Bei der Flurbereinigung in Seedorf werden die Felder und Wiesen neu und mit modernen Methoden vermessen. Aber noch bis in die 2. Hälfte des vorigen Jahrhunderts war es vor allem im schwäbischen und im bayerischen Raum üblich, die Grenzen zwischen den einzelnen Feldeigentümern oder Besitzungen auf eine andere Weise zu dokumentieren.
Schon im Römischen Reich wurden die Grenzen mit besonderen Steinen gekennzeichnet, die gesalbt und dem Schwurgott Jupiter Terminalis geweiht waren. Er galt als der Hüter von Recht und Wahrheit. Auch im ehemaligen Mesopotamien stieß man auf Grenzsteine, die aus dem 3. Jahrtausend vor Christus stammen.
Die Seitenflächen sind meist mit einem Großbuchstaben oder einem Wappen versehen, um so die jeweiligen Eigentümer oder die Dorfmarkung zu benennen, so z.B. D = Dunningen und S = Seedorf. Ganz in unserer Nähe, im Heimeleswald beim alten Zollhaus auf der Gemarkung Aichhalden, steht noch einer der ältesten Grenzsteine, gesetzt am 22. August des Jahres 1558.
Rochus Merz hatte einst die Herrschaft Schramberg gekauft und er ließ dann sein Gebiet "versteinen", um es gegenüber den Besitzungen der Herzöge von Württemberg abzugrenzen.
Auch im Österreichischen wurden teuflische Methoden angewandt. Dort grub man den Sünder gefesselt und mit einem hölzernen Messer in der Hand bis zur Hüfte ein. Außerhalb seiner Reichweite stellte man Brot und Wasser auf. Bis zu seiner Selbstbefreiung hatte er Tantalusqualen zu erleiden.
Auch heute noch sieht das Strafgesetzbuch für das Verrücken eines Grenzsteines Gefängnis oder Geldstrafen vor. Im § 919 befasst sich das BGB mit der Errichtung und der Verrückung von Grenzsteinen.
Um die Grenzsteine zu sichern, dachten sich die Untergänger eine besondere Kennzeichnung aus, die nur ihnen bekannt war.
Eine Verfügung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen, betreffend der Erhaltung und Fortführung der Flurkarten und Primärkataster vom 1. September 1899 gibt den Zeugensteinen einen quasi amtlichen Charakter, wenn dort zu lesen ist: "Den Gemeinden wird überlassen, geheime Zeichen (Zeugen) unter die Grenzsteine legen zu lassen, es können aber solche Unterlagen nicht gegen den durch die Meßzahlen der Landes- und Fortführungsvermessung bestimmten Ort entscheiden."
In der Gemeinde Dunningen wurden dabei vermutlich bis ins Jahr 1951 Tontäfelchen benutzt, auf denen das uralte und geheimnisvolle Bildnis abgebildet ist, das wir heute an der Südwand unseres Kirchturmes finden und das von Egon Rieble als eine Gut-Hirten-Darstellung gedeutet wird. Dieser Dunninger Zeugenstein fällt sowohl in der Form als auch in der Kennzeichnung mit einem Bildnis religiösen Gehalts aus dem Rahmen. Sicherlich ist er deshalb besonders wertvoll und von Sammlern begehrt.
Vermutlich ab dem Jahre 1952 wurden dann Täfelchen benutzt, die mit dem neuen Dunninger Wappen verziert waren (siehe Abbildung). Eine Umfrage aus dem Raum Reutlingen im Jahre 1950 ergab, dass die Katasterämter die Marksteine noch verzeugen, soweit die Gemeinden noch Verzeugungsmaterial besitzen. In den 60-er Jahren scheint dann der Brauch aufgegeben worden zu sein.
So wurden z.B. beim Jahrgericht, das am 4. November 1794 in Seedorf stattfand, folgende sieben Männer als Untergänger bestimmt: Antoni Glathar (Schultheiß), Fideli Rall, Michel Baur (Schmied), Balthas Hirt, Xaveri Roth, Joseph Roth (Bruckbauer) und Lorenz Werner.
In diesem Zusammenhang muss auch noch der Brauch des "Untergangs" erwähnt werden. Das war in früheren Zeiten eine feierliche Angelegenheit. In vielen Gemeinden war es üblich, dazu die Jugendlichen mitzunehmen, damit sich das Wissen um den Verlauf der Grenzen und um das Grenzrecht von Generation zu Generation fortpflanzte.
In einer Dorf- und Rüggerichtsordnung von Buttenhausen heißt es: " Damit die markung und gränze wenigstens einem großen theil der hiesigen burger bekannt sei und im Gedächtnis bleiben möge, so solle längstens alle zehen jahre der vorsteher und das ganze Feldgericht die markung umgehen und hierzu fünf junge männer, fünf erwachsene ledige purschen und fünf schulerbuben von 12 bis 14 jahren nehmen und diesen alle hauptmarksteine zeigen."
Mancherorts bediente man sich beim Untergang auch recht eigenartiger Gedächtnisstützen. Die Jugendlichen erhielten zur besseren und dauerhafteren Einprägung einen Backenstreich.
Die Zeugensteine sind heute in die Sammlungen der Museen aufgenommen und erzählen dort vom Rechtssinn und vom Rechtsbewusstsein unserer meist bäuerlichen Vorfahren. Sie sind Zeugen einer Epoche, in welcher auf oft einfache, aber auch eindringliche und unmittelbare und anschauliche Weise das Zusammenleben der Menschen geregelt wurde.
Marksteine stehen heute fast nur noch in den Vorgärten. Bei Wanderungen und Spaziergängen überschreiten wir die Grenzen zwischen den Ortschaften, ohne davon etwas zu merken.
Julius Wilbs
Schon im Römischen Reich wurden die Grenzen mit besonderen Steinen gekennzeichnet, die gesalbt und dem Schwurgott Jupiter Terminalis geweiht waren. Er galt als der Hüter von Recht und Wahrheit. Auch im ehemaligen Mesopotamien stieß man auf Grenzsteine, die aus dem 3. Jahrtausend vor Christus stammen.
Ältester Stein aus dem 16. Jahrhundert
Bei uns im schwäbisch-alamannischen Raum findet man heute noch große und kleine Grenzsteine, sogenannte "Hauptsteine"und dazwischen "Läufer", die der deutlicheren Bezeichnung des Grenzverlaufes dienen. Die ältesten Steine stammen aus dem 15. Jahrhundert. Oft findet man auf der Oberseite der Hauptsteine eine Kerbe, welche die Richtung des Grenzverlaufes anzeigt.Die Seitenflächen sind meist mit einem Großbuchstaben oder einem Wappen versehen, um so die jeweiligen Eigentümer oder die Dorfmarkung zu benennen, so z.B. D = Dunningen und S = Seedorf. Ganz in unserer Nähe, im Heimeleswald beim alten Zollhaus auf der Gemarkung Aichhalden, steht noch einer der ältesten Grenzsteine, gesetzt am 22. August des Jahres 1558.
Rochus Merz hatte einst die Herrschaft Schramberg gekauft und er ließ dann sein Gebiet "versteinen", um es gegenüber den Besitzungen der Herzöge von Württemberg abzugrenzen.
Drastische Strafen bei Grenzfrevel
In vielen Volkssagen und Erzählungen wird immer wieder berichtet, dass manche Bauern heimlich und im Schutze der Nacht Grenzsteine versetzten, um so ihren eigenen Grund und Boden zu vergrößern. Immer schon galt solches Tun als ein Verbrechen, das schwer bestraft wurde. Aus Fulda wird z.B. berichtet, dass das dortige Rügegericht bestimmte, den Grenzfrevler am Ort der Tat bis zum Hals einzugraben und ihm dann mit einem Vierergespann den Kopf abzupflügen.Auch im Österreichischen wurden teuflische Methoden angewandt. Dort grub man den Sünder gefesselt und mit einem hölzernen Messer in der Hand bis zur Hüfte ein. Außerhalb seiner Reichweite stellte man Brot und Wasser auf. Bis zu seiner Selbstbefreiung hatte er Tantalusqualen zu erleiden.
Auch heute noch sieht das Strafgesetzbuch für das Verrücken eines Grenzsteines Gefängnis oder Geldstrafen vor. Im § 919 befasst sich das BGB mit der Errichtung und der Verrückung von Grenzsteinen.
Das Feldgericht der "Siebener"
In manchen Gemeinden gab es oft auch ein sogenanntes Untergangs- oder Feldgericht. Dieses Gericht setzte sich aus sieben unbescholtenen und vertrauensvollen Personen zusammen, den "Siebenern", sie waren für die Überwachung der Grenzen und für die Schlichtung von Grenzstreitigkeiten verantwortlich.Um die Grenzsteine zu sichern, dachten sich die Untergänger eine besondere Kennzeichnung aus, die nur ihnen bekannt war.
Zeugensteine
Unter die Marksteine ( = Grenzsteine) vergruben sie bestimmte unverwesliche Materialien, anfangs waren es Eierschalen und Mostkrugscherben, später Täfelchen, die aus gebranntem Ton oder Löss bestanden, und ordneten diese stummen Zeugen nach einem Muster. So konnte jede Veränderung nachgewiesen werde.Eine Verfügung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen, betreffend der Erhaltung und Fortführung der Flurkarten und Primärkataster vom 1. September 1899 gibt den Zeugensteinen einen quasi amtlichen Charakter, wenn dort zu lesen ist: "Den Gemeinden wird überlassen, geheime Zeichen (Zeugen) unter die Grenzsteine legen zu lassen, es können aber solche Unterlagen nicht gegen den durch die Meßzahlen der Landes- und Fortführungsvermessung bestimmten Ort entscheiden."
In der Gemeinde Dunningen wurden dabei vermutlich bis ins Jahr 1951 Tontäfelchen benutzt, auf denen das uralte und geheimnisvolle Bildnis abgebildet ist, das wir heute an der Südwand unseres Kirchturmes finden und das von Egon Rieble als eine Gut-Hirten-Darstellung gedeutet wird. Dieser Dunninger Zeugenstein fällt sowohl in der Form als auch in der Kennzeichnung mit einem Bildnis religiösen Gehalts aus dem Rahmen. Sicherlich ist er deshalb besonders wertvoll und von Sammlern begehrt.
Vermutlich ab dem Jahre 1952 wurden dann Täfelchen benutzt, die mit dem neuen Dunninger Wappen verziert waren (siehe Abbildung). Eine Umfrage aus dem Raum Reutlingen im Jahre 1950 ergab, dass die Katasterämter die Marksteine noch verzeugen, soweit die Gemeinden noch Verzeugungsmaterial besitzen. In den 60-er Jahren scheint dann der Brauch aufgegeben worden zu sein.
Seedorfer Untergänger
Auch in Dunningen und Seedorf und vermutlich auch in Lackendorf wurden die Untergänger von der jährlich stattfindenden Gemeindeversammlung gewählt und eingesetzt, so wie der Waldvogt, der Nachtwächter oder der Wühlmausfänger.So wurden z.B. beim Jahrgericht, das am 4. November 1794 in Seedorf stattfand, folgende sieben Männer als Untergänger bestimmt: Antoni Glathar (Schultheiß), Fideli Rall, Michel Baur (Schmied), Balthas Hirt, Xaveri Roth, Joseph Roth (Bruckbauer) und Lorenz Werner.
In diesem Zusammenhang muss auch noch der Brauch des "Untergangs" erwähnt werden. Das war in früheren Zeiten eine feierliche Angelegenheit. In vielen Gemeinden war es üblich, dazu die Jugendlichen mitzunehmen, damit sich das Wissen um den Verlauf der Grenzen und um das Grenzrecht von Generation zu Generation fortpflanzte.
In einer Dorf- und Rüggerichtsordnung von Buttenhausen heißt es: " Damit die markung und gränze wenigstens einem großen theil der hiesigen burger bekannt sei und im Gedächtnis bleiben möge, so solle längstens alle zehen jahre der vorsteher und das ganze Feldgericht die markung umgehen und hierzu fünf junge männer, fünf erwachsene ledige purschen und fünf schulerbuben von 12 bis 14 jahren nehmen und diesen alle hauptmarksteine zeigen."
Mancherorts bediente man sich beim Untergang auch recht eigenartiger Gedächtnisstützen. Die Jugendlichen erhielten zur besseren und dauerhafteren Einprägung einen Backenstreich.
Die Zeugensteine sind heute in die Sammlungen der Museen aufgenommen und erzählen dort vom Rechtssinn und vom Rechtsbewusstsein unserer meist bäuerlichen Vorfahren. Sie sind Zeugen einer Epoche, in welcher auf oft einfache, aber auch eindringliche und unmittelbare und anschauliche Weise das Zusammenleben der Menschen geregelt wurde.
Marksteine stehen heute fast nur noch in den Vorgärten. Bei Wanderungen und Spaziergängen überschreiten wir die Grenzen zwischen den Ortschaften, ohne davon etwas zu merken.
Julius Wilbs