Pacht- und Allmendzinsveranlagung

Die Gemeinde erhebt für verpachtete Flächen und die Nutzung von Allmendflächen jährlich einen Pacht- bzw. Allmendzins. Die Veranlagung dieser Abgaben erfolgt nach den geltenden Bestimmungen der Gemeinde. Bei Fragen zur Berechnung oder zur jeweiligen Fläche steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung.

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