Beitreibung Dunningen

Die Beitreibung offener Forderungen wird durch die Gemeindekasse Dunningen durchgeführt. Sie ist zuständig für die zwangsweise Einziehung rückständiger Beträge aus kommunalen Abgaben, Gebühren oder sonstigen Forderungen der Gemeinde.

Kontakt

Rechtsgrundlage für die Beitreibung ist das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG).