Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 04.11.2024
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 04.11.2024
Einwohnerfragestunde
Rudi Mauch möchte wissen in welchen Räumlichkeiten Gemeinderatssitzungen stattfinden könnten, sofern ein barrierefreier Zugang von Nöten sei. Bürgermeister Schumacher verweist auf die Räumlichkeiten im Adlerbrunnen oder auch in der Mensa.
Neubau eines Kindergartens in Seedorf
Vergabebeschlüsse
Mit dem Neubau des Kindergartens in Seedorf wurde Ende September begonnen und der Fernwärmeanschluss bis zum Pavillon der Grundschule hergestellt. Nach den ersten beiden Gewerken (Baustelleneinrichtung und Erd-/Entwässerungs- und Rohbauarbeiten) wurden weitere 6 Gewerke EU-weit ausgeschrieben. Die Submissionen fanden zu unterschiedlichen Zeiten ohne Beisein von Bauherrn und Planern statt. Die Beteiligung war sehr unterschiedlich. Trotz der zum Teil geringen Beteiligung ist das Ausschreibungsergebnis erfreulich, weil die Arbeiten überwiegend an bekannte Firmen im Umkreis vergeben werden können und der Vergleich zu den bepreisten LVs zwar teilweise deutliche Abweichungen aufzeigt, aber in der Summe unter dem Kostenansatz liegt. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalten 2024 ff. vorgesehen.
Die Kostenberechnung vom August 2023, auf die sich der Kostenvergleich bezieht, lag bei insgesamt 8.898.701,31 EUR brutto, was Grundlage für die Einstellung der Haushaltmittel war. Hinzu kommen die Mehrkosten für die Regenwassernutzung in Höhe von ca. 46.000 EUR brutto (Beschluss vom 06. November 2023) und die überplanmäßigen Mehrkosten beim Fernwärmeanschluss von 56.978,43 EUR brutto (Vergabe vom 13.05.2024). Mit allen bisher ausgeschriebenen Gewerken wird der Kostenansatz gegenüber der Kostenberechnung vom August 2023 um ca. 40.000 EUR unterschritten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe nachfolgender Gewerke:
- Gerüstarbeiten an die Fa. Joachim Kopp aus Aichhalden zum Angebotspreis von 84.562,83 EUR brutto
- Zimmer- und Holzbauarbeiten an die Fa. Staiger & Schneider aus Weilen unter den Rinnen zum Preis von 1.591.967,80 EUR brutto
- Sanitärinstallation an die Fa. Bachhäubl e. K. aus Baiersbronn zum Preis von 307.364,43 EUR brutto
- Heizungsinstallation an die Fa. Vochatzer aus Schramberg zum Angebotspreis von 260.645,58 EUR brutto
- Lüftungsinstallation an die Fa. Vochatzer aus Schramberg zum Preis von 189.160,02 € brutto
- Elektroinstallation an die Fa. Hillmaier aus Schramberg-Sulgen zum Angebotspreis von 481.418,06 € brutto.
Neubau eines Bauhofs
Vergabebeschlüsse
Der Gemeinderat vergab einstimmig folgende Leistungen für den Neubau des Bauhofs bzw. nahm die Beauftragung bzw. beabsichtigte Beauftragung zur Kenntnis:
1. Ausstattung
- a)Die Vergabe für die Lieferung der Ausstattung für Werkstatt, Lager und Fahrzeughalle erfolgt an die Firma TIXIT Bernd Lauffer aus Villingen-Schwenningen zum Angebotspreis von 58.733,21 EUR brutto
- b)Die Beschaffung der Ausstattung für den Personalbereich erfolgt durch die Firma Leik GmbH aus Rottweil zum Angebotspreis von 19.118,83 EUR brutto
2. Fahrzeuge
- a)Von der Fa. Gabelstaplerzentrum GmbH aus Dußlingen wurde ein gebrauchter Gabelstapler zum Preis von 22.253,00 EUR brutto erworben
- b)Von der Fa. Aicheler wurde ein gebrauchter Radlader zum Preis von 53.431,00 EUR brutto erworben
- c)Ein PKW-Anhänger soll von der Fa. Hirth aus Deißlingen zum Preis von 1.768,65 EUR brutto erworben werden
- d)Die Ersatzbeschaffung für den vorhandenen LKW-Tandemanhänger in Höhe von ca. 30.000 EUR brutto soll noch 2024 vorgenommen werden
3. Maschinen, Werkzeuge und sonstige Ausstattung
- a)Die Fa. Rauscher & Reyhing GmbH aus Hohenstein soll die Holzbearbeitungsmaschinen zum Preis von 92.639,89 EUR brutto liefern
- b)Die Fa. Eberhard aus Halbmeil soll die Stihl-Werkzeuge zum Preis von 7.457,18 EUR brutto anliefern
- c)Den Auftrag zur Anlieferung und Installation des Hochdruckreinigers erhält die Fa. Rauscher aus Pfronstetten-Aichstetten zum Preis von 10.964,03 EUR brutto
- d)Der Stiefel- und Handschuhtrockner soll von der Fa. Intra GmbH aus Bad Rappenau zum Preis von 8.103, 16 EUR brutto erworben werden
- e)Ein Umleerbehälter mit 5 m³ zum Preis von ca. 3.000 EUR brutto soll noch 2024 angeschafft werden
- f) Ebenso ein 1.500-l-Kunststofffass für den Tankanhänger als Ersatzbeschaffung. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 1.500 EUR
- g)Die Beschaffung einer Umkehrfräse ist geplant. Die Kosten hierfür liegen zwischen 3.000 - 8.000 EUR
- h)Handwerkzeuge, Kleingeräte und Sonstiges in Höhe von ca. 25.000 EUR brutto Anschaffungskosten werden von den jeweils günstigsten Bietern beschafft
- i) Einstellung von weiteren Haushaltsmitteln für 2025 in Höhe von 25.000 EUR für weitere Werkzeuge und Kleingeräte nach Bezug.
Bebauungsplan „Langenfeld“
Vorstellung der weiterentwickelten Planung
Am 11.12.2023 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Langenfeld“ gefasst. Am 11.06.2024 wurde der Bebauungsplanentwurf mit den Anwohnern erörtert, welche im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen abgegeben haben, Einsprüche erhoben bzw. Bedenken angemeldet haben. Der Gemeinderat war zu diesem Erörterungstermin ebenfalls geladen, einige Ratsmitglieder haben teilgenommen. Bei diesem Termin haben die Anwohner einige Anregungen vorgebracht, welche die Verwaltung zum Anlass genommen hat, den Planentwurf nochmals zu überarbeiten. Die weiterentwickelte Planung wurde dem Gemeinderat vorgestellt ohne hierüber Beschluss zu fassen. Der Informationsabend mit der unmittelbar betroffenen Anwohnerschaft findet am 07.11.2024 statt.
Im Verhältnis zur frühzeitigen Beteiligung gibt es insgesamt folgende Änderungen:
- Herausnahme des Feldwegs im Süden aus dem Geltungsbereich.
- Einführung eines verkehrlichen Ringsystems im westlichen Teil des Plangebiets und teilweise Neugliederung der Bauplätze.
- Einführung von max. Gebäudehöhen (6,50 m) im Bereich der nördlichen Baugrundstücke (Reduktion um 2,00 m).
- Einführung von einzelnen Baufenstern auf den Baugrundstücken 25, 29 und 33 (Verbesserung der Belichtung).
- Einführung eines Mischgebiets auf den Bauplätzen 33, 34 und 35.
Außerhalb des Plangebiets soll die Straße „Am Schafhaus“ mit einem Gehweg versehen und mit einer Straßenbeleuchtung ausgestattet werden. Da es sich um keinen Vollausbau im rechtlichen Sinne handelt, ist diese Maßnahme für die Anwohner nicht erschließungsbeitragspflichtig. Die Kosten für die Anlage des Gehwegs inkl. Straßenbeleuchtung belaufen sich auf brutto 130.000 EUR einschließlich Nebenkosten.
Der Gemeinderat nahm den aktuellen Planungstand zur Kenntnis. Bürgermeister Schumacher gab bekannt, dass der formale Beschluss zur Offenlage (letzter Beteiligungsschritt im Bebauungsplanverfahren) in der Dezembersitzung eingeholt werden würde.
Flurneuordnungsverfahren Dunningen (B 462)
Gemarkungsgrenzänderungen zwischen der Gemeinde Dunningen und der Gemeinde Eschbronn
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der von der unteren Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Rottweil vorgeschlagenen Änderung der Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde Dunningen und der Gemeinde Eschbronn auf Grundlage des Erläuterungsberichts zur geplanten Änderung der Gemarkungsgrenze zu. Die Kommunalaufsicht beim Landrastamt Rottweil wird gebeten, der Änderung der Gemeindegrenze zuzustimmen. Die untere Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Rottweil wird gebeten, die Änderungen der Gemarkungsgrenzen im Flurbereinigungsverfahren Dunningen (B 462) umzusetzen.
Flurneuordnungsverfahren Dunningen (B 462)
Gemarkungsgrenzänderungen zwischen der Gemeinde Dunningen und der Gemeinde Bösingen
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der von der unteren Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Rottweil vorgeschlagenen Änderung der Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde Dunningen und der Gemeinde Bösingen auf Grundlage des Erläuterungsberichts zur geplanten Änderung der Gemarkungsgrenze zu. Die Kommunalaufsicht beim Landrastamt Rottweil wird gebeten, der Änderung der Gemeindegrenze zuzustimmen. Die untere Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Rottweil wird gebeten, die Änderungen der Gemarkungsgrenzen im Flurbereinigungsverfahren Dunningen (B 462) umzusetzen.
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Gemeinde Dunningen und der großen Kreisstadt Schramberg zum Betrieb des Kindergartens W-Ki in Schramberg-Waldmössingen
Die LFA - vivo gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- / Jugendhilfe und Teilhabe mbH betreibt in der Stadt Schramberg im Stadtteil Waldmössingen eine Kindertageseinrichtung (W-KI). Der Betrieb wurde am 02.09.2024 aufgenommen. Die Kindertageseinrichtung verfügt aktuell über 3 Gruppen: zwei Krippengruppen mit jeweils 10 Kindern und eine Kindergartengruppe mit 20 Kindern. Im Gebäude besteht die Option, eine 4. Gruppe bei Bedarf einzurichten.
Die Stadt Schramberg hat die gesamte Tageseinrichtung W-Ki in ihre Bedarfspla-nung aufgenommen. Eine der beiden Krippenkrippen soll allerdings primär der Be-treuung von Kindern mit Wohnsitz in der Gemeinde Dunningen dienen. Im Kindergartenjahr 2024/2025 stehen in der Gemeinde Dunningen für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung, die voraussichtlich den momentan ersichtlichen Bedarf abdecken können. Es muss jedoch weiterhin jede Möglichkeit zur Schaffung von weiteren Krippenplätzen forciert werden, was durch die 10 Krippenplätze in der Waldmössinger Kindertagesstätte (W-Ki) realisiert werden kann. Im Dunninger Gemeinderat erfolgte die generelle Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung 2024/2025 in öffentlicher Sitzung am 30.09.2024.
Die Gemeinde Dunningen beteiligt sich an den der Stadt Schramberg aufgrund des Fördervertrags oder der Regelung in § 8 KitaG entstehenden Kosten und Ausgaben, insbesondere an den von der Stadt Schramberg an die LFA zu leistenden Zuschüssen und Förderungen für den Betrieb der Kindertageseinrichtung unter der Maßgabe der in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung getroffenen Regelungen. Die Kostenbeteiligung erfolgt durch eine anteilige Kostenumlage der Förderkosten auf die Gemeinde Dunningen.
Die Gemeinde Dunningen beteiligt sich zudem an den Kosten für die beweglichen Erstausstattungsgegenstände der Gruppenräume der Krippengruppe-Dunningen in Form einer jährlichen Miete über einen Zeitraum von 10 Jahren. Der Gesamtkostenzuschuss beträgt gemäß Kostenkalkulation rd. 33.000 EUR. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Beteiligung der Gemeinde Dunningen an den Investitionskosten der Gemeinde Aldingen zum Neubau und zur Sanierung der Gemeinschaftsschule Aldingen
Mit Urteil vom 6. Dezember 2022 (Az 9 S 3232/21) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der schulnutzenden Umlandgemeinden über die Generalsanierung einer Realschule die Rechtmäßigkeit der Bescheide des Kultusministeriums bestätigt, mit denen dieses sechs Gemeinden verpflichtet hat, mit der Stadt Geislingen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Generalsanierung der Daniel-Straub-Realschule in Geislingen abzuschließen. Damit wurde klargestellt, dass Umlandgemeinden sich grundsätzlich finanziell an einem Schulneubau oder einer Generalsanierung beteiligen müssen, wenn ihre Schüler in der Standortgemeinde beschult werden.
Grundsätzlich gilt ausweislich des Urteils folgendes Vorgehen für die Beteiligung von Umlandgemeinden:
- 1. Freiwilligkeitsphase gem. § 31 Abs. 1 S. 1 SchG
- 2. Zwischenphase gem. § 31 Abs. 1 S. 2 SchG
- 3. Zwangsphase gem. § 31 Abs. 1 S. 3 SchG
- 4. Landkreisphase gem. § 28 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SchG
Im Rahmen der Freiwilligkeitsphase gem. § 31 Abs. 1 S. 1 SchG hat die Schulstandortgemeinde ausdrücklich und förmlich anhand eines Gemeinderatsbeschlusses ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Umlandkommunen zu erklären und in diesem Zuge den betroffenen Gemeinden tragfähige Informationen zur Maßnahme zukommen zu lassen. Dies sind unter anderem Grund und Gegenstand der Maßnahmen, deren voraussichtliche Gesamtkosten, die gewährten Zuschüsse Dritter sowie die jeweiligen Schüleranteile der Gemeinden im Betrachtungszeitraum. Die Gemeinderäte der Umlandgemeinden haben über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sodann ihrerseits Beschlüsse zu fassen. Sollte es hier zu keiner Einigung kommen, weil eine der Gemeinden die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ablehnt, geht die Freiwilligkeitsphase in die Zwischenphase gem. § 31 Abs. 1 S. 2 SchG über. Die Schulstandortgemeinde könnte sodann einen Antrag bei der obersten Schulaufsichtsbehörde (i.e. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport) auf Feststellung des dringenden öffentlichen Bedürfnisses gem. § 31 Abs. 1 S. 2 SchG stellen. Die Feststellung würde durch das Kultusministerium gem. § 28 Abs, 1 LVwVfG erfolgen, wobei die betroffenen Gemeinden zuvor vom Ministerium angehört werden. Die Umlandgemeinden würden dann, sollte das dringende öffentliche Bedürfnis festgestellt werden, vom Kultusministerium verpflichtet werden, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu schließen. Nach Abschluss der Zwischenphase kann sich die Zwangsphase des § 31 Abs. 1 S. 3 SchG anschließen, wenn es selbst nach der Feststellung eines entsprechenden dringenden öffentlichen Bedürfnisses weiterhin nicht zur Bildung eines Schulverbandes oder zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kommt. In dieser Phase hat die Rechtsaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die Landkreisphase nach § 28 Abs. 2 S. 3 SchG kommt nur dann zum Tragen, wenn kein Ergebnis in der Zwangsphase erzielt werden konnte. In dieser Phase besteht die Möglichkeit der Übertragung der Schulträgerschaft auf den Landkreis, so dies von der Schulträgergemeinde verfolgt wird.
Nachdem der Gemeinderat am 20.11.2023 beschlossen hat, mit der Stadt Rottweil bezüglich der Sanierung und Erweiterung dreier Schulen in die Freiwilligkeitsphase einzutreten, hat nunmehr die Gemeinde Aldingen hinsichtlich des Neubaus und der Sanierung der Gemeinschaftsschule Aldingen ebenfalls gebeten, in die Freiwilligkeitsphase einzusteigen. Ein Schüler der Gemeinde Dunningen besucht nämlich die Gemeinschaftsschule Aldingen. Der nun anstehende Aufwand für sage und schreibe einen einzigen Schüler versinnbildlicht den Irrsinn des erwähnten VGH-Urteils, so Bürgermeister Schumacher in seinen klaren Worten.
Um keine Nachteile zu erfahren, wird dennoch vorgeschlagen, in die Freiwilligkeitsphase einzusteigen. Selbstverständlich bleibt die finale Entscheidung zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vorbehalten. Der Gemeinderat folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Für die Bestückung des neuen Bauhofs wird ein weiterer Radlader benötigt. Die Angebotsvergabe an die Firma Berthold Aicheler Baumaschinen aus Stockach zum Preis von 53.431,00 EUR brutto erfolgte per Eilentscheidung durch Bürgermeister Schumacher gemäß § 43 GemO.
Anfragen
Auf Anfrage von GR´in Spengler gibt Bürgermeister Schumacher zur Antwort, dass am 18.11.2024 in der gemeinsamen Sitzung von Gemeinde- und Ortschaftsrat die Thematik „Abschaltung Straßenlampen“ thematisiert werde. GR Kramer sprach ein Lob an den Bauhof aus für die Herrichtung des Friedhofes an Allerheiligen. GR Wolfgang Mauch informierte über Schäden am Kunstrasenplatz des FC Dunningen. Bürgermeister Schumacher gibt zur Antwort, dass die Problematik aktuell mit der ausführenden Firma untersucht werde. Die Ergebnisse müssen abgewartet werden. Der Einbau der Stufen bei der Skateanlage beim Sportplatz erfolgte unter Beteiligung des Jugendreferates, so die Antwort von Ortsbaumeisterin Heinz auf die Anfrage von GR´in Schoch. Ein „in Schuss bringen“ der Mountainbike-Anlage beim Sportplatz zur nächsten Saison wurde seitens der Verwaltung aufgegriffen. GR Stern-Fautz sprach die nach wie vor vorhandenen Beanstanden bei der Hauptstraße in Dunningen an. Bürgermeister Schumacher informierte, dass der Ausbau noch nicht abgenommen sei. Mit dem betroffenen Unternehmen sei die Verwaltung in Kontakt. GR Gerst stellte erneut die Kommunikation mit den Vertretern des Schmetterballs Dunningen klar, hinsichtlich der Anfrage auf Einrichtung von Gemeinschaftsräumen im geplanten, neuen Dorfgemeinschaftshaus.