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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 01.07.2024


Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 01.07.2024

Einwohnerfragestunde

Es wurden Anfragen zu den Anmeldezahlen bei der Gemeinschaftsschule, zur Mitarbeiterzahl einer ortsansässigen Firma sowie erneut zur Möglichkeit der Installierung eines Müllbehälters beim Friedhof gestellt.

Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, nach entsprechender Vorberatung im Kindergartenausschuss sowie im Ortschaftsrat, die Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025. Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfahlen für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 % (im Kindergartenjahr 2023/2024: 8,5%). Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um 7,3 % empfohlen. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf 2 Jahre verteilt.

Bei der Beschaffung von Finanzmitteln hat die Kommune rechtlich festgesetzte Einnahmebeschaffungsgrundsätze zu befolgen. In der Konsequenz bedeutet dies, wie Bürgermeister Schumacher in der Sitzung ausführte, dass eine Kommune gehalten ist diese Erhöhung auch vorzunehmen. Für den Kindergartenneubau in Seedorf wurde ein Zuschuss in Höhe von 800.000 EUR aus dem Ausgleichsstock beantragt. Eine ausbleibende Anpassung der Elternbeiträge könnte der Verlust von Fördermitteln bedeuten.

Neben der Neufestsetzung der Elternbeiträge erfolgte eine Änderung der Satzung hinsichtlich der Eingewöhnungsphase (Krippenkinder). Bei den Krippenkindern wird im ersten Beitrittsmonat, zur Berücksichtigung der Eingewöhnungsphase der Krippenbeitrag nur zur Hälfte erhoben (halber Monatsbeitrag).

Die neuen Elternbeiträge 2024/2025 gelten ab dem 01.09.2024. Die Satzung samt aller darin enthaltenen Beiträge wird in der nächsten Ausgabe des Amtsblatts sowie auf der Homepage veröffentlicht.

Nachgenehmigung Pferdestall, Stallerweiterung, Überdachung, Neubau Heu- und Strohlagerhalle, Herrenzimmerner Weg 8, Dunningen´

Der Gemeinderat versagte das gemeindliche Einvernehmen. Die Bauherrschaft beantragte auf dem Baugrundstück Herrenzimmerner Weg 8, Dunningen die nachträgliche Genehmigung eines Pferdestalls, einer Stallerweiterung, einer Überdachung sowie den Neubau einer Heu- und Strohlagerhalle. Die zum Teil illegal errichteten Bauvorhaben beurteilen sich bauplanungsrechtlich nach § 35 Abs. 1 BauGB. Das Kreisbauamt hat nun die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens rechtlich zu prüfen und hierüber zu entscheiden.

Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO

Die Prüfung der Hinderungsgründe durch die Verwaltung hat ergeben, dass bei keinem bzw. keiner der gewählten Bewerber/Bewerberinnen der diesjährigen Kommunalwahl (Gemeinderatswahl/Ortschaftsratswahl) Hinderungsgründe vorliegen. Der Gemeinderat fasste den formal notwendigen Feststellungs-beschluss.

Verabschiedung ausscheidender Gemeinderäte

Ausscheidende Gemeinderäte

Ausscheidende Gemeinderäte (obere Reihe v. links: Steffen Werner, Martin Hangst; untere Reihe v. links: Hermann Hirt, Paola Notheis, Markus Holl).

Bürgermeister Schumacher verabschiedete die aus dem Gemeinderat ausscheidenden Ratsmitglieder und bedankte sich ausdrücklich für deren ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Gesamtgemeinde.

Die Herren Martin Benner und Steffen Werner haben die Kommunalpolitik fünf Jahre lang als Gemeinderat geprägt. Herr Martin Hangst gehörte dem Gremium zehn Jahre lang an, Frau Paola Notheis 12 Jahre. Herr Markus Holl kann auf vier Amtszeiten und folglich 20 Jahre Gemeinderatszugehörigkeit zurückblicken und Herr Hermann Hirt sogar auf 25 Jahre.