Information gemäß Art. 13 der Datenschutz Grundverordnung bei Gewerbemeldungen
Vorbemerkung
Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) hat, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird.
1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Gemeindeverwaltung Dunningen
vertreten durch den Bürgermeister
Hauptstraße 25
78655 Dunningen
Telefon: 07403 9295-0
Fax: 07403 9295-34
E-Mail: info(at)dunningen.de
2. Beauftragte für den Datenschutz:
Komm.ONE
Anstalt des Öffentlichen Rechts
E-Mail: datenschutzbeauftragte(at)komm.one
Telefon: 0711 810814444
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Führung des hiesigen Gewerberegisters erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich weitergegeben an:
- Steueramt der Gemeindeverwaltung Dunningen
- Landratsamt Rottweil – Ordnungsamt
- Landratsamt Rottweil – Abfallwirtschaftsamt
- Landratsamt Rottweil – Gewerbeaufsichtsamt
- Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg, Villingen-Schwenningen
- Handwerkskammer, Konstanz
- Finanzamt, Rottweil
- Statistische Landesamt
- Eichamt
- Registergericht
- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
- Landesbehörde für Lebensmittelüberwachung
- Polizeirevier, Schramberg
Weiterhin können die Daten im Einzelfall weitergegeben werden an:
- Hauptzollamt
- andere Gewerbeämter
Außerdem können Dritte eine Auskunft aus dem Gewerberegister nach Maßgabe von § 14 Abs. 7 GewO beantragen.
Zudem weise ich Sie darauf hin, dass gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 GewO der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden dürfen.
5. Dauer der Speicherung
Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt für die Dauer von 10 Jahren nach Abmeldung des Gewerbes.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
- Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
- Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
7. Pflicht zur Angabe der Daten
Sie sind zur Angabe Ihrer Daten bei der Gewerbeanzeige nach § 14 Abs. 1 GewO in Verbindung mit § 1 der Gewerbeanzeigenverordnung verpflichtet.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/61 55 41 0, E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.