Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.07.2020
31.07.2020
1. Einwohnerfragestunde
Anfragen wurden gestellt zu den Kanalsanierungen in Dunningen und der Lagerung von Baumaterialien im Wohngebiet Steineleh.
2. Neubau eines Kindergartens in Seedorf
Nach den Ausführungen der Verwaltung habe der Gemeinderat in der Sitzung vom 10.07.2017 vorbehaltlich der Finanzierbarkeit den Grundsatzbeschluss gefasst, einen Kindergartenneubau auf dem Flurstück 100 in Seedorf zu erstellen. Da die Vergabesumme für Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwertes liege, müsse ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden womit das Büro FPZ, Zeese Stadtplanung+Architektur aus Stuttgart beauftragt worden sei. Zur Ausführung komme ein nicht offener Realisierungswettbewerb, dem ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet sei, um neben den bereits gesetzten Büros die Teilnehmer für den Wettbewerb zu ermitteln. Dabei könne die Gemeinde Dunningen als Ausloberin die Teilnehmerzahl begrenzen und die gewünschte Kompetenz und Qualität als Teilnahmekriterien vorgeben.
Daraufhin übergab Bürgermeister Schumacher das Wort an die anwesende Mitarbeiterin des Büros FPZ, Frau Uster, die zunächst auf die Auslobungsbedingungen einging. Demzufolge seien insgesamt 6 Büros, die die gestellten Voraussetzungen erfüllen, bereits zur Teilnahme am Wettbewerb gesetzt und dabei auch örtliche Architekten berücksichtigt worden. Die weiteren Teilnehmer sollen in einem Bewerbungs- und Losverfahren ausgewählt werden. Dabei gelte es, den zunächst für 6 Gruppen geplanten Neubau unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Kindergartenbedarfsplanung mit einem innerhalb der kommenden Jahre prognostizierten, erhöhten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auf 8 Gruppen zuzüglich einer Gruppe als Erweiterungsmöglichkeit auszurichten. Aufgabe sei, fünf Ü3-Kindergartengruppen und drei U3-Krippengruppen zu schaffen und eine zusätzliche Gruppe gegebenenfalls in einem der beiden Mehrzweckräume einzurichten. Aufgrund der erhöhten Gruppenanzahl und somit auch der erhöhten Kinderanzahl werde das Grundstück maximal ausgenutzt und die Gruppenräume sollen alle gleich groß für größtmögliche Flexibilität der Raumnutzung ausgelegt werden. Für den Wettbewerb seien aus der vorläufigen Kostenschätzung mit 7,77 Mio. die Preisgelder ermittelt worden, die sich für die Honorarsumme der Leistungsphasen 1 und 2 beim Gebäude sowie die Freianlagen auf insgesamt 56.400 € brutto belaufen und bei einer späteren Beauftragung verrechnet werden sollen. Zur Durchführung des Wettbewerbs seien laut Verwaltung im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 200.000 € eingestellt worden.
Der Terminplan sehe die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens ab Herbst 2020 und die Sitzung des Preisgerichts, das mit Architekten als Fachpreisrichter und neben dem Bürgermeister mit Gemeinderäten als Sachpreisrichter besetzt werde, Ende Januar 2021 vor. Die Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat solle im Februar/März 2021 erfolgen, so dass sich mit der Erarbeitung eines Entwurfs, dem Baubeschluss, der Werkplanung und der Ausschreibung weitere Schritte anschließen und die Einweihung des Kinderhauses für Mitte 2023 denkbar sei.
Nachdem im Gemeinderat insbesondere Fragen zur modularen Bauweise, Gruppenaufteilung, Stellplatz- und Zufahrtssituation, Außenbereichsfläche sowie Fernwärme thematisiert wurden, erfolgte der einstimmige Beschluss, dem Auslobungstext des Architektenwettbewerbs zuzustimmen. Anschließend wurden neben dem Bürgermeister jeweils zwei Sachpreisrichter der Gemeinderatsfraktionen benannt.
3. Kanalsanierung in Dunningen im Zuge der EKVO
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christ vom Büro BIT begrüßen. Für den Kernort Dunningen sei nach Angaben des Fachingenieurs im Jahr 2019 auf Basis der Eigenkontrollverordnung ein Kanalsanierungskonzept entwickelt worden, in dem für die insgesamt 36,4 km untersuchten Kanalleitungen die jeweiligen Schadensbilder und die Einteilung in Zustandsklassen von Klasse 0 (kein Handlungsbedarf) bis Klasse 5 (umgehender Handlungsbedarf) dargestellt seien. Dabei bestehe bei 21 % der Haltungen in den Zustandsklassen 4 und 5 kurzfristiger und bei 12 % in den Zustandsklassen 1-3 mittelfristiger Handlungsbedarf, wohingegen ca. 67 % der Kanäle keine Schäden aufwiesen. Die Festlegung der wirtschaftlichsten und technisch sinnvollsten Sanierungsvariante (Reparatur, Inlineschlauchverfahren, Erneuerung) sei dabei bedeutsam.
Als erstes Maßnahmenpaket im Zuge der Umsetzung des Sanierungskonzeptes stehe nun die geschlossene Sanierung von Kanalhaltungen in Schadensklasse 5 an. Dadurch könne noch im Jahr 2020 ein Viertel der sich in dieser Schadensklasse befindlichen Haltungen im Kernort Dunningen saniert werden. Diese Maßnahmen sollen sich nach Angaben der Verwaltung schätzungsweise auf brutto ca. 165.000 € ohne Baunebenkosten belaufen, wobei im Haushalt 2020 einschließlich Ingenieurkosten insgesamt 180.000 € zur Verfügung stünden.
Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme die Ausschreibung im angegebenen Umfang und stimmte dem Abschluss eines entsprechenden Ingenieurvertrags mit den BIT-Ingenieuren zum Angebotspreis von 23.529,86 € brutto zu.
4. Eigenkontrollverordnung Seedorf
Im Zuge der Eigenkontrollverordnung (EKVO) und zur Vorbereitung eines Kanalsanierungskonzeptes seien, so Fachingenieur Christ in seinem Vortrag, in den vergangenen Jahren Kanalbefahrungen im Ortsteil Seedorf durch die ortsansässige Firma Alba durchgeführt und von den BIT Ingenieuren ausgewertet und anschließend ein Sanierungskonzept aufgestellt worden. Vom bestehenden Leitungsnetz im Ortsteil Seedorf mit ca. 17,2 km Misch-, Schmutz- und Regenwasserleitungen seien im Zuge dieser Eigenkontrolle ca. 12,1 km untersucht worden, wobei sich die nicht untersuchten Leitungstrassen in Netzabschnitten mit wissentlich jüngerem Alter der Kanäle wie zum Beispiel in Neubaugebieten befänden. Die Untersuchungen hätten dabei ergeben, dass 38 % der Haltungen den Zustandsklassen 4 und 5 (kurzfristiger Handlungsbedarf) und 12 % den Zustandsklassen 1-3 (mittelfristiger Handlungsbedarf) zuzuordnen seien. Ca. 50 % der Kanäle seien schadensfrei und es bestehe kein Handlungsbedarf. Bei den schadhaften Kanälen müsse jeweils die wirtschaftlichste Sanierungsvariante (Erneuerung, Renovation, Reparatur) geprüft werden.
Nun gelte es einen leistbaren Zeitplan zu entwickeln, da knapp 2,4 Mio € Finanzmittel für die kurzfristig zu sanierenden Schadensbilder in den Zustandsklassen 4 und 5 nicht in wenigen Jahren zur Verfügung stünden. Da im Teilort Seedorf in einigen Bereichen hydraulische Überlastungen des Kanalnetzes vorhanden seien, wären Sanierungsmaßnahmen in enger Abstimmung mit dem Generalentwässerungsplan festzulegen. Aufgrund noch vorhandener Lücken im gesamten Gemeindegebiet soll für die fehlenden Haltungen eine Nachbefahrung und Einmessung stattfinden bei im laufenden Haushaltsjahr noch vorhandenen Mitteln in Höhe von 30.000 €.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht nach kurzer Beratung zur Kenntnis.
5. Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“, Festlegung des Bauplatzpreises
Die Bauplatzkosten setzen sich nach Angaben der Verwaltung aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hierzu zählen Grunderwerb, Grunderwerbsteuer, Kanal-, Klär-, Wasserversorgungs-, Erschließungs- und Kostenerstattungsbetrag sowie sonstige Kosten wie beispielsweise Vermessung, Bebauungsplan, Baugrunduntersuchung oder sonstiger ungedeckter Aufwand.
Durch stetig steigende Anforderungen und die konstante Erhöhung der Baukosten sei der im Jahr 2006 mit 40,00 €/m² kalkulierte Bauplatzpreis für Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord“ nicht mehr kostendeckend. Mit 50,00 €/m² für das Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“ liege eine Kostendeckung vor und man bewege sich trotz der vorgeschlagenen Erhöhung des Bauplatzpreises noch im Marktpreis.
Daher beschloss der Gemeinderat nach kurzer Beratung mit 15 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, die BauGB- und KAG-Beiträge der Baugrundstücke im Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord, 2. Erweiterung“ abzulösen und den m²-Preis einschließlich der Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge und des Kostenerstattungsbetrags nach § 135 a-c BauGB, jedoch ohne die tatsächlichen Kosten der Hausanschlüsse für Abwasser, Wasser, Erdgas, Strom, Telefon, Kabel und Vermessung auf 50,00 € festzusetzen. Ein Antrag aus der Mitte des Gremiums, den Bauplatzpreis auf 54,00 €/m² festzusetzen, wurde mit 15 Nein-Stimmen und 3 Ja-Stimmen abgelehnt.
6. Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2020/2021
Bei der Sammelbestellung von Schulbüchern nach dem Buchpreisbindungsgesetz gelten für alle Buchhändler feste Rabattsätze in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen. Angesichts der Buchpreisbindung wurde daher auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und einstimmig beschlossen, der Fima Papier-Rapp, Dunningen, den Auftrag für die Lieferung der Schulbücher für das Schuljahr 2020/2021 für die Eschachschule Dunningen sowie die Grundschulen Seedorf und Eschbronn zum Preis von 31.100 € (Rabattsatz 13%) zu erteilen.
7. Anlage von Parkflächen am Sportzentrum Lausbühl
Für die Arbeiten an den Parkflächen am Sportplatz Lausbühl sind 9 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden. Einstimmig votierte das Gremium für die Vergabe an die Fa. A.M. Müller aus Zimmern o. R. als günstigste Bieterin mit einer Angebotssumme von 49.646,84 € und die Überschreitung der im Haushalt 2020 eingestellten Mittel um 9.646,84 €, die sich aus den Auflagen in der Baugenehmigung zur Entwässerung, Bepflanzung und gestiegener Baupreise ergeben. Mit einer Bauzeit von 4 Wochen bei einem Ausführungszeitraum bis Ende Oktober 2020 ist dabei zu rechnen.
8. Neuregelung § 2b UStG; Änderung im Bereich der Unternehmereigenschaft
Die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist im Jahr 2015 grundlegend geändert und ein neuer § 2b UStG eingeführt worden in dem definiert wird, wann juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht als Unternehmer (§ 2 UStG) gelten. Aufgrund der Corona-Krise hat der Bundesrat die bisherige Übergangsregelung zu § 2b UStG bis zum 31.12.2022 verlängert, so dass die Anwendung der Neuregelung des § 2b UStG erst ab dem 01.01.2023 verpflichtend und die bereits gegenüber dem Finanzamt abgegebene Erklärung automatisch entsprechend verlängert wird. Der Gemeinderat stimmte der Anwendung des alten Rechts gem. § 2 Abs. 3 UStG und der entsprechenden Verlängerung der Übergangsfrist einstimmig zu.
9. Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen – Beteiligungsbericht 2019
Der Gemeinderat nahm den Beteiligungsbericht 2019 zur Kenntnis. Die Gemeinde ist nach den Regelungen der Gemeindeordnung verpflichtet, einen Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Beteiligungsbericht dient der Transparenz. Die Gemeinde ist an folgenden privaten Unternehmen beteiligt: Solar Gemeinschaft Seedorf GbR (10.000 €), Kreisbaugenossenschaft Rottweil eG (Geschäftsanteile 767 €) und Volksbank-Schwarzwald-Donau-Neckar e.G. (Genossenschaftsanteil 460 €).
10. Eventueller Rückbau des Sportplatzwehres aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Bürgermeister Schumacher gab hierzu einen kurzen Sachstandsbericht. Bekanntlich habe das Landratsamt einen Kompromissvorschlag dahingehend angeboten, dass die Schütztafeln des Sportplatzwehres im Normalfall oben bleiben und lediglich im Hochwasserfall geschlossen werden. Dies werde von der Verwaltung jedoch aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Da zurzeit vom Land Baden-Württemberg eine neue Hochwassergefahrenkarte bis voraussichtlich 2023 erarbeitet werde, könne das Verfahren zum eventuellen Rückbau des Sportplatzwehres bis dahin ruhen. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
11. Befristete Aufhebung des Harzverbots in der Wehle-Sporthalle
Nach eingehender Beratung votierte das Gremium einstimmig für eine befristete Aufhebung des Harzverbots in der Wehle-Sporthalle. Zuvor hatten Vertreter des TSV Dunningen den Sachstand dargelegt und ein mehrstufiges Konzept für die Aufhebung des Harzverbots präsentiert.
Nachdem die Handballabteilung des TSV Dunningen nunmehr eine Spielgemeinschaft mit der SG Schramberg bilde, habe man die Bitte, das Harzverbot zunächst im Rahmen einer Probephase auszusetzen. Da ein Harzverbot in anderen Hallen nicht üblich sei, soll damit auch Wettbewerbsverzerrungen begegnet werden.
Durch das schlüssige Reinigungskonzept des TSV Dunningen soll es ermöglicht werden, die Nutzung von Haftmitteln für drei Eventspieltage in der Wehle-Halle in der Saison 2020/2021 zu erhalten und damit auch die wirtschaftliche Situation des Vereins zu verbessern. Dabei soll ausschließlich wasserlösliches Haftmittel benutzt und auch für die gegnerischen Mannschaften bereitgestellt werden, die zu Beginn in der Kabine über die Haftmittelnutzung informiert werden sollen. Die Bälle mit Haftmitteln dürfen nur in der Halle und nicht in den Gängen oder auf der Tribüne verwendet werden. Darüber hinaus sollen insbesondere entsprechende Hinweisschilder angebracht, Ordner gestellt sowie Planen hinter den beiden Toren aufgehängt werden und neben der Bereitstellung von Nivea-Spendern beim Verlassen der Halle umfangreiche Reinigungen nach dem Spieltag stattfinden.
12. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
Verkauf von Bauplätzen
In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde der Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung 1. Änderung“ beschlossen.
Wasserverlust
Der durchschnittliche Wasserverlust der letzten 3 Jahre in der gesamten Gemeinde belief sich auf 6,92%.
Gewerbesteuer
Der aktuelle Stand der Gewerbesteuer beläuft sich auf 4,26 Mio. €.
Hackschnitzelkessel
Die Fa. Kern aus Pfalzgrafenweiler erhielt den Zuschlag für den Erwerb eines Hackschnitzelkessels zum Angebotspreis von rund 187.000 €.
Baugesuch
Der Antrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in eine Wohngemeinschaft in Dunningen-Seedorf, Am Brestenberg 48, wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.
13. Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen in Kindergärten. Hierzu soll seitens der Fachministerien noch eine Handreichung herausgegeben werden.