Ausweisdokumente beantragen (Personalausweis / Reisepass)

Deutsche Staatsangehörige müssen ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Ein Personalausweis kann auf Antrag auch schon vor dem 16. Geburtstag sowie in besonderen Fällen für Personen ohne Wohnung in Deutschland ausgestellt werden.

Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und enthält einen Chip mit persönlichen Daten sowie – ab 6 Jahren – Fingerabdrücken. Ab 16 Jahren kann der Online-Ausweis genutzt werden. Die Beantragung erfolgt grundsätzlich persönlich bei der zuständigen Behörde.

Der Reisepass wird ebenfalls persönlich beantragt und ist für viele Reisen außerhalb der EU erforderlich. Er enthält ebenfalls einen Chip mit persönlichen Daten und Fingerabdrücken; je nach Bedarf kann auch ein Express- oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Für viele Länder gelten besondere Einreise- und Gültigkeitsvorschriften, die Sie vor Reiseantritt prüfen sollten.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vor

  • Personalausweis, Reisepass oder gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
  • bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren:
    • Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: 
      • zusätzlichschriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
      • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
    • bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich
      • Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
        Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
      • Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
    • bei Vormundschaft: zusätzlich
      • Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Hinweise:

  • Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.
  • Ab 1. Mai 2025 werden nur digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen akzeptiert. Sie können das Lichtbild je nach Ausstattung der Behörde bei der Beantragung vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einem Fotografen oder dem Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen. Das Lichtbild wird dann durch den Dienstleister in einer gesicherten Cloud abgelegt. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Behörde über die dort zur Verfügung stehenden Möglichkeiten!

Achtung

  • Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden.
  • Bei der erstmaligen Antragstellung eines im Ausland geborenen Kindes sind unter anderem insbesondere das Original der Geburtsurkunde sowie die deutsche Übersetzung vorzulegen.
  • Bei der Antragstellung von Auslandsdeutschen in einer Personalausweisbehörde im Inland (nicht zuständige Behörde) müssen gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden.

Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.

Den Personalausweis oder Reisepass müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Dabei sind eine formgültige Unterschrift sowie die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit abzugeben. Bei Kindern ab 10 Jahren ist ebenfalls eine Unterschrift erforderlich.

Für die Beantragung benötigen Sie ein Lichtbild. Je nach Ausstattung der Behörde kann dieses vor Ort aufgenommen werden. Alternativ können Sie vorab ein Lichtbild bei einem zertifizierten Dienstleister anfertigen lassen. In diesem Fall erhalten Sie einen Data-Matrix-Code, über den die Behörde das Lichtbild abrufen kann.

Seit dem 2. August 2021 ist bei der Beantragung die Abgabe von Fingerabdrücken grundsätzlich verpflichtend. Diese werden auf dem Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst. In bestimmten Fällen, etwa bei medizinischen Gründen oder fehlenden bzw. nicht verwertbaren Fingerabdrücken, kann ersatzweise ein anderer Abdruck genommen werden.

Der Personalausweis sowoe der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald das Dokument fertig ist, können Sie es bei der Behörde abholen. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, wenn Ihr Ausweis oder Reisepass abholbereit ist. Alternativ kann das Dokument auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden, sofern diese sich ausweist und eine Abholvollmacht vorlegt.

Bei der Ausgabe des neuen Dokuments müssen Sie Ihren alten Personalausweis oder Reisepass abgeben. Auf Wunsch kann das alte Dokument entwertet und als Erinnerung wieder mitgenommen werden.

Ab dem 1. Mai 2025 kann außerdem der kostenpflichtige Direktversand gewählt werden. Das Dokument wird dann an die zustellfähige Wohnanschrift geliefert. Voraussetzungen sind unter anderem, dass der Antrag innerhalb Deutschlands am Hauptwohnsitz gestellt wird und sich die antragstellende Person bei der Zustellung persönlich ausweist. Für den Direktversand gelten zudem bestimmte Altersvoraussetzungen und Ausnahmen.

Bei Jugendlichen gelten besondere Regelungen: Ab 16 Jahren können sie den Personalausweis selbst beantragen. Für Personen unter 16 Jahren stellen die Sorgeberechtigten den Antrag gemeinsam. Beim Reisepass gilt dies für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entsprechend. Die betroffene Person muss in jedem Fall persönlich erscheinen.

Gebühren Personalausweis:

  • antragstellende Person ab 24 Jahren: 46,00 EUR
  • antragstellende Person unter 24 Jahren: 27,60 EUR
  • für die Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 EUR
  • für den optionalen Direktversand: 15,00 EUR

Gebühren Reisepass

Die Gebühr für einen Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen: 

  • ab 24 Jahre: 70,00 EUR
  • unter 24 Jahre: 37,50 EUR.

Die Gebühr für einen Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: 22,00 EUR) beträgt für Personen: 

  • ab 24 Jahre: 92,00 EUR
  • unter 24 Jahre: 59,50 EUR.

Die Gebühr für einen Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: 32,00 EUR) mit 32 Seiten / 48 Seiten beträgt für Personen: 

  • ab 24 Jahre: 102,00 EUR / 124,00 EUR
  • unter 24 Jahre: 69,50 EUR / 91,50 EUR

Die Gebühr für die Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 EUR 

Die Gebühr für den optionalen Direktversand: 15,00 EUR

Passgesetz (PassG):

§ 1 Passpflicht
§ 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung
§ 5 Gültigkeitsdauer
§ 6 Ausstellung eines Passes
§ 7 Passversagung
§ 8 Passentziehung
§ 19 Zuständigkeit

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV):

§ 13 Musterdes Reisepasses; Änderung von Daten
§ 27 Gebühren

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG):

§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
§ 6 Gültigkeitsdauer des Ausweises; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen
§ 7 Sachliche Zuständigkeit
§ 8 Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
§ 9 Ausstellung des Ausweises
§ 10 Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
§ 27 Pflichten des Ausweisinhabers


Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalasuweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung-PAuswGebV)