Baugenehmigung und Bauverfahren

Wenn Sie ein Gebäude errichten, umbauen oder in seiner Nutzung ändern möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Welche Art des Verfahrens für Ihr Vorhaben notwendig ist, hängt von der Art, dem Umfang und der Lage des Bauprojekts ab.

Baugenehmigung beantragen

Für die meisten Bauvorhaben ist eine vollständige Baugenehmigung erforderlich. Dabei prüft die zuständige Baurechtsbehörde, ob das geplante Vorhaben den geltenden Vorschriften entspricht. Nach Erteilung der Genehmigung dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen.

Kenntnisgabeverfahren

Für einige Bauvorhaben ist keine Genehmigung erforderlich – eine formale Anzeige reicht aus. Nach Einreichung der Unterlagen und Ablauf einer bestimmten Frist kann mit dem Bau begonnen werden, sofern keine rechtlichen Hindernisse bestehen.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Bei bestimmten Bauprojekten genügt das vereinfachte Verfahren. Hier wird nur ein Teil der baurechtlichen Vorschriften geprüft, was das Verfahren beschleunigt. Ob dieses Verfahren für Ihr Bauvorhaben infrage kommt, erläutert Ihnen das Bauamt gerne.

Nutzungsänderung beantragen

Wenn Sie eine bestehende bauliche Anlage anders nutzen wollen – zum Beispiel eine Garage als Werkstatt oder ein Geschäft als Wohnung – benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung. Sie stellt sicher, dass die neue Nutzung mit den baurechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

Werbeanlage beantragen

Wenn Sie eine Werbeanlage anbringen oder aufstellen möchten, ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich. Dabei werden Aspekte wie Ortsbild, Sicherheit und Denkmalschutz geprüft.

Bauvorbescheid beantragen

Wenn Sie vor der Einreichung eines vollständigen Bauantrags wissen möchten, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, können Sie einen Bauvorbescheid beantragen. Sie erhalten damit eine verbindliche Einschätzung zu konkreten Fragen Ihres Projekts.

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