Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie einen Ortsumzug vornehmen.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor.