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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 09.12.2024


Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 09.12.2024

Blutspenderehrung

Bürgermeister Schumacher ehrte insgesamt 17 Bürgerinnen und Bürger für ihre regelmäßige Blutspende mit einer Urkunde und einer Ehrennadel des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Er dankte den anwesenden Spenderinnen und Spendern herzlich und betonte die Wichtigkeit der Blutspende. Besonders hervorgehoben wurden Spenderinnen und Spender mit langjährigem Engagement: 3 Personen erhielten die Blutspenderehrennadel in Gold für 10 Spenden, 4 Personen die Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz für 25 Spenden. Die Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz für 50 Spenden erhielten 5 Personen, während 5 weitere Bürgerinnen und Bürger für 75 Spenden ausgezeichnet wurden. Besonders geehrt wurde die Spenderin Sigrun Wunsch, die für ihre außergewöhnlichen 100 Spenden die Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz erhielt.

Im Versorgungsgebiet des DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen wurden 2023 5.274 mobile Blutspendeaktionen durchgeführt. Insgesamt wurden bei den mobilen Spendeterminen und in den stationären Einrichtungen 636.370 Blutspenden entnommen. Die Quote von Erstspendenden lag dabei bei 8,7%. Der Blutspendebedarf liegt bei rund 2.500 Spenden, die täglich benötigt werden. Das Durchschnittsalter der Blutspenderinnen und –spender lag bei 44,8 Jahren, das der Erstspenderinnen und –spender bei 31,9 Jahren. Der Anteil der männlichen Spender lag mit 56,1 % etwas über dem der weiblichen Spendenden mit 43,9 %. Jeder Spendende leistet im Durchschnitt rund 1,7 Blutspenden pro Jahr

Damit werden durch das DRK 80% des gesamten Blutbedarfs in diesen beiden Bundesländern abgedeckt. Rein statistisch gesehen wird das meiste Blut inzwischen zur Behandlung von Krebspatienten benötigt, gefolgt von Herz- sowie Magen-/Darmerkrankungen. Erst danach folgen Verkehrs- und sonstige Unfälle.

Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft zeigt, dass viele Menschen unter anderem aufgrund einer leistungsfähigen medizinischen Versorgung immer älter werden. Damit erreichen auch immer mehr Menschen ein Alter, in dem sie selbst als Blutspender ausscheiden, das Risiko jedoch größer wird, einmal selbst auf eine Bluttransfusion angewiesen zu sein. In Deutschland werden deshalb noch mehr junge Menschen benötigt, die Verantwortung als Blutspender übernehmen. Sie haben noch eine lange Zeit der Spendetätigkeit vor sich und nur gemeinsam mit ihnen kann die Versorgung von Patienten auch langfristig sichergestellt werden.

Bürgermeister Schumacher bedankte sich an dieser Stelle auch herzlich beim DRK-Ortsverein und all seinen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für Ihren Einsatz und für die Organisation von regelmäßigen Blutspendeterminen. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist Dunningen immer mit an der Spitze des Landkreises.

Einwohnerfragestunde

Aus der Mitte der Zuhörer wurde unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit die Vermarktung von Holz aus dem Gemeindewald nach Fernost angesprochen. Bürgermeister Schumacher gibt bekannt, dass das Landratsamt Rottweil die Vermarktung übernehme, auch mit dem Ziel ein wirtschaftlich gutes Ergebnis zu erzielen. Gerade China und Japan seien stetig an Holz aus dem Schwarzwald interessiert und würden hierfür einen vielfach höheren Preis bezahlen, im Vergleich zu ortstypischen Preisen. Dass dies in Konkurrenz stünde zur Nachhaltigkeit sei nicht von der Hand zu weisen.

Bebauungsplan Wohngebiet „Langenfeld“, Ortsteil Seedorf

Das Bebauungsplanverfahren dient zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Deckung von kurzfristigem Wohnbedarf im Ortsteil Seedorf der Gemeinde Dunningen. Die Firma Glatthaar Bau-Grund GmbH aus Schramberg / Waldmössingen tritt im Zuge dessen als Erschließungsträger auf und wird mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB abschließen. Sämtliche Kosten zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen werden vom Erschließungsträger übernommen.

Sämtliche von Seiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Bürgerschaft eingegangenen Stellungnahmen wurden soweit möglich und erforderlich in den fortgeschriebenen Planunterlagen berücksichtigt. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Feststellungsbeschluss zum gegenwärtigen Planstand und beschloss die Durchführung der zweiten Beteiligungsrunde (Offenlage). Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt im Rahmen einer einmonatigen Planauslage. Der Zeitraum wird im Amtsblatt und auch auf der Homepage gesondert bekannt gegeben.

Verlängerung der Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 im Zuge der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetzes

Am 18. Oktober 2024 hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Mit enthalten ist die Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung zur Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) bis zum 31. Dezember 2026. Die Verlängerung wird damit begründet, dass weiterhin grundlegende Rechtsanwendungsfragen fortbestehen und zudem neue offene Rechtsfragen hinzugekommen sind, welche noch nicht abschließend geklärt werden konnten. Daraus ergeben sich insgesamt Bedenken, dass eine zutreffende und rechtssichere Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand sichergestellt werden kann. Der Bundesrat hat diesem Gesetz in seiner Plenarsitzung am 22. November 2024 zugestimmt. Es muss noch ausgefertigt und verkündet werden, damit es in Kraft treten kann. Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht bis zur zwingenden Anwendung des § 2b UStG zum 01.01.2027.

Erlass der Haushaltssatzung 2025 mit Feststellung des Wirtschaftsplanes 2025 für den Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“ und Feststellung des Wirtschaftsplans 2025 für den Eigenbetrieb „Energie-Wasser“

Nach der Vorberatung des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2025 in einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates Dunningen und des Ortschaftsrates Lackendorf am 18.11.2024 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne 2025 einstimmig beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2025 – 2028 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Haushalt für das Jahr 2025 ist von vorsichtigem Optimismus auf der Ertragsseite und einem Beschränken auf das zwingend Notwendige auf der Aufwandseite, auch für die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung, geprägt.

Die ordentlichen Erträge erhöhen sich in 2025 um 1.979.816 EUR auf 24.740.768 EUR. Darin sind bei den Schlüsselzuweisungen Mehreinnahmen im Vergleich zum Ansatz 2024 in Höhe von 587.700 EUR zu erwarten. Der Anteil an der Umsatzsteuer wird sich im Vergleich zu 2024 um 3.518 EUR reduzieren. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhöht sich um 205.302 EUR. Mehrerträge von 137.100 EUR bei den Erträgen aus Holzverkäufen im Bereich der Forstwirtschaft schlagen zu Buche. Bei Einnahmen aus der Gewerbesteuer wird mit 6,5 Mio Euro und einem Plus von 500.000 Euro gerechnet.

Die ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich um 1.677.035 EUR von 22.927.418 EUR in 2024 auf 24.604.453 EUR in 2025. Darauf entfallen auf die Personalaufwendungen 653.900 EUR im Vergleich zu den geplanten Personalaufwendungen in 2023 auf 8.684.400 EUR. Diese Steigerung resultiert nicht aus einem Stellenaufbau, sondern ist zuvorderst den Ergebnissen aus den Tarifverhandlungen geschuldet. Die Abschreibungen belaufen sich aufgrund u.a. der Erschließungen von zwei neuen Baugebieten um 12.280 EUR weniger auf 2.020.350 EUR in 2025 zu 2.032.630 EUR in 2024. Dies liegt zum Teil an später ausgeführten, geplanten Investitionen, die bei der erneuten jährlichen Berechnung der Abschreibungen berücksichtigt wurden. Die Gewerbesteuerumlage steigt um 54.471 EUR auf 669.118 EUR, die Kreisumlage steigt um 134.146 EUR auf 3.348.187 EUR.

Das veranschlagte positive ordentliche Ergebnis von 136.315 EUR führt im Finanzhaushalt zu einem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1,341 Mio Euro. Dieser Betrag steht zur Finanzierung der anstehenden Investitionen zu Verfügung. Zuweisungen, Beiträge und Einzahlungen aus Veräußerungen des Vermögens werden sich auf 2,12 Mio Euro belaufen. Dabei wurde berücksichtigt, dass aufgrund der Bauzins- und Baupreissteigerung 14 der Bauplätze in den Gebieten Stockäcker-Bösinger Weg III auf der Gemarkung Lackendorf, als auch im Gebiet Brunnenäcker II auf der Gemarkung Dunningen nicht bis Ende 2024 veräußert werden konnten (2 Bauplätze sind Stand Aufstellung Haushaltsplan reserviert). Dem gegenüber stehen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 11,419 Mio Euro unter anderem aufgrund des Neubaus des Baubetriebshofes im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord, dem Neubau des Kindergartens Seedorf und die Sanierung und Umgestaltung des alten Baubetriebshofes in der Dorfbachstraße in ein Dorfgemeinschaftshaus „Farrenstall“. Der veranschlagte Finanzierungsbedarf aus Investitionen beträgt 9.298.180 Euro.

Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit reduziert den Finanzierungsmittelbedarf für die Investitionen auf 7,956 Mio Euro. Der Finanzmittelbedarf in Höhe von 7,956 Mio Euro wird aus der vorhandenen Liquidität der Gemeinde als auch mittels einer geplanten Kreditaufnahme von 2,4 Mio finanziert.

Die kommunalen Herausforderungen der Zukunft sind weiterhin enorm und für die folgende Jahre wurden große Bauinvestitionen angestoßen: Neubau eines Kindergartens in Seedorf und die Finanzierung eines Anbaus an den kirchlichen Kindergarten Martinus in Dunningen, die Fertigstellung des Neubaus des Baubetriebshofes im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord mit Einzug und Umgestaltung des Farrenstalles als Dorfgemeinschaftshaus der Vereine. Sofern die Gemeinde Dunningen mit einer Zuwendung aus dem Ausgleichstock und einer Fachförderung aus Z-Feu rechnen kann, wird ab 2026 der Anbau des Feuerwehrgerätehauses in Dunningen mit einem derzeitigen Gesamtvolumen von 5,65 Mio starten. Ansonsten steht die Bauausführung zu dem geplanten Zeitpunkt und Bauabschnitten auf der Kippe. Daneben sind Kinderbetreuung, Schulen, Feuerwehr, Unterbringung von Flüchtlingen, Straßenbau, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Wohnungsbau, Klimaschutz und Breitbandausbau Bereiche, die den kommunalen Einsatz immer stärker fordern. Leistungsniveau und –spektrum sind zwischenzeitlich zur Selbstverständlichkeit geworden. Die energetische Sanierung von Gebäude wird nicht aus den Augen verloren, findet in der mittelfristigen Finanzplanung zumindest mit einem Ansatz der Fassadendämmung der Südseite der Grundschule Seedorf Berücksichtigung.

Ohne eine dauerhaft gute Einnahmeentwicklung geraten die Kommunen bei der Erfüllung ihrer laufenden Aufgaben vermehrt schnell in finanzielle Engpässe. Die großen Bauinvestitionen der kommenden Jahre wird die Gemeinde nicht aus der in den Vorjahren aufgebauten Liquidität finanzieren können. Es ist notwendig, Fördermaßnahmen auszuloten und ab 2025 langfristige Finanzierungen über Kredite aufzunehmen. Bei der Planung wurde von einem Zinssatz von 3,25 % und einer Laufzeit von 30 Jahren gerechnet. Ein Ausgleich des Erfolgsplanes oder gar ein positives Ergebnis ist mittlerweile immer schwerer zu erreichen und keine Selbstverständlichkeit. Es wird in den nächsten Jahren eine Notwendigkeit bleiben, die Ertragskraft des Haushalts aufrechtzuerhalten und eine strikte Disziplin bei den Aufwendungen sowohl im laufenden Bereich des Erfolgsplanes als auch im investiven Bereich beizubehalten. Langfristig wird es notwendig werden, die Ausgaben nach Pflicht- und freiwillige Zahlungen zu analysieren und den Haushalt zu konsolidieren. Die Gemeinde wird nicht umhin kommen, die Steuern und Gebühren regelmäßig zu überprüfen, anzupassen oder gar neue Benutzungsgebühren festzulegen. Im investiven Bereich ist vermehrt darauf zu achten, ob Projekte erst in späteren Jahren als momentan in der mittelfristigen Finanzplanung geplant in Angriff genommen werden können und müssen, damit die Gemeinde insgesamt noch Handlungs- und Zahlungsfähig bleibt. Bei den bereits angestoßenen und beschlossenen Investitionen müssen der Kostenrahmen für die Bauausgaben überwacht und eingehalten werden. Jedes weitere größere Projekt wird davon abhängig sein und von Jahr zu Jahr entschieden werden müssen, ob und wann es umgesetzt werden kann.

Entwicklung der Verbindlichkeiten

Der Haushaltsplan 2025 beinhaltet eine Darlehensaufnahme i.H.v. 2,4 Mio. In der mittelfristigen Finanzplanung ist für das Jahr 2026 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 5 Mio EUR, im Jahr 2027 in Höhe von 6,6 Mio EUR und in 2028 in Höhe von 5,4 Mio EUR geplant. Im Haushaltsjahr 2025 werden 16.500 EUR planmäßig getilgt. In den Jahren 2025 bis 2028 werden aller Voraussicht nach 859.200 EUR (2025 16.500 EUR, 2026: 96.500 EUR; 2027: 263.100 EUR, 2028: 483.100 EUR) getilgt.

Die vergleichende Pro-Kopf-Verschuldungen stellen sich wie folgt dar:

Gemeinde Eigenbetriebe der Gemeinden
Summe
Landkreis Rottweil (31.12.2023)
118,00 Euro
808,00 Euro
926,00 Euro
Land Baden-Württemberg (31.12.2023)
532,00 Euro
705,00 Euro
1.237,00 Euro
Gemeinde Dunnngen (31.12.2023)
30,22 Euro
22,00 Euro
52,22 Euro
Gemeinde Dunningen (31.12.2024)
27,23 Euro
179,39 Euro
206,62 Euro
Gemeinde Dunningen (31.12.2025)
395,69 Euro
83,17 Euro
478,77 Euro

Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs „Seniorenzentrum“

Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat Erträge i. H. v. 380.920 EUR und Aufwendungen i. H. v. 638.900 EUR. Er weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 257.980 EUR (Vorjahr: 2206.090 EUR) aus. Der operative Verlust abzüglich der Abschreibungen in Höhe von 29.500 EUR beträgt 236.080 EUR (Vorjahr: 168.790 EUR). Für Unterhaltungsmaßnahmen sind insgesamt 156.600 EUR veranschlagt.

Im Jahr 2025 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen. Nach Abzug der Tilgungen von 9.000 EUR beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2025 Null EUR (Darlehen ist getilgt), dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung (fortgeschriebene Werte Zensus 2022) von 0,00 EUR.

Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs „Energie-Wasser“

Erfolgsplan 2025 Sparte „Wasser“

Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf betragen 772.700 EUR. Der Wasserzins wurde zuletzt zum 01.01.2024 auf 2,11 EUR/m³ festgesetzt. Aufgrund Beschluss in der gemeinsamen Sitzung von Ortschaftsrat und Gemeinderat am 18.11.2024 und durch Beschluss des Gemeinderates am 09.12.2024 erhöht sich die Frischwassergebühr ab 01.01.2025 auf 2,39 EUR/cbm. Die zum 01.01.2020 in Höhe von 1,00 EUR/Monat eingeführte Grundgebühr bleibt in 2025 unverändert. Auf der Aufwandseite sind für die Betriebskostenumlagen an den ZV Eschachwasserversorgung, ZV Eberbachgruppe und die Stadtwerke Schramberg 435.100 EUR veranschlagt (Vorjahr: 394.100 EUR). Die Zinsaufwendungen betragen 700 EUR. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 56.900 EUR und die Abschreibungen 94.900 EUR.

Erfolgsplan 2025 Sparte „Energie“

Der Wärmepreis der Dunninger und Seedorfer Anlage wurde durch Beschluss des Betriebsausschusses vom 29.01.2007 für alle Abnehmer vereinheitlicht. Der Leistungspreis je kW und Jahr beträgt seither 22,50 EUR. Der Arbeitspreis wurde in der gemeinsamen Sitzung von Ortschaftsrat und Gemeinderat am 18.11.2024 behandelt und wird zum 01.01.2025 von 0,13 EUR/kWh auf 0,19 EUR/kWh angehoben. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage der Biogas Seedorf GmbH & Co. KG wurde der Wärmepreis aus der Biogasanlage durch Beschluss des Betriebsausschusses vom 29.01.2007 rückwirkend zum 01.01.2007 von 1 Cent/kWh auf 2,5 Cent/kWh erhöht. Durch den Verkauf der Biogasanlage an einen privaten Betreiber wurde ab 01.07.2013 ein neuer Wärmeliefervertrag abgeschlossen. Die Mengenmessung erfolgt seither in der Turn- und Festhalle Seedorf. Den Wärmeverlust durch die Fernwärmeleitung übernimmt der private Betreiber. Der Wärmepreis wurde daher von 2,5 Cent auf 3,0 Cent/kWh erhöht. Der Vertrag mit dem privaten Betreiber endet Mitte des Jahres 2023. Der Vertrag wurde für die Zeit vom 01.07.2023 bis 31.12.2024 verlängert. Der Vertrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 18.03.2024 mit einem Wärmepreis von 16 Cent/kWh brutto verlängert. Der private Betreiber plant, seine Anlage mit einer Redundanz zu erweitern. Dadurch wird er zum Vollversorger. Dadurch wäre es der Gemeinde möglich, den alten Gaskessel in der Heizzentrale der Turnund festhalle auszubauen. Weitere Investitionen wären nicht mehr erforderlich. Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 18.03.2024 beauftragt, mit dem privaten Betreiber in Vertragsverhandlungen zu treten. Seit 01.01.2016 beträgt der Wärmepreis je 50 % des durchschnittlichen Gaspreises des Gaslieferanten der Gemeinde Dunningen auf der Basis des jeweils vorangegangen Kalenderjahres, zuzüglich eines Zuschlages von 0,5 Cent/kWh. Die bisherige Leistungsbereitstellung für die vom SV Seedorf betriebenen Einrichtungen wurde nach Einholung eines Gutachtens von 648 kW auf 253 kW reduziert.

Liquiditätsplan 2025 Sparte „Wasser“

Für die Druckerhöhung im Baugebiet Stockäcker-Bösinger Weg III in Lackendorf, die bereits im Planjahr 2023 angesetzt gewesen war, werden im Planjahr 2025 erneut 180.000 EUR eingestellt. Die Ausführung der Arbeiten wurde am 13.05.2024 vergeben. Die Sanierung der Wasserleitung Hochwaldstraße in Lackendorf über eine Strecke von 300 m wird mit 285.000 EUR erneut angesetzt, da sie in 2024 noch nicht erfolgt ist. Die Sanierung der Wasserleitung im Sanierungsgebiet Alte B 462 (Dorfbach-, Liebig-, Halden-, Grabenstraße) wird im Jahr 2025 mit 120.000 EUR aufgrund Baupreissteigerungen und genauere Kostenberechnungen zu Buche schlagen.

Liquiditätsplan 2025 Sparte „Energie“

Die bisherigen Planungsmittel für die Erneuerung der Heizzentrale in Seedorf sind nun durch die Änderung beim Bezieher der Wärme obsolet geworden. Für den Anschluss der Wehlehalle an das Eigenstromnetz wird mit 100.000 EUR in 2025 erneut eingeplant, der Anschluss der Ortschaftsverwaltung Seedorf an das Wärmenetz in 2026 mit 300.000 EUR und ebenfalls in 2026 der Ausbau des Eigenstromnetzes in Seedorf mit 200.000 EUR. Für den Anschluss der Wehlehalle an das Eigenstromnetz ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 56.650 EUR geplant. Nach Abzug der Tilgungen von 32.668,62 EUR beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2025: 539.211,50 EUR; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 83,17 EUR.

Änderung der Wasserversorgungssatzung

Der Wärmepreis, den die Endabnehmer an den Eigenbetrieb „Energie-Wasser“ ab 01.01.2025 zu entrichten haben, erhöht sich auf 0,19 EUR/kWh (vorher 0,13 EUR/kWh). Der Leistungspreis (Grundpreis) beträgt weiterhin 22,50 EUR/kW Heizleistung. Der Wasserzins und die Grundgebühr werden zum 01.01.2025 um 0,28 Cent von 2,11 EUR/cbm auf 2,39 EUR/cbm erhöht. Die Grundgebühr wird bei 1,00 EUR/Monat belassen. Der Gemeinderat fasste den Zustimmungsbeschluss zur Änderung der Wasserversorgungssatzung einstimmig. Die Schmutzwassergebühr beträgt weiterhin 2,91 EUR/cbm. Die Niederschlagswassergebühr beträgt ebenfalls weiterhin 0,29 EUR/qm.

Abschluss eines Fundtierkostenpauschalvertrags mit dem Tierschutzverein Schramberg

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Abschluss eines Fundtierkostenpauschalvertrages mit dem Tierschutzverein Schramberg zum 01.01.2025 zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Vertragsinhalte unter der Voraussetzung einer Entschädigung in Höhe von 2,50 EUR pro Einwohner pro Jahr auszuverhandeln und den Vertrag abzuschließen.

Die Gemeinde Dunningen ist als Fundbehörde auch für die Unterbringung von Fundtieren zuständig. Hierzu hat die Gemeinde Dunningen gemeinsam mit den Umlandkommunen von Rottweil einen Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Rottweil abgeschlossen. Aktuell entrichten die beteiligten Kommunen einen Betrag in Höhe von 3,90 EUR pro Jahr und pro Einwohner an den Tierschutzverein Rottweil zuzüglich notwendiger Tierarztkosten für die Übernahme dieser kommunalen Pflichtaufgabe. Die Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein Rottweil gestaltet sich in den vergangenen Monaten und Jahren zunehmend schwierig. Vereinbarungen mit dem Vorsitzenden waren generell mit einer nur kurzen Halbwertszeit verbunden. Immer wieder wurde bemängelt, dass die vereinbarte Erstattung für den Tierschutzverein Rottweil nicht auskömmlich ist. So wurde aus diesem Grunde zunächst seitens des Tierschutzvereins Rottweil der Fundtiervertrag gekündigt. Kurze Zeit später wurde die Kündigung zurückgenommen und die Kommunen um einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.2024 gebeten. Jüngst wurde auch diese Bitte wieder zurückgenommen. Ungeachtet dessen muss damit gerechnet werden, dass unsägliche Diskussionen über die Entschädigungshöhe weitergehen werden. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit dem Tierschutzverein Schramberg Kontakt aufgenommen und eine Zusammenarbeit ausgelotet. Der Tierschutzverein Schramberg wäre bereit, Fundtiere aus der Gemeinde Dunningen aufzunehmen. Insofern wäre ein Wechsel ganz generell möglich, welcher sich auch deshalb anbietet, weil der Tierschutzverein Schramberg zum 01.01.2025 mit den Städten Schramberg und Schiltach sowie den Gemeinden Aichhalden, Hardt, Schenkenzell und Eschbronn einen neuen Fundtiervertrag abschließen möchte. Diesem Vertrag könnte sich die Gemeinde Dunningen anschließen. Die Verwaltung rechnet einhergehend mit einem Wechsel zum Tierschutzverein Schramberg mit jährlichen Minderkosten in Höhe von rd. 10.000 EUR.

Neubau Wohngebäude, Hauptstraße 30, Dunningen

Dem Bauantrag zum Neubau eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Flst. Nr. 6/4, Hauptstraße 30, Dunningen, wurde entsprechend den eingereichten Planvorlagen zugestimmt und i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach §§ 144 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 und 145 Abs. 1 BauGB wurde ebenfalls einstimmig erteilt.

Errichtung einer Agri-PV-Anlage (PV-Freiflächenanlage), Flst. Nr. 5256, Dunningen-Seedorf

Der Vorhabensträger beantragt die Genehmigung für die Errichtung einer Agri-PV-Anlage mit 743 kWp auf dem Flurstück Nr. 5256, Gemarkung Dunningen-Seedorf, auf einer Fläche von ca. 1,93 ha. Das Vorhaben liegt inmitten landwirtschaftlicher Feldflur.

Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bezeichnet die Kombination von Photovoltaikanlagen und landwirtschaftlicher Nutzung auf der gleichen Fläche. Angesichts der Anforderungen der Energiewende wurden die gesetzgeberischen Weichen gestellt, damit die Agri-Photovoltaik ihr Potenzial ausschöpfen kann. Mit dem EEG 2023 sind die Förderungsbedingungen für Agri-PV deutlich attraktiver gestaltet worden als zuvor. Das Solarpaket I, welches am 15. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, veränderte die Förderungsbedingungen nochmals. Seit Juli 2023 haben sich auch die bauplanungsrechtlichen Bedingungen für Agri-PV verbessert. Agri-PV-Anlagen bis zu einer Größe von maximal 2,5 ha sind gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB als unselbstständiger Teil eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes grundsätzlich privilegiert zulässig. Die Anlage ist nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen. Eine Absicherung zur Einhaltung der Rückbauverpflichtung erfolgt öffentlich-rechtlich per Baulast.

Agri-PV-Anlagen sind über das EEG 2023 auf allen Ackerflächen, Flächen mit Dauerkulturen und Grünlandflächen förderfähig (ausgenommen Moorböden und Naturschutzgebiete). Stromerzeugung mit Agri-PV beansprucht maximal 15 Prozent der Fläche, so dass mindestens 85 Prozent der Fläche weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzung (Ackerbau und Wiese) dienen.

Über die Zulässigkeit von Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich   entscheidet das Kreisbauamt u.a. im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde (§ 36 BauGB). Die Gemeinde Dunningen steht der Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen grundsätzlich positiv gegenüber. Ein diesbezüglicher Grundsatzbeschluss wurde in öffentlicher Sitzung am 22. November 2023 gefasst. Dem Bauantrag zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage auf dem Flurstück Nr. 5256, Dunningen-Seedorf, wurde entsprechend den eingereichten Planvorlagen und unter der Maßgabe der Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wurde ebenfalls einstimmig erteilt.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Seitens der Verwaltung wurde informiert, dass im Objekt Landolin-Ohnmacht-Straße 1 in Dunningen die baurechtliche Genehmigung für die Einrichtung eines Boardinghouses beantragt sei. Bei Boardinghouses handele es sich um hotelähnliche Angebote mit vollmöblierten Apartments mit Küche oder Küchenzeile, ausgelegt auf eine längere Verweildauer. Im Objekt Landolin-Ohnmacht-Straße 1 seien 11 Apartments mit 23 Betten geplant. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze werden auf dem Grundstück selbst realisiert. Die im maßgebenden Bebauungsplan festgesetzte Gebietsausweisung Mischgebiet lasse Beherbergungsbetriebe grundsätzlich zu. Eine Beschlussfassung im Gemeinderat über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sei daher nicht erforderlich. Der Gemeinderat wurde um Kenntnisnahme gebeten.

Weiter wurde unter Verweis auf ausgelegte Flyer bekannt gegeben, dass die Anmeldung von Kita-Betreuungsplätzen nun digital über LITTLE-BIRD erfolgen kann. Die Live-Schaltung erfolge zum 16.12.2024. Weitere Informationen zum Nachlesen gebe aus auf der gemeindeeigenen Homepage.

In Dunningen ist es für Bürgerinnen und Bürger nach einem Umzug jetzt möglich, sich direkt von zuhause oder unterwegs umzumelden (elektronische Wohnsitzanmeldung). Der neue Online-Dienst digitalisiert erstmals den gesamten Ummeldeprozess bei einem Umzug von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises und des Reisepasses. Im Amtsblatt werde noch gesondert informiert.

Abschließend wurde seitens der Verwaltung informiert, dass zum 01.01.2025 der digitale Posteingang eingeführt werde. Bis dato in Papier eingehende Post werde zentral im Rathaus digitalisiert und direkt den einzelnen Fachämtern zur entsprechenden Bearbeitung weitergeleitet. Auch bei der Bearbeitung von Baugesuchen stellt die Verwaltung auf eine gänzliche digitale Bearbeitung um. Konkret bedeutet dies, dass im Anschluss an ein Baugenehmigungsverfahren keine Papierakten mehr angelegt werden. Die Ablage und auch die Genehmigung von Entwässerungsanträgen erfolge zudem ausschließlich im Dokumentenmanagementsystem. Die Bestandsakten (papiergeführte Bauakten) sollen die nächsten Monate sukzessiv digitalisiert werden, beginnend mit den Bauakten der Ortsteile Seedorf und Lackendorf.