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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2022


Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2022

Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden gestellt zur Sanierung des Farrenstallgebäudes, zum Dorfgemeinschaftshaus, dem vergangenen Netzdialog der EnBW sowie dem Telefonverzeichnis der Gemeindeverwaltung Dunningen.

Neubau eines Kindergartens in Seedorf und Sanierung des Bestandsgebäudes

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Frau Weiler und Herrn Hämmerl vom Büro MGF aus Stuttgart sowie Herrn Müller vom Büro KTL aus Rottweil begrüßen. Die Verwaltung führte zunächst in die Thematik ein und stellte den bisherigen Verlauf dar. So wurde in der vergangenen Gemeinderatssitzung am 23.05.2022 die optimierte Lösung für das Neubauvorhaben zur Kita in Seedorf vorgestellt. Trotz Reduzierungen lag die Kostenschätzung immer noch bei 11,6 Millionen Euro, worauf die Verwaltung am 25.07.2022 beauftragt wurde, Alternativen zu suchen.

Sanierung des Bestandsgebäudes für vier Krippengruppen

Im alten Bestandsgebäude könne man derzeit nicht alle sechs erforderlichen Kindergartengruppen unterbringen, weshalb das vorhandene Gebäude vom Büro KTL aus Rottweil untersucht und vollständig umgeplant wurde. Der Architekt, Herr Müller, stellte den Entwurf ausführlich vor. So sollen im Erdgeschoss drei Krippengruppen und ein großer Mehrzweckraum untergebracht werden, der den Kindern als Essbereich dient. Des Weiteren solle es eine zentrale Garderobe und zwei getrennte Sanitärbereiche geben. Ein barrierefreier Zugang soll durch die Anböschung des Geländes vor dem Eingang ermöglicht werden. Die Installation eines Lifts im alten Treppenhaus sei ebenfalls miteingeplant worden. Im Obergeschoss sollen der Mitarbeiterbereich und eine vierte Gruppe Platz finden. Durch den separaten Essbereich im Obergeschoss werde der Platz für eine fünfte Gruppe nicht ausreichen. Ebenso sei ein zweiter Rettungsweg erforderlich, da die Kinder einzeln gerettet werden müssen. Lagerfläche sei im Dachraum sowie im Untergeschoss vorgesehen. Die aktuelle Kostenschätzung für die Sanierung belaufe sich auf circa 3 Millionen Euro. Die Kosten enthalten keine Reserven für Unvorhergesehenes und auch auf eine Schadstoffuntersuchung wurde bislang verzichtet. Das Gebäudevolumen sei bis auf die Erweiterung der Treppe ins Dachgeschoss nicht verändert worden. Trotz qualitativer Umplanung müsse bei einer Sanierung die vorhandenen Gegebenheiten hingenommen werden. Für die weitere Nutzung des Gebäudes müsse der Erbbaupachtvertrag verlängert oder das Grundstück erworben werden. Das Verkehrskonzept für einen KFZ-freien Zugang vom Busbahnhof zur Grundschule und zum Neubau des Kindergartens könne bei einer weiteren Nutzung des Bestands ebenso wenig umgesetzt werden. Nach den Ausführungen der Verwaltung belaufen sich die Gesamtkosten für den Abschluss eines Architektenvertrags auf circa 253.000 Euro brutto. Die bisherigen Leistungen werden angerechnet.

Neubau in Modulbauweise für sechs Kindergartengruppen

Eine Planung in Modulbauweise habe den Vorteil, dass Module vorgefertigt werden können, wie bei einem Fertighausbau. Durch die wetterunabhängige Vorfertigung ergebe sich eine kürzere Bauzeit. Die Vorplanung erfordere wiederum mehr Zeit, ähnlich der En-Bloc-Ausschreibung, wenn Planer zur Kostensicherheit alle Gewerke auf einmal ausschreiben. Von der Auftragsvergabe bis zum Baubeginn vergehe in der Regel ein Jahr. Bei einer Bauweise mit einzelnen Bauabschnitten unterscheide sich der Modulbau nicht von einer konventionellen Bauweise. Auch hier müsse eine Gesamtplanung erfolgen, da ein Modulbau nicht aus lauter gleichen Einzelelementen bestehe. Bei dem Containerbau können die Container einzeln genutzt und beliebig erweitert oder versetzt und wiederverwendet werden, anders wie beim Modulbau. Die Kostenersparnis liege beim Modulbau gegenüber dem konventionellen Bau, laut Hersteller, lediglich bei 5-10 Prozent. Die vorgefertigte Bauweise erfülle jedoch alle Anforderungen in Bezug auf Schneelast, Wärmedämmung, Schallschutz, Brandschutz, Nachhaltigkeit, wie ein konventioneller Bau. Ein Entwurf für einen Modulbau werde in der Regel erst bei der Ausschreibung angefertigt und dann auf die individuellen Bedürfnisse angepasst. Als Richtpreis wurden Kosten in Höhe von circa. 4,8 bis 5,1 Millionen Euro genannt, welche nur teilweise die Kostengruppen decken.

Neubau eines Kindergartens für sechs Kindergartengruppen

Die Architektin, Frau Weiler, und der Architekt, Herr Hämmerl, vom Büro MGF stellten das Konzept des verkleinerten Neubaus vor. Durch die Veränderung der Parameter bei der ursprünglichen Planung des Kindergartenneubaus, wurde untersucht, zu welcher Kosteneinsparung es komme, wenn der Neubau entsprechend der Größe des Modulbaus auf circa 1.300 m² BGF (Bruttogrundrissfläche) reduziert werden würde. Bei der Neukonzeption könne die Fläche halbiert werden ohne Vernachlässigung des Raumprogramms. Durch die Reduzierung in allen Bereichen verringern sich die Kosten um fast die Hälfte, auf insgesamt 6,5 Millionen Euro. Ein Ende 2021 fertiggestelltes Vergleichsprojekt von den Architekten MGF belege die Zahlen. Die neue Schätzung beinhaltet die bisherigen Preissteigerungen von 2022.

Der Wettbewerb wurde durch monatelange Planung optimiert und auch der neue Entwurf stelle für den Kindergarten ein bestmögliches Konzept dar. Der Kostenvergleich zeige, dass die Architektenplanung den Modulbau sogar schlagen könne. Die Vorteile des Modulbaus sind in einem gewissen Maß auch bei der Wettbewerbsplanung gegeben, da bereits bei der Ausschreibung des Wettbewerbs die Holzbauweise mit einem hohen Grad an Vorfertigung vorgegeben wurde. Da die Neukonzeption dem ehemaligen Entwurf sehr nahekommt, können auch die weiteren Fachplaner an die Vorüberlegungen anknüpfen.

Kostenvergleich

Brutto Sanierung Best.
Neubau verkl.
Modulbau Neubau bisher
KG
4 Krippengruppen
6 Kiga-Gruppen
6-Kiga-Gruppen 3 Krippengruppen/6 Kiga-Gruppen
100 0,00 0,00 0,00 0,00
200 5.000 195.000 195.000 195.000
300 1.524.865
3.246.000 5.100.000
1.541.000
400 647.000 793.000 Baufeld 300.000
1.541.000
500 243.000 682.000 682.000 682.000
600 325.000 202.000 202.000 202.000
700 255.000 1.433.040 302.120
2.548.840
Summe 2.999.865 6.551.040 6.781.120 11.651.840

Kostengruppen

100: Grundstück, 200: Herrichten und Erschließen, 300: Bauwerk - Baukonstruktion, 400: Bauwerk - Technische Anlagen, 500: Außenanlagen, 600: Ausstattung und Kunstwerke, 700: Nebenkosten

Die Grau hinterlegten Zahlen stellen die Kosten der bisherigen Planung dar. Diese wurden nicht aktualisiert.

Die Mittel im Haushalt werde man auf die entsprechende Planung anpassen. Das Architekturbüro MGF habe die Verwaltung auf eine Förderung über das Holz Innovativ Programm (HIP) vom Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz aufmerksam gemacht, wo im Zeitraum 2021-2027 innovative Holzbaulösungen gefördert werden können. Die Zuwendungsmöglichkeit werde zur gegebenen Zeit geprüft, führt die Verwaltung aus.

Der Baubeginn für den Kindergartenneubau sei im Jahr 2024 geplant. Ende 2025 soll der Neubau bezugsfertig sein, sodass mit der Sanierung des Bestandsgebäudes begonnen werden kann, wodurch zusätzliche Kosten für eine Interimslösung durch Container oder ähnliches entfallen.

Nach erfolgter Beratung nahm der Gemeinderat die vorgestellte Alternative zum Neubau eines Kindergartens in Seedorf, sowie die Sanierung des Bestandsgebäudes zur Kenntnis und beschloss mehrheitlich die geänderte Vorgehensweise. So solle das Bestandsgebäude für maximal vier Krippengruppen saniert und der Neubau auf sechs Kindergartengruppen verkleinert werden. Der Gemeinderat fasste ebenso den mehrheitlichen Beschluss, das Architekturbüro KTL aus Rottweil mit der Sanierung des Bestandsgebäudes unter den angegebenen Konditionen zu beauftragen. Der verkleinerte Neubau soll weiterhin das aus dem Architektenwettbewerb hervorgegangene Architekturbüro MGF aus Stuttgart planen. Der bestehende Architektenvertrag sowie alle anderen Planverträge werden noch entsprechend angepasst.

Neubau eines Bauhofs

Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Architekten, Herrn Harald Ganter, vom gleichnamigen Büro Architektur Ganter, begrüßen. Die Verwaltung führte zunächst in die Thematik ein und stellte den bisherigen Verlauf dar. So beschäftige die Unterbringung des Bauhofs in der Dorfbachstraße die Verwaltung schon sehr lange.

Die Sanitärräume im Bestandsgebäude befinden sich in einem schlechten Zustand und auch die Unterbringungsmöglichkeiten für das Personal und die Werkstätten seien aktuell nicht gegeben. Zusätzlich seien die Lagerkapazitäten als auch die Unterstellmöglichkeiten für die Fahrzeuge und Maschinen sehr begrenzt. In den vergangenen Jahren wurde bereits mehrfach nach Alternativen zur Unterbringung des Bauhofs gesucht. Die verschiedenen Möglichkeiten diesen in bestehenden Gewerbeobjekten unterzubringen, haben sich jedoch aus verschiedenen Gründen zerschlagen. Aus diesem Grund solle die Auslagerung durch einen Neubau im Gewerbegebiet Kirchöhren Nord auf dem Gewann „Oberes Weidle“ erfolgen.

Der Architekt, Herr Ganter, ging anschließend auf das Konzept ein. So seien zwei getrennte Baukörper vorgesehen. Eine Nordhalle für den Personalbereich, die Werkstätten mit angrenzendem Waschplatz und Fahrzeughalle in zweigeschossiger Bauweise, sowie eine unbeheizte Südhalle für die Lagerung der Geräte und des Materials. Ein besonderer Wert auf Nachhaltigkeit werde insbesondere bei dem Einsatz von Baustoffen gelegt. So solle der Personalbereich und die Werkstätten als reine Holzbauten in Holzständerbauweise mit Massivholzdecken gebaut werden. Die restlichen Hallenteile sollen durch Leimbinder überspannt werden, die auf Holzstützen lagern. Die Holzstützen stehen dabei auf einem Stahlbetonsockel, der den Anprallschutz für Fahrzeuge gewährleisten soll. Die Fassade bestehe vorwiegend aus einer hinterlüfteten sägerauen Holzschalung. Die Dachdeckung werde bei der Nordhalle durch Metallsandwichpaneele gebildet und bei der Südhalle aus Trapezblech. Zusätzlich erhält das Gebäude eine Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, für die Eigennutzung.

Nach den Ausführungen des Architekten belaufen sich die Gesamtkosten, einschließlich der Baunebenkosten bei der 1. Variante auf 3.806.934,36 Euro brutto. Bei der 2. Variante, bei welcher ein einfacher Standard der Fahrzeughalle gewählt wurde, belaufen sich die Gesamtkosten einschließlich der Baunebenkosten auf 3.253.239,26 Euro brutto.

Für den ersten Bauabschnitt mit Personalräumen, Werkstätten und Fahrzeughalle solle ein Architektenvertrag abgeschlossen werden. Nach Angaben der Verwaltung betrage das Gesamthonorar für den Abschluss des Architektenvertrags insgesamt circa 203.000 Euro brutto. Der erste Bauabschnitt solle 2023 umgesetzt werden. Im Jahr 2024 solle bestenfalls mit dem zweiten Bauabschnitt begonnen werden. Die Mittel werden entsprechend in den Haushalt eingestellt.

Der Gemeinderat nahm die vorgelegte Entwurfsplanung samt Kostenberechnung nach vorheriger Beratung zur Kenntnis und votierte einstimmig für den Neubau des Bauhofs in zwei Bauabschnitten. Ebenfalls einstimmig erfolgte die Zustimmung zum Abschluss eines Architektenvertrags mit dem Architekten Harald Ganter zu den genannten Konditionen.

Sanierung des Farrenstallgebäudes als Dorfgemeinschaftshaus

Nach Ausführung der Verwaltung habe die Unterbringung eines Proberaums für den Musikverein eine lange Vorgeschichte. Im eigentlichen Dorfgemeinschaftshaus, das im südlichen Teil Wohnungen beinhalte und im nördlichen Teil sowohl Platz für Vereine biete als auch den Bauhof und das Schlachthaus beherberge, seien die Möglichkeiten für eine Erweiterung nicht gegeben und der Gebäudebestand für eine Sanierung nicht geeignet. Dies sei jedoch beim Farrenstallgebäude anders. Durch eine Auslagerung des Bauhofs können Räume für eine andere Nutzung gewonnen werden. Die Planung wurde vom Architekten, Herrn Harald Ganter, im Detail vorgestellt.

So solle versucht werden, aus Kostengründen, so wenig wie möglich in die Tragstruktur einzugreifen. Durch die Sanierung werden kleinere Nutzeinheiten entstehen um den Brandschutzanforderungen gerecht zu werden. Im Erdgeschoss solle die 1. Nutzeinheit für das Heimatmuseum und das Reparaturcafé sein, die 2. Nutzeinheit für das DRK, die 3. Nutzeinheit im Dachgeschoss für den Proberaum des Musikvereins mit einer Größe von circa 170 qm und die 4. Nutzeinheit für die Vereinsräume (Musikverein, Holzäpfelzunft, TSV und Ortsbauernverein). Durch den Einbau einer Verbindungstreppe vom Erd- und Dachgeschoss mit Plattformlift soll die barrierefreie Erschließung des Dachgeschosses ermöglicht werden. Der zweite bauliche Rettungsweg soll über eine Außentreppe entstehen. Laut Verwaltung sei mit Gesamtkosten in Höhe von 1.332.800,00 Euro brutto zu rechnen. Für die Umsetzung der Sanierung müsse, wie auch beim Neubau des Bauhofs, ein Architektenvertrag abgeschlossen werden. Das Gesamthonorar betrage hierfür circa 146.000 Euro brutto, führt die Verwaltung aus. Im weiteren Schritt werde die Verwaltung die Nutzung mit den jetzigen untergebrachten Vereinen im Dorfgemeinschaftshaus abstimmen und anschließend dem Gremium vorstellen.

Mit der Sanierung solle, nach der Auslagerung des Bauhofs, im Jahr 2025 begonnen werden. Die geschätzten Kosten werden in den Haushalt eingestellt. Als Schaffung einer Gemeinbedarfseinrichtung könne das Bauvorhaben, welches im Sanierungsgebiet liege, mit einem Betrag von circa 400.000 Euro bezuschusst werden. Eine formale Förderanfrage müsse beim Regierungspräsidium Freiburg zu gegebener Zeit gestellt werden.

Das Gremium nahm die vorgestellte Planung durch den Architekten, Herrn Ganter, zur Kenntnis und beschloss nach kurzer Beratung einstimmig den Neubau des Bauhofs in zwei Bauabschnitten sowie den Abschluss eines Architektenvertrages mit dem Architekten Harald Ganter zu den angegebenen Konditionen.

Annahme einer Spende

Eine Geldspende im Wert von 5.000,00 Euro wurde angenommen für den Kindergarten in Seedorf.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Förderprogramm DigitalPakt Schule

Aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule entfielen Zuwendungen in Höhe von 68.500 Euro für die Grundschule in Seedorf und 203.300 Euro für die Eschachschule in Dunningen.

Umstellung auf die Neuregelung des § 2 b Umsatzsteuergesetz

Nach Ausführung der Verwaltung informierten diverse Verbände von Städten und Kommunen, dass die Bundesregierung plane, die Umstellung auf die Neuregelung des § 2 b Umsatzsteuergesetz um weitere zwei Jahre, auf den 01.01.2025, zu verschieben. Die Verwaltung werde diese Option, erst zum 01.01.2025 umzustellen, anstreben.

Anfragen

Anfragen wurden gestellt zum Kriesenbewältigungsplan der Gemeinde Dunningen, dem Witterungsschutz für die Bushaltestellen bei der Bäckerei Backkörble und in der Sulgener Straße in Seedorf sowie der Bushaltestelle in der Rottweiler Straße in Dunningen.