Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
Wenn Sie Auskünfte zu einer Person benötigen, können Sie beim Meldeamt eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Dabei wird zwischen einer einfachen Melderegisterauskunft und einer erweiterten Melderegisterauskunft unterschieden.
Die einfache Melderegisterauskunft umfasst in der Regel grundlegende Daten wie Vor- und Familiennamen, aktuelle Anschrift sowie gegebenenfalls weitere einfache Angaben zur gesuchten Person.
Die erweiterte Melderegisterauskunft enthält zusätzliche Daten und wird nur erteilt, wenn Sie hierfür ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können.
So läuft die Beantragung ab:
Sie stellen Ihren Antrag online oder beim zuständigen Meldeamt. Je nach Art der Auskunft geben Sie die benötigten Angaben zur gesuchten Person an.
Bei einer erweiterten Auskunft müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse angeben und gegebenenfalls nachweisen.
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die gewünschte Auskunft.
Bitte beachten Sie, dass Auskünfte aus dem Melderegister nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen erteilt werden dürfen. Für die erweiterte Melderegisterauskunft ist ein berechtigtes Interesse erforderlich.