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Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 25.07.2022


Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 25.07.2022

Einwohnerfragestunde

Eine Anfrage wurde gestellt zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II – 1. Änderung“ - Satzungsbeschluss

Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Fachingenieur, Herrn Christ vom Büro BIT begrüßen. Dieser skizzierte den bisherigen Verfahrensablauf. So habe der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen am 23.05.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Brunnenäcker II– 1. Änderung“, Gemarkung Dunningen, im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Dabei konnte auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase verzichtet werden. Der zeichnerische Teil und die örtlichen Bauvorschriften des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Wohngebiet „Brunnenäcker II“ blieben unverändert rechtswirksam. Ebenfalls seien die öffentliche Auslegung und die Benachrichtigung der Behörden beschlossen und zwischenzeitlich durchgeführt worden.

Über die im Zuge dieser Benachrichtigung eingegangenen Stellungnahmen wurde entsprechend der Beschlussempfehlung der Verwaltung entschieden und der einstimmige Satzungsbeschluss für die planungsrechtlichen Festsetzungen gefasst.

Kanalaufdimensionierung und Erneuerung der Wasserleitung in der Schramberger Straße - Vergabebeschluss

In der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022 wurde bereits über den Neubau und die Aufdimensionierung der vorhandenen Mischwasserkanalisation in der Schramberger Straße sowie die Erneuerung der unterdimensionierten Wasserversorgung im Bereich der Kanalbaustelle entschieden.

Aufgrund des Ergebnisses der daraufhin erfolgten Ausschreibung wurden die Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin, die Fa. Bantle aus Bösingen, zu einem Angebotspreis in Höhe von 232.410,74 Euro brutto und die Verlegung der Wasserleitung an die wirtschaftlichste Bieterin, die Fa. Klumpp aus Offenburg, zu einem Angebotspreis in Höhe von 26.243,39 Euro brutto jeweils einstimmig vergeben sowie den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.

Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Gemarkung Lackendorf und Seedorf – Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Wie Bürgermeister Schumacher berichtete, habe die Gemeinde in den letzten Wochen zwei Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erhalten. Die Entscheidung, ob und auf welchen Flächen ein Solarpark errichtet werden könne, obliege dabei der Planungshoheit der Kommune. Freiflächenanlagen könnten nicht überall errichtet werden sondern benötigten als sogenannte nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich einen Bebauungsplan und gegebenenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes unter Ausweisung eines entsprechenden Sondergebietes bzw. einer Sonderbaufläche.

Um den Kosten- und Planungsaufwand für die Kommunen gering zu halten, käme gegebenenfalls die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach dem Baugesetzbuch in Betracht. Hierdurch könnten in einem abzuschließenden Durchführungsvertrag zwischen Planungsträger und Vorhabenträger nicht nur der Kosten- und Planungsaufwand auf den Investor übertragen und eine Frist zur Durchführung des Vorhabens vorgegeben sondern auch verschiedene Gestaltungsvorgaben wie beispielsweise die Art und Weise von Ausgleichsmaßnahmen, Abstände zwischen den Modulen oder letztlich auch die monetäre Beteiligung der Gemeinde vereinbart werden.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg empfehle zwar in einem Rundschreiben an die kommunalen Planungsträger den Ausbau der Freiflächenphotovoltaikanlagen zur Umsetzung der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele der Landesregierung, ein Anspruch eines Investors bzw. Grundstückseigentümers auf Aufstellung eines Bauleitplanes bestehe jedoch nicht. Einerseits sei es zur Erreichung der Klimaziele unausweichlich, weitere Freiflächen-Photovoltaikanlagen landes- und bundesweit unter Berücksichtigung entsprechender Kriterien zu errichten. Andererseits gehe bei der Errichtung derlei Anlagen wertvoller Boden für die Landwirtschaft verloren. Gerade Kommunen, die ohnehin bereits im Wohn- und Gewerbebereich regelmäßig Flächen neu auswiesen müssten dies sorgsam abwägen, so Bürgermeister Schumacher.

In der daraufhin geführten Diskussion in den Gremien wurde das Für und Wider bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen deutlich. Der Erreichung von Klimazielen stehe dabei ein entsprechender Landschaftsverbrauch gegenüber. Fraglich sei, ob hier eine Symbiose gelingen könne. Perspektivisch stelle sich weiter die Frage, ob nicht zunächst Photovoltaikanlagen auf Dachflächen im Innenbereich angegangen werden sollten. Bürgermeister Schumacher sprach sich aufgrund der mittlerweile veränderten energetischen Voraussetzungen nicht dafür aus, generell keine Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen. Diesem Vorschlag stimmten sowohl der Ortschaftsrat Lackendorf als auch der Gemeinderat mehrheitlich zu. Gleichwohl wurde jeweils ebenso mehrheitlich beschlossen, die Errichtung von Photovoltaikanlagen an bestimmte, noch zu erarbeitende Kriterien zu knüpfen.

Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Beschluss über die weitere Vorgehensweise

Zunächst verwies Bürgermeister Schumacher auf die Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022, in welcher Architekten und Fachingenieure die aktuelle Planung zum Neubau eines Kindergartens ausführlich vorstellten. Ausweislich der aktuellen Kostenschätzung (nicht Kostenberechnung) wird von Kosten in Höhe von 11,6 Mio. Euro ausgegangen. Dabei stehe es nach den Worten von Bürgermeister Schumacher außer Frage, dass die aktuelle Planung funktionell und architektonisch hervorragend sei und es auch explizit anerkannt werde, dass die Planer nach der ersten Kostennote gemeinsam mit dem Bauamt zur Einsparung von Kosten Kubatur und Fläche reduziert hätten, jedoch würden die eingesparten Kosten durch die aktuellen Kostensteigerungen in der Baubranche ausgeglichen.

Aus kommunalwirtschaftlicher Sicht seien Investitionskosten in Höhe von 11,6 Mio. Euro im Gemeindehaushalt zwar darstellbar, würden die Gemeinde jedoch über Jahrzehnte in ihren Handlungsfeldern so einschränken, dass annähernd keine freiwillige Ausgaben mehr getätigt werden könnten. Die Situation im Zuwendungsbereich verschärfe die Situation aufgrund der aufgekündigten Fachförderung der Bundes- und Landesregierung zusätzlich. Durch sich nicht entsprechend den Kostensteigerungen im Hochbau anhebenden Fördermöglichkeiten im Bereich des Ausgleichstocks und einer wenn überhaupt geringen KfW-Förderung sei nach aktuellem Stand damit zu rechnen, dass die Gesamtförderhöhe deutlich unter 1 Mio. Euro liegen werde.

Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzierbarkeit werde vorgeschlagen, zunächst Alternativen zu prüfen. Dies betreffe insbesondere die Möglichkeit, im Bereich des Kindergartens Seedorf den Regelkindergarten vom Krippenbereich räumlich abzutrennen. Für den Regelkindergarten könne auf dem Flurstück 100 ein Neubau errichtet werden und der Krippenbereich im vorhandenen Gebäude unterkommen. Da das Gebäude grundlegend saniert werden müsse und dies nicht im laufenden Betrieb erfolgen könne, wären für die Sanierungszeit Container bereitzustellen. Diese Kosten seien zu erheben und gemeinsam mit den Neubau- und Sanierungskosten den aktuell veranschlagten 11,6 Mio. Euro gegenüberzustellen.

In der ausführlichen Beratung im Gremium wurde überwiegend die Finanzierungsproblematik gesehen. Teilweise wurde zwar die Auffassung vertreten, aufgrund des Zeitfaktors die bestehende Planung ohne weitere Prüfung von Alternativen weiterzuverfolgen. Mehrheitlicher Konsens und Beschluss war jedoch, Planungskosten für eine entsprechende Alternativlösung aufzuwenden, um so möglicherweise eine finanziell noch vertretbare Lösung zu erhalten.

Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023

Nach Angaben der Verwaltung hätten sich, vor dem Hintergrund auch in angespannten Zeiten der Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung durch die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen zu gewährleisten, die Vertreter des Städtetags, Gemeindetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg darauf verständigt, bei der gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 % empfohlen. Mit dieser Empfehlung bleibe die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Bereits um benötigte Mittel aus dem Ausgleichsstock für den Kindergartenneubau auszuschöpfen sei es dabei unabdingbar, der Empfehlung der Verbände zu folgen.

Nachdem sowohl der Kindergartenausschuss als auch der Ortschaftsrat Lackendorf der vorgeschlagenen Erhöhung der Kindergartengebühren zuvor jeweils einstimmig ihre Zustimmung erteilt hatten wurde diese nun auch vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2022/2023

Bei der Sammelbestellung von Schulbüchern gelten nach dem Buchpreisbindungsgesetz für alle Buchhändler feste Rabattsätze in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen. Angesichts der Buchpreisbindung wurde dabei aus verwaltungsökonomischen Gründen auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und einstimmig beschlossen, der Firma Papier-Rapp, Dunningen, den Auftrag für die Lieferung der Schulbücher für das Schuljahr 2022/2023 für die Eschachschule Dunningen sowie die Grundschule Seedorf zum Preis von 27.250 Euro bei einem Rabattsatz von 13% zu erteilen.

Baugesuche

Das Einvernehmen zum Anbau eines Glasdachs, Erweiterung der Gewerbenutzung im EG und Einbau eines Büros im UG in Dunningen, Dorfbachstraße 1 erfolgte mehrheitlich.

Ein einstimmiges Votum erhielten die Bauvorhaben in Dunningen, Eschachstraße 6 zur Herstellung eines Pferdebewegungsplatzes sowie in Dunningen, Liebigstraße 3 zum Aufbau von zwei Dachgauben.

Zum Neubau eines Stahlgittermastes mit zwei Plattformen und Outdoortechnik auf Fundamentplatte in Dunningen-Lackendorf, Mühlhalde, Flst.-Nr. 981/7 wurde das Einvernehmen der Gremien ebenfalls einstimmig erteilt.

Antrag der Fa. Schittenhelm GmbH auf Wasserhaltung während der Bauzeit, Schnurrenstraße 4 – 6

Aufgrund einer entsprechenden Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates zum Pumpenbetrieb beim Bauvorhaben Schittenhelm in der Schnurrenstraße und einer sich anschließenden Ortsbegehung durch das Landratsamt sei nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher festgestellt worden, dass die sogenannte Bauwasserhaltung in Form des aktuellen Pumpenbetriebs nicht durch die bereits erteilte Entwässerungsgenehmigung bzw. Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser und Drainagewasser in den Dorfbach abgedeckt wäre. Zwischenzeitlich liege der entsprechende Antrag vor, über den vom Landratsamt nach Anhörung der Gemeinde zu befinden sei.

Das vorliegende Bodengutachten komme dabei zu dem Schluss, dass es sich beim aktuell anfallenden Wasser um Schichten- bzw. Oberflächenwasser und nicht um Grundwasser handle. Allerdings sei beobachtet worden, dass selbst bei Trockenheit Wasser abgepumpt werden müsse, was aus Verwaltungssicht zumindest teilweise für Grundwasser spreche. Dies könne jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht ohne tiefergehende Untersuchungen bewiesen werden.

Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Beratung einstimmig der beantragten Bauwasserhaltung befristet bis zur Fertigstellung der Außenanlagen und der Angleichungen an die Schnurrenstraße unter der Maßgabe zu, dass kein Grundwasser tangiert wird.

Verabschiedung von Herrn Johannes Braitsch

In der Gemeinderatssitzung wurde Herr Johannes Braitsch verabschiedet. In seiner Laudatio würdigte Bürgermeister Schumacher die zuverlässigen und treuen Verdienste des Waldarbeiters, der bereits mit 34 Jahren Rottenführer geworden sei und vor fünf Jahren sein 40-jähriges Dienstjubiläum feiern konnte. Dass die Arbeit im Wald dabei nicht ungefährlich sei sehe man insbesondere bei der Aufarbeitung von Sturmschäden wie beispielsweise im Jahr 1999 nach dem Sturm „Lothar“, so der Vorsitzende. Auch sei den mit dem Forststrukturreformgesetz einhergehenden Veränderungen zu begegnen gewesen.

Bürgermeister Schumacher wünschte Herrn Braitsch für dessen Ruhestand alles Gute sowie Gesundheit und überreichte ein Präsent sowie einen Gutschein.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Erwerb von Waldflächen

Die Gemeinde konnte ca. 27 ha des „Junghans-Waldes“ erwerben.

Ortsumfahrung Seedorf

Von den betroffenen Gemeinden zwischen Dunningen und Peterzell wurde zwischenzeitlich eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, an der sich Dunningen zu einem Viertel der anfallenden Kosten mit 3.570 Euro beteiligt.

Anfragen

Eine Anfrage wurde gestellt zu den Bauarbeiten an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Seedorf und Heiligenbronn. Diese sollen voraussichtlich Ende August/Anfang September beginnen. In der Seedorfer Straße als sogenannte klassifizierte Straße kann auf Anfrage nicht davon ausgegangen werden, dass eine Ausweisung als Tempo 30-Zone erfolgt.