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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 15.04.2024


Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 15.04.2024

Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden hinsichtlich des Beratungspunktes zur Umgestaltung des Friedhofes in Lackendorf gestellt. Seitens der Verwaltung wurde dargelegt, dass die im Rat vorgestellte priorisierte Planung auch das Thema Barrierefreiheit aufgreife. Bei der Beantwortung der Kostenfrage konnte Bürgermeister Schumacher auf die Berichterstattung in öffentlicher Sitzung vom 11.03. und 18.03.2024 verweisen. Die Meinungsäußerung zum Parkplatzbedarf wurde seitens der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

Des Weiteren erfolgte eine Anfrage zur Baumaßnahme in der Rottweiler Straße. Seitens der Verwaltung wurde ausgeführt, dass es sich um ein Netzausbau der Netze BW handele.

Neubau eines Bauhofs, Vergabebeschlüsse

Insgesamt 16 Gewerke wurden im zweiten Ausschreibungsblock öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben bzw. für eine freihändige Vergabe angefragt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig nachfolgende Auftragsvergaben:

  • Gerüstarbeiten
  • an die Fa. Jetter, Rosenfeld zum Preis von brutto 55.368,32 Euro
  • Keramischer Industrieboden
  • an die Fa. Murschel aus Filderstadt-Bonlanden zum Preis von brutto 75.970,20 Euro
  • Metallbauarbeiten (Stahlbau)
  • an die Fa. Spengler, Dunningen zum Preis von brutto 59.198,93 Euro
  • Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten
  • an die Fa. Haser, Haslach zum Preis von brutto 87.019,94 Euro
  • Sanitärinstallation
  • an die Fa. Ganter, Dunningen zum Preis von brutto 97.162,67 Euro
  • Heizungsinstallation
  • an die Fa. Ganter, Dunningen zum Preis von brutto 150.032,58 Euro
  • Lüftungsarbeiten
  • an die Fa. Honer, Spaichingen zum Preis von brutto 62.326,01 Euro
  • 8.      Elektroinstallation
  • an die Fa. Katz, Waldmössingen zum Preis von brutto 162.739,20 Euro
  • 9.      Photovoltaikanlage
  • an die Fa. Wiest, Rottweil zum Preis von netto 117.984,00 Euro

Ohne Ratsbeschluss (da < 50.000 Euro Auftragssumme) wurden vergeben:

  • Klempnerarbeiten
  • an die Fa. Ganter, Dunningen zum Preis von brutto 14.948,42 Euro
  • Estricharbeiten
  • an die Fa. Kimmich, Fluorn-Winzeln zum Preis von brutto 12.459,78 Euro
  • Malerarbeiten
  • an die Fa. Kopf, Bösingen zum Preis von brutto 25.793,73 Euro
  • Trockenbauarbeiten
  • an die Fa. Rapp, Seedorf zum Preis von brutto 25.426,18 Euro
  • Einbauküchen
  • an die Fa. Seifried, Herrenzimmern zum Preis von brutto 11.634,63 Euro

Die Erdungs- und Blitzschutzarbeiten wurden bereits freihändig vergeben an die Fa. Blitzableiterbau Süd GmbH & Co. KG aus Gottmadingen zum Angebotspreis von brutto 7.993,47 Euro. Bei den Metallbauarbeiten (Sektionaltore) war eine Wertung der Angebote bis zur Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen nicht abschließend möglich. Eine Beauftragung an die Fa. Spengler, Dunningen zum Preis von brutto 61.038,08 Euro erfolgt per Eilentscheidung durch den Bürgermeister.

Insgesamt ergeben sich nach den ersten beiden Ausschreibungspaketen Minderkosten gegenüber der Kostenberechnung von insgesamt ca. 180.000 Euro.


Überplanung des Friedhofs Lackendorf, Vorstellung der Variante mit einer max. Mauerhöhe von 1,50m

In der Sitzung am 11.03.2024 wurde dem Ortschafts- und Gemeinderat die Umsetzung der Umgestaltung des Friedhofs in Lackendorf vor Ort vorgestellt und anhand von Plänen in der Eschachtalhalle von der Planerin erläutert. Die Anhebung des alten Friedhofs im Norden ermögliche den Ausgleich des stark abschüssigen Geländes und den Einbau von Grabkammern in den nördlichen Grabfeldern ohne die vorhandene Sargebene zu berühren. Für Erdbestattungen seien zukünftig aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse ausschließlich Grabkammern zulässig. Zur Aufnahme der Anfüllung müsse eine Friedhofsmauer errichtet werden. Diese wurde an der nordwestlichen Ecke bereits von 2,20 m auf 2,00 m Höhe reduziert. Jede weitere Reduzierung verursache die Nachbestattung vorhandener Grabstätten, da die Grabkammern nicht mehr genügend Platz über der vorhandenen Sargebene haben würden. Außerdem erhöhen sich die Angleichungsflächen, sodass weniger Grabstätten zur Verfügung stünden. Die Vergrößerung der Anpassungsflächen sei durch das größere Gefälle erforderlich, welches nicht parallel zum Versatz der Grabkammern ausgeführt werden könne. Ein größerer Versatz würde auch einen größeren Versatz zwischen den einzelnen Grabstellen darstellen. Alle Angleichungsflächen und Versätze führen zu einem erhöhten Pflegeaufwand. Ein barrierefreier Zugang zu den Baum- und Familiengräbern sei außerdem nicht mehr möglich.

Die Bedarfsermittlung ergab für den Friedhof Lackendorf eine Anzahl von 145 Grabstätten. Bei der Berechnung wurde bereits berücksichtigt, dass sich die Ruhezeit von Erdgräbern bei Grabkammern auf 15 Jahre reduziert. Außerdem wurde eine 5-jährige Flächenruhe mit einkalkuliert. In der bisherigen Planung waren 157 Grabstätten vorgesehen. Eine Absenkung der Friedhofsmauer habe zur Folge, dass sich die Anzahl an realisierbaren Grabstätten auf 138 verringere. Der rechnerische Bedarf könnte somit nicht mehr gedeckt werden.

Die Gesamtkosten für beide Bauabschnitte wurden in der letzten Sitzung mit 865.000 € brutto angegeben. Bei einer Verringerung der Friedhofsmauer sei mit Nachbestattungen zu rechnen. Diese werden für beide Bauabschnitte insgesamt mit 41.000 € geschätzt. Abzüglich der Verringerung der Kosten für Mauer und Anfüllung ergeben sich Mehrkosten von insgesamt ca. 10.000 €, also 875.000 € brutto.

Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung mehrheitlich die Umsetzung der ursprünglichen Ausführungsvariante mit einer Mauerhöhe von 2,00m. Zuvor hatte sich der Ortschaftsrat in öffentlicher Sitzung am 08.04.2024 bei einer Gegenstimme mehrheitlich für die von der Verwaltung priorisierte Ausführung ausgesprochen.

Neubau einer Garage, Rilkestraße 9, Dunningen

Dem Bauantrag zu Errichtung eine Garage auf dem Grundstück, Flst. Nr. 1614/5, Rilkestraße 9, wurde unter Erteilung einer Befreiung hinsichtlich der Abweichung vom Garagenstandort, der festgesetzten Materialität zur Dacheindeckung (Trapezblech anstatt Wellasbestzementplatten) sowie zur Dachneigung (2° anstatt 5-8°) einstimmig zugestimmt und gemäß §§ 31 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.

Neubau Wintergarten, Lessingstraße 4, Dunningen

Dem Bauantrag zu Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück, Flst. Nr. 1446/3, Lessingstraße 4, wurde unter Erteilung einer Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) einstimmig zugestimmt und gemäß §§ 31 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.

Neubau einer Betriebshalle und eines Einfamilienwohngebäudes (Betriebsleiterwohnung) mit Carport und Container, Max-Planck-Weg 7, Dunningen

Dem Bauantrag zur Errichtung einer Betriebshalle sowie eines Einfamilienwohnhauses (Betriebsleiterwohnung) mit Carport und Container auf dem Grundstück, Flst. Nr. 5165/8, Max-Planck-Weg 7, wurde unter Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB einstimmig zugestimmt und in Verbindung mit § 33 und § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

An der Dachkonstruktion der Wehlehalle wurden erhebliche Schäden festgestellt. Diesen gilt es aktuell nachzugehen. Voraussichtlich wird der Gemeinderat, aufgrund den zu erwartenden Auftragssummen, diesbezüglich noch Entscheidungen treffen müssen.

Anhand einer Übersicht wurden die Wasserabrechnungen der letzten Jahre veranschaulicht.

Anfragen

Eine Anfrage wurde gestellt zum Abstellen von Wohnwagen/Wohnmobilen in Wohngebieten. Bürgermeister Schumacher verwies in diesem Punkt auf die grundsätzliche Einhaltung der Vorgaben aus der Straßenverkehrsordnung. Des Weiteren erfolgten Anfragen zur generellen Anbringung von Müllbehältern für Hundekotbeutel, zur Anbringung eines Mülleimers bei der Sonnenliege im Bereich Unterbergenweg, generell zur Ausbesserung von landwirtschaftlichen Wegen sowie zum Parkverhalten im Kreuzungsbereich Brunnenstraße/Bühlweg. Die Verwaltung wird die rechtliche Möglichkeit der Übernahme einer Patenschaft für einen Müllbehälter, verbunden mit einer möglichen Reduzierung der Hundesteuer, rechtlich prüfen. Gleiches gilt für die Möglichkeit der Anbringung eines Müllbehälters bei der Sonnenliege. Sofern schadhafte landwirtschaftliche Wege festgestellt werden würden, bittet die Verwaltung um entsprechende Mitteilung.  Betreffend dem Parkverhalten im Einfahrtsbereich Bühlweg erfolgt eine Prüfung durch die Verwaltung.

Ebenfalls beauftragt wurde die Verwaltung den Verkauf von Energydrinks beim Verkaufsautomaten vor dem Anwesen Schramberger Straße 1 rechtlich zu prüfen, explizit in Bezug auf die in unmittelbarer Entfernung befindliche Schule.