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Dienstleistung

Verkehrswertgutachten

Für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken können Sie mittels anhängendem Formular den Gutachterausschuss der Gemeinde Dunningen beauftragen.

Verkehrswertgutachten können für unbebaute Grundstücke, für bebaute Grundstücke, für landwirtschaftliche Grundstücke, für Wohnungseigentum oder für Rechte bzw. Belastungen an Grundstücken erstellt werden. Der Verkehrswert eines Grundstücks kann auch zu einem bestimmten Stichtag (rückwirkend) ermittelt werden.
Die Schätzung von Waldgrundstücken erfolgt durch das Kreisforstamt beim Landratsamt Rottweil Tel. 0741/244-0.
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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf
Mit dem angehängenden Formular können Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Gemeinde Dunningen ein Verkehrswertgutachten beantragen. Das Gutachten muss vom Antragsteller unterschrieben sein.
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Kosten/Leistung
Gebühren des Gutachterausschusses
Für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss werden Gebühren nach der vom Gemeinderat erlassenen Gutachterausschussgebührensatzung erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert.

Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert
bis 50.000 DM (25.000 Euro;): 400,00 DM (200,00 Euro;);

bis 200.000 DM (100.000 Euro;): 400, 00 DM (200,00 Euro;) zuzügl. 0,4 % aus dem Betrag über 50.000 DM (25.000 Euro;);

bis 500.000 DM (250.000 Euro;): 1.000,00 DM (500,00 Euro;) zuzügl. 0,25 % aus dem Betrag über 200.000 DM (100.000 Euro;);

bis 1.000.000 DM(500.000 Euro;) : 1.750,00 DM (875,00 Euro;) zuzüglich 0,13 % aus dem Betrag über 500.000 DM (250.000 Euro;); usw.

Bei unbebauten Grundstücken oder Rechten an solchen Grundstücken beträgt die Gebühr 60 % der o.a. Gebührensätze.
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