Eheschließung anmelden

Die förmliche Anmeldung zur Eheschließung muss beim Standesamt des Wohnortes eines der beiden Eheschließenden erfolgen. Am besten vereinbaren Sie einen persönlichen Termin, um abzuklären, welche Unterlagen für Ihre standesamtliche Trauung notwendig sind. Insbesondere ist dieser Termin für ausländische Staatsangehörige wichtig, da hier sehr unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass für Postwege, Anforderung von Unterlagen und ggf. Überprüfungen ein teilweise nicht unerheblicher Zeitaufwand entstehen kann.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

Kostenlose BundID erforderlich

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

  • Beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters (bzw. wenn gewünscht, Datenabruf durch das Standesamt)
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
  • Personalausweis oder Reisepass

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, geschieden oder verwitwet sind, oder Sie gemeinsame Kinder haben, sind Besonderheiten zu beachten. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen, sich persönlich oder telefonisch zu erkundigen, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Das Standesamt Dunningen verbessert weiter seinen Service für Kundinnen und Kunden und hat den elektronischen Datenabruf eingeführt. Dieser ermöglicht es dem Standesamt, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden schnell und unkompliziert von anderen Standesämtern elektronisch anzufordern – vorausgesetzt, die erforderlichen Daten sind elektronisch erfasst.

Bislang war es beispielsweise für die Anmeldung einer Eheschließung erforderlich, dass Heiratswillige eine beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters beim Standesamt ihres Geburtsortes selbst beantragen und anschließend beim Standesamt Dunningen einreichen mussten. Mit der Einführung des elektronischen Datenabrufs wird dieser Prozess für die Bürgerinnen und Bürger erheblich vereinfacht. Das Standesamt kann jetzt den elektronischen Datenabruf für sie übernehmen. Der Datenabruf erfolgt kostenfrei.

Zu beachten ist jedoch, dass der Datenabruf zwischen den Standesämtern auf Deutschland beschränkt ist und voraussetzt, dass beide beteiligten Ämter die benötigten Daten bereits digital erfasst haben. Darüber hinaus kann ein Abruf lediglich dann erfolgen, wenn das Standesamt die Daten zur Bearbeitung eines Beurkundungsfalles benötigt. Die Bereitstellung von Urkunden anderer Standesämter zur persönlichen Verwendung durch die Kundinnen und Kunden ist nicht möglich.

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

  • Prüfung der Ehefähigkeit: 65,00 EUR; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): 110,00 EUR; wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: 130,00 EUR
  • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: 45,00 EUR
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 110,00 EUR
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 45,00 EUR

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Personenstandsgesetz (PStG):

  • § 11 Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt
  • § 12 Anmeldung der Eheschließung
  • § 13 Prüfung der Ehevoraussetzungen
  • § 28 Anmeldung
  • § 29 Eheschließung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 1303 Ehemündigkeit
  • § 1304 Geschäftsunfähigkeit
  • § 1306 Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • § 1307 Verwandtschaft

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO)

keine