Wasserversorgungsbeiträge

Wasserversorgungsbeiträge können auch entstehen,

  • wenn ein zusätzliches Vollgeschoss hinzukommt
  • bei Bauen im Außenbereich
  • im Außenbereich liegende Flächen, auf denen genehmigungsfreie bauliche Anlagen (auch bodenveränderte Flächen (Schotter, Kies, Pflaster, Asphalt)) errichtet werden, muss Anzeige über die Nutzungsänderung erfolgen

Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt je qm Nutzungsfläche 2,30 Euro