Öffentliche Bekanntmachungen

Die Gemeinde Dunningen veröffentlicht ihre öffentlichen Bekanntmachungen rechtswirksam auf ihrer Internetseite, sofern keine speziellen gesetzlichen Vorgaben gelten.

Für Bekanntmachungen, die speziellen gesetzlichen Vorgaben unterliegen – insbesondere bei Bauleitplänen – gilt das Amtsblatt als lokales, rechtswirksames Veröffentlichungsorgan. Diese Bekanntmachungen finden Sie ebenfalls online.

Während der Öffnungszeiten können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen kostenlos im Rathaus, Bürgerservice, Hauptstraße 25, einsehen. Ein Ausdruck ist dort gegen Gebühr erhältlich.

Auf Wunsch senden wir Ihnen Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen per Post zu. Bitte geben Sie dafür Ihre Anschrift an; die Zusendung erfolgt ebenfalls gegen Gebühr.

Weitere Informationen enthält die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen