Bürgschaften, Sicherheitseinbehalte, Freistellungsbescheide

Die Verwaltung von Bürgschaften, Sicherheitseinbehalten und Freistellungsbescheiden ist Bestandteil der finanziellen und vertraglichen Abwicklung von Bau- und Dienstleistungsaufträgen.

Zu den Aufgaben gehören die Prüfung, Erfassung und Überwachung von Bürgschaften sowie die Verwaltung von Sicherheitseinbehalten. Zudem werden Freistellungsbescheide geprüft und entsprechend berücksichtigt.

Ziel ist es, die ordnungsgemäße Absicherung und Abwicklung von Verträgen sicherzustellen.

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