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Einkommensteuer - Erklärung abgeben

Elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) ersetzt bisherige Papier-Lohnsteuerkarte

Bisher haben Arbeitnehmer in der Regel im Herbst eines jeden Jahres ihre Lohnsteuerkarte für das darauffolgende Kalenderjahr erhalten.
Um dieses bisherige Verfahren leichter und unbürokratischer erheben zu können, wird die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches System im Rahmen von ElsterLohn II ersetzt.
Das Verfahren ElsterLohn II soll die Papier-Lohnsteuerkarte nun vollständig ersetzen und die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitsnehmers nur noch über ein elektronisches System für den Arbeitgeber zum Abruf bereitstellen.
Lohnsteuerkarten wurden bereits für das Kalenderjahr 2010 letztmals durch die örtlich zuständige Gemeinde ausgestellt. Da das elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuer-AbzugsMerkmal) voraussichtlich erst 2012 flächendeckend in den produktiven Betrieb genommen werden kann, behält die Papier-Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin ihre Gültigkeit und ist somit auch für das Jahr 2011 gültig.

Sofern ein Arbeitnehmer erstmalig im Jahr 2011 eine Lohnsteuerkarte benötigt, kann das zuständige Finanzamt in Rottweil, Außenstelle Oberndorf auf Antrag eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung mit den entsprechenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen ausstellen.

Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Bei diesem Personenkreis kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I zu Grunde legen, wenn der Arbeitnehmer die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich beim Arbeitgeber bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Ab dem Jahr 2012 muss zu  Beginn einer neuen Beschäftigung dem Arbeitgeber einmalig Geburtsdatum und die IdNr mitgeteilt sowie Auskunft gegeben werden, ob es sich hierbei um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt. Der Arbeitgeber  fordert dann die Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung an.

Sofern ein Arbeitsverhältnis bereits im Jahr 2010 oder 2011 bestanden hat, liegen dem Arbeitgeber diese Daten bereits vor und man muss nicht weiter aktiv werden.

Bei Änderungen von Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion), ist zukünftig ausschließlich das Finanzamt Rottweil. Die Zuständigkeit der Meldebehörden entfällt daher.
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Zuständige Stelle
Finanzamt Rottweil
Körnerstraße 28
78628 Rottweil
Telefon:
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zuständige Stelle

Das Finanzamt Ihres Wohnortes

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Vertiefende Informationen
  • Informationen
    • zum elektronischen Verfahren ELStAM finden Sie auf den Seiten der elektronischen Steuererklärung ELSTER.
    • zu den Steuerklassen finden Sie im Kapitel "Steuerklassen".
  • Beispiele zur Pflichtveranlagung finden Sie im Kapitel "Abgabe einer Jahressteuererklärung".