Grundsteuer
Die Hebesätze betragen:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): 320 v.H.
Grundsteuer B: 320 v.H.
Informationen zum Grundsteuerbescheid
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Alle Steuerschuldner erhalten den aktuellen Grundsteuerbescheid nach dem sogenannten „Neuen Recht“.
Kurz und knapp: Wie wird die „neue“ Grundsteuer berechnet?
Der Gutachterausschuss hat den Bodenrichtwert festgelegt. Bei der Grundsteuer B wird der Bodenrichtwert mit der Grundstücksfläche multipliziert und man erhält somit den Grundsteuerwert. Anhand von diesem ermittelt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird mit dem Hebesatz, den die Gemeinde festgelegt hat, multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich die im Bescheid festgesetzte Grundsteuer.
Sicherlich taucht nach Erhalt des Bescheides die eine oder andere Frage auf. Nicht alle können von der Gemeindeverwaltung beantwortet werden. Deshalb wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle:
Bodenrichtwert
Sie können unter der Datenbank Boris-BW die Bodenrichtwerte abrufen:
Boris-BW Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg
Bei konkreten Fragen können Sie sich an den Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Rottweil unter der Telefonnummer: 0741 494-341 wenden.
Grundsteuermessbetrag
Fragen zum Grundsteuermessbetrag beantwortet das Finanzamt Rottweil unter der Telefonnummer: 0741 243-0
Grundsteuerzahlungsmöglichkeiten
Bei der Veranlagung und Bezahlung der Grundsteuer gibt es die Möglichkeiten in Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November oder nur einmal im Jahr zum 1. Juli zu bezahlen.