- Beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters (bzw. wenn gewünscht, Datenabruf durch das Standesamt)
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, geschieden oder verwitwet sind, oder Sie gemeinsame Kinder haben, sind Besonderheiten zu beachten. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen, sich persönlich oder telefonisch zu erkundigen, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Das Standesamt Dunningen verbessert weiter seinen Service für Kundinnen und Kunden und hat den elektronischen Datenabruf eingeführt. Dieser ermöglicht es dem Standesamt, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden schnell und unkompliziert von anderen Standesämtern elektronisch anzufordern – vorausgesetzt, die erforderlichen Daten sind elektronisch erfasst.
Bislang war es beispielsweise für die Anmeldung einer Eheschließung erforderlich, dass Heiratswillige eine beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters beim Standesamt ihres Geburtsortes selbst beantragen und anschließend beim Standesamt Dunningen einreichen mussten. Mit der Einführung des elektronischen Datenabrufs wird dieser Prozess für die Bürgerinnen und Bürger erheblich vereinfacht. Das Standesamt kann jetzt den elektronischen Datenabruf für sie übernehmen. Der Datenabruf erfolgt kostenfrei.
Zu beachten ist jedoch, dass der Datenabruf zwischen den Standesämtern auf Deutschland beschränkt ist und voraussetzt, dass beide beteiligten Ämter die benötigten Daten bereits digital erfasst haben. Darüber hinaus kann ein Abruf lediglich dann erfolgen, wenn das Standesamt die Daten zur Bearbeitung eines Beurkundungsfalles benötigt. Die Bereitstellung von Urkunden anderer Standesämter zur persönlichen Verwendung durch die Kundinnen und Kunden ist nicht möglich.