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Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028



Wer möchte Schöffe werden?

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Daher werden für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder Schöffen und Jugendschöffen zur ehrenamtlichen Mitarbeit beim Amts- bzw. Landgericht gesucht. Die Gemeinde stellt eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auf, die alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen soll. In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung –körperliche Eignung. Personen für das Amt eines Jugendschöffen sollen dabei erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Zum Amt eines Schöffen unfähig sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind sowie Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Zum Amt eines Schöffen sollen folgende Personen nicht berufen werden,

  • die beim Beginn der Amtsperiode zum 01.01.2024 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden bzw. die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden
  • die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
  • die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
  • die in Vermögensverfall geraten sind.

Personen, die an der Übernahme eines Schöffenamtes interessiert sind bewerben sich bitte schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Dunningen, Herrn Frank Fahrner, Hauptstr. 25, 78655 Dunningen (Kontaktdaten: frank.fahrner(at)dunningen.de, 07403/929513). Ausführliche Informationen sowie Bewerbungsformulare finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de

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