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Wasserentnahme aus dem Holderbrunnen untersagt


Wasserentnahme aus dem Holderbrunnen untersagt

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde aus dem Holderbrunnen regelmäßig Wasser für den Privatgebrauch abgeschöpft. Dies war bislang im Rahmen des sog. wasserrechtlichen Gemeingebrauchs gestattet, sofern es sich um geringe Mengen gehandelt hat. Mit Allgemeinverfügung vom 28.07.2022 hat das Landrastamt Rottweil als zuständige untere Wasserbehörde jedoch die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (wozu der Holderbrunnen und dessen abfließendes Wasser zählt) auch für den Gemeingebrauch zunächst bis 31.08.2022 untersagt. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir möchten die Bevölkerung deshalb bitten, auf eine Wasserentnahme beim Holderbrunnen aktuell zu verzichten.