Der Gemeinderat hat der neuen Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeindebücherei Dunningen zugestimmt. Hintergrund ist insbesondere die deutliche Erweiterung des Angebots durch die Einführung von E-Medien im Frühjahr 2026. Neben den klassischen Printmedien stehen den Nutzerinnen und Nutzern damit auch digitale Bücher und Hörbücher zur Verfügung.
Ab dem 01.01.2027 wird eine Jahresgebühr von 15 Euro pro Person erhoben. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Schülerinnen, Schüler und Studierende bleiben bei entsprechendem Nachweis gebührenfrei. Auch Bildungseinrichtungen werden von der Jahresgebühr befreit.
Die Verwaltung wies zudem darauf hin, dass die Bücherei aufgrund des kontinuierlichen Wachstums inzwischen an räumliche Grenzen stößt. Als mögliche Perspektive wird derzeit unter anderem die Nutzung der leerstehenden „alten Aula“ geprüft.
Für die geplante Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens in Lackendorf hat der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte“ beschlossen. Durch die geplanten Um- und Anbauten sollen unter anderem die Barrierefreiheit verbessert und zusätzliche Lagerflächen geschaffen werden. Außerdem sollen die erforderlichen Stellplätze in unmittelbarer Nähe des Kindergartens geschaffen werden. Hierfür soll das bestehende Baufenster auf der Gemeinbedarfsfläche vergrößert und eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung für die vorgesehenen Parkplätze festgesetzt werden. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Digitalisierung der Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat beschloss die Umstellung des seit 1999 eingesetzten Dokumentenmanagementsystems regisafe auf enaio der Firma Optimal Systems. Enaio wird in der Gemeindeverwaltung bereits seit mehreren Jahren im Bereich der Belegarchivierung der Kämmerei eingesetzt. Künftig soll das System als zentrales Dokumentenmanagementsystem für die gesamte Gemeindeverwaltung und die Ortsverwaltungen genutzt werden. Die Verwaltung verspricht sich davon unter anderem eine einheitlichere digitale Aktenführung, bessere Anbindungsmöglichkeiten an bestehende Fachverfahren, weniger manuelle Arbeitsschritte und eine stärkere Automatisierung von Verwaltungsabläufen. Im Vorfeld hatte eine Projektgruppe mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus allen drei Fachämtern die Vor- und Nachteile verschiedener Lösungen über einen Zeitraum von rund neun Monaten geprüft. Auf Grundlage dieser Prüfung wurde die Umstellung auf enaio empfohlen.
Im Zusammenhang mit dem Wechsel des Dokumentenmanagementsystems wird auch das bisherige Sitzungsmanagement- und Ratsinformationssystem abgelöst. Der Gemeinderat stimmte der Einführung von SD.NET der Firma Sternberg Software GmbH & Co. KG zu. Das System soll künftig die digitale Vorbereitung und Nachbereitung von Sitzungen unterstützen und gleichzeitig die Grundlage für ein modernes Ratsinformationssystem bilden.
Die Umsetzung der Umstellung soll in Zusammenarbeit mit Komm.ONE erfolgen. Mit einer Vorlaufzeit von rund zehn Monaten bis zum Beginn der ersten Projektschritte ist derzeit zu rechnen.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Schenkung in Höhe von 3.420,62 Euro zu. Dabei handelt es sich um den auf den Eigenbetrieb Seniorenzentrum entfallenden Anteil an einer Photovoltaikanlage sowie einer Ladestation für Elektrofahrzeuge auf dem Gelände des Eschachtreffs in Dunningen-Seedorf.
Für die Aufarbeitung des Holzeinschlags im Gemeindewald Dunningen im Jahr 2026 wurde die teilmechanisierte Holzernte vergeben. Die Arbeiten umfassen insgesamt rund 4.760 Festmeter. Der Auftrag für Los 1 mit 2.870 Festmetern wurde an Jürgen Rauch aus Rosenfeld zum Angebotspreis von 21,40 Euro je Festmeter netto vergeben. Los 2 mit 1.890 Festmetern geht an die Firma Günter Rauch aus Rosenfeld zum Preis von 21,90 Euro je Festmeter netto. Die Gesamtauftragssumme beträgt 102.809 Euro netto bzw. 122.342,71 Euro brutto.
Der Gemeinderat befasste sich mit insgesamt fünf Baugesuchen:
Stampfeweg 1, Dunningen: Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung, Einbau einer Dachgaube und Anbau einer Garage.
Brunnenäckerstraße 6, Dunningen: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport.
Heiligenbronner Straße 69, Dunningen-Seedorf: Errichtung eines Pools mit Holzterrasse.
Am Brestenberg 15, Dunningen-Seedorf: Anbau an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus und Errichtung einer Doppelgarage.
Hohenzollernstraße 13, Dunningen-Seedorf: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage bzw. Carport.
Zu den jeweiligen Vorhaben wurden die erforderlichen gemeindlichen Einvernehmen sowie – soweit erforderlich – Befreiungen von den Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne erteilt.
Im Rahmen der Bekanntgaben wurde der Gemeinderat unter anderem über die Vergabe der Tiefbauarbeiten im Bereich Lausbühl an die Firma Eints aus Rottweil zum Preis von 308.281,73 Euro sowie über die Vergabe der Abbrucharbeiten in der Brunnenstraße 9 und 14 an die Firma BERB aus Bösingen in Höhe von 147.026,69 Euro informiert.
Weiter wurde bekannt gegeben, dass der Kindergartenneubau in Seedorf sowie der Anbau am Martinuskindergarten in Dunningen zwischenzeitlich in Betrieb genommen wurden. Im Frühjahr 2027 soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer „Bürgerfahrt“ die Möglichkeit zur Besichtigung der beiden Einrichtungen gegeben werden. Zudem sind für beide Standorte Einweihungsveranstaltungen vorgesehen.
Darüber hinaus wurde dem Gemeinderat eine Eilentscheidung zum Bauantrag der Junghans Microtec GmbH für die Errichtung einer Fluchttreppe und eines Podests für eine neue Kältemaschine bekannt gegeben. Die hierfür erforderliche Befreiung von der Baugrenze wurde erteilt und das gemeindliche Einvernehmen ausgesprochen.
Es wurde zum Sachstand hinsichtlich der geplanten Radschutzstreifen berichtet. Am 25.09.2026 findet hierzu ein Abstimmungstermin mit den beteiligten Fachbehörden statt. Eine inhaltliche Beratung im Gemeinderat ist für eine der kommenden Sitzungen vorgesehen.
Ebenfalls auf Anfrage wurde die Unterscheidung zwischen „Ruhezeit“ und „Nutzungszeit“ bei Grabstätten erläutert. Dabei ging es insbesondere um die unterschiedlichen Bedeutungen der beiden Zeiträume und die Möglichkeit einer vorzeitigen Aufgabe des Nutzungsrechts.