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Bericht aus der Sitzung ds Gemeinderats vom 30.01.2023


Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 30.01.2023

Einwohnerfragestunde

Eine Anfrage wurde gestellt zu den Haushaltsplanansätzen beim Leasing für das Dienstfahrzeug, den Teppichböden im Schulbereich und den Verfügungsmitteln für den Personalrat.

Überprüfung der Gebührenhaushalte und der Steuerhebesätze

Wie jedes Jahr überprüft die Verwaltung die Gebührenhaushalte

Kalkulation des Wärmepreises

Für die Kalkulation des Wärmepreises wurden die Planansätze für das Haushaltsjahr 2023 herangezogen. Aufgrund der geschätzten Energiekostensteigerungen, die allein eine Steigerung der Aufwendungen um 283.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr ausmachen, betragen die Aufwendungen für das Jahr 2023 insgesamt 650.900 Euro. Bei den abzugsfähigen Erträgen in Höhe von insgesamt 199.350 Euro sind Mehreinnahmen bei den Stromerlösen von 71.000 Euro, ebenfalls durch geschätzte Energiekostensteigerungen geschuldet, enthalten.

Der ungedeckte Aufwand beträgt nach Abzug des Grundpreises von 52.000 Euro  400.550 Euro. Unter Berücksichtigung des in 2023 geplanten Wärmeverkaufs in Höhe von 2.320.880 kWh (5 Jahres Durchschnittsverbrauch), ergibt sich ein kostendeckender Wärmpreis von 0,17 Euro/kWh.

Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in seiner Sitzung am 23.01.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, den Wärmepreis, den die Endabnehmer an den Eigenbetrieb „Energie/Wasser“ ab 01.01.2023 zu entrichten haben, von 0,09 Euro/kWh auf 0,17 Euro/kWh zu erhöhen und den Leistungspreis (Grundpreis) weiterhin bei 22,50 Euro/kW Heizleistung zu belassen.

Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren

Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2023 schlägt die Verwaltung vor, die Wassergebühren von 1,69 Euro/m³ bei einer zu Grunde gelegten Wassermenge von 313.365 m³ auf 1,75 Euro/m³ zu erhöhen. Die im Jahr 2020 eingeführte Grundgebühr betrage pro Zähler und Jahr 12,18 Euro (1,00 Euro/monatlich).

Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in seiner Sitzung am 23.01.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, den Wasserzins ab 01.01.2023 um 0,06 Euro/m³ auf 1,75 Euro/m³ zu erhöhen und die Grundgebühr weiterhin bei 1,00 Euro/Monat zu belassen. Die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

Kalkulation der Abwassergebühren

Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2023 schlägt die Verwaltung vor, die Schmutzwassergebühr auf Höhe von 2,91 Euro/m³ unter Berücksichtigung einer geschätzten Abwassermenge von 268.425 m³ und umlagefähigen Kosten von 731.090 Euro zu belassen.

Eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr wäre bei 0,21 Euro/m² aufgrund der Planansätzen und unter Berücksichtigung der versiegelten Flächen von 724.869 m² und umlagefähigen Kosten von 151.860 Euro gegeben. Die Verwaltung schlägt vor, die Niederschlagswassergebühr ebenfalls bei dem Betrag von 0,29 Euro/m² zu belassen.

Sowohl die Frischwasser- als auch Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühren der Gemeinde ist eine maßgeblich Größe bei einem Antrag auf Zuwendung, die die Gemeinde aufgrund geplanter Investitionen beim Abwasserzweckverband Eschachtal beantragen wird. Die maximale Förderung beträgt 80 %. Die Investitionen beim Zweckverband werden in den folgenden Jahren Auswirkungen auf die Umlage der Gemeinde an den Zweckverband nach sich ziehen.

Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in seiner Sitzung am 23.01.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss zum 01.01.2023 die Schmutzwassergebühr weiterhin bei 2,91 Euro/m³ bzw. die Niederschlagswassergebühr bei 0,29 Euro/m² zu belassen.

Überprüfung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B

Die Grundsteuerhebesätze A und B betragen seit 01.01.2012 unverändert 320 v. H. der Steuermessbeträge bzw. 330 v. H. der Steuermessbeträge.

Der Ortschaftsrat Lackendorf gab seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B unverändert zu belassen.

Überprüfung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zuletzt zum 01.01.2005 von 330 v. H. auf 340 v. H. der Bemessungsgrundlage erhöht.

Der Ortschaftsrat Lackendorf gab seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B unverändert zu belassen.

Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 für den Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“ und Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 für den Eigenbetrieb „Energie-Wasser“

Nach der Vorberatung des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2023 in einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates Dunningen und des Ortschaftsrates Lackendorf am 12.12.2022 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne 2023 jeweils einstimmig festgestellt. Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2023 – 2026 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

Im Ergebnishaushalt ergaben sich u.a. folgende Änderungen in Bezug zu den Vorberatungen:

Mehrerträge bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen aufgrund der internen Leistungsverrechnung gegenüber den Eigenbetrieben (+ 76.900 Euro)

Mehrerträge bei Erstattung Leistungen für den Gemeindeverwaltungsverband von Gemeinde Eschbronn (+46.100 Euro).

Mehrerträge bei Steuern und Abgaben (Gewerbesteuer + 800.000 Euro)

Mehrerträge Zuweisungen und Zuwendungen aufgrund Aktualisierung der Orientierungsdaten des Landes Baden-Württemberg nach dem Kommunalen Finanzausgleich (+ 73.677 Euro)

Mehrerträge Auflösung von Zuweisungen und Beiträge (+66.300 Euro)

Wenigeraufwendung bei Transferaufwendungen (Umlagen FAG -24.748 Euro)

Mehraufwendung Gewerbesteuerumlage (+30.883 Euro)

Mehraufwendungen Umlage Zweckverband IKGI Seedorf-Waldmössingen (+27.700 Euro)

Mehraufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen und sonstige ordentliche Aufwendungen (+39.100 Euro)

Weitere Mehraufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen, Bewirtschaftung der Grundstücke aufgrund Energiepreissteigerung Strom und Gas (+581.000 Euro)

Weitere Änderungen bei Sach- und Dienstleistungen:

Wenigeraufwendungen Unterhaltung Infrastruktur Kanal und Straße (-355.000 Euro)

Mehraufwendungen Abschreibungen (+239.150 Euro)

Das veranschlagte ordentliche Ergebnis verringert sich in der Summe um 43.808 Euro von bisher 148.343 Euro auf nunmehr 104.535 Euro.

Im Finanzhaushaushalt ergaben sich folgende Änderungen seit der Vorberatung:

Zentrale Funktionen, Software, Aufwendungen + 4.000 Euro

Bauhof, Maschinen,  Aufwendungen – 3.000 Euro

Standesamt, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Aufwendungen +1.000 Euro

Sonstige Kulturpflege, Vereinszuschüsse Aufwendungen +10.700 Euro (Sportfeldbeleuchtung)

Abwasserbeseitigung, Kanäle Aufdimensionierung, Aufwendungen (anstatt Erfolgsplan +235.000 Euro)

2024: Gemeindestraßen, Querungshilfe Lackendorf Aufwendungen (+23.000 Euro) und Zuwendung für die Querungshilfe (+10.600 Euro)

Öffentliches Grün Spielgeräte Aufwendungen (+10.000 Euro)

Entwicklung der Verbindlichkeiten

Der Haushaltsplan 2023 beinhaltet keine Darlehensaufnahme. In der mittelfristigen Finanzplanung ist für das Jahr 2025 und 2026 Darlehensaufnahmen in Höhe von 2,5 Mio und 4,3 Mio Euro geplant.

Im Haushaltsjahr 2023 werden 54.000 Euro planmäßig getilgt. In den Jahren 2023 bis 2026 werden aller Voraussicht nach 203.500 Euro (2023: 54.000 Euro, 2024: 16.500 Euro, 2025: 16.500 Euro; 2026: 116.500 Euro) getilgt.

Vergleichende Pro-Kopf-Verschuldungen stellen sich wie folgt dar:


Gemeinden Eigenbetriebe der Gemeinden Summe
Landkreis Rottweil ( 31.12.2021) 109,00 Euro 779,00 Euro 888,00 Euro
Land Baden-Württemberg (31.12.2021) 487,00 Euro 649,00 Euro 1.136,00 Euro
Gemeinde Dunningen (31.12.2022) 38,00 Euro 65,26 Euro 103,26 Euro
Gemeinde Dunningen (31.12.2023) 30,23 Euro 206,52 Euro 236,74 Euro

Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“

Beim Eigenbetrieb Seniorenzentrum ergaben sich Änderungen zu den Daten der Vorberatung im Bereich der Erstattung Verwaltungskosten an die Gemeinde Dunningen(+32.700 Euro),  aufgrund  der Energiepreissteigerungen  bei Bewirtschaftung der Gebäude (+34.100 Euro) und beim Verlustausgleich der Gemeinde (+66.800 Euro).

Erfolgsplan 2023

Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat Erträge i. H. v. 341.600 Euro und Aufwendungen i. H. v. 600.400 Euro. Er weist einen Jahresfehlbetrag von 258.800 Euro aus.

Liquiditätsplan 2023

Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelbedarf aus laufender Geschäftstätigkeit von -228.300 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen beträgt Null, der Plan beinhaltet keine Investitionen.

Der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss beträgt 228.300 Euro, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von Null Euro ergibt.

Im Jahr 2023 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen.

Nach Abzug der Tilgungen von 9.000 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2023  18.000 Euro; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2,75 Euro.

Eigenbetrieb Energie-Wasser“

Beim Eigenbetrieb Energie-Wasser ergaben sich Änderungen zu den Daten der Vorberatung:

beim Bereich Wasser

bei den Erträge aus Auflösungen  Sonderposten (+7.500 Euro)

bei den Wassergebühren (+9.800 Euro)

Aufwendungen bei Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens (+15.000 Euro) Mehraufwendungen für die Umlage des ZV Eberbachgruppe (+18.600 Euro)

den Zinsaufwendungen und Abschreibungen (-7.100 Euro)

bei den Investitionen Aufwendungen für Fallleitung und beim Zweckverband Eberbachgruppe.

Beim Bereich Energie:

Wärme- und Stromerlöse (+ 177.600 Euro)

bei den Aufwendungen bei den besonderen Verwaltungs- und Betriebs-aufwendungen aufgrund Energiepreissteigerungen (47.700 Euro)

Aufwendungen bei den Zinsen(-2.500 Euro) und Abschreibungen (-96.100 Euro)                                                                                                                                                                                                                     

Erfolgsplan 2023 Sparte „Wasser“

Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Wasser“ hat Erträge in Höhe von 620.600 Euro und Aufwendungen in Höhe von 621.000 Euro. Er weist einen Verlust in Höhe von - 400 Euro (Vorjahr: -100 Euro) aus.

Liquiditätsplan 2023 Sparte „Wasser“

Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von 52.700 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungs-mittelbedarf aus Investitionen beträgt -649.000 Euro.

Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf beträgt 596.300 Euro, der durch einen veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss von 573.200 Euro ausgeglichen wird, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungs-mittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von – 23.100 Euro ergibt.

Erfolgsplan 2023 Sparte „Energie“

Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Energie“ hat Erträge in Höhe von 644.950 Euro und Aufwendungen in Höhe von 650.900 Euro. Er weist einen Verlust in Höhe von 5.950 Euro (Vorjahr 0 Euro) aus.

Liquiditätsplan 2023 Sparte „Energie“

Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von 92.050 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungs-mittelbedarf aus Investitionen beträgt -437.500 Euro.

Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf von  -345.450 Euro wird durch den veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 345.450 Euro gedeckt, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von 0 Euro ergibt.

Im Jahr 2023 sind Kreditaufnahmen im Bereich Energie von 396.750 Euro und im Bereich Wasser in Höhe von 577.000 Euro vorgesehen. Nach Abzug der Tilgungen von 40.920 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2023  1.332.630,64 Euro, davon 228.600 Euro Inneres Darlehen von Gemeinde an Eigenbetrieb Energie - Wasser; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 203,77 Euro.

Austausch der vorhandenen Freileitung vom Hochbehälter Zierenberg ins Ortsnetz Lackendorf – Vorstellung der Planung und Ausschreibungsbeschluss

Nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher sei der vorhandene Wasserdruck im Baugebiet „Stockäcker – Bösinger Weg III“ nicht ausreichend, was insbesondere an einer Verjüngung im Rohrnetz von DN 150 auf DN 100 liege und folglich auch den Wasserdruck im gesamten Lackendorfer Ortsnetz reduziere. Diese Verjüngung im Leitungsnetz sei nicht mehr nachvollziehbar, führe jedoch soweit, dass die gesetzlich vorgegebene Mindestlöschwassermenge nicht mehr erreicht werden könne. Unverzüglich nach Bekanntwerden sei feuerwehrorganisatorisch reagiert worden und bis zur Behebung des Missstands werde im Brandfall von vornherein die Feuerwehr Rottweil mit einem wasserführenden Fahrzeug mitalarmiert. Die Teilstrecke im Querschnitt von DN 100 solle nunmehr auf DN 150 aufgeweitet werden, so dass sich der Wasserdruck und folglich auch die Löschwassermenge im gesamten Ortsnetz erhöhe.

Anschließend stellte der Fachingenieur, Herr Giertsch von den IMS Ingenieuren, Hechingen, die Baumaßnahme im Detail vor. Diese solle im Frühjahr 2023 nach Ende der Frostperiode durchgeführt werden und voraussichtlich zweieinhalb Monate dauern. Dabei sei mit Gesamtkosten in Höhe von 225.000 Euro zu rechnen.

Der vorgelegten Entwurfsplanung samt Kostenberechnung wurde daraufhin nach kurzer Beratung einstimmig zugestimmt und die Verwaltung auf dieser Basis mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens beauftragt.

Dachausbau im gemeindeeigenen Gebäude Rottweiler Straße 45 – Vorstellung der Planung, Ausschreibungsbeschluss und Abschluss eines Architektenvertrags

Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Architekt Harald Ganter begrüßen, der die Pläne vorstellte. Das Gebäude Rottweiler Straße 45 sei 2015 zur Unterbringung von Flüchtlingen von der Gemeinde erworben worden und beinhalte vier verschieden große Wohnungen. Das bisher noch nicht ausgebaute Dachgeschoss solle nunmehr für eine Nutzung ausgebaut werden. Entsprechend den unteren Geschossen sollen auch im Dachgeschoss zwei Wohnungen mit insgesamt fünf Schlafräumen untergebracht werden. Eine zusätzliche Wohnfläche von 106 m² würde sich hierdurch ergeben. Insgesamt seien Haushaltsmittel in Höhe von 420.000 Euro vorgesehen. Fördermittel seien bereits über das Programm „Wohnraum für Geflüchtete“ beantragt worden. Je Quadratmeter Wohnfläche übernehme das Land einen Festbetrag von 1.000 Euro was bei der derzeitigen Planung zu einer Förderung von 106.000 Euro führen würde.

Der Gemeinderat nahm die Planung und Kosten zur Kenntnis. Es wurde kontrovers diskutiert und dann jedoch mehrheitlich abgelehnt, eine energetische Sanierung des gesamten Gebäudes zu beauftragen. Vielmehr erfolgte mehrheitlich die Zustimmung für den Abschluss eines entsprechenden Architektenvertrages sowie die Beauftragung der Verwaltung zur Ausschreibung der Maßnahme.

Glasreinigung an öffentlichen Gebäuden – Vergabebeschluss

Da die jährliche Ausschreibung der Glasreinigung zur Ausführung in der Sommerferienzeit im vergangenen Jahr zu keinem Ergebnis geführt hatte und die notwendigsten Bereiche damals nur durch das eigene Reinigungspersonal einmalig abgedeckt werden konnten erfolgte nunmehr zur Erzielung eines besseren Ergebnisses eine neue Ausschreibung mit einem Angebotszeitraum von drei Jahren und einer wegfallenden Beschränkung auf die Sommerferienzeit. Zu reinigen sind insgesamt ca. 8.000 m² Fenster- und Glasflächen in 24 Gebäuden, wozu teilweise ein Steiger benötigt wird.

Ohne weitere Beratung wurde die Vergabe der Glasreinigung 2023-2025 an öffentlichen Gebäuden an die Fa. stobbe aus Aldingen als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis von 22.896,27 Euro brutto vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen – Abschluss eines Architektenvertrags

Der Gemeinderat hatte am 29.11.2021 beschlossen, in den Haushalt 2022 Planungsmittel für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen einzustellen. Daraufhin hat die Verwaltung mit dem Architekturbüro Stollbert Kontakt aufgenommen. Da die Erweiterung und Sanierung im laufenden Betrieb stattfinden muss, soll zunächst im Rahmen eines sogenannten Masterplans durch die Bildung diverserer Bauabschnitte eine mögliche, sinnvolle und wirtschaftliche Vorgehensweise aufgezeigt werden.

Diese Masterplanung soll in Form einer Honorarpauschale in Höhe von netto 17.500 Euro zzgl. 5 % Nebenkosten beauftragt werden und kann dann im Zuge einer eventuellen weiteren Beauftragung bei den weiterführenden Leistungen als bereits erbrachte Leistung vom Gesamthonorar in Abzug gebracht werden. Die erforderliche Bestandsaufnahme soll dabei zusätzlich mit pauschal netto 1.500 Euro vergütet werden.

Der Gemeinderat befürwortete ohne weitere Beratung einstimmig den Abschluss eines Architektenvertrags mit dem Architekturbüro Stollbert zu den genannten Konditionen.

Einrichtung des Profilfachs Informatik, Mathematik, Physik (IMP) an der Eschachschule Dunningen

Bürgermeister Schumacher führte aus, dass die Eschachschule Dunningen an die Gemeinde als Schulträger mit der Bitte herangetreten sei, für das Schuljahr 2023/2024 das Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) einzurichten. Die Beteiligung der schulischen Gremien sei bereits erfolgt und das erforderliche Verfahren der regionalen Schulentwicklung abgeschlossen.

Wie der anwesende Konrektor der Eschachschule Dunningen, Herr Munding, erläuterte, würde die Eschachschule Dunningen bei Einrichtung dieses Profilfachs neben dem Leibniz-Gymnasium in Rottweil ein gewisses Alleinstellungsmerkmal in der hiesigen Schullandschaft haben und dem feststellbaren, großen Interesse begegnen können.

Der Gemeinderat votierte einstimmig für die Einrichtung des Profilfachs Informatik, Mathematik, Physik (IMP) an der Eschachschule Dunningen und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Antrag beim Regierungspräsidium Freiburg zu stellen.

Annahme von Spenden

Geldspenden im Wert von über 100 Euro wurden für die Waldkindergärten Dunningen und Seedorf in Höhe von insgesamt 2223,28 Euro sowie für den Kindergarten Seedorf in Höhe von 1.000 Euro, die Ganztagesbetreuung der Eschachschule in Höhe von 500 Euro und für die Jugendarbeit in Höhe von 600 Euro angenommen. Geldspenden im Wert von weniger als 100 Euro wurden in Höhe von jeweils 50 Euro für die Kindergärten Dunningen und Seedorf, in Höhe von 100 Euro für die Pflege der Soldatengräber Gritzner und Wiebisch sowie in Höhe von 91,05 Euro für die „Brücke“ angenommen. Das Gremium erteilte einstimmig die Annahme der genannten Spenden.

Baugesuche

Zu folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:

  • Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie Errichtung eines Carports in Dunningen, Friedenstraße 10
  • Neubau von Außenanlagen mit Kältemittelanlage in Dunningen, Benzstraße 5
  • Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum und Errichtung von 13 Stellplätzen in Dunningen, Rottweiler Straße 26
  • Neubau einer Garage für Rollstuhltransporter in Dunningen, Keltenstraße 2
  • Neubau eines Schleuderbetonmasts mit zwei Plattformen und Outdoortechnik auf Fundamentplatte in Dunningen, Gewann Schweingrube, Flst.-Nr. 5789
  • Nutzungsänderung von Gastronomie in Wohnraum sowie Umbau des bestehenden Gebäudes in Dunningen-Seedorf, Freudenstädter Straße 32
  • Dachgeschossumbau mit Dachaufbau und Anbau eines Balkons in Dunningen-Seedorf, Bösinger Straße 13
  • Einbau einer Schleppgaube in Dunningen-Seedorf, Heiligenbronner Straße 56

Das Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten, 15 Tiefgaragenstellplätzen und 5 Stellplätzen in Dunningen, Oberndorfer Straße 14 erfolgte mehrheitlich, wohingegen das Einvernehmen zur Errichtung von zwei Büros und drei Stellplätzen in Dunningen, Falkenstraße 25, mehrheitlich abgelehnt wurde.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Eschachwanderweg

Der auf Gemarkung Aichhalden beginnende und in Rottweil-Bühlingen endende Eschachwanderweg mit einer Gesamtlänge von 45,9 km soll voraussichtlich im kommenden Sommer eröffnet werden. Für das ca. 20 km lange Teilstück auf Gemarkung Dunningen sollen zeitnah die Übersichtstafeln sowie Wegweiser durch den Bauhof bzw. ehrenamtliche Helfer angebracht werden.

Schöffenwahl

In diesem Jahr steht die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 an. Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen die Vorschlagslisten zu beschließen haben.

Ausfallhaftung der Gemeinde

Die Ausfallhaftung der Gemeinde für private Baudarlehen bei der L-Bank beträgt zum 01.01.2023 ein Drittel des Betrages von 469.936 Euro und beläuft sich damit auf 156.645 Euro.

Anfragen

Eine Anfrage wurde gestellt zu den Erschließungskosten im Wohngebiet Breite. Hierbei wurde auf die noch anstehenden Anliegerversammlungen verwiesen. Eine weitere Anfrage erfolgte zur Berücksichtigung des Starkregenrisikomanagements beim Feuerwehrgebäude und dem Einsatz der Feuerwehr bei Fasnetsumzügen, was bejaht wurde.

Ehrung von Gemeinderat Wolfgang Gerst

Die Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg wurde Herr Wolfgang Gerst für 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit verliehen. Bürgermeister Schumacher dankte dem Geehrten für sein bisheriges kommunalpolitisches Wirken.

Ehrung Gemeinderat Wolfgang Gerst mit Bürgermeister Peter Schumacher

Ehrung von Gemeinderat Wolfgang Gerst 1

Ehrung von Herrn Hans-Martin Müller

In der Gemeinderatssitzung wurde Herr Hans-Martin Müller für sein 25-jähriges Dienstjubiläum geehrt. In seiner Laudatio würdigte Bürgermeister Schumacher den stets engagierten Einsatz von Herrn Müller, so dass diesem die Leitung der Grünabteilung des Bauhofs habe übertragen werden können. Mit seinen kreativen und sehr guten Ideen habe er sich in die Gestaltung der Beete eingebracht. Zu Beginn des Jahres 2022 befinde sich der Geehrte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und werde Ende dieses Jahres ganz ausscheiden.

Ehrung von Mitarbeiter Hans-Martin Müller mit Bürgermeister Peter Schumacher

Bürgermeister Schumacher dankte Herrn Hans-Martin Müller für dessen Treue zum öffentlichen Dienst und der Gemeinde Dunningen und überreichte ein Präsent sowie eine Ehrenurkunde.