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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 13.05.2024


Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 13.05.2024

Einwohnerfragestunde

Es wurden Anfragen gestellt zur wiederkehrenden Vermüllung im Buswartehäuschen im Bereich Gartenstraße / Oberer Friedhofweg, zum aktuellen Sachstand zur Personalsituation an der Gemeinschaftsschule, zur Brückenbaumaßnahme im Bereich B 462 Richtung Bösingen, zu etwaig angedachten baulichen Maßnahmen bei der Aussegnungshalle beim Friedhof in Lackendorf, zur generellen Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet, zur Möglichkeit der Temporeduzierung im Bereich Eichhofweg 1 (Zufahrt zum Waldkindergarten Dunningen) sowie zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der seitens der Gemeinde durchgeführten Interessenabfrage zur Anmietung von kommunalen Dachflächen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen.

Neubau eines Bauhofs, Vergabebeschluss Photovoltaik

Im 2. Ausschreibungsblock wurde u.a. die PV-Anlage an die Fa. Wiest aus Rottweil zum Preis von 117.984,00 Euro netto vergeben. Bis zur Ausschreibung war eine finale Planung allerdings noch nicht möglich, was von verschiedenen Faktoren abhängig war. Nachdem die Netze BW zwischenzeitlich 2 Anschlussleitungen angeboten hat, ist eine max. Einspeisung bis 250 kWp ohne zusätzliche Trafostation möglich. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig die Vollbelegung der beiden Dächer des Bauhofs. Die Mehrkosten in Höhe von knapp 59.000 Euro werden über die Minderkosten bei den bisherigen Vergaben (aktuell in Summe ca. 180.000 Euro) ausgeglichen.

Neubaus eines Kindergartens in Seedorf, Vergabebeschluss Fernwärmeanbindung´

Die Gemeinde Dunningen plant den Neubau eines Kindergartens im Ortsteil Seedorf. Im Zuge dessen soll das neue Gebäude an das bestehende Fernleitungsnetz angeschlossen werden. Gleichzeitig ist eine Stromanbindung vorgesehen. Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgende Vergaben / Beschlüsse:

  • 1.        Tiefbauarbeiten an die Fa. Erdbau Haas aus Seedorf
  • zum Angebotspreis von 105.828,57 Euro netto
  • 2.       Leitungsverlegung an die Fa. Schäfer aus Dotternhausen
  • zum Angebotspreis von 116.368,18 Euro netto
  • 3.       Ingenieurleistungen im Tiefbau an BIT Ingenieure
  • Zum Pauschalpreis von 15.000 Euro netto
  • 4.      Planung der technischen Leistungen an Hausconsult
  • zum Pauschalpreis von 16.000 Euro netto
  • 5.       Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 47.000 Euro für den Fernwärmeanschluss
  • 6.      Außerplanmäßige Kosten in Höhe von ca. 126.000 Euro für die Verbesserung der Wärmeversorgung der Grundschule und Herstellung eines Stromverbunds.

Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen, Abschluss eines Honorarvertrages für das VgV-Verfahren

Der Gemeinderat hatte in den Haushalt 2022 Planungsmittel für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen eingestellt. Da die Erweiterung und Sanierung im laufenden Betrieb stattfinden muss, sollte zunächst durch einen sog. Masterplan durch die Bildung diverserer Bauabschnitte eine mögliche, sinnvolle und wirtschaftliche Vorgehensweise aufgezeigt werden. Der im Gemeinderat im November 2023 vorgestellte Masterplan geht von Gesamtkosten in Höhe von 5,2 Mio. Euro aus. Aus der VwV-Z-Feu kann mit einer Förderung in Höhe von 300.000 Euro gerechnet werden. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2024 wurden diese Beträge einnahme- und ausgabeseitig in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.

Für die eigentliche Gebäudeplanung aber auch für die Tragwerksplanung sowie die technische Ausrüstung (ELT und HKLS) ist jeweils ein vergabe-rechtskonformes Verfahren erforderlich. Zur Betreuung dieses VgV-Verfahrens beschloss der Gemeinderat einstimmig mit dem Architekturbüro Thiele aus Freiburg ein Honorarvertrag abzuschließen. Das Honorar beträgt 42.483 Euro brutto.

Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen des Freiweilligen Feuerwehr der Gemeinde Dunningen

Nach entsprechender Vorberatung im Ortschaftsrat am 06.05.2024 beschloss der Gemeinderat ebenfalls einstimmig die aktuell gültige Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dunningen (Feuerwehrkostenersatzsatzung) wie folgt anzupassen:

Personalkosten

Die Stundensätze für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte setzen sich zusammen aus den beim Einsatz gewährten Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen sowie sonstigen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen entstehenden jährlichen Kosten, die auf der Grundlage von 80 Stunden je Feuerwehrangehörigem berechnet werden. Festgesetzt wurde ein pauschaler Stundensatz in Höhe von 21,10 Euro. Als Grundlage wurden u.a. die tatsächlichen und ansatzfähigen Kosten der Jahre 2018 bis einschließlich 2023 herangezogen.

Pauschalsätze für Fahrzeuge

Auf Initiative des Gemeindetages erfolgte eine Anpassung der Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr. Die durch das Innenministerium festgesetzten, landeseinheitlichen Pauschalsätze traten zum 19.03.2024 in Kraft. Die Anlage zu § 5 Abs. 1 der Feuerwehrkostenersatzsatzung war daher anzupassen. Die Kostensätze betragen neu:

  • Einsatzleitwagen (ELW 1) 98 Euro/Std.
  • Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) 57 Euro /Std.
  • Mittleres Löschfahrzeug (MLF) 128 Euro/Std.
  • Löschgruppenfahrzeug (LF 10) 172 Euro/Std.
  • Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 10) 198 Euro/Std.
  • Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) 236 Euro/Std.
  • Gerätewagen Transport GW-T 84 Euro/Std.

Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung

Die Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) wurde aufgrund der Überplanung aller Friedhöfe und des damit verbundenen Angebots neuer Bestattungsformen nach den Beschlüssen des Ortschaftsrates vom 08.04.2024 und des Gemeinderates vom 15.04.2024 in diesem Jahr neu kalkuliert.

Die Preise für die Herstellung und Schließung der Gräber ändern sich wie folgt:

  • Grab für Personen unter 10 Jahren von 240 Euro auf 270 Euro
  • Grab für Personen von 10 und mehr Jahren, einfachtief, von 540 Euro auf 570 Euro
  • Grab für Personen von 10 und mehr Jahren, doppeltief-Erstbelegung, von 580 Euro auf 610 Euro
  • Grab für Personen von 10 und mehr Jahren, doppeltief-Zweitbelegung, von 540 Euro auf 570 Euro
  • Urnengrab von 180 Euro auf 210 Euro
  • Umbettung Urnen 390 Euro
  • Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Erdgräbern nach Aufwand
  • Entsorgung Aushub 60 Euro.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig vorgenannte Preisänderungen.

Lieferung von Holzhackschnitzel für die Heizzentrale Dunningen, Vergabebeschluss

Der bisherige Liefervertrag für die Holzhackschnitzellieferung mit der Firma Walter Bantle Lohnunternehmen aus Bösingen wurde zum 31.03.2024 vorzeitig beendet. Der Folgevertrag wurde „beschränkt“ ausgeschrieben. Fünf Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert; zwei Angebote wurden fristgerecht abgegeben. Am 30. April 2024 fand die Submission im Rathaus statt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig mit der Firma Walter Bantle Lohnunternehmen aus Bösingen als wiederum günstigste Bieterin ab 01.09.2024 ein Vertrag über die Lieferung von Holzhackschnitzeln mit einer Laufzeit von 3 Jahren zum Angebotspreis von 3,025 Cent/kWh netto abzuschließen.

Erschließung Wohngebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“, Vergabebeschluss Druckerhöhungsanlage

Der Gemeinderat vergab nach vorheriger Beschlussfassung im Ortschaftsrat am 06.05.2024 einstimmig die Arbeiten für die Druckerhöhungsanlage im Neubaugebiet Stockäcker-Bösinger-Weg III. Die Erd-, Beton- und Leitungsbauarbeiten wurden an die Fa. Anton Haas GmbH, Schramberg zum Angebotspreis von 66.974,18 Euro netto und die Verfahrenstechnischen Arbeiten an die Fa. Sülzle-Kopf GmbH, Sulz zum Angebotspreis von 49.942,44 Euro netto vergeben.

Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Praxisräumlichkeiten für die Regiodocs auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 69/3, Dunningen, Durchführung eines Auswahlverfahrens

Die Hausarztversorgung stellt die Gemeinde unabhängig der Übernahme der früheren Hausarztpraxis Dr. Ewald Müller durch Herrn Dr. Radermacher und Herrn Haas weiterhin vor Herausforderungen. Im größten Ortsteil der Gemeinde mit 3.800 Einwohnern praktiziert nach der Schließung der Hausarztpraxis von Frau Spengler aktuell kein Hausarzt. Die Regiodocs haben sich bereit erklärt, die Patientinnen und Patienten von Frau Spengler zu übernehmen. In den letzten Wochen und Monate haben umfangreiche Gespräche zwischen Bürgermeister Schumacher und Herrn Dr. Pfaff von den Regiodocs stattgefunden. Die Regiodocs wären bereit, in Dunningen eine Dependance zu betreiben, sofern geeignete Räumlichkeiten (ca. 300qm) zur Verfügung stehen. Im Bestand steht diese Fläche derzeit jedoch nicht zur Verfügung. Eine Option stellt daher aus Verwaltungssicht das Flurstück 69/3, Gemarkung Dunningen an der Dorfbachstraße neben dem jetzigen Bauhofgebäude dar. Dieses könnte an einen Investor mit der Zielvorgabe veräußert werden, dass dieser ein städtebaulich verträgliches Wohn- und Geschäftsgebäude errichtet. In diesem Gebäude könnten die erforderlichen Praxisräume Platz finden. Diese Räume könnten dann wiederum von der Gemeinde aufgekauft und an die Regiodocs vermietet werden. Vor dem Hintergrund der anstehenden Sanierung des Farrenstallgebäudes könnte dieser Bereich städtebaulich neu geordnet werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung eines Auswahl-verfahrens zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Praxisräumlichkeiten für die Regiodocs durch einen Investor auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst.-Nr. 69/3, Gemarkung Dunningen.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 100.000 Euro für das Dorfgemeinschaftshaus. Die finanziellen Mittel sollen insbesondere für den Einbau der Küchen für die Vereine verwendet werden.

Neubau Doppelhaushälfte, Brunnenäckerstraße 17, Dunningen

Dem Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück, Flst. Nr. 3406/16, Brunnenäckerstraße 17, wurde unter Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Zulassung einer Teilfläche der Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche entsprechend den eingereichten Planvorlagen vom 19.02.2024 bzw. 19.03.2024 zugestimmt und in Verbindung mit § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. Der Abweichung nach § 19 Abs. 4 BauNVO hinsichtlich einer geringfügigen Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl für Nebenanlagen um rd. 10 qm (5 Prozent), verbunden mit der Schaffung von Stellplatzflächen wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.

Neubau Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung, Brunnenäckerstraße 17/1, Dunningen

Dem Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück, Flst. Nr. 3406/41, Brunnenäckerstraße 17/1, wurde unter Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB für die Zulassung einer Teilfläche der Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche entsprechend den eingereichten Planvorlagen vom 19.02.2024 bzw. 19.03.2024 zugestimmt und in Verbindung mit § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. Der Erteilung einer Abweichung nach § 23 Abs. 5 BauNVO für die Zulassung des Müllraumes außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche wurde zugestimmt. Der Abweichung nach § 19 Abs. 4 BauNVO hinsichtlich einer geringfügigen Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl für Nebenanlagen um rd. 10 qm (6 Prozent), verbunden mit der Schaffung von Stellplatzflächen, wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern

Seitens der Verwaltung wurde informiert, dass die Straßenverkehrsordnung für Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 t keine Einschränkungen vorsieht, so dass diese legal am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden dürfen.  Auch abgekoppelte Wohnanhänger dürfen bis zu zwei Wochen auf demselben Standort geparkt werden.

Verkauf von Energy-Drinks in sog. „Snackautomaten“

Bisher gibt es keine gesetzliche, an ein Mindestalter gebundene Abgabe-beschränkung beim Verkauf von Energy-Drinks. Demnach dürfen solche an alle Personen abgegeben werden, die auch alkoholfreie Getränke kaufen dürfen. Dies bedeutet sogar, dass ein Kind, welches das Alter der beschränkten Geschäftsfähigkeit (ab dem 7. Lebensjahr) erreicht hat, grundsätzlich berechtigt wäre, Energy-Drinks käuflich zu erwerben.

Reduzierung Hundesteuer bei Übernahme Patenschaft für Müllbehälter

Seitens der Verwaltung wird informiert, dass es satzungsrechtlich unzulässig wäre eine Reduzierung der Hundesteuer, verbunden mit der Übernahme einer Patenschaft für einen Müllbehälter, vorzunehmen.

Anfragen

Eine Anfrage wurde gestellt nach den mit der Abschaltung der Straßenbeleuchtung (ab 23 Uhr) einhergehenden Minderkosten. Seitens der Verwaltung wurde zugesichert diese für einen Bezugsraum von einem Jahr zu erheben. Im Amtsblatt werde informiert.

Weiter wurde die Errichtung zweier Bushaltestellen in Seedorf (Sulgener Straße und Freudenstädter Straße) angesprochen. Eigentumsrechtlich könne lediglich beim Standort in der Freudenstädter Straße baulich etwas unternommen werden, so die Antwort der Verwaltung.

Die Prüfung der Möglichkeit eine „öffentliche Toilette“ in Dunningen und auch in den Ortsteilen Seedorf und Lackendorf zur Verfügung stellen zu können, wurde seitens der Verwaltung aufgegriffen.