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Bücherei

Benutzungsordnung

Aktuelle Nutzungsordnung der Bücherei Dunningen (Stand 01.06.2022)

1. Allgemeines und Datenschutzgrundverordnung

Die Bücherei ist eine Einrichtung der Gemeinde Dunningen und unterliegt der Datenschutzgrundverordnung der Gemeinde Dunningen. Für Daten, die seitens der Ausleiherin oder des Ausleihers in den zurückgegebenen Medien (z.B. Kontozettel) verbleiben, übernimmt die Bücherei keine Verantwortung. Die Gemeinde Dunningen betreibt die Bücherei als öffentliche Einrichtung.

2. Nutzer Die Bücherei kann von allen, im Rahmen der Nutzungsordnung und der Datenschutzgrundverordnung, genutzt werden.

3. Anmeldung Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren benötigen zur Anmeldung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Die Anmeldung bedeutet auch die Anerkennung der Nutzungsordnung und der Datenschutzgrundverordnung. Nach der Anmeldung erhält jede/r Nutzer/in einen Nutzerausweis, der zur Ausleihe berechtigt und bei jedem Büchereibesuch vorzulegen ist. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Verlust wird ein Ersatzausweis gegen eine Gebühr von 2,00 Euro ausgestellt.

4. Ausleihe und Verlängerung Die Leihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen. Sie kann auf Antrag verlängert werden, sofern keine Vorbestellungen vorliegen oder die Medien bereits angemahnt bzw. gebührenpflichtig sind. Auch über den Online-Katalog kann bei Vorbestellungen bzw. Mahnungen keine Verlängerung erfolgen. Eine Verlängerung der Medien kann gegebenenfalls 2-mal ermöglicht werden. Weitere Verlängerungen z.B. durch Rückgabe und erneute Ausleihe werden nicht ausgeführt. Der Verlängerungswunsch kann während der Ausleihzeit getätigt werden – aber nicht bereits am Tag der Ausleihe. Von der Verlängerung ausgeschlossen sind DVDs sowie Zeitschriften. Hier gelten 4 Wochen maximale Ausleihfrist. Verlängerungen können per E-Mail, Telefon oder über das Online-Konto getätigt werden. Die Schließtage der Bücherei werden bei der Ausleihe berücksichtigt – nicht jedoch die Schulferien.

5. Vorbestellung Ist ein gewünschtes Medium bereits verliehen, so kann es vorbestellt werden. Hier werden die Medien nach Eingang der Vorbestellung verteilt. Vorbestellungen werden maximal 10 Tage reserviert. Die Vorbesteller/innen werden über das Eintreffen der Medien telefonisch oder per E-Mail informiert. Nach Ablauf der Reservierungstage wird das Medium wieder zur Ausleihe freigegeben. Es können maximal 5 Medien pro Konto vorbestellt werden.

6. Rückgabe und Medienrückgabekasten Spiele, CDs und DVDs müssen vor der Rückgabe auf vollständigen Inhalt geprüft werden. Bei unvollständiger Rückgabe entstehen Gebühren. Die Rückgabe der Medien kann auch außerhalb der Bücherei-Öffnungszeiten über den Medienrückgabekasten (vor der Aula der Eschachschule) erfolgen. Der Medienrückgabekasten wird von Dienstag bis Samstag täglich geleert. Bestehende Mahngebühren bleiben auch nach der Rückgabe der Medien in den Medienrückgabekasten bestehen und müssen vor einer erneuten Ausleihe beglichen werden. Die Bücherei behält sich vor, den Medienrückgabekasten während der Schulferien bzw. im Rahmen von Veranstaltungen zu schließen.

7. Beschädigung und Verlust Alle Medien müssen schonend behandelt werden. Entstandene Schäden sind zu begleichen und Verluste zu ersetzen. Die Gebühr richtet sich nach Einkaufspreis bzw. Alter des Mediums. Bei Verlust von einzelnen CDs/DVDs aus Mehrfachboxen, müssen die kompletten Medien ersetzt werden, da ein Einzelbezug von verlorenen Datenträgern nicht möglich ist. Schäden aus früherer Nutzung müssen bei der Entleihung gemeldet werden.

8. Gebühren Die Benutzung der Bücherei ist gebührenfrei. Für die Überschreitung der Leihfrist (4 Wochen) wird eine Versäumnisgebühr in Rechnung gestellt. Versäumnisgebühr pro Medium: 1. Mahnung 0,75 Euro, 2. Mahnung 1,50 Euro, 3. Mahnung 2,25 Euro. Falls die entliehenen Medien bis dahin nicht zurückgebracht und die Mahngebühren nicht bezahlt werden, folgt eine Rechnung der Bücherei mit den entsprechenden Positionen sowie einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro. Die Begleichung der Gebühren muss bar vor Ort erfolgen. Ein erneutes Ausleihen kann erst nach Abgabe der säumigen Medien und dem Bezahlen der Mahngebühr erfolgen. Die Mahngebühren bleiben auf den Nutzerkonten bestehen und erlöschen nicht – auch nicht nach zwischenzeitlicher Rückgabe der Medien. Nach erfolgloser 3. Mahnung bzw. nicht beglichener Rechnung wird der Vorgang an die Gemeindekasse Dunningen übergeben. Das Büchereikonto wird dauerhaft gesperrt.

9. Hausordnung Trinken, Essen, Rauchen sowie das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet. Für Wertsachen in den Taschen oder für Garderobe wird nicht gehaftet. Den Anweisungen des Büchereiteams ist Folge zu leisten.

10. Ausschluss Nutzer, die gegen die Nutzungsordnung verstoßen oder den Anweisungen des Personals keine Folge leisten, können zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung ausgeschlossen werden.

11. Ansprechpartner: Von Dienstag bis Freitag erreichen Sie Frau Broghammer und Frau Hangst vormittags telefonisch oder gerne per E-Mail.
Telefon: 07403/9290520 E-Mail: buecherei(at)gemeinde-dunningen.com
An den Nachmittagen und am Samstag helfen Ihnen während der Öffnungszeiten gerne unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter weiter.