Den Personalausweis oder Reisepass müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Dabei sind eine formgültige Unterschrift sowie die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit abzugeben. Bei Kindern ab 10 Jahren ist ebenfalls eine Unterschrift erforderlich.
Für die Beantragung benötigen Sie ein Lichtbild. Je nach Ausstattung der Behörde kann dieses vor Ort aufgenommen werden. Alternativ können Sie vorab ein Lichtbild bei einem zertifizierten Dienstleister anfertigen lassen. In diesem Fall erhalten Sie einen Data-Matrix-Code, über den die Behörde das Lichtbild abrufen kann.
Seit dem 2. August 2021 ist bei der Beantragung die Abgabe von Fingerabdrücken grundsätzlich verpflichtend. Diese werden auf dem Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst. In bestimmten Fällen, etwa bei medizinischen Gründen oder fehlenden bzw. nicht verwertbaren Fingerabdrücken, kann ersatzweise ein anderer Abdruck genommen werden.
Der Personalausweis sowoe der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald das Dokument fertig ist, können Sie es bei der Behörde abholen. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, wenn Ihr Ausweis oder Reisepass abholbereit ist. Alternativ kann das Dokument auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden, sofern diese sich ausweist und eine Abholvollmacht vorlegt.
Bei der Ausgabe des neuen Dokuments müssen Sie Ihren alten Personalausweis oder Reisepass abgeben. Auf Wunsch kann das alte Dokument entwertet und als Erinnerung wieder mitgenommen werden.
Ab dem 1. Mai 2025 kann außerdem der kostenpflichtige Direktversand gewählt werden. Das Dokument wird dann an die zustellfähige Wohnanschrift geliefert. Voraussetzungen sind unter anderem, dass der Antrag innerhalb Deutschlands am Hauptwohnsitz gestellt wird und sich die antragstellende Person bei der Zustellung persönlich ausweist. Für den Direktversand gelten zudem bestimmte Altersvoraussetzungen und Ausnahmen.
Bei Jugendlichen gelten besondere Regelungen: Ab 16 Jahren können sie den Personalausweis selbst beantragen. Für Personen unter 16 Jahren stellen die Sorgeberechtigten den Antrag gemeinsam. Beim Reisepass gilt dies für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entsprechend. Die betroffene Person muss in jedem Fall persönlich erscheinen.