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Dienstleistung

Rentenangelegenheiten

Durch die verschiedenen Rentenreformen ist das Rentenrecht der letzten Jahre von einem ständigen Wechsel der rechtlichen Grundlagen geprägt. Dabei gelten für die Arbeiter- wie für die Angestelltenversicherung dieselben Rechtsgrundlagen und Antragsvoraussetzungen. Aktuelle Informationen gibt es bei den Rentenversicherungsträgern und bei den Versichertenältestens.

Unter folgenden Links erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Rentenantragsarten und zu den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

Hinterbliebenenrente

Hat der/die Verstorbene bereits Rente bezogen, ist der Antrag auf Vorschusszahlung an Witwen/Witwer innerhalb von 20 Tagen nach dem Tode zu stellen. Den Antrag auf Hinterbliebenenrente können Sie beim Bürgerbüro Dunningen sowie bei den Ortsverwaltungen Lackendorf und Seedorf nach vorheriger Terminverinbarung stellen. Weitere Informationen zur Hinterbliebenenrente erhalten Sie hier.

Informationen zur Grundrente

Das Bundeskabinett hat am 19. Februar 2020 den Gesetzentwurf zur Grundrente verabschiedet. Die wichtigsten Fragen wurden in einem Fragen-und Antworten-Katalog zusammengestellt, die im Internetauftritt der DRV abrufbar sind.
Für die endgültige Ausgestaltung der Grundrente ist das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Daher kann die Rentenversicherung Ihren Versicherten derzeit keine Beratungen oder Auskünfte zu diesem Thema anbieten. Rentnerinnen und Rentner müssen nichts unternehmen, um die Leistung zu erhalten. Ein Antrag ist voraussichtlich weder erforderlich noch möglich.
Sollte den Versicherten ihre Rente und ein eventuelles weiteres Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen, besteht möglicherweise Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung.

Informationen zum Rentnerausweis

Die Rentenversicherungsträger stellen zukünftig keine Rentnerausweise mehr aus. Versicherte, die ab dem 01.07.2020 erstmals laufend Rente beziehen, erhalten ihren Rentnerausweis mit dem Begrüßungsschreiben vom Renten Service. Auch wenn Rentner ihren Rentnerausweis verlieren, sollen sie sich nunmehr ausschließlich an den Renten Service wenden. Die Rentenversicherungsträger stellen somit keine Ausweise mehr aus.
Die bislang im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung bestehende Möglichkeit der direkten Beantragung eines Rentnerausweises in Papierform steht entsprechend nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen gibt es einen Link auf die Anforderungsseite des Renten Service der Deutschen Post AG.

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Verfahrensablauf

Es muss ein formeller und formgebundener Antrag gestellt werden.
Die Rentenanträge werden beim Bürgerbüro Dunningen und bei den Ortsverwaltungen Seedorf und Lackendorf aufgenommen.
Zur Aufnahme eines Rentenantrages bitten wir um telefonische Vereinbarung eines Termins:
Bürgerbüro Dunningen: 07403 9295-21
Ortsverwaltung Seedorf: 07402 218
Ortsverwaltung Lackendorf: 07403 214

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Erforderliche Unterlagen

Ein Merkblatt über die benötigten Unterlagen zur Rentenantragstellung erhalten Sie beim Bürgerbüro Dunningen und bei den Ortsverwaltungen Seedorf und Lackendorf.

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Frist/Dauer

Der Antrag auf Altersrente sollte 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.