Logo der Gemeinde Dunningen
Aktuelles

Nachricht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 07.11.2022


Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 07.11.2022

Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden gestellt zur Tempo 30-Zone in Dunningen, der Entwässerung des Friedhofwegs in Dunningen, dem Container für die Grabsteinentsorgung beim Friedhof in Dunningen, dem Bauplatzpreis für das Baugebiet „Brunnenäcker II“, dem Verkauf der Bauplätze im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger-Weg III“ in Lackendorf, der Kanalaufdimensionierung im Bereich Dorfbach in Dunningen, der Aufnahme von Flüchtlingen sowie der Entlohnung der Gemeindemitarbeiter.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

Vorberatung des forstlichen Betriebsplans

Zur Beratung des Forstlichen Betriebsplans 2023 konnte Bürgermeister Schumacher den Forstamtsleiter, Herr Kapahnke sowie Herr Revierleiter Unglaube begrüßen.

Der Forstamtsleiter schilderte zunächst die forstbetriebliche Situation 2022 und die Sachlage beim Holzeinschlag der Gemeinde Dunningen. Durch die insbesondere sehr trockene und heiße Witterung habe sich das Insektenholz glücklicherweise in Grenzen gehalten. Durch die Verunsicherung des Ukraine-Kriegs gab es jedoch Probleme des Mengenabsatzes, die bis heute anhalten.

Der Holzeinschlag in der Gemeinde Dunningen belief sich 2022 auf 6.800 Fm planmäßige Nutzung und 2.602 Fm zufällige, also durch Insekten, Dürre oder Sturm verursachte, Nutzung. Die zufällige Nutzung sei dabei im vergangenen Jahr durch die entsprechenden Witterungsverhältnisse stark angestiegen. Das Betriebsergebnis 2022 werde in diesem Jahr erreicht.

Herr Kapahnke führte anschließend zum forstlichen Betriebsplan 2023 aus, dass weiterhin eine kritische Waldschutzsituation erwartet werde und auch die Witterung ausschlaggebend sei. Ein weiterer Faktor sei die allgemeine Wirtschaftslage, die den Holzmarkt beeinflusse, dennoch werde versucht, das Preisniveau weiter zu halten. Für den Holzeinschlag 2023 werde für rund 13.500 Fm ein Durchschnittspreis von rund 74,85 Euro erwartet. Daraufhin wurden Einzelpositionen des Plans erläutert.

Bei den Forstkultur- und Pflegemaßnahmen seien der Anbau von 300 Tannen, 500 Bergahorn, 250 Eichen, 100 Erlen sowie 800 Buchen bei Aufwendungen einschließlich der Kultursicherung in Höhe von 16.900 Euro geplant. Für die Jungbestandspflege seien 39.900 Euro vorgesehen. Für die Wildschadens-verhütung seien 24.000 Euro, die Borkenkäferbekämpfung 9.000 Euro und die Wegeunterhaltung 64.400 Euro veranschlagt. Stelle man die Einnahmen den Ausgaben gegenüber sei von einem Ergebnis von 300.000 Euro auszugehen.

Danach berichtet Revierleiter Unglaube über den Vollzug des noch laufenden Jahres und erläutert die Planung für das kommende Jahr. Auch nach den Worten des Revierleiter sei das Jahr 2022 von schwierigen Bedingungen gekennzeichnet gewesen, dennoch hätte man durch die Winterniederschläge 2021 mit ausreichend Feuchtigkeit in das Frühjahr 2022 starten können. Ab März folgte dann die Zeit mit viel zu wenig, wenn überhaupt, Niederschlägen und somit extreme Ausfälle in den Kulturen. Darüber hinaus habe die winterliche Arbeitsunterbrechung im Jahr 2022 bis Ende Februar angedauert. Faktoren wie Trockenheit, Borkenkäfer, Sturmholz, der Krieg in der Ukraine, gestörte Lieferketten und steigende Bauzinsen haben erhebliche Probleme bereitet.

Im nächsten Jahr seien insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Jungbestandspflege und Verbisschutz sowie eventuelle Auspflanzungen von Käferlöchern vorgesehen. Sollte nichts Unvorhergesehenes dazwischenkommen, werde man planmäßig arbeiten können, jedoch habe man in diesem Jahr gesehen, dass durch Dürre, Krieg und andere unvorhersehbare Ereignisse viele Unsicherheitsfaktoren Einfluss haben können, so Revierleiter Unglaube abschließend.

Nach geführter Beratung wurde der forstliche Betriebsplan 2023 einstimmig vom Gremium verabschiedet.

Sanierung der Halden-, Graben- und Liebigstraße im Zuge der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Alte B 462“

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Christ vom Büro BIT-Ingenieure aus Villingen begrüßen. Nach Angaben der Verwaltung sei am 11. September 2017 die letzte Anpassung des Sanierungsgebiets „Alte B462“ erfolgt. Mit der Verfahrensübersicht für 2021 wurde dem Regierungspräsidium die aktuelle Umsetzungsstruktur aufgezeigt, wobei von einer Verlängerung bis 2025 ausgegangen werde. Der gültige Bescheid laufe allerdings nur bis 2023. Die Abstimmung der weiteren Durchführung sowie die entsprechende Anpassung erfolgen in weiteren Schritten. Außer der Ortsdurchfahrt liege auch die Halden-, Graben- und Liebigstraße im Sanierungsgebiet, die als nächstes überplant beziehungsweise saniert und ausgebaut werden solle. Die Erneuerung der genannten Straßenzüge könne somit über das Landessanierungsprogramm gefördert werden. Die Förderzusage des Regierungspräsidiums liege der Gemeinde mit Schreiben vom 29.07.2022 mittlerweile vor. Bei einer öffentlichen Ausbaufläche von 2.686 m² ergebe sich bei einer Förderobergrenze von 250 Euro pro Quadratmeter ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag von 671.500,00 Euro. Mit der Förderquote von 60 % lasse sich somit 402.900 Euro an Fördermitteln generieren. Im weiteren Verlauf werde mit dem Regierungspräsidium geklärt, inwieweit die noch vorhandenen öffentlichen Restflächen, außerhalb des derzeitigen Straßenausbaus, gestaltet und auch gefördert werden können. Die Entscheidungsgrundlage für die schlussendliche Gewährung der Fördermittel stelle insgesamt das Neu- und Umgestaltungskonzept, welches der vorliegenden Entwurfsplanung zugrunde liege und dem Regierungspräsidium zur Prüfung vorgelegt wurde, dar. Die darin dargestellte Neuordnung der Erschließungsstraßen mit den funktionellen Verbesserungen für den ruhenden Verkehr, die ökologische Aufwertung durch neu angelegte Grünbereiche und die Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten wurden vom Regierungspräsidium entsprechend gewürdigt. Eine nachhaltige und optisch deutlich wahrnehmbare Neuordnung, die zu einer städtebaulichen Aufwertung und zur Wohnumfeldverbesserung des Gesamtensembles führen solle, sei ein maßgebliches Förderkriterium und Voraussetzung der Zuschussfähigkeit des Projektes.

Entwurfsplanung

Entwurfsplanung

Straßenerneuerung:

Die zur Sanierung vorgesehenen öffentlichen Flächen stünden aufgrund der vorhandenen Eigentumsverhältnisse und der vorhandenen Fahrbahnbreiten nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Deshalb sei eine nachhaltige Neugestaltung des Straßenraums mit der Reduktion der Fahrbahnflächen zugunsten des ruhenden Verkehrs oder von neuen Grünbereichen in deutlich geringerem Ausmaß wie beispielsweise im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt möglich. Dennoch gelinge es insgesamt 13 öffentliche Stellplätze neu anzulegen, um den ruhenden Verkehr zu optimieren und zu ordnen. Darüber hinaus könne man immerhin 14 neue Baumstandorte schaffen, die den Bereich ökologisch aufwerten und für Blickpunkte im Straßenraum sorgen. Eine Gestaltung der Oberflächen mit Belagswechseln im Bereich der Einmündungen und Knotenpunkte sorge für eine Unterbrechung des derzeit relativ monotonen Erscheinungsbildes der Straßenzüge. Homburger Kanten (Granitzweizeiler), die entlang der Straßenbordsteine vorgesehen seien, engen die Fahrbahn optisch ein, so dass zusätzlich geschwindigkeitsdämpfend auf den motorisierten Verkehr eingewirkt werden kann. In der Entwurfsplanung variieren die Fahrbahnbreiten demzufolge zwischen 4,00 – 5,00 Metern. Die gesamte Trassenlänge über alle auszubauenden Straßen beträgt ca. 480 Meter. Der Ausbau erfolge barrierefrei mit nur geringen Höhenunterschieden und mit einer auf die heutigen Normen ausgelegten Beleuchtung des öffentlichen Verkehrsraums. Der komplette Sanierungsbereich wird demzufolge als Mischverkehrsfläche ausgebaut und verbleibt weiterhin in der festgesetzten Tempo 30-Zone. Eine Umwidmung in einen verkehrsberuhigten Bereich ist nicht beabsichtigt. Darüber hinaus ist auch die Einführung von Einbahnregelungen aufgrund der schlechten Akzeptanz durch die Einwohnerschaft und der beschränkenden und aufwändigen Maßnahmen zu vermeiden.

Wasserversorgung:

Die Wasserversorgung werde im gesamten Ausbaubereich aufgrund des Alters und des Zustands der Leitungen in offener Bauweise erneuert. Teilweise seien die Leitungen auch unterdimensioniert. Somit werde in allen Straßenzügen eine Leitungsdimension von DN 100 vorgesehen.

Kanalisation:

Das Einzugsgebiet der Halden-, Graben- und Liebigstraße werde im Bestand im Mischsystem entwässert, so dass häusliches Abwasser und eher unverschmutztes Regenwasser in einer Kanalleitung abgeführt werden. Bis dato war die Erneuerung des vorhandenen Mischwassersammlers vorgesehen. Wasserwirtschaftlich deutlich sinnvoller wäre allerdings die Einführung eines Trennsystems. Ganz prinzipiell könnte die vorhandene Ortskanalisation durch die separate Ableitung von unverschmutzten Dach- und Oberflächenwasser erheblich entlastet und die Prozesskosten auf der Kläranlage aufgrund der geringeren Abflüsse gesenkt werden. Aufgrund einer vorhandenen Regenwasserverdolung in der angrenzenden Dorfbachstraße wäre in unmittelbarer Nähe eine Vorflut für das abzuleitende Dach- und Oberflächenwasser vorhanden, so dass keine weitreichenden Arbeiten außerhalb des Baufeldes durchgeführt werden müssten.

Mit den Anwohnern gilt es im weiteren Planungsprozess abzustimmen, inwieweit die bis dato im Mischsystem entwässerten Grundstücke möglichst nachhaltig auf Trennsystem umzustellen wären. Dies wird aufgrund der Bestandssituation nicht zu 100 % gelingen, aber jeder Hofraum oder jede Dachhälfte macht sich bei den Abflussmengen bemerkbar.

Nahezu alle Kanäle des Ausbaubereichs befinden sich darüber hinaus laut Eigenkontrollverordnung in Zustandsklasse 4 und 5 und seien somit als kurzfristige oder gar als Sofortmaßahme einzustufen.

Kostenberechnung

Die im Folgenden aufgeführten, verkürzten Kostenübersicht stelle die Baukosten einschließlich der Nebenkosten dar. Die Tabelle zeige den Vergleich der Kostenberechnung, die bereits auf Grundlage der Entwurfsplanung aufgestellt werden konnten, mit den bisherigen Haushaltsansätzen. In den Gewerken Straße und Kanal konnten die Ansätze aus 2019 sogar im Groben und Ganzen gehalten werden. Die Differenz von 291.000 Euro ergebe sich im Bereich der Kanalisation durch die Änderung des Plankonzeptes mit Einführung eines Trennsystems.

Die Anliegerversammlung werde am Donnerstag, 15. Dezember 2022 um 17 Uhr stattfinden. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen und die Fertigstellung soll bis September 2024 erfolgen.

Der Gemeinderat stimmte der Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens.

Wohngebiet „Brunnenäcker II“ Gemarkung Dunningen

Bildung eines Abrechnungsabschnitts nach § 37 Abs. 2 KAG und Bildung einer Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 KAG

Nach Angaben der Verwaltung könne abweichend von der grundsätzlichen Regelung im Kommunalabgabengesetz und der Erschließungsbeitragssatzung ein bestimmter Abrechnungsabschnitt sowie eine Abrechnungseinheit gebildet werden, um bei der Ermittlung und Umlage der beitragsfähigen Erschließungskosten Rechtssicherheit zu erlangen und zu einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Erschließungslasten für alle Eigentümer eines im selben Zeitraum realisierten Baugebiets zu kommen.

Daraufhin wurde in den Gremien ohne weitere Beratung der einstimmige Beschluss gefasst, zur Abrechnung bzw. Ablösung des Erschließungsbeitrags für die Verlängerung der sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brunnenäcker II“ in Dunningen befindlichen Zeilenweges, des Loh-, Kapf-, Scheibenbühlweges und der Brunnenäckerstraße einen Abrechnungsabschnitt nach § 37 Abs. 2 KAG sowie zur gemeinsamen Kostenermittlung für die Brunnenäckerstraße, dem Loh-, Kapf- und Scheibenbühlweges eine Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 KAG zu bilden.

Festlegung des Bauplatzpreises

Die Verwaltung stellte die Ermittlung des Bauplatzpreises vor. Dieser setze sich aus den Bauplatzkosten wie insbesondere Grunderwerb und Erschließungsbeitrag sowie den sonstigen Kosten, beispielsweise für Wasser und Abwasser, zusammen. Die Differenz zwischen den so ermittelten Bauplatzkosten in Höhe 131,99 Euro und dem zu beschließenden Bauplatzpreis in Höhe von 175,00 Euro werde als sogenannter Infrastrukturzuschlag bezeichnet.

Anschließend fand eine ausführliche Beratung statt. Aufgrund der gestiegenen Baukosten wurde die Notwendigkeit einer Erhöhung des Bauplatzpreises im Vergleich zu bisherigen Festsetzungen gesehen. Jedoch wurde insbesondere der vorgeschlagene Infrastrukturzuschlag in Höhe von 43,01 Euro sowie das Reservierungsentgelt kontrovers diskutiert. Teilweise wurde die Auffassung vertreten, dass der Zuschlag nach Ortsteilen beziehungsweise nach Baugebieten zu differenzieren sei. Anderseits wurde argumentiert, dass die in Dunningen vorgehaltene Infrastruktur auch den Teilorten zu Gute käme und daher ein einheitlicher Zuschlag gerechtfertigt sei. Derr Gemeinderat fasste mehrheitlich den Beschluss, die BauGB- und KAG-Beiträge der Baugrundstücke „Brunnenäcker II“ in Dunningen abzulösen und den m² Preis einschließlich der Erschließungs- Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge, jedoch ohne die tatsächlichen Kosten der Hausanschlüsse für Abwasser, Wasser, Strom, Telefon und Kabel auf 175,00 Euro festzusetzen.

Festlegung der Bauplatzvergabemodalitäten

Der Bebauungsplan für das Baugebiet „Brunnenäcker II“ weise nach der Angabe der Verwaltung insgesamt 26 Bauplätze aus. Abzüglich der im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen reservierten beiden Bauplätze stünden der Gemeinde somit insgesamt 24 Bauplätze zur Veräußerung zur Verfügung.

Zwar sei in der gemeinsamen Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates vom 26.07.2021 über die Einführung einer Bauplatzvergaberichtlinie in Form eines Punktesystems beraten worden, es herrscht jedoch Konsens, dass die aktuell mit Interessenlisten geführten Baugebiete noch nach dem bisherigen System, also chronologisch nach Eingang der Interessenbekundung, abgearbeitet werden sollen. Dabei sei zu überlegen, der Verwaltung Vollmacht dahingehend einzuräumen, dass Kaufverträge auf dieser Basis ohne Beschlussfassung über jeden einzelnen Verkauf abgeschlossen werden könnten.

Der Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze im Baugebiet „Brunnenäcker II“ chronologisch nach Interesseneingang stimmte der Gemeinderat nach erfolgter Beratung einstimmig zu. Dabei wurde die Verwaltung ermächtigt, auf dieser Grundlage die Kaufverträge abzuschließen.

Abschluss eines Mietvertrages mit der DFMG Funkturm GmbH zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf Grundstück Flst.-NR. 5789, Gewann Schweingrube, Gemarkung Dunningen

Die Deutsche Telekom vertreten durch die DFMG Funkturm GmbH plant nach Angaben der Verwaltung die Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf dem Grundstück Flst.-Nr. 5789, Gewann Schweingrube, Gemarkung Dunningen an der Anschlussstelle Dunningen-West im Zuge der B 462. Dadurch solle die Mobilfunkabdeckung in Dunningen deutlich verbessert werden. Die Telekom verpflichtet sich im Rahmen des Baus, diesen auch Mitbewerbern zugänglich zu machen. Damit findet zugleich eine Bündelung auf diesen Standort statt und verhindert einen über den Ortsteil verteilten Flickenteppich verschiedener Antennenstandorte. Der Standort sei aus Sicht der Verwaltung ideal und liege nicht in unmittelbarere Nähe zur Wohnbebauung.

Dem Abschluss des Mietvertrags mit der DFMG Funkturm GmbH zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf Grundstück Flst.-Nr. 5789, Gewann Schweingrube, Gemarkung Dunningen wurde einstimmig zugestimmt.

Umstellung auf die Neuregelung des § 2 b Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2023

Das Thema der Neuregelung des § 2 b Umsatzsteuergesetz wurde bereits in den Gemeinderatssitzungen vom 10.01.2016 und 27.07.2020 behandelt. Nach Angaben der Verwaltung werden ab 01.01.2023, die bisherigen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes für die Gemeinden nicht mehr von Bedeutung sein. Die Kommunen werden ab dem Zeitpunkt grundsätzlich als Unternehmer nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) anzusehen sein. Der § 2 b UStG werde künftig Ausnahmen der Unternehmereigenschaft der Kommunen regeln, was bedeutet, dass alle privatrechtlichen Leistungen und auch hoheitliche Leistungen, unter bestimmten Voraussetzungen, umsatzsteuerpflichtig sein werden. Die bestehenden Betriebe gewerblicher Art können keine Grundlage mehr für die Verbuchung der Umsatzsteuer sein. Die Gemeinde habe im Vorfeld der Umstellung sämtliche Einnahmen und Ertragsbuchungen analysiert, wie diese nach dem neuen Steuerrecht zu beurteilen seien. Im Bedarfsfall sei es notwendig, bestehende Verträge und einzelne Satzungen auf die neue Grundlage abzuändern. Die Verträge werden seitens der Verwaltung in den nächsten Wochen vor dem Jahreswechsel entsprechend geändert. Die Änderungen der Satzungen sind im Zusammenhang mit den Gebührenkalkulationen Wasser und Abwasser beziehungsweise für Januar 2023 vorgesehen. Ebenfalls sei es notwendig, das Buchhaltungssystem INFOMA an die Änderungen anzupassen. Alle Rechnungen und Gebührenbescheide der Gemeinde seien gegebenenfalls an die Erfordernisse des § 14 UStG anzupassen und zu ergänzen. Alle Kassenbücher müssen entsprechen § 146 und § 146 a Abgabenordnung (AO) umgestellt werden. Hierbei sind im Besonderen Kassen bei den Kindergärten und Schulen (Stichwort Kuchenverkauf auf Weihnachtsmärkten) und die Feuerwehrkameradschaftskasse betroffen. Diese dürfe es künftig nicht mehr geben, es sei denn, die Vorgänge würden über einen Förderverein abgewickelt werden. Bei Bereichen, die ab 01.01.2023 steuerpflichtig werden, werde hausintern geprüft, ob eventuell für geleistete Investitionen rückwirkend Vorsteuerabzug geltend gemacht werden könne. Ein weiterer Schritt in Zusammenhang mit dem Prozess sei der Aufbau eines Tax-Compliance-Management-Systems, um Haftungsrisiken für die Verantwortungsträger und Trägerinnen zu minimieren. In dem System sind die steuerlichen Risiken zu definieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Risiken vermieden werden können. Dazu zählt beispielsweise der Erlass von Richtlinien und Dienstanweisungen sowie eine zwingend notwendige Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen. Um auch zukünftig das steuerliche Risiko so gering wie möglich halten zu können, sei es notwendig, dass Tax-Compliance-Management-System auf dem Laufenden zu halten.

Das Gremium nahm die Ausführung des Sachstandsberichts zur Umstellung auf die Neuregelung des § 2 b Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2023 nach kurzer Beratung zur Kenntnis.

Erstellung einer ganzheitlichen Photovoltaik-Potenzialanalyse aller kommunalen Liegenschaften

Nachdem der Gemeinderat am 25.07.2022 die Einrichtung eines Arbeitskreises in Sachen Freiflächen-Photovoltaik beschlossen hatte, hat sich dieser am 14.09.2022 erstmals getroffen. Hierbei wurde deutlich, dass im Rahmen des Kriterienkatalogs nicht nur rechtliche Aspekte abgearbeitet werden sollen, sondern auch auf technische Punkte Wert gelegt werden muss. Dies betreffe insbesondere das Thema Bürgerbeteiligung aber auch der Wunsch, dass der erzeugte Strom möglichst „im Ort“ bleiben solle – sei es durch Speichermedien, Selbstverbrauch oder nötigenfalls im Rahmen einer Cloud-Lösung. Das Photovoltaik-Netzwerk Schwarzwald-Baar-Heuberg werde die Gemeinde mit deren Expertise fachlich unterstützen.

Ganz unabhängig der Thematik Freiflächen-Photovoltaik sprach sich die Arbeitsgruppe einmütig dafür aus, die Potenziale der Dachflächen aller kommunalen Liegenschaften auszunutzen. Die Fa. AutenSys – vermittelt durch die Netze BW – bietet eine ganzheitliche Photovoltaik-Potenzialanalyse zum Angebotspreis in Höhe von netto 22.500 EUR (brutto 26.775 EUR) an.

Der Gemeinderat stimmte der Erstellung einer ganzheitlichen Photovoltaik-Potenzialanalyse nach kurzer Beratung einstimmig zu.




Annahmen von Spenden

Eine Geldspende im Wert von 2.000 Euro wurde angenommen für die Krippengruppe im Pfarrhaus in Seedorf.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Eilentscheidung des Bürgermeisters

Vergabe für die Straßenbau- und Pflasterarbeiten des Schotterparkplatzes an der Ortsverwaltung in Seedorf an die Firma Krasniqi Garten- und Landschaftsbau aus Tuningen zum Angebotspreis von 40.531,73 Euro brutto.

Gewerbesteuer

Die Entwicklung bei den Gewerbesteuereinnahmen liegt aktuell mit 6,2 Mio. Euro um über 1,2 Mio. Euro höher als geplant. Im Haushaltsplan wurde mit 5 Mio gerechnet. Aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen ist mit einer höheren Gewerbesteuerumlage in Höhe von 645.860 Euro anstatt geplant 514.700 € zu rechnen.

Kanalarbeiten Schramberger Straße, Dunningen

Mit den Arbeiten zur Kanalaufdimensionierung in der Schramberger Straße in Dunningen wurde diese Woche begonnen. Eine entsprechende Information über die Straßensperrung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Dunningen konnte nicht erfolgen, da die verkehrsrechtliche Anordnung vom Landratsamt Rottweil erst kurz vor Beginn der Arbeiten übermittelt wurde.

Waldkindergarten

Ein Besichtigungstermin der beiden Standorte für die Waldkindergärten in Dunningen und im Ortsteil Seedorf mit Vertretern des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, der Unfallkasse Baden-Württemberg sowie dem Forstamt und Gesundheitsamt des Landkreises Rottweil habe stattgefunden. Beim Standort für den Waldkindergarten Dunningen wurde die Zufahrt zum Sammelplatz der Kinder über das Betriebsgelände der Firma Alba thematisiert, was, nach Angaben der Genehmigungsbehörden, als sehr gefährlich eingeschätzt wurde und somit nicht in Frage komme.

Gemeindekindergarten Dunningen

Aufgrund personeller Engpässe wurden die Betreuungszeiten im Gemeindekindergarten Dunningen bis auf Weiteres reduziert.

Anfragen

Es wurden keine Anfragen gestellt.