plätze im Ü3 Bereich knapp seien und der Kindergartenneubau in Seedorf noch nicht fertig gestellt werde, wird es seitens der Verwaltung sehr begrüßt, dass zwei Erzieherinnen des Kindergartens in Seedorf auf den Träger mit der Idee der Schaffung eines Naturkindergartens mit 20 Plätzen in Seedorf zugegangen sind. Die Mitarbeiterinnen haben sich bereit erklärt, einen eventuellen Aufbau der Einrichtung zu begleiten.

Damit die Gemeinden Planungssicherheit haben, hat der Gesetzgeber im § 3 Abs 2a des KiTaG den Eltern die Verpflichtung auferlegt, die Träger mindestens sechs Monate vor der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Betreuungsangebots in Kenntnis zu setzen.

Gleichzeitig sollen die Träger im Rahmen der Bedarfsplanung berücksichtigen, dass auch ein Bedarf gedeckt werden kann, der aus einem vom Personensorgeberechtigten nicht zu vertretenden Grund kurzfristig entsteht (z. B. in Form von beruflichen Veränderungen oder den sofortigen Wegfall bestehender Betreuungsarrangements wg. Erkrankung von Tagespflegepersonen oder Großeltern).

Aktuell bestehe ein voraussichtlicher Mehrbedarf von mehr als 20 Plätzen. Nach Angaben der Verwaltung könne der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kleinkindbetreuung in der Gesamtgemeinde nicht mehr erfüllt und auch nicht durch Plätze in der Tagespflege gedeckt werden.

Die schnellste Lösung um noch Ende dieses Jahr fünf weitere Plätze in der Kleinkindbetreuung erhalten zu können, ist die Änderung der Betreuungsform der Außengruppe im Pfarrhaus Seedorf. Diese Gruppe werde aktuell als Familiengruppe mit zehn Plätzen für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt und fünf Plätzen für Kinder von ein bis drei Jahren angeboten. Sie werde dann als Krippe mit zehn Plätzen im Modell verlängerte Öffnungszeiten geführt werden können. Zumindest für das Kindergartenjahr 2021/2022 kann auf die zehn Plätze Ü3 verzichtet werden. Danach müsse wieder neu geprüft und entschieden werden. Für diese Maßnahme sei eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich. Personal, Ausstattung und geeignete Räume seien bereits vorhanden.

Laut Aussage der Verwaltung sei die Wohnung in der Jahnstraße 25 (angrenzend an die Turn- und Festhalle Dunningen, gegenüber des Gemeindekindergartens Dunningen) im EG frei geworden. Diese könne sich für eine Krippengruppe eignen. Die Wohnung hat ca. 80 qm Wohnraum und einen eigenen Zugang sowie Außenfläche. Auch über die Schaffung von Krippengruppen durch den Kindergartenneubau im Ortsteil Seedorf hinaus, wäre es sinnvoll auf Dauer eine weitere Krippengruppe im Ortsteil Dunningen zu schaffen, um den Bedarf, der durch die Bebauung in den Neubaugebieten und den Mehrfamilienhäusern, die zurzeit entstehen, decken zu können. Außerdem könne so auch Kindern, die schon in der U3-Betreuung im Gemeindekindergarten Dunningen-Ort betreut werden, ermöglicht werden in der Einrichtung in die Ü3-Betreuung zu wechseln und so in der Einrichtung zu bleiben. Neben einer Nutzungsänderung der Räume und der Beantragung der Betriebserlaubnis beim KVJS müssen noch weitere Punkte wie der Feuerschutz und die Vorgaben des Gesundheitsamtes geprüft werden. Die Inbetriebnahme dieser fünften Gruppe werde vorsichtig im Frühjahr 2022 möglich sein.

In der Gemeinde Dunningen werden nach dem Stand vom 18. März 2021 17 Plätze in der Tagespflege angeboten (Angaben des Jugendamtes Rottweil). Davon seien 14 Plätze wie folgt belegt: U3 vier Plätze; Ü3–6 sechs Plätze; Schulalter vier Plätze; somit insgesamt drei freie Plätze. Von den drei freien Plätzen stehen altersunspezifisch drei Plätze zur Verfügung.

Die aktuellen Betreuungsangebote in den örtlichen Kindergärten

Begriffsbestimmungen: Regelkindergarten = RG; verlängerte Öffnungszeiten = VÖ; Ganztagesbetreuung = GT; Altersmischung = AM; Kinderkrippe = KR

Gemeindekindergarten Dunningen-Ort:

Gruppe gelb:                28 Kinder (RG)

Gruppe orange:            25 Kinder (GT - durchschn. 9,4 h/Tag - + VÖ 6,5 h)

Gruppe blau:                25 Kinder (GT - durchschn. 9,4 h/Tag - + VÖ 6,5 h)

Gruppe grün:               25 Kinder (RG)

Kirchl. Martinuskindergarten Dunningen-Ort

Sonnengruppe:            28 Kinder (RG)

Regenbogengruppe:   25 Kinder (VÖ 6,5 h + GT/durchschn. 9,4 h/Tag)

Gruppe Rote Zwerge:  10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h + 1 Sharingplatz)

Gruppe Blaue Zwerge: 10 Kinder (KR, GT/durchschn. 9,4 h/Tag + 1 Sharingplatz)

Gemeindekindergarten Lackendorf:

Pusteblumegruppe:    25 Kinder (RG, VÖ 6,5 h)

Löwenzahngruppe:      10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h) + 1 Sharingplatz

Gemeindekindergarten Seedorf:

Gruppe Sonne:             28 Kinder (RG)

Gruppe Regentropfen: 28 Kinder (RG)

Gruppe Regenbogen:  25 Kinder (VÖ 6,5 h)

Gruppe Marienkäfer:   10 Kinder (KR, VÖ 6,5 h + 1 Sharingplatz)

Gruppe Wolken:           15 Kinder (VÖ 6,5 h)

Gruppe Pfarrhaus:       15 Kinder (AM: 5 KR, 10 VÖ 6 h + 1 Sharingplatz)

Der Gemeinderat nahm nach kurzer Beratung die vorgestellte Kindergartenbedarfsplanung 2021/2022, nach vorherigem einstimmigem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Lackendorf, einstimmig zur Kenntnis. Ebenso ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, die Familiengruppe des Gemeindekindergartens in Seedorf in eine reine Krippengruppe mit zehn Plätzen in der Betreuungsform verlängerte Öffnungszeiten frühestmöglich umzubilden und die Änderung der Betriebserlaubnis hierfür beim KVJS zu beantragen. Des Weiteren solle die gemeindeeigene Wohnung in der Jahnstraße 25 frühestmöglich als Krippengruppe für zehn Kinder ausgelegt und die Nutzungsänderung der Räume beantragt werden. Zusätzlich solle die Verwaltung prüfen ob und unter welchen Bedingungen ein Naturkindergarten mit 20 bis 40 Plätzen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis Schuleintritt geschaffen werden können.

Baugesuche

Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:

·         Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport in Dunningen, Römerstraße 32

·         Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, drei Garagen, drei Carports und Stellplatz in Dunningen, Römerstraße 37

·         Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus in Dunningen, Bühlweg 19

·         Änderungen im Bereich der Außenanlagen, Standortverlegung von Parkplätzen mit neuer Zufahrt, Errichtung von Schüttboxen, Garagen, eines Carports und Fahrradstellplätzen in Dunningen-Seedorf, Hohenkreuzstraße 8

Das mehrheitliche Einvernehmen wurde dem Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, Doppelgarage, Carport und Stellplatz in Dunningen, Römerstraße 35 erteilt. Hier solle der Bauherr den geplanten Stellplatz, nach Antrag aus dem Gemeinderat, auf dem Grundstück Flst.-Nr. 7530 ausweisen und nicht als Baulast auf dem angrenzenden Flurstück.

Grundsatzbeschluss zum Aufbau eines Sirenennetzes in der Gemeinde Dunningen

Wie Bürgermeister Schumacher einleitend ausführt habe der Bund nach dem Ende des Kalten Krieges seine bis dato für Zwecke des Zivilschutzes vorgehaltenen Sirenen in den 1990er Jahren den Kommunen zur Übernahme angeboten. Verschiedene Gemeinden haben von diesem Übernahmeangebot Gebrauch gemacht, so seinerzeit auch die Gemeinde Dunningen. Allerdings fanden die Sirenen letztlich lediglich für die Alarmierung der Feuerwehr Verwendung und haben aufgrund der sogenannten „stillen Alarmierung“ über Funkmeldeempfänger nach und nach Bedeutung verloren und wurden letztlich aus dem Alarmierungssystem komplett herausgenommen.

Digitale Lösungen sind allein nicht ausreichend, die Bevölkerung breitflächig zu warnen. Dies gilt insbesondere für die Nachtstunden, wo kein Radio läuft und die Mobiltelefone stumm geschaltet sind. Sirenen sind insofern nach wie vor ein etabliertes Warnmittel. Konkrete Informationen zur aktuellen Gefahrenlage sowie die darauf abgestimmten Handlungsempfehlungen müssen der Bevölkerung von anderen Warnmedien wie Radio, Fernsehen, Warn-Apps, digitalen Stadtinformationstafeln oder Internetseiten übermittelt werden. Dieser breite Ansatz im Sinne des Warnmixes ist wichtig, um die Menschen bei Gefahrenlagen auf den unterschiedlichsten Kanälen in ihren jeweiligen Lebenssituationen zu erreichen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finanziere ein Förderprogramm mit rund 90 Millionen Euro und ergänzt damit die bereits unternommenen Anstrengungen auf Landesebene. Sieben Länder haben bislang eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern unterzeichnet. Baden-Württemberg nutzt bereits die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel, um neue Sirenen zu errichten und alte Modelle zu modernisieren.

Die Verwaltung habe bereits bei einem Sirenenhersteller einen Kostenvoranschlag für die Errichtung eines Sirenennetzes in der Gemeinde Dunningen eingeholt. Seitens der Firma wurde auch eine Beschallungsprognose erstellt. Demnach seien je zwei Sirenen in Dunningen und Seedorf und eine Sirene in Lackendorf erforderlich, um die gesamte Bevölkerung schalltechnisch erreichen zu können.

Die Kosten belaufen sich auf circa 100.000 Euro. Aus dem Förderprogramm des Bundes könne mit einer Zuwendung in Höhe von ca. 65.000 Euro gerechnet werden. Der Differenzbetrag müsse jedoch von der Gemeinde aufgebracht werden.

Die Ausführung zum Aufbau eines Sirenennetzes in der Gemeinde Dunningen wurde vom Gemeinderat nach erfolgter Diskussion zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Weihnachtsmarkt






Wie die Verwaltung mitteilt, wurde der Dunninger Weihnachtsmarkt für dieses Jahr abgesagt.



Anfragen

Anfragen wurden gestellt zu den Einschlagszahlen im Forstbereich, den Schlaglöchern auf dem Parkplatz gegenüber der Ortsverwaltung im Ortsteil Seedorf, dem Diebstahl von den Ortsschildern in Dunningen und im Ortsteil Seedorf, dem Sicherheitsstreifen für Radfahrer in Dunningen, den Pumpen bei dem Mehrfamilienhaus in der Brunnenstraße in Dunningen und der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt Seedorf.