Information gemäß Art. 13 der Datenschutz Grundverordnung für das Gewerberegister
Vorbemerkung
Das Gewerbeamt erfasst alle Daten rund um die/den Gewerbetreibe/n (u. a. Name, Geburtsdatum, Anschrift) in elektronischer Form. Auf dieser Grundlage wird das Ge-werberegister erstellt sowie Auskünfte erteilt.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art 22 DS-GVO findet beim Verantwortlichen nicht statt.
1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Gemeindeverwaltung Dunningen
vertreten durch den Bürgermeister
Hauptstraße 25
78655 Dunningen
Telefon: 07403 9295-0
Fax: 07403 9295-34
E-Mail: info(at)dunningen.de
2. Beauftragte für den Datenschutz:
Komm.ONE
Anstalt des Öffentlichen Rechts
E-Mail: datenschutzbeauftragte(at)komm.one
Telefon: 0711 810814444
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Zur Führung des Gewerberegisters gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) werden fol-gende personenbezogene Daten verarbeitet:
Angaben zu natürlichen Personen
- Namenstitel, Nachtitel, Namenszusatz
- Familienname, Vornamen, Rufname
- Geburtsname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeiten
- Geburtsland
- Geschlecht
- Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Adresszusatz, Land, PLZ, Ort, Postfach/PLZ/Nr., Telefon, Handy, Telefax, E-Mail, Homepage)
- Aufenthaltsgenehmigung, Handwerkskarte, Erlaubnis
- Funktion im Sinne des Gewerbes (Betriebsinhaber, Gesellschafter, gesetzlicher Vertreter)
Angaben zum Betrieb / gegebenenfalls zur Gewerbeperson
- Eingetragener Name oder Betriebsbezeichnung
- Registergericht und Ort
- Register Nr.
- Datum der Eintragung
- Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften) /Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen)
- Betriebsart
- Niederlassungsart
- Rechtsform
- Vertretungsberechtigte Person (bei bestimmten Betriebs- und Rechtsformen)
- Anschrift der Betriebsstätte (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Land, PLZ, Ort, Adresszusatz, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
- Anschrift der Hauptniederlassung (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Land, PLZ, Ort, Adresszusatz, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
- Frühere / künftige Betriebsstätte (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Land, PLZ, Ort, Adresszusatz, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
- Früherer Inhaber (Vorname, Nachname oder Betriebsbezeichnung)
- Tätigkeiten (textliche Beschreibung, WZ-Branche, Kategorien Schwerpunkttä-tigkeit)
- Tätigkeiten werden im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben
- Erlaubnisbedürftige Tätigkeit
- Anzahl der beschäftigten Personen (Teilzeit/Vollzeit)
- Handwerkskarte/Erlaubnis
- Gründe der Meldung
- Aktenzeichen
- (eAkte-Dokumente)
Reisegewerbe
- Antrag (Befristung, Antragsteller, persönliche/gewerbliche Verhältnisse)
- Antragsart (Erteilung, Verlängerung, Erweiterung, Ausdehnung)
- Antragsteller
- Gewerbe
Aufforderung zur Meldepflicht
- Angaben des Betroffenen (Name, Rufname, Vorname Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenzusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
- Vorgangskennzeichen
- Aktenzeichen
- Grund der Aufforderung
- Betroffene Firma
- Aufforderungstext
4. Rechtsgrundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO), § 11 Abs. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO), Gewer-beanzeigeverordnung (GewAnzV) in Verbindung mit § 11, §§ 87, 88 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 76 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
5. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Gemäß § 14 Abs. 5, Satz 2 GewO dürfen der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden. Industrie- und Handwerkskammer (IHK), Handwerkskammer, Landesbehörde für Immissionsschutz, Landesbehörde für Arbeitsschutz, Eichamt, Bundesagentur für Arbeit, DGUV e.V. (Berufsgenossenschaften), Zollverwaltung, Registergericht, Landesamt für Statistik, Landesbehörde für Lebensmittelüberwachung, Gewerbeaufsichtsamt, Finanzamt, Gewerbezentralregister, Bundeszentralregister, Einheitliche Stellen der Bundesländer und Kommunen, Öffentliche Stellen nach § 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), nichtöffentliche Stellen nach § 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Registerbehörden, Polizei und Ordnungsbehörden, Ausländerbehörden.
6. Dauer der Speicherung
Für die Daten des Gewerberegisters gelten die Bestimmungen des § 20 BDSG, die jeweiligen Datenschutzgesetze der Länder.
7. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grund-verordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
- Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verar-beitung (Artikel 15 DS-GVO).
- Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Lö-schung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unver-hältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle ei-ner Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmä-ßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Vertei-digung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Gewerbeamtes gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprü-fung.
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Ver-arbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/61 55 41 0, E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.